Protokoll der Sitzung vom 09.12.2005

2. Ist die Anzahl der Kaninchen aus dieser Massentierhaltung bekannt?

3. Gibt es Hinweise oder Anträge, dass ausrangierte Käfige aus der Hennenhaltung für die Kaninchenhaltung umfunktioniert wurden oder werden sollen?

Bevor ich im Detail auf die drei Fragen der Mitglieder der SPD-Fraktion im Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz antworte, einige Bemerkungen zur Versachlichung.

Die Anfrage erweckt den Eindruck, in Niedersachsen wurden in jüngster Vergangenheit Betriebe zur tierschutzwidrigen Zucht und Haltung von Kaninchen genehmigt. Dies trifft nun wahrlich nicht zu: Gerade Sie, meine Damen und Herren von der SPD im Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, wissen sicherlich, dass erstens Niedersachsen nicht der regionale Schwerpunkt für die kommerzielle Kaninchenhaltung ist und zweitens die Haltung von Kaninchen nicht in einem gänzlich rechtsfreien Raum erfolgt. Um es deutlich zu machen: Nach § 2 des Tierschutzgesetzes ist jeder Kaninchenhalter verpflichtet, erstens seine Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen, und zweitens darf er dabei die Möglichkeit der Tiere zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass den Kaninchen Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Verstöße gegen diese

Vorschrift sind je nach Lage straf- oder bußgeldbewehrt. Es besteht also kein rechtsfreier Raum!

Was allerdings fehlt, sind spezielle rechtliche Anforderungen an die tiergerechte Haltung von Mastund Zuchtkaninchen, die dafür Sorge tragen, dass es möglichst gar nicht erst zu Mängeln in der Tierhaltung kommt, und die gibt es weder auf EUnoch auf Bundesebene. In Niedersachsen werden daher seit Jahren bei der Genehmigung von Neuund Umbauten von Kaninchenhaltungen die Schweizer Tierschutzverordnung und das Gutachten der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz herangezogen. Beide Vorgaben enthalten grundsätzliche Anforderungen an die Erfüllung einer art- und verhaltensgerechten Haltung von Kaninchen.

Insgesamt sind die zuständigen Behörden in Niedersachsen angehalten, bei Neu- und Umbauten von Kaninchenhaltungen nur solche Haltungssysteme zu akzeptieren, die beispielsweise die Pfotengesundheit gewährleisten und durch Strukturierung ein angemessenes Erfüllen der Grundbedürfnisse der Tiere erlauben. Darüber hinaus eröffnet § 16 a des Tierschutzgesetzes den zuständigen Behörden die Möglichkeit, die Abstellung von Mängeln anzuordnen, wenn bei der Überprüfung einer Tierhaltung Schmerzen, Leiden oder Schäden der Tiere nachgewiesen werden.

Die Niedersächsische Landesregierung hat sich gerade in der jüngsten Vergangenheit wiederholt für Tierschutzstandards in Bezug auf die Kaninchenhaltung eingesetzt. Auf Bundesebene ist für den Erlass einer speziellen Bundesregelung für Kaninchen das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständig. Ich verrate hier sicherlich kein Geheimnis, wenn ich sage, dass das Bundesministerium, zuletzt unter der Leitung von Frau Künast, durch die Bundesländer wiederholt aufgefordert wurde, von der Ermächtigung im Tierschutzgesetz Gebrauch zu machen, eine entsprechende Bundesverordnung zu erlassen. Dies wurde stets mit dem Hinweis, man wolle zunächst Europaratsempfehlungen zur Kaninchenhaltung abwarten, abgelehnt. Sie können ahnen, meine Damen und Herren, dass dieses zögerliche Verhalten insbesondere bei den betroffenen Kaninchenhaltern zu erheblicher Rechtsunsicherheit geführt hat.

