Planstellen genutzt. Am 1. Oktober 2006 werden prognostisch 402 besetzte Planstellen zur Verfügung stehen.
Polizeiinspektion Verden/Osterholz: Am 1. Juli 2006 wurden im Personal-Ist 381 Planstellen genutzt. Prognostisch werden am 1. Oktober 2006 insgesamt 385 besetzte Planstellen zur Verfügung stehen.
Ergänzend ist anzumerken, dass in diesen Daten eine bereits im ersten Halbjahr 2006 im Vorgriff vorgenommene zusätzliche Verstärkung nach dem in den Vorbemerkungen geschilderten Verfahren erfolgt ist. Für die Polizeiinspektionen in Cuxhaven, Wilhelmshaven und Verden sind hieraus insgesamt Verstärkungen im Umfang von sieben Planstellen entstanden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 34 der Abg. Sigrid Leuschner, Jutta Rübke und Susanne Grote (SPD)
Die anerkannte Computer-Fachzeitschrift c’t berichtet in ihrer Ausgabe vom 26. Juni 2006 über die von Tonerpulver und Laserdruckern ausgehenden Gesundheitsrisiken. In seinem Fazit kommt der Autor zu der Schlussfolgerung, dass zwar kein Anlass zur Panik oder gar Angst vor Laserdruckern bestünde, allerdings auch kein Anlass zur Verharmlosung oder zum Herunterspielen der Tatsache, dass von Laserdruckern Gesundheitsrisiken ausgehen können. Insbesondere sei unbestritten, dass diese Drucker aufgrund ihres Druckverfahrens einen erheblichen Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft ausüben.
1. Welche Empfehlungen gibt die Landesregierungen den Beschäftigen der Landesverwaltung zur Aufstellung und zum Umgang mit solchen Druckern? Wird bereits bei der Anschaffung darauf geachtet, dass die Drucker möglichst emissionsarm arbeiten?
2. Welche Maßnahmen trifft die Landesregierung zum Gesundheitsschutz in der Landesverwaltung im Allgemeinen und zum Schutz vor
3. Auf welchem Wege wird die Landesregierung dazu beitragen, dass die Vergaberichtlinien von Prüfsiegeln dem neusten Stand der Wissenschaft und Technik angepasst werden und dass eine Vereinheitlichung der Prüfsiegel und -kriterien für Drucker auf europäischer Ebene erfolgt?
In der genannten Zeitschrift wird in einem Interview und einem Fachbeitrag der Gang der Fachdiskussion nachgezeichnet, die sich zunächst auf die Möglichkeiten zur Reduktion der Ozonemissionen konzentrierte. Erst in neuerer Zeit sind im Rahmen der Feinstaubdiskussion die partikelförmigen Emissionen der Laserdrucker und Kopiergeräte in das Blickfeld geraten. Die Industrie arbeitet an weniger gesundheitsschädlichen Alternativen auf der Basis von Kunststoffpolymeren mit einem veränderten Korngrößenspektrum. Auch Feinstaubfilter für die Geräteabluft kommen als Abhilfemaßnahme infrage.
Anlass für diese Entwicklung dürften auch eine Verschärfung der Vergabekriterien für das Gütesiegel „Blauer Engel“ des Umweltbundesamtes sowie die Einführung eines Prüfzertifikates für Tonerkartuschen durch die Berufsgenossenschaften sein. Maßnahmen wie die Vergabe von Gütesiegeln und Prüfzertifikaten sind nützlich zur Reduktion der Belastung der Innenraumluft von Büros mit Schadstoffen aus Laserdruckern und -kopierern. Bei alledem darf aber nicht übersehen werden, dass die persönliche Schadstoffexposition im Innenraum nicht nur von den Emissionen der Ausstattungsgegenstände herrührt, sondern ganz wesentlich vom Reinigungs- und Lüftungsverhalten sowie vom Rauchen bestimmt wird.
Auch der Autor Tim Gerber zieht das Fazit, dass es keinen Grund zur Panik oder Angst vor dem Einsatz von Laserdruckern gebe. Es sollten aber einige Regeln insbesondere beim Betrieb von Laserdruckern in Büroarbeitsräumen beachtet werden, so z. B. eine gute Durchlüftung der Büros und eine Aufstellung der Drucker, die den Abluftstrom nicht unmittelbar in Richtung der Beschäftigten lenkt.
