Hinzu kommen der allgemeine Kostendruck, der sowohl auf der Landesregierung als auch auf den kommunalen Gebietskörperschaften lastet, sowie die Forderung der Krankenkassen als Kostenträger im Rettungsdienst nach spürbaren, sich langfristig auswirkenden Einsparungen. Die künftigen Zusammenschlüsse sollen auf der Basis der Freiwil
Die seitdem sehr engagiert geführte Diskussion zwischen allen Beteiligten zeigt deutlich, dass Neuordnungsbedarf besteht und dass die Beteiligten bereit sind, Wege zu einer sinnvollen Umgestaltung gemeinsam zu suchen. Im Rahmen dieser Diskussion werden natürlich auch andere Modelle als die von der Landesregierung vorgeschlagenen erörtert, z. B. die so genannten virtuellen Leitstellen, also eine Zusammenarbeit allein auf elektronischer Ebene. Solche Diskussionen erscheinen durchaus sinnvoll, um am Ende die beste Variante herauszufinden. Das ist auch der Grund dafür, dass genaue Anzahl und Struktur der künftigen Leitstellen noch nicht feststehen können.
Es gibt allerdings bestimmte Voraussetzungen, deren Erfüllung für die Interessen des Landes, insbesondere für eine Einbindung der Polizei, unabdingbar sind. Kooperative Regionalleitstellen sind für den Bereich der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung nur dann zielführend, wenn sie dem Grundsatz der Einräumigkeit folgen, d. h. die jeweiligen Zuständigkeiten sich auf dasselbe Gebiet beziehen, und wenn dies ausreichend groß bemessen ist. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass die künftigen Zusammenschlüsse - möglichst nicht mehr als zwei pro Polizeidirektion - mit den räumlichen Zuständigkeitsbereichen der Polizei kompatibel sind. Die Grenzen der Polizeidirektionen müssen eingehalten werden. Ich bin zuversichtlich, dass wir längerfristig in allen Fällen zu einem gemeinsamen Zuständigkeitsbereich kommen. Ausschlaggebend sind die konkreten Umstände und die örtlichen Gegebenheiten.
Mit Ausnahme der Region Hannover, die sich in einem gesonderten Konzentrationsprozess befindet, haben sich inzwischen in allen Bereichen Arbeitsgruppen unter Federführung der Kommunen gebildet, die die Vorschläge des Innenministeriums anhand konkreter Fakten und Daten beurteilen. Diese Verabredung wurde auf den jeweiligen Anschlusskonferenzen mit den Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten getroffen
Bezogen auf die Einführung des Digitalfunks, ergibt sich ein Zusammenhang mit dem Thema Bunte Leitstellen daraus, dass diese Technik besonders gute Voraussetzung für die gemeinsame Nutzung in Leitstellen mit sich bringt. Soweit Veränderungen in der Leitstellenstruktur vorgenommen werden, ist anzustreben, dass diese in Ab
stimmung mit der Einführung des Digitalfunks erfolgen, damit Einsparungspotenziale optimal genutzt werden können.
Zu 1: Die Landesregierung wirbt für die Errichtung Kooperativer Regionalleitstellen im ganzen Land und bereitet sich darauf vor, die mit allen Beteiligten abzustimmenden Planungen spätestens zeitgleich mit der flächendeckenden Einführung des Digitalfunks umzusetzen. Dies schließt nicht aus, dass Kooperative Regionalleitstellen ihren Betrieb auch früher aufnehmen. Die Finanzierung für den Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst wird anteilig von den kommunalen Aufgabenträgern und den Krankenkassen, für den Bereich Polizei vom Land zu tragen sein.
Zu 2: Zurzeit befassen sich landesweit elf Arbeitsoder Projektgruppen unter kommunaler Federführung und Beteiligung von Vertretern der Polizeidirektionen und des Innenministeriums mit der detaillierten Prüfung der Vorschläge. Sie behalten sich vor, andere Modelle vergleichend zu betrachten, um gegebenenfalls neue Varianten zu entwickeln, die den angestrebten Zielen ebenfalls Rechnung tragen. Insofern handelt es sich um eine Prüfphase innerhalb eines Gesamtprozesses. Konkrete Pläne wird es erst nach Abschluss dieser Phase geben; dies dürfte nicht vor Mitte des kommenden Jahres der Fall sein.
Im Bereich der Polizeidirektion Oldenburg sind die Überlegungen bereits weiter gediehen. Dort haben sich sechs kommunale Aufgabenträger mit dem erklärten Ziel zusammengeschlossen, eine Integrierte Regionalleitstelle zu betreiben. Die Möglichkeit der Einbeziehung der Polizei wird ausdrücklich offen gehalten.
