1. Welche überbetrieblichen Ausbildungsstätten im Agrarbereich gibt es in Niedersachsen, und in welchem Umfang und mit welcher Teilnehmerzahl werden dort zurzeit Lehrgänge angeboten?
2. Wie hoch ist die derzeitige finanzielle Unterstützung des Landes Niedersachsen aus Landes- und EU-Mitteln für die überbetrieblichen Aus- und Fortbildungseinrichtungen im Agrarbereich, und wie sehen die Planungen für die Zukunft aus?
3. Welche Planungen gibt es, einzelne Standorte der überbetrieblichen Aus- und Fortbildung in Niedersachsen zu stärken oder zu schließen?
Die Landesregierung teilt die Auffassung der Fragestellerin, dass die berufliche Fort- und Weiterbildung im Bereich der Landwirtschaft unerlässlich ist, um sicherzustellen, dass die Beschäftigten nach dem neuesten Stand der Technik ausgebildet werden. Dies ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Landwirtschaft. Aus diesem Grunde fördert das Kultusministerium sowohl die Kurse der überbetrieblichen Ausbildung als auch die Investitionen für Baumaßnahmen und Ausstattung. Die meisten landwirtschaftlichen Bildungsstätten werden multifunktional genutzt, d. h. dass in diesen Einrichtungen sowohl überbetriebliche Ausbildung als auch Weiterbildung stattfindet.
Zu 1: Eine Liste der landwirtschaftlichen Bildungszentren ist als Anlage beigefügt. Aus dieser Liste ist ersichtlich, wer jeweils Träger der Einrichtung ist und welche Bildungsmaßnahmen dort durchgeführt werden. Speziell zu den Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung für Auszubildende zur Landwirtin und zum Landwirt ist zu sagen, dass in den Bildungsstätten Echem und Wehnen sowie Ruthe Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung für den Bereich Nutztierhaltung und in der Bildungsstätte Wehnen zusätzlich für den Bereich ordnungsgemäßer Pflanzenbau durchgeführt werden. Die Grundlehrgänge Nutztierhaltung sind jeweils fünftägig und werden ca. 30 bis 32 Wochen im Jahr angeboten. Es nehmen jeweils ca. 700 bis 750 Auszubildende teil. Die Teilnahme an jeweils einem Kurs im zweiten und dritten Ausbildungsjahr ist für die Auszubildenden obligatorisch. Am zweitägigen Lehrgang „Ordnungsgemäßer Pflanzenbau“ nehmen in 12 Wochen ca. 200 Auszubildende teil.
Zu 2: Im Jahre 2005 wurde die Landwirtschaftkammer Weser-Ems mit ca. 53 000 Euro aus Landesmitteln und ca. 20 000 Euro aus ESF-Mitteln
des Landes gefördert; die entsprechenden Zahlen für die Landwirtschaftskammer Hannover betragen 21 000 Euro bzw. 7 500 Euro. Für das Haushaltsjahr 2006 ist erst eine 1. Bewilligung für die Landwirtschaftskammer Niedersachsen gewährt, und zwar in Höhe von ca. 51 000 Euro Landesmitteln und ca. 20 000 Euro aus ESF-Mitteln des Landes.
Bewilligungen zur Förderung von Investitionen für Baumaßnahmen und Ausstattung sind im Haushaltsjahr 2006 noch nicht erfolgt. Es gibt hierfür auch keinen speziellen Ansatz für landwirtschaftliche Bildungszentren. Vielmehr werden alle Bildungszentren, insbesondere auch diejenigen des Handwerks, aus einem gemeinsamen Ansatz gefördert. In welcher Höhe in den kommenden Haushaltsjahren Landesmittel für die investive Förderung eingesetzt werden, hängt auch davon ab, ob und in welchem Umfange für diesen Bereich Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Soziafonds (ESF) zur Verfügung stehen. Es ist davon auszugehen, dass es auch in den kommenden Jahren gelingen wird, zusammen mit den jeweils zuständigen Bundesministerien die Förderung der Lehrgänge wie auch der Investitionen im erforderlichen Umfange fortzusetzen. Darüber hinaus werden vom niedersächsischen Landwirtschaftsministerium über das Projekt Proland seit dem Jahre 2000 Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. Hierfür fließen jährlich rund 950 000 Euro an
Landesmitteln und an EU-Mitteln des Landes ab. Die Lehrgänge dienen dazu, den ständig steigenden Anforderungen und veränderten Rahmenbedingungen in der Agrarwirtschaft zu begegnen. Eine Fortsetzung der Förderung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) für die nächste Förderperiode 2007 bis 2013 ist vorgesehen. In diesem Zeitraum sollen verstärkt Qualifizierungsmaßnahmen gefördert und damit der ländliche Raum als Wirtschaftsstandort gestärkt werden.
