Protokoll der Sitzung vom 23.06.2006

„Ein Meilenstein in der niedersächsischen Justizpolitik“? Kennt die Justizministerin Niedersachsens Gerichte nicht?

Am 23. Mai 2006 verkündete die Justizministerin in einer Pressemitteilung, dass in Braunschweig das Verwaltungsgericht und das Sozialgericht künftig unter einem Dach untergebracht werden. „Niedersachsens Justizministerin sprach in ihrer Festrede von einer ‚ganz besonderen Premiere’ und ‚der Signalwirkung, die von der ersten räumlichen Zusammenlegung zweier Fachgerichte für Justizpolitik in Niedersachsen ausgehe’“, heißt es in der Pressemitteilung der Justizministerin.

Ausweislich der aus dem Internet-Auftritt des Justizministeriums abrufbaren Informationen gibt es in Niedersachsen acht Sozialgerichte und sieben Verwaltungsgerichte. Von einer seit März 2003 im Amt befindlichen Justizministerin, die sich die große Justizreform auf die Fahnen geschrieben hat, wird eine Kenntnis der räumlichen Lage „ihrer“ Gerichte erwartet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie ist zu erklären, dass der so genannte NiedersachsenNAVIGATOR des Justizministeriums bei der Suche nach dem Sozialgericht und dem Verwaltungsgericht in Stade jeweils die Adresse „Am Sande 4a, 21682 Stade“ ausgibt? Irrt der Navigator, oder ist die Justizministerin ihrerseits einem Irrtum unterlegen?

2. Wie erklärt sich die Landesregierung diesen Lapsus? Teilt sie die Auffassung, dass es sich weniger um einen Meilenstein der niedersächsischen Justizpolitik als um einen Tiefpunkt der Presseerklärungen des Niedersächsischen Justizministeriums handelt?

3. Seit wann sind das Sozialgericht und das Verwaltungsgericht in Stade unter einem Dach untergebracht, kann auch dort von einem Meilenstein in der niedersächsischen Justizpolitik gesprochen werden, und wer trug als Justizminister die Verantwortung für diesen Meilenstein?

Die Landesregierung verfolgt seit ihrem Antritt die organisatorische Zusammenlegung der öffentlichrechtlichen Fachgerichtsbarkeiten einerseits und von Arbeits- und Amtsgerichten andererseits. Da absehbar ist, dass dies aufgrund der bundespolitischen Abstimmungen nicht kurzfristig zu realisieren sein würde, wurde im Vorgriff an geeigneten Standorten die räumliche Zusammenlegung der Gerichte vorangebracht. Am Standort Braunschweig ist dies als Erstes umgesetzt worden. Das Verwaltungs- und das Sozialgericht in Braunschweig nehmen deshalb landesweit für dieses Projekt eine gewisse Vorreiterrolle ein. Die erfolgreiche Arbeit im Behördenhaus Stade wird damit in keiner Weise geschmälert.

Dieses vorangestellt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Für Navigatoren und Justizministerinnen gilt gleichermaßen: Beide mögen manchmal irren, im konkreten Fall „Stade“ sicher nicht.

Zu 2: Nein.

Zu 3: Aktenmäßig haben die Planungen zum Behördenhaus Stade ihren Anfang 1957 genommen, seinerzeit war Dr. Werner Hofmeister (CDU) Justizminister. Die Bauphase bis 1965 wurde durch den damaligen Justizminister Dr. Arvid von Nottbeck (FDP) begleitet. Zum Zeitpunkt des Bezuges im Jahre 1966 war Gustav Bosselmann (CDU) Justizminister. Das Gebäude war zur Lösung von Unterbringungsproblemen von Beginn an als Behördenhaus konzipiert, an dem neben zwei weiteren Verwaltungsbereichen auch drei Gerichte beteiligt waren. Es ging mithin nicht um die Zusam

menführung von Gerichtsbarkeiten unter justizpolitischen Aspekten. Das ändert aber nichts an den positiven Ergebnissen, die die handelnden Personen vor Ort im Laufe der Jahre zustande gebracht haben. Das alles ist hier bekannt, steht mit dem Projekt dieser Landesregierung aber nur mittelbar im Zusammenhang.

Anlage 32

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 35 der Abg. Alice Graschtat und Ulla Groskurt (SPD)

Bunte Leitstelle nach Gutsherrenart?

Die Stadt Osnabrück hat der Absicht des Innenministeriums, gemeinsame Leitstellen von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei einzurichten, in der Vergangenheit grundsätzlich positiv gegenübergestanden. Die Bereitschaft, bei der Planung einer solchen Leitstelle mitzuarbeiten und mögliche Synergien aufzuzeigen, ist wiederholt signalisiert worden. Zugleich ist immer wieder darauf hingewiesen worden, dass die endgültige Entscheidung von einer Kostenermittlung bzw. -aufstellung und der Zustimmung der politischen Gremien abhängt.

