Protokoll der Sitzung vom 23.06.2006

- religiöse, ethische oder kulturelle Anschauungen und Werte,

- Konzentration der Kontakte zu Institutionen oder Einrichtungen auf solche der eigenen Nationalität oder internationale Zentren,

- negative Vorstellungen oder Erfahrungen bei deutschen Institutionen,

- Angst vor ausländerrechtlichen Konsequenzen bei Inanspruchnahme von Sozialleistungen.

Daneben könnten aber auch folgende Zugangsbarrieren aufseiten der Einrichtungen für ältere (pflegebedürftige) Menschen bestehen:

- unzureichende Information über das Migrationsgeschehen und die Wanderungsentwicklung,

- wenig bis kein Kontakt zur Zielgruppe von Migrantinnen und Migranten,

- monokulturelle Ausrichtung und wenig Sprachvielfalt,

- Arbeitsüberlastung im Tagesgeschäft,

- wenig Fortbildungsangebote und -gelegenheiten.

Empirische Erhebungen für das Land Niedersachsen gibt es indes nicht.

Zu 2: Angebote wie Spezial-Pflegedienste (z. B. der Interkulturelle Sozialdienst, der Transkulturelle Pflegedienst, der Kultursensible Sozialdienst und

der Helfende Orient, alle in Hannover) oder das ethnomedizinische Zentrum in Hannover, das vom Land Niedersachsen gefördert wird, verbessern den Zugang der ausländischen Bevölkerung zu den Angeboten der pflegerischen Versorgung und zur Qualitätsentwicklung und -sicherung einer kultursensiblen Pflege.

Mit der „Kooperativen Migrationsarbeit“ wurde in Niedersachsen in den vergangenen Jahren ein landesweites Netzwerk zur Integration von Migrantinnen und Migranten geschaffen. Hier sind Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Rahmen eines Landes- und eines Bundesprogramms - auf insgesamt 66 Stellen - für die Integrations- und Migrationserstberatung tätig. Auf regionaler Ebene unterstützen sie Entwicklungen in Zusammenarbeit mit den Stellen der kommunalen Altenpflege, die der Verbesserung der Lebenssituation von älteren Migrantinnen und Migranten - u. a. im Gesundheits- und Pflegebereich - dienen.

Mit finanzieller Unterstützung des Landes wurde ein mehrsprachiger Seniorenkompass erstellt, der einen Wegweiser für ältere Migrantinnen und Migranten in den wichtigen Lebensfragen des Alters darstellt.

Zu 3: Das Land beteiligt sich sowohl durch die Förderung der unter Frage 2 genannten Einzelmaßnahmen als auch im Rahmen des niedersächsischen Handlungsprogramms „Integration in Niedersachsen“ an dem Entwicklungsprozess an einer kultursensiblen Altenpflege. In der Fortschreibung des Handlungsprogramms „Integration in Niedersachsen“ durch den Kabinettsbeschluss vom 25. Oktober 2005 werden der Stand der Umsetzung in den Handlungsfeldern und die Maßnahmen sowie weitere integrationsrelevante Bereiche zusammengefasst. Die Federführung hat das Ministerium für Inneres und Sport.

Ziele der niedersächsischen Integrationspolitik - zugleich auch Leitlinie einer kultursensiblen Altenpflege - sind

- Optimierung der Förderangebote zur Integration von Migrantinnen und Migranten,

- Sensibilisierung der Beschäftigten im Blick auf die für Zugewanderte zu erbringenden Dienstleistungen, um die Zugangsschwellen zu Institutionen und Diensten zu beseitigen,

- interkulturelle Kompetenz bei der Dienstleistungserbringung der Daseinsvorsorge zum Qualitätsmerkmal zu machen,

- gezielte Förderung der interkulturellen Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

- Berücksichtigung von Migrantinnen und Migranten bei der Personalauswahl in den Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und der Altenpflege.

Anlage 4

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 7 der Abg. Rosemarie Tinius, Heidrun Merk, Axel Plaue, Bernadette Schuster-Barkau, Ingolf Viereck, Amei Wiegel, Heinrich Aller, Werner Buß und Dieter Möhrmann (SPD)

EU-Strukturförderung für den ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg: Landesregierung ohne Orientierung?

