Uwe Schünemann
Sitzungen
15/1
15/8
15/9
15/10
15/11
15/13
15/14
15/15
15/16
15/17
15/20
15/21
15/23
15/24
15/25
15/26
15/27
15/28
15/29
15/31
15/32
15/35
15/36
15/37
15/38
15/39
15/40
15/41
15/42
15/43
15/44
15/45
15/46
15/50
15/51
15/52
15/54
15/55
15/56
15/58
15/60
15/61
15/63
15/64
15/68
15/69
15/70
15/72
15/73
15/74
15/76
15/79
15/80
15/81
15/82
15/83
15/85
15/86
15/87
15/88
15/89
15/90
15/91
15/92
15/93
15/94
15/95
15/97
15/100
15/101
15/102
15/103
15/105
15/106
15/107
15/108
15/109
15/110
15/111
15/113
15/114
15/115
15/116
15/119
15/120
15/121
15/122
15/125
15/126
15/127
15/128
15/129
15/131
15/132
15/133
15/135
15/136
Letzte Beiträge
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Staatsgerichtshof hatte sich zum ersten Mal mit der Frage zu befassen, ob die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung in Artikel 57 der Niedersächsischen Verfassung auch den übertragenen Wirkungskreis, also die von den Kommunen wahrgenommenen staatlichen Aufgaben, schützt. Das Gericht hat diese Frage bejaht und ist damit deutlich über den Schutzbereich der entsprechenden grundgesetzlichen Garantie hi
nausgegangen. Weder Artikel 28 des Grundgesetzes in der Ausformung der diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch die Verfassungen anderer Länder kennen eine derartig weite Gewährleistung kommunaler Selbstverwaltung, die einen Anspruch der Gemeinden auf Übertragung staatlicher Aufgaben einschließt. Dementsprechend war auch die allgemeine niedersächsische Rechtsauffassung und Staatspraxis bisher eine andere. Gemeinsam diskutiert - und als Konnexitätsregelung einer guten verfassungsrechtlichen Lösung zugeführt - haben wir die berechtigte Forderung der Kommunen, für den Fall der Übertragung staatlicher Aufgaben unverzüglich
durch Gesetz einen entsprechenden finanziellen Ausgleich zu erhalten.
Auf Grund der neuen Inhaltsbestimmung des Artikels 57 der Niedersächsischen Verfassung bestehen jetzt erstmals spezifisch verfassungsrechtliche
Anforderungen an die Verlagerung staatlicher Aufgaben von den Gemeinden auf die Landkreise. So hat das Gericht insbesondere die Darlegungs- und Begründungspflicht des Gesetzgebers deutlich angehoben, eine Abwägung aller Vor- und Nachteile der Aufgabenverlagerung im Lichte der - jetzt als betroffen anzusehenden - kommunalen Selbstverwaltungsgarantie verlangt und auf die Erforderlichkeit von Organisationsuntersuchungen oder Kosten-Nutzen-Analysen in diesem Zusammenhang hingewiesen. Solche Untersuchungen und Analysen sind zwar für die Landesverwaltung nichts Neues. Ich darf insoweit nur auf die Gesetzesfolgenabschätzung zur ersten Phase der Verwaltungsmodernisierung oder auch die Vorbereitung von Vorschlägen zur kommunalen Zusammenarbeit der Einbürgerungsbehörden oder Standesämter verweisen. Sie werden uns allerdings künftig im Zusammenhang mit Aufgabenzuweisungen stärker als bisher beschäftigen.
Das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes wird von der Niedersächsischen Landesregierung entsprechend den „Spielregeln“ unserer Demokratie uneingeschränkt akzeptiert, in allen seinen Teilen. Andere sollten das im Übrigen auch tun. Ich meine damit vor allem diejenigen, die selbst jahrelang die Hände in den Schoß gelegt und der dramatischen Entwicklung der kommunalen Haushalte im Landkreis Lüchow-Dannenberg tatenlos zugesehen haben.
Als die neue Koalitionsregierung von CDU und FDP dann wirklich handelte, haben die gleichen Menschen nichts Besseres zu tun gehabt, als das Projekt in jeder Hinsicht als untauglich und unseriös darzustellen. Wie so etwas konkret aussieht, kann man einmal mehr den einleitenden Sätzen zu dieser Mündlichen Anfrage entnehmen. Allen denjenigen, die sich jetzt angesprochen fühlen dürfen, sei die Entscheidung des Staatsgerichtshofes zur genauen Lektüre auch der ihnen nicht genehmen Teile empfohlen. Die Landesregierung und auch z. B. der Niedersächsische Landkreistag - in einem aktuellen Rundschreiben an seine Mitglieder
haben sich selbstverständlich dieser Mühe der genauen Lektüre unterzogen. Hingewiesen sei hier deshalb in aller Kürze auch auf folgende Feststellungen des Gerichts - ich zitiere hier sinngemäß -:
Der mit dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz verfolgte Zweck, die kommunalen Haushalte zu konsolidieren, ist verfassungsgemäß. Die Stabilität öffentli
cher Haushalte ist nicht nur ein wichtiger Gemeinwohlbelang, sondern hat selbst Verfassungsrang.
Die für unwirksam erklärte Verlagerung der staatlichen Aufgaben auf den Landkreis ist grundsätzlich ein geeignetes Mittel zur Haushaltskonsolidierung.
Der Gesetzgeber musste angesichts der dramatischen finanzwirtschaftlichen Entwicklung nicht
länger auf die freiwillige Realisierung von Einsparmaßnahmen der betroffenen Kommunen vertrauen.
Und der Gesetzgeber musste schließlich auch nicht eine mögliche Landkreisgebietsreform der Verlagerung staatlicher Aufgaben auf den Landkreis vorziehen.
Aus alledem ergibt sich, dass Regierungsfraktionen und Landesregierung mit dem Lüchow
Dannenberg-Gesetz insgesamt einen nicht nur verfassungsrechtlich zulässigen, sondern in seiner Zielsetzung sogar einen verfassungsrechtlich gebotenen Weg zur notwendigen Haushaltskonsolidierung beschritten haben.
Die Wiederherstellung der mit Verfassungsrang ausgestatteten Haushaltsstabilität im Bereich Lüchow-Dannenberg sollten wir alle - und damit meine ich insbesondere auch die Damen und Herren von den Oppositionsfraktionen - tatkräftig unterstützen. Sie wird für die Sicherung kommunaler Selbstverwaltung im Raum Lüchow-Dannenberg von ganz entscheidender Bedeutung sein. Gerade die Menschen vor Ort erwarten zu Recht von uns, dass der Umstrukturierungsprozess weiter geht und wir nicht auf halbem Wege stehen bleiben.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Infolge des Urteils des Staatsgerichtshofes sind die seit dem Inkrafttreten des Lüchow
Dannenberg-Gesetzes am 1. November 2006 vom Landkreis Lüchow-Dannenberg wahrgenommenen staatlichen Aufgaben ab sofort wieder von den jetzt allerdings nur noch drei statt vorher fünf Samtgemeinden zu erfüllen. Die Samtgemeinden erhalten diesbezüglich auch wieder - wie bis zum
1. November 2006 - die entsprechenden Zuweisungen nach dem Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetz für die Erfüllung dieser Aufgaben. Alle anderen Strukturmaßnahmen des LüchowDannenberg-Gesetzes werden durch die Gerichts
entscheidung nicht berührt. Dies sind der Zusammenschluss der Samtgemeinden Lüchow und
Clenze zur Samtgemeinde Lüchow (Wendland), der Zusammenschluss der Samtgemeinden Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) zur Samtgemeinde Elbtalaue sowie die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften als zusätzliche Organisationsform zur Intensivierung kommunaler Zusammenarbeit.
Auf dieser Grundlage des weiter geltenden Lüchow-Dannenberg-Gesetzes wird die Strukturreform fortgesetzt. Über das bisher schon Erreichte hinaus sind nach wie vor erhebliche Einsparungen notwendig und auch erzielbar. Das Ministerium für Inneres und Sport wird den Dialog mit allen Kommunen im Bereich Lüchow-Dannenberg in den kommenden Monaten noch einmal intensivieren. Hierüber bin ich mir - ungeachtet der Entscheidung des Staatsgerichtshofs - gerade auch mit denjenigen Kommunen einig, die die Verfassungsbeschwerden eingelegt haben. Von Beteiligten vor Ort ist mir diesbezüglich erst vor kurzer Zeit das Angebot zu einer gemeinsamen Projektorganisation unter maßgeblicher Einbeziehung der Regierungsvertretung Lüneburg unterbreitet worden.
Einzelheiten hierzu werden zurzeit besprochen. Die Bereitschaft zur Mitarbeit und Kooperation für die Fortsetzung des Strukturprozesses ist also auch bei den Verantwortlichen vor Ort in LüchowDannenberg vorhanden. Ich werde sie selbstverständlich nutzen. Gemeinsam werden wir weitere konkrete Einsparvorhaben auf den Weg bringen.
