Protokoll der Sitzung vom 22.03.2006

In Ihren Ausführungen haben Sie ja im Grunde genommen gesagt, dass Sie unseren Punkten zustimmen könnten. Lesen Sie bei Nr. 7 bitte noch einmal nach: Es handelt sich dabei um einen Prüfauftrag. Einem Prüfauftrag kann man sich nun wirklich nicht verschließen. Herr Schrader, ändern Sie Ihre Position, und überlegen Sie es sich noch einmal! Wir halten eine öffentliche Debatte im Interesse des Datenschutzes für notwendig.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Nun spricht Herr Minister Schünemann für die Landesregierung. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will die Debatte nicht künstlich verlängern und zu dem Antrag nur relativ wenig sagen. Ich möchte mich einfach an die linke Seite des Hauses wenden: Wenn Sie darstellen, dass Ihnen der Datenschutz so wichtig ist - das begrüße ich absolut, er ist für mich auch wichtig, das ist überhaupt keine Frage -, dann sollten Sie allerdings aus parteitakti

schen Gründen Ihre Haltung bei der Wahl des Datenschutzbeauftragten aufgeben.

Es macht keinen Sinn, hier darzustellen, dass erst einmal ein mögliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs abgewartet werden soll.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das steht da nicht drin, Herr Schünemann!)

- Aber Herr Jüttner, anders kann man es doch überhaupt nicht werten.

(Sigrid Leuschner [SPD]: Das stimmt doch nicht!)

- Dann sagen Sie doch bitte einmal, aus welchen Gründen Sie gefordert haben, dass der Datenschutzbeauftragte nicht gewählt werden soll, sondern dass man erst einmal die rechtliche Wertung unseres Modells abwarten soll. Dazu muss ich sagen: Gegen unser Modell wird überhaupt nicht geklagt, sondern es wird grundsätzlich gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt.

Vielleicht können Sie auch einmal darstellen, warum Sie mit unserer Regelung zum öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich Probleme haben; denn die meisten Bundesländer machen es noch so, wie wir es wieder eingeführt haben. Auch Herr Platzeck in Brandenburg hat das genau so umgesetzt.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Jüttner?

Ja, damit er mir diesen Brief noch einmal erklären kann, lasse ich das gerne zu.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Schünemann, können Sie mir bestätigen, dass der Niedersächsische Landtag, nachdem die Europäische Union der Bundesrepublik mitgeteilt hat, dass ihres Erachtens in Deutschland ein rechtswidriges Verhalten vorliegt, auf Ihre Initiative hin die Lage noch dadurch verschärft hat, dass er die rechtliche Zuständigkeit weiter eingegrenzt hat? Können Sie weiter bestätigen, dass ich in dem Brief, den ich Ihnen in den letzten Tagen geschrieben habe,

darauf hingewiesen habe, dass wenigstens dieser Teil wieder rückgängig gemacht werden sollte, um in der rechtlichen Auseinandersetzung auf der sichereren Seite zu sein?

Können Sie mir zuletzt noch bestätigen, dass Ihre Behauptung von eben, in dem Brief sei formuliert, man wolle erst das europarechtliche Verfahren abwarten, nicht zutrifft?

(Minister Uwe Schünemann: Nein, das kann man so nicht sehen!)

Herr Minister!

Ich kann Ihnen nur bestätigen, dass dort steht, dass die rechtliche Würdigung dieses Bereiches erst einmal abgewartet werden sollte. So habe ich es zumindest verstanden.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Nee, nee, nee!)

Wenn das nicht so ist, dann kann ich Ihnen auch den zweiten Punkt nicht bestätigen; denn wir haben die Situation nicht verschärft. Damals ist auf europäischer Ebene gesagt worden - übrigens in Übereinstimmung mit allen Innenministern, aus A- und B-Ländern, und mit dem Bundesinnenminister Schily -, dass die Organisation des Datenschutzes in Deutschland - und zwar egal, wo der öffentliche und nichtöffentliche Bereich angesiedelt ist - nicht nur absolut verfassungskonform ist, sondern dass sie von unserer Verfassung her sogar so geboten ist. So ist es in der Stellungnahme von dem damaligen Bundesinnenminister Dr. Otto Schily formuliert worden.

Meine Damen und Herren, warten wir doch einmal ab, was nun tatsächlich auf der europäischen Ebene passiert, ob dort überhaupt Anklage erhoben wird. Im Moment wird erst einmal die Stellungnahme der Bundesregierung diskutiert. Dann müssen wir sehen, wie es dort ausgeht.

Wenn Sie jetzt versuchen, mit solch einer Debatte eine Wahl des Datenschutzbeauftragten zu verhindern, dann habe ich dafür wirklich wenig Verständnis. Ich bin Herrn Dr. Lennartz dankbar dafür, dass er das auch dargestellt hat.

Ich habe Sie frühzeitig über das Verfahren informiert, darüber, dass Herr Nedden in Altersteilzeit geht. Ich habe von Ihnen dazu überhaupt keine Einwände gehört. Herr Nedden hat sich bereits von allen Landesdatenschutzbeauftragten verabschiedet. Er wird nicht wieder zurückkommen.

