Protokoll der Sitzung vom 24.03.2006

Unabhängig von der Rechtslage hat das Land mögliche Alternativstandorte, auch im Nachgang der Informationsveranstaltung Ende Januar 2006 und der ergänzender Unterredungen mit Kommunalpolitikern und betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, erneut auf ihre Eignung geprüft. Alle untersuchten Alternativstandorte mit geeigneten Antennenträgern kommen aus fachlichen Gründen nicht in Betracht.

Ebenfalls nicht in Erwägung zu ziehen ist die Errichtung eines Sendemastes auf einem der angebotenen Alternativstandorte. Das hierfür erforderliche Verfahren würde zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen führen. Da ein dann zu erstellendes neues Statikgutachten den sofortigen Abbau des Mastes erforderlich machen könnte, würde die gesamte Sprechfunkversorgung in den Schwerpunktbereichen des Landkreises Harburg nicht mehr aufrechterhalten werden können. Dieses Risiko kann aus Gründen der inneren Sicherheit nicht verantwortet werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Es wurden die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten nach Bekanntwerden des Standortsicherheitsnachweises untersucht. Insbesondere wurde geprüft, ob durch Maßnahmen am bisherigen Standort die Standsicherheit wiederhergestellt werden kann. Wegen seiner Lage im Wasser

schutzgebiet scheiden sowohl ein Neubau an gleicher Stelle als auch weitergehende Sanierungsund Erhaltungsmaßnahmen aus. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Zu 2: Seit der Vorlage des Standsicherheitsgutachtens im August 1994 sind fast zwölf Jahre vergangen. In dieser Zeit war der Funkmast in Buchholz Umwelt- und Witterungseinflüssen ausgesetzt. Die Standsicherheit des Mastes hat sich während dieser Zeit entsprechend weiter verschlechtert. Es ist daher nahe liegend, dass ein neues Gutachten zur Standsicherheit des Funkmastes in Buchholz zu dem Ergebnis kommt, dass der Mast unverzüglich abzubauen ist.

Zu 3: Angesichts der zeitlichen Abläufe bei der Planung und Errichtung eines neuen Antennenträgers an einem der angebotenen Alternativstandorte gibt es zu der Errichtung des Funkmastes in Klecken keine Alternative. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Anlage 27

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 30 der Abg. Dr. Gabriele HeinenKljajić und Enno Hagenah (GRÜNE)

Galileo und Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg

Am 8. Februar hat Wirtschaftsminister Walter Hirche erklärt, dass sich Niedersachsen mit der Landesinitiative GAUSS an der Entwicklung und Umsetzung des europäischen Ortungsund Navigationssystems Galileo beteiligt. Am 22. Februar 2006 haben die Wirtschaftsminister der Bundesländer Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen eine Kooperationsvereinbarung für Anwendungen des europäischen Satellitensystems Galileo, in der die niedersächsische Initiative GAUSS dann eingebunden ist, unterzeichnet. GAUSS wird am Forschungsflughafen Braunschweig im Gesamtzentrum für Verkehr (GZVB e. V.) angesiedelt. Am Forschungsflughafen Braunschweig steht die Dornier 128 der Universität Braunschweig bereit, um die Möglichkeiten von Galileo zu testen. Endgeräte und Angebote sollen in Braunschweig zugelassen werden, bevor sie weltweit zur Anwendung kommen sollen.

Die Landesregierung unterstützt den Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg, der eine Verlängerung der Start- und Landebahn vorsieht. Im Sommer letzten Jahres gab es eine Einigung über die Finanzierung des Ausbaus. Darin war vorgesehen, dass der 34,8 Millionen

Euro teure Ausbau des Flughafens mit 14,6 Millionen Euro durch die Landesregierung gefördert wird, Braunschweig sich mit 9,9 Millionen Euro, Wolfsburg mit 5,1 Millionen Euro und Volkswagen mit 5,2 Millionen Euro beteiligen. Die Verlängerung der Start- und Landebahn soll auch den Geschäftsflugverkehr, u. a. von Volkswagen, sicherstellen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. In welcher Höhe wird die Landesregierung insgesamt und verteilt auf die jeweiligen Haushaltsjahre landeseigene Finanzmittel über den Landeshaushalt speziell für GAUSS und für den niedersächsischen Anteil an Galileo zur Verfügung stellen?