Darüber hinaus stehe ich selbstverständlich weiter zu meiner Zusage für das Land, nach Maßgabe konkreter Zielvereinbarungen 36 Millionen Euro an besonderen Bedarfszuweisungsmitteln zur Unterstützung des Umstrukturierungsprozesses einzusetzen. Von diesem Geld sind bereits mehr als 13 Millionen Euro an den Landkreis und die Samtgemeinden ausgezahlt worden.
Zu Frage 2: Das Urteil des Staatsgerichtshofes hat keine Auswirkungen auf das von der Landesregierung verfolgte Konzept der Intensivierung interkommunaler Zusammenarbeit. Es betrifft - ich wiederhole das gern noch einmal - die Zuweisung staatlicher Aufgaben an kommunale Körperschaften und nicht Fragen der interkommunalen Zusammenarbeit.
Zu Frage 3: Die Frage nach den konkreten Auswirkungen des Urteils des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes ist bereits beantwortet worden. Die
Landesregierung sieht keinen darüber hinausgehenden aktuellen Handlungsbedarf. In gleicher Weise hat sich im Übrigen auch bereits der Niedersächsische Landkreistag geäußert. Ungeachtet dessen wird die Landesregierung die Urteilsgründe der Entscheidung unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt weiter prüfen.
Sehr geehrter Herr Bartling, von einer „Klatsche“ kann angesichts dessen, was ich hier gerade dargestellt habe, überhaupt keine Rede sein. Sie haben wahrscheinlich nur die Überschrift der Pressemitteilung vom Staatsgerichtshof gelesen, nicht aber das Urteil und seine Begründung.
Dort steht nicht, dass die Übertragung auf den Landkreis grundsätzlich unmöglich ist, sondern dass man dies besonders abwägen und auch darstellen muss. Um es Ihnen einmal deutlich zu sagen, damit Sie es verstehen: Das Gericht verlangt, dass wir auch hier - wie bei der Verwaltungsmodernisierung - die Auswirkungen in allen Einzelheiten darstellen. Am besten ist es, wenn wir dies über ein Gutachten absichern.
Wir haben auf das Gutachten verzichtet, das ist wahr. Man kann vielleicht sagen, dass das ein Versäumnis gewesen ist. Das werden wir in Zukunft anders machen. Aber, wenn Sie sich anschauen, was der Landkreistag zu den Auswirkungen dargestellt hat, ist es nicht so, dass eine Übertragung, wie wir sie vorgenommen haben, grundsätzlich unmöglich ist. Das ist in dem Urteil ausdrücklich nachzulesen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das große Problem im Bereich Lüchow-Dannenberg ist gewesen, dass man zwar jährlich Bedarfszuweisungen in Millionenhöhe
überwiesen hat - ich habe noch einmal nachgeguckt: in einem Jahr waren es 9 Millionen Euro, in einem anderen Jahr 6 Millionen Euro, 7 Millionen Euro, 8 Millionen Euro -, dass man aber niemals strukturelle Veränderungen eingefordert hat.
Das ist übrigens ein ganz großes Problem der damals noch existenten Bezirksregierungen und der dort angesiedelten Kommunalaufsicht gewesen. Wenn Sie die Praxis der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Lüneburg und z. B die der Bezirksregierung Oldenburg vergleichen, dann
können Sie eklatante Unterschiede sehen.
Herr Kollege Bartling, Sie haben das einfach so hingenommen. Sie haben gesagt: Das kommt von der Bezirksregierung, da kommt ein Stempel drauf, da muss ich anschließend nichts machen. - Sie haben Geld überwiesen, das will ich gerne anerkennen. Aber ansonsten haben Sie die Augen zugemacht und die Bezirksregierung werkeln lassen. Das Ergebnis war, dass der Raum LüchowDannenberg nahezu handlungsunfähig geworden ist, weil er völlig überschuldet gewesen ist.
Genau daraus mussten wir doch die Konsequenzen ziehen. Sie haben viele Gutachten in Auftrag gegeben und da auch sehr viel Geld investiert. In den Gutachten stand auch einiges, was man vielleicht machen könnte. Getan haben Sie aber nichts. Ich habe mir die Gutachten angeschaut. Ich habe mir auch Mitarbeiter zu den Gutachten eingeladen und darüber diskutiert, was tatsächlich zu machen ist. Man war sich einig - das steht übrigens bei allen Gutachtern -, dass es in der Region zu viele Entscheidungsgremien gibt und vor allen Dingen dass dort die Verwaltung zu kleinteilig aufgebaut ist.
Dann ist es nur folgerichtig, in einem Landkreis, von dem schon bei seiner Bildung klar war, dass es ein Wagnis ist, ein solches Gebilde aufzubauen, unter Wahrung der Interessen der Gesamtregion neue Wege zu beschreiten. Ich gebe zu, dass es manchmal ein größeres Risiko ist, Handlungsfähigkeit zu beweisen und auch Schritte vorzuschlagen, die man in Niedersachsen bisher nicht getan hat. Aber es geht doch darum, den Bürgerinnen und Bürgern eine Verwaltung zu geben, die stringent, effektiv und modern ist und die es vor allen Dingen ermöglicht, irgendwann einmal hinsichtlich der Verschuldung zu einer Situation zu kommen, die vergleichbar mit der anderer Landkreise ist, sodass man wieder Geld für sogenannte freiwillige Leistungen und andere Dinge, vor allem aber für Bildungseinrichtungen hat. Das habe ich auf den Weg gebracht.
Das Urteil des Staatsgerichtshofes enthält einen kleinen Punkt, in dem es heißt, wir hätten vielleicht ein Gutachten vergessen. Ich bin froh, dass ich zusammen mit denjenigen, die jetzt noch vor Ort Verantwortung tragen, den Prozess weiter begleiten kann.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wird hier immer so dargestellt, als begehe diese Landesregierung ständig Verfassungsbrüche. Es ist schon interessant, wie schnell man vergisst. Denn bis vor fünf Jahren gab es 13 Jahre lang eine andere Regierung. Man kann einmal darstellen, wie oft sie verklagt worden ist und vor allen Dingen wie oft sie verloren hat: Die frühere SPD-Landesregierung ist in ihrer Regierungszeit allein achtmal und mit einer weiteren ihr zuzurechnenden Maßnahme insgesamt sogar
neunmal vor Verfassungsgerichten gescheitert. Ich könnte Ihnen das alles noch einmal darstellen. Es bringt ja nichts, drei gegen neun aufzurechnen. Aber man kann nicht sagen, dass wir in irgendeiner Weise besonders betroffen seien. Wenn ich dann auch noch anschaue, wie oft die rot-grüne Bundesregierung verklagt worden ist und vor allen Dingen wie oft sie verloren hat,
dann empfehle ich, hier ein bisschen ruhiger zu agieren und dies nicht so darzustellen.
Aber zumindest muss man die Fakten einmal darstellen und dies insofern geraderücken.
Herr Dehde, Sie haben gefragt, wie viel Geld dort insgesamt geflossen ist.
Im Jahre 2002
36 Millionen Euro sind eingeplant gewesen.
- Das ist richtig, ja. Und?
- Für Lüchow-Dannenberg!
- Für Lüneburg? Ich weiß es nicht.
- Sie haben ja damals Verantwortung getragen, sodass Sie wissen, wofür Sie seinerzeit Geld eingesetzt haben. Ich kann Ihnen nur sagen, dass Lüchow-Dannenberg in der Zeit meiner Verantwortung Strukturhilfemittel zur Verfügung gestellt worden sind. Insgesamt sind schon über 13 Millionen Euro ausgezahlt worden. Das kann ich Ihnen auch noch einmal darlegen: in einem ersten Schritt 6 Millionen Euro, in einem zweiten Schritt 4 Millionen Euro - nachdem Einsparungen ganz konkret dargelegt worden waren -; zu der Restsumme ist dann schon eine Zielvereinbarung vorgelegt worden.
Das ist genau der Unterschied zu dem, was Sie früher gemacht haben. Sie haben ja auch schon Strukturkonferenzen im Harz eingeleitet. Dort haben Sie in ähnlicher Größenordnung Geld zur Verfügung gestellt. Aber gucken Sie sich jetzt die Si
tuation im Harz an! Diese Strukturmittel sind völlig verpufft. Das, was Sie damals angedacht und vielleicht auch in Ihren Haushalt eingesetzt haben, war deshalb völlig fehl am Platz. Denn wir müssen dieses Geld an klare strukturelle Veränderungen koppeln. Nur so können wir diese Region wieder handlungsfähig machen.