Zu 3: In den neuen Kooperativen Regionalleitstellen sollen die Aufgaben der Bereiche Feuerwehr und Rettungsdienst mit dem Bereich der Polizei räumlich und technisch zusammengeführt werden. Die fachliche Aufgabenverantwortung bleibt getrennt, sodass die jeweilige Einsatzabwicklung in der bewährten Art und Weise erfolgen kann. Die fachlichen und organisatorischen Belange des Katastrophenschutzes bleiben hiervon unberührt. Die künftigen Leitstellen werden - wie die jetzigen auch - die erforderlichen Dienstleistungen für die Katastrophenschutzbehörden erbringen. Welche personalwirtschaftlichen Maßnahmen im Einzelnen
durch die zuständigen Dienstherren/Arbeitgeber zu treffen sein werden, lässt sich erst sagen, wenn die Planungen abgeschlossen sind. Die Erfahrungen und Kenntnisse des derzeitigen Personals werden aber auch künftig eingebracht und genutzt werden können. Durch das künftig engere Zusammenwirken des Personals der bisher getrennten Bereiche und mit der Unterstützung durch moderne Einsatzleittechnik wird die erforderliche Ortsbezogenheit auch weiterhin gewährleistet sein.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 7 der Abg. Heinrich Aller, Ulrich Biel, Werner Buß, Frauke Heiligenstadt, Günter Lenz, Thomas Oppermann, Hans-Werner Pickel, Klaus Schneck, Gerd Will, Jacques Voigtländer und Erhard Wolfkühler (SPD)
Freiwillige zweite Phase beim Führerschein auf Probe - Warum gibt es in Niedersachsen noch keine Fortbildungsseminare für Fahranfänger?
Seit dem 1. Januar 2004 ist den Ländern durch die „Verordnung über die freiwillige Fortbildung von Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe - Fahranfängerfortbildungsverordnung" die Möglichkeit eröffnet worden, freiwillige Fortbildungsseminare für Fahranfänger zuzulassen. Diese Kleingruppenseminare, die aus Gruppentreffen, einer Übungs- und Beobachtungsfahrt sowie aus praktischen Sicherheitsübungen bestehen, sollen die Fahrsicherheit der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe verbessern.
Dies scheint dringend notwendig, da die Unfallhäufigkeit in der Gruppe der 18 bis 20-Jährigen annähernd fünfmal so hoch ist wie im Durchschnitt aller Autofahrer.
Die erfolgreiche Teilnahme an dem kostenpflichtigen und in seinem Umfang und seinen Inhalten genau bestimmten Seminar führt dazu, dass die Probezeit der Fahrerlaubnis um maximal ein Jahr verkürzt wird.
Das beschriebene Fortbildungsseminar für Fahranfänger ist von den Ländern einzuführen. Bisher haben 13 Bundesländer die Regelung eingeführt. Nur Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen hinken hinterher.
Es wird von Beobachtern mit Erstaunen aufgenommen, dass gerade die Niedersächsische Landesregierung, die sich sehr pressewirksam für das begleitete Fahren ab 17 Jahren eingesetzt hat, an dieser Verbesserung der Verkehrssicherheit keinerlei Interesse zu haben scheint.
1. Wie beurteilt sie die so genannte zweite Ausbildungsphase für Fahranfänger, mit der Inhaber eines Führerscheines auf Probe freiwillig an einem Fortbildungsseminar teilnehmen können?
2. Warum hat sie in Niedersachsen noch nicht die Möglichkeit geschaffen, an dieser freiwilligen Fortbildung teilzunehmen?
3. Wann wird auch Niedersachsen von der bestehenden Ermächtigung Gebrauch machen und Fahranfängern die Teilnahme an den Fortbildungsseminaren ermöglichen?
Durch die Verordnung über die freiwillige Fortbildung von Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe vom 16. Mai 2003 wurde den Bundesländern die Möglichkeit eröffnet, die „2. Phase“ einzuführen. Danach können Fahranfänger, die den PkwFührerschein seit mindestens sechs Monaten besitzen, an Fortbildungsseminaren teilnehmen und damit die Probezeit um die Hälfte verkürzen. Die Verordnung ist bis Ende 2009 befristet.
Das Seminar soll auf die Einstellung und das Verhalten von jungen Leuten einwirken und damit deren Unfallrisiko senken. Die Kosten pro Teilnehmer belaufen sich auf etwa 400 Euro. 13 Länder haben die „2. Phase“ eingeführt; von einer Einführung abgesehen haben MecklenburgVorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Niedersachsen hat stattdessen auf das Begleitete Fahren mit 17 gesetzt.
