Renate Geuter

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Planfeststellung für Hochspannungsleitungen in der Erde beabsichtige die Niedersächsische Landesregierung, den notwendigen Netzausbau mit den Bürgern und nicht gegen sie voranzubringen, erklärte der Niedersächsische Ministerpräsident in einer Pressemitteilung am 12. Oktober 2007.
Diese öffentlich erklärte Absicht ist von der SPDFraktion ausdrücklich begrüßt worden, bedeutete sie doch eine Kehrtwende zu dem bisherigen Verhalten der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen.
Seit dem 24. Februar 2005 - an diesem Tag wurde erstmals das Thema des Netzausbaus in Form von Freileitung oder Erdverkabelung im Niedersächsischen Landtag beraten - mussten wir erleben, dass die Vertreter von CDU und FDP vor allem in den betroffenen Regionen zwar sehr viel Verständnis für die Bedenken und Sorgen der dort lebenden Bürgerinnen und Bürgern bekundeten, darüber hinaus aber lediglich die Verantwortung des Bundes anmahnten. Über das eigene Stimmverhalten im Bundesrat im Jahre 2005 wurde wohlweislich geschwiegen. Seinerzeit sind unter anderem mit den Stimmen Niedersachsens die ersten Ansätze einer bundesrechtlichen Regelung für eine Erdverkabelung im Bereich der Höchstspannungsleitungen zum Scheitern gebracht worden.
Es ist der intensiven und beharrlichen Arbeit aller Bürgerinitiativen in Niedersachsen zu verdanken, dass jetzt auch die eigenen landespolitischen Handlungsspielräume geprüft und erarbeitet worden sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, die SPD-Fraktion hat in der Landtagssitzung am 19. Oktober 2007 darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen mit dem Ziel, eine landesrechtliche Grundlage für eine Erdverkabelung in Niedersachsen zu schaffen, in die richtige Rich
tung geht. Wir hatten Ihnen angeboten, mit Ihnen an allen vorliegenden Gesetzentwürfen zu diesem Thema weiterzuarbeiten, um die aus unserer Sicht noch bestehenden Rechtsunsicherheiten und Vorbehalte auszuräumen. Leider mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass der vom Ministerpräsidenten öffentlich geäußerte Wunsch, das Landesgesetz zur Erdverkabelung einvernehmlich, fraktionsübergreifend, zu verabschieden, tatsächlich wohl nur für die Öffentlichkeit bestimmt war.
Während der Behandlung der vorliegenden Gesetzentwürfe in den Ausschüssen mussten wir nämlich feststellen, dass die Vertreter der Regierungsfraktionen an einer echten Beratung nicht interessiert waren.
Es gab keinerlei Bereitschaft, sich mit den Gesetzentwürfen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu beschäftigen.
Beraten wurde lediglich der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen. Lesen Sie das Protokoll!
Alle konkreten Hinweise und Vorschläge aus der öffentlichen Anhörung, die erst nach massivem öffentlichen Druck stattfinden konnte - die Einbeziehung der Bürgerinitiativen erfolgte erst auf Druck der SPD-Fraktion -, wurden von Ihnen ignoriert. Das Landesgesetz zur Erdverkabelung sollte mehr Rechtssicherheit bringen und damit zu der notwendigen Beschleunigung des Netzausbaus beitragen, so der Ministerpräsident bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs. Unter diesen Vorgaben ist der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zu überprüfen.
Nein! Er hat noch Gelegenheit, sich zu Wort zu melden.
Die SPD-Fraktion hat bereits bei der ersten Beratung im Oktober 2007 darauf hingewiesen, dass es bei einer Festschreibung der Mindestabstände in der Regelung zur Landesraumordnung eine zeitliche Parallelität der Verordnung und des Gesetzes geben muss, um mögliche rechtliche Probleme auszuschließen. Dieser Vorschlag wurde ebenso ignoriert wie die Anregung der kommunalen Spitzenverbände, die Mindestabstandsregelung unmittelbar in das Erdkabelgesetz aufzunehmen. Für die Trasse Ganderkesee - St. Hülfe haben die Vertreter der Bürgerinitiativen zu Recht darauf hingewiesen, dass es nicht korrekt ist, diese Trasse bereits als Vorrangtrasse im Landes-Raumordnungsprogramm abzusichern, wenn die verbindlichen Vorgaben des Erdkabelgesetzes - Abstandsregelungen, Regelungen zu Landschaftsschutzgebieten möglicherweise eine ganz andere Trassenführung zur Folge haben werden. Auch dieser Hinweis blieb unbeachtet.
Von allen regional betroffenen Anzuhörenden ist der Hinweis gekommen, dass der Begriff der Wirtschaftlichkeit der Konkretisierung bedarf. Die Erfahrungen der vergangenen Monate und Jahre haben gezeigt, wie unverzichtbar eine solche Klarstellung ist. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Diskussion um das Gutachten von ForWind. Auch in diesem Fall gab es keine Bereitschaft der Regierungsfraktionen, sich mit diesem Thema näher zu beschäftigen. In den Anhörungen ist deutlich geworden, welche Gründe dafür sprechen, neben dem jeweiligen Netzbetreiber auch den betroffenen Kommunen das Antragsrecht für die Planfeststellung einzuräumen. Das entspricht im Übrigen auch der Planungshoheit der Kommunen. Auch dieser Vorschlag wurde nicht einmal erörtert.
Der Übertragungsnetzbetreiber hat immer wieder erklärt, er habe keine Präferenz des Leitungsausbaus. Es gehe ihm lediglich um Rechtssicherheit. Tatsächlich konnten wir schon in den letzten Jahren, besonders aber auch in der Anhörung im Niedersächsischen Landtag und bei der vom Ministerpräsidenten in Berlin initiierten Veranstaltung feststellen, dass der Netzbetreiber immer neue, zum Teil sich widersprechende Argumente gegen eine
Erdverkabelung aus dem Hut zauberte und damit selbst deutlich machte, was von seiner eigenen Aussage zu halten ist. Das gipfelte zum Schluss in der Behauptung, Durchleitungsverluste seien bei Freileitungen ebenso gering wie bei einer Erdverkabelung.
Mehr als betroffen gemacht hat uns in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass vom Niedersächsischen Umweltministerium als Antwort auf eine Petition zu diesem Thema diese Aussage des Netzbetreibers quasi als Fakt übernommen wurde. Damit hat sich das Umweltministerium ohne eine nähere Prüfung auf die Seite des Netzbetreibers geschlagen und die Aussagen des eigenen Ministerpräsidenten in seinen Pressemitteilungen in Zweifel gezogen.
Mit diesen wenigen angeführten Beispielen, die sich durchaus erweitern ließen, ist deutlich geworden, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zu viele Fragen rechtlich offen und ungeklärt geblieben sind. Das vom Ministerpräsidenten selbst gesetzte Ziel, mit diesem Gesetz zu mehr Akzeptanz bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern für den Leitungsausbau zu kommen und damit zu einer Beschleunigung der Verfahren beizutragen, wird mit dem vorliegenden Entwurf verfehlt. Daher werden wir dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen nicht zustimmen können. Wir bedauern es sehr, dass eine einvernehmliche rechtssichere gesetzliche Lösung, die ohne Zeitdruck hätte erarbeitet werden können, von Ihnen, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, offensichtlich nicht gewollt war.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Erstens. Seit einiger Zeit ist klar, dass im Januar noch eine Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtages stattfinden wird. Bei gutem Willen hätte also durchaus die Möglichkeit bestanden, dies im Januar zu beraten. Dann hätten wir die Chance gehabt, eine schriftliche Stellungnahme des Gesetzgebungsund Beratungsdiensts zu erhalten, wie dies in allen anderen Fällen üblich ist. In diesem Fall ist dies bisher leider nicht geschehen.
Zweitens. Wir sind dem Bundesumweltminister sehr dankbar dafür, dass er uns geholfen hat, die Möglichkeiten einer eigenen landesrechtlichen Regelung zu eröffnen. Ich erinnere an die Anhörung im Niedersächsischen Landtag, bei der der Vertreter des Bundesumweltministeriums ausdrücklich auf die eigenen landesrechtlichen Handlungsspielräume hingewiesen hat. Diese hätten wir gerne ausgenutzt haben wollen. Das haben Sie jedoch verweigert.
Drittens. Wir hätten uns gewünscht, dass Sie mit Herrn Glos genauso wie wir mit Herrn Gabriel übereingestimmt hätten. Dann wären wir heute schon viel weiter. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausbau von Stromnetzen in Niedersachsen ist nicht nur deshalb erforderlich, weil Leitungszubauten von Windenergieanlagen im Nordwesten unseres Landes aufgenommen werden mussten, wie dies gerade auch von Kritikern der Windenergie in diesem Hause immer wieder behauptet wurde. Inzwischen ist unbestritten, dass der Ausbau und die Ertüchtigung von Leitungsnetzen die Möglichkeiten für den europäischen Stromhandel deutlich verbessern und von daher sowohl für die Energieversorgungsunternehmen als auch für die Netzbetreiber von großem wirtschaftlichen Interesse sind.
Die Art der Ausführung von Hoch- und Höchstspannungsfreileitungen in Niedersachsen ist seit mehr als zwei Jahren auch in diesem Hause immer wieder thematisiert worden. Bei aller Unterschiedlichkeit der Argumentationen lässt sich auch eine Gemeinsamkeit feststellen: Alle Fraktionen sprechen sich in ihren vorliegenden Anträgen für einen Vorrang der Erdverkabelung vor dem Bau einer Freileitung aus.
Der Niedersächsische Ministerpräsident und auch andere Vertreter der Landesregierung haben sich noch in den letzten Tagen öffentlich und ausdrücklich zum Ziel der unterirdischen Netzanbindung bekannt und sogar angekündigt, Niedersachsen werde eine Vorreiterrolle in Sachen Erdverkabelung einnehmen.