2. Welche Finanzmittel stellen der Bund und die Länder Bayern und Mecklenburg-Vorpommern für Galileo zur Verfügung?

3. Für welche Aspekte von Galileo ist die Verlängerung der Start- und Landebahn des Forschungsflughafens Braunschweig erforderlich?

Mit dem europäischen Satellitennavigationssystem Galileo wird eine Schlüsseltechnologie zur Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen für alle Anwendungen im Bereich der Mobilität zur Verfügung gestellt. Galileo wird als zivil kontrolliertes System in den Bereichen Genauigkeit, Verfügbarkeit und Integrität das amerikanische GPS übertreffen. Galileo ist ein wesentliches Element und eine grundlegende Infrastruktur für die Zukunft der europäischen Industrien im Bereich der Hochtechnologien. Mit Galileo werden neue, umfangreiche Märkte erschlossen. Es wird Europa den entscheidenden technischen Vorsprung für den internationalen Wettbewerb verschaffen.

Europaweit - so die Schätzungen der EU Kommission - werden im Zusammenhang mit Galileo 150 000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Innerhalb Europas findet deshalb ein harter Wettbewerb um interessante Galileo-Aktivitäten statt. Der Standort Deutschland muss sich diesem Wettbewerb stellen und sich angemessen positionieren.

Ein großes Marktpotenzial sehen Experten bei Anwendungen, die hochgenaue, zuverlässige sowie stets verfügbare Daten erfordern, was insbesondere bei sicherheitskritischen Anwendungen gegeben ist. Im Bereich der Erarbeitung verkehrsmittelübergreifender und sicherheitskritischer Lösungen besitzt der Forschungsflughafen Braunschweig/Wolfsburg bereits heute Kompetenzen im wissenschaftlichen und industriellen Bereich sowie im Behördensektor, die europaweit einmalig sind.

Vor diesem Hintergrund hat die niedersächsische Landesregierung die Landesinitiative Satellitennavigation gestartet und unterstützt die Errichtung des Galileo-Anwendungszentrums GAUSS am Forschungsflughafen durch einen Zuschuss. Ziel des Anwendungszentrums GAUSS ist es, „Europäisches Zentrum für Simulation, Test und Zertifizierung von sicherheitskritischen Anwendungen für Galileo“ zu werden.

Der richtige Weg nach Auffassung der Niedersächsischen Landesregierung ist es, die Kräfte in Deutschland zu koordinieren und zu bündeln. Dazu hat sie schon kurz nach ihrem Amtsantritt Gespräche mit den Landesregierungen von Bayern und Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen. In Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sind DLR-Institute angesiedelt, die als führende Forschungseinrichtungen auf dem Gebiet der Satellitennavigation gelten.

Auf dem „Munich Satellite Navigation Summit“ wurde im Februar 2006 die Zusammenarbeit im Bereich Galileo schriftlich zwischen den Wirtschaftsministern vereinbart. Diese Kooperation ist auf reges Interesse im Kreise der Industrie gestoßen. So haben z. B. zwei Firmen, die ihren Sitz in Bayern haben, der TÜV Süd und Siemens zugesagt, die Kooperation als aktive Partner zu unterstützen und am Forschungsflughafen Braunschweig/Wolfsburg Aktivitäten zu entwickeln.

In Gesprächen mit der Niedersächsischen Landesregierung haben führende Vertreter zuständiger Organisationen, Behörden und Unternehmen, wie z. B. Herr Grohe, CEO von Galileo Joint Undertaking, erklärt, dass die Entwicklung dieser Aktivitäten in die richtige Richtung zeigt, und Niedersachsen ermuntert, diesen Weg weiter zu verfolgen.

GAUSS hat sich vorgenommen, noch in diesem Jahr das erste gemeinsame Projekt zur Definition der Zertifizierungsprozesse von sicherheitskritischen Galileo-Anwendungen zu beginnen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung unterstützt GAUSS bezogen auf die Jahre 2006, 2007, 2008 mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 500 000 Euro.

