Protokoll der Sitzung vom 23.06.2006

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 25 des Abg. Heinrich Aller (SPD)

Freihandvergaben und Umgehung von EUAusschreibungsvorschriften bei öffentlichen Aufträgen - Verschafft Rüttgers-Regierung NRW-Firmen im Land Wettbewerbsvorteile?

Unter der Überschrift „Mittelständler aufgepasst!“ berichtete die Bild Düsseldorf am 31. Mai 2006, dass die nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerin Christa Thoben „wertvolle Pläne in der Tasche“ habe. Im Kabinett Rüttgers hat sie offenkundig ihr „Mittelstandspaket 2“ vorgestellt, das u. a. drei wichtige Punkte enthalten soll:

1. „Wichtigster Punkt: Die Vergabe von Aufträgen durch Städte und Gemeinden an ortsansässige Unternehmen wird erleichtert!“

2. „Kommunen dürfen bald Aufträge bis zu 30 000 Euro frei Hand, also ohne Ausschreibung, vergeben.“

3. „Im Tiefbau sollen künftig bei Aufträgen bis zu 300 000 Euro regionale Ausschreibungen erlaubt sein, im Hochbau bis zu 150 000 Euro. Damit werden die NRW-Städte von den strengeren Regelungen der EU ausgenommen, heimische Firmen sind eher am Drücker!“

Vorausgesetzt, die Berichterstattung in der Bild gibt die Kernpunkte des so genannten Mittelstandspakets 2 der Rüttgers-Regierung korrekt wieder, bricht die Landesregierung in dem bevölkerungsreichsten Bundesland offenkundig mit derzeit allgemein verbindlichen Vorgaben der Verdingungsordnung. Mit der Festsetzung abweichender Frei- bzw. Obergrenzen bei der Auftragsvergabe wird bewusst gegen in anderen Bundesländern geltende Maßstäbe verstoßen.

Das „Mittelstandspaket 2“ der Wirtschaftsministerin suggeriert Wettbewerbsvorteile, und laut Bild handele die Rüttgers-Regierung so: „... weil die Landesregierung kein Geld zu ver

teilen hat, dreht sich alles um den Bürokratieabbau …“

Die „neuen Pläne“ von Ministerin Thoben können unabhängig von den Folgen für regionalen und überregionalen Wettbewerb und Korruptionsanfälligkeit nicht ohne Auswirkungen auf Unternehmen in anderen Bundesländern bleiben. Zu klären ist auch die Frage, ob das Vorgehen der NRW-Landesregierung überhaupt rechtlich zulässig ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Form und mit welchem Ergebnis hat die NRW-Landesregierung die o. a. Punkte aus ihrem „Mittelstandspaket 2“ auf inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit mit anderen Bundesländern abgestimmt?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die o. a. Programmpunkte aus rechtlicher, wirtschaftspolitischer und wettbewerbsrechtlicher Sicht?

3. In welcher Weise wird sich die Landesregierung zu dem Vorgehen der NRW-Regierung verhalten bzw. Konsequenzen im Interesse niedersächsischer Unternehmen und Kommunen ziehen?

Das Innenministerium des Landes NordrheinWestfalen hat mit Runderlass vom 22. März 2006 die kommunalen Vergabegrundsätze neu gefasst, die seit dem 7. April 2006 in Kraft sind und für kommunale öffentliche Auftraggeber gelten. Mit dieser Neufassung hat das Innenministerium des Landes NRW auch so genannte Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen von öffentlichen Aufträgen eingeführt. Diese Wertgrenzen gelten nur für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte nach dem europäischen Vergaberecht. Nur hier haben die Länder Spielräume für abweichende Regelungen.

Für freihändige Vergaben bei Bau-, Liefer- und Dienstleistungen hat NRW eine Grenze von 30 000 Euro festgelegt. Für beschränkte Ausschreibungen bei Bauleistungen gibt es differenzierte Wertgrenzen: 300 000 Euro im Tiefbau, 150 000 Euro für Rohbauarbeiten im Hochbau, 75 000 Euro für Ausbaugewerke und sonstige Gewerke im Hochbau sowie für Pflanzungen und Straßenausstattung.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen wie folgt:

Zu 1: Die NRW- Landesregierung hat mit Niedersachsen die genannten Regelungen nicht „auf inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit“ abgestimmt. Es ist nicht bekannt, ob sie dies mit anderen Bun

desländern getan hat. Dazu gibt es auch keine Verpflichtung. Jedes Bundesland handelt autonom im Rahmen der Gesetze.

Zu 2: Aus wirtschaftspolitischer Sicht ist die Einführung von Wertgrenzen grundsätzlich unter dem Ziel der Reduzierung von unnötigem Verwaltungsaufwand bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen bei den Vergabestellen und den potentiellen Bietern zu begrüßen.