Diese öffentlichen Bekundungen lassen eigentlich vermuten, dass das Land Niedersachsen in den letzten Jahren alle möglichen Anstrengungen unternommen hat, um dieses Ziel auch zu erreichen. Die Realität sieht leider ein wenig anders aus.
Die Europäische Kommission hatte bereits im Dezember 2003 in einem Hintergrundpapier empfohlen, die Engpässe im Stromnetz durch den Bau von Erdkabeln möglichst schnell zu beheben. Der Europaabgeordnete der CDU, Herr Professor Mayer, hat in einem Schreiben vom Februar 2005 ebenfalls darauf verwiesen, dass der Bau einer unterirdischen Leitung mit der GIL-Technik nicht über den Stand der Technik und der Wissenschaft hinausgeht und von daher auch nicht als ein EUPilotprojekt gefördert werden kann. Dennoch hat
sich die Niedersächsische Landesregierung, wie aus den Plenarprotokollen von Februar und April 2005 zu entnehmen ist,
noch beim ersten Antrag zum Bau einer Freileitung von Ganderkesee nach St. Hülfe auf den Standpunkt gestellt, der Antragsteller habe in seinem Antrag ausreichend dargelegt, weshalb für ihn eine Erdverkabelung nicht infrage komme, und dass die Landesregierung keinerlei Veranlassung sehe, die Realisierungsmöglichkeiten von technischen Alternativen wie z. B. Erdkabel und GIL überhaupt zu prüfen.
Erst die Ergebnisse einer öffentlichen Anhörung hier im Niedersächsischen Landtag im Mai 2005 und die Vielzahl der Einwendungen gegen den Bau der beantragten Freileitung haben dazu geführt, dass die Landesregierung auf öffentlichen Druck hin ein ergänzendes Gutachten unter dem Titel „Vergleichsstudie zu Übertragungsalternativen Freileitung, Kabel und gasisolierte Leitung“ in Auftrag gegeben hat.
Dass nicht beabsichtigt war, die Ergebnisse dieses Gutachtens zum Überdenken der eigenen Einschätzung zu nutzen, zeigt die Aussage des niedersächsischen Landwirtschaftsministers im Landtag am 26. Januar 2006, der seine ein Jahr zuvor gemachte Aussage bekräftigte: Wenn ein Antragsteller eine Freileitung beantrage, werde im Raumordnungsverfahren auch nur dieser Antrag bedacht, behandelt und geprüft.
Dann fragen wir uns natürlich: Welche Ursache hatte denn diese in Auftrag gegebene Vergleichsstudie? War es nur ein Placebo für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger?
Bei allen Defiziten des von ForWind erstellten Gutachtens - diese haben sich nicht zuletzt aus der Aufgabenstellung ergeben - kommen die Gutachter zu einem eindeutigen Ergebnis: Alle drei Leitungsarten - Freileitung, Kabel und GIL - sind für die Übertragungsaufgabe für die 380-kV-Leitung grundsätzlich geeignet.
Trotzdem findet sich auch jetzt aktuell in der Einzelbegründung zum Landes-Raumordnungsprogramm 2007 die Aussage, dass Erdkabel besonders bei Hoch- und Höchstspannungsleitungen generell nicht dem Stand der Technik entsprächen. Das spricht nicht gerade für eine Vorreiterrolle in Sachen Erdverkabelung.
Es bietet aber allen Netzbetreibern gute Argumentationsmöglichkeiten, bei ihrer bisherigen starren Haltung zu einer unterirdischen Netzanbindung zu bleiben und alle innovativen, neuen Möglichkeiten zu vermeiden.
Alle bisher vorliegenden Zahlen zu den Mehrkosten für eine Erdverkabelung oder eine GIL-Leitung weisen einen erheblichen Mangel auf: Sie berücksichtigen lediglich die betriebswirtschaftlichen Investitionskosten des Netzbetreibers. Eine volkwirtschaftliche Betrachtungsweise, die mehrfach auch von Mitgliedern der Regierungsfraktionen vor Ort gefordert worden ist, ist bis heute nicht vorgenommen worden.
Diese volkwirtschaftliche Betrachtungsweise würde nämlich auch die Belastungen für die Allgemeinheit durch den Bau einer Freileitung, die unterschiedlichen Planungsvoraussetzungen und die Realisierungsdauer mit zu berücksichtigen haben und zu völlig anderen Ergebnissen kommen als die Ihnen bisher vorliegenden Zahlen.
In der schon zitierten Einzelbegründung zum Landes-Raumordnungsprogramm wird weiterhin der Eindruck erweckt, dass die Belastungen der Umwelt bei einer unterirdischen Netzanbindung höher seien als beim Bau einer Freileitung. Die Tatsachen sprechen eine deutlich andere Sprache.
Das will ich nur an einem Beispiel deutlich machen. Bei einer gasisolierten Leitung von 60 km Länge spart man jährlich mehr als 10 Millionen Euro dadurch ein, dass dieses unterirdische Netz erheblich weniger Durchleitungsverluste verursacht als eine Freileitung. Damit würden jährlich 58,3 Millionen kg CO2 weniger an die Umwelt abgegeben. Dies wäre ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz. Diese Argumentation hat in Nieder
sachsen bisher an keiner Stelle Berücksichtigung gefunden.
Ich verweise auch auf die Argumentation zum vorangegangenen Tagesordnungspunkt.
Die Schneekatastrophe im Münsterland Ende 2005, aber auch die Auswirkungen des Orkans Kyrill haben uns deutlich gezeigt, dass Freileitungen eben nicht die hohe Versorgungssicherheit bieten, wie sie ihnen sehr lange unterstellt worden ist und wie es auch noch das Gutachten von ForWind fälschlicherweise tut. Nach einer Stellungnahme von dpa sind für 80 % der Stromausfälle in den letzten Jahren gerissene Freileitungen verantwortlich gewesen, auf die umstürzende Bäume oder Äste gefallen waren.
Nein.
Herr McAllister führt schon die ganze Zeit Selbstgespräche. Das kann er dann auch fortsetzen.
Auch alle bisherigen Annahmen zur voraussichtlichen kurzen Reparaturdauer von Freileitungen sind inzwischen von der Realität überholt worden. Leider hat die Landesregierung bisher nicht erkennen lassen, dass und in welcher Form sie diese aktuellen Erkenntnisse in ihre Bewertung mit einfließen lässt.
Seit zwei Jahren und auch jetzt aktuell wird von den Vertretern der Landesregierung und der Regierungsfraktionen immer wieder die Mitverantwortung des Bundes eingefordert. Das ist im Prinzip in Ordnung. Die Große Koalition in Berlin bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Einfluss geltend zu machen.
- Der Wirtschaftsminister, der für ganz wesentliche Teile zuständig ist, heißt Glos.
Allerdings bleibt festzustellen, dass die einzige Aktivität des Landes Niedersachsen im Bundesrat zu diesem Thema bisher darin bestand, sich im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf der Vorgängerbundesregierung zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben gemeinsam mit anderen Bundesländern gegen eine Sonderregelung für Erdverkabelung auszusprechen.
Dabei wäre es für die Verbraucher nur um Centbeträge gegangen.
Nein.
Auf andere Initiativen, z. B. auch in den Bundesregelungen eine volkswirtschaftliche Gesamtbetrachtung vorzusehen, wie dies auch vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund mehrfach gefordert worden ist, warten wir bis heute vergeblich. Niedersachsen hat sich bisher an keiner Stelle gegen die vom Bundeswirtschaftsministerium zu verantwortende, ökologisch unsinnige Regelung ausgesprochen, die vorsieht, dass die Kosten für die Durchleitungsverluste bei Freileitungen auf die Kunden umgelegt werden dürfen.
Richtig.
Neben der 380-kV-Leitung von Ganderkesee nach St. Hülfe und der in der aktuellen Diskussion befindlichen Leitung von Wahle nach Mecklar, die jetzt offensichtlich nicht mehr im Schnellverfahren durchgepeitscht werden soll, sind weitere Netzaufbauten in den nächsten Jahren auch in Niedersachsen geplant. Vor diesem Hintergrund bekommt die Aussage der E.ON AG gegenüber dem Niedersächsischen Ministerpräsidenten im Hinblick auf seinen Vorschlag, ein Pilotprojekt für eine Erdverkabelung durchzuführen, eine besondere Bedeutung. Der Netzbetreiber hat diesen Wunsch u. a. mit der Begründung abgelehnt, man befürchte, dass damit die Erdverkabelung grundsätzlich zum Stand der Technik werde.
Das zeigt uns ganz deutlich: Die erste Entscheidung für einen Netzausbau in Niedersachsen wird als Präzedenzfall auch für alle anderen Leitungstrassen Gültigkeit haben. Wenn es also darum geht, der Erdverkabelung den Vorrang einzuräumen, und es alle ernst damit meinen, sind jetzt alle Parteien und die Landesregierung aufgefordert, dies nicht nur öffentlich zu fordern, sondern auch alle Möglichkeiten zu nutzen, um dies auch tatsächlich umzusetzen.
Niedersachsen hat in diesem Jahr das Thema „Innovation“ ganz vorne auf seine Fahnen geschrieben. Wir haben hier die Möglichkeit, mit vereinten Kräften eine innovative Technologie durchzusetzen und damit in Niedersachsen tatsächlich eine Vorreiterrolle einzunehmen. Darüber sollten wir in den zuständigen Ausschüssen reden. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kaum ein Bereich staatlicher Familienpolitik wird so kontrovers diskutiert wie die Frage nach der steuerlich angemessenen Behandlung kindbedingter Aufwendungen und der steuerlichen Veranlagung von Ehegatten. Wir haben es hier und heute schon wieder erlebt.
Die politische Brisanz wird nicht nur in zahlreichen Entschließungsanträgen zu diesem Thema deutlich, sie ergibt sich auch aus der Tatsache, dass sich das Bundesverfassungsgericht veranlasst sieht, immer häufiger und in immer kürzeren Abständen zu diesem Thema Stellung zu nehmen.
