des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 21 der Abg. Alice Graschtat (SPD)
Das Anfang September von der ehemaligen niedersächsischen Sozialministerin Ursula von der Leyen eröffnete und vom Land mit 40 000 Euro geförderte Mehrgenerationenhaus im Osnabrücker Stadtteil Haste wird nur von wenigen Besucherinnen und Besuchern genutzt.
Wie einem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 18. November 2005 zu entnehmen war, haben Mitarbeiter des Landessozialamtes im Auftrage des niedersächsischen Sozialministeriums die Einrichtung am 17. November inspiziert, „um sich nach der Situation vor Ort zu erkundigen und den Trägern gegebenenfalls mit Rat zur Seite zu stehen“. Auch in anderen Mehrgenerationenhäusern in Niedersachsen sollen in diesen Tagen Inspektionsbesuche durchgeführt worden sein.
1. Zu welchen Ergebnissen hat der Besuch in Osnabrück und in den anderen Mehrgenerationenhäusern geführt?
2. Liegt der Grund der geringen Auslastung möglicherweise in dem nicht gegebenen Bedarf nach solchen Einrichtungen?
3. Wird in Anbetracht der Streichungen des Landes von vielen Angeboten im sozialen Bereich darüber nachgedacht, Förderungen von Mehrgenerationenhäusern aufgrund fehlender Nachfrage zu beenden und die Mittel dort zu verwenden, wo großer Bedarf nachgewiesen ist?
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Begegnung und Kommunikation der Generationen untereinander mit der Initiierung von 50 Mehrgenerationenhäusern innerhalb der laufenden Legislaturperiode zu fördern. Diese Einrichtungen sind offene Tagestreffpunkte für Jung und Alt, in denen vielfältige Aktivitäten und Serviceangebote möglich sind. Mehrgenerationenhäuser sind geprägt von freiwilligem Engagement und Hilfe zur Selbsthilfe. Daneben sollen sie ein Netzwerk an Informationen, auch in professioneller Form, bieten. Die Einrichtung von Mehrgenerationenhäusern ist am örtlichen Bedarf orientiert und wird in enger Abstimmung mit den Kommunen initiiert. Bereits vorhan
Zu 1: Mehrgenerationenhäuser werden von der Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS), beraten. Anlässlich eines Artikels in der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 20. Oktober 2005 haben Mitarbeiter des LS das Mehrgenerationenhaus in Osnabrück besucht. Bei diesem Mehrgenerationenhaus handelt es sich um ein neues Angebot im Stadtteil Haste, das sich noch im Aufbau befindet und den vielen Bewohnerinnen und Bewohnern unterschiedlicher sozialer Herkunft bekannt gemacht werden muss. Mit der Leiterin und einer Vertreterin des Trägers wurde ein sachliches und konstruktives Gespräch geführt mit dem Ziel, Anlaufschwierigkeiten zu beheben und das Konzept des Mehrgenerationenhauses in vollem Umfang umzusetzen. Anders als in der Neuen Osnabrücker Zeitung am 18. November 2006 dargestellt, hat es in diesen Tagen keine weiteren Besuche des LS von Mehrgenerationenhäusern gegeben.
Zu 2: Die Nachfrage nach Mehrgenerationenhäusern in Niedersachsen ist ununterbrochen hoch. Zurzeit werden 22 dieser Häuser gefördert. Ein weiteres wird zum 15. Dezember 2005 in die Landesförderung gelangen. Für zwei Mehrgenerationenhäuser ist bereits die Entscheidung zur Förderung 2006 gefallen. Darüber hinaus liegen dem Sozialministerium weitere 29 konkrete Anträge und weit über 200 Anfragen vor.
„Wenn wir die Planungen für den Hafen nicht gefährden wollen, müssen wir Schutzmaßnahmen für die Rohrdommel ergreifen“, wurde Umweltminister Sander in einer dpa-Meldung vom 24. November 2005 zitiert. Die vom Umweltminister angekündigte Schutzmaßnahme soll offenbar im Bau eines Walls oder einer Lärmschutzwand bestehen, die das Brutgebiet dieser Art im an den geplanten JadeWeserPort
angrenzenden Voslapper Groden gegen eine vorgesehene Bahntrasse zur Anbindung des Tiefwasserhafens abschirmt. Was Minister Sander von der von ihm vorgestellten Maßnahme hält, machte er ebenfalls deutlich: „Ob das notwendig ist, weiß der Teufel. Ich hoffe nur, dass für die Menschen der gleiche Schutz vor Eisenbahnlärm gemacht wird“, zitierte ihn die dpa vom 24. November weiter.