Da die europäischen Vergabegrundsätze - Wettbewerb durch öffentliche Ausschreibung, Gleichbehandlung der Bieter- und Transparenz im Vergabeverfahren - nicht nur oberhalb der EU-Schwellenwerte, sondern auch unterhalb gelten, ist es rechtlich geboten, Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen nur unter Berücksichtigung dieser Grundsätze zuzulassen. Der Erlass des Innenministeriums NRW geht von diesen Grundsätzen ausdrücklich aus, lässt jedoch eine vertretbare Vereinfachung der Verfahren zu. Ich halte daher den Erlass für europarechtlich unbedenklich.

Zu 3: Bei der Vergabe von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen hat Niedersachsen bereits seit 2001 eine Wertgrenze von 15 000 Euro bei freihändigen Vergaben und 25 000 Euro bei beschränkten Ausschreibungen.

Die Frage der Einführung von Wertgrenzen für die freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung bei Bauaufträgen wird in meinem Haus zurzeit erörtert. Ich plane eine Einführung in Abstimmung mit dem Finanzminister für die Vergabestellen des Landes. Für die Gemeinden sollen die Wertgrenzen als Orientierung empfohlen werden.

Mit der Einführung von Wertgrenzen sollen unter bestimmten Voraussetzungen unter Beachtung der zuvor genannten europäischen Vergabegrundsätze auch in Niedersachsen Bauaufträge vereinfacht vergeben und damit Kosten eingespart werden können. Dies dürfte insbesondere auch den Interessen des niedersächsischen Mittelstandes entgegenkommen. Dabei ist aber in jedem Falle besonderer Wert auf die Vermeidung von Korruption zu legen. Im Übrigen haben bisher alle Bundesländer bei Bauaufträgen, Dienstleistungs- und Lieferaufträgen Wertgrenzen eingeführt, die

Anlage 23

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 26 des Abg. Jacques Voigtländer (SPD)

Einstellung von Lehrkräften zum 1. August 2006

Die niedersächsischen Gymnasien sind von den Einschränkungen und dem Verfahren bei der diesjährigen Lehrereinstellung (zum 1. Au- gust 2006), wie sie das Kultusministerium beabsichtigt und im Schulverwaltungsblatt 5/2006 veröffentlicht hat, überrascht worden. Seit Februar 2006 sind die Schulen bereits mit den nicht einfachen Planungsarbeiten für das nächste Schuljahr beschäftigt. Bei Einstellung zum 1. November 2006 müssen die Schulen in der Regel weiteren Unterrichtsausfall verkraften. Die Schulleitungen haben vielfach versucht, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für die Arbeit an ihren Schulen zu gewinnen, und haben Stellenausschreibungen auch den Möglichkeiten „des Marktes“ (Angebot an Lehrkräften) entsprechend geplant. Die Modalitäten (Termi- ne etc.) für die so genannte zweite Ausschreibungsrunde sind offensichtlich weder der Landesschulbehörde noch den Schulen bekannt. Der Erlass des Kultusministeriums trägt das Datum 31. März 2006; er hätte wegen seiner Bedeutung für die Arbeit der Schulen z. B. per E-Mail den Schulen rechtzeitig und vorab mitgeteilt werden können. Bei anderen Gelegenheiten werden wesentlich unwichtigere Dinge per E-Mail an die Schulen weitergegeben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum sollen die Gymnasien zum 1. August 2006 bzw. 1. November 2006 nur noch eine Lehrerversorgung von 99 % haben? In der Praxis bedeutet das, dass pro Gymnasium eine halbe bis eine ganze Lehrerstelle fehlt, womit entsprechender Unterrichtsausfall unausweichlich wird.

2. Warum riskiert die Landesregierung, dass geeignete Bewerberinnen und Bewerber auch in weiteren Mangelfächern sich in anderen Bundesländern bewerben, wenn ihnen in der ersten Einstellungsrunde keine Stellenangebote zur Verfügung stehen?

3. In welchen Fällen hat das Kultusministerium die Stellenausschreibungen der Schulen (v. a. Angaben zum Erstfach, Zweitfach) verändert?

Die Problematik und das Verfahren des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ist dem Kultusausschuss des Niedersächsischen Landtages am 15. November 2005 ausführlich erläutert worden.

Die Regelungen zur Unterrichtsversorgung und zur Lehrereinstellung zum Schuljahresbeginn

2006/2007 sind der Landesschulbehörde wie in jedem Jahr in der zweiten Märzhälfte unverzüglich per E-Mail mitgeteilt worden, sobald die Entscheidungen über die Verteilung der Stellen getroffen worden waren. Es ist Aufgabe der Landesschulbehörde, die Regelungen - soweit erforderlich - an die Schulen weiterzugeben.

