Zu 3: Angesichts dieser geringen Zahlen, wenn man von der Gruppe der Muslime absieht, ist es natürlich schwierig, die Seelsorge für Angehörige der nichtchristlichen Religionsgemeinschaften zu gewährleisten zumal sich diese Gefangenen in unterschiedlichen Anstalten befinden. In den meisten Fällen wird die seelsorgerische, vor allem aber die diakonische Betreuung dieser Gefangenen durch die christlichen Seelsorger angeboten und von den Gefangenen auch in Anspruch genommen. In vielen Anstalten sind zudem muslimische Geistliche ehrenamtlich oder gegen Auslagenersatz tätig. Entsprechende Angebote werden derzeit auf Initiative des Niedersächsischen Justizministeriums in Zusammenarbeit mit dem Rat der Muslime in Niedersachsen ausgeweitet. Die Justizvollzugsanstalten sind im Übrigen nach § 53 Abs. 1 des Strafvollzugsgesetzes verpflichtet, den Gefangenen auf deren Wunsch den Kontakt zu
des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 5 des Abg. Hans-Jürgen Klein (GRÜNE)
In jüngsten Presseberichten wird auf eine gesundheitsgefährdende Belastung von Fischen und anderen Meerestieren aus Aquakulturen, vor allem in Südostasien, hingewiesen, die Besorgnis erregende Ausmaße angenommen hat. So soll allein im Jahr 2005 im Untersuchungsamt Cuxhaven jede zehnte Untersuchungscharge mit Malachitgrün belastet gewesen sein. Dabei handelt es sich um ein in der Nutztierhaltung verbotenes Parasitengift, das beim Menschen Krebs auslösen kann. Häufig finden die Lebensmittelkontrolleure auch Nitrofuran, ein Bakteriengift, das in der EU seit 1993 verboten ist, aber auch weitere Antibiotika wie z. B. Ciprofloxacin und Enrofloxacin, die zu den wichtigsten Antibiotika für die menschliche Krankheitsbehandlung gehören.
Der betreffende Spiegel-Artikel (23/2006) weist u. a. auf den Speisefisch Pangasius hin, der offenbar so häufig mit Malachitgrün belastet ist, dass einige US-Staaten einen generellen Importstopp verhängt haben. Aus den Aquakulturen Südostasiens werden jährlich 60 000 t Fisch und andere Meerestieren importiert.
Trotz der angesprochenen häufigen Belastungsfunde bleiben die Verbraucher weitgehend uninformiert. Weder auffällige Produkte noch deren Importeure oder Handelsunternehmen werden in einer verbraucherfreundlichen Art bekannt gemacht. Das verhindert, dass sich die Verbraucher selbst wirksam schützen können und eine vorbeugende Marktwirkung erzielt wird.
1. Welche Kontrolldichte wird bei der Überprüfung von Aquakulturprodukten aus Südostasien erreicht, und welche Beanstandungen gab es 2005 und 2006?