Zu 1: Die Landesregierung hält andere Maßnahmen als die „2. Phase“ für weit wirksamer unter Sicherheitsgesichtspunkten. Hierzu folgende vier Anmerkungen:
Erstens: Das Modell „2. Phase“ wird von den Fahranfängern nicht akzeptiert. - Seit der Einführung der „2. Phase“ am 1. Januar 2004 bis heute (Stand: 30. September 2005) haben in allen 13 Ländern zusammen nur etwa 1 075 Fahranfänger
an der „2. Phase“ teilgenommen. Dies bedeutet bei einer Gesamtzahl von etwa 1,5 Millionen Fahranfängern einen Anteil von weniger als 1 Promille. Das Modell wird also von den jungen Leuten nicht angenommen. Die Teilnehmerzahlen sind derart gering, dass die Fahrschulen Schwierigkeiten haben, die Mindestteilnehmerzahl von sechs Personen zu erreichen. Daher haben die beteiligten Länder in diesem Jahr bereits entschieden, dass auch Teilnehmerzahlen von drei bis vier Fahranfängern ausreichen.
Zweitens: Die „2. Phase“ kommt zu spät. - An der „2. Phase“ kann der junge Fahranfänger frühestens sechs Monate nach Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B teilnehmen. Genau in diesen sechs Monaten ist die Unfallgefahr für den Fahranfänger aber am höchsten. Neun Monate nach Erhalt des Führerscheins sinken die Unfallzahlen junger Fahranfänger in Deutschland auf rund 50 %; in der gefährlichsten Phase seiner Fahrerkarriere unmittelbar nach Erwerb der Fahrerlaubnis wird der Fahranfänger also von der „2. Phase“ allein gelassen. Die „2. Phase“ kommt mithin für den Höhepunkt der Unfälle, der unmittelbar nach Führerscheinerwerb liegt, zu spät.
Drittens: Die „2. Phase“ führt zu einer Schwächung der positiven Wirkungen der Fahrerlaubnis auf Probe. - Die Fahrerlaubnis auf Probe hat sich sehr gut bewährt. Sie war bisher (neben der Möglichkeit des begleiteten Fahrens) die einzige in Deutschland eingeführte Maßnahme, die die Unfallzahlen nachweisbar reduziert hat. Sie vermindert - wissenschaftlich nachgewiesen bei männlichen Fahranfängern die Unfallzahlen um immerhin 5 %. Die Halbierung der Probezeit als Anreiz zur Teilnahme zehrt die Wirkungen der Fahrerlaubnis auf Probe aber zum Teil wieder auf, weil sich dann die jungen Leute am Steuer nicht mehr zwei Jahre, sondern nur noch ein Jahr zusammenreißen müssen.
Viertens: In Deutschland kommt die im Jahr 1995 vorgelegte Studie des Modells „Jugend fährt sicher“, ein Vorläufermodell der „2. Phase“, zu dem Ergebnis, dass weder Erfahrungsaustausch noch Sicherheitstrainings ein statistisch nachweisbares Ergebnis erbracht haben. Nach einer Auswertung der Bundesanstalt für Straßenwesen aus 2001 ist die Wirksamkeit von Sicherheitstrainings auf das Unfallgeschehen bisher nicht nachgewiesen.
„2. Phase“ in Niedersachsen abgesehen. Niedersachsen hat stattdessen mit dem Begleiteten Fahren ab 17 ein Modell zur Verbesserung der Verkehrssicherheit eingeführt, dessen Wirksamkeit im Ausland bereits nachgewiesen ist.
Zu 3: Die Wirksamkeit der „2. Phase“ wird zurzeit von der Bundesanstalt für Straßenwesen wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Aussagen zur Wirksamkeit werden Ende 2008 erwartet. Aufgrund der äußerst geringen Teilnehmerzahl ist allerdings fraglich, ob überhaupt genügend Fallzahlen vorhanden sein werden, um wissenschaftlich belastbare Aussagen zuzulassen. Wenn die Untersuchung positive Wirkungen belegen sollte, wird die Landesregierung über die Einführung der „2. Phase“ selbstverständlich erneut entscheiden.
Berichten zufolge sind in letzter Zeit in sehr vielen Fällen die Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulen und Sportvereinen gekündigt worden, obwohl diese Kooperationen z. T. schon seit Anfang des Schuljahres laufen. Der LSB begründet dies mit einer angeblich verspäteten Beantragung.
1. In wie vielen Fällen sind in diesem Jahr Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulen und Sportvereinen gekündigt bzw. nicht genehmigt und damit die notwendigen Finanzmittel nicht bewilligt worden?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für die betroffenen Schulen, dennoch ihr Ganztagsschulkonzept zu realisieren?