Meine Damen und Herren, ich habe gelernt, dass ein Innenminister Sachwalter der Verfassung sein soll. Ich habe übrigens auch gelernt, dass ein Innenminister die Kommunalverfassung und vor allen Dingen die Interessen der Vertretungen der Kommunen mit auf dem Tableau haben sollte. Herr McAllister, schön, dass Sie wieder da sind. Sie als
Experte für Rollen rückwärts werden mir möglicherweise erklären können, warum dieser Innenminister sein so toll gelobtes Projekt, sein Gesetzesvorhaben, mit der Ansage zurückgezogen hat, da hätten doch tatsächlich einige Gemeinden mit Klagen gedroht. Meine Damen und Herren, der Innenminister lässt die Leute dort einfach im Regen stehen. So sicher scheint er an der Stelle nicht gewesen zu sein.
Meine Damen und Herren, die Entscheidung des Innenministers - ich zitiere - ist nicht von sachlicher und fachlicher Vernunft motiviert, sondern von politischen Erwägungen und der Angst vor einer Niederlage vor Gericht. Das sagt der CDU-Landrat des Landkreises Lüchow-Dannenberg. Diese Analyse finde ich bemerkenswert. Man könnte daraus den Schluss ziehen, der Hardliner dieser Landesregierung hätte Angst vor Klagen kleiner Gemeinden gehabt.
- Herr Schünemann, Ihre Zwischenrufe von der Regierungsbank nehme ich gern auf. Klären Sie das doch, bitte schön, mit Ihrem Landrat vor Ort und nicht mit mir an dieser Stelle.
(Zustimmung bei der SPD - Minister Uwe Schünemann: Das ist nicht mein Landrat! - David McAllister [CDU]: Das ist doch Ihr Landrat! Herr Asch- brenner ist auch Ihr Landrat!)
Es stellt sich natürlich die Frage: Hat der CDULandrat Recht? Oder es steht die andere Frage im Raum: Hat der Innenminister gewusst, dass sein Gesetzgebungsplan gegen die Verfassung verstößt, und hat er nur darauf gesetzt, nicht erwischt zu werden? Das jedenfalls ist ein Eindruck, dem ich mich nicht erwehren kann. Die Beantwortung der Frage müssen Sie bitte selbst übernehmen.
Meine Damen und Herren, jetzt hat der Innenminister keinen Mut mehr, jetzt sollen es die Regierungsfraktionen richten. Sie legen uns heute mit diesem Wahlgesetz den ersten Akt eines Trauerspiels vor, das in die falsche Richtung geht. Das ist jedenfalls klar und deutlich festzustellen.
Ich will Ihnen, Herr McAllister, gern einmal deutlich machen, worum es hier geht. In diesem Gesetz geht es auch um Thedinghausen im Landkreis Verden. Zwischen Lüchow-Dannenberg und Thedinghausen gibt es natürlich einen wesentlichen Unterschied. In Thedinghausen wurden freiwillige Entscheidungen vor Ort getroffen, die der Gesetzgeber nachvollziehen soll, während in LüchowDannenberg Zwang in einer unerträglichen Art und Weise ausgeübt wird, die gegen die Kommunen gerichtet ist.
Genau das, Herr McAllister, ist der Unterschied. Wir lesen mit besonderer Spannung immer wieder auch die Meldungen aus dem Landkreis Holzminden und hören in großen Erklärungen eines Ministers - ich weiß nicht, ob er noch kommunalpolitisch tätig ist -, freiwillige Kooperationen seien das Thema, man solle doch bitte auch an dieser Stelle genau über diesen Punkt sprechen. Merkwürdigerweise sprechen Sie im Fall Lüchow-Dannenberg mit keinem Wort von Freiwilligkeit. Der Innenminister scheint mit zweierlei Maß zu messen, und das halten wir für falsch.
Wir jedenfalls sind der Meinung, dass der freiwillige Weg der richtige ist. Der Innenminister hat diese freiwilligen Lösungen seit geraumer Zeit, nämlich seit 2003, verweigert, und das halten wir für inakzeptabel.
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf, der hier heute beraten wird, geht wieder in die falsche Richtung; denn er legt, jedenfalls an dieser Stelle, wieder einen Weg fest, der sich nicht ausreichend mit Alternativen beschäftigt.