Nun macht es doch wirklich keinen Sinn, dieses Spielchen weiter zu spielen, sondern dem Datenschutz sollte Rechnung getragen werden. Lassen Sie uns spätestens im Mai den Datenschutzbeauftragten wählen!

Ich möchte auch wirklich nicht im Plenum über die Qualität eines Bewerbers reden. Das sollte man nicht machen. Darüber sollten wir hinter verschlossenen Türen reden. Ich habe Sie rechtzeitig und vertraulich informiert. Wenn Sie Gesprächsbedarf haben, bin ich immer bereit, noch einmal mit Ihnen darüber zu reden.

Aber, meine Damen und Herren, hier darzustellen, der Datenschutz sei für Sie wichtig, und dann zu verhindern, dass jemand vom Parlament mit Zweidrittelmehrheit gewählt wird, das passt wirklich nicht zusammen. Lassen Sie uns in diesem Punkt die Polemik heraushalten!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Kollege Jüttner, Sie haben noch eine Redezeit von 1:10 Minuten.

Nachdem der Minister geredet hat, darf ich doch ein bisschen länger reden.

Zwei Minuten.

Danke. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Schünemann, Sie haben vor einem Jahr mitgeteilt, dass Veränderungen ins Haus stehen. Sie waren dann ein knappes Jahr lang nicht in der Lage, einen Personalvorschlag zu machen, weil Sie sich augenscheinlich intern im Kabinett nicht verständigen konnten. Dann sind Sie kurzfristig mit dem Namen angekommen. Ich habe Sie darauf hingewiesen, dass wir zu dem Personalvorschlag keine Einwände haben, sondern dass sich die

Einwände auf die Art und Weise des Verfahrens beziehen.

Was Sie jetzt versuchen, ist, Druck auszuüben.

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Wer übt hier Druck aus?)

Sie versuchen uns abzusprechen, dass es uns um die Inhalte geht. Außerdem haben Sie in Ihrem Brief eine Vorgehensweise gewählt, die problematisch ist. Sie versuchen, die Zustimmung von zwei Dritteln des Parlaments zu umgehen. Sie haben mitgeteilt, Sie könnten ja jemanden mit der Wahrnehmung dieser Funktion beauftragen.

(Minister Uwe Schünemann: Was soll ich denn machen?)

Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen vor wenigen Tagen in einem Brief in der Anlage ein Gutachten des GBD übersandt, das deutlich macht, dass diese Vorgehensweise rechtlich nicht abgedeckt ist. Ich muss das hier öffentlich sagen, damit nicht der Eindruck entsteht, Sie kämpften für den Datenschutz, und wir würden uns zieren. Das ist überhaupt nicht die Situation.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Sie versuchen, die Rechte des Parlaments - hier geht es um eine Zustimmung mit einer Zweidrittelmehrheit - zu überspielen. Das lassen wir uns nicht bieten! Sie sollten einmal einen Vorschlag vorlegen, über den man vernünftig reden kann.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Für die Landesregierung spricht noch einmal Herr Minister Schünemann. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Jüttner, jetzt wird es wirklich interessant. Sie werfen mir vor, dass ich das Parlament umgehe. Ich will Ihnen einen Vorschlag machen, und Sie lehnen ihn ab, sagen aber nicht, wie es weitergehen soll.

In dem Gutachten steht, dass der Datenschutzbeauftragte weiter im Amt ist. Aber derjenige, der das

Amt innehat, ist nicht mehr bereit, dieses Amt weiterzuführen. Das heißt, er geht in Altersteilzeit und steht nicht mehr zur Verfügung. Es steht auch kein Stellvertreter zur Verfügung. Deshalb muss ich, damit der Datenschutz in diesem Bereich überhaupt vernünftig weitergeführt werden kann, jemanden mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragen. Wenn ich das nicht machen würde, dann würde ich fahrlässig handeln. Und das werfen Sie mir hier vor!

Sie haben es in der Hand. Lassen Sie uns über einen Vorschlag reden. Bisher haben wir das - zumindest mit Ihrem Kollegen Bartling - vernünftig gemacht. Ich habe übrigens schon sehr frühzeitig, vor einem halben Jahr, mit Herrn Bartling darüber gesprochen. Aber lassen Sie uns die Personalangelegenheiten im nichtöffentlichen Bereich weiter diskutieren. Sie haben es in der Hand, ob wir im Parlament einen neuen Datenschutzbeauftragten mit Zweidrittelmehrheit wählen können oder nicht. Sie können mir wirklich nicht vorwerfen, dass ich das Parlament umgehen will. Das muss ich mit aller Entschiedenheit zurückweisen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich nunmehr um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Ich rufe den letzten Tagesordnungspunkt für heute auf:

Tagesordnungspunkt 14: Einzige (abschließende) Beratung: Das Technische Hilfswerk als Bundeseinrichtung erhalten! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/2613 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport Drs. 15/2668