Protokoll der Sitzung vom 24.03.2006

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die von der Landesregierung erhobenen Daten zur Unterrichtsversorgung und die von Elternseite durchgeführte Befragung zum Unterrichtsausfall sind miteinander nicht vergleichbar.

Die Erhebungen des Kultusministeriums am Anfang des jeweiligen Schulhalbjahres dienen der möglichst gleichmäßigen Versorgung der Schulformen und Schulen mit Lehrerstunden und der Planung für das folgende Schulhalbjahr. Die von den Eltern ermittelten Daten messen dagegen die kurzfristig auftretenden Unterrichtsausfälle im Verlauf eines Schuljahres. Eine Abweichung von der rechnerischen Unterrichtsversorgung tritt zwangsläufig ein, weil Lehrkräfte aus verschiedenen Gründen verhindert sein können, ihren regulären Unterricht zu erteilen. Sie können beispielsweise kurzfristig erkranken oder anderen schulischen Verpflichtungen nachkommen wie die Begleitung bei Klassenfahrten oder aber die Mitwirkung bei der Abiturprüfung.

Zu 2: In der Abteilung Braunschweig erhielten über das gesamte Schuljahr 2005/2006 die Hauptschulen mehr Einstellungen als die Grund-, Real-, Förder- und Gesamtschulen. Lediglich an den Gymnasien wurden wegen der überproportional wachsenden Schülerzahlen mehr neue Lehrkräfte eingestellt. Den Hauptschulen der Abteilung wurden speziell im zweiten Schulhalbjahr 66, den Grund

schulen 52, den Realschulen 42, den Förderschulen 23, den Gesamtschulen 11 und den Gymnasien 84 neue Lehrkräfte zugewiesen. Eine Benachteiligung der Hauptschulen wird vor diesem Hintergrund nicht gesehen. Vergleiche im Übrigen die Vorbemerkung und die Ausführungen zu 1.

Zu 3: Vergleiche die Vorbemerkungen und die Ausführungen zu 1. und 2.

Anlage 11

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 14 des Abg. Hans-Joachim Janßen (GRÜNE)

Finanzierung des JadeWeserPort nach wie vor nicht gesichert?

Die Entscheidung über den künftigen Betreiber stehe kurz bevor, verkündete Wirtschaftsminister Hirche in seiner Pressemitteilung vom 24. Februar 2006. Außerdem seien bereits Ausschreibungsunterlagen für den Bau der Kaje, die Errichtung von Dämmen und die Aufspülung einer 370 ha großen Fläche an europäische und nationale Bietergemeinschaften versandt worden.

Mit seiner Angabe, der künftige Betreiber müsse über 300 Millionen Euro investieren, und der Quantifizierung der Gesamtkosten in Höhe von „fast 1 Milliarde Euro“ bestätigte Minister Hirche in seiner Pressemitteilung die bisher bekannten Zahlen. In seiner Antwort vom 18. September 2003 auf meine Mündliche Anfrage „Finanzierung des geplanten Tiefwasserhafens in Wilhelmshaven“ bezifferte der Wirtschaftsminister die vom Betreiber zu tätigenden Investitionen in die Suprastruktur auf 305 Millionen Euro und die Gesamtkosten des Projekts auf 886,5 bis 926,5 Millionen Euro.

Die im Haushalt des Wirtschaftsministeriums für das Jahr 2006 unter der Titelgruppe 61 geplanten Ausgaben für den Bau des Tiefwasserhafens summieren sich für die Jahre 2006 bis 2010 auf insgesamt 337,586 Millionen Euro. Zuzüglich der in den Haushalten der Jahre 2003 bis 2005 ausgewiesenen Ausgaben hat die Landesregierung insgesamt rund 375 Millionen Euro für den Bau des Tiefwasserhafens verausgabt oder eingeplant.

Zur Ermittlung des tatsächlich erforderlichen Finanzbedarfs aus Haushaltsmitteln des Landes Niedersachsen ist von den kalkulatorischen Gesamtkosten in Höhe von 926,5 Millionen Euro neben den vom Betreiber zu tragenden Investitionen in die Suprastruktur in Höhe von 305 Millionen Euro der Finanzierungsanteil des Landes Bremen in Höhe von 105,919 Millionen Euro (vom Bremer Senat im Februar 2003 aus

gebrachte Verpflichtungsermächtigung) abzuziehen. Damit ist seitens des Landes eine Gesamtinvestition in Höhe von ca. 515 Millionen Euro erforderlich. Die bisher verausgabten oder veranschlagten Haushaltsmittel des Landes sind damit um ca. 140 Millionen Euro niedriger als der voraussichtlich erforderliche Investitionsbedarf des Landes.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch beziffert die Landesregierung nach derzeitigem Kenntnisstand die erforderlichen Gesamtinvestitionen für den JadeWeserPort, und in welcher Höhe werden die erforderlichen Haushaltsmittel des Landes Niedersachsen zur Realisierung des Tiefwasserhafens derzeit kalkuliert?