2. Wie bewertet die Landesregierung das toxische und gesundheitsschädliche Potenzial der beanstandeten Produkte?
3. Welche Produkte, welche Hersteller, welche Importeure und welche Händler waren von den Beanstandungen betroffen?
Wir alle leben mit einem unglaublichen Angebot an Nahrungsmitteln. Das meint nicht nur deren zur Verfügung stehende Fülle, sondern auch deren Vielfalt und Qualität. Für alle die, für die diese Vielfältigkeit noch nicht zur Selbstverständlichkeit geworden ist, kann man sicherlich sagen: Wir genießen es, Gerichte essen zu können, die täglich mit den unterschiedlichsten Zutaten zubereitet werden. Hierzu zählen neben unseren heimischen Produkten solche aus dem größer gewordenen EU-Inland, aber heute ganz selbstverständlich auch Lebensmittel, die in Drittländern erzeugt und verarbeitet werden. Die Politik der Europäischen Union fordert ebenso wie jeder Verbraucher, dass auch diese Lebensmittel den Standards entsprechen müssen, die für unsere inländischen Produkte gelten. Das Erreichen und die Einhaltung dieser Standards erfordert erheblichen - selbstredend auch finanziellen - Aufwand bei allen beteiligten Kreisen, vom Produzenten über den Verarbeiter bis hin zur überwachenden Behörde. Zur Sicherung der Einhaltung dieser Standards bei Lebensmitteln tierischer Herkunft aus Drittländern sind in der EU zwei Verfahren parallel eingerichtet:
Erstens. Die zuständigen Behörden der Drittländer müssen die Konformität der Produktion und Verarbeitung betreffender Ware nach EU-Standards durch entsprechende Rechts- und Verwaltungsvorschriften, eine angemessene Betriebsüberwachung und effektive Rückstandsüberwachungspläne garantieren.
Zweitens. Dies wird vom Lebensmittel- und Veterinäramt der Kommission in Hinblick auf die geforderten Kriterien geprüft. Bei Eintreffen an der EUAußengrenze werden an Grenzkontrollstellen im Rahmen einer obligatorischen Einfuhruntersuchung eine Dokumenten- und Nämlichkeitsprüfung sowie in der Regel stichprobenweise auch eine Warenuntersuchung durchgeführt. Hierzu zählt insbesondere die Untersuchung auf Rückstände unerlaubter Substanzen.
Es kommt vor, dass bei Kontrollbesuchen der Gemeinschaft in Drittländern schwer wiegende Mängel hinsichtlich der Hygiene oder im Rahmen von Einfuhrkontrollen eine Häufung von Nachweisen verbotener Stoffe festgestellt werden. In solchen Fällen trifft die Kommission für die Einfuhr betroffener Erzeugnisse des jeweiligen Landes Sondervorschriften. Beispielsweise besteht für Garnelen aus Myanmar (ehemals Burma) die Vorgabe, alle Sendungen im Rahmen der Einfuhrkontrolle einer chemischen Untersuchung insbesondere im Hin
blick auf Rückstände von Chloramphenicol zu unterziehen. Vergleichbare Entscheidungen der Kommission bestehen derzeit auch für bestimmte Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse aus Indonesien, Thailand und China.
Dass es mit der Rückstandsfreiheit selbst bei Sendungen aus den so genannten gelisteten, also von der Kommission akzeptierten Drittländern nicht durchgängig gut bestellt ist, wie es bei einer funktionierenden dortigen Überwachung zu erwarten sein sollte, zeigt die relativ große Zahl von bereits im Rahmen der Einfuhruntersuchung auffallenden Sendungen. Hierzu zählen insbesondere wiederholte Nachweise von Malachitgrün und unterschiedlichen Antibiotikarückständen in Aquakulturerzeugnissen aus Südostasien. Das Niedersächsische Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz hat mehrfach in Pressemitteilungen auf die in diesem Zusammenhang festgestellten Rückstandsbefunde in Fischereierzeugnissen aus Aquakulturen hingewiesen und auf diesem Wege den Verbraucher über die bestehende Problematik informiert.
Angesichts dieser seit langem bekannten Problematik hatte der Bundesrat auf niedersächsische Initiative hin bereits im April 2002 die Bundesregierung gebeten, bei der Kommission darauf hinzuwirken, dass die Genehmigung der von Drittländern vorgelegten Rückstandsüberwachungspläne nicht vorläufig nach Papierform, sondern nur dann erfolgt bzw. aufrechterhalten wird, wenn Experten des Lebensmittel- und Veterinäramtes der Kommission vor Ort mit positivem Ergebnis geprüft haben, dass in den betreffenden Drittländern die dort geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie die Überwachungs- und Untersuchungspraxis hinreichende Sicherheit gewährleisten.