Ein Großteil der für Niedersachsen zu erwartenden EU-Strukturfondsgelder 2007 bis 2013 wird sich auf das Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirks Lüneburg konzentrieren. Durch diese zusätzlichen Finanzmittel besteht eine wahrscheinlich unwiederbringliche letztmalige Entwicklungschance für die Lüneburger Region mit EU-Hilfe.

Demgegenüber bleiben bislang die Aussagen der Landesregierung, wie diese Entwicklungschance genutzt werden kann, widersprüchlich und unklar. In einem Papier des Landkreises Harburg wird an die Staatskanzlei appelliert, Ressortinteressen nachhaltigen Wachstumsund beschäftigungsorientierten Beschäftigungsimpulsen unterzuordnen. Auch sollten Bund und Land nicht aus ihren finanziellen Pflichten bei wichtigen Infrastrukturmaßnahmen entlassen werden.

Zurzeit werden in den betroffenen Kommunen ohne Kenntnis von Kriterien und Förderschwerpunkten schon Investitionspläne entwickelt. Der unbefangene Betrachter gewinnt den Eindruck, dies werde im Zeichen der bevorstehenden Kommunalwahl bewusst vonseiten des Landes in Kauf genommen.

Eine Evaluation der bisherigen EU-Förderung für diesen Raum findet nicht statt. Die betroffenen Landesministerien gehen mit nicht abgestimmten Überlegungen in Informationsveranstaltungen mit den Kommunen. Ob es regionalisierte Teilbudgets und zu welchen Bedingungen geben wird, ist nach wie vor nicht geklärt. Eine Übersicht über die vom Land mit der EUFörderung geplanten Verkehrsprojekte sowie deren finanziellen Umfang liegt nicht vor. Der

bei der einzelbetrieblichen Förderung zugrunde gelegte Innovationsbegriff ist für die Betroffenen nicht transparent.

Obwohl die Landesregierung inzwischen eine genaue Übersicht über die finanzielle Leistungsfähigkeit der betroffenen Landkreise und kreisangehörigen Kommunen hat, fehlt bisher jeder Hinweis, wie der auf die jeweiligen Gebietskörperschaften entfallende Finanzierungsanteil bei einem nicht ausgeglichenen Haushalt mit einem strukturellen Fehl aufgebracht werden soll.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Ist nach Auffassung der Landesregierung die Beteiligung von Unternehmen im Rahmen von Public Private Partnership (PPP) lediglich eine Möglichkeit, oder ist sie eine unabdingbare Voraussetzung für Maßnahmen der regionalen Strukturpolitik, wie im Eckpunktepapier des MW vom 15. November 2004 als grundlegendes Merkmal definiert wurde?

2. Welches Finanzvolumen werden die von der Landesregierung angekündigten regionalisierten Teilbudgets haben, in welchem konkreten Umfang ist die Zusammenarbeit wie vieler kommunaler Gebietskörperschaften Voraussetzung für die Nutzung der regionalisierten Teilbudgets, und nach welchen Kriterien der Haushaltsgenehmigung bezüglich eventuell notwendig werdender Nettokreditaufnahme (siehe Vorbemerkung) wird entschieden?

3. Wie bewertet die Landesregierung die Gefahr, dass künftig nur noch einige wenige „Leuchtturmprojekte“ gefördert werden können, bzw. was versteht sie unter innovativen Projekten im Sinne der Lissabon-Strategie, und wie wäre dies im eher strukturschwachen Raum des ehemaligen Regierungsbezirks Lüneburg mit einem „hochschwelligen“ Innovationsbegriff umzusetzen?