Für eine tierschutzrechtliche Landesregelung gibt es leider keine Rechtsgrundlage im Tierschutzgesetz, sodass Niedersachsen lediglich anbieten

konnte, bei der Erarbeitung einer Bundesvorschrift mitzuwirken. Auch fehlt angesichts der geringen Bedeutung der Kaninchenzucht und -mast in Niedersachsen meinem Haus ein entsprechender Ansprechpartner, da die wenigen gewerblichen Kaninchenhalter hier nicht verbandsmäßig organisiert sind. Ich habe deshalb erneut veranlasst, dass sich die Tierschutzexperten der Länder noch in diesem Monat mit dieser Angelegenheit befassen. Wir sollten nicht länger darauf warten, gemeinschaftsweit harmonisierte Regelungen zur Kaninchenhaltung zu erhalten. Bis dahin sollte bundesweit der erfolgreiche „niedersächsische Weg“ beschritten werden: Stichwort „Haltungsempfehlung“ oder alternativ „Vereinbarung mit dem Bundesverband der Kaninchenmäster und -züchter“. Damit haben wir bekanntlich bei den anderen landwirtschaftlichen Nutztieren gute Erfahrungen gemacht. Bei der Erarbeitung einer Haltungsempfehlung bzw. -vereinbarung für Kaninchen erhoffe ich mir wichtige Impulse von dem auch von meinem Haus unterstützten wissenschaftlichen Forschungsvorhaben der Tierärztlichen Hochschule Hannover und aus der Bewertung des aktuell veröffentlichten Gutachtens des „Wissenschaftlichen Gremiums der Europäischen Kommission für Tiergesundheit und Tierschutz“ zur Gesundheit und zum Wohlergehen gewerblich gehaltener Hauskaninchen.

Sie sehen also, meine Damen und Herren, die Niedersächsische Landesregierung ist auch beim Thema artgerechte Kaninchenhaltung am Ball.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: In Niedersachsen sind 12 Kaninchen haltende Betrieben mit rund 18 000 Tieren ansässig.

Zu 3: Hinweise oder Anträge, dass ausrangierte herkömmliche Käfige aus der Legehennenhaltung für die Kaninchen umgenutzt wurden oder werden, liegen den zuständigen Behörden nicht vor.

Anlage 12

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 19 der Abg. Elke Müller und Susanne Grote (SPD)

Kommt jetzt ein Beschäftigungswunder im Knast?

Ausweislich eines Berichts der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 21. November 2005 will die CDU-Justizministerin im Fall, dass die Zuständigkeit für das Strafvollzugsgesetz auf die Länder übergeht, mehr Arbeit für Gefangene schaffen. Sie wird mit den Worten „Wir brauchen Arbeitsplätze und Beschäftigungsangebote für alle Gefangenen für die Resozialisierung und die soziale Sicherheit, aber auch aus wirtschaftlichen Gründen“ zitiert.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ist die Ministerin richtig zitiert? Inwieweit hat das Strafvollzugsgesetz des Bundes die Landesregierung bislang daran gehindert, Arbeitsplätze und Beschäftigungsangebote für alle Gefangenen zu schaffen?

2. Welche Beschäftigungsquoten im Vollzug strebt die Landesregierung in den Jahren 2005 bis 2008 an, und wie stellt sich demgegenüber die tatsächliche Beschäftigungsquote derzeit dar?

3. Wie rechtfertigt die Landesregierung vor dem Hintergrund solcher Aussagen der Justizministerin die im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2006 vorgesehenen Kürzungen im Bereich der Zuwendungen für berufsqualifizierende Maßnahmen für Straffällige?

Die Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 21. November 2005 berichtet über eine bundesweite Fachtagung zum Justizvollzug in Stapelfeld vom 20. bis 22. November 2005 zum Thema „Hauptsache ist, dass nichts passiert?“ und zitiert auszugsweise aus der Eröffnungsansprache von Frau Justizministerin Heister-Neumann. Die Rede wird im Frühjahr 2006 in der Schriftenreihe der Kriminalpädagogischen Praxis (Tagungsbericht) veröffentlicht werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1: Die Justizministerin wurde richtig zitiert. Ein Zusammenhang dieser Äußerungen mit den Äußerungen der Justizministerin zur Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Strafvollzugs vom Bund auf die Länder ist allerdings konstruiert. Er kann weder aus dem Kontext

der Rede noch aus tatsächlichen inhaltlichsachlichen Erwägungen heraus abgeleitet werden.