Leider beziehen sich Diskussionen, Anträge und Vorschläge häufig - so ist es auch in dem vorliegenden Antrag der Fraktion der Grünen - auf Einzelaspekte. Bis heute fehlt eine Analyse über die Auswirkung aller familienpolitischen gesetzlichen Maßnahmen und Leistungen im Hinblick auf die Zielsetzungen einer nachhaltigen und modernen Familienpolitik. Wenn es um die Frage der Finanzierung zusätzlicher familienunterstützender Leistungen geht, dann steht in der politischen Diskussion früher oder später das Ehegattensplitting zur Disposition. Dies sehen wir auch beim vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Im Übrigen handelt es sich bei diesem Antrag nicht um ein Unikat. Einen nahezu gleichlautenden Antrag hat der Deutsche Bundestag vor wenigen Wochen diskutiert. Auch wenn wir für mehrere Aspekte dieses Antrags durchaus Sympathie hegen, gilt das doch nur mit einigen Einschränkungen.
Niemand in diesem Hause zieht die Notwendigkeit einer Verbesserung der frühkindlichen Bildung und Förderung in Zweifel - und natürlich auch nicht den Ausbau des Betreuungsangebotes. Es bleibt aber mehr als fraglich, ob durch eine Kappung oder Umwandlung des Ehegattensplittings das erwartete und im vorliegenden Antrag bezifferte hohe Umschichtungspotenzial auch tatsächlich zur Verfügung stehen wird.
Das Ehegattensplitting begünstige ausschließlich den Trauschein. Es sei ungerecht und familienpolitisch wenig effektiv. So lautet die am häufigsten geäußerten Kritik.
Die Klage einer berufstätigen Frau im Jahre 1956 führte zum ersten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting, weil die vorher gültige und noch aus der nationalsozialistischen Zeit stammende Zusammenveranlagungsvorschrift ausdrücklich das Ziel hatte, die erwerbstätige Frau aus dem Arbeitsleben zurückzudrängen. Das Bundesverfassungsgericht bezeichnete in seinem damaligen Urteil das Splittingverfahren als eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Form der Ehegattenbesteuerung. Seit diesem Zeitpunkt haben nicht dauernd getrennt lebende Eheleute die Wahlmöglichkeit zwischen der Individualbesteuerung und einer Zusammenveranlagung nach dem Splittingtarif. Das Splittingverfahren entspricht dem Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. So formuliert es das Bundesverfassungsgericht. Es geht davon aus, dass zusammenlebende Eheleute eine Gemeinschaft des Erwerbs und Verbrauchs bilden, in der ein Ehepartner an den Einkünften und Lasten des anderen jeweils zur Hälfte teilhat. Das Ehegattensplitting knüpfe an die wirtschaftliche Realität einer intakten Durchschnittsehe mit der Vereinbarung des Zugewinnausgleichs an. So argumentierte noch in den 90erJahren das Bundesverfassungsgericht.
Das Ehegattensplitting hatte auch in früherer Zeit durchaus einen familienpolitischen Charakter - in einer Zeit, als die Kopplung von Ehe und Familie der Regelfall war und damit der Lebenswirklichkeit in unserem Lande entsprach. Dieser familienpolitische Charakter wird aber durch die heutigen unterschiedlichen Familienstrukturen infrage gestellt. Wir stimmen der Feststellung im Antrag der Fraktion der Grünen ausdrücklich zu, dass ein kinderloses Ehepaar in der heutigen Zeit steuerlich nicht
besser gestellt werden darf als ein unverheiratetes Elternpaar oder als eine alleinerziehende Mutter.
Das Splittingverfahren entfaltet die höchste Entlastungswirkung bei Alleinverdienenden mit einem zu versteuernden Einkommen im Bereich des doppelten Betrages der oberen Proportionalzone. Eine Erwerbstätigkeit lohnt sich dann in der Regel für die Ehefrau nur noch, wenn zumindest der Splittingvorteil zurückverdient wird. Das führt dazu, dass eine Berufstätigkeit häufig unattraktiv wird mit konkreten negativen Folgen, u. a. für die Altersversicherung von Frauen.
Wenn die Aussage zutrifft, dass Steuern indirekt Anreize für bestimmte Verhaltensweisen setzen, dann ist in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob die derzeitige Ausgestaltung des Ehegattensplittings zu geschlechtsspezifischen Nachteilen führt. Schon die gültige Einteilung in Steuerklassen mit dem Effekt, dass sich mehr als 80 % der Frauen in der ungünstigsten Steuerklasse V befinden, erfüllt den Tatbestand der mittelbaren Diskriminierung. Wir begrüßen es daher, dass die Bundesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung beschlossen hat, die bisherige Besteuerung im Hinblick auf die Einteilung in Lohnsteuerklassen zu ändern, und wir werden das nachdrücklich einfordern.
Mit der beabsichtigten Neuregelung ist ein wesentlicher Grund beseitigt, der Frauen an der Aufnahme oder Wiederaufnahme der Berufstätigkeit hindert; denn es sind mehr als 80 % der Frauen in der ungünstigsten Lohnsteuerklasse, wie ich schon gesagt habe. Dies ist zwar ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung - insofern gebe ich meinem Vorredner recht -, er beseitigt jedoch noch nicht die beschriebenen Nachteile des Ehegattensplittings.
Wie bereits ausgeführt, sind allerdings die Spielräume für Änderungen begrenzt. Denn selbstverständlich sind die verfassungsmäßigen Vorgaben im Hinblick auf die Sicherstellung des Existenzminimums zu berücksichtigen wie auch die Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltspflichten.
Ihr Antrag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, möchte Ungerechtigkeiten des geltenden Ehegattensplittings beseitigen. Dies wird
sicherlich von vielen hier unterstützt. Das von Ihnen vorgeschlagene Modell kann allerdings auch noch zu neuen Ungerechtigkeiten führen, weil es wiederum unterschiedliche Auswirkungen auf die einzelnen Verdienstmodelle hat.
Eine wichtige Gruppe fehlt leider ganz in Ihrem in dieser Hinsicht ausgesprochen schlanken Antrag. Sie weisen auf eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaft hin, wonach inzwischen 43 % der Familien, die vom Ehegattensplitting betroffen sind, kinderlos sind oder keine Kinder mehr haben, für die sie Kindergeld beziehen. Die gleiche Studie kommt aber auch zu dem Ergebnis, dass 90 % des Splittingvolumens auf Ehepaare entfällt, die Kinder haben oder hatten. Wir halten es für ungerecht, den Splittingvorteil gerade für solche Ehepaare einzuschränken, die ihre Kinder bereits großgezogen haben, und zwar in einem Familienmodell, das vor 15 oder 20 Jahren noch der Regelfall war.
Wie gering die Möglichkeiten für Mütter sind, mit 45 oder mit 50 Jahren wieder in einen Beruf einzusteigen, brauche ich an dieser Stelle nicht zu erläutern.
Mit unserem Änderungsantrag wollen wir auf diesen Gesichtspunkt und auf alle anderen Aspekte, die im Falle einer Veränderung oder Kappung des Ehegattensplittings zu berücksichtigen sind, verweisen, sehen aber die Notwendigkeit, dass das alles im Rahmen einer Gesamtkonzeption passieren muss. - Danke sehr.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Überschrift Ihres Antrages „Überregulierung im Finanzsektor abbauen - den Mittelstand stärken“ können sicherlich alle im Landtag vertretenen Parteien grundsätzlich zustimmen.
Bei intensiver Beschäftigung mit den Inhalten ist freilich festzustellen, dass die darin enthaltenen Forderungen alle gängigen Klischees bedienen, die derzeit im Zusammenhang mit der Umsetzung europäischer Richtlinien öffentlich diskutiert werden
und die durch die Ereignisse und Entscheidungen der letzten Wochen und Monate mehr als überholt sind. Daher lässt Ihr Antrag nur den Schluss zu, dass Sie weder der Einschätzung Ihrer eigenen Landesregierung trauen noch der Arbeit der Großen Koalition in Berlin unter der Führung der Kanzlerin Frau Merkel.
Wir sind der Niedersächsischen Landesregierung sehr dankbar dafür, dass sie eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion zu Bürokratie bei Kreditinstituten deutlich seriöser beantwortet hat, als das in Ihrem Antrag der Fall ist.
Sie hat nämlich zu Recht darauf hingewiesen, dass Regelungen im Bereich der Kreditwirtschaft keineswegs willkürlich erlassen werden, sondern dem Ziel dienen, die berechtigten Interessen der Gläubiger von Kreditinstituten nicht zu gefährden. Bankenaufsicht ist - das hat auch die Niedersächsische Landesregierung in ihrer Antwort ausdrücklich bestätigt - nicht nur für die Kreditinstitute unverzichtbar. Sie liegt vor allem auch im Interesse der Kunden. Diese wollen mit Recht eine gewisse Sicherheit für ihr den Kreditinstituten anvertrautes Geld haben. Es kann nämlich nicht hingenommen werden, dass die Banken ihre Gewinne zwar privatisieren, sich ihre Risiken aber im Falle einer Instabilität von der öffentlichen Hand gegenfinanzieren lassen wollen.
Das Thema Bürokratieabbau ist ein Dauerbrenner - wir haben viele Anträge dazu hier im Landtag und auch aktuell in aller Munde. Bei allen Forderungen nach Abbau von tatsächlichen oder vermeintlichen Überregulierungen dürfen wir allerdings nicht übersehen, dass nur in einem sachgerecht geregelten Markt die Kreditwirtschaft ihre wichtige volkswirtschaftliche Funktion erfüllen kann. Die Qualität der Rechtsetzung ist ein wichtiger Standortfaktor und die staatliche Aufsicht ein Gütesiegel für den Finanzplatz Deutschland im globalen Wettbewerb.
