Aber Medienpolitik ist mehr als ein bisschen Landesmedienanstalt und ein bisschen mehr „Herman & Tietjen“. Während man in Brüssel zum wiederholten Male die Gebührenstruktur des gesamten deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks infrage stellt, gibt sich die CDU-Landtagsfraktion damit zufrieden, den NDR immer ein wenig mehr zu ihrem Haussender zu machen, und scheut auch vor ganz persönlicher Intervention nicht zurück. Da hört dann auch schon das medienpolitische Engagement der Regierungsfraktionen auf.
zustellen. Alle Welt ist z. B. aufgeschreckt, als eine traditionsreiche Berliner Zeitung von einem Finanzmagnaten aufgekauft wurde, der einzig und allein an Profitmaximierung und nicht am kulturellen Auftrag einer Zeitung interessiert ist.
Am Einspruch auch dieser CDU ist es gescheitert, neue Regelungen im Wettbewerbsrecht zu etablieren, die auch unserer Zeitungslandschaft hier in Niedersachsen gut getan hätten.
- Unserer gemeinsamen, Herr Kollege McAllister. Wir erleben in diesen Tagen, dass in der Medienlandschaft kein Stein mehr auf dem anderen bleibt. Finanzgesellschaften greifen nach Senderfamilien, und wir haben weder die kartellrechtlichen Instrumente noch die nötigen medienrechtlichen Kriterien, um hier eine ausgewogene Regulierung durchzuführen. Presseunternehmen drängen in den Fernsehbereich. Netzbetreiber wie Kabel Deutschland leiten nicht mehr nur Programme durch, sie kaufen Übertragungsrechte und werden selbst zu Anbietern.
Satellitenbetreiber denken über Verschlüsselung nach, um für sich eine Gebühr einzutreiben und sich diese mit den privaten Sendern zu teilen.
Wann, meine Kolleginnen und Kollegen, wollen wir diese Themen in unser Parlament holen? Hierher gehören sie; hier liegt die Medienkompetenz. Wann wollen wir definieren, wie es mit dem System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit auch mit dem NDR weitergehen soll? Wie wollen wir ihn für die Zukunft aufstellen? Unsere ARDSender, das ZDF, das Deutschlandradio geraten immer mehr in einen Profilierungsdruck in einem immer komplexeren und sich immer mehr verdichtenden Medienmarkt. Wollen wir es wirklich dabei belassen, dem NDR ein wenig mehr Regionalberichterstattung abzutrotzen und den Rundfunkrat zu verkleinern? Ist das die ganze Medienkompetenz, die wir ausüben wollen?
rechtlichen Rundfunkanstalten stärken will. Wozu ist dazu Ihr Vorschlag, meine Damen und Herren von CDU und FDP?
Der Ministerpräsident hat sich gewünscht, DVB-T als wirkliches Überallfernsehen in Niedersachsen zu erleben. Wo bleibt die Realisierung? Wo ist denn zumindest ein Finanzierungsvorschlag von Ihnen zu sehen?
Herr Wulff hat massiv für eine geringere TV-Gebühr gestritten, ausdrücklich mit dem Argument der sozialen Verträglichkeit. Demgegenüber hören wir in jeder Ausschusssitzung Klagen von den sozial Schwächsten, dass gerade sie durch das neue Gebührensystem aus der Befreiung herausgeflogen sind. Wo bleibt da Ihr Engagement, meine Damen und Herren? Haben Sie jemals Herrn Wulff auf diese Schieflage aufmerksam gemacht und ihm vielleicht entsprechende Änderungen für den kommenden neunten Staatsvertrag an die Hand gegeben? Im Entwurf des neunten Rundfunkstaatsvertrages habe ich davon nichts gelesen.
Soll die Medienpolitik wirklich in den Kaminrunden der Ministerpräsidenten bleiben? Wollen wir es dabei belassen, dass wir auch in Zukunft die Abnicker von Staatsverträgen und Gebührenverhandlungen sind? Wollen wir wirklich nichts mehr in diesen NDR-Staatsvertrag hineinschreiben, um unseren Sender hier im Norden zu stärken und weiterzuentwickeln?
