Dieter Steinecke

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Europa kostet viel Geld und produziert Bürokratie. In Brüssel tummeln sich zu viele Lobbyisten und greifen Geld ab. Wir Bürger erfahren nichts und sind unfähig, uns da einzumischen. Was bringt Europa denn eigentlich für uns, für Deutschland, für Niedersachsen, für meine Stadt, für meine Gemeinde, für mich? - Unter anderem haben diese weit verbreiteten Vorurteile und Fragen die Kommission veranlasst, eine Transparenzinitiative auf den Weg zu bringen, die Offenheit über Konsultationsverfahren, Interessenvertretung und Verteilung der EU-Mittel herstellt. Wir begrüßen diese Initiative, damit das Verständnis und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger für Europa gestärkt werden.
Wir alle müssen gemeinsam dafür sorgen, dass den Menschen der Nutzen, den wir durch ein geeintes Europa genießen, deutlich wird. Hinweise auf Frieden, Freundschaft, Reisefreiheit, Freizügigkeit und vieles mehr greifen alleine nicht. Daran haben wir alle uns zu sehr gewöhnt. Das kann man bedauern, aber das ist Realität.
Der wirtschaftliche Nutzen erschließt sich den Menschen zu wenig. Wenn der Landrat, Bürgermeister oder Minister ein Gewerbegebiet oder eine
neue Produktionsstätte feierlich eröffnet, dann wird häufig verschwiegen, dass dies teilweise nur mit Mitteln der EU zu stemmen gewesen ist. Dem kann durch Offenlegung der Zuwendungen entgegengewirkt werden.
Meine Damen und Herren, die Europäische Union legt bereits heute einen Großteil ihrer Zuwendungen offen, aber 75 % der EU-Mittel werden von nationalen bzw. regionalen Ebenen verwaltet. Eine Mitarbeit und Unterstützung dieser Ebenen für Transparenz ist also unerlässlich. Auch Bund und Länder sollten sich dafür entscheiden, die eigene Kofinanzierung der EU-Mittel offenzulegen.
Wir sind für eine zentrale, für den Bürger handhabbare Veröffentlichung, die einen Vergleich zwischen den Mitgliedstaaten und ihren Untergliederungen möglich macht, wobei selbstverständlich der Datenschutz gewahrt bleiben muss. Wenn Unternehmen, auch Landwirte, Geld von der EU erhalten, dann ist das richtig, weil es politisch gewollt und kein Versehen ist. Wenn aber festgestellt wird - das gelingt nur mit ausreichender Transparenz im Umgang mit Fördermitteln -, dass dieses Geld nicht ordentlich verwendet wird, Maßnahmen scheitern oder Empfänger nicht ordentlich damit umgehen, dann muss man Konsequenzen ziehen. Wenn öffentlich bekannt wird, dass ein Unternehmen sehr viel Geld bekommt, ist das nicht schlimm, wenn wir erklären können, warum und wofür die Mittel bereitgestellt werden und welches öffentliche Interesse besteht.
Bei transparentem Umgang mit Fördermitteln werden wir eben öfter gezwungen werden, diese Erklärung abzugeben. Das finde ich nicht dramatisch, und der Steuerzahler hat ein Recht auf diese Erklärung.
Meine Damen und Herren, da die Agrarausgaben 42 % des EU-Haushaltes binden, ist es verständlich, dass diese immer zuerst in den Fokus der Betrachtung geraten. Deswegen ist es richtig, in diesem Bereich für mehr Transparenz zu sorgen. Dies gilt auch für die Mittel aus der zweiten Säule. Ebenfalls dort ist zu erklären, für welche Leistung die Förderung gewährt und welche Ziele damit verfolgt werden. Aber für uns ist klar: Es darf keine Lex Landwirtschaft geben. Transparenz muss für alle Förderbereiche hergestellt werden. Eine überbordende Bürokratie muss dadurch zwangsläufig nicht entstehen, vor allem dann nicht, wenn es
stimmt, dass alle geforderten Daten schon vorliegen. Dann brauchen diese Daten nur noch veröffentlicht zu werden.
Uns geht es auf keinen Fall um eine Neiddebatte. Über den Nutzen der Initiative für die Landwirtschaft ist in der Begründung unseres Antrages genügend ausgeführt worden. Ich brauche das hier nicht zu wiederholen. Warum sollten Betriebe etwas gegen Transparenz einwenden?
Wie schon oben erwähnt, können große Zuwendungen an große Betriebe Akzeptanz finden, wenn Sinn und Zweck der Mittelvergabe vermittelt werden können. Das gilt auch für landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie. Auch hier gilt: Wenn deutlich wird, dass die Förderziele nicht erreicht werden, müssen wir nachsteuern und gegebenenfalls die Programmierung ändern. Warum sollten sich letztlich kleine mittelständische Familienbetriebe vor Transparenz fürchten? - Auch hier würde ja erklärt, wofür die Mittel gewährt werden. Wenn darüber hinaus durch die Offenlegung der Zuwendungen deutlich wird, dass bei der Verteilung der Mittel eine Benachteiligung gegenüber den großen agrarindustriellen Betrieben besteht, dann könnten wir doch über notwendige Reformen reden, damit die Mittel bei denen ankommen, die uns besonders am Herzen liegen - die kleinen und mittleren Betriebe, die unsere Kulturlandschaft erhalten und Arbeitsplätze durch nachhaltige Bewirtschaftung sichern.
Meine Damen und Herren, nun einige Stichworte zur Diskussion um die Transparenzinitiative in Berlin.
Am 7. Juli begrüßt der Bundesrat prinzipiell die Initiative, ziert sich aber bei der Veröffentlichung personenbezogener Daten, artikuliert Vorbehalte, schließt dies jedoch grundsätzlich nicht aus.
Die FDP fordert in ihrem Antrag auf Bundesebene, Daten über die Identität der Empfänger sowie Gegenstand, Dauer und Summe vollständig und verständlich bereitszustellen und dabei den Datenschutz in ausreichendem Maße zu gewährleisten. Die FDP in Berlin hat also keine Probleme damit, Daten über die Identität der Empfänger zu veröffentlichen.
Einen Antrag der CDU/CSU gibt es auf Bundesebene nicht. Allgemeiner Tenor scheint aber zu sein: Es geht nicht mehr um das Ob, sondern nur noch um das Wie.
Die Bundesregierung hat sich am 18. September auf eine gemeinsame Linie für die anstehenden Verhandlungen über die Strukturfondsverordnung geeinigt. Die Transparenzinitiative wird im Grundsatz unterstützt.
Wie verhält sich Niedersachsen? - Im Agrarausschuss des Bundesrates steht Niedersachsen mit seiner Haltung recht einsam da. Die Hauptempfehlung des Ausschusses: Niedersachsen stimmt mit Nein. - Die Hilfsempfehlung des Ausschusses: Niedersachsen stimmt mit Nein. - Dann der Änderungsantrag von Niedersachsen: Er wird im Ausschuss mehrheitlich abgelehnt.
Herr Minister, beenden Sie Ihre politische Geisterfahrt, und fahren Sie in Richtung der überwiegenden Mehrheit! Spielen Sie bei der Transparenzinitiative den Igel und nicht den Hasen! Unterstützen Sie unseren Antrag!
Über Details und letzte Formulierungen sollten wir unaufgeregt im Ausschuss beraten.
Meine Damen und Herren, zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ganz kurz: Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen. Eine Beschränkung der Veröffentlichung von Daten auf dem Agrarbereich lehnen wir ab. Vor allem aber enthält der Antrag zu viele Schlussfolgerungen, die redlicherweise erst nach Analyse der zu veröffentlichenden Daten möglich sind. Sonst macht die Forderung nach Transparenz keinen Sinn.
Scharf kritisieren wir aber das Umgehen der CDU mit diesem Antrag und das Verfahren im Ausschuss. Herr Große Macke will den Antrag gleich in den Papierkorb werfen.
Für eine innerliche Positionierung ist in seiner Rede kein Platz. Er spricht zwar von einem beschriebenen Weg, den die CDU konsequent gehen will. In der Rede ist diese Beschreibung des Weges aber auch bei Studium des Protokolls nicht zu finden.
Das wird er heute sicherlich nachholen.
Die Beratung im Ausschuss war noch abenteuerlicher. Unserem Anliegen nach Unterrichtung durch die Landesregierung und gegebenenfalls nach einer Anhörung wurde zwar zugestimmt, aber dennoch auf sofortiger Abstimmung über den Antrag der Grünen bestanden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Vorgehensweise ist doch absolut unsinnig.
Man will sich zwar sachkundig machen, aber erst nach der Beschlussfassung. Das widerspricht doch jeglicher parlamentarischen Vorgehensweise und Logik. Das ist so, wie wenn Sie eine TÜV-Plakette bekommen und erst vier Wochen später das Auto vorführen müssen.
