Protokoll der Sitzung vom 11.07.2006

hat Ihnen das Wirtschaftsministerium nachgewiesen, dass es falsch ist.

Der vorliegende Antrag ist hoch aktuell. Lediglich bei § 18 KWG hat sich etwas geändert. Da ist etwas passiert - das ist auch in Ordnung so -, und zwar auf Druck von Bayern und nicht auf Druck eines SPD-regierten Landes. Der vorliegende Antrag ist also hoch aktuell. Damit unterstützen wir die betroffenen Banken und vor allem die mittelständische Wirtschaft in Niedersachsen.

Ich möchte zum Schluss das Zitat von Professor Zielke etwas abändern - er hatte etwas von Montesquieu zitiert -: Wenn es nicht nötig ist, über die Maßen etwas zu kontrollieren, dann ist es nötig, es nicht zu kontrollieren. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank. - Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Kollegin Geuter zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Überschrift Ihres Antrages „Überregulierung im Finanzsektor abbauen - den Mittelstand stärken“ können sicherlich alle im Landtag vertretenen Parteien grundsätzlich zustimmen.

(Dr. Harald Noack [CDU]: Dann ma- chen Sie es doch!)

Bei intensiver Beschäftigung mit den Inhalten ist freilich festzustellen, dass die darin enthaltenen Forderungen alle gängigen Klischees bedienen, die derzeit im Zusammenhang mit der Umsetzung europäischer Richtlinien öffentlich diskutiert werden

(Beifall bei der SPD)

und die durch die Ereignisse und Entscheidungen der letzten Wochen und Monate mehr als überholt sind. Daher lässt Ihr Antrag nur den Schluss zu, dass Sie weder der Einschätzung Ihrer eigenen Landesregierung trauen noch der Arbeit der Großen Koalition in Berlin unter der Führung der Kanzlerin Frau Merkel.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Machen Sie sich darüber bloß keine Sorgen!)

Wir sind der Niedersächsischen Landesregierung sehr dankbar dafür, dass sie eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion zu Bürokratie bei Kreditinstituten deutlich seriöser beantwortet hat, als das in Ihrem Antrag der Fall ist.

(Beifall bei der SPD)

Sie hat nämlich zu Recht darauf hingewiesen, dass Regelungen im Bereich der Kreditwirtschaft keineswegs willkürlich erlassen werden, sondern dem Ziel dienen, die berechtigten Interessen der Gläubiger von Kreditinstituten nicht zu gefährden. Bankenaufsicht ist - das hat auch die Niedersächsische Landesregierung in ihrer Antwort ausdrücklich bestätigt - nicht nur für die Kreditinstitute unverzichtbar. Sie liegt vor allem auch im Interesse der Kunden. Diese wollen mit Recht eine gewisse Sicherheit für ihr den Kreditinstituten anvertrautes Geld haben. Es kann nämlich nicht hingenommen werden, dass die Banken ihre Gewinne zwar privatisieren, sich ihre Risiken aber im Falle einer Instabilität von der öffentlichen Hand gegenfinanzieren lassen wollen.

Das Thema Bürokratieabbau ist ein Dauerbrenner - wir haben viele Anträge dazu hier im Landtag und auch aktuell in aller Munde. Bei allen Forderungen nach Abbau von tatsächlichen oder vermeintlichen Überregulierungen dürfen wir allerdings nicht übersehen, dass nur in einem sachgerecht geregelten Markt die Kreditwirtschaft ihre wichtige volkswirtschaftliche Funktion erfüllen kann. Die Qualität der Rechtsetzung ist ein wichtiger Standortfaktor und die staatliche Aufsicht ein Gütesiegel für den Finanzplatz Deutschland im globalen Wettbewerb.

Ich darf in diesem Zusammenhang an das Gespräch des Haushalts- und des Wirtschaftsausschusses mit den Vertretern der Banken am Jahresanfang erinnern. Dort haben die Vertreter der Banken ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie gerade wegen dieser Rechtssicherheit ihre Bankgeschäfte besonders gern in Deutschland abwickeln.

(Dieter Möhrmann [SPD]: So ist es!)

Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, Sie fordern in Ihrem Antrag, dass die Bundesregierung bei der nationalen Umsetzung der EU-Regelungen im Kontext von Basel II keine strengeren Regeln anwendet, als von der EU vorgesehen. Ihnen wird in diesem Zusammenhang sicherlich nicht entgangen sein, dass bereits seit

Februar 2006 ein Gesetzentwurf zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der Kapitaladäquanzrichtlinie im Deutschen Bundestag vorliegt.

(Bernd Althusmann [CDU]: Den haben Sie nämlich mit beschlossen!)

Bemerkenswert ist, dass alle im Bundestag vertretenen Parteien bei der Diskussion über diesen Gesetzentwurf in den letzten Wochen positiv herausgestellt haben, dass in diesem Regelwerk die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen besondere Berücksichtigung finden, weil Mittelstandskredite zukünftig eine besondere Behandlung erfahren können.

(Dieter Möhrmann [SPD]: Das weiß Herr Hoppenbrock aber nicht!)

Ein wesentlicher Teil Ihres Antrages hat sich damit bereits erledigt.

(Beifall bei der SPD)

Wir alle wissen um die Bedeutung des Mittelstands für unsere Wirtschaft, gerade auch im Hinblick auf Beschäftigung und Ausbildung. Die Interessenvertretung für die kleineren und mittleren Unternehmen haben entgegen einem öffentlich gern verbreiteten Eindruck nämlich nicht einzelne Parteien oder Gruppierungen gepachtet, sondern sie ist gemeinsame Aufgabe aller politisch Verantwortlichen. Es waren die deutschen Vertreter, die in den letzten Jahren in intensiven Verhandlungen auf europäischer Ebene durchgesetzt haben, dass mit Basel II die kleineren und mittleren Betriebe bessere Bewertungen als bisher bekommen werden, weil sie mit einem niedrigeren Risikogewicht belegt werden und weil ihre Risiken demnächst stärker als bisher differenziert werden können. Mit besonderer Freude verweise ich in diesem Zusammenhang auf die Äußerungen des CDU-Abgeordneten Dautzenberg, der in der Bundestagsdiskussion zu diesem Gesetzentwurf vor wenigen Wochen formuliert hat:

„Der Gesetzentwurf... setzt die EURichtlinien zu Basel II - genau so wie wir es uns im Koalitionsvertrag vorgenommen haben; d. h. im Grundsatz 1:1 um. Wir satteln keine neuen oder weitergehenden Regeln und Regulierungen auf die EU-Richtlinie auf...“

Meine Damen und Herren, wenn Ihr Parteifreund Recht hat, hat sich auch ein großer Teil Ihres Antrages erledigt.

(Beifall bei der SPD)

Mit der Einführung dieser neuen risikoorientierten bankenaufsichtlichen Instrumente als Ergebnis der Umsetzung von Basel II muss sicherlich eine Prüfung einhergehen, welche konventionellen Aufsichtsmaßnahmen im Gegenzug ersetzt oder verringert werden können. Das gilt natürlich auch für die so genannten Kampagneprüfungen oder Sonderprüfungen gemäß § 44 Kreditwesengesetz, die in Ihrem Antrag ausdrücklich benannt werden. Die Große Koalition in Berlin hat sich aus gutem Grund darauf verständigt, im Bereich der Bankenaufsicht genau diese Doppel- und Mehrfachüberprüfungen abzubauen und die Regulierung der Finanzaufsicht auf das notwendige Maß zurückzuführen. Ich empfehle in diesem Zusammenhang die Lektüre des Koalitionsvertrages.

(Beifall bei der SPD)

Eine Änderung hat die Bundesregierung bereits Anfang dieses Jahres vorgenommen. Durch die Ergänzung des Kreditwesengesetzes ist die BaFin befugt, aufsichtsrelevante Informationen, die bereits bei einer anderen Aufsichtsbehörde vorliegen, dort auch abzufragen. Leider fehlt in Ihrem gesamten Antrag eine Konkretisierung, welche Deregulierungsmaßnahmen Sie über das hinaus, was bereits beschlossen, vereinbart oder auf den Weg gebracht worden ist, noch fordern. Das hätten wir uns sehr gewünscht.

