Protokoll der Sitzung vom 23.06.2006

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung um zusätzliche Redezeit gebeten.

(Zurufe von der CDU: Oh, nein!)

- Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich bitte ausreden. - Herr Klein, warten Sie bitte noch einen Augenblick. Sie wissen ja noch gar nicht, ob ich Ihnen zusätzliche Redezeit erteile.

Herr Klein, ich erteile Ihnen eine Minute Redezeit.

Meine Damen und Herren, wenn Sie sich mit unseren Redezeiten begnügen würden, dann wären wir schon gestern Nachmittag fertig gewesen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Ich habe amüsiert verfolgt, wie hier krampfhaft Argumente gesucht worden sind, um zu verhindern, dass die Verwendung öffentlicher Gelder offen gelegt wird.

(Zustimmung von Filiz Polat [GRÜ- NE])

Ich finde das, ehrlich gesagt, beschämend. Das ist typisch deutsch. Sie wissen, dass die angelsächsischen und skandinavischen Länder da eine ganz andere Kultur haben. Ich finde, davon sollten wir uns eine Scheibe abschneiden.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Sie haben mich angegriffen und gesagt, ich würde etwas gegen die bäuerlichen Betriebe machen wollen. Ich glaube, ich habe sehr deutlich gemacht, dass es mir darum geht, dass gerade die bäuerlichen Betriebe in Zukunft von den noch zur Verfügung stehenden Agrarsubventionen profitieren sollen und eben nicht irgendwelche Großgrundbesitzer, die in durchrationalisierten Betrieben bis zu 12 000 Euro pro Arbeitskraft im Jahr abschleppen, oder irgendwelche international agierenden Lebensmittelfirmen, die für die Bauern nun wirklich überhaupt nichts mehr tun. Das einzige, was sie tun, ist, die Preise der Bauern zu drücken. Darüber sollten Sie einmal nachdenken.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, der Abgeordnete Steinecke von der SPD-Fraktion hat sich für einen Satz gemeldet.

(Zurufe: Ein Satz!)

- Das ist der „Einsatz“ von Herrn Steinecke.

Herr Steinecke, Sie haben das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute schon sehr oft hingenommen, dass überzogen wurde. Ich garantiere, dass ich nicht länger als 60 Sekunden spreche.

Ich möchte feststellen, dass eine Platitüde in meiner Rede nie so gefallen ist - Sie haben das aber behauptet. Sie haben so getan, als hätte ich in meiner Rede verlangt, dass jeder kleine Betrieb von 3 bis 17 ha

(Ernst-August Hoppenbrock [CDU]: Natürlich!)

namentlich erwähnt und aufgelistet werden soll. Das habe ich in meiner Rede nicht gesagt.

(Zustimmung bei der SPD)

Ich habe allgemein von Transparenz gesprochen und davon, dass es dabei unterschiedliche Ausprägungen gibt. Wir müssen sehr sorgfältig prüfen, wie wir bei uns Transparenz vor dem Hintergrund deutscher Datenschutzbestimmungen gestalten. Man sollte schon genau zuhören.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

(Zurufe: Oh!)

Wir kommen jetzt zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll der Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und mitberatend der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien tätig werden. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren, der nächste - 33. - Tagungsabschnitt ist von Dienstag, dem 11. Juli, bis Donnerstag, dem 13. Juli 2006, vorgesehen. Der

Präsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzungen bestimmen.

Meine Damen und Herren, ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen Heimweg. Kommen Sie gesund wieder in den Landtag!

Schluss der Sitzung: 15.27 Uhr.

Anlagen zum Stenografischen Bericht

noch:

Tagesordnungspunkt 36:

Mündliche Anfragen - Drs. 15/2950

Anlage 1

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 4 des Abg. Roland Riese (FDP)

Ist die seelsorgerische Betreuung nichtchristlicher Gefangenen in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten gewährleistet?