Zu 2: 2004 betrug die Beschäftigungsquote 49,2 %. Im Durchschnitt der Monate Januar bis Oktober 2005 belief sich die Quote auf 56,17 %. Im Oktober 2005 erreichte die Beschäftigungsquote den bisher höchsten Stand von 61,27 %. Für 2006 sind 65 % avisiert. 2007 und 2008 sollen 75 % („vollzugliche Vollbeschäftigung“) erreicht werden.

Zu 3: Kürzungen in Höhe von 54 000 Euro bei Kapitel 11 02 Titel 686 12 „Zuwendungen für berufsqualifizierende Maßnahmen für Straffällige“ betreffen nicht den Strafvollzug. Auch gehen die Kürzungen nicht zulasten von Beschäftigungsangeboten, sondern ausschließlich zulasten von Wohnraumangeboten für Straffällige.

Tatsächlich werden 2006 mehr finanzielle Mittel für berufsqualifizierende Maßnahmen für Strafgefangene zur Verfügung stehen: Eine von Niedersachsen initiierte und geleitete Arbeitsgruppe der Landesjustizverwaltungen hat erreicht, dass die Bundesagentur für Arbeit entgegen ihrer ursprünglichen Rechtsauffassung künftig wieder die Kosten für die Ausbildungsbeihilfe für Gefangene übernehmen wird, soweit diese die allgemein geltenden Förderkriterien erfüllen. Aus Mitteln der Europäischen Union (ESF- und EQUAL-Programme) stehen in den nächsten zwei Jahren fast 3 Millionen Euro für die berufliche Qualifizierung von Strafgefangenen in Niedersachsen zur Verfügung.

Anlage 13

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 20 der Abg. Sigrid Rakow (SPD)

Wann schafft die Landesregierung Abhilfe für das marode Gebäude der Polizeiinspektion Wilhelmshaven?

„Die Finanznot des Landes führt zu immer absurderen Vorgängen. Die Stadt Wilhelmshaven hat die Polizeiinspektion der Jadestadt mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro belegt. Grund ist der baulich bedenkliche Zustand des Amtes in der Ebertstraße. (…) Insgesamt 29 Punkte listet der Mängelbericht der Wilhelmshavener Feuerwehr auf, der am 10. November 2003 der Polizeiinspektion zuging“. Dies berichtet die Wilhelmshavener Zeitung vom 9. November 2005. Seither sei nichts geschehen, obwohl der zuständige CDU-Innenminister sowie der „Polizeiexperte“ der CDU-Landtags

fraktion im Frühjahr 2005 die Polizeiinspektion besucht hätten.

Nach Ansicht des Personalratsvorsitzenden der Polizeiinspektion Wilhelmshaven genügt das alte Gebäude in keiner Weise mehr den Anforderungen des Brandschutzes und der Arbeitssicherheit. Durch den Zustand des Hauses würden „fast alle auf diesem Gebiet existierenden Rechtsvorschriften verletzt“.

Nachdem diese Berichterstattung die Hoffnung aufkommen ließ, dass das Land kurzfristig für Abhilfe sorgen würde, wurde diese Hoffnung nun wieder im Keim erstickt. In der NordwestZeitung vom 21. November 2005 ist zu lesen, dass der örtliche CDU-Landtagsabgeordnete keine Möglichkeit sieht, im Haushalt 2006 Mittel für einen Neubau bereitzustellen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche konkreten baulichen und arbeitssicherheitlichen Mängel hat das Gebäude der Polizeiinspektion in Wilhelmshaven? Trifft es zu, dass jede private Firma ihren Laden schließen müsste, wenn er derartige Mängel hätte?