In der Folgezeit durchgeführte Aktionen der Kommission führten zum Teil offenbar nicht zu den gewünschten Ergebnissen. Aus diesem Grund hatte die CDU/CSU-Fraktion im Frühjahr 2005 im Bundestag einen Antrag gestellt, in dem die Bundesregierung u. a. aufgefordert wurde, sich auf europäischer Ebene initiativ dafür einzusetzen, sendungsbezogene Rückstanduntersuchungen entweder vor Abgang aus aufgefallenen Drittländern oder auf Kosten des Importeurs in Verbindung mit der Einfuhr aus solchen Drittländern generell vorzuschreiben. Dieser Teil des betreffenden Antrages hatte sich auch aus der Überlegung ergeben, dass die betreffenden Vorgänge Zusatzmaßnahmen im EU-Inland erfordern, die eine lau
fende Blockierung von Überwachungs- und Untersuchungskapazitäten im EU-Inland zulasten und auf Kosten der internen Überwachung der Mitgliedstaaten bedingen. Der Antrag wurde von der SPD und den Grünen im Bundestag abgelehnt.
Zu 1: Auf Malachitgrün sind im Institut für Fischkunde Cuxhaven des LAVES im Jahr 2005 insgesamt 251 Proben untersucht worden, wovon 15 Proben beanstandet wurden. Das entspricht 6 % der Proben. Die belasteten Fische stammten überwiegend aus China und Vietnam. Im Jahr 2006 ist von bisher 65 gezogenen Proben keine aus Südostasien stammende Probe beanstandet worden. Auf Arzneimittelrückstände sind in 2005 im Institut für Fischkunde Cuxhaven 137 Proben aus Niedersachsen untersucht worden. Hierzu gehörten insbesondere Aale, Forellen, Shrimps und Prawns sowie diverse Filets unterschiedlichster Fischarten. Von den 32 beprobten Prawns aus ebenso vielen Sendungen sind 2 aufgrund der Belastung mit Chloramphenicol beanstandet worden. Eine Aalprobe wurde aufgrund von Nitrofuranrückständen beanstandet.
Nach den für die Exportstaaten Südostasiens geltenden EU-Regelungen zur Frequenz der Warenuntersuchung ist bei den Einfuhrkontrollen je nach Erzeugnis eine Warenuntersuchung bei jeder zweiten oder fünften Sendung vorzunehmen. Bei begründetem Verdacht sind auch weitergehende Probenahmen z. B. bei Sendungen aus aufgefallenen Betrieben möglich. Weitergehende systematische Untersuchungen werden von der Kommission und aufgrund von WTO-Vereinbarungen als eine für das jeweilige Drittland diskriminierende Maßnahme beanstandet. Belastete Fischereierzeugnisse aus Drittländern werden daher zum großen Teil erst durch die Marktkontrolle im EU-Inland erkannt. Im Zuge des Lebensmittel-Monitorings 2006 wird deshalb ein entsprechendes Programm zur Untersuchung von importierten Fischereierzeugnissen auf Malachitgrün, Brillantgrün und Kristallviolett federführend durch das IfF Cuxhaven durchgeführt.
Zu 2: Aus der toxikologischen Bewertung der Substanz durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geht hervor, dass Malachitgrün eine genotoxische und kanzerogene Wirkung besitzt. Die Anwendung ist bei Lebensmittel liefernden Tieren nicht erlaubt. Aus einem Gut
achten des Bundesinstituts für Risikobewertung geht hervor, dass eine Gesundheitsgefährdung des Verbrauchers bei mehrfacher oder häufiger Aufnahme von Nitrofuranrückständen in Lebensmitteln nicht ausgeschlossen werden kann. In einem weiteren Gutachten des Bundesinstituts zu Chloramphenicolrückständen wird jedoch festgestellt, dass Chloramphenicolrückstände im unteren Nachweisbereich kein quantifizierbares Risiko für den Verbraucher darstellen. Die Bewertung des grundsätzlichen gesundheitsschädlichen Potenzials der in Rede stehenden nicht zugelassenen Substanzen ist durch die Tatsache, dass für sie eine Rückstands-Nulltoleranz existiert, vorweggenommen. Nach derzeitigem Wissensstand ist jedoch nicht generell davon auszugehen, dass für Verbraucher durch die festgestellten Mengen akute oder chronische Gesundheitsgefährdungen entstehen. Es wird derzeit EU-weit durchaus diskutiert, ob die bestehende Nulltoleranz zugunsten rechtlich klarer umsetzbarer Höchstmengenregelungen ersetzt werden sollte.
