Protokoll der Sitzung vom 16.05.2003

In ihrer Antwort auf die Anfrage der Abgeordneten Frau Steiner (Drs. 14/3300) vom 25. April 2002 führt die Landesregierung u. a. aus, zur Errichtung einer Zustiftung zur Niedersächsischen Umweltstiftung seien die Verhandlungen zwischen dem Umwelt-, Finanzund Wirtschaftsministerium noch nicht zu einem abschließenden Ergebnis geführt worden. Die Landesregierung werde dies „...aber im Zuge der Aufstellung des nächsten Haushalts zum Gegenstand der Beratungen machen“.

Wir fragen daher die Landesregierung:

1. Sieht sie die Vereinbarung mit den Umweltverbänden nach wie vor als in allen Punkten verbindlich an?

2. Wann, in welchen Schritten und mit welcher Gesamtsumme plant die Landesregierung, die vereinbarte Zustiftung zur Niedersächsischen Umweltstiftung zu vollziehen?

3. Ist für die zweckgebundene Vergabe der Stiftungserträge zur Verbesserung der ökologischen Situation im Ems-Dollart-Raum ein besonderes Entscheidungsgremium vorgesehen, und wie werden die Umweltverbände ange

messen an den Vergabeentscheidungen beteiligt?

Im Rahmen des Ausbaus der Bundeswasserstraße Ems hat die Landesregierung am 4. Juli 1994 mit den Naturschutzverbänden BUND, NABU und WWF Deutschland eine Vereinbarung geschlossen, um den Werftenstandort Papenburg zu sichern und die ökologische Situation an der Ems zu verbessern. In § 1 der Vereinbarung hat sich das Land Niedersachsen verpflichtet, geeignete ökologische Maßnahmen im Kostenumfang von 7,5 Millionen Euro durchzuführen. Die gesamten Mittel wurden im Kapitel 08 02 Titelgruppe 70 in mehreren Tranchen bereitgestellt. Bis auf 461 000 Euro sind diese Mittel mittlerweile verausgabt. Die verbliebenen Mittel sind zur Übertragung in den Haushalt 2003 angemeldet worden.

In § 2 der Vereinbarung verpflichtet sich die Niedersächsische Landesregierung, sich nachdrücklich beim Niedersächsischen Landtag für eine Zustiftung zur Niedersächsischen Umweltstiftung, mit dem Ziel einen Zustiftungsbeitrag von 10 Millionen DM zu erreichen, einzusetzen. Die alte Landesregierung hat prioritär die Abwicklung des § 1 betrieben und entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung des § 2 wurde zurückgestellt.

Im Zuge der Aufstellung zum Nachtragshaushalt 2003 ist die Zustiftung zur Niedersächsischen Umweltstiftung vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in die Haushaltberatungen eingebracht worden und Gegenstand von Beratungen zwischen dem Umwelt-, Finanz- und Wirtschaftsministerium gewesen. Angesichts der dramatischen Haushaltslage haben die Gespräche allerdings zum Ergebnis geführt, dass in der jetzigen Lage dem Haushaltsgesetzgeber ein entsprechender Vorschlag zur Erhöhung der Landesausgaben nicht seriös unterbreitet werden kann. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass die alte Landesregierung acht Jahre Zeit hatte, die Vereinbarung einzulösen und tatenlos geblieben ist.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung sieht die Vereinbarung weiter als bindend an. Angesichts der dramatischen Haushaltslage sieht sie sich allerdings nicht in der Lage, dem Landtag zum jetzigen Zeitpunkt entsprechende Zustiftungsbeiträge vorzuschlagen.

Zu 2: Die Landesregierung wird sich dann gegenüber dem Niedersächsischen Landtag für eine Zustiftung einsetzen, wenn sich die Haushaltslage des Landes Niedersachsen substanziell verbessert hat.

Zu 3: Über die Einrichtung eines Entscheidungsgremiums ist dann zu befinden, wenn der Landtag entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt hat.

Anlage 10

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 12 der Abg. Uwe Harden, Silva Seeler, Brigitte Somfleth (SPD)

Erhalt der Spielbank Hittfeld

Ende Mai des vergangenen Jahres wurde bekannt, dass nach Einbußen in Höhe von rund einem Drittel bei Gästen und Umsatz an den Spieltischen der zehn niedersächsischen Spielcasinos seit 1996 die Spielbankengesellschaft in einem Sanierungsplan prüft, das „Klassische Spiel“ in Hittfeld und Bad Pyrmont einzustellen. Die zu treffende Entscheidung würde, so hieß es, jedoch entscheidend von der Geschäftsentwicklung in den kommenden Monaten abhängen.