Zu 3: Grundsätzlich ist es Aufgabe der jeweiligen Träger der Bildungsstätten, dafür Sorge zu tragen, dass diese Einrichtungen unter betriebswirtschaftlichen Gesichtpunkten geführt werden. Es kann deshalb durchaus in geeigneten Fällen sinnvoll sein, Kooperationsvereinbarungen mit Einrichtungen in anderen Bundesländern abzuschließen. Dies ist auch in anderen nichtlandwirtschaftlichen Bereichen nicht ungewöhnlich. Im Rahmen der Fortführung der Reform der Agrarverwaltung wird zurzeit geprüft, in der überbetrieblichen Aus- und Fortbildung zu neuen Formen der Kooperation zu kommen. So führen die Landwirtschaftskammer Niedersachsen und die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Gespräche über die länderübergreifende Zusammenarbeit in der Aus- und Fortbildung in den Bereichen der Schweinhaltung und der Rinderhaltung.
1 Niedersächsisches Forstliches Bildungszentrum (NFBz) Saultalstr. 5, 38723 Seesen Tel.: 05381-9850-0 Fax: 05381-9850-55 e-Mail: PoststelleNFBZ@nfbz.nieders achsen.de
Aus- und Fortbildungseinrichtung – Entwicklung und Erprobung von Geräten, Schutzkleidung und Arbeitsverfahren tätig – Aus- und Fortbildung zum Forstmaschinenführer für Seilschlepper, Forwarder und Harvester
3 Überbetriebliche Aus- und Weiterbildungsstätte Wehnen Hermann-Ehlers-Str. 15 26160 Bad Zwischenahn Wehnen wehnen@lwk-we.de
5 Lehr- und Versuchsanstalt Gartenbau Bad Zwischenahn Hogen Kamp 51 26160 Bad Zwischenahn gb@lwk-we.de
7 Milchwirtschaftliches Bildungszentrum LUFA NordWest Ammerländer Heerstr. 115117, 26129 Oldenburg Tel. 0441-973520 Fax. 0441-9735241 a.poppe@lwk-we.de
8 DEULA Westerstede gGmbH Max-Eyth-Straße 12-18 D - 26655 Westerstede Tel: 04488/8301-0 Fax: 04488/830183 deula-westerstede@deula.de
Ausgelagerter Berufsschulunterricht – Für die Tätigkeitsfelder Gartenbau, GaLaBau, Ver- und Entsorger werden überbetriebliche Unterweisungen durchgeführt, darüber hinaus wird ein umfangreiches Programm zur beruflichen Ergänzungsausbildung und Spezialisierung angeboten
9 DEULA Nienburg Max-Eyth-Straße 2 31582 Nienburg Tel. 05021/9728-0 Fax.05021/9728-10 Internet: www.deulanienburg.de Email: info@deulanienburg.de
Sie wird seit 1992 in Form einer gemeinnützigen GmbH geführt. Anteilseigner sind die Landwirtschaftskammer Hannover (60 %) und der Landkreis Nienburg (40 %).
Ausgelagerter Berufsschulunterricht – Fortbildung von Landwirten, Gärtner, Landmaschinenmechaniker, Schweißer, Tischler – Umschulungs-, Trainings- und Qualifizierungskurse – Internationale Projekte, – Jugendwerkstatt
ziges Unternehmen mit dem Auftrag zur Förderung von Bildung. Gesellschafter sind die Landkreise Emsland, Grafschaft Bentheim und Osnabrück, die Landwirtschaftskammer WeserEms und die Samtgemeinde Freren
11 DEULA HILDESHEIM GMBH Lerchenkamp 42-48 31137 Hildesheim Tel.: 05121/7832-0 Fax: 05121/516469 e-mail: info@deulahildesheim.de
Keine ÜA Gemeinnützige Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Landwirtschaft, Umwelttechnik, Verkehr, Handwerk und Kommunaltechnik
Ausgelagerter Berufsschulunterricht(BGJ bzw. Fachstufe I und II für Landwirte, Gärtner, Pferde- wirte, Tierwirte, Fischwirte1 Wo- che)