Ich hoffe, dass über unseren Antrag mit üblichen Gepflogenheiten und Abläufen beraten wird, und freue mich auf eine konstruktive, sachlich orientierte Diskussion mit dem Ziel, eine einvernehmliche Position zur Transparenzinitiative zu entwickeln. Sie wird kommen, und wir sollten uns gemeinsam an der Ausgestaltung beteiligen. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Behauptung, wir hätten diesen Antrag im Ausschuss eingehend beraten, ist wirklich absurd.
Die Unterrichtung ist nach der Beschlussfassung erfolgt, in der darauffolgenden Sitzung. Diese Vorbehalte bleiben also bestehen.
Darüber, ob nun die personenbezogenen Daten veröffentlicht werden sollen oder nicht, kann man streiten; dies sollten wir auch tun. Wer aber Angst davor hat, dass bekannt wird, dass er große Summen aus Brüssel bekommen hat, der muss sich schon nach dem Warum fragen lassen: Schämst du dich, hast du Geld zu Unrecht erhalten, hast du das Geld falsch verwendet? - Wer hier Transparenz verweigert, der schürt das Unbehagen in der Bevölkerung; es wird vermutet, die Einnahmen sollten nicht bekannt gegeben werden, weil damit etwas nicht in Ordnung sei.
Herr Große Macke, auf Ihr Wohlwollen kann ich verzichten, und Ihr Jagdhund interessiert mich auch nicht.
Herr Große Macke, wenn Sie schon Herrn Jüttner zitieren, dann sollten Sie es auch korrekt tun. Er hat überhaupt nicht behauptet, dass er im 21. Jahrhundert keine Landwirte mehr sehen wolle.
- Doch, so ähnlich war Ihre Behauptung. - Herr Jüttner hat nur gesagt:
„So wie die Landwirtschaft als vorherrschende Produktionsweise im 21. Jahrhundert nichts mehr zu suchen hat, hat Ihr gegliedertes Schulsystem im 21. Jahrhundert...“
Er hat von einer vorherrschenden Produktionsweise gesprochen. Ich glaube, dass noch nicht einmal Sie behaupten wollen, in den Industriestaaten sei die Landwirtschaft, bezogen auf den Anteil der Beschäftigten, vorherrschend. - Danke.
Herr Minister, Sie betonen zwar, dass mit Blick auf die Lebensmittelkontrolleure alles hervorragend läuft. Ich bin auch davon überzeugt, dass sie eine gute Arbeit leisten. Aber Sie selbst haben auch gesagt, dass das Aufdecken aller bisherigen Skandale letztlich auf den Mut einiger Mitarbeiter zurückzuführen ist, die sich geoutet haben und gesagt haben: Bei uns im Betrieb läuft das nicht richtig.
Ich frage die Landesregierung: Wie steht sie zu einem vernünftigen Informantenschutzgesetz? Ist sie diesbezüglich schon aktiv geworden? Gespräche mit Gewerkschaftern haben uns immer wieder bestätigt, dass die meisten Mitarbeiter eben keine Anzeige erstatten und sich nicht melden, weil sie nicht geschützt sind und riskieren, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Wie gedenken Sie damit umzugehen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Große Macke, wohin der Antrag der Grünen gehört, soll jeder für sich selbst beantworten.
Wohin Ihre Rede gehört, würde ich auch gerne sagen. Ich finde aber, dass das unterhalb des Niveaus dieses Hauses ist. Ich finde, dass die Art und Weise, wie Sie mit dem Antrag umgegangen sind, dieses Hauses nicht würdig ist.
Ich finde, man kann sich damit ernsthaft und sachlich auseinander setzen. Ich versuche es deshalb einen Schlag sachlicher.
Im Mai dieses Jahres veröffentlichte die EU-Kommission ein Grünbuch und stellte darin die Forderung nach öffentlichen Listen mit Subventionsempfängern und Lobbyisten auf. Wenn bekannt sei, wohin das Geld fließe, könne die Akzeptanz für Europa erhöht werden.
Schon im November 2005 ist die Europäische Transparenzinitiative gestartet worden. Sie wirft die Frage auf, ob Mitgliedstaaten gesetzlich verpflichtet werden sollen, die Empfänger von EU-Geldern zu veröffentlichen. Ich glaube, niemand hier im Hause wird bezweifeln, dass die Bereitstellung von Informationen über die Verwendung von EU-Mitteln - das ist nämlich Geld der Steuerzahler - im allgemeinen öffentlichen Interesse liegt.
Elf Mitgliedstaaten legen der Öffentlichkeit bereits heute Daten dazu in zugegebenermaßen unterschiedlichster Ausprägung vor. Im Grünbuch werden interessierte Kreise gebeten, ihre Beiträge zu diesem Thema einzusenden. Meine Damen und Herren, Niedersachsen sollte sich interessiert zeigen, Niedersachsen sollte sich dieser Initiative auf mehr Transparenz anschließen bzw. sie aktiv begleiten. Deshalb begrüßen wir den vorliegenden Antrag als Impuls zu dieser Debatte.
Wir sollten aber nicht nur auf eine EU-Regelung warten, sondern uns schon jetzt für ein bundesweites Transparenzgebot aussprechen. Die Gestaltung muss allerdings inhaltlich und handwerklich sorgfältig erarbeitet werden.
Die Diskussion um die EU-Agrarförderung ist so alt wie die Förderung selbst. Deswegen kann es nur richtig sein, Datenmaterial zugänglich zu machen, um auf sachlicher, faktischer Grundlage die Zuwendungsstruktur zu analysieren, Schlussfolgerungen zu ziehen und über eventuell notwendige Änderungen zu beraten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, aber genau in dieser Reihenfolge: Daten und Fakten, Analyse, Schlussfolge
rung und dann Änderungen und nicht umgekehrt. Selbstverständlich müssen die Daten so beschaffen und aufbereitet präsentiert werden, dass eine Analyse auch möglich ist. Da reichen nicht Hinweise in der Presse, wie es bei einigen Firmen aussieht. Dabei muss natürlich der in Deutschland verabredete Datenschutz gewahrt bleiben.
Daten- und Verbraucherschutz haben für uns einen hohen Stellenwert, und beim Bündnis 90/Die Grünen haben sie es zumindest in der Vergangenheit auch immer gehabt.
Das gilt natürlich für alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen. Aber: Datenschutz darf auch nicht missbraucht werden, den öffentlichen Anspruch auf Transparenz bei Verwendung von Steuermitteln zu torpedieren. Es könnte dann schnell der Eindruck entstehen, dass da etwas geheim gehalten wird, weil man etwas verheimlichen will. Das nährt dann nur unnötig Spekulationen, fördert die Neiddebatte, und alle Zuwendungsempfänger werden über einen Kamm geschoren.
Meine Damen und Herren, wenn die Daten belegen, dass tatsächlich nachweisbare Ungerechtigkeiten auftreten, dann muss selbstverständlich gehandelt werden. Wenn die Vermutung erhärtet wird, dass durch die jetzige Förderpraxis industrielle Agrarproduktion zulasten der bäuerlichen Strukturen bevorzugt wird und der Strukturwandel dadurch extrem beschleunigt wird, wenn belegt wird, dass der Entwicklung des ländlichen Raumes Geld fehlt, weil es unnötig woanders ausgegeben wird, wenn sich zeigt, dass die Ziele der GAP-Reform - mehr Wettbewerb, mehr Umwelt- und Tierschutz, mehr Lebensmittelsicherheit - nicht erreicht werden, dann müssen Fördergrundsätze und -richtlinien den neuen Erkenntnissen angepasst werden.
Dann wird wieder über Obergrenzen, über fakultative Modulation und vieles andere mehr zu reden sein.
Alles in allem erwartet uns eine spannende, aber notwendige Diskussion. Wir sollten diese Diskussi
on mit der notwendigen Sensibilität und Ernsthaftigkeit führen, gerade in Niedersachsen. Folgendes sollten wir dabei im Auge behalten:
Erstens. Notwendige Anpassungen bzw. entsprechende Forderungen können erst nach einer sorgfältigen Analyse diskutiert werden.
Zweitens. Wir dürfen die Betriebe in ihrer Existenz nicht gefährden. In Deutschland und erst recht in Niedersachsen als Agrarland Nummer eins sollen die Landwirtschaft und die Ernährungswirtschaft mit ihren Arbeitsplätzen und ihrer Wertschöpfung erhalten bleiben, gerade damit sie die gesellschaftlichen Anforderungen erfüllen können.
Dass die Transparenzdiskussion insbesondere im Agrarbereich geführt wird, ist verständlich, da dieser Bereich einen sehr großen Teil der EU-Mittel bindet. Dennoch: Transparenz ist richtig, macht Entscheidungen einfacher und sachlich besser begründbar. Transparenz darf aber nicht auf den Agrarbereich beschränkt bleiben. Wenn die Öffentlichkeit ein Recht auf Einblick in die Verwendung von Steuermitteln hat, dann gilt das für alle Wirtschaftsbereiche.