Ich darf in diesem Zusammenhang an das Gespräch des Haushalts- und des Wirtschaftsausschusses mit den Vertretern der Banken am Jahresanfang erinnern. Dort haben die Vertreter der Banken ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie gerade wegen dieser Rechtssicherheit ihre Bankgeschäfte besonders gern in Deutschland abwickeln.
Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, Sie fordern in Ihrem Antrag, dass die Bundesregierung bei der nationalen Umsetzung der EU-Regelungen im Kontext von Basel II keine strengeren Regeln anwendet, als von der EU vorgesehen. Ihnen wird in diesem Zusammenhang sicherlich nicht entgangen sein, dass bereits seit
Februar 2006 ein Gesetzentwurf zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der Kapitaladäquanzrichtlinie im Deutschen Bundestag vorliegt.
Bemerkenswert ist, dass alle im Bundestag vertretenen Parteien bei der Diskussion über diesen Gesetzentwurf in den letzten Wochen positiv herausgestellt haben, dass in diesem Regelwerk die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen besondere Berücksichtigung finden, weil Mittelstandskredite zukünftig eine besondere Behandlung erfahren können.
Ein wesentlicher Teil Ihres Antrages hat sich damit bereits erledigt.
Wir alle wissen um die Bedeutung des Mittelstands für unsere Wirtschaft, gerade auch im Hinblick auf Beschäftigung und Ausbildung. Die Interessenvertretung für die kleineren und mittleren Unternehmen haben entgegen einem öffentlich gern verbreiteten Eindruck nämlich nicht einzelne Parteien oder Gruppierungen gepachtet, sondern sie ist gemeinsame Aufgabe aller politisch Verantwortlichen. Es waren die deutschen Vertreter, die in den letzten Jahren in intensiven Verhandlungen auf europäischer Ebene durchgesetzt haben, dass mit Basel II die kleineren und mittleren Betriebe bessere Bewertungen als bisher bekommen werden, weil sie mit einem niedrigeren Risikogewicht belegt werden und weil ihre Risiken demnächst stärker als bisher differenziert werden können. Mit besonderer Freude verweise ich in diesem Zusammenhang auf die Äußerungen des CDU-Abgeordneten Dautzenberg, der in der Bundestagsdiskussion zu diesem Gesetzentwurf vor wenigen Wochen formuliert hat:
„Der Gesetzentwurf... setzt die EURichtlinien zu Basel II - genau so wie wir es uns im Koalitionsvertrag vorgenommen haben; d. h. im Grundsatz 1:1 um. Wir satteln keine neuen oder weitergehenden Regeln und Regulierungen auf die EU-Richtlinie auf...“
Meine Damen und Herren, wenn Ihr Parteifreund Recht hat, hat sich auch ein großer Teil Ihres Antrages erledigt.
Mit der Einführung dieser neuen risikoorientierten bankenaufsichtlichen Instrumente als Ergebnis der Umsetzung von Basel II muss sicherlich eine Prüfung einhergehen, welche konventionellen Aufsichtsmaßnahmen im Gegenzug ersetzt oder verringert werden können. Das gilt natürlich auch für die so genannten Kampagneprüfungen oder Sonderprüfungen gemäß § 44 Kreditwesengesetz, die in Ihrem Antrag ausdrücklich benannt werden. Die Große Koalition in Berlin hat sich aus gutem Grund darauf verständigt, im Bereich der Bankenaufsicht genau diese Doppel- und Mehrfachüberprüfungen abzubauen und die Regulierung der Finanzaufsicht auf das notwendige Maß zurückzuführen. Ich empfehle in diesem Zusammenhang die Lektüre des Koalitionsvertrages.
Eine Änderung hat die Bundesregierung bereits Anfang dieses Jahres vorgenommen. Durch die Ergänzung des Kreditwesengesetzes ist die BaFin befugt, aufsichtsrelevante Informationen, die bereits bei einer anderen Aufsichtsbehörde vorliegen, dort auch abzufragen. Leider fehlt in Ihrem gesamten Antrag eine Konkretisierung, welche Deregulierungsmaßnahmen Sie über das hinaus, was bereits beschlossen, vereinbart oder auf den Weg gebracht worden ist, noch fordern. Das hätten wir uns sehr gewünscht.
Zu dem in Ihrem Antrag enthaltenen Hinweis auf die Mindestanforderungen an das Risikomanagement darf ich noch einmal aus der Antwort der Landesregierung auf die Anfrage der SPD-Fraktion zitieren:
„Die Mindestanforderungen für das Kreditgeschäft sind aufgegangen in die - im Dezember 2005 veröffentlichten - Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Sie sind grundsätzlich sinnvoll und dienen auch dem Schutz von Kapitalanlegern. Die Einführung des neuen Regelwerkes wurde genutzt, um auch Deregulierungen in vertretbarem Umfang vorzunehmen.“
Ich entnehme dieser Antwort, dass Sie dem, was Ihre eigene Landesregierung für vertretbar hält, nicht zustimmen können.
Ergänzend erinnere ich noch einmal an das erwähnte Gespräch mit den Banken im Januar dieses Jahres, in dem ebenfalls bestätigt wurde, dass die bisherigen Regelungen der MaRisks nicht nur eins zu eins übernommen worden sind. Die neue Fassung enthält auch bereits die von Ihnen geforderten Öffnungsklauseln, die den Instituten entsprechend ihrer Größe und der Art ihrer Geschäfte große Gestaltungsspielräume ermöglichen.
Dadurch haben die Kreditinstitute auch die Möglichkeit, eigenverantwortlich den Umfang der geforderten Dokumentationen festzulegen.
Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, Ihr Antrag enthält eine Vielzahl von überholten und ausschließlich populistischen Forderungen, die entweder schon erfüllt sind, die sich im parlamentarischen Verfahren befinden oder die bereits vereinbart sind. Er ist daher überflüssig.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind uns ja darüber einig, dass bei der BaFin noch einiges geregelt werden muss. Aber ich erinnere daran, dass in der Koalitionsvereinbarung, die auch die CDU mit unterschrieben hat, steht: Wir warten erst einen Erfahrungsbericht ab - der soll im Herbst 2006 vorliegen -, und aufgrund dieses Erfahrungsberichtes setzen wir folgende Instrumentarien um: erstens Abschaffung von Doppelprüfungen, zweitens Zurückführen der Finanzierung auf das notwendige Maß und drittens Aufgabenkritik bei der BaFin insgesamt.
Das ist, wie gesagt, in Berlin vereinbart worden. Wenn Sie unabhängig von dem Erfahrungsbericht schon vorher etwas machen wollen, dann sollten Sie das hier auch benennen. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wohnungsbauförderung kann, richtig eingesetzt, sowohl auf dem Wohnungsmarkt als auch auf dem Arbeitsmarkt und im Interesse der Wirtschaft im gesamten Land viel bewirken. Bei diesem Thema ist aber bei der jetzigen Landesregierung nur Fehlanzeige zu vermerken;
denn Wohnungsbaufördermittel sind für Sie nur interessant, wenn es um das Stopfen von Haushaltslöchern geht.
Wer sich über die politischen Absichten der Regierung zur Wohnungsbauförderung informieren möchte, findet dazu in der Koalitionsvereinbarung von 2003 ganze zwei Sätze, die den Hinweis enthalten, dass der Schwerpunkt der Wohnungsbauförderung vom sozialen Mietwohnungsbau auf die Eigentumsförderung verlagert werden soll.
Auf der Internetseite des zuständigen Sozialministeriums gibt es zu diesem Thema - zumindest gestern war das noch so - nur den Hinweis auf das Förderprogramm 2003 mit einem Bild der Wohnungsbaubroschüre von 2001. Das kann auch nicht verwundern; denn seit Beginn dieser Legislaturperiode hat nicht mehr die jeweils zuständige Ministerin Schwerpunkte und Eckdaten der Wohnungsbauförderung erarbeitet. Vielmehr wurden Art und Umfang der Wohnungsbauförderung vom Finanzministerium diktiert. Dabei hatten in der Regel die Vorgaben hinsichtlich der erwarteten Ergebnisse bei der Haushaltsaufstellung Vorrang vor allen anderen Zielsetzungen.
Schon im Rahmen der Aufstellung des zweiten Nachtragshaushaltsplanes für 2003 war im Kapi
tel 13 20 eine Entnahme von 125 Millionen Euro aus den bei der LTS aufkommenden Zinsen und Tilgungen aus Darlehen vorgesehen. Rein zufällig - und das auch nur aufgrund einer kritischen Anmerkung des Landesrechnungshofes - stellte sich später heraus, dass die Ausführung dieser Maßnahme in 2003 faktisch gar nicht möglich war, dass es sich dabei also nur um eine Luftbuchung, wenn auch mit Außenwirkung, gehandelt hat. Bei einer haushaltsmäßigen Umsetzung wäre die im Einbringungsvertrag festgeschriebene Garantiesumme von 767 Millionen Euro nämlich unterschritten worden und hätte damit eine Nachschussverpflichtung des Landes Niedersachsen ausgelöst.
Es gab dann über den Haushaltsantrag der Koalitionsfraktionen einen zweiten Versuch, diese Entnahme aus haushaltstaktischen Gründen in das Haushaltsjahr 2004 zu verschieben.
Ich habe leider nicht so viel Zeit. Das muss ich an anderer Stelle beantworten.
- Ich habe mich entschieden. - Bekanntlich floss dem Haushalt des Landes Niedersachsen Ende 2004 noch ein Betrag von etwa 712 Millionen Euro aus der nachträglichen marktgerechten Verzinsung des LTS-Förderkapitals zu. Diese Summe wurde dann entgegen dem öffentlich geäußerten und den haushaltsmäßig festgeschriebenen Absichten nicht direkt als Kapitalzuführung an die Norddeutsche Landesbank weitergeleitet, sondern zum Haushaltsausgleich und zur Bildung von Rücklagen für zukünftige Haushaltsausgleiche genutzt. Somit brauchte die Entnahme aus dem LTS-Fördervermögen auch 2004 nicht vollzogen zu werden.