Es ist unzutreffend, dass der Landesschulbehörde die Modalitäten der Ausschreibung nicht rechtzeitig bekannt waren. Es ist auch nicht richtig, dass sich das Bewerbungs- und Auswahlverfahren gegenüber dem Einstellungstermin 1. Februar 2006 wesentlich geändert hat. Deshalb kann auch von einer Überraschung keine Rede sein.

Der Erlass zur Lehrereinstellung am 28. August 2006 trägt das Datum vom 31. März 2006, weil in ihm auch noch die Ergebnisse der am gleichen Tag abgeschlossenen Verhandlungen zum Lehreraustausch zwischen den Ländern stellenmäßig dargestellt werden mussten. Schneller werden in keinem anderen Land die Schulbehörden informiert.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Im Februar 2006 konnte im Durchschnitt der allgemein bildenden Schulen eine rechnerische Unterrichtsversorgung von 100,0 % erreicht werden. Da wegen der Verlässlichkeit der Grundschule die Landesschulbehörde diese zu 102,4 % versorgt hatte, konnte an den weiterführenden Schulformen eine Bedarfsdeckung von knapp 99 % erreicht werden. Die Gymnasien lagen bei 98,9 % unter Mitrechnung der zum 1. Mai 2006 eingestellten Lehrkräfte. Zum Beginn des nächsten Schuljahres kann aufgrund der Planungsdaten und der zur Verfügung stehenden Stellen und Haushaltsmittel wieder eine Versorgung von 100,0 % erreicht werden, was für die Gymnasien erneut rund 99 % bedeutet. Der Bedarf an den Gymnasien nimmt aufgrund der gestiegenen Übergänge überproportional zu. Dazukommt die Anhebung der Pflichtstunden im Schuljahrgang 8 um zwei Stunden je Klasse. Um die genannte Unterrichtsversorgung zu erreichen, werden von den anderen Schulformen 400 frei werdende Stellen an die Gymnasien verlagert. Eine weitere Zuweisung von Stellen zum 1. August 2006 ist nicht sinnvoll, da die Besetzung der bereits zugewiesenen und frei werdenden Stellen im Hinblick auf die bekannte fächerspezifische und regionale Problematik er

hebliche Schwierigkeiten bereitet. Auch müssen die anderen Schulformen einen Mindestkorridor an Einstellungen behalten, um fächerspezifische und regionale Defizite mit Neueinstellungen vermindern zu können. Auf den aktuellen Einstellungserlass im Schulverwaltungsblatt Mai 2006 wird verwiesen.

Zu 2: Es ist unzutreffend, dass für Bewerber mit Mangelfächern kein Stellenangebot zur Verfügung gestellt wird. In den Mangelfächern ist es Aufgabe der Schulbehörden, die vorhandenen Bewerberinnen und Bewerber in den Schulen einzustellen, die den größten Bedarf in diesem Fach haben. Zu verhindern ist, dass nur die Schulen in den gewünschten Ballungsräumen Lehrkräfte mit den Mangelfächern erhalten und die Schulen im ländlichen Raum diese Fächer nicht mehr ausreichend unterrichten können. Nach diesen Vorgaben wurden durch die Landesschulbehörde in den Ausschreibungen für das Lehramt Gymnasien Änderungen für das Fach Physik vorgenommen. Die von den Schulen angemeldete Zahl von 72 Stellen ist auf 61 begrenzt worden, weil aus Niedersachsen nur ca. 30 Bewerbungen von neuen Lehrkräften mit diesem Fach zu erwarten waren. Ausgewählt werden konnten bisher 37 Lehrkräfte mit dem Fach Physik, davon 19 aus Niedersachsen und 18 aus andern Ländern. Für die noch freien Stellen mit dem Fach Physik gibt es einige bisher nicht ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber, die in den letzten Jahren die Lehramtsausbildung absolviert haben. Bei diesen ist die Eignung noch näher zu prüfen. Für die übrigen Stellen wird versucht, geeignete Quereinsteiger zu finden. Sollten sich unerwartet noch nachträglich geeignete und mobile Lehrkräfte mit dem Fach Physik bewerben, verfügt die Landesschulbehörde und das Kultusministerium über eine ausreichende Stellenreserve, um diesen ein Angebot zu unterbreiten.

Zu 3: Verändert wurde die Ausschreibung im Fach Physik beim Lehramt an Gymnasien angesichts des Bewerbermangels an folgenden Schulen:

Schule Gewünschte Fächer Ausgeschriebene Fächer

Gy Vincent Lübeck, Stade MA/PH MA/beliebig

Gy Hittfeld, Seevetal PH/beliebig MA/beliebig

Gy Oedeme, Lüneburg MA/PH MA/beliebig

Gy Wilhelm Raabe, Lüneburg MA/PH MA/beliebig

Gy Ritterhude, Ritterhude PH/beliebig MU/SP

Gy Rotenburg, Rotenburg MA/PH MA/beliebig

Gy Cato Bontjes van Beek, Achim MA/PH MA/beliebig