Protokoll der Sitzung vom 25.06.2003

Die zweite vom Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfohlene Änderung des Haushaltsgesetzes betrifft die Anwendung des Brandschutzgesetzes. Die empfohlene Änderung soll deutlich machen, dass es wirklich nur um die Verteilung 75 % : 25 % geht, und nur für das Haushaltsjahr 2003, und dass die Zweckbindungen, die im Brandschutzgesetz festgesetzt sind, durch diesen Nachtragshaushalt nicht verändert werden. Damit

folgte der Haushaltsausschuss einer Anregung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes.

Des Weiteren enthält die Beschlussempfehlung zum Nachtragshaushaltsgesetz die übliche Maßgabe zum Zahlenwerk.

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt Ihnen außerdem, einige Änderungen im Zahlenwerk des Nachtragshaushaltes zu beschließen.

Bevor ich Ausführungen zu diesem Zahlenwerk mache, erläutere ich Ihnen die Empfehlungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2003, weil auch dieser Gesetzentwurf Auswirkungen auf das Zahlenwerk haben wird.

Der Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2003 wird Ihnen bis auf eine redaktionelle Klarstellung zur unveränderten Annahme empfohlen. Im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen ist lediglich zu Artikel 1 Nrn. 2 und 3 die Frage erörtert worden, ob der Gesetzentwurf hinreichend konkrete Angaben zu den finanziellen Auswirkungen mache, die die Auswechslung des Amtes der Besoldungsgruppe B 7 „Ministerialdirigent - als Beauftragter für Staatsmodernisierung“ durch das Amt der Besoldungsgruppe B 10 - „Staatssekretär - als Leiter der Stabsstelle Verwaltungsmodernisierung“ hat. Mehrheitlich hat sich der Ausschuss die Auffassung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu Eigen gemacht, dass die Differenz der Besoldung nach B 7 und B 10 in der Gesetzesbegründung nicht als errechneter Betrag ausgewiesen werden müsse, weil dieser sich aus den jedermann zugänglichen Anlagen zum Bundesbesoldungsgesetz ergebe.

Ich komme nun zum Zahlenwerk.

Die finanzpolitische Debatte, die im Ausschuss für Haushalt und Finanzen geführt wurde und die im Wesentlichen der bei der Einbringung des Nachtragshaushalts hier im Plenum entsprach, möchte ich im Rahmen meiner Berichterstattung nicht wiederholen.

Vortragen möchte ich auch nicht die Ausführungen des Herrn Finanzministers und die allgemeine finanzpolitische Debatte. Sie nahmen bei den Beratungen im Ausschuss für Haushalt und Finanzen einen breiten Raum ein.

Zu den neuesten Ergebnissen des Arbeitskreises Steuerschätzungen führte der Finanzminister aus, dass der „Kassensturz“ für 2003 eine Deckungslücke von 641 Millionen Euro ergeben habe, die bis auf 191 Millionen Euro habe geschlossen werden können. Vorgeschlagen werde, die noch offene Lücke durch eine Erhöhung der Nettokreditaufnahme um 195 Millionen Euro zu schließen. Die Steuereinnahmen hätten in 2002 um rund 2 Milliarden Euro oder 12,4 % niedriger gelegen als in 2000. Diese schwache Entwicklung halte weiter an. Das Aufkommen für die ersten vier Monate des Jahres 2003 liege um 280 Millionen Euro unter dem anteiligen Soll, also unter der bisherigen Veranschlagung im Ersten Nachtragshaushalt 2002/2003. Im Entwurf des Zweiten Nachtragshaushalts 2003 habe die Landesregierung dieser Entwicklung durch eine Absenkung der Einnahmenerwartung um 250 Millionen Euro Rechnung getragen. Die neuesten Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzungen seien inzwischen regionalisiert und ausgewertet worden. Danach müsse das Land Niedersachsen gegenüber der letzten Schätzung mit folgenden Steuermindereinnahmen rechnen: in 2003 mit 349 Millionen Euro, in 2004 mit 1,309 Milliarden Euro, in 2005 mit 1,648 Milliarden Euro und in 2006 mit 1,804 Milliarden Euro. Dabei habe die Landesregierung die Schätzung für 2005 und 2006 bereits um 150 Millionen Euro nach unten korrigiert, weil die optimistischen Aussagen zur Entwicklung der Wirtschaft nicht geteilt würden. Die Landesregierung sei hier eher vorsichtig und wolle in der Mittelfristigen Planung niedrigere Zahlen zugrunde legen. In Anbetracht der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung seien die Ausgaben des Zweiten Nachtragshaushalts 2003 um weitere 99 Millionen Euro zu reduzieren, um den geschätzten 349 Millionen Euro zu entsprechen. Nach dem Ergebnis der Mai-Steuerschätzung könne Niedersachsen in 2003 nur noch mit 14,951 Milliarden Euro Steuereinnahmen rechnen. Das entspreche fast exakt dem tatsächlichen Einnahmeniveau von 1998. - Den Vorwurf der SPDFraktion, die Landesregierung würde die Zahlen „schönrechnen“, wies der Finanzminister zurück.