In der Zwischenzeit hat es mehrere Gespräche zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Casinos und der Spielbankengesellschaft, zum Teil in Anwesenheit des Staatssekretärs W. Lichtenberg, der örtlichen Landtagsabgeordneten und des Bürgermeisters der Gemeinde Seevetal, gegeben, um die Unsicherheit in Bezug auf den Erhalt von rund 100 qualifizierten Arbeitsplätzen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu mindern.

Da der Pachtvertrag für die Spielbankräume in Hittfeld und der Tarifvertrag für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2004 auslaufen, ist bis Mitte diesen Jahres mit einer Entscheidung im Hinblick auf das „Klassische Spiel“ in Hittfeld zu rechnen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie haben sich die Bruttospielerträge (BSE) in Niedersachsen im Allgemeinen und am Standort in Hittfeld im Besonderen in den letzten drei Jahren entwickelt, und ist eine Trendwende erkennbar?

2. In welchem Umfang erheben Niedersachsen und andere Bundesländer eine Spielbankabgabe auf das „Klassische Spiel“?

3. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass, nachdem andere Einsparmaßnahmen bereits umgesetzt worden sind, für den Fortbestand der Spielbank Hittfeld die u. a. vom

Landrat des Landkreises Harburg geforderte Absenkung der Spielabgabe unverzichtbar ist?

Die wirtschaftliche Lage der Spielbanken Niedersachsen GmbH ist Besorgnis erregend. In den letzten drei Wirtschaftsjahren hat die Gesellschaft einen Gesamtverlust von mehr als 4,5 Millionen Euro erwirtschaftet. Im Wirtschaftsjahr 2001/2002 waren dadurch die Reserven so weit aufgezehrt, dass erstmalig das Stammkapital angegriffen wurde.

Ursache für diese Entwicklung ist im Wesentlichen die schon seit Jahren auch bundesweit zu beobachtende Verschiebung der Einnahmen vom personalintensiven Tischspiel zum Automatenspiel. Während im Wirtschaftjahr 1996/1997 noch 31,4 % der Bruttospielerträge im Tischspiel erzielt wurden, betrug der Anteil der Bruttospielerträge im Tischspiel im Wirtschaftsjahr 2001/2002 nur noch 16,8 %. Gleichwohl entstehen weiterhin über 75 % der gesamten Personalkosten im Großen Spiel. Zusätzlich zu den genannten Einnahmeverschiebungen hat sich in den letzten Jahren ein überproportionaler Rückgang des Tronc ergeben. Dieser in der Vergangenheit für die Zahlung der Gehälter im Tischbereich ausreichende Betrag hat sich von über 19 Millionen Euro im Wirtschaftsjahr 1996/1997 auf nur noch für die Zahlung der entsprechenden Personalkosten unzureichende 14 Millionen Euro im Wirtschaftsjahr 2001/2002 vermindert. Gleichzeitig sind die gesamten Personalaufwendungen in diesem Zeitraum aber um mehr als 15 % gestiegen. Auch mehrfache Abgabensenkungen seit 1996 mit einem Volumen von mehr als 8,8 Millionen Euro jährlich waren nicht ausreichend, um mindestens ausgeglichene Jahresergebnisse zu erreichen.

Die dargestellte Entwicklung der Spielbanken Niedersachsen GmbH macht strukturelle Änderungen unumgänglich. Dazu gehört auch die Prüfung, ob Schließungen oder Teilschließungen einzelner Standorte zur Restrukturierung der Gesellschaft erforderlich sind. Vor dem Hintergrund des in Hittfeld im März 2005 auslaufenden Pachtvertrages wird kurzfristig zu entscheiden sein, ob dieser Standort aufrechterhalten werden kann.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Bruttospielerträge (BSE) der Spielbanken Niedersachsen GmbH (SNG) haben sich in den Jahren 2000 bis 2002 wie folgt entwickelt:

2000 2001 2002 Tischspiel 26.504.850 22.278.459 21.149.965 Automaten 90.601.701 99.421.548 98.322.485

Gesamt 117.106.551 121.700.007 119.472.449

Die Bruttospielerträge in der Spielbank Hittfeld haben sich in den letzten drei Jahren wie folgt entwickelt:

2000 2001 2002 Tischspiel 4.268.330 3.666.825 3.849.115 Automaten 11.529.757 11.168.936 10.717.663

Gesamt 15.798.087 14.835.761 14.566.778

Ergänzend zu der Anfrage teile ich Ihnen wegen der Bedeutung für das wirtschaftliche Ergebnis der Gesellschaft die Entwicklung im Tronc sowohl für die Spielbanken Niedersachsen GmbH als auch für die Spielbank in Hittfeld mit:

Entwicklung im Tronc Spielbanken Niedersachsen GmbH 2000 2001 2002 17.633.251 15.367.860 13.597.168

Spielbank Hittfeld 2000 2001 2002 2.812.990 2.425.926 2.346.582

Den vorstehenden Zahlen ist zu entnehmen, dass eine Trendwende nicht erkennbar ist. Die bisher für das Jahr 2003 vorliegenden Zahlen bestätigen im Gegenteil diesen rückläufigen Trend.