Wir haben bisher eine Verwaltungsgemeinschaft genehmigt. Es geht da um IuK-Technik. In diesem Zusammenhang haben wir auch Strukturhilfemittel in Aussicht gestellt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann Ihnen bestätigen, dass Sie genau die richtige Passage gelesen haben. Sie haben insofern das wiederholt, was ich vorhin gesagt habe.
Dafür bedanke ich mich außerordentlich. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir pauschal ermittelt haben, wie viele Stellen davon betroffen sind, nämlich 12,8 Stellen. Daher sind 13 Mitarbeiter von den Samtgemeinden auf den Landkreis übertragen
worden. Wir werden das insofern aber wiederabwickeln.
Falls die Anschlussfrage kommt, ob wir das Gutachten jetzt im Nachhinein in Auftrag geben und insofern das Ganze wieder rückgängig machen wollen, kann ich Ihnen sagen, dass wir das nicht vorhaben, weil es jetzt wirklich erkennbare Tendenzen gibt, dass wir zusammen mit den Verantwortlichen vor Ort eine gute Möglichkeit finden, Strukturen zu verändern. Ich habe erst vor wenigen Tagen mit denjenigen, die bisher die Samtgemeinden vertreten haben, ein sehr konstruktives Gespräch geführt. Wir werden uns jetzt mit einer Projektorganisation Stück für Stück alle Aufgaben anschauen und überprüfen, ob sie in der Zukunft weiterhin erhalten bleiben müssen oder wegfallen können, wo wir sie am besten ansiedeln können, sodass wir hoffentlich relativ schnell die Strukturhilfemittel auszahlen können, wenn klare Vereinbarungen umgesetzt werden.
Sie wissen, dass wir im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit sehr intensive Gespräche führen. Wir haben viele Veranstaltungen durchgeführt; ich selbst war im Harz und habe mit den Verantwortlichen dort gesprochen. Ich bin sehr froh, dass man nicht nur über alle Formen der interkommunalen Zusammenarbeit spricht, sondern mir ist von der Region selbst signalisiert worden, dass man sogar über Fusionen nachdenkt. Darüber diskutieren wir auch im Landkreis Holzminden. Das ist nicht von uns angeschoben worden, sondern vor Ort ist gesagt worden: Wir sehen darin durchaus gute Möglichkeiten. Ob es tatsächlich dazu kommt, müssen wir uns im Detail anschauen.
Sie sehen, dass wir auf einem guten Weg und Partner gerade für diejenigen Regionen sind, deren finanzielle Situationen sehr dramatisch sind. Deshalb werden wir auch im Harz genauso intensiv diskutieren und dafür sorgen, dass die Regionen in der Zukunft handlungsfähiger sein werden. Hier sind wir auf einem guten Weg.
Es gab keine Beanstandung, sondern sie sind angehört worden. Wir haben rechtliche Hinweise gegeben, was notwendig, aber aus unserer Sicht schwierig ist, da es um die Bildung einer Anstalt ging. Dies haben wir den entsprechenden Kommunen dargestellt. Das ist der Sachverhalt.
- Es muss gar nicht direkt genehmigt werden, sondern es gibt eine Anzeigepflicht. Dieser Anzeigepflicht sind die Kommunen nachgekommen. Insofern gilt es als genehmigt.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Insgesamt sind von der Übertragung der staatlichen Aufgaben etwa 12,8 Stellen betroffen. Das sind 13 Mitarbeiter, die übergegangen sind. Da die Aufgaben trotzdem erledigt werden müssen, kann man nur ungefähr fünf Stellen einsparen. Bereits drei Mitarbeiter sind in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden, sodass die Einsparungen direkt wirken. Es geht nach unseren Berechnungen um etwa fünf Stellen, die eingespart werden können.
Das ist ein Potenzial, das gerade in der Region von besonderer Bedeutung ist. Wenn man sich die Gesamtverschuldung anschaut, ist das sicherlich nur ein kleiner Teil. Ich muss das aber unter Vorbehalt sagen, weil wir kein Gutachten in Auftrag gegeben haben. Es kann sich auch um 5,5 oder 4,5 Stellen handeln.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist richtig, dass wir sowohl im Vorfeld als auch heute lange über dieses Thema diskutiert haben. Insofern will auch ich es kurz machen.
Ich bin froh, dass es eine breite Zustimmung für den Glücksspielstaatsvertrag und für das, was wir hiermit regeln wollen, geben wird. Dies ist Ausfluss eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts.
Ich will nur auf einen kleinen Aspekt hinweisen, den Herr Dr. Lennartz angesprochen hat. Sie haben behauptet, dass es klüger gewesen wäre, wenn wir nur den Bereich der Sportwetten geregelt hätten. Sie wissen, dass Sportwetten nur ein Teilbereich des Lotteriestaatsvertrages gewesen sind. Wenn wir nur einen kleinen Bereich regeln würden und andere nicht, dann würden gerade wir, das Innenministerium, sofort große Probleme bekommen - z. B. mit dem EuGH -; denn das Innenministerium hat ja insgesamt die Aufsicht über das Glücksspiel. Es gibt ja bereits entsprechende Klagen in diesem Bereich vor dem Verfassungsgericht. Wir würden hierbei sofort verlieren. Daher ist es richtig, das insgesamt als Paket zu regeln.
Ich freue mich nicht nur darüber, dass es eine breite Zustimmung hier im Parlament gibt, sondern auch darüber, dass wir das 16. Bundesland sind, das diesem Vertrag zustimmt, und der damit ratifiziert wird. Wir als Niedersachsen haben einen großen Anteil daran, dass es dazu gekommen ist. Unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten Christian Wulff ist das ja so umgesetzt worden. Ich darf feststellen, dass das ein weiteres Glied in der Kette der Erfolge ist: Beim Hochschulpakt und beim Kinderkrippengipfel haben wir insgesamt große Übereinstimmungen erzielen können und vieles Wichtige auf den Weg gebracht. Somit können wir das hiermit abschließen.
Meine Damen und Herren, eines möchte ich allerdings doch noch sagen, weil das eben angespro
chen worden ist: Wenn es um den Bereich der privaten Glücksspielanbieter geht, ist klar, dass illegale Anbieter ausgeschlossen sind. Das wäre anders gar nicht machbar. Dies nur noch kurz zur Klarstellung.
Ich freue mich, dass wir jetzt eine gemeinsame Erklärung haben und es eine große Zustimmung dazu gibt. Das ist ein gutes Signal. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zwischenbilanz der Landesregierung nach fünf Jahren im Bereich der inneren Sicherheit heißt: höchste Aufklärungsquote, die
meisten Polizeibeamten und die höchste Investitionsquote im Bereich der Polizei in der Geschichte des Landes Niedersachsen. Meine Damen und Herren, das Land ist in den letzten fünf Jahren sicherer geworden.
Zu den einzelnen Punkten: Herr Bartling, Sie haben gesagt, wir hätten das Tausenderprogramm nicht umgesetzt. Genau das Gegenteil ist der Fall. Ich darf Sie daran erinnern: Im Jahre 2003, direkt nach der Regierungsübernahme, haben wir 130 Polizeibeamte aus Berlin geholt, weil Innensenator Körting sie nicht brauchte. Wir haben sie gebraucht, sie sind auf der Straße. Ebenfalls im Jahr 2003 haben wir 250 zusätzliche Anwärter in den Nachtragshaushalt eingestellt, die auch bereits auf der Straße sind, weil sie ausgebildet sind. Sie haben dagegen gestimmt. Im Jahr 2004 waren es 250 zusätzliche Anwärter, die mittlerweile ebenfalls auf der Straße sind. Sie haben dagegen gestimmt. In den Jahren 2006 und 2007 waren es jeweils 100 zusätzliche Anwärter. Im Haushalt 2008 sind es noch einmal 200 zusätzliche Anwärter. Strich darunter: 1 030 zusätzliche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Dienst des Landes Niedersachsen. Meine Damen und Herren: Versprochen, gehalten. Das ist diese Landesregierung und sind die sie tragenden Fraktionen.
Sie haben völlig recht: Es ist sehr wichtig, dass wir im Bereich der Investitionen die Polizei neu aufstellen, dass wir Innovationen zulassen müssen. Wir brauchen in den nächsten Jahren - gerade vor dem Hintergrund der neuen Bedrohungslage
erheblich mehr Mittel in diesem Bereich. Wenn ich an die Telefonüberwachung und andere Dinge denke, ist es absolut notwendig, dass wir noch mehr Geld zur Verfügung stellen. Wir haben aber auch jedes Jahr mehr Geld zur Verfügung gestellt.