Gespräche mit dem Landkreis, der Polizeidirektion und Vertretern der Stadt Osnabrück haben in dieser Angelegenheit zuletzt im Herbst 2005 stattgefunden. Dabei sind bisher nur grundsätzliche Fragen erörtert worden. Zu einer Kostenaufstellung zur Bildung einer bunten Leitstelle ist es bisher nicht gekommen. Eine Kostenrechnung, aus der hervorgeht, welche Kosten der Stadt anteilig entstehen würden, wenn sie ihre Leitstellenaufgaben an den Standort Kreishaus oder in die Polizeidirektion verlegt, liegt nicht vor. Es ist nicht ermittelt worden, welche Synergien durch die Zusammenlegung entstehen könnten. Der Stadt ist lediglich bekannt geworden, dass zwischen der Polizeidirektion und dem Landkreis über den Standort der Leitstelle diskutiert wurde, wobei die Polizeidirektion aus inhaltlichen Gründen der Auffassung war, die Leitstelle könne sinnvoller Weise nur in deren Räumlichkeiten am Heger-Tor-Wall angesiedelt werden.

Wegen der Vielzahl der zu lösenden organisatorischen und technischen Problem bei einer Zusammenführung der Leitstellen im Kreishaus oder der Polizeidirektion war angedacht, zu einer möglichen Verlagerung ein Fachgutachten zu erstellen. In den Haushalt 2007 sollten daher von der Stadt Osnabrück und dem Landkreis Osnabrück entsprechende Mittel eingestellt werden.

In dieser Situation wurde die Stadt Osnabrück von der am 10. Mai über die Presse verkündeten Absicht des Innenministers Schünemann

völlig überrascht, die erste bunte Leitstelle in Niedersachsen werde mit der neuen Digitaltechnik ab 2008 für Stadt, Landkreis und Polizeidirektion im Kreishaus Osnabrück eingerichtet. Dem „Verkündungstermin“ des Ministers am 11. Mai im Kreishaus blieben Vertreter der Stadt Osnabrück unter diesen Umständen fern. Oberbürgermeister Fip und Erster Stadtrat Leyendecker wiesen den Innenminister darauf hin, dass er in dieser Frage der selbständigen Stadt Osnabrück gegenüber nicht weisungsbefugt sei und keine Entscheidungen über und für sie treffen könne.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie konnte der Innenminister die Entscheidung für eine bunte Leitstelle verkünden, ohne das Einverständnis aller Partner vorliegen zu haben?

2. Ist es sachgerecht, eine solche Entscheidung zu verkünden, ohne dass auch nur eine annähernde Kostenschätzung bzw. eine Abschätzung der Synergieeffekte für die Partner erfolgt ist?

3. Wie sieht das weitere Verfahren aus, und ist vorgesehen, die Stadt Osnabrück jetzt so zu beteiligen, dass ihr eine vernünftige Entscheidungsgrundlage ermöglicht wird?

Auf insgesamt fünf Regionalen Leitstellenkonferenzen im Frühjahr 2005 wurde den kommunalen Gebietskörperschaften die Zusammenlegung von 77 Leitstellen von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei zu landesweit ca. zehn bis zwölf Leitstellen vorgeschlagen. Sowohl sicherheitsrelevante als auch wirtschaftliche Überlegungen und die bis 2010 abzuschließende Umstellung auf den Digitalfunk haben zu Vorschlägen für die Bildung von so genannten Kooperativen Regionalleitstellen („Bunte Leitstellen“) geführt, in denen die integrierten Leitstellen von Feuerwehr und Rettungsdienst mit denen der Polizeibehörden zusammenarbeiten.

Die Hauptverwaltungsbeamten der Kommunen haben sich daraufhin im Herbst des vergangenen Jahres bereit erklärt, in kommunalen Arbeits- oder Projektgruppen die Möglichkeiten für künftige Leitstellenverbünde zu prüfen, wobei die Vorschläge der Landesregierung jeweils eine der Prüfvarianten sein sollten.

Die kommunalen Gebietskörperschaften erledigen die Aufgaben nach dem Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz (NRettDG) und nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) im eigenen Wirkungskreis. Die derzeit in nahezu allen betroffenen Kommunen ablaufende Prüfung

insbesondere auch die Festlegungen über Datenerhebungen, Kostenberechnungen, Kriterien für die Standortwahl etc. wird von deren Arbeits- oder Projektgruppen eigenständig organisiert und vorangebracht. Vertreter der jeweiligen Polizeidirektionen bringen die Belange der Polizei in die Prüfungsarbeiten ein. Soweit es gewünscht ist, nehmen Mitarbeiter des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport an den Arbeits- oder Projektgruppen unterstützend teil. Verbindliche Vorgaben hat die Landesregierung nicht gemacht, Weisungen wurden von ihr nicht erteilt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Im Rahmen meiner Gespräche am 10. Mai 2006 mit Vertretern des Landkreises Osnabrück und der Polizeidirektion Osnabrück habe ich das Angebot des Landkreises Osnabrück, Räumlichkeiten seines Kreishauses für die Einrichtung einer kooperativen Leitstelle, bestehend aus Landkreis und Stadt Osnabrück, der Polizeidirektion Osnabrück sowie - optional zu einem späteren Zeitpunkt - des Landkreises Vechta, bereitzustellen, begrüßt. Sollte dieser Vorschlag von allen Beteiligten akzeptiert werden, steht der Vorbereitung der baldigen Aufnahme des Betriebes der dann ersten niedersächsischen gemeinsamen Leitstelle von Feuerwehr und Rettungsdienst einerseits und der Polizei anderseits nichts mehr entgegen.