Dann gilt das auch nicht nur für EU-Mittel, sondern für alle staatlichen Transferleistungen.
Ich will nur einige Beispiele nennen. Spannend ist sicherlich auch Transparenz bei der Verwendung der Mittel für den Aufbau Ost oder der Mittel für Vorruhestandsregelungen. Es gäbe sicherlich viele weitere Beispiele.
Meine Damen und Herren, wir sollten uns für mehr Transparenz entscheiden. Ich bin sicher, dann werden wir spannende Diskussionen bei der Aufarbeitung der uns dann vorliegenden Daten haben.
Schließen möchte ich mit Erlaubnis des Präsidenten mit einem Zitat des EU-Kommissars Siim Kallas aus dem Spiegel, Ausgabe 23/2006:
Ich werde das an entsprechender Stelle zum Besten geben, Herr Althusmann. - Ich zitiere:
„Ich denke, dass wir von Transparenz nichts zu befürchten haben. Offenheit ist etwas Gutes. Entweder ist unsere Politik richtig bei den Regionalhilfen, bei der Landwirtschaft oder bei der Forschungsförderung, dann müssen auch die Mittelempfänger nicht verschämt verschwiegen werden, oder es zeigt sich, dass wir das Geld an die Falschen verteilen. Dann muss das geändert werden.“
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute schon sehr oft hingenommen, dass überzogen wurde. Ich garantiere, dass ich nicht länger als 60 Sekunden spreche.
Ich möchte feststellen, dass eine Platitüde in meiner Rede nie so gefallen ist - Sie haben das aber behauptet. Sie haben so getan, als hätte ich in meiner Rede verlangt, dass jeder kleine Betrieb von 3 bis 17 ha
namentlich erwähnt und aufgelistet werden soll. Das habe ich in meiner Rede nicht gesagt.
Ich habe allgemein von Transparenz gesprochen und davon, dass es dabei unterschiedliche Ausprägungen gibt. Wir müssen sehr sorgfältig prüfen, wie wir bei uns Transparenz vor dem Hintergrund deutscher Datenschutzbestimmungen gestalten. Man sollte schon genau zuhören.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Aller hatte vorhin eine sehr konkrete Frage gestellt. Ich bitte die Landesregierung um einen fairen Umgang mit dem Parlament und um eine konkrete Antwort.
Herr Aller hatte gefragt, ob es Kommunen möglich sein wird, kreditfinanziert am Bieterverfahren teilzunehmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind einmütig der Auffassung, dass Bioenergie, speziell Biogas, eine sinnvolle und sinnhafte Nutzung darstellt. In der Dringlichen Anfrage wird darauf abgehoben, dass es auch gegen Biogasanlagen zunehmend Vorbehalte gibt. Ich frage die Landeregierung: Durch welche konkreten Maßnahmen, Untersuchungen oder auch Steuerungen will sie sicherstellen, dass die Akzeptanz von Biogasanlagen erhalten bleibt oder größer wird?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bäumer, ich könnte jetzt natürlich auch den Eindruck gewinnen, dass es Ihnen nicht um die Sache geht, sondern darum, scheinbare Untätigkeit der Bundesregierung in den Vordergrund zu spielen.
Von der Sache her sind wir uns eigentlich einig. Wir wollen, dass deutsche Schweine nach China exportiert werden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, grundsätzlich will auch die SPD-Landtagsfraktion die Exportchancen für deutsche Produkte aus der
Landund Ernährungswirtschaft erhöhen und verbessern.
Aus diesem Grund haben wir zu dem vorliegenden Antrag von CDU und FDP einen Änderungsantrag formuliert. Wir meinen, dass in diesem Antrag detaillierter auf die tatsächliche Situation des Exports in den ostasiatischen Markt eingegangen wird und daraus Forderungen abgeleitet werden können. Wir unterstützen die Bemühungen, die Exportchancen für Schweinefleisch zu erhöhen, indem ein Veterinärabkommen mit China abgeschlossen wird. Dies würde auch die Absatzchancen für Schweinefleischproduzenten in Niedersachsen deutlich verbessern. Dies gilt vor allem für Nebenprodukte der Schlachtungen in Deutschland wie Schwänze, Pfoten, Riblets; Herr Bäumer ist darauf schon eingegangen und hat auch über die Wertsteigerung, die damit zu erzielen ist, gesprochen.
Die unterschwelligen Vorwürfe, die Bundesregierung habe in der Vergangenheit nichts oder nur wenig unternommen, dieses Abkommen zu ermöglichen, weisen wir zurück und machen dies auch in unserem Änderungsantrag deutlich. Wir sollten hier noch einmal festhalten, verehrte Kolleginnen und Kollegen von FDP und CDU: Der Abschluss dieses notwendigen Abkommens wird doch nicht durch die Bundesregierung verweigert oder behindert. Vielmehr hat die chinesische Seite Vorbehalte, die in erster Linie in der Beurteilung der Seuchensituation in Deutschland bezüglich der Klassischen Schweinepest begründet sind. Dies gilt nicht nur für China, sondern für den Exportmarkt Ostasien schlechthin. Und dass die das so beurteilen, liegt nun einmal an denen und nicht an uns.
Die erst in jüngster Zeit verbesserte Seuchensituation in Deutschland ermöglicht es doch erst, im Rahmen eines Besuchs des BMVEL gegenüber China deutlich zu machen, dass Interesse daran besteht, besonders qualitativ hochwertige Nebenprodukte sowie Schweinefleischerzeugnisse auszuführen. Ferner wurden der chinesischen Seite die Erfolge bei der Bekämpfung der Klassischen Schweinepest erläutert und eine ausführliche Dokumentation über die aktuelle Situation der Seuche und der getroffenen Maßnahmen in Deutschland übergeben. Auf Grundlage dieser Informationen hat die chinesische Seite angekündigt, Deutschland in Bezug auf die Klassische Schweinepest
einer Risikobewertung zu unterziehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, China ist jetzt daran, zu handeln, und zu diesem Handeln können wir China schlechterdings nicht zwingen.
Gleichwohl ist eine hochrangige Veterinärdelegation in diesem Jahr zu Gesprächen mit den zuständigen Behörden nach China gereist, um u. a. auch über eine Veterinärbescheinigung für die Ausfuhr von Schweinefleisch aus der Bundesrepublik Deutschland in die Volksrepublik China zu verhandeln. Das wissen Sie auch, Herr Bäumer. Die Konsultationen mit China werden fortgesetzt. Konkret ist ein Gegenbesuch einer chinesischen Delegation geplant. Von Untätigkeit kann also keine Rede sein. Die Erfahrung der Vergangenheit hat nun einmal gezeigt, dass der Abschluss der nötigen Vereinbarung schwierig ist und sich auch über Jahre hinziehen kann, was wir uns alle nicht wünschen. Das BMVEL ist an diesem Abschluss interessiert und arbeitet daran. Wir sind uns sicherlich einig, dass diese Bemühungen von Niedersachsen zu begrüßen und zu unterstützen sind, beispielsweise durch die in beiden Anträgen angesprochenen Praktika chinesischer Veterinäre in Niedersachsen zwecks fachlichem Austausch beider Seiten.
- Ich nenne ja auch nicht die Quellen von Herrn Bäumer. - Der Abschluss der Vereinbarung hängt am Ende natürlich von der Zustimmung der chinesischen Seite ab.
Kolleginnen und Kollegen, eines ist allerdings ganz deutlich festzustellen: Erfolgreich werden wir letztlich nur dann sein, wenn es in Deutschland gelingt, die Klassische Schweinepest sowie auch andere Seuchen sicher in den Griff zu bekommen, d. h. deren Bekämpfung weiterhin engagiert fortzusetzen. Damit will ich nicht sagen, dass das in der Vergangenheit nicht getan wurde. Aber wir dürfen auch nicht nachlassen, daran zu arbeiten.
Des Weiteren muss aber auch in der Fleisch verarbeitenden Wirtschaft sichergestellt werden, dass Verordnungen und Gesetze bezüglich Fleischhygiene durch Selbstverpflichtung und staatliche Kontrollen eingehalten werden. Der derzeitige Skandal im Geflügelfleischsektor ist nun wirklich wenig hilfreich, Akzeptanzverluste tierischer Ernährungsprodukte aus Deutschland zu beseitigen. Auch Verstöße gegen Handelsabkommen mit
Drittstaaten, die bereits erzielte Marktöffnungen rückgängig gemacht haben, wie in der Vergangenheit geschehen, sind entschieden zu verurteilen und dürfen sich nicht wiederholen. Damit wird zurückgewonnene Akzeptanz leichtfertig verspielt.