Zu 3: Die aufgrund der Belastung mit Malachitgrün beanstandeten Fischereierzeugnisse stammten zumeist aus China und Vietnam, aber durch die intensivierte Überwachung niedersächsischer Aquakulturen im Rahmen eines speziellen Monitoringprogrammes ist auch in vier Fällen in aus Niedersachsen stammenden Forellen Malachitgrün festgestellt worden. Mit Arzneimittelrückständen belastete Prawns, Shrimps und Pangasiusfilets stammen aus Drittländern Südostasiens. Das beanstandete Produktspektrum umfasste überwiegend Fischereierzeugnisse aus Aquakulturen, neben tiefgefrorenen Fischen und Filets auch Krebstiere und kaviarähnliche Erzeugnisse.
Die Fischereierzeugnisse wurden von den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Veterinärämtern der Landkreise eingesandt oder stammten aus der Einfuhrkontrolle. Informationen über den Ursprung belasteter Produkte sind in jedem Einzelfall im Weg der Rückverfolgung von den einsendenden Behörden zu erstellen. Die Maßnahmenfolgen gestalten sich nach der Lage des Einzelfalls (z. B. Zurückweisung oder Vernichtung der Sendung bei Einfuhrkontrollen/Rücknahme vom Markt bei Kontrollen im EU-Inland). Die Ursache für eine Belastung mit unerlaubten Stoffen ist fast ausschließlich im Bereich der Primärproduktion zu suchen. Der Händler bzw. Importeur der Erzeugnisse ist selbst nur selten der Anwender der unerlaubten Stoffe.
Aus den Ausführungen ergibt sich, dass der Einsatz von nicht erlaubten Stoffen in der Aquakultur insbesondere bei Drittlandprodukten noch immer ein ungelöstes Problem darstellt, das nur begrenzt durch Einfuhrkontrollen bzw. durch Überwachungsmaßnahmen im EU-Inland regulierbar ist. Ich halte deshalb die erwähnte Initiative der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag nach wie vor für den einzigen vernünftigen Weg: Entweder müssen, wenn die Drittlandgarantien wiederholt nicht eingehalten wurden, abgehende Sendungen durchgängig untersucht sein, oder die Importeure betreffender Sendungen müssen an der Grenze auf ihre Kosten Untersuchungen in akkreditierten Labors vornehmen lassen.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 6 der Abg. Gabriela Kohlenberg und Heidemarie Mundlos (CDU)
Im Januar 2006 lief eine Kampagne von fast 200 deutschen, österreichischen und schweizerischen Organisationen für eine kultursensible Altenhilfe aus. Die Steuergruppe der Kampagne bestand u. a. aus dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) , der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und dem Beauftragten der Bundesregierung für Migration. Unter dem Motiv „Aufeinander zugehen voneinander lernen“ sollte auf die Bedürfnisse ausländischer Senioren, insbesondere im Bereich der Altenpflege, aufmerksam gemacht werden, da Alteneinrichtungen oft nur auf die Pflege deutscher Senioren ausgerichtet seien, während ausländische Kulturkreise völlig außer Betracht blieben. Auf der Abschlussveranstaltung der Kampagne wurde ein „Multikulturelles Altenzentrum“ des DRK in Duisburg vorgestellt, welches zweisprachiges Pflegepersonal beschäftigt und türkische Küche anbietet. Zudem werden muslimische Gebetsräume und eine internationale Bücherei zur Verfügung gestellt. Die Initiative wird bereits von verschiedenen Kommunen unterstützt.
