Protokoll der Sitzung vom 23.06.2006

3. Wann ist mit einer Behebung des derzeitigen defizitären Zustands im Bereich Katastrophenausbildung durch die Landesregierung zu rechnen?

Zur Umsetzung der Beschlüsse der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) vom 6. Dezember 2002 - „Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung“ - hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Hinweise zur Bildung von Stäben der administrativ-organisatorischen Ebene (Verwaltungsstäbe - VwS)“ erarbeitet. Diese Hinweise eröffnen ausdrücklich die Möglichkeit, in einem bundeseinheitlichen Führungssystem unter Berücksichtigung der Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 100 die administrativ-organisatorischen und die operativ-taktischen Aufgaben innerhalb eines Gesamtstabes zu erledigen oder sich getrennter Stäbe zu bedienen. Die beiden Alternativen bestehen gleichberechtigt.

In Niedersachsen sind gemäß Runderlass des MI vom 19. Oktober 2000 unter Berücksichtigung der FwDV 100 die beiden Aufgabenbereiche in einem Gesamtstab zu erledigen. Diese mit Erlass vom 8. Juli 2004 bekräftigte einheitliche Führung steht im Einklang mit der Beschlusslage der IMK.

Nach Initiative Niedersachsens und anderer Länder unter Hinweis auf die genannte Beschlusslage hat das BMI im März 2005 die Zusage gegeben, dass die Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) ab 2006 neben der Ausbildung der Mitglieder der administrativorganisatorischen Ebene des Verwaltungsstabes im Seminar „Krisenmanagement“ auch wieder Seminare für den Gesamtstab anbieten wird. Diese Seminare waren von der AKNZ in unzutreffender Auslegung der Beschlusslage ausgesetzt worden. Die AKNZ hat daraufhin unter Hinweis auf ihre Auslastung im ersten Halbjahr 2006 mit Vorbereitungslehrgängen auf die FIFA Fußballweltmeis

terschaft zunächst vier Gesamtstabsseminare in das Jahresprogramm aufgenommen.

Das Ausbildungsangebot soll nach Planung der AKNZ ab 2007 wieder erhöht werden. Dies entspricht auch dem Beschluss des Ausschusses „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ des Arbeitskreises V der IMK vom September 2005, mit dem das BMI gebeten wird, dafür Sorge zu tragen, dass das Lehrgangsangebot der AKNZ für beide Stabsmodelle ab dem Jahr 2007 soweit wie möglich dem Bedarf angepasst wird.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Wie in der Vorbemerkung dargelegt, entspricht die Regelung in Niedersachsen zur Aufgabenerfüllung bei der Katastrophenbekämpfung in einem Gesamtstab der Beschlusslage der IMK.

Zu 2: Die AKNZ hat in das Programm 2006 für die Gesamtstabsseminare eine zusätzliche Zugangsvoraussetzung für Teilnehmer aus dem administrativ-organisatorischen Aufgabenbereich aufgenommen, wonach für diesen Personenkreis die Teilnahme an einem Einweisungslehrgang auf Landesebene nachzuweisen ist. Die Durchführung von - bislang nicht erforderlichen - Einweisungslehrgängen zur Stabsarbeit in den Ländern setzt bereits aus Kapazitätsgründen einen längeren Vorlauf voraus.

Auf Intervention des MI wurde inzwischen mit der AKNZ geklärt, dass für die niedersächsischen Teilnehmer kein Einweisungslehrgang, sondern lediglich ein Nachweis von Grundkenntnissen über den Stabsaufbau gefordert wird. Dieser Nachweis kann durch eintägige Seminare an den Landesfeuerwehrschulen abgedeckt werden. Geprüft wird zurzeit die Aufnahme solcher Kurzseminare im zweiten Halbjahr 2006 insbesondere an der Landesfeuerwehrschule Celle. Daneben besteht weiterhin die Möglichkeit für niedersächsische Katastrophenschutzbehörden, Grundlehrgänge zur Stabsarbeit an der Landesfeuerwehrschule SachsenAnhalt in Heyrothsberge zu besuchen.