- Natürlich kann man das wissen; trotzdem muss man es ansprechen. - Es wäre sicherlich hilfreich, wenn alle Beteiligten an einem Strang zögen, miteinander kooperierten und sich gegenseitig unterstützten, anstatt unbegründete Schuldzuweisungen zu lancieren, mit denen wir uns dann ständig im Parlament auseinander setzen müssen.
Der vorliegende Antrag ist ein Beispiel dafür, dass wir im Agrarbereich durchaus die gleichen Ziele verfolgen. Wir wollen den Export, und Sie wollen ihn auch. Die Art und Weise, wie die Ziele formuliert werden, unterscheidet sich halt gelegentlich. Die SPD-Fraktion hat in ihrem Änderungsantrag die Diskussion aufgegriffen, die auch im Ausschuss geführt worden ist. Eigentlich wollte ich jetzt sagen „und sicherlich können Sie dem zustimmen“, aber ich muss bedauerlicherweise feststellen, dass Sie unserem Antrag wohl nicht folgen werden. Ich finde das schade. Ich glaube, Sie könnten das tun, weil wir alle das Gleiche wollen. Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie wollen Sie die erheblichen Mehrbelastungen für die Lehrerinnen und Lehrer an der Realschule Deegfeld durch das bisherige Ganztagsangebot auch in Zukunft weiter rechtfertigen und die betroffenen Kolleginnen und Kollegen motivieren, auch weiterhin freiwillig und unentgeltlich Mehrarbeit zu leisten?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist gut, dass wir uns auf eine gemeinsam getragene Beschlussempfehlung einigen konnten und uns einig sind, dass die Zuckerproduktion und damit auch der Rübenanbau in Niedersachsen erhalten bleiben muss.
Dies ist ein politischer Grundsatzbeschluss. Wer dem zustimmt, erkennt Folgendes an:
Erstens. Eine totale Liberalisierung kommt nicht infrage, da Rübenzucker niemals konkurrenzfähig zu Rohrzucker sein kann. Außerdem würde sich die EU bei hundertprozentiger Aufgabe der Eigenversorgung in Abhängig vom Weltmarkt begeben, mit allen Risiken. Ökologische und soziale Standards als nichthandelsbezogene Anliegen stehen nicht auf der Tagesordnung der laufenden WTOVerhandlungen, obwohl wir das immer gefordert haben. Die Europäer können die Reformvorschläge schon aus diesem Grund nicht unterschreiben, weil damit noch mehr Zuckerproduktion in Staaten wandert, die zu sozial und ökologisch ablehnenswerten Standards produzieren.
Hinzu kommt Folgendes: Was für Zucker gilt, das gilt eigentlich für alle landwirtschaftlichen Produkte: Die kann man weltweit günstiger produzieren. Gerade für Niedersachsen als „Agrarland Nummer eins“ hätte das katastrophale Folgen.
Wie eine Region ohne Landbewirtschaftung aussieht, konnte ich mir in der Region Königsberg ansehen. Ich empfehle jedem, sich das anzusehen, damit er oder sie begreift, wie verheerend jahrelang brachliegende Flächen aussehen - ganz zu schweigen von den wirtschaftlichen Folgen für die betroffene Bevölkerung.
Mit der seit dem 1. Januar 2005 in Umsetzung befindlichen GAP-Reform, die der Landwirtschaft genug abverlangt, sind wir auf dem richtigen Weg: Auf der einen Seite soll Landwirtschaft zu mehr Wettbewerb fähig gemacht werden, und auf der anderen Seite soll ein Ausgleich für die hohen Standards, die wir in Europa verlangen, stehen.
Ziel ist natürlich die Wettbewerbsfähigkeit am Weltmarkt, aber dann muss bei den WTO-Verhandlungen auch die Diskussion über Standards der Produktion geführt werden.
Der Preis für Zucker innerhalb der EU liegt deutlich über dem Weltmarktniveau. Die Differenz tragen Verbraucher und Zucker verarbeitende Wirtschaft. Das ist vertretbar, weil sich die Mehrausgaben für den Verbraucher auf ca. 7 Euro belaufen. Herr Oesterhelweg hat es auch schon angesprochen: Ob die Preisvorteile an die Verbraucher weiter gegeben werden, ist äußerst zweifelhaft. Bei Getreide hat das zumindest nicht funktioniert. Und Cola light ist auch teurer als normale Cola, obwohl darin bekanntlich kein Zucker enthalten ist.
Die Zuckermarktordnung muss angepasst werden - die Gründe sind bekannt. Der vorliegende Antrag skizziert den Rahmen, den wir gemeinsam bei der Ausgestaltung der ZMO berücksichtigt sehen wollen. Die ursprünglichen Anträge zur ZMO von SPD und CDU waren in fast allen Punkten identisch. Ich freue mich aber, dass es uns gelungen ist, bei den Verhandlungen um einen gemeinsamen Antrag zusätzliche Punkte einzubringen.
Ein erster ganz wichtiger Punkt ist die Finanzierung der Ausgleichszahlungen für zu erwartende Einkommensverluste in Höhe der Einsparungen bei den Zuckerexporten - also haushaltsneutral.
Zweitens. Die Durchsetzung eines Beimischungsgebots von in der EU produziertem Bioethanol.
Ein dritter Punkt war uns wichtig, der im Ursprungsantrag der CDU-Fraktion nicht enthalten war: die Erarbeitung von Vorschlägen für einen Restrukturierungsfonds, der die Interessen der Arbeitnehmer bei Fabrikschließungen mit einbezieht. Wir machen damit deutlich, dass es nicht nur um die Interessen der Rübenanbauer geht, sondern auch um die soziale Absicherung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im vor- und nachgelagerten Bereich der Rübenproduktion.
- Aber ihr hattet es im Antrag vergessen. - Nun liegt seit gestern der Legislativvorschlag der Kommission auf den Tisch. Er macht unseren Antrag bei weitem nicht überflüssig. Unsere Forderungen bleiben richtig. Die Zeit reicht nicht aus, um den Legislativvorschlag in allen Einzelheiten zu bewerten. Ich will mich auf wenige Punkte beschränken.
Die lange Laufzeit ist gut. Sie schafft Planungssicherheit. Die Preiskürzung ist zu radikal und in zwei Schritten nicht umsetzungsfähig. Vor allem in den ersten vier Jahren der Reform werden vor dem Hintergrund der geplanten Umstrukturierung durch Herauskaufen von Quoten enorme Kosten für die Zuckerproduzenten hervorgerufen werden. Ich plädiere eher für einen flacheren Gleitflug mit sanfter Landung als für einen Sturzflug mit Bruchlandung, bei der die Aufräumarbeiten sehr kostspielig sind.
Hohe Einkommensverluste generieren hohe Ausgleichszahlungen. Die Reform ist zu teuer. Die Vorlosung ermöglicht den Mitteleinsatz für Umstrukturierungsmaßnahmen in den betroffenen Regionen.
Das alles ist mir aber noch zu unpräzise. Die soziale Absicherung der Arbeitnehmer in der Zuckerproduktion ist nicht hinreichend konkret benannt. Vor allem fehlt der konkrete Mittelansatz.
Die Interessen der Entwicklungsländer sind nicht ausreichend gewahrt. Die Erlösminderungen werden sie in dieser Form nicht verkraften können. Außerdem ist nicht klar, woher die 40 Millionen Euro, die im Legislativvorschlag erwähnt werden, kommen sollen. Die Quotenkürzung auf freiwilliger Basis in den ersten vier Jahren ist grundsätzlich zu begrüßen.
Ich komme zum letzten Punkt, der besorgniserregend und für mich der kritischste Punkt der Diskussion überhaupt ist: Die derzeitige Nettobelastung durch die ZMO beträgt rund 1 Milliarde Euro. Unter Berücksichtigung der Produktionsabgaben belasten die Reformvorschläge den EU-Haushalt mittelfristig mit mindestens rund 1,5 Milliarden Euro. In dieser Nettobelastung von 1,5 Milliarden Euro sind die dann noch möglichen Exporterstattungen in Höhe von 300 000 Euro, die Kosten für die
private Lagerhaltung und auch die Ausgaben für die AKP-Plan noch nicht enthalten.
Will man die Haushaltsneutralität über Haushaltsdisziplin, d. h. über Kürzung aller Direktzahlungen, regeln, gibt es einen brutalen Verteilungskampf und eine erneute quälende Debatte. Der Vertreter der EU-Kommission, Hoelgaard, hat doch beim Landvolktag schon stark angedeutet, dass 2007 bei den Direktzahlungen EU-Kürzungen bis zu 7 % anstehen.