2. Welche konkreten Behinderungen und Belastungen entstehen für die in diesem Gebäude tätigen Polizistinnen und Polizisten, und welche weiteren Beschwerden werden vonseiten der Beschäftigten vorgetragen?

3. Wie rechtfertigt die Landesregierung vor diesem Hintergrund den Verzicht auf einen sofortigen Neubaubeginn oder auf die (gegebenen- falls vorübergehende) Anmietung von Ersatzräumlichkeiten bzw. die Ausbringung einer Verpflichtungsermächtigung?

Das ehemalige Kasernengebäude, in dem die Polizeiinspektion untergebracht ist, wurde im Jahre 1900 errichtet und befindet sich in einem alterstypischen Bauzustand. Das Gebäude ist teilweise sanierungsbedürftig. Aufgrund der katastrophalen Haushaltslage des Landes konnten bisher jedoch nur einzelne Baumaßnahmen durchgeführt werden.

Gebäude, die vor 1974 rechtmäßig errichtet wurden, genießen gemäß der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) Bestandsschutz. Eine Anpassung an Vorschriften der NBauO ist erforderlich, soweit Gefahr für Leib und Leben besteht. Maßnahmen zur Beseitigung solcher Gefahren wurden und werden selbstverständlich durchgeführt.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Bauliche Mängel bestehen im Bereich der Dacheindeckung, der Fenster und der Kellerabdichtung. Hinsichtlich der Arbeitssicherheit wurde im Rahmen einer Arbeitsschutzbegehung folgendes festgestellt: „Die Grundpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG) finden im Bereich der Polizeiinspektion bereits Beachtung, gleichwohl sind in den Bereichen Brandschutz, Allgemeine Vorschriften, Organisation der ersten Hilfe, Durchführung von Unterweisungen aus den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz Verbesserungen möglich und nötig.“ Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden die Mängel entsprechend ihrer Priorität behoben.

Widersprechen bauliche Anlagen Privater dem öffentlichen Baurecht, so kann die zuständige Bauaufsichtsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen anordnen, die zur Herstellung rechtmäßiger Zustände erforderlich sind. Vorstehend genannte Mängel berechtigen nicht zur Schließung eines Gebäudes.

Zu 2: In dem Dienstgebäude besteht räumliche Enge. Erschwernisse ergeben sich durch den Raumfehlbedarf in den Bereichen mit Publikumsverkehr. Darüber hinaus klagen die Beschäftigten des Einsatz- und Streifendienstes über Mängel des im Keller des Dienstgebäudes untergebrachten Umkleideraumes. Hinzukommt seit Jahren die Unterbringung der Polizeiinspektion an zwei entfernt gelegenen Standorten in Wilhelmshaven. Hieraus ergeben sich zusätzliche Wege mit entsprechendem Zeitaufwand.

Zu 3: Um die von der letzten Landesregierung begonnenen Hochbaumaßnahmen zu Ende führen zu können und aufgrund der bekannt katastrophalen Haushaltslage des Landes hat die Landesregierung im Rahmen der Mipla 2005 - 2009 beschlossen, über neue Hochbaumaßnahmen des Landes im Rahmen der Beratungen über den Haushaltsplanentwurf 2007 und die Mipla 2006 2010 im kommenden Jahr zu entscheiden, weil ein Baubeginn nur dann zu rechtfertigen ist, wenn die Baufinanzierung (haushaltsmäßig) abgesichert ist. Dieses ist in der Vergangenheit leider nicht beachtet worden, sodass in den Haushaltsjahren 2003, 2004, 2005 und 2006 die begonnenen Baumaßnahmen nachfinanziert werden mussten.

Neuanmietungen für Landesbehörden ab einer bestimmten Größenordnung sind eigenfinanzierten Bauvorhaben gleichzusetzen.

Anlage 14