Zu 1: Vom Zentralen IT-Management wird bereits seit mehreren Jahren die Nutzung von Netzwerkdruckern empfohlen, die außerhalb der Büros in separaten, gut durchlüfteten Räumen oder auf
Fluren stehen. Zunehmend werden so genannte Multifunktionsgeräte eingesetzt, die sowohl als Drucker als auch als Scanner und Kopierer genutzt werden können. Neben wirtschaftlichen Vorteilen sind die technischen Standards bei solchen Druckern in der Regel höher. So weisen z. B. Netzwerkdrucker häufig das Umweltprüfsiegel „Blauer Engel“ auf, das insbesondere auch eine Minimierung der Emissionen fordert.
Die Landesregierung hat im April 2005 mit dem Beschluss zur strategischen Neuausrichtung des IT-Einsatzes in der Landesverwaltung u. a. verbindlich vorgeschrieben, sämtliche IT-Ausstattungen zentral über das Informatikzentrum Niedersachsen (izn) zu beschaffen. Die im Warenkorb des izn angebotenen Drucker von drei verschiedenen Herstellern sind über eine Ausschreibung im Jahr 2005 ermittelt worden, bei der ein Kriterium die Emissionsarmut war.
Zu 2: Die wichtigste Quelle für Raumluftbelastungen ist das Rauchen. Das bereits bestehende weitgehende Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen hat das Erkrankungsrisiko durch Luftschadstoffe im Innenraum erheblich gesenkt. Ferner bereiten MS, MK und MU zurzeit ein gemeinsames Projekt vor, in dessen Rahmen die Wirksamkeit unterschiedlicher Reinigungsalternativen in Bezug auf die Reduzierung der Feinstaubbelastung von Schulen untersucht wird. Das Projekt soll im Winterhalbjahr starten und wird ein ganzes Jahr dauern. Die davon erhofften Erkenntnisse sollen dazu dienen, auch in sonstigen öffentlichen Gebäuden durch optimierte Reinigungsstrategien zu einer Verbesserung der Raumluftsituation zu kommen.
Wie bereits unter Nr. 1 ausgeführt, hat die Landesregierung durch die Zentralisierung der Beschaffung im IT-Bereich organisatorisch Vorsorge getroffen, dass nicht nur wirtschaftliche Vorteile für das Land erreicht werden, sondern dass Anforderungen an die Ergonomie von Arbeitsplatzausstattungen in öffentliche Ausschreibungen einfließen. Durch die gebündelte Ausschreibung des gesamten Bedarfs in der Landesverwaltung lassen sich derartige Anforderungen gegenüber den Herstellern besser durchsetzen. Gleichzeitig sorgt die zentrale Beschaffung für einen einheitlichen hohen Qualitätsstandard im Land.
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 35 der Abg. Sigrid Leuschner und Johanne Modder (SPD)
Auf der Homepage des Innenministeriums hat die Landesregierung einige Informationen zur von ihr betriebenen Verwaltungsumstrukturierung veröffentlicht. Nachdem die Abschaffung der staatlichen Mittelinstanz im Kreise der Verwaltungswissenschaftler zunehmend kritisch gesehen wird und das niedersächsische Modell entgegen den ursprünglichen Annahmen der Landesregierung keinen Vorbildcharakter für andere Bundesländer zu haben scheint, erinnern sich viele Landkreise an die Aussage des von der Landesregierung als Kronzeugen beauftragten Verwaltungswissenschaftlers Professor Dr. Hesse. Der hatte in seiner Stellungnahme zur weitgehenden Abschaffung der staatlichen Mittelinstanz in Niedersachsen deutlich gemacht, dass als zweiter Schritt des von CDU und FDP in Niedersachsen beschrittenen Weges geradezu zwangsläufig eine Kreisreform folgen müsse. Vor diesem Hintergrund besteht derzeit eine gewisse Sensibilität im Zusammenhang mit dem Begriff „Kreisreform“. Daher lässt aufhorchen, dass das Innenministerium auf seiner Homepage unter der Überschrift „Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit in Niedersachsen“ folgende Passage veröffentlicht: „Die Landesregierung hat entschieden, dass in dieser Legislaturperiode keine Kreisreform durchgeführt werden soll.“ Da davon ausgegangen werden muss, dass die amtierende Landesregierung ähnlich wie die Vorgängerregierungen über den Tellerrand einer Legislaturperiode hinaus plant, wirft der explizite Bezug auf „diese“ Legislaturperiode einige Fragen auf, die vor der unmittelbar bevorstehenden Kommunalwahl beantwortet werden sollten.