Zu 2: Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen richten zurzeit einen Arbeitskreis ein, der F&E-Projekte definieren wird. Grundlage für eine Förderung sind die jeweiligen Innovationsför

derprogramme. Mit der Bundesregierung und der EU-Kommission werden Gespräche über Fördermöglichkeiten geführt.

Zu 3: Der Ursprung des Forschungsflughafens liegt auf dem Gebiet der Luftsicherheit. In engem Sachzusammenhang mit Galileo ist der Bereich Air Traffic Management-ATM zu sehen, der am Forschungsflughafen sowohl mit Instituten des DLR als auch der TU Braunschweig hervorragend vertreten ist. Flugzeuge werden in Zukunft mit Galileo zuverlässig navigieren und sicher starten und landen können, was heute - da mit GPS zu ungenau und unsicher - nicht möglich ist.

Anlage 28

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 31 der Abg. Ursula Helmhold (GRÜNE)

Teilnahme am Sexualkundeunterricht

Bei der Veranstaltung der Landeshauptstadt Hannover zum Thema Zwangsheirat am 21. Juni 2005 wurde deutlich, dass insbesondere Mädchen mit Migrationshintergrund erschreckend wenige Informationen über die Vorgänge in ihrem eigenen Körper haben und wie wichtig ihre Teilnahme am Sexualkundeunterricht wäre. Dies bestätigen auch Berichte der Mädchenarbeiterinnen in der offenen Jugendarbeit.

Auch bei den Lehrkräften scheint es im Umfeld dieses Themenbereiches viele Unsicherheiten, insbesondere zur Rechtslage, zu geben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch ist der Anteil an Mädchen mit Migrationshintergrund, die am Sexualkundeunterricht nicht teilnehmen, und unter welchen Bedingungen dürfen diese von der Teilnahme freigestellt werden?

2. Was wird dafür getan, dass gerade diese Mädchen mehr Sexualkundeinformation erhalten?

3. Werden Beraterinnen mit Migrationshintergrund und einschlägige Beratungseinrichtungen einbezogen, bzw. werden Fortbildungen für Lehrkräfte zu diesem Thema angeboten?

In Niedersachsen ist der „Sexualkundeunterricht“ kein eigenes Unterrichtsfach mit eigenen Lehrplänen. Fragen der Sexualität werden im Rahmen einer von Schule zu leistenden Sexualerziehung behandelt, die als fachübergreifender Auftrag im Sinne des Erziehungsauftrages des § 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes verstanden wird. In der Sexualerziehung verfolgt Niedersachsen ein

ganzheitliches Konzept. Die Thematik wird nicht nur einem Unterrichtsfach zugeordnet - in der Regel wird hier zuerst an das Fach Sachunterricht in der Grundschule und an das Fach Biologie im Sekundarbereich gedacht -, sondern es sollen neben dem biologisch-naturwissenschaftlichen Faktenwissen auch ethische, soziale, historische und kulturelle Aspekte eine Berücksichtigung finden. Aus diesen Gründen finden sich Hinweise und Vorgaben in den unterschiedlichen Lehrplänen für die Fächer Biologie, evangelische und katholische Religion bzw. Werte und Normen und in den unterschiedlichen Schulformen und Schuljahrgängen wieder. Im Primarbereich und im Sekundarbereich sind die geschlechtliche Unterschiedlichkeit, Sexualität des Menschen, sexuelles Verhalten, Partnerschaft und Verantwortung, Schwangerschaft, Empfängnisverhütung, Vererbung, Freundschaft, Liebe und Ehe etc. Themen des Unterrichts und Inhalt der Lehrplanvorgaben in den Fächern Sachunterricht, Biologie, Religion, Werte und Normen. Darüber hinaus können sie Unterrichtsinhalt ohne verpflichtende Lehrplanvorgabe z. B. in den Fächern Deutsch, Politik etc. sein.