Zu 2: Siehe Antwort zu Frage 1.

Zu 3: Das weitere Verfahren wird zwischen den beteiligten Kommunen gemeinsam mit der Polizeidirektion Osnabrück abgestimmt. Das Innenministerium wird diesen Prozess in bewährter Weise begleiten und unterstützen.

Anlage 33

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 36 der Abg. Sigrid Leuschner, Johanne Modder und Heiner Bartling (SPD)

Warum hält die Landesregierung eine 150 000 Euro teure Evaluation der Regierungsvertretungen unter Verschluss?

Ausweislich ihrer Unterrichtung über die Meldungen der Verträge über Sachverständigenleistungen über 50 000 Euro gemäß § 55 LHO im Haushaltsjahr 2005 hat die Landesregierung am 28. Oktober 2005 dem Internationalen Institut für Staats- und Europawissenschaften in Berlin einen mit 150 000 Euro dotierten Auftrag

zur „Evaluation der Regierungsvertretungen“ erteilt. Wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung in ihrer Ausgabe vom 27. Mai 2006 berichtet, hat dieses Institut „vor kurzem“ eine Studie zur Raumordnung vorgelegt, in der der von der Landesregierung beauftragte Prof. Joachim Hesse zu dem Schluss kommt, dass die vier Regierungsvertretungen in Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Lüneburg gestärkt werden sollten.

Tatsächlich hatte das Internationale Institut für Staats- und Europawissenschaften bereits am 6. Februar 2006 ein Gutachten zur Verwaltungsmodernisierung im Bereich der Raumordnung und Landesentwicklung vorgelegt, das von der Landesregierung lange unter Verschluss gehalten wurde. Selbst im Intranet der Landesverwaltung wurde lediglich eine gekürzte Fassung dieses Gutachtens zur Verfügung gestellt. Erst nachdem die Presse von der Existenz dieses Gutachtens Wind bekommen hatte, hat sich die Landesregierung bereit erklärt, am 14. Juni 2006 den Ausschuss für Inneres und Sport über Inhalt und Auswirkungen dieses Gutachtens zu unterrichten. Eine Unterrichtung über Ergebnisse der 150 000 Euro teuren Evaluation der Regierungsvertretungen hatte die Landesregierung jedoch nicht vorgesehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Seit wann liegen Ihr Ergebnisse oder Zwischenergebnisse der von ihr beim Internationalen Institut für Staats- und Europawissenschaften in Auftrag gegebenen Evaluation der Regierungsvertretungen vor, warum hat sie diese bislang unter Verschluss gehalten, und welche Konsequenzen wurden bislang aus den Ergebnissen dieser Evaluation gezogen?

2. Warum hat die Landesregierung die Evaluation bislang geheim gehalten und, wann ist mit einer Veröffentlichung des Ergebnisses der Evaluation der Regierungsvertretungen zu rechnen?

3. Welche Veränderungen sollten auf Basis der der Landesregierung bislang vorliegenden Gutachten des Internationalen Instituts für Staatsund Europawissenschaften am Konstrukt der Regierungsvertretungen vorgenommen werden, wie wird dieser Veränderungsbedarf begründet, und wie begegnet die Landesregierung dem Vorwurf, mit ihrem Konstrukt der „zahnlosen“ Regierungsvertretungen gescheitert zu sein?

Die Landesregierung hält keine Gutachten unter Verschluss, sie weist die in der Frage formulierte Unterstellung zurück.

Im Errichtungsbeschluss der Regierungsvertretungen vom 7. September 2004 ist bereits die Evaluation dieser neuen Verwaltungseinheiten vorgesehen worden. Mit Vertrag vom 28. Oktober 2005

wurde das Internationale Institut für Staats- und Europawissenschaften (ISE) beauftragt, im Zeitraum 2005 bis 2008 die Evaluation zu begleiten.

Die Untersuchung ist als Eigenevaluierung mit wissenschaftlicher externer Begleitung durch das ISE angelegt und basiert auf einer Struktur- und Prozessanalyse. Damit beinhaltet bzw. erfordert die Evaluation neben der Erfassung von quantitativ bestimmten Variablen speziell auch qualitative Verfahren.

Die Vorlage schriftlicher Berichte als Zwischenergebnis wurde vertraglich nicht vereinbart. Vielmehr dienen drei Workshops der kontinuierlichen Optimierung der Arbeit der Regierungsvertretungen, um schon während der Struktur- und Prozessanalyse nachsteuern und fein justieren zu können.

Mit Datum vom 29. März 2006 legte der Gutachter einen Vermerk über erste Erkenntnisse bzw. Einschätzungen nach bisher durchgeführten Intensivinterviews im Rahmen der Feldphase I und dem ersten vereinbarten Workshop vor. Ein Gutachten wird erst zum Abschluss des Evaluationszeitraums vorliegen.