Was haben wir im Detail getan? - Ich halte den Bereich der DNA-Analyse für ganz wichtig und kann mich noch gut daran erinnern, Herr Kollege Biallas, dass wir, als wir die Regierung übernommen haben, in einigen Kommissariaten gewesen sind. Dort wurde uns mitgeteilt, wie lange es dauert, bis eine DNA-Analyse vorliegt. Wir haben hier investiert, mehr wissenschaftliche Teams und
mehr im Bereich der Technik eingesetzt, weil das wichtig ist. Ich halte es für absolut notwendig, dass wir diesen Bereich noch weiter ausbauen, weil wir dadurch schwere Straftäter sehr schnell dingfest machen können. Daran werden wir auf jeden Fall festhalten. Das ist meiner Ansicht nach ganz entscheidend.
Meine Damen und Herren, wir investieren auch in neue Computertechnik und neue Software. Im Bereich des LKA im Bereich der zentralen Kriminalinspektionen werden wir jetzt das sogenannte rsCASE für 1,6 Millionen Euro anschaffen. Das ist ganz wichtig. Auch die Schlussfolgerungen aus der Beobachtung der Terroristen im Sauerland durch die EG Zeit - das ist die besondere Ermittlungsgruppe - haben gezeigt, dass wir hier weiter investieren müssen. Das ist im Haushalt vorgesehen und auch möglich.
Ich erinnere an den Digitalfunk. Wir waren das erste Land, das dies durchfinanziert hat. 285 Millionen Euro sind in den nächsten zehn Jahren abgesichert. Wir werden jetzt in Lüneburg und in den anderen Bereichen loslegen, sodass die Polizei, aber auch insgesamt die Sicherheitsbehörden mit Digitalfunk ausgestattet werden. Das ist überfällig. Wir haben das dargestellt. Insofern sind wir hier auf jeden Fall hervorragend aufgestellt.
Nun zum Stichwort „Kooperative Leitstellen“. Was haben wir hier darüber diskutiert! Mittlerweile gibt es sie in jeder Polizeidirektion. Braunschweig müssen wir noch einige Informationen geben. Wir werden in jedem Bereich eine kooperative Leitstelle haben, auch im Haushalt abgesichert. Ich denke an Oldenburg mit 8 Millionen Euro, an Hameln oder Lüneburg. Die Verträge im Bereich Wittmund und Göttingen sind bereits avisiert. Meine Damen und Herren, das ist moderne Ausstattung. Damit können wir den Bürgern tatsächlich helfen, wenn sie in Not sind. Hier haben wir richtig entschieden, und der Haushalt bildet dies ab. Die innere Sicherheit ist in diesem Bereich in guten Händen.
Sie haben auch eine VE für Hubschrauber eingebracht. Wir hatten leider vor wenigen Wochen einen Absturz. Insofern kann ich nur sagen: Bereits am 20. Dezember werden wir einen neuen Hubschrauber einweihen können. Diesen haben wir innerhalb von wenigen Wochen beschafft. Meine Damen und Herren, vielleicht können Sie sich noch an die Hubschrauberaffäre von Frau Merk erinnern. Ich glaube, es wird jetzt noch prozessiert. Wir haben innerhalb von vier Wochen einen neuen Hubschrauber beschafft, weil dies notwendig ist. So macht man Politik. Die Geräte müssen schnell zur Verfügung gestellt werden, wenn es erforderlich ist.
Meine Damen und Herren, die Videoüberwachung ist angesprochen worden. 1,6 Millionen Euro stehen zusätzlich zur Verfügung. Ich wundere mich, dass dies als nicht notwendig angesehen wird. Von SPD-Abgeordneten aus Delmenhorst und
anderen Städten erhalte ich immer Anträge, ob sie nicht auch von diesem Programm profitieren könnten. Es geht nicht in erster Linie um Terrorbekämpfung, sondern die Videotechnik ist da, wo Kriminalitätsschwerpunkte sind, absolut sinnvoll. Dort, wo wir sie schon eingesetzt haben, hat sie bereits dazu beigetragen, dass weniger Straftaten stattfinden. Deshalb werden wir dieses Programm weiter ausbauen und die 1,6 Millionen Euro im Jahr 2008 sinnvoll einsetzen.
Wirklich interessant ist aber, meine Damen und Herren, dass die SPD 5 Millionen Euro zusätzlich an Investitionen eingefordert hat. Die CDU und FDP haben insgesamt 3,3 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt bzw. wollen das heute verabschieden, d. h. rund 1,7 Millionen Euro weniger. Das will ich gerne eingestehen. Aber dafür - Herr Kollege Biallas hat schon darauf hingewiesen - wollen Sie 2,2 Millionen Euro weniger für Mieten und Pachten einstellen. Meine Damen und Herren, das bedeutet - weil ich gerade den Kollegen Biester sehe -, dass man zwar neue Stühle kaufen, aber leider die Miete für Wilhelmshaven nicht mehr bezahlen kann und die Stühle dann auf die Straße stellen muss. Das sind eine Logik und Haushaltstechnik, mit der Sie zeigen, wie Sie die Polizei tatsächlich im Blick haben.
Nun zur Berufszufriedenheit. Unter Ihrer Regierungszeit, Herr Bartling, und auch unter meiner hat eine Befragung zur Berufszufriedenheit stattgefunden. Ich will nicht alles daraus zitieren, weil ich sie nicht in allen Punkten für sinnvoll gehalten habe; aber die Berufszufriedenheit ist gestiegen. Sie müssen einmal genauer hineinschauen. Es ist auch kein Wunder, weil wir z. B. im Bereich der Beförderungen einiges getan haben. Zumindest eine Gewerkschaft hat gefordert, dass wir in den Jahren 2007 und 2008 insgesamt rund 850 Beförderungen vornehmen sollten. CDU und FDP
schlagen mit dem Haushalt 2008 insgesamt 1 500 Beförderungen vor. Meine Damen und Herren, das ist notwendig und richtig, weil hier hervorragende Arbeit geleistet wird. Dann muss man auch eine
Möglichkeit haben, angemessen bezahlt und befördert zu werden.
Der Aufstieg von A 9 nach A 10 bedeutet im Schnitt 2 500 Euro, 2 600 Euro zusätzlich. Es ist sinnvoll, in diesem Bereich weiterzumachen. Das werden wir in den Folgejahren insgesamt umsetzen.
Meine Damen und Herren, ich bin sehr dankbar, dass Sie die Ausbildung im Bereich der Polizei angesprochen haben.
Wir sind die Ersten, die einen akkreditierten Bachelorstudiengang im Bereich der Polizei vorweisen können. Ich war ja gerade auf der Innenministerkonferenz. Die Kollegen haben danach gefragt: Wie habt ihr das aufgestellt? - Sie gucken sich dieses System an, weil sie wissen, dass es in die Zukunft gerichtet ist. Das ist in diesem Bereich kein Rückschritt, sondern wir sind darin so modern aufgestellt, dass wir sogar im europäischen Vergleich mithalten können und mit an der Spitze sind. Für die Ausbildung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten müssen wir die richtige Entscheidung treffen. Diese haben wir in diesem Parlament getroffen.
Herr Bartling, Sie sollten übrigens hier nicht anders reden als in Nienburg. Wenn Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in Nienburg sprechen, sagen Sie „Es ist ja alles toll hier, es ist alles hervorragend“, und wenn Sie dann hier sind, sagen Sie, wir hätten die Ausbildung zurückgefahren. Das ist schon ein Stück aus dem Tollhaus!
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich, da ich nur noch wenige Minuten Redezeit habe, nur noch kurz etwas zum Bereich der Integration sagen.
- Herr Bachmann, bis zur Landtagswahl sind es noch 45 Tage. Dass Sie sich so freuen, ist eine tolle Sache. Ich kann Ihnen nur sagen: Nach dieser Zwischenbilanz, die wir vorgelegt haben - wir werden dies in den nächsten 45 Tagen noch entsprechend darstellen -, bin ich ganz gelassen. Meine Damen und Herren, wir werden den Bereich
der inneren Sicherheit in den nächsten fünf Jahren weiter vorantreiben. Wir werden im Vergleich mit anderen Bundesländern noch weiter nach vorne kommen; denn es geht um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land!
Im Bereich der Integration stellen wir 63 Millionen Euro zur Verfügung.
- Frau Wörmer-Zimmermann, ich muss mich jetzt ein bisschen zurückhalten, sonst könnte ich zu Ihrem Wahlkreis und auch zu anderen Dingen etwas sagen. Aber das wird man vielleicht an anderer Stelle tun.
Wichtig im Bereich der Integration ist nicht nur, dass wir zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt haben, dass wir eine neue Abteilung eingerichtet haben und dass es erstmalig eine Integrationsbeauftragte gibt, sondern auch, dass wir ganz klare neue Maßnahmen ergriffen haben, und zwar im Bereich der Integrationslotsen. Es gibt 15 Leitstellen für Integration. Meine Damen und Herren, gucken Sie sich einmal an, wie das Modell der Integrationslotsen angenommen wird.
- Aber wir haben die Integrationslotsen im Bereich Ausbildung und Beruf umgesetzt. Erst gestern habe ich wieder Zertifikate verteilt.