Laut rundblick vom 18. April 2006 stehen in Niedersachsen „gegenwärtig 28 Seelsorgerstellen zur Verfügung, um dem gesetzlichen Auftrag und dem Anspruch der Gefangenen auf Betreuung auch auf diesem Gebiet nachzukommen“. Es seien zurzeit 19 evangelische und 9 katholische Seelsorger im Einsatz.

In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung:

1. Besitzt sie Informationen über die Religionszugehörigkeit der Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten?

2. Wie viele Gefangene gehören anderen Religionen als dem Christentum an, und wie hoch sind die jeweiligen Anzahlen in den einzelnen Religionen?

3. In welcher Weise ist die seelsorgerische Betreuung der Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften als der christlichen durch das Land Niedersachsen gewährleistet?

Die seelsorgerische Betreuung nichtchristlicher Gefangener in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten ist gewährleistet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die der Landesregierung gestellten Fragen wie folgt:

Zur 1: Die zuständigen Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten kennen die Religionszugehörigkeit der Gefangenen, soweit sich die Gefangenen dazu geäußert haben. Die Kenntnis der Religionszugehörigkeit ist für die Bediensteten von Bedeutung, um u. a. über die Zulassung zu religiösen Veranstaltungen oder über die Berechtigung religiös begründeter Anträge auf Gewährung besonderer Verpflegungsformen entscheiden zu können.

Der Landesregierung stehen in diesem Zusammenhang die Ergebnisse der amtlichen Justizvollzugsstatistik zur Verfügung. Darin wird die Religionszugehörigkeit der Gefangenen allerdings nur in wenigen Kategorien erfasst. Danach waren von den am 31. März 2005 einsitzenden 5 941 Strafgefangenen, Jugendstrafgefangenen und Sicherungsverwahrten 23 % ohne Konfession, 44 % waren evangelisch und 19 % katholisch; 14 % gehörten sonstigen Religionsgemeinschaften an.

Angaben zu religiösen Überzeugungen dürfen nach § 4 Abs. 2 Satz 2 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Betroffenen verarbeitet oder übermittelt werden. Die Landesregierung hat daher keinen direkten Zugriff auf diese datenschutzrechtlich als besonders sensibel eingestuften Informationen. Sie hat aber die Möglichkeit, ad hoc - wie anlässlich dieser Anfrage - die entsprechenden Daten anonymisiert zusammenstellen zu lassen.

Zu 2: Zu Beginn dieser Woche saßen 6 769 Gefangene in niedersächsischen Justizvollzugsanstalten ein. 5 131 Gefangene haben Angaben zu ihrer Religionszugehörigkeit gemacht, darunter waren 973 Gefangene, die keiner der christlichen Konfessionen angehören. Von diesen 973 Gefangenen bekannten sich 878 zum Islam, die nächstgrößere Gruppe waren die Jeziden mit 63 Gefangenen. Es folgen zwölf Gefangene jüdischen Glaubens, acht Buddhisten und drei Hindus sowie neun sonstige (ohne weitere Aufgliederung).

Zu 3: Angesichts dieser geringen Zahlen, wenn man von der Gruppe der Muslime absieht, ist es natürlich schwierig, die Seelsorge für Angehörige der nichtchristlichen Religionsgemeinschaften zu gewährleisten zumal sich diese Gefangenen in unterschiedlichen Anstalten befinden. In den meisten Fällen wird die seelsorgerische, vor allem aber die diakonische Betreuung dieser Gefangenen durch die christlichen Seelsorger angeboten und von den Gefangenen auch in Anspruch genommen. In vielen Anstalten sind zudem muslimische Geistliche ehrenamtlich oder gegen Auslagenersatz tätig. Entsprechende Angebote werden derzeit auf Initiative des Niedersächsischen Justizministeriums in Zusammenarbeit mit dem Rat der Muslime in Niedersachsen ausgeweitet. Die Justizvollzugsanstalten sind im Übrigen nach § 53 Abs. 1 des Strafvollzugsgesetzes verpflichtet, den Gefangenen auf deren Wunsch den Kontakt zu