CDU und FDP haben in den Beratungen im Ausschuss nicht einen konstruktiven Gedanken darauf verwendet, diese Möglichkeit zu nutzen, um den NDR qualitativ noch besser aufzustellen, um ihm noch mehr Profil abzuverlangen und ihn damit noch unverwechselbarer zu machen und um seine Gremien in ihrer Kontrollfähigkeit zu stärken.
Wir haben Vorschläge gemacht. Sie konnten sie nicht schnell genug abwinken: Nein danke, kein Interesse! - Das wird sich rächen. Davon sind wir überzeugt. Auch dem NDR haben Sie damit keinen Dienst getan. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss ehrlich gestehen, dass ich solch eine Rede hier im Plenum schon lange nicht mehr gehört habe. Sie haben sich kaum zu Ihrem eigenen Antrag geäußert. Das wirft, glaube ich, ein bezeichnendes Licht auf die Qualität Ihres Antrages.
Zum anderen ist es auch außergewöhnlich für den politischen Alltag dieses Landtagsplenums, dass hier eine Oppositionsfraktion - in diesem Fall die größere -, einen Antrag einbringt, der von der anderen Oppositionsfraktion - der kleineren -, mit der sie jahrelang auf Landes- und Bundesebene politisch verbandelt war, nicht mitgetragen wird. Zumindest bei der ersten Beratung hier im Landtag und bei den Beratungen im zuständigen Fachausschuss ist diese Abstimmungskonstellation deutlich geworden. Aufgrund der Tatsache, dass in der Zwischenzeit nichts wesentliches Neues passiert ist, ist davon auszugehen, dass wir diese Konstellation auch bei der Schlussabstimmung hier erleben werden.
Meine Damen und Herren, diese Haltung lässt sich mehrfach sachlich und logisch begründen. Es müsste die SPD-Landtagsfraktion eigentlich sehr nachdenklich stimmen, dass sie in dieser Frage hier im Plenum isoliert dasteht.
So mancher medienpolitische Experte sowohl beim NDR als auch in den Parlamenten der norddeutschen Länder, die zum Staatsvertragsverbund des NDR gehören, hat sich in der letzten Zeit die Frage gestellt, mit welchen Themen Sie sich hier medienpolitisch profilieren wollen.
Kommen wir zum Inhalt Ihres Antrages. Da wünschen Sie sich erstens ein „verbindliches Leitbild“ des NDR, obwohl der NDR bereits im Jahre 2004 im Vorgriff auf die im letzten Jahr durchgeführte Änderung des § 5 Abs. 3 des NDR-Staatsvertrages so genannte Leitlinien beschlossen hat. Der NDR hat sich also bereits sehr früh um eine Festschreibung seines Programmauftrages bemüht. Bildlich gesprochen: Dieses Rad muss durch Ihren Antrag nicht neu erfunden werden.
Union sich seit jeher auf ihre Fahnen geschrieben hat und die bezeichnenderweise gerade in der letzten Woche bei der Konferenz der CDUFraktionsvorsitzenden in Hamburg erneut bestätigt wurde.
Der qualitative Unterschied zwischen Ihnen und uns besteht darin, meine Damen und Herren, dass wir von der Union und - davon gehe ich aus - auch die FDP mehr auf Effizienz der Arbeit der Gremien als auf eine Aneinanderreihung formaler Kontrollfunktionen setzen, die letztlich praktisch nichts bringen, von Ihnen aber als politisches Allheilmittel angesehen werden.
Das unter Punkt 3 geforderte Sanktionsrecht für den Rundfunkrat „bei Verstößen gegen Programmgrundsätze oder Werberichtlinien“ ist ebenfalls schon in § 18 Abs. 2 Satz 2 des NDRStaatsvertrages verankert. Zu Ihrer Anregung, gegebenenfalls wie bei kommerziellen Sendern Bußgelder zu verhängen, bleibt nur zu sagen, dass es schon aus rechtssystematischen Gründen nicht angeht, dass eine juristische Person wie der NDR durch seine eigenen Organe gegen sich selbst Bußgelder verhängt. Darüber hinaus besteht nach unserer Meinung daran auch fachlich-sachlich gar kein Bedarf.