Für mich ist es das Wichtigste, dass diejenigen, die bei uns sind, gerade die Jugendlichen, einen Hauptschulabschluss bekommen. Deshalb haben wir mit dem BAMF ein Konzept aufgelegt, mit dem wir auch mit europäischen Mitteln etwas erreichen können. Darüber hinaus nehmen wir diejenigen an die Hand, die noch keinen Ausbildungsplatz haben. Wir bilden Ehrenamtliche aus; das ist wahr. Wir unterstützen sie aber auch mit Hauptberuflichen über Integrationslotsen, mit den Wohlfahrtsverbänden und anderen, damit wir diesen Jugendlichen eine Perspektive geben. Genau das ist unser Ansatz.
In diesem Bereich haben wir so viel gemacht, wie Sie es zu Ihrer Zeit, als Sie an der Regierung gewesen sind, niemals getan haben.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch etwas zur Asylpolitik sagen: Wenn Sie das Protokoll über die letzte Plenarsitzung, auch wenn es der letzte Tagesordnungspunkt gewesen ist, genauer nachlesen,
werden Sie erfahren, wie es mit der Bleiberechtsregelung in Niedersachsen ist. Eigentlich erwähne ich Herrn Dr. Stegner nicht so häufig. Der Kollege ist zurzeit ganz kleinlaut; das ist bei ihm völlig untypisch. Er hat es nämlich in Schleswig-Holstein nicht geschafft, diejenigen, die dort eine Chance erhalten haben, in Arbeit zu bekommen, damit sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Wir haben das in Niedersachsen über die kommunale Ebene geschafft. Niedersachsen hat im Vergleich zu anderen Bundesländern die meisten Bleiberechtsregelungen umgesetzt. Ich sage Ihnen aber - dazu stehe ich -: Dies geht nur, wenn sie wirklich eine Perspektive haben, die Mittel für ihren Lebensunterhalt zu erbringen. Wenn dies nicht der Fall ist und wenn sie nicht politisch und nicht geschlechtsspezifisch verfolgt sind, meine Damen und Herren, dann muss man ihnen hier eine Perspektive geben. Ergreifen sie diese Chance nicht - dies sage ich Ihnen deutlich -, dann muss man auch den Mut dazu haben, sie zurückzuführen. Dies gehört zur Ehrlichkeit dazu. Ich meine, das ist die richtige Politik, meine Damen und Herren.
Gerne.
Die genauen Zahlen kann ich nicht nennen. Dies würde meinem Image sicherlich schaden.
Ehrlich gesagt: Die meisten und heftigsten Abschiebungen wurden zu Zeiten der rot-grünen Regierung, als Trittin noch dran war, durchgeführt.
Aber das möchte ich nicht so deutlich sagen; denn das ist ja immer etwas schwierig.
- Herr Bachmann, regen Sie sich doch nicht so auf! Ich bin nach Fakten gefragt worden, und die habe ich dargestellt.
Der Punkt ist: In diesem Bereich geht es nicht unbedingt um Zahlen, sondern um Einzelschicksale.
Deshalb müssen wir jeden Fall ganz individuell betrachten. Ich habe ausgeführt, dass wir von An
fang an gesagt haben: Wir müssen Möglichkeiten eröffnen, dass diejenigen, die lange hier sind, die Chance haben, eine Arbeit aufzunehmen. Nutzen sie diese Chance nicht, dann müssen sie meiner Ansicht nach wieder zurückgeführt werden. Das ist der richtige Weg, und daran werden wir festhalten.
Meine Damen und Herren, nur noch ganz kurz etwas zur Verwaltungsmodernisierung.
Bitte schön, Frau Polat!
Das sind Einzelschicksale. Darüber ist ja auch hier diskutiert worden. Die Einzelheiten sind nicht geklärt worden. Der Punkt ist, dass gerade das Außenministerium als Informant zur Verfügung gestanden hat. Ich bin in keiner Weise dafür verantwortlich. Das müssten Sie wissen. Ob es aus staatspolitischer Sicht Probleme gibt, wird vom Gericht geprüft. Dies ist gemacht worden. Als Innenminister - der Kollege Bartling weiß das ganz genau - habe ich zu prüfen, ob es bei der Abschiebung tatsächlich Hindernisse gibt. Dies ist hier klar nicht der Fall gewesen. Im Prinzip hat es auch keine Hinweise im Bereich der gesundheitlichen Gefährdung gegeben, sodass dieser Fall von unserer Seite und vor allen Dingen auch von der Ausländerbehörde - diese ist ja zuständig - keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben hat. Dies ist dargestellt worden.
Meine Damen und Herren, nun zur Verwaltungsmodernisierung, die vom Kollegen Bode schon angesprochen worden ist. Im Haushalt 2008 konnten 215 Millionen Euro eingespart werden. Wir haben eine schlankere Verwaltung. Es gibt schnellere Verfahren in diesem Bereich. Das ist ein großer Erfolg. Vor allen Dingen haben wir sogar schon mehr Einsparungen umgesetzt, als wir geplant hatten. Herr Kollege Bode, bei der Umsetzung der Einsparungen liegen wir bei 64 %. Jeden Tag geht es weiter voran. Dies ist meiner Ansicht nach wichtig, damit wir in anderen Bereichen mehr Handlungsfreiheit haben, beispielsweise im Bereich der Bildung - dies hat der Kollege Möllring dargestellt -, aber auch im Bereich der inneren Sicherheit. Hätten wir keine Einsparungen vorgenommen und wären wir nicht moderner herangegangen, dann hätten wir keinen Spielraum gehabt, zu investieren, mehr Personal und mehr Mittel im Bereich der Modernisierung und Innovationen zur Verfügung zu stellen.
Meine Damen und Herren, als Zwischenbilanz bleibt festzustellen: Wir sind moderner aufgestellt. Unser Land ist sicherer geworden. Wir haben mehr im Bereich der Integration getan. Ich gebe aber gerne zu: Wir müssen noch sehr viel mehr erreichen, damit wir unser Land weiter nach vorne bringen. Wir sind gut aufgestellt. Wir haben die Reformen umgesetzt. Wir müssen aber noch viel tun, damit unser Land im Vergleich mit anderen Bundesländern ganz nach vorne kommt. Ich freue mich darüber, dass dieser Haushalt, insbesondere nach den Beratungen der Fraktionen der CDU und der FDP, eine hervorragende Voraussetzung dafür ist, dass dieses Land wirklich weiter nach vorne kommt. Herzlichen Dank dafür.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die innere Sicherheit ist ein zentrales Anliegen der Niedersächsischen Landesregierung. Angesichts der stetig steigenden Herausforderungen an die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden hat die Niedersächsische Landesregierung seit dem Regierungswechsel im Jahr 2003 eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die rechtlichen, organisatorischen sowie personellen und materiellen Möglichkeiten zur effektiven Kriminalitätsbekämpfung zu verbessern und um den Schutz der Bevölkerung vor Straftaten weiter zu optimieren.
Die Bedeutung des Politikfeldes „innere Sicherheit“ für die Niedersächsische Landesregierung wird in besonderem Maße im Umfang und in der Entwicklung des zur Verfügung stehenden Finanzrahmens deutlich. Trotz eines strikten Konsolidierungskurses in der Haushaltspolitik des Landes sind die Gesamtausgaben im wichtigen Ausgabenblock,
dem Polizeibereich, kontinuierlich gewachsen und haben im Haushaltsgesetz 2007 ihren bislang höchsten Stand erreicht.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport und das Niedersächsische Justizministerium haben im Juli dieses Jahres den Bericht zur inneren Sicherheit in Niedersachsen für die Jahre 2002 bis 2006 vorgelegt. Der Bericht vermittelt ein objektives Bild der Sicherheitslage, indem er alle sicherheitsrelevanten Bereiche systematisch behandelt, Entwicklungen und Tendenzen beschreibt und
bewertet sowie über Strategien, Projekte, Konzepte und Maßnahmen informiert. Hinsichtlich der Aufklärungsquote weist der Bericht für das Jahr 2005 mit 55,7 % den höchsten je für Niedersachsen erreichten Wert seit 1971 aus.
1971 ist die elektronische PKS-Erstellung eingeführt worden.
Meine Damen und Herren, dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Nein. Schon vor dem Hintergrund der höchsten erreichten Aufklärungsquote seit Einführung der elektronischen PKS-Erstellung ist die Behauptung der Verschlechterung der inneren
Sicherheit in Niedersachsen schlichtweg abwegig.
Zu Frage 2: Im Jahre 1994 wurde in der niedersächsischen Polizei eine Reform durchgeführt. In diesem Jahr fiel die Aufklärungsquote von 46,66 % des Vorjahres um 3,17 Prozentpunkte auf
43,49 %. Dies ist mit Abstand der niedrigste Wert der vergangenen 15 Jahre gewesen.