Den Weg über einen Umverteilungskampf halte ich deshalb für sehr verlustreich und nicht zielführend. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Diskussion um die Finanzierung der EU-Ausgaben habe ich keine Hoffnung, dass es gelingen könnte, zusätzliche Mittel für Agrarausgaben bewilligt zu bekommen. Das wäre auch nicht zu verantworten. Mich würden dazu klare Aussagen der Bundes-CDU interessieren.
Herr Oesterhelweg, jetzt sollten Sie gut zuhören: Teilt die CDU die Auffassung von Herr Böge? Meinen Sie es ernst mit der nationalen Kofinanzierung von Direktzahlungen? Was bedeutet das für Niedersachsen? Oder soll das allein aus Bundesmitteln finanziert werden?
Die CDU muss für Klarheit sorgen, auch bei der Frage, wie viel Prozent des Bruttonationalproduktes sie in die EU-Kasse zahlen will. Bleibt sie a) bei 1 %, dann bedeutet das Kürzungen bei den Agrarausgaben, vor allem bei Mitteln in der Regionalentwicklung. Will sie b) mehr, dann muss sie sagen, woher die Mittel im laufenden Bundeshaushalt kommen sollen. Spannend wäre auch, zu erfahren, wie sich unser Ministerpräsident und Minister Ehlen positionieren.
Beide Varianten sind für Niedersachsen unvorteilhaft. Eines geht nicht: In Brüssel für mehr Mittel und in Berlin für Beibehaltung des 1 %-Anteils eintreten. Sie können nicht bei allen Themen rumeiern, Sie müssen Farbe bekennen und den Menschen erklären, was Sie wollen.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. - Wir werden im Ausschuss Zeit haben, über Einzelheiten des Vorschlags zu diskutieren. 1 : 1 wird er nicht umsetzbar sein. Letztlich steht und fällt das Konzept mit der Finanzierbarkeit. Deshalb ist in Brüssel Klarheit über den künftigen Finanzrahmen zu schaffen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Das geht ganz schnell. Der Bericht umfasst zwar fünf Seiten. Ich werde mich aber auf zehn Zeilen beschränken.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit den Beschlussempfehlungen in den Drucksachen 2042 und 2043 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstens mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen, den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drucksache 684 in geänderter Fassung anzunehmen, und zweitens mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der FDP und Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der SPD, den Entschließungsantrag der SPDFraktion in der Drucksache 1935 abzulehnen.
Das zu Beginn der Beratung angestrebte Ziel, eine von allen Fraktionen getragene Beschlussempfehlung an den Landtag zu richten, konnte trotz entsprechender Bemühungen nicht erreicht werden, da betreffs des Finanzierungskonzeptes für die Pferdeland Niedersachsen GmbH kein Konsens erzielt werden konnte und es deshalb abschließend zu der eingangs genannten mehrheitlichen Empfehlung des federführenden Agrarausschusses kam. - Den Rest des Berichtes gebe ich zu Protokoll.
Der SPD-Antrag war dem Ausschuss direkt überwiesen worden.
Der Sprecher der Fraktion der CDU verdeutlichte zu Beginn der Beratungen am 22. Januar 2004 die besondere Bedeutung des Pferdesportes und der Pferdezüchtung in Niedersachsen. Dies werde nicht zuletzt durch das Landeswappen belegt. Die Zielsetzung des Antrages seiner Fraktion sei es nun, das bereits vorhandene wirtschaftliche Potenzial „rund um das Pferd“ weiter auszubauen und auch zukünftig den Standort Niedersachsen als Pferdeland zu stärken. Zusätzlich werde eine
Weiterentwicklung in den Bereichen Pferdetourismus, therapeutisches Reiten und Reiten als Schulsport angestrebt.
Der Sprecher der Fraktion der FDP schloss sich den Ausführungen des Vertreters der CDUFraktion an und ergänzte, dass die Rolle des Pferdes in der Landwirtschaft wieder an Bedeutung gewinne, da sich eine zusehends größer werdende Zahl von landwirtschaftlichen Betrieben - bedingt durch die steigende Beliebtheit der Freizeitreiterei auf die Haltung und Versorgung dieser Pferde als Haupterwerb spezialisiert hätten.
Die Vertreter der Oppositionsfraktionen erwiderten indessen, dass sie im Hinblick auf die knappe Haushaltslage des Landes Niedersachsen die Durchführbarkeit der in dem Entschließungsantrag angesprochenen Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Pferdelandes Niedersachsen anzweifeln würden.
In einer vom Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einvernehmlich beschlossenen öffentlichen Anhörung am 18. Februar 2005 stellten sodann Vertreter aus den Bereichen des Pferdesports und der Pferdezucht ihre Positionen dar. Der Sprecher des Niedersächsischen Reiterverbandes verdeutlichte hierbei stellvertretend für den Kreis der Anzuhörenden die erfolgreiche Arbeit bewährten Strukturen der Verbände und den daraus resultierenden internationalen Erfolgen niedersächsischer Reiter und Pferdezüchter. Zwecks Fortsetzung dieser erfolgreichen Arbeit hätten sich nunmehr die großen Pferdesport- und Zuchtverbände auf die Gründung einer übergeordneten Koordinierungsstelle, der Pferdeland Niedersachsen GmbH, verständigt. Die Verbände, so der Vertreter abschließend, hofften nunmehr auf eine Unterstützung durch die Landesregierung bei den Aktivitäten der Koordinierungsstelle.
Bereits vor der Anhörung zum Thema Pferdeland Niedersachsen wurde dem Agrarausschuss ein Antrag der SPD-Fraktion direkt überwiesen, der jedoch nach Auswertung der Anhörung der einzelnen Verbände zurückgezogen und durch einen neuen - aktualisierten - Antrag in der Drucksache 1935 ersetzt wurde. Im weiteren Beratungsverlauf stellte der Sprecher der SPD-Fraktion die Zielsetzung des Entschließungsantrages seiner Fraktion dar: Danach werde die Landesregierung aufgefordert, die neu gegründete Pferdeland Niedersachsen GmbH mit einer Mitgliedschaft und einem ge
meinsamen Strategiepapier zu unterstützen. Darüber hinaus sollten vorhandene Förderinstrumente, wie z.B. Mittel aus PROLAND, verwendet werden, um eine Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung insbesondere von reittouristischen Angeboten sicherzustellen.
Auch die CDU-Fraktion machte sich das Ergebnis der Anhörung zu Eigen und brachte im Laufe der Beratungen einen Änderungsvorschlag ein, indem insbesondere auf das von der neuen Koordinierungsstelle erarbeitete Konzept „Weiterentwicklung des Pferdelandes Niedersachsen“ abgestellt wurde, verbunden mit der Bitte an die Landesregierung, bei der Umsetzung maßgeblich mitzuwirken.
Das zu Beginn der Beratungen angestrebte Ziel, eine von allen Fraktionen getragene Beschlussempfehlung an den Landtag zu richten, konnte trotz entsprechender Bemühungen nicht erreicht werden, da betreffs des Finanzierungskonzeptes für die Pferdeland Niedersachsen GmbH kein Konsens erzielt werden konnte und es damit abschließend zu der eingangs genannten mehrheitlichen Empfehlung des federführenden Agrarausschusses kam.
Die mitberatenden Ausschüsse für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Inneres und Sport, Wissenschaft und Kultur, Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, Haushalt und Finanzen sowie der Umweltausschuss haben sich dem so gefundenen Beratungsergebnis des Agrarausschusses ohne weitergehende Diskussionen angeschlossen.
Am Ende meiner Berichterstattung bitte ich Sie daher namens des federführenden Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, der Beschlussempfehlung in den Drucksachen 2042 und 2043 zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, mir geht es nicht um illegale Praktiken. Aber es gibt namhafte Experten, die bezweifeln oder zumindest sehr stark in Frage stellen, dass das Material, wenn es nur bei 70° C behandelt wird, völlig hygienisiert worden ist, und darauf hinweisen, dass eine riesige Seuchengefahr von diesem Material ausgeht, wenn es auf Äcker aufgebracht wird. Ich frage nicht, weil ich mir Sorgen um die Tierkörperbeseitigungsanstalten mache, sondern weil ich mir Sorgen um die Verbraucherinnen und Verbraucher und letztendlich auch um die Landwirte mache,
die dann einen verseuchten Acker haben.
Zu der Frage der Zeit, frage ich Sie: Wollen Sie denn warten und erst dann handeln, wenn festgestellt worden ist, dass Material auf den Acker kommt, das belastet ist?
Herr Minister Ehlen, teilen Sie die Auffassung der Firma Herta-Artland, dass durch die gesetzeswidrigen Praktiken Wettbewerbsbedingungen massiv unterlaufen und Arbeitsplätze der Stammbelegschaften bedroht sind?