Die hektischen Bemühungen des Umweltministers um den Vogelschutz im Voslapper Groden sind offenbar eine Folge der im September dieses Jahres vom Landeskabinett beschlossenen Nachmeldung der Flächen als Schutzgebiet nach der EU-Vogelschutzrichtlinie. Diese Nachmeldung basiert jedoch wohl nicht auf neuen ornithologischen Untersuchungen oder Erkenntnissen: Die Wertigkeit des Gebietes und damit die eindeutige Notwendigkeit, dieses als EU-Vogelschutzgebiet auszuweisen, müssen der Landesregierung spätestens seit März 2001 bekannt sein. Seinerzeit hat der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) die Landesregierung mehrfach schriftlich und mündlich detailliert auf die Vogelbestände im Voslapper Groden hingewiesen und dessen Meldung als EU-Vogelschutzgebiet angemahnt. Erst nachdem die EU-Kommission im Juli dieses Jahres erklärt hat, die Beschwerde mehrerer Umweltverbände vom 25. April 2003 wegen fehlender Meldung des Voslapper Groden als EU-Vogelschutzgebiet weiter verfolgen zu wollen, ist die Landesregierung offenbar von ihrer bis dahin vertretenen Auffassung, die Flächen müssten nicht als EU-Vogelschutzgebiet gemeldet werden, abgerückt.
Neben der Rohrdommel, für die Umweltminister Sander nach seinem Bekunden ohne Erkenntnisse über die Effektivität der Maßnahme einen Lärmschutzwall errichten lassen will, kommen im Voslapper Groden mit Tüpfelsumpfhuhn, Rohrweihe, Blaukehlchen und Neuntöter vier weitere Brutvogelarten vor, für die gemäß Anhang I der Vogelschutzrichtlinie Schutzgebiete auszuweisen sind. Für diese und die im Gebiet vorkommenden Zugvogelarten, die nach Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie zu schützen sind, gelten damit die gleichen Schutzerfordernisse wie für die Rohrdommel.
Da Umweltminister Sander stets betont, EURecht 1:1 umsetzen zu wollen, wird die Landesregierung sicherlich auch bei der Planung des JadeWeserPort die Bestimmungen der Richtlinie zum Umgang mit Eingriffen in EUVogelschutzgebiete 1:1 einhalten wollen.
1. Welche Erkenntnisse waren für sie ausschlaggebend, den Voslapper Groden im Herbst dieses Jahres als EU-Vogelschutzgebiet auszuweisen, nachdem die Notwendigkeit, diesen Schritt zu vollziehen, noch in der Antwort vom 27. April 2004 auf meine Mündliche Anfrage in Abrede gestellt wurde?
2. Mit welchen Ergebnissen wurde im Zuge der bisherigen Planungen eine Prüfung der Verträglichkeit des JadeWeserPort und der mit ihm im Zusammenhang stehenden Vorhaben mit den Zielen der Vogelschutzrichtlinie für den Voslapper Groden durchgeführt?
3. Welche wissenschaftlichen Untersuchungen oder Erkenntnisse liegen der Landesregierung vor, die den von Umweltminister Sander am 24. November 2005 angekündigten Bau eines Walls oder einer Lärmschutzwand als Maßnahme zum Schutz der fünf im Voslapper Groden vorkommenden Brutvogelarten nach Anhang I und der Zugvogelarten nach Artikel 4, Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie geeignet und ausreichend erscheinen lassen, bzw. welche Alternativlösungen wurden geprüft?
Zu 1: Nach bisher vertretener Auffassung des Landes Niedersachsen gilt die durch Artikel 4 Abs. 1, 2 Richtlinie 79/409/EWG begründete Pflicht zur Ausweisung besonderer Vogelschutzgebiete nur für solche ornithologisch wertvollen Gebiete, die das in genannter Richtlinienbestimmung enthaltene Merkmal der „flächenmäßigen Eignung“ erfüllen. Da der Voslapper Groden bei Fortschreiten der natürlichen Entwicklung (Sukzession) auf Dauer zu verbuschen droht, konnte dem Gebiet auf dieser Grundlage die „flächenmäßige Eignung“ zur dauerhaften Sicherung des Überlebens und der Fortpflanzung dort vorkommender Vogelarten nicht attestiert werden. Nachdem der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 20. Oktober 2005 (Rs. C-6/04 – Kommission / Großbritannien - Rn. 34) klargestellt hat, dass die zugunsten Europäischer Vogelschutzgebiete begründeten mitgliedstaatlichen Erhaltungspflichten auch im Hinblick auf sukzessionsbedingte natürliche Verschlechterungen bestehen, sieht sich das Land Niedersachsen nunmehr außerstande, an seiner den Voslapper Groden (Teil Süd) betreffenden Auffassung festzuhalten. Der hierin zum Ausdruck kommende Meinungswandel ist daher dem Respekt vor der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs geschuldet.