Momentan gibt es in Deutschland etwa 600 000 ältere Migranten. Nach Einschätzung des AWO-Bundesverbands wird diese Zahl bis 2010 auf 1,3 Millionen Menschen gestiegen sein. Hinzukommen eingebürgerte Migranten und Aussiedler, die zum Teil erst im hohen Alter nach Deutschland eingewandert sind.
2. Welche Hilfestellungen seitens der Landesregierung gibt es oder wird es hinsichtlich der oben skizzierten Kampagne voraussichtlich geben, um eine angemessene Betreuung pflegebedürftiger Senioren aus anderen Kulturkreisen sicherzustellen?
3. Welche Forderungen gibt es auf Landesebene im Hinblick auf die Durchsetzung der Interessen dieser Personengruppe bzw. der Einführung einer kultursensiblen Altenhilfe?
Die Landesregierung hat mit großem Interesse die bereits am 1. Oktober 2004 gestartete Kampagne für eine kultursensible Altenpflege verfolgt. Migrantinnen und Migranten sollen in Deutschland in Würde alt werden können. Das war ein zentrales Anliegen der am 31. Januar 2006 zu Ende gegangenen Kampagne. Diese hatte es sich unter dem Motto „Aufeinander zugehen - voneinander lernen“ zur Aufgabe gemacht, sowohl vonseiten der Migranten als auch vonseiten der Altenhilfe Türen zu einer kultursensiblen Altenhilfe zu öffnen und Zugangsbarrieren abzubauen. Damit wurde ein wichtiger Schritt getan, die Situation älterer Migrantinnen und Migranten zu verbessern.
Die Träger der freien Wohlfahrtspflege und diverse weitere Verbände und Einrichtungen der Altenhilfe haben sich zur Umsetzung der Ergebnisse in die Praxis verpflichtet. So hat z. B. die AWO während der Initiative für eine kultursensible Altenhilfe damit begonnen, Informationsdefizite abzubauen, Beratungs- und Vermittlungsaufgaben zu koordinieren und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Altenhilfe zu qualifizieren.
Heutige Prognosen gehen übereinstimmend von einem Anstieg des Anteils älterer Migrantinnen und Migranten aus. Man rechnet damit, dass sich die Zahl der über 60-jährigen Ausländerinnen und Ausländer von 1999 bis 2010 mehr als verdoppeln wird. Sie liegt dann bundesweit bei rund 1,3 Millionen Personen. Im Jahr 2020 werden es rund 1,99 Millionen und im Jahre 2030 rund 2,85 Millionen ältere Migrantinnen und Migranten sein. In Niedersachsen ist im Jahr 2010 mit einer Zahl von ca. 130 000 ausländischen Einwohnern im Alter von 60 und mehr Jahren zu rechnen. Gegenüber der Zahl von Ende 2004 wäre dies eine Steigerung um rund 71 100 Personen.
Für das Jahr 2020 sind rund 199 000 und für 2030 rund 285 000 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Altersgruppe zu erwarten. Für eine
Abschätzung der hierunter fallenden pflegebedürftigen Personen kann bei Ausgehen von den die Gesamtbevölkerung Niedersachsens betreffende Pflegequote von 9,42 % für 2010 mit rund 12 250 pflegebedürftigen ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern gerechnet werden und für 2020 mit rund 18 750 und für 2030 mit rund 26 850.
Zu 1: Der Landespflegebericht nennt als Zugangsbarrieren für ältere Migrantinnen und Migranten zu Angeboten der Altenhilfe insbesondere:
- wenig Informationen über bestehende Angebote und Unkenntnis über die Palette der Angebote, Dienste und Einrichtungen,