Die Bedeutung der Sexualerziehung für Schülerinnen und Schüler wird auch daran deutlich, dass bereits in der Grundschule im Grundsatzerlass „Die Arbeit in der Grundschule“ (Erlass des MK vom 3. Februar 2004) der Bereich der Sexualerziehung als „Aufgabe und Ziel“ festgeschrieben wird und jede Schule in ihrem pädagogischen Konzept (Schulprogramm) als „fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgabe … Familienund Sexualerziehung... angemessen zu berücksichtigen“ hat.

Sexualerziehung berührt in besonderer Weise das Erziehungsrecht der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. So werden in § 96 Abs. 4 NSchG (Mit- wirkung der Erziehungsberechtigten in der Schule) Lehrkräfte dazu verpflichtet, Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts mit der Klassenelternschaft zu erörtern. Die Erziehungsberechtigten sind insbesondere über Ziel, Inhalt und Gestaltung der Sexualerziehung rechtzeitig zu unterrichten, damit die Erziehung im Elternhaus und die Erziehung in der Schule sich soweit wie möglich ergänzen. Der Sexualkundeunterricht soll von mehreren Fächern ausgehen und die Schülerinnen und Schüler mit den Fragen der Sexualität altersgemäß vertraut machen. Dabei sind das Persönlichkeitsrecht und das Erziehungsrecht der Eltern zu achten.

Sexualerziehung ist Teil des verpflichtenden Unterrichts aller Schülerinnen und Schüler und erfolgt in der Regel im Klassenverband. Nach ständiger Rechtsprechung ist der Staat aufgrund seines Bildungs- und Erziehungsauftrages (Artikel 7 Abs. 1 GG) berechtigt, Sexualkunde zum Unterrichtsgegenstand zu machen. Ein Anspruch auf Befreiung davon unter Berufung auf das Erziehungsrecht der Eltern (Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 GG) und das Persönlichkeitsrecht des Kindes (Artikel 2 Abs. 1 GG) besteht nicht (s. Bundesverfassungs- gericht in seinem grundlegenden Beschluss vom 21. Dezember 1977 - BVerfGE 47, 46 ff), weil dieser Unterricht kraft Verfassung in gebotener Zurückhaltung und Toleranz zu erteilen ist. Eine generelle Befreiung vom Unterricht von Schülerinnen mit Migrationshintergrund bzw. wegen der Zugehörigkeit einzelner Schülerinnen und Schüler zu einer Religionsgemeinschaft ist somit nicht statthaft.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Daten über die Nichtteilnahme am Sexualkundeunterricht von Mädchen mit Migrationshintergrund werden nicht erhoben. Die Teilnahme am Sexualkundeunterricht ist verpflichtend.

Zu 2: Landesweite Programme zu einer vermehrten Sexualkundeinformation für Mädchen mit Migrationshintergrund sind nicht vorgesehen. Sexualerziehung ist Teil des verpflichtenden Unterrichts und richtet sich unabhängig von Geschlecht und Herkunft gleichermaßen an alle Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe. Es gehört grundsätzlich zur Aufgabe von Lehrkräften, die Unterschiedlichkeit der einzelnen Schüler- und Schülerinnenpersönlichkeiten in ihrer Lernausgangslage im Blick zu haben und bei der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen.

Zu 3: Planung und Gestaltung von Unterricht gehören zu den Aufgaben von Schulen bzw. Lehrkräften. Dabei können Schulen bei Bedarf außerschulische Einrichtungen und Beraterinnen mit Migrationshintergrund in den Unterricht, bei schulinternen Fortbildungen und bei der Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten mit Migrationshintergrund einbeziehen. Daten darüber, inwieweit dies von Schulen genutzt wurde oder wird, werden nicht erhoben. Fortbildungen zum Thema sind darüber hinaus auch im Rahmen der Regionalen Lehrerfortbildung möglich. Diese erfolgt im Sinne zunehmender Eigenverantwortung der Schulen bedarfs

gerecht, indem Schulen zuvor ihren Bedarf, z. B. zur Sexualerziehung bei Schülerinnen mit Migrationshintergrund, bei den Fortbildungsbeauftragten in den Regionen anmelden. Zusätzliche Weiterbildungsmöglichkeiten werden u. a. auch von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung angeboten, die darüber hinaus auch umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung stellt.