Die Sicherung des Fortbestandes der Förderschule ist bereits von der Vorgängerregierung aufgegeben worden. Sie hatte die Schließung der Förderschule bereits zum 31. Juli 2002 beabsichtigt. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel des o. g. Ga
rantiefonds des Bundes konnte die Schließung der Förderschule nur hinausgezögert werden. Ein Entschließungsantrag vom 6. Juni 2001, mit dem die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag die Landesregierung aufgefordert hat, den Erhalt der Förderschule zu sichern, hat der Landtag am 23. Januar 2002 mit der Mehrheit der SPD-Fraktion abgelehnt.
Überlegungen, die Förderschule zum 1. August 2003 in ein „Niedersächsisches Zentrum für Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ-Zentrum) umzuwandeln, waren von der Vorgängerregierung zwar geäußert, haushaltsmäßig aber in keiner Weise vorbereitet oder abgesichert worden.
Die nach der Regierungsübernahme vorgefundene katastrophale Haushaltslage ließ es nicht zu, die Entwicklung aufzuhalten. Einzelne Aufgaben, die nach damaligem Planungsstand dem Zentrum für Deutsch als Zweitsprache zugeordnet werden sollten, sind im Übrigen nicht ersatzlos weggefallen, sondern werden vom Niedersächsischen Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung (NiLS) wahrgenommen. Einzelheiten dazu siehe Antworten der Landesregierung zu den Mündlichen Anfragen Nr. 5 und Nr. 6 (Anlage 1 des Ste- nographischen Berichts) der 14. Plenarsitzung am 19. September 2003.
Zu 3: Die Niedersächsische Landesregierung bekräftigt die weiterhin herausragende Bedeutung der Integration von zugewanderten Menschen. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die Integrationsbemühungen für jugendliche Zuwanderer gerichtet. Die umfangreichen Maßnahmen zur Förderung der Integration von Zuwanderern sind im Handlungsprogramm Integration der Landesregierung vom 25. Oktober 2005 dargestellt.
Für den Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport sind folgende Projekte entwickelt worden, die die jugendlichen Zuwanderer bei der Integration unterstützen:
Zweitsprache“ für Aussiedler im Internet. In der ersten Jahreshälfte 2007 beginnt in den Gemeinden Bersenbrück und Garbsen ein Pilotprojekt, das den Spracherwerb für hier bereits lebende junge Zuwanderer zum Ziel hat. Das Niedersächsische Innenministerium und die Deutsche Welle haben eine entsprechende Kooperation vereinbart. Die Deutsche Welle wird im kommenden Jahr ein umfassendes, kostenfreies Lernprogramm für die russischsprachige Bevölkerung zur Verfügung zu stellen.
Seit Anfang des Jahres 2005 bietet die Niedersächsische Landesregierung ankommenden Spätaussiedlern und jüdischen Zuwanderern in Willkommenskursen erste Sprachkenntnisse an, die insbesondere zur Teilnahme an den Integrationskursen des Bundes motivieren sollen.
Ob die Integration der Zuwanderer gelingt, entscheidet sich vor allem in der örtlichen Gemeinschaft. Damit die unterschiedlichen Angebote vor Ort optimal vernetzt werden, unterstützt das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport die Kommunen durch Mitarbeiter des Landes. Sie sollen Ansprechpartner für alle Beteiligten sein, für Verbände und Vereine sowie für die Mitarbeiter in den Verwaltungen, für Spätaussiedler und andere Zuwanderer genauso wie für Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren wollen.
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 10 der Abg. Prof. Dr. Dr. Roland Zielke und Jörg Bode (FDP)
Als Reaktion auf die Terroranschläge im Jahre 2001 führten die Vereinten Nationen eine Liste mit Terrorverdächtigen ein. Auf dieser Liste wurden zahlreiche Personen mit gängigen arabischen Namen aufgeführt.
Die EU hat daraufhin eine Verordnung erlassen, nach welcher Finanzsanktionen gegen Personen und Organisationen verhängt werden, gegen die die Vereinten Nationen einen Terrorverdacht hegen und die auf dieser Liste stehen. Diese Verordnung schreibt vor, alle Gelder, Vermögenswerte oder wirtschaftlichen Ressourcen von Personen einzufrieren, „die
terroristische Handlungen begehen, zu begehen versuchen, sich an deren Begehung beteiligen oder diese erleichtern“.
Die Terrorverdachtsliste veranlasste u. a. ein Berliner Grundbuchamt, sich unter Berufung auf die Ausführungsbestimmungen der EU-Verordnung zu dieser Liste zu weigern, einen auf der Liste aufgeführten Verdächtigen als neuen Eigentümer in das Grundbuch einzutragen. Auch bekam ein anderer Berliner kein Arbeitslosengeld II mehr, weil sein Name auf der Terrorverdachtsliste stünde.
1. Welche theoretischen und praktischen Folgen ergeben sich aus der Terrorverdachtsliste der Vereinten Nationen für Niedersachsen, die dort - vermeintlich - aufgeführt sind?
2. Auf welchem Weg können Betroffene eine Streichung ihres Namens auf der UN-Liste erreichen, und inwieweit ist ein solcher Anspruch durchsetzbar?