Zu 3: Für die Katastrophenschutzbehörden bestehen vielfältige Möglichkeiten der Aus- und Fortbildung. Zusätzlich zu den wieder aufgenommenen Gesamtstabsseminaren sind weitere Lehrgänge an der AKNZ sinnvoll. So bieten sich für Teilnehmer aus dem administrativ-organisatorischen Aufgabenbereich die Seminare „Krisenmanagement“ an,

für den Bereich der Technischen Einsatzleitungen gibt es wie bisher die Stabslehrgänge für den operativ-taktischen Bereich. Die Katastrophenschutzbehörden können zudem mit dem vorhandenen ausgebildeten und geschulten Personal des administrativ-organisatorischen Bereichs und der Feuerwehren - auch durch Stabsrahmenübungen eine geeignete Vorbereitung der Mitglieder des gesamten Katastrophenschutzstabes sicherstellen. Weitere Ausbildungsmöglichkeiten bestehen z. B. an der Landesfeuerwehrschule Sachsen-Anhalt in Heyrothsberge.

Im Hinblick auf die Weiterentwicklung der AKNZ durch den Bund sollen künftig in einer BundLänder-Arbeitsgruppe Schnittstellen zwischen der Stabsausbildung an der AKNZ und auf Landesebene ermittelt werden. Im Vorgriff darauf und im Hinblick auf die von der AKNZ geforderten Grundkenntnisse zum Stabsaufbau ist grundsätzlich ein Bedarf für Grundlehrgänge zur Stabsarbeit auf Landesebene erkennbar. Nach Auflösung der Katastrophenschutzschule in Bad Nenndorf Mitte der 90er-Jahre kommen dafür die Landesfeuerwehrschulen in Betracht, insbesondere eine Konzentration und Erweiterung der Katastrophenschutzausbildung an der Landesfeuerwehrschule Loy. Dort werden bereits für Feuerwehren die Katastrophenschutzlehrgänge „ABC-Erkundung“ und „ABC-Dekontamination“ durchgeführt. Darüber hinaus fand nach Einführung der FwDV 2 unter Federführung der niedersächsischen Landesfeuerwehrschulen eine Abstimmung unter den fünf norddeutschen Ländern statt, sodass damit die Stabsausbildung im norddeutschen Raum kompatibel zueinander geregelt ist. Auf dieser Basis wurde der Lehrgang „Einführung in die Stabsarbeit“ - angelegt für 20 Lehrgangsteilnehmer - erstmalig in das Lehrgangsprogramm 2005 der Feuerwehrschulen Celle und Loy aufgenommen. Die Anzahl dieser erfolgreich angelaufenen Lehrgänge an den Landesfeuerwehrschulen konnte bereits von drei auf sechs in diesem Jahr erhöht werden. Im Rahmen der vorgesehenen Erweiterung der Landesfeuerwehrschule Loy soll das Ausbildungskonzept auch Grundlehrgänge zur Stabsarbeit für die Katastrophenschutzbehörden beinhalten.

Anlage 19

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 22 des Abg. Klaus-Peter Dehde (SPD)

Elbehochwasser 2006 - wird Ministerpräsident Wulff Wort halten?

Das Elbehochwasser 2006 war das bisher höchste in der neueren Geschichte. Es übertraf das so genannte Jahrhunderthochwasser deutlich. Nachdem sie zunächst untätig geblieben waren, äußerten sich verschiedene Mitglieder der Landesregierung vor Ort erschrocken über das Ausmaß der Überschwemmungen, insbesondere in der historischen Altstadt von Hitzacker. Die Eigentümer der historischen Gebäude hatten mit Unterstützung der damaligen Bundes- und Landesregierung 2002 an ihren Gebäuden unter Einsatz erheblicher Eigenmittel Wiederherstellungsmaßnahmen vornehmen müssen. Ohne Frage leisten die Eigentümer einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung kulturhistorischer bedeutsamer Gebäude.