Herr Minister, die Verwaltungsreform wird letztendlich ja zur Schließung von Behördenstandorten führen. Welche Einflussmöglichkeiten wird die Arbeitsgruppe auf die Standortwahl haben? Wird sie ein Vorschlagsrecht haben, und nach welchen Kriterien wird sie vorschlagen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kethorn, wir sind uns in einigen Punkten einig. In einem aber stimme ich Ihnen nicht zu: Frau Harms ist weder blind, noch gackert sie hier herum.
Sie hat eine rhetorisch perfekte Rede gehalten.
- Mal langsam! Ich versuche es mit ein bisschen Sachlichkeit. Wir haben schon einen langen Vormittag hinter uns. Die Emotionen kochen langsam hoch. Aber rund 14 Millionen Legehennen in Niedersachsen würden sehr aufmerksam zuhören, wenn sie wüssten, worüber wir heute Morgen reden.
Viele Landwirte haben ein vitales Interesse daran, dass eine Regelung durch den Bund ermöglicht wird, die den unterschiedlichen Ansprüchen genügt. Worum geht es dabei?
Die entscheidenden Fragen sind: Erstens. Welche Haltungsweise ist artgerecht? Zweitens. Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, damit man von einer artgerechten Haltungsweise sprechen kann? Drittens. Gibt es in Deutschland ökonomische Bedingungen, die eine artgerechte Tierhaltung ge
währleisten und die vermeiden, dass das Problem einfach ins Ausland verlagert wird?
Welche Haltungsweise ist artgerecht? - Man macht es sich zu einfach, wenn man behauptet, alles, was draußen stattfinde, sei artgerecht und alles, was im Stall gehalten werde, widerspreche dem Tierschutz. Die im Antrag angesprochene Untersuchung der TiHo Hannover liegt seit einigen Wochen vor und enthält eindeutige Ergebnisse.
Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit - LAVES hat im Mai 2003 in der Zeitschrift Deutsche Tierärztliche Wochenschrift über praktische Erfahrungen mit alternativen Haltungssystemen berichtet. Ob Bodenhaltung, Freilandhaltung oder Volierenhaltung - keine Form ist per se eine artgerechte Haltung. Wenn in der Freilandhaltung 20 bis 25 % der Tiere sterben, was keine Seltenheit ist und beschönigend mit „Mortalitätsrate“ bezeichnet wird, wenn wegen der zahlreichen verschiedenen bakteriellen Erkrankungen verstärkt geimpft werden muss, wenn massenhaft Schnäbel gekürzt werden müssen, damit der Kannibalismus überhaupt beherrscht werden kann, dann zeigt dies, wie falsch es ist, unkritisch bestimmte Systeme zu fordern.
Nicht ein bestimmtes System ist zu fordern, sondern es muss für jedes System genau geprüft und erforscht werden, unter welchen Bedingungen es artgerechte Haltung ermöglicht, und zwar ohne ideologisch geprägte Vorabbeurteilungen. Genau dazu leisten die Untersuchungen der TiHo und des LAVES einen wichtigen Beitrag. Insofern ist der zweite Spiegelstrich im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen völlig berechtigt. Aber erstens muss unserer Meinung nach auch der ausgestaltete Käfig von der Forschung untersucht und weiterentwickelt werden, und zweitens brauchen die Landwirte mehr Zeit für die Umstellung, wenn sie nicht in Kauf nehmen wollen, dass die Tierschutzprobleme in andere Länder verlagert werden. Das hilft den Hühnern nun wirklich nicht.
Auch die geforderte Fachberatung, die Bereitstellung des erforderlichen Managementwissens und die Unterstützung von Modellprojekten sind Selbstgänger.
Jetzt kommt die Antwort oder zumindest der Versuch einer Antwort auf die dritte von mir eingangs
gestellte Frage, nämlich die Frage nach den ökonomischen Bedingungen, unter denen bei uns in Niedersachsen, in Europa und im Rest der Welt produziert wird. Glaubt irgendjemand hier im Raum, dass das Bild vom glücklichen Huhn, das fröhlich gackernd um das Bauernhaus läuft und nach Lust und Laune irgendwo ein Ei legt - sonntags vielleicht auch mal zwei -, den Verbraucher auf Dauer über die Wirklichkeit hinwegtäuscht? Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, in Ihrem Antrag davon sprechen, dass sich 83 % der Befragten ein Freilandei wünschen und dass Handelsketten bereits diesem Wunsch folgen, so muss ich dem entgegenhalten: Das sagt leider überhaupt noch nichts darüber aus, ob diese Eier von artgerecht gehaltenen Freilandhühnern stammen und ob sie dann auch gekauft werden. Schauen Sie doch einmal in den Wagen der Befragten, wenn sie bei Aldi herauskommen. Bei Aldi geht es bekanntlich nur um den Preis. Wer glaubt, dass Aldi dem Tierschutz Priorität gibt und sein ökonomisches Interesse vernachlässigt, der ist schief gewickelt.
Nicht dass jemand nach meinen bisherigen Ausführungen auf die Idee kommt, ich würde ein Zurück zum alten Käfig fordern. Das wäre unverantwortlich. Die SPD-Landtagsfraktion will, dass wir in der Phase des Übergangs den Landwirten eine Existenz ermöglichen, die sich z. B. mit dem ausgestalteten Käfig bemühen, Tierschutz und Ökonomie zu verbinden.
Bitte schauen Sie sich einmal die Betriebe und vor allem die Tiere in den ausgestalteten Käfigen an. Sie werden sehen, dass hier ein deutlicher qualitativer Unterschied zum Käfig alter Prägung besteht. Man muss sich aber die Mühe machen hinzugehen.
Es hilft dem Huhn nicht, und es hilft dem Verbraucher nicht, wenn die Eierproduktion lediglich ins Ausland verlagert wird. Es ist bekannt, dass in benachbarten Staaten gewaltige Produktionseinheiten aufgebaut werden, die wir nicht kontrollieren können, auf die wir keinen Einfluss haben,
vor denen wir uns aber nicht abschotten können. Wenn Aldi garantieren würde, nur deutsche Eier zu den dann notwendigen Preisen anzubieten, dann könnte der Übergang vielleicht reibungslos, wie es
in Ihrem Antrag heißt, vonstatten gehen. Aber dies werden Aldi, Edeka, Lidl und andere leider nie tun.
Eher importieren sie ein Freilandei aus irgendeinem anderen Land.
TiHo und LAVES weisen nachdrücklich darauf hin, dass noch eine Menge an Untersuchungen und Entwicklung, z. B. in der Züchtung, erforderlich ist, um die Bedingungen wirklich zu verbessern.
Folgendes ist mir außerordentlich wichtig: Vor allem brauchen wir die Einführung eines Prüf- und Zulassungsverfahrens für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen, wie § 13 a des Tierschutzgesetzes es ermöglicht und bereits im Jahre 2001 von der Bundesregierung „in Aussicht“ gestellt wurde. Ein solches Prüfsiegel muss für alle Haltungssysteme und Haltungsformen schnellstmöglich eingeführt werden. Im Jahre 2001 wurden rund 85 % der Legehennen in konventionellen Batterien gehalten, davon ein Drittel in Niedersachsen. Damit ist offenkundig, dass es von entscheidender Bedeutung ist, hier eine Zeitschiene zu eröffnen, die es den Betrieben ermöglicht, diese Umstellung unter existenzerhaltenden Bedingungen vorzunehmen. Es geht immerhin um 400 Betriebe mit im Durchschnitt 36 000 Tieren. In dieser Zeitspanne muss die Umstellung geschafft werden. Ausgestaltete Käfige - das betone ich ganz besonders sind nicht das Endziel. Aber sie sind eine deutliche Verbesserung der jetzigen Situation. Das zeigen Betriebe wie der von Gerwesmann in Glandorf. Diese Umstellung kann mit betrieblichem Erfolg gekoppelt werden. Das hilft den Hühnern, das hilft den Bauern,
vor allem kommen gesunde Eier auf den Tisch und in die Nudeln.
Gestatten Sie mir zum Schluss noch eine Bemerkung zum aktuellen Diskussionsstand im Bundesrat. Es ist zu begrüßen, dass ein zentraler Punkt der Legehennenverordnung wohl korrigiert wird und dass der ausgestaltete Käfig, wie es schon in anderen europäischen Ländern der Fall ist, auch in Deutschland zugelassen werden soll. Wahrscheinlich wird auch der von Mecklenburg-Vorpommern vorgelegte Antrag eine Mehrheit finden
- ich komme zum Schluss -, womit dann auch endlich die Einführung eines Prüfverfahrens nach § 13 a des Tierschutzgesetzes gesichert wäre und es hinsichtlich der Kleingruppenhaltung einen Probelauf geben kann. Je eher, desto besser!