Zu 2: Im Rahmen der Erarbeitung des ursprünglichen Planfeststellungsantrags wurde rein vorsorglich eine Prüfung möglicher Beeinträchtigungen von Vogelarten des Anhangs I der Richtlinie 79/409/EWG und von Zugvogelarten im Sinne des Artikel 4 Abs. 2 der Richtlinie 79/409/EWG vorgenommen. Die fachgutachterlichen Betrachtungen bezogen sich insbesondere auf die Frage, ob die im Voslapper Groden vorhandenen Lebensräume
maßgeblicher Vogelarten (z. B. Rohrdommel) sowie diese Arten durch den Bau und Betrieb der im Randbereich des Gebietes vorgesehenen Gleistrasse in Mitleidenschaft gezogen werden können. Im Rahmen dieser am Maßstab des Artikel 4 Abs. 4 der Richtlinie 79/409/EWG vorgenommenen Beurteilung gelangten die Fachgutachter zur der Erkenntnis, dass im Sinne dieser Vorschrift relevante Beeinträchtigungen nicht hervorgerufen werden. Infolge des sich im Zuge der Meldung und Unterschutzstellung des Voslapper Groden vollziehenden Wechsels des maßgeblichen Rechtsregimes müssen diese Prüfungen mit Blick auf den nach der Unterschutzstellung des Gebietes einschlägigen Prüfungsmaßstab auf ihre Tragfähigkeit hin kontrolliert werden. Dabei zeichnet sich zwar dem Grunde nach eine Bestätigung der ursprünglichen Annahmen ab, indessen verbleiben gewisse Restunsicherheiten, die sich vornehmlich den fachwissenschaftlichen Erkenntnisdefiziten hinsichtlich der Auswirkungen von Schienenlärm auf jene Vogelarten verdanken, die den Voslapper Groden als Brutgebiet nutzen.
Zu 3: Angesichts verbleibender wissenschaftlicher Restunsicherheiten im Hinblick auf die beim Bauund Betrieb der Bahnanbindung entstehenden Störwirkungen gebietet es das gemeinschaftsrechtliche Vorsorgeprinzip, dafür Sorge zu tragen, dass es nicht zu rechtlich relevanten Belästigungen der für den Schutz des Voslapper Grodens maßgeblichen Vogelarten (z. B. Rohrdommel) kommt. Ungeachtet der auch weiterhin bestehenden nachhaltigen Zweifel an der Störempfindlichkeit der Tiere ist die Antragstellerin daher im Interesse der schnellstmöglichen Herbeiführung eines Planfeststellungsbeschlusses gehalten, technische Maßnahmen zu beantragen, welche geeignet sind, die Lärmemission derart zu mindern, dass gegenüber dem derzeitigen Zustand des Gebietes keine Verschlechterung eintritt und die denkbare Schwelle einer erheblichen Belästigung relevanter Vogelarten nicht überschritten wird. Die hierfür geeignete Maßnahme ist nach jetzigem Stand die Errichtung einer Lärmschutzwand oder eines entsprechenden Walles. Vor einer solchen Maßnahme müsste jedoch die erhebliche Beeinträchtigung der betroffenen Vögel durch den Betrieb der Bahn festgestellt werden. Angesichts der geplanten Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes ist nach jetzigem Erkenntnisstand eine lärmbedingte Unvereinbarkeit mit dem Schutzzwecken nicht anzunehmen. Nur sofern diese Annahmen nicht zutreffen, sind Alternativenprüfungen anzustellen.
In der Windenergiebranche zeigt sich aufgrund des Ausgangs der Bundestagswahl eine gewisse Unsicherheit über die Zukunft der Windenergie in Deutschland. Insbesondere stellt sich die Frage, wie es nach dem bis ins Jahr 2007 geltenden Erneuerbare-Energien-Gesetz 2007 weitergeht.
In den letzten Jahren sind im Bereich der Windenergie viele tausend neue Arbeitsplätze geschaffen worden. Sogar namhafte Unternehmen wie die Firma Siemens planen nun, in das Geschäft einzusteigen. Dies belegt das wirtschaftliche Potenzial der Windkraft.