Die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 (so genannte Terrorismusverord- nung) dient der Umsetzung mehrerer Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Die in allen ihren Teilen verbindliche und unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat geltende Verordnung bestimmt, dass alle Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die den im Anhang I der VO Nr. 881/2002 aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Gruppen oder Organisationen gehören, in deren Eigentum stehen oder von ihnen verwahrt werden, „eingefroren“ werden. Damit sollen jegliche Formen von Bewegungen, Transfers, Veränderungen, Verwendungen von Geldmitteln und sonstigen wirtschaftlichen Ressourcen verhindert werden. Das „Einfrieren“ ist, bis auf bestimmte Geschäfte des täglichen Lebens, die ausgenommen sind, nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) zwingend vorgeschrieben. Für das Nichtbefolgen sind strafrechtliche Konsequenzen vorgesehen.
Der Anhang I, der die Namen der „gelisteten“ Personen und Organisationen enthält, wird auf der Grundlage der Entscheidungen des Sanktionsausschusses - eines Hilfsorgans des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen - erstellt und geändert.
Aktuell (Stand: 17. März 2006) sind nach Auskunft des Bundeskriminalamtes 15 Personen „gelistet“, die in der Bundesrepublik Deutschland leben.
Hiervon verbüßen derzeit 13 Personen Haftstrafen. Keine der „gelisteten“ Personen ist nach Kenntnis des Landeskriminalamtes Niedersachsen aktuell in Niedersachsen aufhältig bzw. in niedersächsischen Vollzugsanstalten inhaftiert. Auch ist bis zum heutigen Tage dem Landeskriminalamt Niedersachsen kein Antreffungsfall einer „gelisteten“ Person in Niedersachsen bekannt geworden.
Zu 2: Betroffene können bei der Regierung des Mitgliedsstaates, in dem sie wohnen und/oder dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, die Überprüfung ihres Falles beantragen. Dabei muss der Betroffene seinen Antrag auf Streichung von der Liste begründen, die relevanten Informationen liefern und um Unterstützung dieses Antrages bitten. Das formelle internationale Verfahren zum so genannten De-Listing stellt sich wie folgt dar:
Der De-Listing-antragstellende Staat entscheidet über den Zeitpunkt, wann ein De-Listing-Antrag eingebracht wird. Dies ist dann der Fall, wenn die Kriterien, die für seinen Listing-Antrag die Grundlage darstellten, nicht mehr erfüllt sind.
Daraufhin folgt ein Pränotifizierungsverfahren (Vor- ankündigung des De-Listing-Antrags an die Part- nerstaaten der G 8 mit Sachverhaltsdarstellung und Begründung des beabsichtigten De-Listings).
Daraus folgt, dass die Mitglieder des Sicherheitsrates innerhalb der Verschweigensfrist von 48 Stunden die Gelegenheit haben, sich zu äußern, d. h. sie können die Verschweigensfrist brechen und damit ein Veto gegen den Antrag einlegen. Das De-Listing wird somit im Konsensverfahren (Einstimmigkeit im Sicherheitsrat) durchgesetzt. Wurde Einstimmigkeit im Sicherheitsrat erzielt, erfolgen die Streichung der betroffenen Person oder Organisation von der Liste sowie anschließend das übliche Verfahren zur Änderung der einschlägigen Sanktionsverordnungen.
Zu 3: Die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 schränkt den Zugang zum gerichtlichen Rechtsschutz nicht ein. Von der Verordnung Betroffene können bei deutschen Gerichten Klage erheben oder Rechtsmittel einlegen.
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 11 der Abg. Ralf Briese und Ursula Helmhold (GRÜNE)
Die Schaumburger-Zeitung berichtet am 9. März 2006 über das Verbot eines Rockkonzertes gegen Rechtsextremismus im Ort Bernsen. Laut Berichterstattung wollte ein DJ im Dörfergemeinschaftshaus eine Musikveranstaltung mit verschiedenen Bands organisieren, um ein deutliches Zeichen gegen Rechtsradikalismus und Antisemitismus zu setzen. Laut Kommentar durch den örtlichen Redakteur hat die Gemeinde Auetal ein sehr reales Problem mit Neonazis, da u. a. mehrfach mit Hakenkreuzen jüdische Gräber entweiht wurden.
Vor dem Hintergrund, dass in Niedersachsen immer wieder in verschiedenen Regionen rechtsradikale Umtriebe zu verzeichnen sind und daher zivilgesellschaftliche Aktionen gegen Extremismus und Antisemitismus gerade von Jugendlichen ungemein wichtig sind, ist das Verbot durch das Ordnungsamt und die Bürgermeisterin nicht nachvollziehbar. Die Gründe der Gemeinde für das Verbot sind fragwürdig, da entsprechende Auflagen für die Einhaltung der Lärmimmissionen und der allgemeinen Sicherheit hätten auferlegt werden können.
Es ist ein gefährliches politisches Zeichen, wenn Aktionen gegen Rechtsextremismus von den Behörden aus Angst vor Auseinandersetzungen mit Rechtsradikalen verboten werden. Erst kürzlich hat das Verbot eines Konzertes des Liedermachers Konstantin Wecker gegen Rechtsradikalismus bundesweit Empörung ausgelöst, da damit der Eindruck erweckt würde, der Staat weiche vor den Drohungen der Rechtsextremen zurück.
1. Wie bewertet sie das Verbot eines Konzertes gegen Rechtsextremismus in der Gemeinde Auetal, und hat sie Kenntnisse von weiteren Verboten entsprechender Initiativen?
2. Ist die niedersächsische Polizei mittlerweile so überlastet, dass sie die Sicherheit eines Konzertes gegen Rechtsradikalismus nicht mehr gewährleisten kann?
3. In welcher Form wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass zukünftig jugendpolitische Aktionen gegen Rechtsextremismus auf kommunaler Ebene nicht mehr verboten, sondern unterstützt werden?