Im Jahr der Polizeireform 2004 hingegen stieg die Aufklärungsquote von 53,50 % des Vorjahres auf 53,91%. Bereits dieser Umstand verdeutlicht den Qualitätsunterschied der beiden Reformumsetzungen.
Meine Damen und Herren, die Aufklärungsquote lag im Jahr der Regierungsübernahme 2003 bei 53,50 %. Von diesem Stand wurde sie in den Folgejahren über 53,91 % im Jahre 2004 auf den bisherigen Rekordstand von 55,72 % im Jahre 2005 gesteigert, um im Folgejahr mit 55,52 % auf diesem hohen Niveau zu verbleiben. Es bleibt zu konstatieren, dass die vier höchsten Aufklärungsquoten der vergangenen 15 Jahre in den Jahren 2003 bis 2006 erreicht wurden. Nach den bisher vorliegenden Daten bin ich zuversichtlich, dass auch im Jahre 2007 dieses Niveau mindestens erhalten werden kann.
Die hier dargestellten Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik lassen somit den Schluss nicht zu, die Lage der inneren Sicherheit in Niedersachsen habe sich seit dem Regierungswechsel im Jahr 2003 verschlechtert. Meine Damen und Herren, ich glaube, auch im Lande ist klar, dass genau das Gegenteil der Fall ist.
Zu Frage 3: Nach Übernahme der Regierungsverantwortung im Jahr 2003 hat die Niedersächsische Landesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, die die Lage der inneren Sicherheit in Niedersachsen erheblich verbessert haben. Hierbei sind im Folgenden einige herausragende Maß
nahmen zu nennen, bei denen Niedersachsen zum Teil sogar eine Vorreiterrolle übernommen hat.
So wurde in einem Zeitraum von nur eineinhalb Jahren ein modernes ganzheitliches Strukturkonzept für die Polizei entwickelt und umgesetzt, das zu einer Stärkung der Polizei in ihren Kernaufgaben, der Prävention und Bekämpfung von Kriminalität, durch eine präsente und qualifizierte Polizei geführt hat. Die Organisation ist gekennzeichnet durch einen modernen Aufbau, in dem die Ressourcen flexibel und aufgabengerecht eingesetzt werden können, eine gestärkte Verantwortung, eine schlanke Führung mit kurzen und schnellen Entscheidungswegen und gestärkte operative Bereiche.
Die Zusammenführung der Verantwortlichkeit für die Kriminalitätsprävention und -bekämpfung hat Schnittstellen beseitigt und gewährleistet einheitliche Qualitätsstandards, Möglichkeiten kurzfristiger Reaktionen auf Schwerpunktsetzungen sowie eine ganzheitliche Aufgabenwahrnehmung. Die Aufgabenbereiche der Prävention wurden im Sinne eines integrativen Ansatzes in Präventionsteams gebündelt.
Spezialisiertes Personal im Einsatz- und Streifendienst gewährleistet die qualifizierte Aufnahme
spurenintensiver Tatorte. Durch Vermögensermittler werden vermögensabschöpfende Maßnahmen ergänzend zur Sachbearbeitung des Grunddeliktes betrieben. Die Aufgaben der spezialisierten Kriminalitätsbekämpfung in den Feldern der Organisierten Kriminalität, der Bandenkriminalität, der Korruption und der besonderen Fälle der Wirtschaftskriminalität sind behördenweit in den inhaltlich und personell gestärkten zentralen Kriminalinspektionen an jeweils einem Ermittlungsstandort gebündelt. Dies bringt für die Spezialdienststellen mehr Flexibilität und Möglichkeiten, auch mehrere größere Verfahren zu bearbeiten.
Minderjährige Täter, also noch nicht strafmündige Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres und Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren, stellen etwa 20 % aller ermittelten Tatverdächtigen, Heranwachsende im Alter von 18 bis unter 21 Jahren weitere ca. 10 %.
Für die Strafverfolgungsbehörden in Niedersachsen hat daher die Bekämpfung der Jugendkriminalität, insbesondere die leider stetig zunehmende Gewaltausübung Minderjähriger in ihren verschiedenen Ausprägungen, eine hohe Bedeutung. Die
ser Aufgabe haben sich Polizei und Staatsanwaltschaften in Kooperation mit anderen betroffenen Einrichtungen, wie Schulen und kommunalen Präventionsräten, in den vergangenen Jahren mit klar definierten Schwerpunkten gewidmet.
In den neu eingerichteten Fachkommissariaten „Jugendkriminalität“ sorgen spezialisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür, dass insbesondere die Bearbeitung der Kriminalität jugendlicher Intensivtäter qualifiziert erfolgt. Der Bedeutung der Bekämpfung von Kinder- und Jugendkriminalität wird so auch organisatorisch Rechnung getragen.
Aufgrund der bestehenden Sicherheitslage ist
auch die Beobachtung und Bekämpfung des islamistischen Extremismus ein Schwerpunkt in der Arbeit der Sicherheitsbehörden. Mit der Etablierung des Projektes „Gemeinsames Informationsund Analysezentrum Polizei und Verfassungs
schutz Niedersachsen“ als bundesweit erstem
Zentrum dieser Art hat Niedersachsen einen Meilenstein gesetzt.
Neben der Beobachtung islamistischer Organisationen und der Bekämpfung des islamistischen Extremismus und Terrorismus muss die Integration der Muslime in Niedersachsen weiter vorangetrieben werden. Mit der Islam-Ausstellung „Integration von Muslimen in Niedersachsen - Problemfelder und Perspektiven“ unter Federführung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport wird ein wichtiger gesellschaftlicher Beitrag zur öffentlichen Diskussion um die Integration von Muslimen in unserer Gesellschaft geleistet.
Auch zur Bekämpfung des sonstigen politischen Extremismus in Niedersachsen wurde eine Vielzahl entsprechender Konzepte umgesetzt. Exemplarisch sei hier die gemeinsam mit dem Niedersächsischen Kultusministerium seit 2005 durchgeführte zentrale, niedersachsenweite Lehrerfortbildung genannt, in deren Mittelpunkt die Information über die Gefahren des Rechtsextremismus steht.
Computer und Datennetze bestimmen in zunehmendem Maße den beruflichen und privaten Alltag. Insbesondere die Verbreitung des Internet stellt - neben dem unbestreitbar großen Nutzen - die Strafverfolgungsbehörden vor erhebliche Herausforderungen. Polizei und Justiz haben sich deshalb gerüstet, der noch relativ jungen Erscheinungsform der Kriminalität in Datennetzen mit modernen Kon
zepten und speziell ausgebildeten und ausgestatteten Beschäftigten entgegenzutreten. So hat die niedersächsische Polizei im Oktober 2006 eine Organisationseinheit zur „anlassunabhängigen
Recherche im Internet“ im Landeskriminalamt Niedersachsen eingerichtet. Durch diese Einheit werden auch Recherchen im Bereich des Extremismus und Terrorismus im Internet durchgeführt.
Wesentliche Ressource eines Dienstleisters ist das Personal. Im Rahmen des unter Verantwortung der Niedersächsischen Landesregierung initiierten
sogenannten 1 000er-Programms wird eine erhebliche personelle Stärkung der Polizei erreicht. Niedersachsen verfügt damit im Jahre 2007 im Polizeivollzugsdienst über die höchste Personalstärke seit Gründung des Landes Niedersachsen.
Tatsache ist, dass der Planstellenbestand für die Schutz- und Kriminalpolizei - ohne Anwärterstellen - ausweislich des Haushalts im Vergleich der Jahre 2003 und 2007 und damit unter Verantwortung dieser Regierung um insgesamt 471 Stellen erhöht wurde. Diese Erhöhung wird in den nächsten Jahren fortgeführt werden, bis die Ziele des 1 000er-Programms erfüllt sind. In den Jahren zwischen 1998 und 2003 und damit unter Verantwortung der Vorgängerregierung wurde hingegen der entsprechende Planstellenbestand um insgesamt 245 Stellen reduziert.
Insbesondere um den wachsenden Herausforderungen dynamischer Kriminalitätsphänomene gerecht werden zu können, erfolgte eine umfassende Neuausrichtung der Aus- und Fortbildung im öffentlichen Dienst. Diese fand ihren Ausdruck mit der am 1. Oktober 2007 gegründeten Polizeiakademie Niedersachsen, die für eine wissenschaftsbezogene und zugleich stärker praxisorientierte Qualifizierung aller Polizeibeschäftigten steht.
Die Einführung des bundeseinheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems in Niedersachsen wird zu einer höheren Leistungsfähigkeit der einzelnen Aufgabenträger sowie zu einer optimierten Einsatzkoordination unterschiedlicher Sicherheitsorgane führen und daher im Ergebnis ebenfalls einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der inneren Sicherheit leisten.