Bei einem Besuch vor Ort während des Hochwassers erklärte Ministerpräsident Wulff ausweislich verschiedener Presseveröffentlichungen, dass die Landesregierung den Betroffenen bei der Bewältigung von Notsituationen helfen werde. Es würden 5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel sollen aufgeteilt werden auf Privatpersonen und Betriebe im Verhältnis zwei Fünfteln zu drei Fünfteln.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wird Ministerpräsident Wulff seine Zusagen einhalten und den Betrag von 5 Millionen Euro in dem vom Hochwasser betroffenen Landkreis Lüchow-Dannenberg und Lüneburg für die Beseitigung von Hochwasserschäden bei Privaten und Betrieben einsetzen?

2. Wird die Landesregierung denjenigen Betroffenen, die bereits durch die Hochwasserereignisse 2002/2003 an die Grenzen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit geraten sind, kurzfristig bei dringend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und/oder betrieblichen Härten finanzielle Hilfen über Sofortmaßnahmen hinaus zur Verfügung stellen?

3. Wird sie, nachdem der Umweltminister ausweislich der Presseberichterstattung bei seinen Bemühungen zur Lösung der Konflikte zu Hochwasserschutzmaßnahmen in Hitzacker gescheitert ist, die Förderung einer mobilen Lösung auf einem kleinen Abschnitt der so genannten Schutzmauern ermöglichen, um so einen drohenden mehrjährigen Rechtsstreit zu verhindern?

Beim Elbehochwasser 2006 hat das Krisenmanagement der beteiligten Behörden und Organisationen in Niedersachsen rechtzeitig, der jeweiligen Situation angemessen und erfolgreich funktioniert. Dies lässt sich als Ergebnis der gemeinsamen öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport und des Umweltausschusses des Niedersächsischen Landtages am 3. Mai 2006 und der dort erfolgten Unterrichtung des Ministers für Inneres und Sport, des Umweltministers und der Anhörung der Vertreter der beteiligten Stellen feststellen. Die Landesregierung ist mit den zuständigen Ministerien und deren nachgeordneten Behörden bereits Ende März 2006 tätig geworden. Bei der Katastrophenbekämpfung erfolgte dann die Zusammenarbeit auf der Ebene der Landesregierung und mit den beteiligten Organisationen im Interministeriellen Krisenstab.

Der Ministerpräsident beendete seine Dienstreise in Südafrika vorzeitig und verschaffte sich am 9. April 2006 in den Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg einen Eindruck über die Situation vor Ort. Dabei kündigte er eine Soforthilfe der Landesregierung von 5 Millionen Euro zur Überbrückung akuter Notlagen an, wovon 2 Millionen Euro auf Billigkeitsleistungen für Einzelpersonen und Familien und 3 Millionen Euro auf Existenzsicherungshilfen für Betriebe entfallen.

Die erforderlichen Regelungen zur Soforthilfe wurden vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport am folgenden Tag erlassen, um Antragstellungen Betroffener und Auszahlungen durch die beiden Landkreise als Bewilligungsbehörden ab 11. April 2006 zu ermöglichen.

Die Soforthilfe hat nicht das Ziel, die durch das Hochwasser entstandenen Schäden zu ersetzen, sondern betroffenen Personen sowie landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben zu helfen, hochwasserbedingte dringende Notlagen wie z. B. die existenzielle Bedrohung eines Betriebes zu überbrücken. Die Soforthilfe erfolgt deshalb vorbehaltlich der Leistungen, die bei der weiteren Abwicklung der Schadensfälle erbracht werden, und sie ist auf eventuelle weitere Hilfen anzurechnen.