Auch Ihre vierte Forderung nach Einrichtung einer Publikumsstelle, die Eingaben, Beschwerden und Anregungen entgegennehmen und auch Vorschläge machen soll, ist im Grunde genommen schon erfüllt. Bereits jetzt gibt es ein modernes Beschwerdemanagement beim NDR, das nach Aussagen der Betroffenen gut funktioniert.
Was die SPD dazu vorschlägt, würde in erster Linie bedeuten, eine kostenträchtige Bürokratie aufzubauen. Gerade das aber gilt es - beim NDR, aber auch generell - zu verhindern. Denn Bürokratie bedeutet Undurchsichtigkeit und hilft den Interessierten auf keinen Fall weiter.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zusammengefasst bleibt festzuhalten: Dieser Antrag stellt weder inhaltlich etwas Zukunftsträchtiges dar, noch trägt er dazu bei, die Arbeit beim NDR erfolgsorientierter und effizienter zu gestalten. Deshalb verbietet die Ratio, diesem Antrag zuzustimmen. Es wäre politisch sinnvoller, zweckmäßiger und, wenn
man so will, auch progressiver gewesen - gerade vor dem Hintergrund, dass wir Anfang Juli, ich glaube, am 5. Juli, eine gemeinsame Sitzung der Medienausschüsse der norddeutschen Landesparlamente hier in Hannover haben -, sich anders zu profilieren und ein anderes Thema zu wählen. Dieser Antrag ist jedoch, bildlich gesprochen, so unnötig wie ein Kropf und sollte möglichst schnell in den Archiven der Landtagsfraktionen und der Landtagsverwaltung verschwinden. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will es kurz machen; denn eigentlich ist schon viel zu viel über einen so überflüssigen Antrag gesprochen worden. Gestatten Sie mir deswegen, die Position der FDP-Fraktion in fünf Punkten bzw. Halbsätzen zusammenzufassen:
Die FDP lehnt diesen Antrag selbstverständlich ab. Die Argumente der FDP-Fraktion habe ich im März-Plenum ausführlich dargestellt. Sie decken sich im Übrigen weitgehend mit denen der CDUFraktion und wohl auch mit denen der Fraktion der Grünen. Das möchte ich noch einmal hervorheben. Dies ist in diesem Hause ein Novum. Herr Pörtner ist darauf eingegangen.
Im Ausschuss ist nach dem März-Plenum kein neues Argument vonseiten des Antragstellers hinzugekommen.
Auch heute sind die Argumente, die Sie, Frau Wiegel, gebracht haben, nicht neu gewesen. Wir kannten das alles. Von den vier Fraktionen hier im Hause haben sich im Ausschuss drei gegen den Antrag ausgesprochen. Allein das spricht schon Bände.
Es bleibt also der Verdacht, liebe Frau Wiegel, dass mit dem Antrag nichts anderes als Profilierung beabsichtigt worden ist. Dafür ist unsere Zeit zu schade. Es gibt wichtigere Themen; wir haben auch schon wichtigere behandelt. Wir sollten uns in Zukunft mit Wichtigerem befassen. Wir werden uns entsprechend verhalten und diesen Antrag selbstverständlich ablehnen.
Herzlichen Dank. - Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Heister-Neumann das Wort. Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Wiegel, auch ich finde das von Ihnen geschilderte Szenario in der Zeitungslandschaft interessant. Aber um es für den NDR - sprich: den Rundfunk - auf den Punkt zu bringen: Der von Ihnen eingebrachte Antrag ist unnötig; denn es besteht keinerlei Handlungsbedarf. Das, was Sie erreichen wollen, ist bereits erreicht worden. Das haben nicht zuletzt die Beratungen im Plenum und auch im Ausschuss bestätigt. Der NDR-Staatsvertrag ist deutlich weiter entwickelt, als Sie es glauben machen wollen.
Bereits 2004 hat der NDR zum Thema Programmauftrag verbindliche Leitlinien formuliert und veröffentlicht. Dies geschah vor dem Hintergrund der seinerzeitigen Einführung des § 11 Abs. 4 des Rundfunkstaatsvertrages, der alle in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten zur Festschreibung ihres jeweiligen Programmauftrages verpflichtete.