Die bereits genannten 99 Millionen Euro wolle die Landesregierung nicht durch eine weitere Erhöhung der Verschuldung ausgleichen, sondern durch entsprechende Haushaltsentlastungsmaßnahmen innerhalb der Einzelpläne kompensieren. Der Finanzminister kündigte an, dass dem Landtag entsprechende Vorschläge unterbreitet würden. Das ist inzwischen geschehen; die Vertreter der

Koalitionsfraktionen haben entsprechende Änderungsvorschläge in die Beratungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen eingebracht. Wie im Plenum verwies der Finanzminister darauf, dass er schon viele Punkte vorgetragen habe, die die Deckungslücke von 641 Millionen Euro verursacht hätten. Von diesen 641 Millionen Euro gingen aber nur 41 Millionen Euro auf politische Prioritätensetzung der Koalitionsfraktionen zurück, und zwar seien dies die Kosten für die zusätzlichen Lehrer und die zusätzlichen Polizisten. Die anderen 600 Millionen Euro Deckungslücke habe die Landesregierung so vorgefunden. Die Nettokreditaufnahme steige von 2,65 Milliarden Euro um 195 Millionen Euro auf 2,845 Milliarden Euro. Damit liege Niedersachsen um etwa 100 Millionen Euro unter der Nettokreditaufnahme des letzen Jahres. Die Landesregierung erhöhe die eigenfinanzierten Investitionen, und zwar dadurch, dass sie zusätzliche Investitionen für Hochbauten bereitstelle. Die Nettokreditaufnahme des Entwurfs des Zweiten Nachtragshaushalts 2003 übersteige die Summe der eigenfinanzierten Investitionen um 166,5 Millionen Euro.

Der Finanzminister verwies darauf, dass der Bundesfinanzminister demnächst die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts feststellen werde, bezeichnete es allerdings als einen akademischen Streit, ob man diese Störung ausrufe oder nicht. Im Ergebnis sei ganz offen zuzugestehen, dass die Landesregierung mit der Nettokreditaufnahme nicht unter die Summe der eigenfinanzierten Investitionen kommen werde. Die Landesregierung habe sich jedoch vorgenommen, den Haushalt wieder verfassungskonform zu gestalten. Sie sei auf dem besten Wege, aber es gebe noch viel zu tun. Die Investitionsquote steige von 10,2 % auf 10,3 %. Das sei nicht viel, aber sie steige wenigstens etwas.

Des Weiteren verwies der Finanzminister auf einen breit angelegten Konsolidierungsprozess, den die Landesregierung begonnen habe. Sie habe die Ausgabenbegrenzung eingeleitet; als Ergebnis einer erheblichen Aufgabenkritik werde Personal abgebaut. Man habe mit dem Subventionsabbau begonnen; auch Vermögenswerte sollten aktiviert werden. Dabei werde sich die Landesregierung auf die Immobilien konzentrieren müssen.