Zum Hochwasserschutz in Hitzacker ist anzumerken, dass die Stadt Hitzacker im Überschwemmungsgebiet der Elbe liegt, aber nicht über einen Hochwasserschutz nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik verfügt. Dies führt dazu, dass insbesondere im Bereich der Altstadt jedes

Hochwasser ein Problem für die Anwohner sein kann. Zudem stellt der fehlende Hochwasserschutz entlang der Elbe auch ein Problem für die an der Jeetzel gelegenen Gebiete dar. Das MU hat entgegen dem ursprünglichen Votum des Bundesrechnungshofes erreicht, dass mit Haushaltsmitteln, die aus dem Aufbaufonds Elbe für die Wiederherstellung bestehender Anlagen zur Verfügung stehen, nicht nur die beschädigten Jeetzeldeiche wiederhergestellt, sondern auch ein bisher nicht vorhandener Hochwasserschutz für die Stadt Hitzacker errichtet werden darf. Mit Planfeststellungsbeschluss vom 16. November 2005 wurde vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) der Bau eines Sieles, eines Schöpfwerkes und einer Hochwasserschutzwand festgestellt. Die Planfeststellung der geplanten Hochwasserschutzanlagen ist das Ergebnis eines langwierigen Diskussionsprozesses vor Ort und verschiedener Umplanungen aus denkmalpflegerischen und touristischen Gründen. Es ist insbesondere der Bau einer Hochwasserschutzwand vorgesehen, die in überwiegenden Bereichen bis auf eine Höhe von 1,25 m über Gelände abgesenkt ist und im Hochwasserfall durch ein ortsgebundenes System aus Stützen und Dammtafeln ergänzt wird. Insbesondere die Hochwasserschutzwand wird von verschiedenen Klägern beklagt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die angekündigte Soforthilfe ist umgehend bereitgestellt worden. Bis zum 15. Juni 2006 wurden Soforthilfen in Höhe von insgesamt 1 004 268 Euro gewährt. Die Anträge teilen sich auf in 298 Anträge von Privatpersonen und 301 Anträge von zumeist gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben. In der Bearbeitung bei den Landkreisen als Bewilligungsbehörden befinden sich ein Antrag einer Privatperson und 45 Anträge von Betrieben. Bei zehn der noch zu bearbeitenden Anträge zur Existenzsicherungshilfe für landwirtschaftliche Betriebe wurden durch die Landwirtschaftskammer Hannover Entschädigungssummen von zusammen 617 000 Euro festgestellt, wobei die Antragsteller gebeten wurden, die existenzielle Bedrohung der Betriebe noch nachzuweisen.

Nach der Richtlinie können Anträge zur Existenzsicherung bis zum 30. Juni 2006 gestellt werden. Nach derzeitiger Einschätzung werden die für die Soforthilfe zur Verfügung gestellten Mittel für die

vorliegenden und noch zu erwartenden Anträge ausreichen.

Zu 2: Das Elbehochwasser 2006 hat den höchsten bisherigen Pegelstand aufgewiesen, vom Ausmaß her ist es allerdings - auch im Hinblick auf die Schadenshöhe - in Niedersachsen und bundesweit bei weitem nicht mit dem Elbehochwasser des Jahres 2002 vergleichbar.

Über die bislang nicht ausgeschöpfte Soforthilfe hinaus kommen folgende Hilfen in Betracht:

Steuerliche Erleichterungen:

Das Niedersächsische Finanzministerium hat umgehend mit Erlass vom 10. April 2006 die niedersächsischen Finanzämter angewiesen, den durch das Hochwasser Geschädigten schnell umsetzbare steuerliche Erleichterungen zur Vermeidung unbilliger Härten zu gewähren. Darunter fallen insbesondere die Stundung bereits fälliger Steuern, das Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen, die Anpassung von Steuervorauszahlungen und die steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen zur Beseitigung von Hochwasserschäden sowohl bei Privathaushalten als auch bei Betrieben (Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastun- gen, Sonderabschreibungen).

Förderung der Stadtentwicklung der hauptbetroffenen Stadt Hitzacker:

Für die Innenstadtsanierung wurden der Stadt Hitzacker bis zum Abschluss der Maßnahme im Jahr 2000 unabhängig von den Hochwasserschäden ca. 4,1 Millionen Euro an Städtebauförderungsmitteln des Bundes und des Landes gewährt. Zusammen mit den zweckgebundenen Einnahmen und dem Eigenanteil der Stadt hatte die Sanierungsmaßnahme ein Volumen von ca. 7,5 Millionen Euro. Eine erneute Aufnahme der Innenstadt in das Städtebauförderungsprogramm ist seitens der Stadt nicht angemeldet.