Vorsichtshalber wurde der Betrag von 125 Millionen Euro dann allerdings noch einmal als Einnahmerest für 2005 vorgetragen. Letztendlich hat man auch auf diesen Griff in das Fördervermögen zur Sanierung des Landeshaushaltes dann aber ganz verzichtet. Es gab also drei Luftbuchungen.
Stattdessen wurde dann 2005 der ganz große Coup geplant, nämlich der für 2006 vorgesehene
Verkauf der Rückflüsse aus Forderungen, die dem LTS-Fördervermögen für die nächsten 30 Jahre zugeflossen wären. Statt des Finanzministers hat 2004 allerdings die damalige Sozialministerin die Chance genutzt, Wohnungsbaufördermittel zur Haushaltssanierung einzusetzen. Der größte Teil der für 2004 vom Einzelplan 05 zu erbringenden globalen Minderausgabe - ein Betrag von mehr als 29 Millionen Euro - kam wieder einmal aus dem Bereich der Wohnungsbauförderung. Statt der planmäßig veranschlagten Haushaltsmittel wurden 2004 nur Rückflussmittel für die Bedienung der Wohnungsbauförderprogramme eingesetzt.
Meine Damen und Herren, an diesen Beispielen wird deutlich: Wohnungsbauförderung ist für diese Regierung immer nur dann ein Thema, wenn es darum geht, sich aus dem Fördervermögen oder aus den bereitgestellten Haushaltsmitteln zur Sanierung des Landeshaushaltes zu bedienen.
Wohnungsbaupolitische Schwerpunktsetzungen, die bekanntlich auch positive arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Auswirkungen für Niedersachsen hätten haben können, erwartet man von dieser Landesregierung vergebens.
Die im Rahmen des Haushalts 2006 beschlossene Veräußerung der für die nächsten 30 Jahre erwarteten Rückflüsse des Fördervermögens sollen neben der Verbesserung der Kapitalausstattung der NORD/LB in 2007 den Landeshaushalt 2006 in einer Größenordnung von 433 Millionen Euro einmalig entlasten. Der Niedersächsische Landesrechnungshof hat in diesem Zusammenhang zu Recht darauf verwiesen, dass man hier wieder einmal zugunsten eines Einmaleffekts auf Einnahmen verzichtet, die für 30 Jahre verlässlich zur Verfügung gestanden hätten.
Wie wenig die Frage der Wirtschaftlichkeit bei der Veranschlagung dieser Maßnahme im Haushaltsplan 2006 eine Rolle gespielt hat, zeigt nicht zuletzt die Tatsache, dass im Rahmen der Beratung des Haushaltsbegleitgesetzes für 2006 zunächst der 1. Januar 2006 als Termin für die Aufhebung der Zweckbindung der Rückflussmittel genannt wurde. Kurze Zeit später wurde der Termin auf den 30. Dezember 2006 festgeschrieben, weil man davon ausging, dass Zinsen und Tilgung in 2006 noch für die Bedienung der Altprogramme benötigt werden. Weniger als drei Monate später soll die
Zweckbindung nun wieder zum 1. Januar aufgehoben werden. Angeblich soll im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung noch nicht erkennbar gewesen sein, dass in 2005 mehr außerordentliche Tilgungen als erwartet vorgenommen wurden. Damit soll es möglich sein, aus den Resten von 2005 nicht nur die Altprogramme im Haushalt 2006 zu bedienen, sondern auch noch einen Rest nach 2007 vorzutragen. Hier wird deutlich, dass die Einzelheiten der Vertragsgestaltung auch im Hinblick auf eventuelle Folgewirkungen für die kommenden Jahre bei der Entscheidung über den Verkauf nicht einmal geprüft worden sein können.
Die Frage, weshalb der gesamte Forderungsverkauf wirtschaftlich sein soll, obwohl dabei mit einem erheblichen Abschlag auf den Nennwert gerechnet werden muss, ist bis heute nicht beantwortet worden. Sie hat bei dieser Entscheidung wohl keine oder nur eine untergeordnete Rolle gespielt.
Meine Damen und Herren, Wohnungsbaufördermittel haben sich bei dieser Landesregierung ausschließlich gewünschten haushaltspolitischen Zwecken unterzuordnen. Wenn dieser Forderungsverkauf abgeschlossen ist, wird es im Lande Niedersachsen zukünftig nur noch Wohnungsbauförderung nach Kassenlage geben. Wie diese dann aussehen wird, kann sich jeder aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre denken.
Den Verkauf der Rückflüsse aus dem Fördervermögen für die kommenden 30 Jahre haben wir im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2006 nicht unterstützt, weil damit alle Möglichkeiten für zukünftige Wohnungsbauförderungen unmöglich gemacht werden. Als Konsequenz daraus werden wir natürlich auch den heutigen Gesetzentwurf ablehnen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hochspannungsfreileitungen sind in Deutschland in größerem Umfang letztmalig Anfang der 1990erJahre als Folge der deutschen Wiedervereinigung gebaut worden. Seit der Zeit hat es einen großen Umbruch in der Energiewirtschaft gegeben, der sowohl durch starke Vorgaben und Wünsche der Europäischen Kommission zur Errichtung des Europäischen Binnenmarktes Elektrizität als auch durch unser gemeinsames politisches Interesse, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu forcieren, beeinflusst worden ist. Auf diese Herausforderungen, die also nicht nur aus dem Thema „Windenergie“ resultieren, sind die kontinentalen europäischen Verbundnetze, zu denen auch unsere deutschen Netze gehören, nicht ausreichend vorbereitet. Pläne von unterschiedlichen Netzbetreibern, insbesondere die Region Weser-Ems mit neuen Leitungstrassen zu durchziehen, haben nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch bei den betroffenen Kommunen zu erheblicher Verunsicherung geführt.
Die widersprüchlichen Aussagen über die Anzahl der benötigten Trassen und die zugrunde liegenden Bedarfe waren wenig geeignet, diese Irritationen auszuräumen. Es hat sich in diesem Zusam
menhang sehr deutlich gezeigt, dass die einzelnen Antragsteller ihre Planungen ohne Abstimmung mit anderen verfolgt haben.
Aus diesem Grunde begrüßen wir die Entscheidung der Niedersächsischen Landesregierung, alle vorliegenden Anträge für Hochspannungsleitungen so lange zurückzustellen, bis im Rahmen der Novellierung des Landes-Raumordnungsprogramms eine Gesamtkonzeption und eine auf den tatsächlichen Bedarf abgestimmte optimierte Trassenführung für neue Netztrassen erarbeitet worden sind. Das war ja auch eines der Ziele unseres Antrages vom Februar letzten Jahres.
Nicht nachvollziehbar ist für uns allerdings die Entscheidung, die geplante 380 kV-Leitung von Ganderkesee nach St. Hülfe nicht in diese Gesamtkonzeption mit einzubeziehen,
sondern entgegen den Anträgen der betroffenen Gemeinden - und das waren nicht nur SPDdominierte Gemeinden - das Raumordnungsverfahren für diese Trasse fortzuführen. Während der Ministerpräsident in einem Schreiben im März des letzten Jahres an einen Landtagskollegen der FDP, der heute bezeichnenderweise nicht gesprochen hat,
darauf verweist, diese Hochspannungsleitung sei auch ohne den beabsichtigten Ausbau der Windenergie erforderlich, wird aus dem Hause des Landwirtschaftsministeriums der Bedarf für diese Leitungen auch mit der erforderlichen Ableitung von Strom aus noch zu erstellenden OffshoreAnlagen begründet. Der Antragsteller selbst musste zugeben, dass er diese Leitung natürlich auch in nicht unerheblichem Umfange für den internationalen Stromhandel nutzen will.
Diese Unterschiede machen deutlich, wie wichtig es ist, auch diese Trasse mit in eine Gesamtkonzeption im Rahmen des Landes-Raumordnungsprogramms einzubinden.
Wir sind den vielen Bürgerinnen und Bürgern aus der betroffenen Region sehr dankbar für ihre umfangreichen Stellungnahmen und Einwendungen
im Laufe des ersten Raumordnungsverfahrens. Hatte der Landwirtschaftsminister in einem Schreiben vom 19. Januar 2005 noch dargelegt, der Antragsteller für die Trasse Ganderkesee - St. Hülfe habe hinreichend dargelegt, warum eine Ausführung der Leitung als Erdkabel nicht in Betracht komme - der Minister selbst führte dafür Kostengründe und die bessere Betriebssicherheit von Freileitungen an -, so haben ihn die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger zumindest zu der Erkenntnis gebracht, dass für eine Entscheidung über den vorliegenden Antrag ein weitergehendes Gutachten erforderlich ist. Im Rahmen dieser so genannten Vergleichsstudie sind die Übertragungsalternativen Freileitung, Erdkabel und gasisolierte Leitung untersucht worden.
Wir können heute feststellen, dass die jetzt vorliegende Studie zwar eine gute Grundlage für eine weitere intensive Bearbeitung bildet, dass sie aber gleichzeitig viele Fragen offen lässt. Zu begrüßen sind die Ergebnisse, dass entgegen allen vorhergehenden anders lautenden Hinweisen alle drei Leitungsalternativen technisch realisierbar sind und dass die Kostenunterschiede zwischen einer Freileitung und einer unterirdischen Verkabelung deutlich geringer ausfallen, als sie vorher prognostiziert wurden.
Es sind aber - darauf verweisen auch die Verfasser des Gutachtens - nur die Investitionskosten und die Betriebskosten miteinander verglichen worden. Leider fehlt eine gesamtwirtschaftliche Betrachtung, die für eine abschließende Beurteilung erforderlich ist. Zu dieser abschließenden Beurteilung - darauf verweist auch der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund - gehören u. a. die Kosten für Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen für dauerhafte Umweltbeeinträchtigungen, die Wertverluste für die anliegenden Grundstücke, die Folgen für den Tourismus, für die dauerhafte Zerstörung des Landschaftsbildes und natürlich auch die Auswirkungen bei steigenden Energiekosten. Dem Kostenvergleich in diesem Gutachten sind nämlich Handelspreise für Strom zugrunde gelegt worden, die schon heute nicht mehr den tatsächlichen Zahlen entsprechen. Steigende Strompreise sind nicht hinreichend berücksichtigt worden.