Die für diesen Konsolidierungsprozess erforderlichen Werkzeuge seien vorhanden. So habe die Landesregierung inzwischen die Stabsstelle für Verwaltungsmodernisierung im Innenministerium

eingerichtet, von der einiges erwartet werde. Außerdem hätten die Koalitionsfraktionen eine Haushaltsstrukturkommission eingesetzt, die für den Haushalt 2004 Ergebnisse bringen solle. Darüber hinaus verfüge die Landesregierung über die neuen Steuerungsinstrumente wie Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling.

In der allgemeinen Aussprache zum Nachtragshaushalt verwiesen die Vertreter der SPD-Fraktion vor allen Dingen auf Unstimmigkeiten bei den Folgerungen, die die Landesregierung aus den Ergebnissen der Steuerschätzung gezogen habe. Als sie den Entwurf des Zweiten Nachtragshaushalts 2003 vorgelegt habe, habe die Landesregierung vorgetragen, sie hätte auf der Basis eines Wirtschaftswachstums von 0,5 % gerechnet. Daraus habe sich ein Einnahmeminus von 250 Millionen Euro ergeben. Jetzt rechneten die Steuerschätzer mit 0,75 % Wirtschaftswachstum, und trotzdem komme es in Niedersachsen zu einer zusätzlichen Mindereinnahme. Die Vertreter der SPD-Fraktion schlossen daraus, dass die Berechnung der Steuerschätzung entweder auf einer anderen Basis erfolgt sei oder dass sich die Landesregierung bei der Vorlage des Entwurfs des Zweiten Nachtragshaushalts 2003 „etwas gesundgerechnet“ habe, denn sonst hätte man bei einer Annahme von 0,5 % Wirtschaftswachstum zu einer anderen Zahl kommen müssen.

Angesprochen wurde auch das Personalkostenbudget. Auch beim Personal gebe es globale Minderausgaben. Zu fragen sei, ob das miteinander kompatibel sei. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion habe die Landesregierung angekündigt, dass sie das, was die alte Landesregierung noch an nicht spezifizierten Kürzungen in Stellenplänen vorgesehen gehabt habe, nämlich minus 6 000 Stellen, realisieren und darüber hinaus noch einmal 6 000 Stellen zusätzlich einsparen wolle. Die SPD-Fraktion habe allerdings noch keine Antwort darauf bekommen, ob die 2 500 Lehrerinnen und Lehrer und 1 000 Polizistinnen und Polizisten hier mit eingerechnet würden oder ob die Landesregierung sie noch zusätzlich einsparen wolle. Sie äußerten die Vermutung, dass die Landesregierung dazu auch nicht in der Lage sein werde. Sie verwiesen ferner darauf, dass sich die Einnahmesituation des Landes Niedersachsen erheblich verschärft hätte, wenn alle Vorschläge der CDU-Fraktion, die in der letzten Wahlperiode in Sachen Steuerreform gemacht worden seien, umgesetzt worden wären.

Zur Einstellung der 2 500 Lehrerinnen und Lehrer und der 1 000 Polizistinnen und Polizisten wiesen die Vertreter der SPD-Fraktion darauf hin, dass den Koalitionsfraktionen insoweit nicht der Vorwurf erspart bleiben werde, die Nettoneuverschuldung in die Höhe zu treiben. Es geschehe nichts anderes, als dass dieses zusätzliche Personal „auf Pump“ eingestellt werde. Denn anders werde das nicht zu finanzieren sein.