Anfang 2006 wurde das Landeskriminalamt ebenfalls den geänderten Rahmenstrukturen angepasst und dabei noch stärker an seiner Aufgabe als Zentralstelle zur landesweiten Kriminalitätsbe
kämpfung ausgerichtet. Auch hier wurden trotz begrenzter Haushaltsmittel erhebliche Anstren
gungen unternommen, um den gestiegenen quantitativen und qualitativen Anforderungen gerecht zu werden. So wurde nach der Gesetzesnovellierung zur DNA-Analyse und der damit verbundenen Ausweitung von DNA-Maßnahmen der Arbeitsbereich der DNA-Analyse nachhaltig verstärkt.
Darüber hinaus wurden im Jahr 2006 für rund 470 000 Euro kriminaltechnisches Gerät und ein DNA-Analysegerät angeschafft. Damit verfügt das Landeskriminalamt über eine hochmoderne Ausstattung für die Bearbeitung von Spuren- und Vergleichsproben im Bereich der DNA-Analyse.
Meine Damen und Herren, die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger lassen sich aufgrund ihrer Komplexität nur im Zusammenwirken der Polizei mit weiteren staatlichen und kommunalen Einrichtungen sowie der Einbindung gesellschaftlicher Gruppen erreichen.
Ziel des koordinierten Handelns von staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen in Sicherheitspartnerschaften ist es, Kriminalität einzudämmen, um dadurch die objektive und subjektive Sicherheitslage zu verbessern.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat mit der Konzeption „Maßnahmen zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit und zur Erhöhung des individuellen Sicherheitsgefühls der Bevölkerung; Partnerschaft für mehr Sicherheit in unseren Städten“ die Grundlage geschaffen, auf regionaler Ebene Sicherheitspartnerschaften entstehen zu lassen.
- Fünf Minuten.
- Wenn die Fragen so gestellt werden, muss ich natürlich auch so antworten.
Frau Präsidentin, Herr Wenzel hat gerade gesagt, dass hier aus der Fraktion heraus, der auch ich angehöre, besondere Fragen gestellt werden. Ich habe die Geschäftsordnung bisher immer so verstanden, dass es hier ein Fragerecht des einzelnen Abgeordneten gibt. Ist das so?
Bei der Korruptionsbekämpfung hat die Landesregierung neben einer Vielzahl präventiver Maßnahmen auch den repressiven Bereich gestärkt und ausgebaut.
Aufgrund der überaus positiven Erfahrungen mit der bei der Staatsanwaltschaft Hannover eingerichteten Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bearbeitung von Korruptionsstrafsachen hat sich das Justizministerium für die Errichtung eines landesweiten Netzes von Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bearbeitung von Korruptionsstrafsachen entschlossen. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass es sich nicht nur um organisa
torische Maßnahmen handelt. Trotz angespannter Haushaltslage sind im Haushalt 2007 sieben neue Stellen für Ober- und Staatsanwälte für die Korruptionsschwerpunktstaatsanwaltschaften in Braun
schweig, Osnabrück und Verden geschaffen worden;
daneben weitere Stellen für einen Wirtschaftsreferenten und für Servicepersonal.
Um auch in der Polizei dem Bedürfnis nach Professionalisierung und Spezialisierung bei der Korruptionsbekämpfung sowohl personell als auch organisatorisch Rechnung zu tragen, wurde die Zentralstelle „Korruption“ im Landeskriminalamt Niedersachsen personell verstärkt
und mit Beginn der Jahres 2006 zu einem eigenständigen Dezernat.
Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass die niedersächsische Polizei sehr gut aufgestellt ist. Die Sicherheitsarchitektur und Personalausstattung wurde den Anforderungen einer erfolgreichen Kriminalitätsbekämpfung angepasst. Die Niedersächsische Landesregierung wird den erfolgreich eingeschlagenen Weg weiter fortsetzen.
Die Bürgerinnen und Bürger können zu Recht auf die Sicherheitskompetenz dieser Regierung vertrauen.
Die Polizeistatistiken werden natürlich nach den gleichen Kriterien aufgestellt. Das ist wichtig, weil ihre Inhalte natürlich auch Bestandteil der Diskussionen in der Innenministerkonferenz ist. Die Zahlen werden vom Bund gesammelt und bundesweit herausgegeben. Es ist sehr entscheidend, dass man das auf der gleichen Grundlage umsetzt. Es entzieht sich allerdings meiner Kenntnis, ob das in allen Bundesländern nach exakt den gleichen hohen Anforderungen umgesetzt wird. So, wie ich meine Kollegen kenne, können wir aber sicherlich von vergleichbaren Daten ausgehen.
Herr Kollege Bartling, ich kann bestätigen, dass wir den Bayern dicht auf den Fersen sein werden - insbesondere dann, wenn wir in den nächsten fünf Jahren diese positive Entwicklung weiter darstellen können. Ich kann ebenfalls bestätigen - das habe ich bereits in meiner Rede gesagt -, dass wir in den letzten vier Jahren jeweils die höchste Aufklärungsquote im Lande Niedersachsen gehabt haben. Insofern erübrigt sich meines Erachtens alles Weitere. - Vielen Dank.
Herr Professor Lennartz, zunächst räume ich gerne ein, dass uns die Zunahme der Brutalität von Jugendlichen Sorge bereitet. Deshalb haben wir erst vor wenigen Tagen eine vielbeachtete Tagung veranstaltet. Das ist ein Phänomen, auf das wir nicht nur im Bereich der Polizei, sondern gesamtgesellschaftlich reagieren müssen. Ich will Ihnen allerdings zunächst einmal anhand von Zahlen die Entwicklung im Bereich minderjähriger Tatverdäch
tiger darstellen. Im Zeitraum von 1994 bis 2002 haben wir bei den Kindern einen prozentualen Anstieg um 44,57 % zu verzeichnen gehabt. Von 2003 bis 2006 haben wir Gott sei Dank ein Minus um 15 % registriert. Bei den Jugendlichen haben wir von 1994 bis 2002 einen Anstieg um 54,4 % gehabt, jetzt haben wir einen Anstieg um 3,16 %. Die Anzahl der Fälle Minderjähriger ist von 1994 bis 2002 um insgesamt 47,12 % angestiegen, jetzt liegt der Anstieg bei 2,31 %. Ich will Ihnen diese Zahlen nur darstellen, damit Sie die Größenordnungen einordnen können.
Natürlich müssen wir darauf gesamtgesellschaftlich reagieren. Deshalb ist der Sport ein sehr wichtiges Feld, in dem wir versuchen, die Jugendlichen in ihrer Freizeitgestaltung sinnvoll zu begleiten. Sie wissen, dass beim Landessportbund hierfür sehr, sehr viele Aktionen gestartet worden sind. Insofern bin ich froh darüber, dass insbesondere in finanziell schwierigen Zeiten Übungsleiterzuschüsse
weiterhin gewährt werden und insbesondere im Bereich des Breitensports keine Kürzungen vorgenommen worden sind; das wäre sicherlich auch ein falsches Signal gewesen.
Natürlich müssen wir uns gerade auch um Jugendliche kümmern. Wenn Familien nicht in der Lage sind, ihre Kinder am Nachmittag zu betreuen, muss man verschiedene Maßnahmen ergreifen. Ganztagsschulen sind ein Punkt in dem Zusammenhang. Ich meine, dass insbesondere in dieser Legislaturperiode sehr viele Ganztagsschulen zusätzlich eingerichtet worden sind. Mir kommt es sehr darauf an, dass wir gerade am Nachmittag die Vereine und Verbände in die Betreuung mit einbeziehen. Bei Ganztagsschulen mit einem Unterrichtsangebot bis 16.30 Uhr haben die Vereine oftmals kaum noch Möglichkeiten, Jugendliche für sich zu gewinnen. Das wäre meiner Ansicht nach eine falsche Entwicklung.
Also sind beide Bereiche wichtig: Breitensport, Sportförderung und natürlich Ganztagsbetreuung in den Schulen. - Dieses Angebot müssen wir aber auch im Bereich der Kindergärten vorhalten. Ich kann dazu nur sagen, dass diese Landesregierung in dem Zusammenhang schon Beachtliches auf den Weg gebracht hat. Wir wollen in der nächsten Legislaturperiode auf diesem Weg weiter voranschreiten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, es war eine richtige Maßnahme, dass wir gerade die Polizeiinspektion Celle entsprechend verstärkt haben, auch vor dem Hintergrund, den Sie gerade geschildert haben. Aber wir haben die Polizeireform ja gerade deshalb durchgeführt, um bei besonderen Anlässen flexibel reagieren zu können. In Polizeiinspektionen sind Verfügungseinheiten eingerichtet worden, mit denen man bei Bedarf gezielt flexibel personell verstärken und besondere Maßnahmen durchführen kann. Sollten die sechs neuen Stellen in Celle nicht ausreichen, könnte man insofern auch Celle zusätzlich unterstützen und müsste man kein Personal aus der Alltagsarbeit herausnehmen. Gerade für solche Fälle sind die Verfügungseinheiten geschaffen geworden. Auch das ist ein Erfolg dieser Polizeireform.