1. Teilt die Landesregierung die Einschätzung des Verwaltungswissenschaftlers Professor Dr. Hesse, dass der Abschaffung der staatlichen Mittelinstanz in Niedersachsen geradezu zwingend eine Kreisreform folgen muss? Auf welche Erkenntnisse und Fakten stützt die Landesregierung ihre diesbezügliche Einschätzung?
2. Ist die Formulierung, dass „in dieser Legislaturperiode keine Kreisreform“ durchgeführt werden soll, dahin gehend zu verstehen, dass
die Landesregierung in der nächsten Wahlperiode eine Kreisreform für möglich oder sogar notwendig hält? Wenn ja, welche Pläne gibt es in der Landesregierung für eine Kreisreform?
3. Wie begegnet die Landesregierung dem Vorwurf, mit derartigen Formulierungen unmittelbar vor der Kommunalwahl für erhebliche Verunsicherung zu sorgen?
Der Landesregierung sind keine Aussagen von Professor Hesse bekannt, nach denen „nach Abschaffung der staatlichen Mittelinstanz in Niedersachsen geradezu zwingend eine Kreisreform folgen muss“. Der Gesamtansatz des Reformprozesses in Niedersachsen wird von Professor Hesse als richtig, wichtig und mutig bewertet. Den Weg zur konsequenten Zweistufigkeit bezeichnet er ausdrücklich als großen, fast modellhaften Reformansatz. Nach seiner Einschätzung haben sich die Bezirksregierungen tatsächlich überlebt. Das wird durch seine wissenschaftlichen Arbeiten nachgewiesen. Unter anderem verweise ich auf die Aussagen von Professor Hesse im Ausschuss für Inneres und Sport am 31. August 2004.
Aufgrund der eineinhalbjährigen Erfahrung kann festgestellt werden, dass sich die neue Struktur der Landesverwaltung uneingeschränkt bewährt hat. Die Verwaltungsmodernisierung in Niedersachsen wird von den anderen Bundesländern als beispielhaft und vorbildlich wahrgenommen.
Zu 2 und 3: Die Landesregierung wird in dieser Legislaturperiode keine Kreisreform betreiben. Planungen über eine Kreisreform, die die nächsten Legislaturperioden betreffen, liegen nicht vor. Diese Aussage wird von den Kommunen und deren Spitzenverbänden als eindeutig und verbindlich wahrgenommen und gibt ihnen die benötigte Planungssicherheit.
Ausweislich eines Berichts der Nord-West-Zeitung vom 29. Juni 2006 erwägt die Landesregierung nach Angaben der Justizministerin die
Einrichtung von so genannten Schülergerichten. „Jugendliche hätten eine andere Sprache und könnten Gleichaltrige möglicherweise besser verstehen als Erwachsene, begründete die Ministerin ihren Vorstoß“, heißt es in diesem Bericht. Sowohl bei der Polizei als auch in Justizkreisen wurde diese Aussage jedoch mit Verwunderung zur Kenntnis genommen, zumal gemäß § 37 des Jugendgerichtsgesetzes die Richterinnen und Richter bei den Jugendgerichten sowie die Jugendstaatsanwältinnen und -staatsanwälte „erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren“ sein sollen.
1. Welche konkreten Defizite sieht die Landesregierung in der derzeitigen Jugendsachbearbeitung von Polizei und Staatsanwaltschaften sowie bei den Jugendgerichten, und wie will sie die nach dem Jugendgerichtsgesetz für die am Jugendstrafverfahren Beteiligten geforderte besondere Befähigung in der Erziehung bei den Schülergerichten gewährleisten?
2. In welchem Verhältnis sieht die Landesregierung die von der Landesregierung favorisierten Schülergerichte zu den Konfliktlotsen bzw. Schülermediatorinnen und -mediatoren, die bereits heute bei Konflikten im Schulalltag vermitteln?
3. Welche Haushaltsmittel sollen für das niedersächsische Modellprojekt zur Verfügung gestellt werden, und wie unterscheidet es sich inhaltlich von den Modellprojekten anderer Bundesländer, sodass deren Ergebnisse nicht abgewartet werden sollen?