Fehlerhaft ist in dem Gutachten auch, dass bei allen Ausführungsvarianten identische Genehmigungskosten zugrunde gelegt wurden. Planfeststellungsverfahren gibt es bekanntlich nur bei Freileitungen.
Die unterschiedlichen Verfahrensdauern haben überhaupt keine Berücksichtigung gefunden. Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass die Sachverständigen im Rahmen der Anhörung im Mai des letzten Jahres darauf verwiesen, dass bei Genehmigungsverfahren für Freileitungen eine deutlich längere Verfahrensdauer einzuplanen sei, weil bei allen bekannten Planungen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um sich gegen diese von ihnen nicht akzeptierte Technik zur Wehr zu setzen.
Eine der wesentlichen Schlussfolgerungen des ForWind-Gutachtens lautet: Freileitungen seien deshalb zu bevorzugen, weil sie schneller zu bauen - ich erinnere an das, was ich gerade gesagt habe -, zuverlässiger im Betrieb und einfacher zu warten seien. Meine Damen und Herren, diese Aussage ist auch aufgrund der Ereignisse der vergangenen Wochen im Münsterland wohl mehr als widerlegt worden.
Haben deutsche Netzbetreiber vor nicht allzu langer Zeit darauf verwiesen, dass Stromausfälle wie die, die wir vor einiger Zeit in den USA, in Italien oder Schweden verfolgen konnten, bei uns nicht vorstellbar seien, so haben uns die aktuellen Ereignisse eines Besseren belehrt.
Die inzwischen bekannt gewordenen Zahlen über die kontinuierlich zurückgegangenen Netzinvestitionen zeigen uns auch, was von der seinerzeitigen Begründung der Versorgungsunternehmen zu halten ist, die Versorgungssicherheit in Deutschland sei deshalb so hoch, weil die Netzbetreiber regelmäßig hohe Summen in die Netztechnik und die Netzsicherheit investiert hätten, und die damit auch ihre hohen Preise begründet haben. Auch da wissen wir heute mehr. Es reicht auch nicht aus, die Ereignisse im Münsterland auf ein nicht zu erwartendes Jahrhundertwetter zu schieben. Klimaforscher sind sich seit langem in der Prognose einig, dass schwere Wetterereignisse wie dieses sich zukünftig häufen werden.
Einige Energieversorger und Netzbetreiber haben im Zusammenhang mit dem Unwetter im Münsterland auch darauf verwiesen, dass ein Hauptgrund für ihre höhere Zuverlässigkeit in der Energiever
sorgung sei, dass sie ihre Leitungen nahezu vollständig unterirdisch verkabelt hätten. Ich stelle Ihnen die entsprechenden Presseinformationen gerne zur Verfügung. Wenn also schon nach den Aussagen derjenigen, die etwas davon verstehen müssen, mit Freileitungen keine Vertrauen erweckende Versorgungssicherheit zu erreichen ist, so können diese in einem Raumordnungsverfahren auch nicht mehr als Stand der Technik gelten.
Schon während der Anhörung im Niedersächsischen Landtag wurde deutlich, dass die jetzigen Grenzwerte der 26. BImSchV veraltet sind. Meine Damen und Herren, es wird gerne und oft darauf verwiesen, dass bundesdeutsche Regelungen und Grenzwerte deutlich restriktiver seien als die in den europäischen Nachbarländern. Hier müssen wir darauf verweisen - das hat mein Kollege Janßen schon getan -, dass der Vorsorgewert der WHO bei 0,2 Mikrotesla liegt, dass wir in Italien einen Grenzwert von 0,5 Mikrotesla verzeichnen und dass selbst in Nordrhein-Westfalen die Vorgabe gemacht wurde, dass im Rahmen der Bauleitplanung für Wohnbebauung ein Grenzwert von 10 Mikrotesla einzuhalten ist. Bei dieser Entscheidung, über die wir jetzt sprechen, gehen wir immer noch von einem Grenzwert von 100 Mikrotesla aus. Das kann ja wohl nicht wahr sein!
Wir sind der Überzeugung, dass eine gesamtwirtschaftliche Betrachtung aller Faktoren, die ich hier nur teilweise anführen konnte, zu dem Ergebnis kommen muss, dass nur eine unterirdische Netzanbindung für zukünftige Netze der Regelfall sein kann.
Der vorliegende Antrag der Grünen, den wir in großen Teilen mittragen können, mag mit dazu beitragen, bei der Beratung der bereits vorliegenden Anträge zu dem gleichen Thema ein bisschen als Katalysator zu wirken, damit wir in dieser nicht nur für die Bevölkerung im Bereich von Ganderkesee und St. Hülfe so wichtigen Frage endlich zu einer Antwort kommen.
Meine Damen und Herren, die Politiker der CDU und FDP vor Ort haben sich mit Forderungen nach Erdverkabelung an den Ministerpräsidenten und an den zuständigen Minister gewandt. Ähnliches gilt für Landtagskollegen und Bundestagsabgeordnete der FDP. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Regierungsfraktion, Sie haben die Möglichkeit, Ihren eigenen Minister davon zu überzeugen, dass er im Rahmen der Raumordnung seine
Möglichkeiten nutzt, dieses berechtigte Anliegen auch umzusetzen.
Ich bin fertig. Ich möchte für die SPD-Fraktion nur noch beantragen, dass neben den schon aufgeführten Ausschüssen auch der Umweltausschuss an der Beratung zu beteiligen ist.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute bekanntlich zwei Anträge zu beraten. Bei dem Antrag, den uns die Kollegen von CDU und FDP vorgelegt haben, stellen wir fest, dass es sich nicht unbedingt um ein Unikat handelt. Einen nahezu inhaltlich identischen Antrag haben Ihre Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag vorgelegt.
Die Begründung und die Diskussionsbeiträge von Union und FDP zu diesen Anträgen - das zeigen auch die Redebeiträge meiner Vorredner - lassen durchaus den Schluss zu, dass sie Teil einer Strategie sind mit dem Ziel, die Politik der derzeitigen Bundesregierung zu diskreditieren
und - das darf nicht vergessen werden - von eigenen Versäumnissen aus der Ära des Kanzlers Kohl abzulenken.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, das meiste, was von Ihnen zu diesem Thema gesagt worden ist, ist im Jahre 2004 vom luxemburgischen Ministerpräsidenten als dem letzten aktiven Vertreter derjenigen, die den Stabilitätsund Wachstumspakt damals ins Leben gerufen haben, beantwortet worden. Er steht übrigens einer christlich-liberalen Koalition vor und hat daran erinnert, dass der Pakt nie so dogmatisch gedacht war, wie Sie und einige andere ihn heute darstellen. Schon seit Maastricht lautet Artikel 104 c des EWUVertrages - ich darf zitieren -: Erfüllt ein Mitgliedstaat keines oder nur eines dieser Kriterien, so sollen die sonstigen einschlägigen Faktoren einschließlich der mittelfristigen Wirtschaftsund Haushaltslage des Mitgliedstaates berücksichtigt werden.
Auch die Vertreter der Regierung Kohl, die seinerzeit bekanntlich den Stabilitäts- und Wachstumspakt wesentlich mitgestaltet haben, waren der Ansicht, dass länderspezifische Gegebenheiten bei der Bewertung mit zu berücksichtigen sind. Diese Einsicht hat auch heute noch Gültigkeit.
Sicherlich war es richtig, den Stabilitäts- und Wachstumspakt damals als Zusatz zum Maastricht-Vertrag zu vereinbaren. In der Praxis haben diese strengen Regeln ihre Wirkung gezeigt. Die Gefahr einer Inflation hat seit der Einführung des Euro nie bestanden. Es besteht auch keine Gefahr für die Stabilität des Euro. Neben diesen positiven Erfahrungen sind jetzt nach einigen Jahren allerdings auch konzeptionelle Mängel erkennbar geworden. Grundlage für die Formulierung der Defizitkriterien waren die Wachstumsraten der 80erJahre, die seinerzeit noch deutlich über 3 % betrugen. Bevor Sie jubeln, sei daran erinnert, dass wir in der gestrigen Sitzung festgestellt haben, dass dies schon lange vor 1998 nicht mehr der Fall war.
Allerdings erschweren einige finanzpolitische Vorgaben des Stabilitätspaktes heute den Regierungen, auf Konjunkturschwankungen angemessen zu reagieren. Die Regierungen dürfen in einer Krise nicht mehr gezwungen sein, gegen ihre eigenen Interessen zu handeln, weil der Pakt von ihnen prozyklisches Verhalten fordert mit dem Ergebnis, dass sich Wachstumseinbrüche noch verstärken. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Diskussion um Portugal. Dies hat übrigens als Erster der Internationale Währungsfonds erkannt, eine gewiss unverdächtige Institution, die bereits im
Jahre 2002 für eine stärkere ökonomische Interpretation des Stabilitäts- und Wachstumspaktes eingetreten ist. Diese Erkenntnisse und Erfahrungen haben die europäischen Regierungschefs - darunter befanden sich u. a. die Herren Chirac und Juncker - im März dieses Jahres bewogen, sich einmütig für eine Anpassung des Stabilitätsund Wachstumspaktes einzusetzen, damit seine beiden wichtigsten Zielsetzungen - ausgewogenes Wirtschaftswachstum und Preisstabilität - realistischerweise erreicht werden können.
Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, im Januar dieses Jahres hat es auf Initiative Ihrer Kollegen in Berlin eine öffentliche Anhörung zum Stabilitäts- und Wachstumspakt gegeben. Deren Strategie, die auch heute erkennbar war, die derzeitige Regierung als Totengräber einer stabilen Währung beschimpfen zu können, ist allerdings nicht ganz aufgegangen. Im Rahmen dieser Anhörung hat sich nämlich auch herausgestellt, dass die Umsetzung der steuerpolitischen Vorstellungen von CDU und CSU sowie ihres Reformmodells im Gesundheitswesen zu Verlusten im zweistelligen Milliardenbereich führen und eine Einhaltung der Stabilitätskriterien auch mittelfristig unmöglich machen würde.
Leider war die Umsetzung der Kirchhof‘schen Visionen damals noch nicht Bestandteil dieser öffentlichen Anhörung. Das wäre sicherlich sehr spannend geworden. Meine Damen und Herren von CDU und FDP, Sie fordern in Ihrem Antrag dazu auf, die Regeln des Stabilitätspaktes punktgenau einzuhalten und werfen der Bundesregierung mangelnden Konsolidierungswillen vor.
Dann müssen Sie sich natürlich auch selbst fragen lassen, wie weit Sie diese Kriterien erfüllen können. Diesen Beweis ist der Minister auch heute schuldig geblieben.
Wenn die von Ihnen selbst genannte Zahl von 0,9 % des Bruttoinlandsproduktes zutrifft, sind Sie sowohl 2004 als auch 2005 außerhalb der Defizit
kriterien geblieben. Dabei sind die Ausgaben in den Schattenhaushalten noch nicht einmal mitgerechnet.
Im Übrigen empfehle ich Ihnen die Lektüre der mittelfristigen Finanzplanung Ihrer eigenen Landesregierung. Die sollte man öfter lesen.
Dort wird zum wiederholten Male auf die historisch einmalig negative Einnahmeentwicklung der Jahre 2001 und 2002 und auf die reduzierten Einnahmeerwartungen für die Zukunft verwiesen, ebenso auf die geringere Wachstumsdynamik. Mit diesem Hinweis begründen Sie die Tatsache, dass Sie - wie in den Vorjahren - auch für das Jahr 2006 keinen verfassungsmäßigen Haushalt vorlegen können. Wenn Sie Ihren Antrag inhaltlich ernst nehmen würden, dann müssten Sie nicht nur für den Bund, sondern auch für das Land Niedersachsen konsequente Konsolidierung als oberste Priorität einfordern.
Ich frage mich allerdings, weshalb Sie in Ihrer eigenen Finanzplanung das von Ihnen selbst errechnete Konsolidierungspotenzial nicht voll ausschöpfen und auch noch zugeben, dass Sie das nicht tun.
Auch von den Vorschlägen des Professor Homburg und des Bundes der Steuerzahler, die am Jahresanfang kursierten und von Ihnen so begrüßt wurden, finden wir in Ihren eigenen Finanzplanungen nahezu gar nichts wieder.
Ich erinnere daran: Es ging u. a. auch um die Zusammenlegung von Ministerien.
Entgegen dem in Ihrem Antrag erweckten Eindruck besteht zwischen der Europäischen Kommission und den Finanzministern der Euro-Länder Einvernehmen darüber, dass die im Maastricht-Vertrag festgelegten Referenzwerte nicht geändert werden dürfen. Wenn allerdings die Regeln des Paktes ausschließlich mit dem Ziel gehandhabt werden,
kurzfristig dessen quantitative Vorgaben zu erreichen, dann kann dies dazu führen, dass die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz der Regeln geschwächt werden.
Aus diesem Grunde unterstützen wir mit unserem Antrag ausdrücklich den Vorschlag der Europäischen Kommission, die Beurteilungskriterien für das Feststellen eines übermäßigen Defizits gründlich zu erarbeiten. Das hat entgegen Ihren Einwendungen nichts mit einem Aufweichen des Paktes zu tun, sondern es ist die einzig sinnvolle Konsequenz aus den bisherigen Erfahrungen. Danke.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Nur eine private Struktur sichere die Zukunft der niedersächsischen Seehäfen. Schon zu Beginn der Diskussion um die Neustrukturierung der Hafenwirtschaft wurde dieses gewollte Ergebnis aus dem Hause des niedersächsischen Wirtschaftsministers vorgegeben. Wie immer, wenn eine ergebnisoffene Diskussion aus ideologischen Gründen nicht erwünscht ist, muss hinterher mit aller Macht versucht werden, den tatsächlichen Sachverhalt diesen Vorgaben anzupassen.
Auch noch so wortreiche Begründungen können nur kurzzeitig davon ablenken, dass Sachargumente und ausgereifte Konzepte fehlen. Diese Erkenntnis hat sich auch hier durchgesetzt: Die Privatisierung der niedersächsischen Hafenwirtschaft führe dazu, dass die Motivation der Beschäftigten deutlich gesteigert werde. So lautete eine der Begründungen für die Neustrukturierung.
Meine Damen und Herren von der Landesregierung und von den Mehrheitsfraktionen, seien Sie froh darüber, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Hafenwirtschaft deutlich intelligenter sind, als Sie sie darstellen.
Sie haben bisher nämlich schon bewiesen, dass sie motiviert und engagiert arbeiten. Es wäre eher
bedenklich, wenn sie sich in ihrem Arbeitsverhalten durch ein neues Türschild oder eine angeblich modernere Struktur beeinflussen ließen.
Nein, soviel Zeit habe ich leider nicht. Ich werde sie ihm gerne nach meiner Rede direkt beantworten.
Allein schon der gemeinsame Einkauf von Energie oder Baumaterial könne Einsparungen bringen. Diese Begründung gab noch vor wenigen Tagen das Wirtschaftsministerium ab. Meine Damen und Herren, dafür braucht man nun wirklich keine neue Struktur!
Im November letzten Jahres wurde in einer Vorlage ausgeführt, ein vorläufiger Business-Plan sei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Zuschussbedarf mit der Umwandlung in eine privatrechtliche Organisationsform sinken werde; genannt wurde ein Reduzierungskorridor in 2009 in einer Größenordnung von 1,4 bis 5,1 Millionen Euro. Meine Damen und Herren, hätte es einen konkreten Business-Plan gegeben, so wäre es für Sie doch ein Leichtes gewesen, die Fragen, die im Dezember letzten Jahres im Zusammenhang mit der erstmaligen Einbringung des Antrags auf Übertragung der Grundstücke auf die neue Hafengesellschaft u. a. auch vom Landesrechnungshof gestellt wurden, zu beantworten. Die grundlegenden Bedingungen für eine derartige Vermögensübertragung konnten seinerzeit noch nicht einmal annähernd erläutert werden.
Nach mehreren Versuchen ist uns jetzt eine umfangreiche Dokumentation vorgelegt worden, die alle offenen Fragen beantworten soll. In der Diskussion musste uns allerdings bestätigt werden, dass der jetzt vorgelegte Gesellschaftsvertrag gar nicht mehr Grundlage des Verfahrens sein könne. Ganz nebenbei wurde darauf verwiesen, dass dieser Vertrag noch geändert werden müsse, um die Übertragung der Aufgaben der Daseinsvorsorge zu regeln. Im Rahmen der Daseinsvorsorge sind
der neuen Gesellschaft bereits Aufgaben übertragen worden, die nicht unbedingt zum Hafengeschäft gehören und deren Erfüllung zum Teil unwirtschaftlich ist, die aber aus übergeordneten Gesichtspunkten unbedingt notwendig sind. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Regelung der Verkehre zu den Inseln.
Meine Damen und Herren, wenn es noch nicht einmal möglich war, mehr als ein halbes Jahr nach Gründung der neuen Hafengesellschaft die Bedingungen für die Übertragung der Aufgaben der Daseinsvorsorge vertraglich zu fixieren, dann kann es mit den damaligen Berechnungen in dem so genannten Business-Plan nicht so weit her gewesen sein.
Die Kosten für die Durchführung einer Aufgabe können bekanntlich erst dann ermittelt werden, wenn Einzelheiten einer Aufgabenerfüllung verbindlich geregelt sind.
Wir halten es für unverantwortlich, Vermögen des Landes in erheblicher Größenordnung der Hafengesellschaft zu einem Zeitpunkt zu übertragen, zu dem weder die Fragen der Übertragung der Aufgaben der Daseinsvorsorge noch die Übertragung von hoheitlichen Aufgaben geregelt sind; denn auch das Hafensicherheitsgesetz, das die Voraussetzungen für die Übertragung der hoheitlichen Aufgaben regelt, ist bekanntlich bis heute nicht verabschiedet.
Auch die Fragen, welche investiven Maßnahmen zukünftig von der neuen Hafengesellschaft selbst erwirtschaftet werden müssen, für welche Bereiche Kredite aufgenommen werden dürfen und welche Investitionen weiterhin aus dem Landeshaushalt zu finanzieren sind, sind bis heute nicht abschließend geklärt.
Meine Damen und Herren, den Beweis für die Aussage, der Betrieb von Häfen sei ausschließlich in privater Hand effektiver und effizienter zu betreiben, sind Sie bis heute schuldig geblieben. Obwohl Sie selbst zugegeben haben, dass die Gründung der privaten Hafengesellschaft zunächst Mehrkosten verursache, ist im Haushalt 2005 das Budget gekürzt worden. Ihr bisheriges Taktieren hat allerdings dazu geführt - und das war womöglich beabsichtigt -, dass zurzeit niemand mehr genau nachvollziehen kann, welche Auswirkungen diese Kürzungsmaßnahmen und die aufzubringenden
Mehrkosten für die Gründung auf die einzelnen Bereiche der Hafenwirtschaft haben werden.
Die Tatsache, dass jetzt die Übertragung der Grundstücke auf die neue Hafengesellschaft mit aller Gewalt durchgesetzt werden soll, hat natürlich auch eine Ursache. Bekanntlich sind die Zuweisungen an die Hafengesellschaft für den investiven Bereich im Haushalt 2005 so stark reduziert worden, dass damit lediglich einige begonnene Maßnahmen fortgeführt werden können. Mit der Übernahme dieser Liegenschaften wird die Hafengesellschaft in die Lage versetzt, Kredite aufzunehmen, um dringend notwendige Investitionen in Angriff nehmen zu können.