Die Vertreter der CDU-Fraktion wiesen im Ausschuss für Haushalt und Finanzen darauf hin, dass sich die SPD-Fraktion nur zwei Monate nach der Regierungsübernahme durch die CDU-FDPKoalition nicht von der Verantwortung für die vergangenen Jahre frei machen könne. Die CDUFraktion erwarte auch von der SPD-Fraktion Vorschläge, wie die Finanzlage des Landes Niedersachsen für die nächsten Jahre so gesichert werden könne, dass trotz einer faktisch bestehenden Zahlungsunfähigkeit wieder die politische Handlungsfähigkeit zurückgewonnen werden könne. Sie fänden es wenig redlich, dass der CDU-Fraktion immer wieder vorgeworfen werde, die Realitäten erst jetzt erkannt zu haben. Schließlich sei es die CDU-Fraktion gewesen, die in den vergangenen Jahren zu allen Doppelhaushalten umfangreiche Änderungsanträge vorgelegt habe, Vorschläge gemacht und immer darauf hingewiesen habe, wie die Finanzlage des Landes wirklich aussehe. Auch im letzten Jahr habe die CDU-Fraktion darauf hingewiesen, welche Steuerausfälle und welche Deckungslücken zu erwarten seien. Die SPD-Fraktion habe diese Hinweise aber immer beiseite gewischt. Sie habe die Mahnungen und Warnungen nicht zur Kenntnis genommen.

Der Finanzminister habe nun sehr deutlich gemacht, dass in Sachen Steuerschätzung und insbesondere auch in Sachen Wachstumserwartungen alle in diesem Zusammenhang von der abgelösten Landesregierung in den Landeshaushalt eingestellten Zahlen auf Sand gebaut gewesen seien. Wer in einer solchen Situation seit 1999 die Ausgaben des Landes Niedersachsen um fast 10 % erhöhe, der müsse sich zumindest nach seiner Mitverantwortung für die letzten drei oder vier Jahre fragen lassen und dürfe heute nicht sein plötzliches Erstaunen darüber äußern, dass eine Landesregierung innerhalb von wenigen Wochen mit höchstem Tempo daran gehe, das zu tun, was die SPDFraktion nicht geschafft habe. Sie habe nämlich im November lediglich einen Finanzierungsnachtrag vorgelegt, der einfach nur eine Erhöhung der Nettokreditaufnahme vorsah. Damals sei gefragt wor

den, wann das Schulbausanierungsprogramm komme, das im Wahlkampf großartig angekündigt wurde. Die SPD-Fraktion habe den Landtag dann auf einen Nachtragshaushalt vertröstet, den sie im Jahre 2003 vorlegen wollte. Jetzt werde gesagt, man müsse den Tatsachen ungeschönt in die Augen blicken. Die CDU-Fraktion sei dabei.

Wer etwas über die finanzielle Situation des Landes Niedersachsen wissen wolle, wer etwas über die drohende Zahlungsunfähigkeit wissen wolle, der brauche sich nur die Seite 8 des Entwurfs des Zweiten Nachtragshaushalts 2003 anzuschauen. Dort stehe, die Nettokreditaufnahme übersteige im Jahr 2003 die Summe der eigenfinanzierten Investitionen um eine 1 276,9 Millionen Euro. Damit sei schon in etwa erkennbar, dass die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts in Niedersachsen wahrlich Anlass genug sei, mit einem Nachtragshaushalt die Notbremse zu ziehen. Die Landesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen hätten dies getan.

Dem Vorwurf der SPD-Fraktion, die Koalitionsfraktionen würden die zusätzlichen Stellen für Lehrer und Polizisten „auf Pump“ finanzieren, sei entgegenzuhalten: Wenn eine Landesregierung in den letzten Jahren weit über ihr normales Maß hinaus gewirtschaftet habe, wenn eine Landesregierung quasi auf Pump und zulasten der zukünftigen Generationen gelebt habe, dann sei das die vorige Landesregierung gewesen.

Auch die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Schulgesetznovelle sowie die Anwendung des Konnexitätsprinzips bei der Kostenerstattung an die Kommunen nahmen in den Beratungen des Haushaltsausschusses im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt einen breiten Raum ein.

Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass den kommunalen Spitzenverbänden Gelegenheit gegeben wurde, sich zum Nachtragshaushalt im Haushaltsausschuss zu äußern. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich schriftlich im Gesetzgebungsverfahren geäußert. Im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt haben sie darauf verzichtet, die aus ihrer Sicht dringend notwendige umfassende Entlastung der kommunalen Gebietskörperschaften einzufordern. Diese sei jedoch nach den Ergebnissen der jüngsten Steuerschätzung noch dringender geworden. Sie brachten die Erwartung zum Ausdruck, dass spätestens im Zuge der Beratungen zum Landeshaushalt 2004 auch umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzsituation

der kommunalen Gebietskörperschaften getroffen würden.

Zu erwähnen ist auch, dass sich der Vertreter des Landesrechnungshofs im Haushaltsausschuss zur Überschreitung der Kreditobergrenze und deren Verfassungsmäßigkeit geäußert hat. Im Ergebnis verwies er darauf, dass die zusätzliche Kreditaufnahme nach Umfang und Verwendung geeignet sein müsse, die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abzuwehren oder zu mildern. Zu beanstanden sei die Verwendung der Kreditaufnahme im Zweiten Nachtrag, weil sie auch zur Deckung der Mehrausgaben für die zusätzlichen Personaleinstellungen im Lehrer- und Polizeibereich eingesetzt werde. Zusätzliche Personaleinstellungen seien nach Auffassung des Landesrechnungshofs keine Maßnahmen, die geeignet sein könnten, zur Abwehr oder zur Milderung der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes beizutragen. Als positives Signal zum Haushaltsausgleich werte der Landesrechnungshof die vorgenommenen Kürzungen bei freiwilligen Ausgaben. Auch die Veranschlagung der Personalausgaben sei mit Unsicherheiten behaftet.

Die Überführung der zweckgebundenen EXPOVerschuldungen in die allgemeine Verschuldung des Landes möge zwar zu mehr Klarheit in der Darstellung führen. Wesentlicher erscheine allerdings, dass das Land Abschied nehme von der ursprünglich vorgesehenen Tilgung bis zum Jahr 2012. Hinzunehmen wäre die Tilgungsaussetzung, wenn die Nettoneuverschuldung bis zum Ablauf des Tilgungszeitraumes um diesen Tilgungsbetrag sinken würde.

Zu der abschließenden Beratung im Haushaltsausschuss legte auch der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsvorschlag vor. Er führte dazu aus, erfreulicherweise seien einige Änderungsvorschläge seiner Fraktion bereits von den Koalitionsfraktionen aufgegriffen worden. Entsprechende Korrekturen fänden sich nun in deren Änderungsantrag wieder, beispielsweise in Bezug auf die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. In ihrem eigenen Änderungsantrag schlage die Fraktion der Grünen u. a. vor, von der von den Koalitionsfraktionen beabsichtigten Einstellung von 1 000 zusätzlichen Polizisten abzusehen, weil dies nicht vertretbar wäre. Die Einstellung von 2 500 zusätzlichen Lehrern halte sie demgegenüber für richtig. Darüber hinaus habe die Fraktion der Grünen eine Reihe von anderen Akzenten gesetzt. Deren Volumen sei relativ gering.

Gleichwohl halte sie diese Korrekturen für notwendig, insbesondere im Bereich der Selbsthilfe, der Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements und der Fördergesellschaft.

Ferner habe die Fraktion der Grünen eine ganze Reihe von Kürzungen vorgeschlagen, z. B. bei den Bezirksregierungen, beim Landesamt für Statistik und im Bereich der Flurbereinigung. Sie halte auch ein Moratorium bei der Wirtschaftsförderung für notwendig, bis die Förderkriterien und die Förderprogramme entsprechend den Vorgaben des Landerechnungshofs neu geordnet seien. Auch im Straßenbaubudget sei aus der Sicht der Fraktion der Grünen noch deutlich Luft.

Im Bereich der Beamtenbesoldung trage die Fraktion der Grünen den Vorschlag der Koalitionsfraktionen in der Höhe mit. Sie schlage jedoch vor, eine Staffelung in der Weise vorzunehmen, dass die Beamten des höheren Dienstes stärker herangezogen würden als die Beamten des mittleren Dienstes.

Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hob abschließend hervor, dass der Änderungsantrag seiner Fraktion eine Senkung der Nettokreditaufnahme gegenüber dem Vorschlag der Koalitionsfraktionen um 89 Millionen Euro vorsehe. Er gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Koalitionsfraktionen die Änderungsvorschläge seiner Fraktion, auch wenn sie sie nicht im Zweiten Nachtragshaushalt berücksichtigten, zumindest in ihre internen Überlegungen zum Haushaltsplan 2004 einbezögen.

Der Änderungsantrag wurde von den Vertretern der Koalitionsfraktionen und den Vertretern der SPD-Fraktion abgelehnt.

Zum Schluss möchte ich darauf hinweisen, dass ein Vertreter des Finanzministerium den Ausschuss für Haushalt und Finanzen bei seiner abschließenden Beratung davon unterrichtete, dass die neue Mittelfristige Planung von der Vorlage des Regierungsentwurfs zum Haushaltsplan 2004 entkoppelt werde. Die neue Mittelfristige Planung werde also nicht zeitgleich mit dem Haushaltsplanentwurf nach der parlamentarischen Sommerpause vorgelegt werden, sie werde aber rechtzeitig im Rahmen des parlamentarischen Beratungsverfahrens eingebracht. Die Landesregierung habe sich für eine Vorlage nach dem Gebot „Qualität vor Tempo“ entschieden. Dies dürfte auch den Intentionen der Oppositionsfraktionen entsprechen, die in den

Beratungen der letzten Monate immer wieder solche Konzeptionen eingeklagt hätten. Mit der neuen Mipla werde also ein höherer und ambitionierterer Anspruch verbunden. Hierfür benötige die Landesregierung allerdings gerade im Hinblick auf die Strukturfragen und die Entwicklung von Konzeptionen etwas mehr Zeit. Nach der geltenden Rechtslage müsse die Mittelfristplanung im Zusammenhang mit dem Haushaltsplanentwurf vorgelegt werden. Dem werde auch Rechnung getragen werden. Sie werde dann noch in die parlamentarischen Beratungen einfließen können. Dies werde auf jeden Fall sichergestellt werden.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Vorlage eines Konzeptes zur Haushaltssanierung“ fand im Haushaltsausschuss keine Mehrheit und soll für erledigt erklärt werden, ebenso wie die in die Beratung einbezogenen Eingaben.

Die Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlungen zum Entwurf eines Zweiten Nachtragshaushaltsplanes und zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2003 wurden mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der SPD-Fraktion und des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen.

Damit bin ich am Ende meines Berichts. Ich bitte Sie, den Empfehlungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zuzustimmen.

Ich eröffne die Aussprache. Zu Wort gemeldet hat sich der Niedersächsische Finanzminister. Herr Minister Möllring!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 69 046 ist die Zahl des Tages. Mit diesem Haushalt werden wir 69 046 Lehrerstellen haben. Das ist die höchste Zahl, die Niedersachsen in seiner Geschichte je hatte.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir überschreiten damit die 67 000, die Niedersachsen nie hatte, wir überschreiten damit die 68 000, die Niedersachsen nie hatte, und, wie gesagt, wir überschreiten damit die 69 000, die Niedersachsen auch niemals hatte. Also: 69 046 Lehrerstellen.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Können Sie uns einen Blick auf das nächste Jahr geben?)

- Den Blick auf das höchste Jahr kann ich Ihnen geben.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Auf das nächste!)

- Herr Jüttner,

(Lachen bei der SPD)

hätten Sie doch noch eine Minute geschwiegen. Dann hätte ich noch vorher sagen können, dass es völlig unverständlich ist, dass die SPD-Fraktion nun versucht, diese 2 500 Stellen wieder zu streichen, gleichzeitig aber eine Garantieerklärung dieser Regierung erwartet, dass wir die Unterrichtsversorgung auf einem hohem Standard halten. Das ist doch widersprüchlich, verlogen und unglaubwürdig, Herr Jüttner.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)