2. Wie und wann wird der über die bisher verausgabten oder durch Verpflichtungsermächtigungen abgesicherten Haushaltsmittel des Landes hinausgehende Investitionsbedarf aus Haushaltsmitteln des Landes Niedersachsen im Landeshaushalt abgesichert?

3. Wie hoch werden nach bisherigen Kalkulationen die jährlichen Haushaltsmittel zur Deckung von Defiziten aus dem Betrieb des JadeWeserPort angesetzt?

Der Betreiber des JadeWeserPorts wurde am 14. März 2006 ausgewählt. Eurogate soll den Zuschlag bekommen. Eurogate ist Europas größtes Hafenumschlagunternehmen. Mit der Betreiberauswahl wurde ein weiterer, großer Schritt zur Inbetriebnahme des Tiefwasserhafens erfolgreich abgeschlossen.

Ende letzten Jahres wurden in der Presse des öfteren Mehrkosten i. H. v. 130 Millionen Euro erwähnt. Diese Mehrkosten sind zum Teil durch höhere Stahlpreise und auch Energiepreise entstanden. Eine Rolle spielt auch der Mehraufwand, der sich daraus ergibt, dass nunmehr der Tiefwasserhafen nicht nur auf 16,5 wie in den Anfangsüberlegungen, sondern auf 18 m Tiefe ausgelegt wird. Im Übrigen sind die so genannten Mehrkosten nicht echte zusätzliche Aufwendungen, sondern nur solche Kosten, die dadurch entstanden sind, das die Entschädigung an Drittbetroffene mit Blick auf die Fälligkeit der Leistungen erst in 2005 aufgenommen werden konnten.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand belaufen sich die Kosten für die terminalnahe Infrastruktur auf ca. 259 Millionen Euro. Das Land Niedersachsen trägt hiervon 50,1 %, das Land Bremen 49,9 %. Die basisnahe Infrastruktur sowie

die Projektfolgekosten werden momentan mit rund 323 Millionen Euro beziffert. Dieser Betrag ist in voller Höhe von Niedersachsen zu tragen. Eurogate als Betreiber finanziert die Suprastruktur von bis zu 350 Millionen Euro. Der Finanzierungsanteil Niedersachsens zur Realisierung des JadeWeserPorts beläuft sich somit auf rund 453 Millionen Euro.

Zu 2: Der vorgenannte Finanzierungsanteil des Landes Niedersachsen für den Bau des Tiefwasserhafens Wilhelmshaven wurde bereits in die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre bis 2009 eingestellt. Somit ist die Finanzierung einschließlich der im Jahr 2005 aufgetretenen Mehrausgaben durch erhöhte Stahl- und Energiepreise umfassend abgesichert.

Zu 3: Der Betrieb des JadeWeserPorts wird von Eurogate und nicht vom Land Niedersachsen finanziert. Es ist davon auszugehen, dass der Betreiber bei Erwartung von Defiziten nicht ein so gutes Angebot abgegeben hätte. Der Bieterwettbewerb hat hinsichtlich der Refinanzierung der von der öffentlichen Hand zu stellenden Infrastruktur ein unvergleichlich gutes Ergebnis erbracht, das bei der Refinanzierung von öffentlichen Hafeninfrastrukturen in Nordeuropa als einzigartig bezeichnet werden darf.

Anlage 12

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 15 der Abg. Enno Hagenah und Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)

Kulturwirtschaft in Niedersachsen - Fehlanzeige?

Anfang April wird die Evangelische Akademie Loccum die Tagung „Auf dem Weg zu integrierten Konzepten von Kulturpolitik und Wirtschaftspolitik“ veranstalten. Dort werden der Niedersächsische Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Walter Hirche, zu dem Thema „Wenn ich Kulturminister wäre - Wünsche/Visionen eines Wirtschaftspolitikers“ und der Niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur, Lutz Stratmann, zu dem Thema „Wenn ich Wirtschaftsminister wäre - Wünsche/Visionen eines Kulturpolitikers“ sprechen.

Bereits im November 1998 hatte die damalige Grünen-Landtagsfraktion den Entschließungsantrag „Kulturwirtschaft in Niedersachsen stärken“ in den Landtag eingebracht, der in geänderter Fassung am 30. März 2000 von allen damaligen Landtagsfraktionen gemeinsam verabschiedet wurde.