Eine Unterstützung der Stadt Hitzacker könnte aber gegebenenfalls auch ohne die Ausweisung eines Sanierungsgebietes durch Mittel der neuen Strukturfondsförderperiode der EU (EFRE, Ziel 1) in Betracht kommen. Die Bedingungen der zukünftigen Ziel-1-Förderung stehen seitens der EU noch nicht endgültig fest, da die entsprechenden Verordnungen bisher nur in Entwurfsfassungen vorliegen. Nach der bisherigen Planung sollen die Fördermittel allerdings auch für die nachhaltige Stadtentwicklung eingesetzt werden. In diesem Zusam

menhang könnten z. B. Einzelmaßnahmen gefördert werden, die der Wohnumfeldgestaltung, der Schaffung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse, der Gestaltung von Freiräumen, dem Ausbau stadttechnischer Infrastruktur oder der Attraktivitätssteigerung von Geschäftsstraßen dienen. Zuwendungsempfänger wäre die Stadt Hitzacker, die nach bisherigem Stand einen Eigenanteil von 25 % zu leisten hätte. Eine Förderung des Wohnungsbaus kommt nicht in Betracht.

Unabdingbare Voraussetzung für die zukünftige Förderung bliebe aber nach bisherigem Stand das Vorliegen eines von der Gemeinde zu erarbeitenden Integrierten Handlungskonzeptes, mit dem Probleme im städtebaulichen Bereich und gegebenenfalls im sozialen Bereich aufgezeigt und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden. Hierfür wäre die Kommune im Rahmen des eigenen Wirkungskreises selbst zuständig. Sofern die Stadt Hitzacker ein solches Konzept vorlegt, wird dieses aufgrund der besonderen Situation vom Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit vorrangig geprüft. Mit dem Beginn einer solchen Förderung kann aufgrund der noch durchzuführenden EU-Kommissionsbeteiligung nicht vor Mitte 2007 gerechnet werden.

Zu 3: Nein. Inhaber des Planfeststellungsbeschlusses und Träger der Maßnahme „Hochwasserschutz für Hitzacker und die Ortschaften der Jeetzelniederung“ ist der Jeetzeldeichverband. Er trägt die Verantwortung für den Bau und den späteren Betrieb der Anlagen. Der Vorstand des Jeetzeldeichverbandes hat am 8. Mai 2006 beschlossen, an der planfestgestellten Lösung für die Hochwasserschutzwand festzuhalten.

Anlage 20

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 23 des Abg. Hans-Joachim Janßen (GRÜNE)

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus neuen Gefährdungen der Küstenregion aufgrund des Klimawandels?

Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) hat Ende Mai ein Sondergutachten zum Klimaund Meeresschutz vorgestellt. Die Wissenschaftler vertreten darin u. a. die Auffassung, der Anstieg des Meeresspiegels aufgrund des Klimawandels könnte schneller und deutlich stärker eintreten als bisher erwartet. Als wesentliche Ursachen werden das Abschmelzen der Inlandsgletscher, der polaren Eismassen

und die physikalische Ausdehnung des Wassers aufgrund der Erwärmung der Ozeane benannt.

Der WBGU hält einen Anstieg des Meeresspiegels um 2 m bereits im kommenden Jahrhundert für möglich. Langfristig wird sogar ein Anstieg des Meeresspiegels um 20 m nicht ausgeschlossen. Darüber hinaus würden die Intensität und Häufigkeit schwerer Stürme und damit einhergehender Sturmfluten erheblich zunehmen.

Von einem erhöhten Sturmflutrisiko sind vor allem die Mündungsbereiche der großen Flüsse betroffen, durch die das Wasser sehr weit in das Binnenland gedrückt werden kann. Durch fortwährende Vertiefungen vor allem von Weser und Elbe wird dieses Risiko weiter erhöht.