(Beifall bei der SPD)

Zu dem in Ihrem Antrag enthaltenen Hinweis auf die Mindestanforderungen an das Risikomanagement darf ich noch einmal aus der Antwort der Landesregierung auf die Anfrage der SPD-Fraktion zitieren:

„Die Mindestanforderungen für das Kreditgeschäft sind aufgegangen in die - im Dezember 2005 veröffentlichten - Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Sie sind grundsätzlich sinnvoll und dienen auch dem Schutz von Kapitalanlegern. Die Einführung des neuen Regelwerkes wurde genutzt, um auch Deregulierungen in vertretbarem Umfang vorzunehmen.“

Ich entnehme dieser Antwort, dass Sie dem, was Ihre eigene Landesregierung für vertretbar hält, nicht zustimmen können.

(Beifall bei der SPD - Glocke der Prä- sidentin)

Ergänzend erinnere ich noch einmal an das erwähnte Gespräch mit den Banken im Januar dieses Jahres, in dem ebenfalls bestätigt wurde, dass die bisherigen Regelungen der MaRisks nicht nur eins zu eins übernommen worden sind. Die neue Fassung enthält auch bereits die von Ihnen geforderten Öffnungsklauseln, die den Instituten entsprechend ihrer Größe und der Art ihrer Geschäfte große Gestaltungsspielräume ermöglichen.

Frau Kollegin Geuter, kommen Sie bitte zum Schluss!

Dadurch haben die Kreditinstitute auch die Möglichkeit, eigenverantwortlich den Umfang der geforderten Dokumentationen festzulegen.

Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, Ihr Antrag enthält eine Vielzahl von überholten und ausschließlich populistischen Forderungen, die entweder schon erfüllt sind, die sich im parlamentarischen Verfahren befinden oder die bereits vereinbart sind. Er ist daher überflüssig.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank. - Zu einer Kurzintervention auf die Kollegin Geuter hat Herr Kollege Hoppenbrock das Wort. Bitte schön!

(Karin Stief-Kreihe [SPD]: Er zieht jetzt den Antrag zurück!)

Frau Kollegin Geuter, das ist jetzt keine Rechthaberei, aber ich frage mich, wieso die Wirtschaftsministerkonferenz, der auch SPD-Wirtschaftsminister angehörten, in diesem Jahr genau diese Forderungen gestellt hat. Die Umsetzung von Basel II, die aber noch nicht erfolgt ist, und das, was die BaFin treibt, sind zwei grundverschiedene Dinge. Die BaFin ist die Institution, die das umsetzt.

Ich frage mich: Kann es in Deutschland denn nicht möglich sein, dass ein Mittelständler zur Bank geht und dort gemeinsam mit demjenigen oder derjenigen, der oder die in seinem Büro für Finanzen zuständig ist, seine Unterlagen vorlegt - also ohne eine Controlling-Abteilung, wie es sie ja nur in größeren Firmen gibt, einzuschalten -, ohne damit die bisher von der BaFin geforderten Formalien zu verletzen? Es ist doch täglich Brot in den Kreditausschusssitzungen, dass gesagt wird: § 18 KWG ist in diesem Fall nicht erfüllt, und deshalb muss der Antrag abgelehnt werden. Das aber ist doch purer Formalismus, und genau das wollen wir ändern. Wir möchten, dass die Kreditwirtschaft auch wieder auf normalem Weg praxisgerecht mit ihren Kunden umgehen kann.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank. - Frau Kollegin Geuter hat eineinhalb Minuten für die Antwort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind uns ja darüber einig, dass bei der BaFin noch einiges geregelt werden muss. Aber ich erinnere daran, dass in der Koalitionsvereinbarung, die auch die CDU mit unterschrieben hat, steht: Wir warten erst einen Erfahrungsbericht ab - der soll im Herbst 2006 vorliegen -, und aufgrund dieses Erfahrungsberichtes setzen wir folgende Instrumentarien um: erstens Abschaffung von Doppelprüfungen, zweitens Zurückführen der Finanzierung auf das notwendige Maß und drittens Aufgabenkritik bei der BaFin insgesamt.

(Dieter Möhrmann [SPD]: Sie weiß, wovon sie redet!)

Das ist, wie gesagt, in Berlin vereinbart worden. Wenn Sie unabhängig von dem Erfahrungsbericht schon vorher etwas machen wollen, dann sollten Sie das hier auch benennen. - Danke.

(Beifall bei der SPD)