Die genauen Zahlen kann ich Ihnen jetzt nicht darstellen.
- Ich werde Ihnen diese Zahlen, zumindest schätzungsweise, gerne nachliefern. Das ist überhaupt keine Frage. Ich habe diese Zahl aber jetzt nicht präsent. Ich glaube, das ist auch nicht der Punkt.
Es ist überhaupt keine Frage, dass gerade durch Korruption besonderer volkswirtschaftlicher Schaden entsteht. Aus dem Grunde haben wir spezialisierte Einheiten geschaffen, um dagegen vorzugehen. Wenn wir jetzt mehr Korruptionsfälle aufdecken, ist das auch auf diese Einheiten zurückzuführen; denn Korruption ist eine sogenannte Holkriminalität. Wenn man nichts tut, wenn man keine Spezialeinheiten hat, gibt es in diesem Bereich auch keine Fälle. Eine Steigerung in diesem Bereich ist auf jeden Fall auf eine besonders spezialisierte und gute Arbeit der Polizei insgesamt zurückzuführen.
Die Zahlen, also die entsprechenden Schätzwerte, werde ich Ihnen nachliefern.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe vor zwei Monaten hier eine Regierungserklärung zu der Bedrohungslage
durch islamistischen Extremismus und Terrorismus abgegeben. Ich habe Ihnen dargestellt, dass sich aus dem Bereich dieses Phänomens eine ganz klare Bedrohungslage entwickelt hat. Wir können sehr froh sein, dass durch die hervorragende Kooperation der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamtes hier ein unvorstellbarer Anschlag vereitelt werden konnte.
Allerdings haben wir in diesem Bereich Glück gehabt; denn wir haben Hinweise auch aus dem Ausland bekommen. Der Präsident des Bundeskriminalamts hat dargestellt, dass es ohne zusätzliche Befugnisse, wie z. B. präventive Telefonüberwachung oder auch Onlinedurchsuchung, gar nicht möglich gewesen wäre, diesen Fall erfolgreich abzuschließen, weil man die Kommunikation nicht mehr hätte nachvollziehen können. Ich habe Ihnen das vor zwei Monaten im Detail dargelegt.
Fest steht, dass wir im Bereich der Alltagskriminalität auf jeden Fall Erfolge erzielt haben und damit auch die Sicherheitslage insgesamt verbessert werden konnte. Ich erinnere nur an den hohen Rückgang bei der Zahl von Diebstahlsdelikten. Diese Delikte tangieren übrigens das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger ganz besonders. Ich bin sehr froh, dass wir insgesamt in Niedersachsen in den letzten Jahren einen Rückgang der Straftaten hatten.
Auf der anderen Seite haben wir neue Kriminalitätsphänomene. Dazu zählen auf jeden Fall der
islamistische Extremismus und Terrorismus. Das ist die größte Herausforderung, und dafür brauchen wir neue Befugnisse. Denn wenn sich unsere Welt verändert, wenn wir neue Kommunikationsmöglichkeiten haben, dann müssen wir auch darauf reagieren, und die Sicherheitsorgane, weder Verfassungsschutz noch Polizei, dürfen sich nicht taub und blind stellen; denn wenn wir das tun, können wir die Bürgerinnen und Bürger vor solchen fatalen Anschlägen nicht schützen.
Insofern müssen wir auf jeden Fall erreichen - ich bin da ganz optimistisch -, dass wir auf der nächsten Innenministerkonferenz gerade in Bezug auf das BKA-Gesetz einen Schritt vorankommen. Das ist dringend erforderlich und insofern auch geboten. Ich hoffe, dass sich die Innenminister, egal welcher Couleur, dieser Herausforderung tatsächlich bewusst sind und wir deshalb den erforderlichen Schritt auch vorankommen.
Meine Damen und Herren! Sie scheinen nicht in der Lage zu sein, zu verstehen, dass wir im Bereich der Alltagskriminalität auf jeden Fall alles getan haben, dass dieses Land sicherer wird, und die Zahlen dies auch dokumentieren. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land dies aber wissen. Das ist meiner Ansicht nach entscheidend.
Meine Damen und Herren, grundsätzlich kommentiere ich Urteile und Auffassungen von Verfassungsrichten nicht. Ich glaube, das ist auch gut so. Gerade aus der Sicht der Polizei und gerade auch aus Sicht des Präsidenten des Bundeskriminalamtes kann ich sagen, dass es wegen der Entwicklungen und der Modernisierungen gerade im Bereich der Kommunikationstechniken notwendig ist, mutmaßliche Terroristen weiter abhören zu können. Wenn es zutrifft, dass die Terroristen in dem
sogenannten Sauerlandfall alle neuen technischen Möglichkeiten genutzt haben, dann ist es notwendig, den Sicherheitsbehörden neue Befugnisse einzuräumen, damit wir mithören können, bevor eine Kryptierung, eine Verschlüsselung der Kommunikation stattfindet. Dazu kann ich nur sagen: Wer sich dagegen sperrt, der tut auf jeden Fall nicht alles, um die Bürger vor Anschlägen zu schützen. Als Innenminister ist es meine Pflicht, auf die drohenden Probleme hinzuweisen und alles dafür zu tun, dass wir diese neuen Befugnisse bekommen, damit unser Land Niedersachsen weiterhin so sicher ist wie bisher.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe ja in meiner Antwort dargestellt, dass die Ansätze für die Polizei im Haushalt im Bereich des Einzelplans 03 insgesamt angehoben worden sind. Das war notwendig. Ich darf feststellen, dass wir gerade in diesem Jahr einen besonders großen Sprung nach vorn gemacht haben, indem wir die Budgetierung eingeführt haben. Ich halte das für sehr wichtig. Die Vorgängerregierung hat in einigen Bereichen Pilotprojekte initiiert, wofür ich sehr dankbar war. Ich habe das ganz genau verfolgt; denn auch die Polizeiinspektion Holzminden ist sehr frühzeitig budgetiert worden. Danach aber fehlte die Kraft, auf diesem Weg weiter zu gehen und die gesamte Polizei zu budgetieren. Das haben wir jetzt über die Polizeidirektionen eingeleitet. Das hat dazu geführt, dass wir in diesem Jahr in allen Bereichen auskömmliche Budgets hatten. Über die Polizeipräsidenten lasse ich mir jeden Monat jeweils den aktuellen Stand des Budgets aufzeigen, um bei Bedarf rechtzeitig eingreifen zu können. Das war bisher aber zu keinem Zeitpunkt notwendig. Ich kann mich daran erinnern, dass gerade zu Ihrer Regierungszeit im Sommer immer wieder gemeldet worden ist, dass das Benzin nicht reiche und die Polizeifahrzeuge nicht mehr fahren könnten. Ich gebe zu, dass dies zu keinem Zeitpunkt wirklich der Fall gewesen ist. Das war dann aber immer Sache der Gewerkschaften.
Sie sehen, dass wir es mithilfe der Budgetierung schaffen, den Bedürfnissen der Polizei mit entsprechenden finanziellen Mitteln gerecht zu werden. Wir haben sogar die Möglichkeit, aus dem Sachhaushalt zusätzliche dringend erforderliche
Investitionen zu tätigen. Ich glaube, dass dies ein guter Schritt ist. Aus meiner Sicht werden wir spätestens im Jahr 2009 die Budgetierung noch ausweiten und auch das Personal mit einbeziehen; denn dann werden wir die Mittel für die Polizei über die Polizeidirektionen und auch über das Ministerium noch gezielter und sachgerechter verteilen. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Schritt und hat auch etwas mit der Modernisierung der Polizei zu tun. Auch das ist Bestandteil unserer Polizeireform, und dies macht das Land auch insgesamt sicherer.
Ich habe gerade dargestellt, dass wir im Bereich des Sachhaushalts eine Budgetierung vorgenommen haben und dies insofern im Verantwortungsbereich der Polizeipräsidenten, aber auch der Polizeiinspektionsleiter steht. Auf diese Weise haben wir das, was notwendig gewesen ist, dort zur Verfügung gestellt. In meiner Antwort auf die Ausgangsfrage habe ich bereits deutlich gemacht, dass wir die DNA-Analyse erheblich verbessert haben. Wir haben in diesen Bereich enorm investiert und werden damit in Zukunft fortfahren. Weil wir durch die Polizeireform auch spezialisierte Tatortgruppen eingerichtet haben, haben wir qualifiziertere Spuren an das Landeskriminalamt weitergeben können. Daher war es notwendig, dort zu investieren.