Zu 2: In Niedersachsen werden zurzeit eine Spielbankabgabe von 70 % (Ermäßigung der Abgabe bei Neueröffnung im Jahr der Eröffnung und den folgenden zwei Jahren um 5 %) und eine Zusatzabgabe von bis zu 18 % erhoben. Dies führt zurzeit zu einer Gesamtbelastung der Spielbanken Niedersachsen GmbH von etwa 81 %. Hierbei wird nicht zwischen dem „Klassischen“ Tischspiel und dem Automatenspiel unterschieden.

In den mit den niedersächsischen Verhältnissen (Größe, Struktur, Gesamtbruttospielertrag) in etwa vergleichbaren Ländern werden zurzeit Abgaben aus dem Spielbetrieb (Spielbankabgabe und Zu- satzabgabe) erhoben, die einen Satz von 80 vom Hundert der Bruttospielerträge nicht unterschreiten. Dieser Prozentsatz beruht auf einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern aus dem Jahre 1954. Veränderungen hat es in den

letzten Jahren - von befristeten Begünstigungen für neu errichtete Spielstätten abgesehen - lediglich in der Struktur der Abgaben, nicht jedoch bei der Gesamtabgabenbelastung (nach unten) gegeben. So haben Baden-Württemberg durch Gesetz vom 1. Oktober 2001, Rheinland-Pfalz durch Gesetz vom 18. Dezember 2001 und Hessen durch Gesetz vom 11. Dezember 2002 Spielbankabgabeanteile zugunsten der Zusatzabgabe in einem größeren Umfange (20 bis 30 Prozentpunkte) verschoben, als es der niedersächsische Gesetzgeber in seinem Änderungsgesetz vom 14. Dezember 2001 (ledig- lich 10 Prozentpunkte) vorgesehen hatte. Bis auf eine Ausnahme (Saarland) wird in allen Ländern bei der Abgabenbemessung zwischen Großem und Kleinen Spiel nicht unterschieden.

Zu 3: Einschneidende Einsparmaßnahmen sind bisher leider nicht umgesetzt. Einsparmaßnahmen sind bis Mitte 2004 nicht möglich, weil insoweit der unter Mitwirkung des bisherigen Staatssekretärs im Innenministerium, Lichtenberg, abgeschlossene Tarifvertrag entgegensteht, der sowohl Standort- und Teilschließungen als auch betriebsbedingte Kündigungen ausschließt.

Anlage 11

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 13 der Abg. Dorothea Steiner (GRÜNE)

Klettersportregelung im Weserbergland

Im November 2002 hat der Landtag einstimmig eine Entschließung angenommen, in der die Landesregierung aufgefordert wird, Natursport und Naturtourismus in Niedersachsen weiter zu fördern und auszubauen. Eine Natursportart ist der Klettersport an den Mittelgebirgsfelsen. In Niedersachsen im Harz und im Weserbergland. Die „Interessengemeinschaft Klettern Niedersachsen e. V.“ (IG Klettern) hat schon vor Jahren eine umfangreiche Konzeption mit dem Ziel vorgelegt, eine naturverträgliche Ausübung des Klettersports sicherzustellen. Dabei werden naturschutzfachliche Gesichtspunkte umfassend berücksichtigt. Nach meiner Kenntnis bereitet die Bezirksregierung Hannover umfangreiche NSG-Auswiesungen u. a. in den FFH-Flächen: „Süntel, Wesergebirge, Deister“, „Ith“ und „Südlicher Selter“ vor. Die Verordnungsentwürfe sollen Kletterverbote in diesen Flächen vorsehen, die die Möglichkeiten des Klettersports, wie sie seit Jahrzehnten Bestand haben, erheblich einschränken werden. Die Absicht, den Umfang des Klettersports auf dem Verordnungswege regeln zu wollen, steht dem Angebot der IG Klettern entgegen, mit dem Naturschutz ko

operative Lösungen in den einzelnen Klettergebieten zu suchen und einvernehmlich umzusetzen.

In anderen Ländern werden erfolgreich Regelungen zum Klettersport in Mittelgebirgen auf der Grundlage freiwilliger Vereinbarungen zwischen Verbänden, wie dem „Deutschen Alpenverein“ (DAV), der IG Klettern und den Landesumweltministerien getroffen. Die dort vorliegenden positiven Erfahrungen lassen sich auf Niedersachsen übertragen. Freiwillige Vereinbarungen nehmen die Natursportler stärker in die Verantwortung bei der naturverträglichen Ausübung ihres Sports.

Ich frage die Landesregierung: