Protokoll der Sitzung vom 13.07.2006

Anlage 30

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 32 der Abg. Klaus-Peter Bachmann, Heiner Bartling, Sigrid Leuschner, Johanne Modder, Jutta Rübke, Monika Wörmer-Zimmermann, Susanne Grote und Ingolf Viereck (SPD)

Warum dauert die Genehmigung kommunaler Haushalte durch das Innenministerium so lange?

Viele Kommunen in Niedersachsen beklagen derzeit die aus ihrer Sicht unzumutbar lange Bearbeitungsdauer von Haushaltsgenehmigungen durch das Innenministerium. Auffällig sei, dass sich die Bearbeitungszeiten nach den Zuständigkeitsverlagerungen im Zusammenhang mit der von der Landesregierung betriebenen Verwaltungsumstrukturierung deutlich wahrnehmbar verlängert haben sollen. Dadurch müssen dringend notwendige Investitionsentscheidungen vertagt werden - mit all den bekannten negativen Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger, Handwerk und damit auch auf Arbeitsplätze vor Ort.

Vor diesem Hintergrund fragen wir Landesregierung:

1. Welche Umstrukturierungen und sonstigen Veränderungen hat die Landesregierung seit 2003 im Bereich der Genehmigung kommunaler Haushalte vorgenommen?

2. Wie erklärt sich die Landesregierung die kommunalen Klagen über die gestiegene Bearbeitungsdauer von Haushaltsgenehmigungen?

3. Was wird die Landesregierung veranlassen, um die Bearbeitungsdauer in Zukunft zu verkürzen?

Die Niedersächsische Gemeindeordnung räumt der Aufsichtsbehörde für die Entscheidung über die genehmigungspflichtigen Teile der Haushalte eine Frist von drei Monaten ein. Andernfalls gilt die Genehmigung als erteilt, sofern die Kommune nicht einer Fristverlängerung zugestimmt hat. Im Rahmen der diesjährigen Haushaltsrunde wurden mit Ausnahme einiger weniger Fälle, in denen einvernehmlich Fristverlängerungen zwischen der Kommune und der Aufsicht vereinbart wurden, bis heute alle Haushaltsgenehmigungsverfahren innerhalb der Dreimonatsfrist abgeschlossen. Dass zahlreiche Haushaltsgenehmigungsverfahren nicht innerhalb des ersten Quartals abgeschlossen werden konnten, ist auch der Tatsache geschuldet, dass die Haushalte erst Anfang dieses Jahres, teilweise erst im zweiten Quartal vorgelegt wurden,

obgleich die Niedersächsische Gemeindeordnung bestimmt, dass die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen der Kommunalaufsichtsbehörde spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres vorgelegt werden soll.

Hinsichtlich der Vertagung von Investitionen ist schließlich anzumerken, dass durch Verpflichtungsermächtigungen abgesicherte Investitionen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung möglich sind und gegebenenfalls unter den Voraussetzungen des § 88 Abs. 2 Satz 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung auch Kredite aufgenommen werden dürfen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Mit der Auflösung der Bezirksregierungen durch das Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in Niedersachsen vom 5. November 2004 ist die Zuständigkeit für die Kommunalaufsicht über 55 Kommunen und 50 Zweckverbände auf das MI übergegangen. Zum 30. Juni 2005 wurden die Außenstellen in Oldenburg und Lüneburg geschlossen und die operative Kommunalaufsicht in Hannover bei den Referaten 33 (Kommunale Fi- nanzen und Wirtschaft einschließlich Haushaltsge- nehmigungsverfahren) sowie 31 (Kommunalver- fassung) konzentriert. Lediglich in Braunschweig arbeiten noch drei Mitarbeiter der Referate 31 und 33.

Zu 2: Ziel der Konzentration der Kommunalaufsicht war und ist u. a., eine einheitliche Vorgehensweise und Genehmigungspraxis sicherzustellen. Im Rahmen der laufenden Haushaltsrunde wurde deutlich, dass tatsächlich unterschiedliche Verfahrensweisen in den vier Bezirksregierungen vorhanden waren. Die Vereinheitlichung dieser unterschiedlichen Praktiken verursachte einen gewissen Mehraufwand an Prüfung und Begründung. Ansonsten verweise ich auf die Vorbemerkungen.

Zu 3: Die Landesregierung geht davon aus, dass die mit der Umstrukturierung beabsichtigten Synergieeffekte in der Zukunft zu einer Reduzierung der Bearbeitungszeiten führen. Voraussetzung ist allerdings immer, dass die Kommunen die Unterlagen vollständig einreichen.

Anlage 31

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 33 der Abg. Heiner Bartling und Klaus-Peter Bachmann (SPD)

Werden die angeblich zusätzlichen Polizisten in Wahrheit lediglich zum Erreichen der regulären Personalstärke verwendet?

Der amtierende Innenminister bereist derzeit die niedersächsischen Polizeiinspektionen. Anlässlich dieser Bereisungen hat er z. B. in Cuxhaven, Wilhelmshaven, Oldenburg und Verden angekündigt, dass dort ab Oktober zusätzliche Polizeikräfte aus den von der Landesregierung im Jahr 2004 eingestellten 250 „zusätzlichen“ Polizeianwärtern zur Verfügung stehen würden, die dann in den Einzeldienst versetzt werden. Der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 4. Juli 2006 ist darüber hinaus zu entnehmen, dass auch die Polizeiinspektion Göttingen ab Oktober um zehn Vollzugsbeamte verstärkt werden solle. Von wirklich zusätzlichen Polizeikräften, wie sie den Wählerinnen und Wählern im Landtagswahlkampf von CDU und FDP versprochen worden waren, kann jedoch nur dann gesprochen werden, wenn durch diese Kräfte zusätzliche Stellen in den jeweiligen Polizeiinspektionen geschaffen werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie viele zusätzliche Stellen hat der Innenminister diesen Polizeiinspektionen bzw. darüber hinaus weiteren Inspektionen anlässlich seiner Bereisung oder bei sonstigen Gelegenheiten zugesagt?

2. Wie sind die derzeitige reguläre Sollstärke und die tatsächliche Iststärke der Polizeiinspektionen Cuxhaven, Wilhelmshaven, Oldenburg, Verden und Göttingen, und wird das vom Innenminister angesprochene zusätzliche Personal tatsächlich zur Aufstockung dieser Sollstärke verwendet, oder trifft es zu, dass mit dem angeblich zusätzlichen Personal in den vier genannten Inspektionen nicht einmal die reguläre Sollstärke erreicht wird?

3. Wie erklärt sich die Landesregierung die Diskrepanz zwischen den Aussagen des Innenministers und der tatsächlichen Personalstärke in den genannten Polizeiinspektionen, und durch welche Maßnahmen will die Landesregierung sicherstellen, dass die versprochenen zusätzlichen Polizisten auch als zusätzliches Personal in den Polizeiinspektionen ankommen?

Die Verteilung von Planstellen und der Personalnachersatz im Polizeivollzugsdienst erfolgen in einem transparenten und mit den früheren Direktoren der Polizei sowie den heutigen Polizeipräsi

denten abgestimmten konsensualen Verfahren. Dieses wurde bereits von der vorherigen Landesregierung initiiert und mit Erlass vom 4. November 1998 „Planstellenverteilung für den Polizeivollzugsdienst in den Regierungsbezirken und Polizeidirektionen“ gegenüber der Organisation verbindlich geregelt und personalwirtschaftlich mit Erlass vom 28. Januar 1999 „Personalnachersatz für die Polizeibehörden und -einrichtungen des Landes Niedersachsen zum 1. April bzw. 1. Oktober eines Jahres; hier: Berechnungsgrundlagen und -verfahren“ erstmals umgesetzt.

Die in der Landespolizei angewandten Grundprinzipien des Planstellenverteilungs- und Personalnachersatzverfahrens, die also bereits der vorherige Innenminister eingeführt hat und die im Übrigen auch seinerzeit von ihm in Beantwortung einer Kleinen Anfrage, nachzulesen in der LT-Drs. 14/1080, ausführlich dargestellt wurden, sind insofern nicht neu.

Jeweils zum 1. April sowie 1. Oktober des Jahres erfolgt unter Berücksichtigung der behördenspezifischen Situation die Verteilung des PlanstellenIstbestandes, der so genannten Iststärke. Die landesweite Personal- und Planstellenverteilung wird zu diesen Terminen - ausschließlich auf Grundlage der landesweiten Iststärke, von der der jeweiligen Polizeidirektion ein bestimmter Prozentsatz zur Verfügung gestellt wird - durchgeführt. Insofern regelt sich die Personalverteilung zu jedem Zeitpunkt aus dem vorhandenen Personal- und Stellen-Ist. Eine festgeschriebene Sollausstattung („reguläre Sollstärke“ oder „Zielstärke“) von Personal existiert nicht und wurde auch seit 1999 nicht zur Personal- und Planstellenverteilung herangezogen.

Die für den Personalausgleich zwischen den Polizeidirektionen erforderlichen Daten werden auf Landesebene bei den Behörden erhoben. Neben den Personalabgängen aufgrund von Ruhestand, Versterben und Entlassung werden dabei zwischenzeitliche Zu- und Abgänge durch Versetzungen, Beurlaubungen oder Teilzeit berücksichtigt. Zudem werden die unterschiedlich hohen Abordnungsbelastungen der Behörden herangezogen und in einen prozentualen Vergleich gestellt.

Danach erfolgt auf Landesebene die Zuweisung der nach den Belastungsparametern verteilbaren Planstellen und damit des Vollzugspersonals für die Flächenbehörden.

Das mit diesem Verfahren zu verteilende Vollzugspersonal setzt sich zusammen aus Absolventinnen und Absolventen der Fakultät Polizei der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege sowie aus Beamtinnen und Beamten, die auf anderen personalwirtschaftlichen Wegen gewonnen wurden (wie z. B. Landeswechsler/-innen, behör- den- und einrichtungsübergreifende Versetzungen, Abordnungen in den polizeilichen Einzeldienst, Freisetzung von Vollzugskräften durch Einsatz von Verwaltungspersonal, Wiedereinstellungen). Mit Erlass vom 18. Januar 2005 wurde dieses bewährte Prinzip auf die neue Aufbauorganisation der Polizei übertragen.

Bei der Berechnung des erforderlichen Personalnachersatzes werden mit einem Vorlauf von drei Jahren alle prognostizierten Personalabgänge durch Neueinstellungen ausgeglichen; hierdurch wird sichergestellt dass landesweit der Personalbestand stetig konstant bleibt.

Im Rahmen des so genannten 1000-er Programms wird - über den regulären Personalnachersatz von Alters- und sonstigen nicht vorhersehbaren Abgängen hinaus - durch insgesamt 800 zusätzliche Neueinstellungen und 200 Freisetzungen durch Übernahme von reformbetroffenem Verwaltungspersonal eine Verstärkung der Flächenpräsenz erreicht werden.

In den Jahren 2003 und 2004 sind im Rahmen dieses Programms jeweils 250 zusätzliche Einstellungen vorgenommen worden. In den Jahren 2006 bis 2008 sind jeweils 100 zusätzliche Einstellungen vorgesehen.

Neben den als Ausgleich für Ruheständler und sonstige Abgänge eingestellten Anwärterinnen und Anwärtern wird die erste Rate der 250 zusätzlich eingestellten Personen aus dem Jahr 2003 in diesem Jahr ihre Ausbildung beenden und so zu einer ersten Präsenzverstärkung beitragen. Die in der Anfrage genannten 2004 zusätzlich eingestellten 250 Beamtinnen und Beamten werden erst 2007 ihr dreijähriges Fachhochschulstudium beenden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Ich habe anlässlich meiner bisherigen Bereisungen angekündigt, dass aus der ersten Rate dieser zusätzlichen Einstellungen bereits in diesem Jahr mit einer Präsenzverstärkung zu rechnen ist. Nach den regionalen Planungen der Polizeidirekti

onen wird diese sich wie folgt auf die fünf genannten Polizeiinspektionen auswirken.

Polizeiinspektion Anzahl

PI Cuxhaven/Wesermarsch 7

PI Wilhelmshaven/Friesland/ Wittmund 7

PI Oldenburg-Stadt/Ammerland 9

PI Verden/Osterholz 6

PI Göttingen 10

Darüber hinaus habe ich bis zum 5. Juli 2006 mit den Polizeiinspektionen Aurich, Braunschweig, Burgdorf, Cloppenburg/Vechta, Delmenhorst/Oldenburg-Land, Diepholz, Emsland/Grafschaft Bentheim, Garbsen, Gifhorn, Goslar, Hameln-Pyrmont/Holzminden, Harburg, Hildesheim, Leer/Emden, Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen, Nienburg/Schaumburg, Northeim/Osterode, Osnabrück, Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel sowie Wolfsburg/Helmstedt 20 weitere Polizeidienststellen besucht und dabei für diese Inspektionsbereiche insgesamt weitere 108 zusätzliche Planstellen angekündigt.

Zu 2: Auf Basis der in der Vorbemerkung genannten Erlasse werden die zu verteilenden Planstellen und damit das vorhandene Vollzugspersonal belastungsorientiert zu einem Anteil von 18,30 % an die Polizeidirektion Oldenburg sowie zu 15,60 % an die PD Göttingen gegeben. Zur (tatsächlichen) Iststärke mit Stand zum 1. Juli 2006 und prognostischen Iststärke am 1. Oktober 2006 der genannten Polizeiinspektionen können folgende Aussagen getroffen werden.

Polizeiinspektion Göttingen: Am 1. Juli 2006 verfügte die PI über 480,5 besetzte Planstellen im Ist. Das Personal-Ist am 1. Oktober 2006 wird mit 490,5 Planstellen prognostiziert.

Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland: Das Personal-Ist am 1. Juli 2006 beträgt 511 besetzte Planstellen und wird am 1. Oktober 2006 prognostiziert 520 Planstellen betragen.

Polizeiinspektion Cuxhaven/Wesermarsch: Die Iststärke am 1. Juli 2006 betrug 432 besetzte Planstellen und wird zum 1. Oktober 2006 mit 438 besetzten Planstellen prognostiziert.

Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland/Wittmund: Im Personal-Ist wurden am 1. Juli 2006 399