Nach all den Erfahrungen im Rahmen der Diskussion um die HanBG und um die LTS hat es uns dann natürlich nicht mehr verwundert, dass Sie es im Zusammenhang mit der Übertragung der Liegenschaften auf die private Hafengesellschaft wieder einmal abgelehnt haben, die von dieser Gesellschaft aufgenommenen Kredite auf die Nettokreditaufnahme des Landes im Sinne des Artikel 71 der Niedersächsischen Verfassung anrechnen zu lassen. Der Landesrechnungshof hat aber gerade diese Anrechnung ausdrücklich gefordert. Es ist ja auch viel einfacher, in der Öffentlichkeit weiterhin den Eindruck zu vermitteln, die Nettokreditaufnahme des Landes werde kontinuierlich gesenkt, und dann die über diese selbst gesetzte Grenze hinausgehenden Kreditaufnahmen einfach zu verlagern.
Meine Damen und Herren, bei diesem Täuschungsmanöver werden wir Sie nicht unterstützen und daher der Übertragung der Grundstücke auf die neue Hafengesellschaft zu diesem Zeitpunkt nicht zustimmen.
Die damalige Regierung hat es leider versäumt, die Sonderlasten mit in die Regelungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes mit einzubeziehen.
Die Nettotransferzahlung von West nach Ost machen damals wie heute annährend 4 % des Bruttoinlandprodukts aus.
Ich darf daran erinnern, dass auch der damalige Finanzminister Waigel die zahlenmäßigen Kriterien des Stabilitäts- und Wachstumspaktes mehrere Jahre nicht erfüllen konnte. Die strukturellen Probleme aufgrund dieser Besonderheit waren schon damals bekannt, und sie sind auch heute bekannt.
Auch 15 Jahre nach der deutschen Einheit beträgt die eigene Steuerkraft der ostdeutschen Länder erst ein Drittel des Bundesdurchschnittes. Es sind auch weiterhin erhebliche Transfers in die neuen Bundesländer zur Finanzierung ihrer Aufgaben nötig. Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass zwei Drittel der Wachstumsschwäche in Deutschland auf die Folgen der Wiedervereinigung, die wir alle wollten und alle begrüßt haben, zurückzuführen sind. Die jetzt folgerichtig vereinbarte Berücksichtigung dieses ökonomisch so bedeutsamen Faktors entspricht uneingeschränkt dem Inhalt des Vertrages von Maastricht, den ich Ihrer gelegentlichen Lektüre empfehle.
Die letzten acht Jahre haben gezeigt, dass die bisher eher mechanistische Anwendung der Regelungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes zyklische Tendenzen verstärkt und damit die Entwicklung von Wachstumspotenzialen sogar verhindert hat. Der heute für die Währungspolitik in Brüssel zuständige Kommissar hat vor wenigen Wochen am Beispiel Portugals dargelegt, dass die Eröffnung des Defizitverfahrens gemäß dem Pakt dieses Land praktisch in die Rezession getrieben hat. In diesem Zusammenhang macht es auch durchaus Sinn - in anderen Fällen machen wir das ja auch sehr gerne -, Vergleiche zu Ländern außerhalb der Währungsunion zu ziehen: Sowohl die USA als auch Japan liegen mit ihren Verschuldungen weit über den Grenzen des europäischen Stabilitätspaktes, während ihre Arbeitslosenraten unter dem europäischen Durchschnitt liegen. Auch daran sollten wir denken.
Die jetzt in ihren Grundzügen feststehende und notwendige Weiterentwicklung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes ist übrigens nicht allein auf Druck der Bundesregierung zustande gekommen; denn ihr haben nachweislich 25 Staatschefs - darunter war auch jede Menge Konservative zugestimmt. Durch diese Vereinbarung bleibt die bisher durchaus erfolgreiche Stabilisierungsfunktion des Paktes uneingeschränkt erhalten und wird die Wachstumsorientierung stärker als bisher unterstützt. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt hat von Anfang an nicht nur eine Verpflichtung für die Bundesregierung, sondern auch für die Bundesländer enthalten. Auch diese Landesregierung muss sich daran messen lassen,
wieweit sie die in dem Antrag der Regierungsfraktionen geforderten Verpflichtungen eigentlich selbst erfüllt.
In Niedersachsen erleben wir die einmalige Situation, dass die Landesregierung schon zu Beginn ihrer Amtszeit verfassungswidrige Haushalte gleich für fünf Jahre geplant hat.
Die Investitionsquote liegt in Niedersachsen auf einem historisch einmalig niedrigen Stand, der beileibe nicht wachstumsfördernd wirken kann.
Den Kommunen wurden im Haushalt 2005 entgegen allen vorherigen Versprechungen 150 Millionen Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich entzogen, die ebenfalls für notwendige Investitionen vor Ort fehlen.
- Wir reden jetzt über Ihren Antrag und Ihre Ansprüche.
Und wie sieht es jetzt mit dem selbst gesetzten Ziel aus, die Neuverschuldung jährlich um 350 Millionen Euro zurückzuführen? - Sowohl in 2004 als auch in 2005 wurde dies lediglich formal dadurch
erreicht, dass in einem deutlich höheren Umfang Vermögenswerte veräußert oder Einmaleffekte berücksichtigt wurden.
Auf die Erklärung, wie die 152 Millionen Euro aus dem Verkauf der Domänen an die Klosterkammer, die in 2004 zwar eingestellt wurden, aber nicht realisiert werden konnten, ausgeglichen werden sollen, warten wir übrigens noch heute.
Meine Damen und Herren, das Institut der deutschen Wirtschaft hat in einer Veröffentlichung im April 2005 darauf hingewiesen, dass die öffentliche Verschuldung im Jahr 2004 im Bund im Vergleich zum Vorjahr um 5,8 % angestiegen ist, im Lande Niedersachsen allerdings um 7,6 %. Auch hier zeigt sich: Zahlen sind sicherlich ein wichtiges Indiz, aussagekräftig werden sie allerdings erst dann, wenn sie in ökonomische und politische Zusammenhänge eingebunden sind. Bei der Umsetzung der Ziele des Maastrichter Vertrages und des Stabilitäts- und Wachstumspaktes geht es daher um die Verpflichtung aller politischen Ebenen, die wir sicherlich in den kommenden Beratungen noch intensiv zu diskutieren haben. - Danke.
Windenergieanlagen und damit auch ihre Anbindung an das Netz sind nicht nur bundes-, sondern auch landespolitisch gewollt. Herr Biestmann, wie Ihnen bekannt sein sollte, werden im Moment auch Windenergieanlagen außerhalb der AWZ genehmigt. Wer genehmigt sie denn? Allerdings kann eine solche Genehmigung nur unter der Prämisse erfolgen, dass dadurch andere öffentliche Belange nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
Für die Abführung des Stroms von den OffshoreWindparks bis zu den Einspeisepunkten beabsichtigt die Landesregierung nach eigenen Angaben die Novellierung des Landes-Raumordnungsprogramms mit dem Ziel der Festlegung eines Leitungskorridors für die räumliche Bündelung der Netzanbindung in Form der Erdverkabelung. Die unterschiedlichen Betreiber sind zur Kooperation im Interesse der Allgemeinheit gezwungen.
Für die Weiterleitung des Stroms durch die Netzbetreiber ab diesem Einspeisepunkt fehlen bislang allerdings klare raumordnerische Aussagen. „Hochspannungsmasten elektrisieren Bürger“, titelte vor wenigen Wochen die Hannoversche Allgemeine Zeitung. Die Menschen in den betroffenen Regionen sind angesichts der widersprüchlichen Aussagen im Hinblick auf den geplanten Netzausbau zu Recht verunsichert. Da ist entweder von sieben oder acht oder auch nur von vier oder fünf Hochspannungsleitungen die Rede, die das Weser-Ems-Gebiet von Norden nach Süden durchziehen werden. Konkrete Planungen gibt es zur Zeit hinsichtlich einer Freileitung für die Strecke von Ganderkesee nach Sankt Hülfe und für die sogenannte Y-Trasse von der Küste nach Bramsche und weiter bis ins Ruhrgebiet. Beantragt sind in beiden Fällen Freileitungen mit bis zu 60 m hohen Masten und Seitenarmen von mehr als 20 m.
Diese Leitungen sollen zum Teil nur wenige Meter von Wohnhäusern entfernt verlaufen. Die Menschen dort haben nicht nur Angst um den zukünftigen Wert ihrer Grundstücke und Gebäude, sondern vor allem um ihre Gesundheit. Wissenschaftler der Universität Mainz sind vor kurzem in einer Studie zu dem Ergebnis gekommen, dass, ausgehend von Hochspannungsleitungen, auch unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte bei Kindern ein erhöhtes Risiko besteht, an Leukämie zu erkranken. Ein bisschen Leukämie sei nicht auszuschließen, räumte einer der Netzbetreiber vor kurzem auf einer öffentlichen Veranstaltung in Beverbruch ein. Allerdings müssten die Menschen ja auch an anderen Stellen mit gesundheitlichen Gefährdungen rechnen.
Noch unübersichtlicher wird die Diskussion bei der Frage nach dem Unterschied der Kosten einer Freileitung und einer Erdverkabelung. Die vielen verschiedenen Werte, die bislang in diesem Zusammenhang genannt worden sind, lassen sich an
dieser Stelle nicht mehr aufzählen. Die Netzbetreiber vertreten die Ansicht, dass eine Erdverkabelung, wie wir sie auf der Nordsee natürlich haben, an Land nicht finanzierbar sei. Gleichzeitig werden aber die Anleger, die für eine Beteiligung an diesen Netzausbauprojekten umworben werden, mit besonders hohen Renditeerwartungen gelockt. Es ist also nicht verwunderlich, dass es seitens der Netzbetreiber erkennbar keinerlei Bereitschaft zu einer freiwilligen Kooperation gibt.