Im Schulverwaltungsblatt für Niedersachsen finden sich in letzter Zeit gehäuft Stellenausschreibungen mit dem Zusatz „Erneute Aus
schreibung“, und zwar auffällig oft im Grundschulbereich. Allein im Schulverwaltungsblatt 5/2006 betrifft dies sechs Grundschulen in der Abteilung Weser-Ems der Landesschulbehörde und drei in der Abteilung Lüneburg.
Diese Formulierung verweist regelmäßig darauf, dass eine Schulleitungsstelle an einer Grundschule nicht umgehend wieder besetzt werden konnte, sondern unter Umständen erst nach Jahren. An einigen Standorten konnte auch nach drei und mehr Ausschreibungen keine Lösung gefunden werden. Überdies drängt sich schon bei einem kursorischen Vergleich der Jahrgänge des Schulverwaltungsblatts der Eindruck auf, dass die Zahl der Mehrfachausschreibungen deutlich zugenommen hat.
1. In wie vielen aktuellen Fällen, absolut und prozentual gerechnet, konnte eine Schulleitungsstelle an einer Grundschule nicht im ersten Anlauf wieder besetzt werden?
2. Welche Gründe sind nach Auffassung der Landesregierung ursächlich für die hohe Zahl der vergeblich mehrfach ausgeschriebenen Stellen?
3. Was hat die Landesregierung getan, um diese Besorgnis erregende Tendenz aufzuhalten und umzukehren?
Die angesprochene Problematik einer zeitgerechten Besetzung von Schulleitungsstellen an Grundschulen ist nicht neu. Bereits die Vorgängerregierung hat dem Landtag darüber wiederholt Auskunft erteilt.
Die Auswertung der aktuellen Besetzungsverfahren gibt einen Überblick über Mehrfachausschreibungen dieser Stellen in einem begrenzten Zeitabschnitt. Es lässt sich aus diesen Daten nicht ableiten, dass sich deren Zahl in den vergangenen Jahren erhöht hat.
Im Flächenland Niedersachsen gibt es zahlreiche kleine Grundschulen. Rund 26 % unserer ca. 1 800 Grundschulen liegen unterhalb der Zweizügigkeit, weitere knapp 40 % unterhalb der Dreizügigkeit, nur rund 12 % sind vierzügig und größer. Von insgesamt rund 19 400 Lehrkräften sind 58 % teilzeitbeschäftigt. Lehrerinnen und Lehrer wollen engagiert als Klassen- und Fachlehrkräfte arbeiten, jedoch aus verschiedenen Gründen keine Leitungsposition wahrnehmen. Die Anzahl der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte ist an Grundschulen am höchsten.
Zu 1: Von 179 Stellen in laufenden Besetzungsverfahren können 45 (25 %) nicht im ersten Ausschreibungsverfahren besetzt werden.
Zu 2: Erneute Ausschreibungen erfolgen - von Einzelfällen abgesehen - aufgrund fehlender Bewerbungen.
Zu 3: Die Anzahl der Anrechnungsstunden für Schulleiterinnen und Schulleiten an kleinen Schulen wurde ab Mai 2004 von sechs auf acht Stunden heraufgesetzt, um eine angemessene Entlastung zur Wahrnehmung der Schulleitungsaufgaben zu gewährleisten. Künftige Schulleiterinnen und Schulleiter erhalten seit 2003 eine verpflichtende Schulleiterqualifizierung, die von langjährig erfolgreichen Schulleiterinnen und Schulleitern mit einer Zusatz-Trainerqualifikation geleitet wird. Im Rahmen dieser Qualifizierungen werden neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter auf die Wahrnehmung künftiger Leitungsaufgaben vorbereitet. Ein Teil der Qualifizierung erfolgt bereits vor dem Dienstantritt als Schulleiterin oder Schulleiter, um frühzeitig eine Orientierung auf die neue Aufgabe zu ermöglichen.
In den Regionen des Landes finden Fortbildungsveranstaltungen für an Schulleitung interessierte Lehrkräfte statt; so beispielsweise zum Thema „Schule gestalten - Verantwortung übernehmen“. Lehrkräfte können sich bei derartigen Fortbildungen über das Aufgabenfeld und das Anforderungsprofil von Schulleitungen informieren. Zugleich erhalten Sie, soweit erforderlich, eine Hilfestellung für ihre persönliche Entscheidung. Dazu gehört auch, dass sie mit den Modalitäten des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens vertraut gemacht werden.
Die Braunschweiger Zeitung berichtete am 14. Februar 2006 über einen Fall in Wolfenbüttel, bei dem eine kulturell wie wirtschaftlich gut integrierte Familie auf direkten Druck des Innenministeriums abgeschoben wurde: „Der
Landkreis räumte ein, dass sich das Innenministerium seit einiger Zeit verstärkt berichten lasse, aus welchen Gründen vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer noch nicht abgeschoben wurden. Außerdem würde sich das Ministerium verstärkt in die Fallbearbeitung einbringen und versuchen, ‚durch ‚Hinweise’ (…) das Handeln der Ausländerbehörde zu steuern bzw. in bestimmte Bahnen zu lenken.“ (14. Februar 2006, Braunschweiger Zeitung).
Laut Flüchtlingsrat haben selbst Amtsleiter verschiedener niedersächsischer Ausländerbehörden den mittelbaren Druck der Landesregierung auf ihre Behörden kritisiert. Der Ermessensspielraum der Ausländerbehörden kann bei einer humanitären Entscheidung von großer Bedeutung sein. Selbst das Innenministerium akzeptiert, dass ein „differenziertes Herangehen“ erforderlich ist und bei gut integrierten Personen aus humanitären Gründen von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen abgesehen werden kann (Erlass des Innenministeriums vom 16. November 2005, 45.11-12235/12-9-4).
1. In welcher Form/welchen Formen werden die Ausländerbehörden verstärkt angehalten, vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer auszuweisen, und wie begründet die Landesregierungen diesen Schritt, die Ermessensspielräume der Behörden vor Ort einzuschränken?
2. Wie lauten die Grundsätze, auf die sich das Innenministerium und die einzelnen Ausländerbehörden als verbindlichen Verhaltenskodex in der Abschiebepraxis berufen? (Erlass des In- nenministeriums vom 16. November 2005, 45.11-12235/12-9-4)
3. Wie setzt das Innenministerium die selbst formulierten Ziele um, die „kulturelle wie wirtschaftliche Integration“ der in Niedersachsen lebenden Person in seine Abschiebebegründung einzubeziehen und verantwortungsvoll zu überprüfen, ob „bei gut integrierten Personen aus humanitären Gründen“ von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen abgesehen werden kann? (Erlass des Innenministeriums vom 16. November 2005, 45.11-12235/12-9-4)
Der in der Anfrage geschilderte Fall aus Wolfenbüttel verhält sich anders als von der Fragestellerin dargestellt.