Die Niedersächsische Landesregierung hat bereits im Frühjahr 2005 und damit als eines der ersten Bundesländer mit den Vorbereitungen für die EUFörderperiode 2007 bis 2013 begonnen. So wurden in den zurückliegenden fünfzehn Monaten acht große dezentrale Regionalkonferenzen in den ehemaligen Regierungsbezirken des Landes sowie eine Vielzahl weiterer größerer und kleinerer Informationsveranstaltungen durchgeführt, zuletzt in der vergangenen Woche eine EFRE-Messe mit über 400 Teilnehmern im Congress-Centrum-Hannover - unter Beteiligung von Vertretern der EUKommission. Ziel dieser Veranstaltungen war und ist es, die Partner des Landes bei der Umsetzung von EU-Programmen (d. h. Kommunen, Regionen, Wirtschafts- und Sozialpartner, Wissenschaft, etc.) aktuell und umfassend über alle Aspekte der künf

tigen EU-Förderung zu informieren und diesen eine frühzeitige Planung ihrer künftigen Projekte zu ermöglichen. Dieser Prozess wurde jedoch von Anfang an durch die schleppende Beschlussfassung auf europäischer Ebene erschwert. So liegen die wichtigsten europäischen (Gesetzes-)Texte für die künftige EU-Förderung noch immer nur im Entwurfsstadium vor. Dies führt dazu, dass bei bestimmten Detailfragen (z. B. der einzelbetriebli- chen Förderung) noch keine abschließende Klarheit über den zukünftigen Rechtsrahmen besteht. Gleichwohl hat die Landesregierung den Planungs- und Programmaufstellungsprozess schon weitest möglich vorangetrieben, damit eine Programmeinreichung noch im Herbst dieses Jahres erfolgen kann. Elementarer Bestandteil der Programmaufstellung ist dabei eine Auswertung der bisherigen Evaluationen zur EU-Strukturfondsförderung. Aufgrund der künftigen Programmstruktur und der Tatsache, dass erstmalig auch private Kofinanzierungsmöglichkeiten für alle Programmteile der zukünftigen EFRE und ESF-Programme bestehen, wird im Übrigen nicht von einem erhöhten kommunalen Finanzierungsanteil an den Programmen ausgegangen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Ja, für die meisten Maßnahmen der Regionalen Strukturpolitik ist PPP eine unabdingbare Voraussetzung. Die Landesregierung wendet PPP seit eineinhalb Jahren konsequent in der regionalen Strukturpolitik an: bei regionalen Netzwerken, bei Clustermanagements, bei Gewerbegebieten, um einige Beispiele zu nennen. Und das mit großem Erfolg.

Der Reifegrad der Projekte, die der Landesregierung heute zur Entscheidung vorgelegt werden, ist von Anfang an um ein Vielfaches höher als der Reifegrad einiger Projekte aus der vorhergehenden Regierungszeit.

Für PPP als eine der unverzichtbaren Voraussetzungen für den Einsatz öffentlicher Mittel in der Regionalen Strukturpolitik - ein aussagefähiger Businessplan ist die zweite - hat sich die Landesregierung Ende 2004 entschieden, weil man sicher sein kann, dass sich Unternehmen nur dann mit Ressourcen beteiligen, wenn sie etwas davon haben. Dies wiederum steigert die Erfolgsaussichten von Projekten deutlich.

Die Landesregierung sieht es als eine ihrer zentralen Aufgaben an, Steuergelder so einzusetzen, dass für die Unternehmen in unserem Land beste Bedingungen für Wachstum und Arbeitsplätze entstehen. Es hat sich gezeigt, dass das Kriterium „Beteiligung der Privaten“ an einem Vorhaben ein sehr zuverlässiger Qualitätsmaßstab ist, der nicht nur das Ergebnis verbessert, sondern auch die Umsetzung beschleunigt und einen deutlich fokussierteren Fördermitteleinsatz ermöglicht. Deshalb haben wir in Brüssel so engagiert dafür gekämpft, dass wir private Finanzierung auch in Zukunft einsetzen können. PPP wird in der neuen Förderperiode nicht nur in dem Ziel-1-Gebiet Lüneburg, sondern landesweit eine der beiden Grundvoraussetzungen für den Einsatz von Strukturfondsmitteln sein: bei der einzelbetrieblichen Förderung und im FuE-Bereich sowieso (bei beiden wird PPP schon vom Ansatz her erfüllt) und, neben den eingangs genannten Beispielen, im Tourismus. Ausgenommen von der PPP-Regelung sind Maßnahmen der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur. Da ist PPP kein Muss.