Fatal wäre es, wenn der Bundesrat den Antrag des Landes Sachsen bezüglich der Verlängerung der Übergangsfrist für die herkömmliche Käfighaltung annehmen würde. Dies wäre ein Signal in die absolut falsche Richtung. Die Wirkung eines solchen Signals können wir an der angelaufenen Anzeigenkampagne ablesen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister Ehlen, vor dem Hintergrund der bisher gegebenen Antworten stelle ich folgende Frage: Ist der Eindruck richtig, dass die Landesregierung zur Sicherung der Koexistenz in Niedersachsen noch keinerlei konkrete Überlegungen angestellt hat? Wenn nein, welche sind das?
Herr Minister Ehlen, Sie haben vorhin bereits gesagt, dass bei den aufgedeckten Missständen häufig auch stalltechnische und bauliche Mängel gerügt würden. Wäre es vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll, bei allen Tierhaltungsanlagen so etwas wie einen TÜV einzuführen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diese Plenarsitzung steht wieder einmal unter dem Zeichen von Tierschutz und Tierhaltung, und das ist gut so; denn anscheinend ist in diesem Bereich noch eine Menge zu tun. Es ist also ein wichtiges Thema für Niedersachsen.
Herr Klein, wenn es einen Stall gibt, in dem es Probleme gibt - ich glaube, er liegt im Emsland -, dann werden wir das zum Anlass nehmen, ihn aufzusuchen und uns vor Ort zu erkundigen. Dann wissen wir authentisch Bescheid.
Zum Antrag: Der vorliegende Antrag beinhaltet die Forderung nach einer einheitlichen Genehmigungspraxis in Niedersachsen für die Auslaufhaltung mit Stroheinstreuung in Offenställen. Das Ministerium führte dazu in den Ausschusssitzungen aus, dass von den Landkreisen bzw. von den Kommunalverwaltungen noch keine Fälle an das Ministerium herangetragen worden seien, die auf eine unterschiedliche Verfahrensweise bei der Genehmigung deuten würden. Zudem wurde versichert, dass gerade in Niedersachsen ein Modell zugrunde gelegt wird, bei dem bei besonderen Situationen, etwa räumlicher Art, bezüglich der Stalltechnik oder auch bei besonderen topografi
schen und anderen Verhältnissen, detaillierte gutachterliche Untersuchungen angestellt würden, bei denen sich eine gewisse Praxis herausgebildet habe. Darüber hinaus hätten Sachverständige z. B. vom TÜV oder von den Kammern Modelle entwickelt, mit denen einzelfallbezogene Genehmigungsverfahren gehandelt werden könnten.
All dies deutet darauf hin, dass der Vorwurf, in Niedersachsen würde es bei Genehmigungsverfahren eine Benachteiligung der Auslaufhaltung geben, faktisch nicht zu belegen ist. Meine Damen und Herren, es gibt auch keine belastbaren Erhebungen, ob Genehmigungsanforderungen höher und aufwändiger sind als bei geschlossenen Tierhaltungsanlagen.
Solange die genannten Ausführungen nicht wiederlegt werden können - mir liegen diesbezüglich noch keine Fakten vor -, muss ich die Schlussfolgerung ziehen, dass akuter Handlungsbedarf nicht besteht. Kritisch bemerken muss ich jedoch, dass unserer Bitte, seitens des ML zu ermitteln, ob es Landkreise oder Regionen gibt, in denen übermäßig viele Anträge auf Errichtung von Offenställen oder Auslaufhaltung abgelehnt oder mit besonderen Auflagen verbunden worden sind, nicht entsprochen wurde. Das hätte hilfreiche Daten für die Beurteilung der Problematik ergeben. Ich hoffe, man scheut sich nicht vor diesen Daten.
Fazit: Wir stimmen mit den Antragstellern überein, dass es eine landesweit nachvollziehbare einheitliche Genehmigungspraxis mit angemessenen Genehmigungsanforderungen und -auflagen geben muss. Allerdings kann eine höhere Standardisierung des Genehmigungsverfahrens erst dann vorgenommen werden, wenn die Ergebnisse des im Antrag angesprochenen Verbundprojektes vorliegen. Das soll Ende 2005 der Fall sein.
Meine Damen und Herren, der Forderung, schon jetzt - wie im Antrag ausgeführt - für tiergerechte Haltungsformen die jeweils günstigsten Berechnungsmethoden für Emissionsumfang und -ausbreitung anzuwenden, lehnen wir ab, zumal wenn diese noch nicht wissenschaftlich fundiert vorliegen. Dies wäre eine nicht zu rechtfertigende Bevorzugung, die außerdem den verbindlichen Zielen des Klima- und Umweltschutzes entgegenwirken würde. Dies können wir und gerade Sie von Bündnis 90/Die Grünen nicht wollen. Eine Ungleichbehandlung kann ich in diesem Zusammenhang nicht erkennen. Im Gegenteil, werden doch beim Genfer Luftreinhalteabkommen, über die IVU
Richtlinien und über die TA Luft die besonderen Bedingungen für die unterschiedlichen Haltungsformen berücksichtigt. Außerdem besteht schon heute die Möglichkeit, von der Maßgabe einer Emissionssenkung um 20 % bei Neuanlagen abzuweichen, wenn dies aus Tierschutzgründen erforderlich sein sollte. Auch die TA Luft berücksichtigt in besonderer Weise die alternativen Haltungsformen.
Herr Klein, wir sollten die dringend notwendige Forschung forcieren, wie Sie dies auch in Ihrer letzten Rede gefordert haben, damit wir Tierhaltungsanlagen genehmigen können, die mehr Tierschutz sichern und glückliche Schweine, Hennen und Rindviecher beherbergen. Wir sollten aber nicht durch unfachmännische bevorzugende Verfahren glückliche Nachbarn und Naturschützer zu höllischen Nachbarn und militanten Natur- und Klimaschützern werden lassen.
Meine letzte Anmerkung: Ich halte es für fatal, wenn wir angeblich tiergerechtere Haltungsformen pauschal bevorzugt genehmigen sollen. Die Hühner, die ich bei unseren Bereisungen in Auslaufhaltung gesehen habe, sahen nach meinem Dafürhalten alle nicht sehr glücklich aus. Wenn Sie mit den vorliegenden neuesten wissenschaftlichen Forschungsergebnissen - Herr Klein, das sind keine Gefälligkeitsgutachten für irgendwelche Hühnerbarone - nicht einverstanden sind, dann frage ich Sie, warum Ihre Ministerin nicht schon selbst solche Forschungen in Auftrag gegeben hat.
Wenn ich dann noch die neuerdings vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnisse über die Haltungsformen für Legehennen mit einbeziehe, dann muss ich feststellen, dass aus der Sicht des Tierschutzes und auch des Verbraucherschutzes die jetzige Auslaufhaltung noch nicht optimal ist um es vorsichtig zu formulieren. Ich meine, diese Forschungsergebnisse müssen ernst genommen werden, auch wenn sie nicht den postulierten Vorstellungen entsprechen. Hier ist aber noch viel Forschungsarbeit notwendig. Wir werden darüber im Laufe der Plenarwoche noch zu reden haben.
Mein Schlusssatz: Wir wollen mehr Tierschutz und Verbraucherschutz nicht zulasten von Klima- und Umweltschutz und auf der Grundlage gesicherter Forschungsergebnisse, und zwar möglichst zeit
nah. Wir werden den vorliegenden Antrag ablehnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Niedersächsische Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird nicht müde, die Stärkung des ländlichen Raumes in den Mittelpunkt seiner Arbeit zu stellen.
Tatsächliche Folgen dieser Ankündigungen lassen bisher auf sich warten. Im Gegenteil: Der Eindruck verfestigt sich, dass schon mit dem Erhalt des Status quo im ländlichen Raum eine Menge gewonnen wäre, um einer Verschlechterung der Lebensbedingungen entgegenzuwirken.
Aktueller Hintergrund für diese Befürchtungen ist eine Maßnahme der Deutschen Post AG mit erheblichen Auswirkungen. Die von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post verordnete Portosenkung hat die Deutsche Post AG teilweise dadurch kompensiert, dass sie zahlreiche Postfilialen geschlossen und etliche tausend Briefkästen abgehängt hat. Landesweit sorgten diese Maßnahmen in Städten und Regionen gleichermaßen für große Empörung. Werden Briefkästen, besonders auf dem Land, weiter ausgedünnt, wäre dies ein Verstoß gegen das Gebot der wohnortnahen Versorgung mit postalischen Basisangeboten.
Weitere Schließungen von Postfilialen und weitere Demontagen von Briefkästen würden vor allem den ländlichen Raum benachteiligen.
Diesen konkreten Vorgang zum Anlass nehmend, fragen wir die Landesregierung:
1. Hat sie das Gespräch mit der Post gesucht, um Hinweise oder Informationen von der Post zu erhalten, ob weitere derartige Maßnahmen geplant sind, und was wurde unternommen, um diese abzuwenden?
2. Welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um einer mangelnden Versorgung des ländlichen Raumes mit Briefkästen und Poststellen entgegenzuwirken?
3. Welche Möglichkeiten hat sie, private Betreiber von Poststellen und Briefkästen im ländlichen Raum zu unterstützen?
Neben der Schließung von Postfilialen, der Demontage von Briefkästen und der Schließung von Toto-Lotto-Annahmestellen steht zu befürchten bzw. wird ja auch mittlerweile praktiziert, dass die Sparkassen zunehmend Filialen im ländlichen Raum schließen. Ich frage die Landesregierung, ob sie diesbezüglich mit dem Sparkassen- und Giroverband Gespräche geführt hat und, wenn ja, mit welchem Ergebnis.
Ich frage die Landesregierung, ob sie ein konkretes Förderprogramm plant, mit dem die Versorgung mit privaten und öffentlichen Dienstleistungen im ländlichen Raum gesichert wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe noch eine Frage an die Ministerin in Bezug auf die Geflügelpest. Habe ich Ihre Antwort richtig
verstanden, dass es für das Hilfspersonal keinerlei Verhaltensanweisungen oder Hinweise gibt, wie man sich zu verhalten hat, wenn man in Ställen eingesetzt wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Klein, selbstverständlich wollen auch wir glückliche Schweine. Das steht völlig außer Frage. Wir wollen auch glückliche Menschen. Dazu gehört frische Luft; Darauf komme ich gleich noch zurück. Davon könnte hier ein bisschen mehr im Raum sein, und ich würde auch gerne von hier aus die Sonne sehen. Vielleicht könnte man ein Fenster anbringen. Das wäre alles wunderbar.
Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht ein grundsätzliches Problem der neuen Agrarpolitik an. Auf der einen Seite wollen wir für mehr Tierschutz sorgen und tiergerechte Haltungsformen besonders fördern, auf der anderen Seite haben wir uns ehrgeizige Ziele für Klima- und Umweltschutz im Bereich der Nutztierhaltung gesteckt. Unbestritten ist, dass die Landwirtschaft Emissionsquelle für klimarelevante Gase ist. Die deutsche Landwirtschaft ist an den Emissionen klimaschädlicher Gase zu rund 5,8 % beteiligt. Ihr Anteil beträgt bei Lachgas - wer das wissenschaftlich haben will: N2O - etwa 52,5 % und bei Methan rund 45 % des Ausstoßes. Der Großteil dieser Emissionen stammt aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Auch für rund 90 % der Ammoniakemission ist in Deutschland die Tierhaltung verantwortlich. Aus diesem Grunde wurde das bereits seit 1979 bestehende Genfer Luftreinhalteabkommen erweitert. Dieses UN/ECE-Protokoll zur Verringerung der Versauerung, Eutrophierung und von bodennahem Ozon, das so genannte Multikomponentenprotokoll, regelt seit 1999 die Reduktion der Schadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffoxid von leichtflüchtigen organischen Schadstoffen und von Ammoniak, und sieht die Einhaltung von nationalen Emissionshöchstmengen bis zum Jahr 2010 vor. Entgegen der ursprünglichen Forderung der UN hat Deutschland nur einer Minderung der Ammoniakemisssion von etwa 28 % zugestimmt; gefordert waren eigentlich 50 %.
Aber diese 28 % entsprechen immer noch einer jährlichen Emission von ca. 550 000 t.
Um die Maßgabe des Protokolls erfüllen zu können, muss nach Auffassung der Bundesregierung unter Umständen sogar auch eine Begrenzung des Nutztierbestandes in Regionen mit sehr hoher Nutztierdichte erfolgen.
Herr Klein, Sie werden jetzt sicherlich sagen, dass diese Probleme und Belastungen gerade von den konventionellen Tiermastanlagen verursacht werden und dass die alternativen Tierhaltungsformen dem entgegensteuern wollen. Wir müssen jedoch zur Kenntnis nehmen - das schreiben Sie auch in Ihrem Antrag -, dass es bisher wenig Untersuchungen über die Emissionen der alternativen Haltungsformen gibt. Deswegen ist die Forderung, diese Untersuchung zügig zu machen, äußerst vernünftig.
Wir stimmen mit Ihnen auch darin überein, dass es eine landesweit einheitliche Genehmigungspraxis für Auslaufhaltung mit Stroheinstreu und Offenstellen geben muss, mit angemessenen Genehmigungsanforderungen und Auflagen. Ob diese Anforderungen aber höher oder niedriger als bei den von Ihnen angesprochenen geschlossenen Tierhaltungsanlagen sein müssen, sollte meines Erachtens erst abschließend entschieden werden, wenn die Ergebnisse des in Ihrem Antrag angesprochenen Verbundprojekts vorliegen.
- Ich meine, wir können gemeinsam nach Regelungen für die Zwischenzeit suchen. Ich biete das zumindest für meine Fraktion an.
Die Bundesregierung weist im Tierschutzbericht 2003 mit Recht darauf hin, dass einzelne Formen und Elemente der Nutztierhaltung, die aus Tierschutzsicht erwünscht sind, je Tierplatz höhere Emissionen als konventionelle Verfahren aufweisen. Der Bericht nennt hier ausdrücklich die Haltung mit Einstreu oder Auslauf. Die Bundesregierung benennt damit genau den Konflikt, der zwischen den tierschutzgerechten Haltungsformen und den Klima- und Umweltschutzbemühungen besteht. Die Strategie der Bundesregierung stellt sich dabei wie folgt dar:
„Es soll verhindert werden, dass künftig die Genehmigung und das Betreiben besonders tiergerechter Haltungssysteme, die Standards oberhalb tierschutzrechtlicher Mindestanforderungen erfüllen, aus Gründen des
vorbeugenden Klima- und Umweltschutzes gefährdet werden, so lange, wie aus Gründen des Immissionsschutzes in nationalem und europäischem Recht festgelegte Grenzwerte eingehalten werden.“
Das ist auf Seite 12 dieses Berichts nachzulesen.
Herr Klein, es kann also nicht ausschließlich darum gehen, wie in Ihrem Antrag gefordert, im Genehmigungsverfahren für tiergerechte Haltungsformen z. B. die jeweils günstigsten Berechnungsmethoden für Emissionsumfang und -ausbreitung anzuwenden, vor allem, wenn diese noch nicht vorliegen. Eine Ungleichbehandlung kann ich in diesem Zusammenhang auch nicht erkennen. Im Gegenteil, beim Genfer Luftreinhalte-Abkommen werden über die IVU-Richtlinie und über die TA Luft die besonderen Bedingungen für die unterschiedlichen Haltungsformen berücksichtigt.
Meine Damen und Herren, das schon erwähnte Multikomponentenprotokoll eröffnet z. B. bei den Haltungsverfahren ausdrücklich die Möglichkeit, von der Maßgabe einer Emissionssenkung um 20 % bei Neuanlagen abzusehen, wenn das aus Tierschutzgründen erforderlich sein sollte. Auch die TA Luft berücksichtigt in besonderer Weise die alternativen Haltungsformen:
„Bei den besonderen Anforderungen für Tierhaltungsanlagen sind die baulichen und betrieblichen Anforderungen mit den Erfordernissen einer artgerechten Tierhaltung abzuwägen, soweit diese Form der Tierhaltung zu höheren Emissionen führt.“
Meine Damen und Herren, natürlich unterstützt die SPD-Fraktion die Förderung tiergerechter Haltungsformen. Allerdings darf diese Förderung nicht zu einem grundsätzlichen Vorrang gegenüber Klima- und Umweltschutzaspekten führen, deren Auswirkungen bisher nicht angemessen untersucht worden sind. Gerade mit Blick auf die internationalen Verpflichtungen im Bereich des Klimaschutzes muss es in unserem Interesse liegen, Lösungen zu finden, die sowohl die tiergerechten Haltungsformen fördern als auch dem Klimaschutzprogramm Rechnung tragen.
Herr Klein, ich hoffe, wir werden in angeregter Diskussion diesen Weg im Ausschuss gemeinsam entwickeln und uns dabei von fachlich fundierten Kenntnissen, soweit sie dann vorliegen, leiten las
sen. Wir sind dazu bereit. Das unterstelle ich Ihnen auch. - Vielen Dank.
Herr Minister, es wurde vorhin eine konkrete Frage gestellt. Die haben Sie noch nicht beantwortet. Die Frage lautete, ob es bei den beiden unterrichtsfreien Tagen zwischen den Halbjahren bleibt.
Herr Minister, wir reden ja sicherlich nicht über eine gefühlte Bevorzugung der Biobauern in Niedersachsen. Deswegen meine Frage: Welche Ihrer Meinung nach unnötigen Maßnahmen haben die Produktion der Biobauern in Niedersachsen in der Vergangenheit angereizt, und welche wollen Sie konkret einfrieren oder abschaffen?