- Das machen Sie allein. Das ist gut. - Meine Damen und Herren, dieses Gesetz führt wieder in die falsche Richtung; denn eine reale Prüfung von Alternativen wird hier nicht ermöglicht. Wenn Sie Alternativen ermöglichen wollten, müssten Sie das Gesetz anders fassen. Sie müssten beispielsweise die Alternative zulassen, die Übernahme durch den Landkreis Lüneburg zu prüfen. Der Landkreis Lüneburg hat übrigens seine Bereitschaft zur Übernahme erst kürzlich wieder schriftlich erklärt. Ich zolle den Landtagskollegen, die auch im Lüneburger Kreistag tätig sind und die, nach meiner Kenntnis jedenfalls, alle für diese Angebote an das Land gestimmt haben, allen Respekt.
Die sind, Herr Althusmann, offensichtlich weiter als manche Mitglieder Ihrer Fraktion im Landkreis Lüchow-Dannenberg. Das ist leider so, das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Sie zementieren im Übrigen den falschen Weg weiter dadurch, dass Sie die Amtszeit auf acht Jahre festschreiben. Insofern, Herr McAllister, wäre es am besten, Sie zögen Ihr Lob für Ihren Innenminister von heute Vormittag zurück. Wir werden dieses Gesetz ablehnen. - Vielen Dank.
Danke schön. - Zur Kurzintervention hat sich Frau Kollegin Bertholdes-Sandrock gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Kollege Dehde, vielleicht hören Sie mir heute einmal zu, was Sie sonst im Kreistag nicht machen. SPD-Leute haben sich immer dadurch ausgezeichnet, dass sie Krach machten, wenn ich geredet habe, und sie hören auch jetzt wieder nicht zu.
Verehrter Kollege Dehde, Ihre Fraktion fordert übrigens deshalb auch immer so pfiffig Gleichstellungsbeauftragte, weil sie nicht das Minimum an Respekt zeigen.
Meine Damen und Herren, da es den Landkreis Lüchow-Dannenberg noch gibt, ist er hier noch mit zwei Abgeordneten vertreten. Ob das ein Gewinn ist, weiß ich nicht. Ich würde jedenfalls gern meinen Part beitragen.
Zum Thema „Drama“. Kollege Dehde, ich gebe Ihnen völlig Recht: Wir haben in LüchowDannenberg ein Drama. Ich weiß nicht, ob Sie sich in der Dramentheorie auskennen. Im antiken Drama ist ganz zum Schluss die Katastrophē, und wir haben hier tatsächlich auch eine Katastrophe.
Der SPD-Landrat hat das zehn Jahre lang gemacht, wenn ich geredet habe. Wir haben in Lüchow-Dannenberg in der Tat eine Katastrophe. Der Kollege Dehde hört bei keinem Wort zu, das beweist seine Fähigkeit zur Auseinandersetzung.
Kolleginnen und Kollegen, warum stehen wir in Lüchow-Dannenberg da, wo wir stehen? - Wir haben in der Tat solch überbordende Schuldenstände, dass gehandelt werden muss. Aber wir hatten ja, Kollege Dehde, zehn Jahre lang einen phantastischen SPD-Landrat, den Landrat Zühlke.
Die Zeit ist zu Ende, Frau Kollegin. Ich habe das Mikrofon ausgeschaltet, Frau Kollegin BertholdesSandrock. Die Redezeit für eine Kurzintervention ist nach eineinhalb Minuten zu Ende.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu den beiden Gegenständen, die unter den Tagesordnungspunkten 7 und 8 zu verhandeln sind, kann ich mich ganz kurz fassen. Ich beginne mit dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion. Das ist ein guter Gesetzentwurf, und es wurde ja auch deutlich - Herr Hiebing hat das signalisiert -, dass ihm alle zustimmen werden. Ich glaube allerdings, Sie brauchen nicht wirklich so viel Zeit, Herr Hiebing; das könnten wir schneller geregelt bekommen.
Dann würde das Gesetz nämlich gegebenenfalls noch zur Kommunalwahl im September dieses Jahres wirksam werden können.
Eine Bemerkung muss ich noch in Richtung der SPD-Fraktion machen; bei CDU und FDP erspare ich mir die. Wir hatten im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf zur Änderung der NGO eingebracht, in dem wir nicht diesen Punkt zum Thema gemacht hatten - heute sage ich: leider; das hätten wir damals auch machen sollen -, sondern in dem wir die Sechsmonatsfrist, die man in einer Gemeinde, in der man gewählt werden will oder wählen will, ansässig sein muss, problematisiert hatten und verkürzen wollten. Diesen Gesetzentwurf hat aus für mich angesichts dieses Sachverhalts nicht nachvollziehbaren Gründen die SPD-Fraktion gemeinsam mit den Mehrheitsfraktionen abgelehnt. Das wollte ich noch einmal erwähnt haben.