Zu 2: Art und Umfang der „regionalisierten Teilbudgets“ werden derzeit in einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Wirtschaftsministeriums erarbeitet. Deren Arbeit ist noch nicht abgeschlossen. Als Zwischenergebnis lässt sich jedoch feststellen, dass ein breites Interesse der Kreise daran besteht, Teile der KMU-Förderung im Rahmen eigener Landkreisprogramme durchzuführen und maßgeblich an der Entscheidung über Förderprojekte beteiligt zu werden, die eine besondere regionale Bedeutung besitzen. Dementsprechend soll das Instrument „regionalisierte Teilbudgets“ künftig in ausgewählten Förderrichtlinien des MW und gegebenenfalls auch anderer Ressorts verankert werden. Um welche Förderbereiche es sich dabei über den KMU-Bereich hinaus konkret handeln wird, ist derzeit Thema der genannten Arbeitsgruppe.

Zu 3: Die Landesregierung hat schon frühzeitig deutlich gemacht, dass sie keine Konzentration auf Leuchtturmprojekte anstrebt. Im Gegenteil: Nach Auffassung der Landesregierung soll sich die künftige Förderung ausschließlich an der Qualität der Anträge orientieren und dabei eine ausgewogene Verteilung der Mittel auf die jeweiligen Zielgebiete sicherstellen. Sie hat sich deshalb in der europäischen Diskussion schon sehr frühzeitig für einen „breiten“ Innovationsbegriff eingesetzt. Wie die aktuellen Erörterungen auf EU-Ebene zeigen, waren diese Bemühungen erfolgreich. So darf inzwi

schen, obwohl die europäischen Texte noch nicht in ihrer Endfassung vorliegen, davon ausgegangen werden, dass die KMU-Förderung in Niedersachsen und Deutschland ebenso den Lissabonner Kriterien entspricht wie die gesamte niedersächsische ESF-Förderung. Es ist insofern nicht von einem „hochschwelligen“ Innovationsbegriff auszugehen. Dementsprechend wird das Ziel-1-Programm des Landes für die Region Lüneburg adäquate Fördermöglichkeiten für den gesamten Raum vorsehen, insbesondere auch für die besonders strukturschwachen Teilräume.

Anlage 5

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 8 der Abg. Gesine Meißner und JanChristoph Oetjen (FDP)

Unverhältnismäßig hohe Maßnahmekostenpauschalen bei Arbeitsgelegenheiten Geldverschwendung der ARGEn in Niedersachsen?

Die Bundesagentur für Arbeit hat im April einen statistischen Bericht zum Einsatz von Arbeitsgelegenheiten vorgelegt. Die Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II oder so genannten Ein-Euro-Jobs sollten als Instrument zur Eingliederung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger dienen. Nach dem Bericht der BA gab es Ende 2005 in Niedersachsen einen Bestand von 17 892 Teilnehmern in Arbeitsgelegenheiten. Dies betrifft allerdings nur die Meldungen aus den ARGEn, nicht erfasst wurden die Daten der Optionskommunen (kommunale Träger nach der Experimentierklausel in § 6 a SGB II). Auffällig ist, dass Niedersachsen bei der durchschnittlichen Höhe der Maßnahmekostenpauschale mit 599 Euro je Teilnahme und Monat bundesweit mit deutlichem Abstand vor Bremen und Hamburg an der Spitze liegt. Der Bundesdurchschnitt für die Maßnahmenkostenpauschale liegt bei 353 Euro. Die Maßnahmenkostenpauschale soll die Aufwendungen des Maßnahmeträgers für Personal, Sachmittel, Qualifizierung der Teilnehmer, Betreuung etc. abdecken. Sie soll nach der Arbeitshilfe der BA einzelfallspezifisch im Rahmen der lokalen Gestaltungsfreiheit festgelegt werden. Der Bundesvergleich wirft daher die Frage auf, ob die Entscheidungen der ARGEn in Niedersachsen verhältnismäßig und angemessen sind.