2. Wie kann nach ihrer Ansicht möglichst schnell die Wettbewerbsfähigkeit dieser Branche erreicht werden?
3. Wie unterstützt sie die Windenergiebranche, um sie zukunftssicher und möglichst zügig wettbewerbsfähig zu machen?
Die Nutzung der Windkraft hat für Niedersachsen eine besondere wirtschaftliche Bedeutung. Diese ist nicht nur darin begründet, dass Niedersachsen als Küstenland besonders günstige Bedingungen für die Nutzung der Windeenergie bietet. Auch als Standort für die Herstellung von Windenergieanlagen und deren Komponenten hat Niedersachsen eine führende Stellung in Deutschland. Rund 50 % der in Deutschland im Jahre 2004 installierten Windkraftanlagen stammen ganz oder teilweise aus niedersächsischer Produktion. Rund 10 000 Menschen finden derzeit in diesem Industriezweig in Niedersachsen Beschäftigung.
Zu 1: Die Windenergiebranche ist einem Strukturwandel ausgesetzt, der davon gekennzeichnet ist, dass der Anteil der in Deutschland neu zu installierenden Windkraftanlagen aufgrund eines zunehmenden Mangels bisher noch nicht genutzter geeigneter Standorte im Binnenland kontinuierlich zurückgeht. Gleichzeitig nimmt die internationale Nachfrage nach leistungsstarken und zuverlässi
gen Windkraftanlagen aber stetig zu. Die wachsende Bedeutung des Exportmarktes ist von den in Niedersachsen ansässigen Firmen erkannt und durch vielfältige Aktivitäten auf den internationalen Märkten genutzt worden. Im Binnenmarkt wird in den kommenden Jahren verstärkt der Ersatz alter leistungsschwacher durch neue leistungsstärkere Anlagen (Repowering) an Bedeutung gewinnen. Die größten Zuwächse sind allerdings im Offshorebereich zu erwarten. Hier kommt den in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee geplanten Windparks eine besondere Bedeutung zu.
Zu 2: Die deutsche Windindustrie kann bisher ihre Erfolge auf den nationalen und internationalen Märkten insbesondere dadurch erreichen, dass sie eine Spitzentechnologie anbietet, die mit einem zuverlässigen Wartungssystem verbunden ist. Allerdings nimmt der Konkurrenzdruck international zu. Um ihre Spitzenstellung zu erhalten und auszubauen, muss die deutsche Windindustrie kontinuierlich auf die Entwicklung von noch leistungsstärkeren und effizienteren Anlagen setzen. Die für das Jahr 2007 geplante Fortschreibung und Weiterentwicklung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) muss daher nach Auffassung der Landesregierung dazu genutzt werden, die Anreize zum Einsatz von effizienten Spitzentechnologien auch für die Windindustrie weiter zu erhöhen. Die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere auf dem Zukunftsfeld Offshorewindenergienutzung kann auch durch Gewährleistung von Planungssicherheit mit den Instrumenten der Raumordnung erreicht werden.
Zu 3: Die Landesregierung setzt darauf, dass die Chancen der Windkraft, insbesondere in der Nordsee, zügig genutzt werden können. Dazu weist das Land im Landes-Raumordnungsprogramm an zwei Standorten in der Zwölfseemeilenzone geeignete Gebiete aus, um der Industrie die Möglichkeit zu erschließen, im Bereich des flachen Küstenmeeres Erfahrungen mit der Offshoretechnologie zu gewinnen. Zur Netzanbindung der in der AWZ geplanten Pilotphasen der Offshorewindparks im tiefen Wasser organisiert die Landesregierung in Zusammenarbeit mit den Windparkplanern und der Stadt Norderney eine Sammelkabeltrasse durch die Zwölfseemeilenzone, die auch über die Insel Norderney geführt wird. Über diese Trasse sollen insgesamt acht Windparks mit einer Gesamtleistung von ca. 3 000 MW an das Netz angebunden werden. Das entspricht ca. 3,5 % des Höchstleistungsbedarfs ganz Deutschlands und etwa dem
Zweieinhalbfachen der Leistung des Kernkraftwerkes Unterweser. Diese Trasse soll im Jahr 2007 zur Nutzung zur Verfügung stehen. Eine weitere Trasse, die für den Zeitraum 2010 bis 2015 genutzt werden soll, befindet sich derzeit in der planerischen Vorbereitung. Der sich durch den zu erwartenden Einsatz von Windkraftanlagen der 5- bis 6-MW-Klasse im Offshorebereich ergebende technologische Fortschritt und Effizienzgewinn können dazu beitragen, dass die Stromerzeugungskosten durch Windkraftanlagen weiter absinken werden und sich beschleunigt den Marktpreisen annähern.