Das letzte Gutachten zur Kulturwirtschaft, das im Auftrag des Wirtschaftsministeriums vom Niedersächsischen Institut für Wirtschaftsforschung (NIW) erstellt wurde, datiert vom Januar 2002.

Im Rahmen der Arbeit der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages wurde am 27. September 2005 die Auswertung einer Umfrage an die Bundesländer zum Thema Kulturwirtschaft (EK-Kultur, K.-Drs. 15/524) veröffentlicht. Die Anfrage war sowohl an die Wirtschafts- als auch an die Kulturministerien der Länder gerichtet. Während Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, RheinlandPfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ihre Aktivitäten dargelegt haben, ist für Niedersachsen zu lesen: „Es liegt keine Antwort vor“.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Warum sah sich die Landesregierung nicht in der Lage, die Anfrage der Arbeitsgruppe I der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages zu beantworten?

2. Welche kulturwirtschaftlichen Aktivitäten, entsprechend dem Landtagsbeschluss vom 30. März 2000 (Drs. 14/1477), differenziert nach den kulturwirtschaftlichen Branchen, hat die Landesregierung seit dem Beginn der 15. Wahlperiode ergriffen?

3. Welche neuen kulturwirtschaftlichen Aktivitäten plant die Landesregierung nach den „Rollentauschauftritten“ der Minister im Rahmen der Tagung in der Evangelischen Akademie Loccum?

Ein Bedeutungsgewinn in der Kulturwirtschaft sowohl für Wirtschaft und Arbeitsmarkt als auch für die Kulturpolitik ist im letzten Jahrzehnt in nahezu allen Bundesländern zu verzeichnen. Die Kulturwirtschaft weist große Wachstumspotenziale auf; allerdings wohl eher an Beschäftigten als an Umsätzen. Der Arbeitsmarkt Kultur scheint sich zu einem Arbeitsmarkt der Selbständigen zu entwickeln. Ein Blick in die erste Auswertung der Umfrage der Arbeitsgruppe I „Öffentliche und private Förderung von Kunst und Kultur - Strukturwandel“ zeigt bei nahezu allen Bundesländern nur wenig konkrete Programme. Um die vorhandenen Potenziale der Kulturwirtschaft in Niedersachsen besser nutzen und bestehende Entwicklungssperren überwinden zu können, empfiehlt sich die Formulierung von Schlüsselprojekten. Der Kulturwirtschaft ist aufgrund ihrer komplexen Beziehungen am Besten mit konkreten Projekten gedient, die auch über einen zeitlichen Entwicklungskorridor verfügen müssen.

Dies vorausgestellt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Die in der Anfrage zitierte Auswertung der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages vom 27. September 2005 basiert auf einer im August 2004 eingeleiteten Umfrage. Diese Umfrage hat das MWK nicht erreicht. Dem Vernehmen nach hat dies nicht nur Niedersachsen, sondern auch einige andere Länder betroffen. Die Enquete-Kommission hat sich in der 16. Bundestags-Wahlperiode neu konstituiert; Kulturwirtschaft wird eines ihrer Schwerpunktthemen sein. Die Enquete-Kommission wird voraussichtlich im Sommer dieses Jahres ein Gutachten dazu einholen.

Zu 2: Unter der Vorgängerregierung ist die Umsetzung der Beschlussempfehlung „Kulturwirtschaft in Niedersachsen stärken“ (Drs. 14/1477) nur sehr zögerlich erfolgt:

Handlungsprojekte zur Stärkung der Kulturwirtschaft sind nicht zu einem Aktionsprogramm zusammengefasst worden.

Regionale Branchengespräche sind nur in Ansätzen umgesetzt worden.

ein geplantes Branchengespräch im Bereich der Musikwirtschaft fand nicht statt.

Intensive Diskussionen mit Galerien (Kunst- markt) blieben folgenlos.

ein „Kulturwirtschaftstag“ hat nicht stattgefunden.

Veranstaltungen über die Wechselwirkungen zwischen öffentlicher Kulturförderung und wirtschaftlichen Effekten haben sich auf Fachgespräche im Bereich der Kunst- und Musikschulen beschränkt.

die Möglichkeiten einer systematischen Zusammenarbeit der obersten Landesbehörden in den Bereichen Tourismus und Kultur unter Nutzung von Programmen der EU sind hingegen intensiviert worden.

Eine systematische Überprüfung der Berufsfelder im Bereich der Kulturwirtschaft mit dem Ziel der Entwicklung anerkennungsfähiger Zusatzqualifikationen hat nicht stattgefunden.

Die Landesregierung hat folgende Schlüsselprojekte weiterverfolgt, intensiviert, neu definiert und geschärft: