Ich will noch einmal deutlich machen, dass die Grünen auf jeden Fall für einen starken öffentlichrechtlichen Rundfunk stehen. Das will ich hier ganz klar betonen. Ich finde, das ist eine wichtige Aussage in dieser Debatte. Das soll keine prinzipielle Klatsche gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sein; vielmehr richtet es sich in erster Linie gegen das Gebühreneinzugsverfahren. Wir haben gemerkt, dass der Rundfunk nicht ein ganz normales Wirtschaftsgut auf dem Gütermarkt ist, das man wie andere Wettbewerbsgüter auch behandeln könnte. Dazu gibt es momentan eine intensive und schwierige Debatte. Die EU-Kommission möchte nämlich ganz gern, dass der Rundfunk wie ein ganz normales Wettbewerbsgut behandelt werden soll. Das, finden wir, ist auf jeden Fall falsch. Wir merken jetzt, dass es auf den Medienmärkten so etwas wie eine Abwärtsspirale hinsichtlich der Qualität gibt. Jedenfalls haben sich die Blütenträume, die man bei der Einführung des Privatfernsehens hatte, nicht erfüllt. Vielmehr gibt es da sehr fragwürdige Angebote. Wir brauchen auf jeden Fall - das ist meine feste Überzeugung und auch die feste Überzeugung meiner Fraktion einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das ist ganz klar die Position meiner Partei und meiner Fraktion.
Aber wir müssen das gegenwärtige Rundfunkgebührenmodell und das gegenwärtige Gebühreneinzugsverfahren überdenken. Wir müssen - das habe ich gesagt - zu einer Entkoppelung von Empfangstauglichkeit und Gebühr kommen. Auch das ist eine schwierige Debatte, weil das nicht so einfach umzusetzen ist. Aber dazu sind die Ausschussberatungen da.
Es wäre ein Stück weit auch ein Beweis der Größe von Ihrer Seite gewesen - Sie hätten das, was Sie ursprünglich mit großer Mehrheit beschlossen haben, nicht einfach vom Tisch wischen und sagen dürfen: auch die CDU ist gegen die Mediengebühr -, wenn Sie eingestanden hätten: Mit diesem Staatsvertrag haben wir einen Fehler gemacht; das war falsch, was wir da beschlossen haben. Sie sollten nicht so tun, als ob Sie sich in dieser Frage einen schlanken Fuß machen könnten.
Sie haben das Problem momentan zu verantworten; die CDU und die SPD. Die Grünen waren in dieser Frage etwas weitsichtiger.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Debatte um die Rundfunkgebühren für internetfähige Computer, die wir zurzeit führen, hat gezeigt, wie es nicht gehen darf. Uns ist nämlich 2005 mit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der uns von den Ministerpräsidenten vorgelegt worden ist, nachdem er vorher von den Staatskanzleien verhandelt worden war, angekündigt worden, dass man ab dem 1. Januar 2007 beabsichtige, internetfähige PCs gebührenpflichtig zu machen. Wir haben damals alle, mit Ausnahme der kleinen, feinen Partei der Grünen, zugestimmt. Wir haben aber - davon sind wir überzeugt - unter falschen Voraussetzungen zugestimmt. Die Informationen aus den Staatskanzleien zu den Auswirkungen dieser neuen Bestimmung waren völlig unvollständig und ohne jede realistische Grundlage.
Ich will nicht behaupten, wir wurden getäuscht. Aber wir wurden auf jeden Fall völlig falsch informiert. Da wurde uns z. B. erzählt, die neue Regelung betreffe nur einen verschwindend kleinen Anteil von Betrieben, weil ja in allen Betrieben schon jetzt Radiogeräte und Fernsehgeräte stünden. Dafür werde ja bereits bezahlt; also brauche man für den PC nicht extra zu bezahlen. Inzwischen haben uns die Verbände der Selbstständigen, die Handwerkskammern und die Unternehmerverbände nachgewiesen, dass in mehr als zwei Dritteln ihrer Betriebe weder ein Radiogerät noch ein Fernseher steht, dass sie also von der Gebühr in Höhe von 17,03 Euro pro Monat betroffen sind.
Es trifft also nicht eine Minderheit, sondern eine deutliche Mehrheit, die künftig bezahlen muss. Uns ist nicht gesagt worden, dass viele Betriebe überhaupt nicht anders können, als Computer anzuschaffen, weil die gesetzlichen Regelungen sie dazu zwingen, ihre Steueranmeldung an das Finanzamt per Internet zu mailen. Und die, von denen das verlangt worden ist, sollen jetzt die Gebühr zahlen? Es ist uns nicht gesagt worden, dass Sportvereine, Wohlfahrtsverbände, das Landvolk, wenn sie ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben und internetfähige PCs haben, unter diese neue Gebühr fallen. Es ist uns verschwiegen worden, dass auch Computer in Universitäten unter die neue Gebührenpflicht fallen sollen. Das soll sogar für Computer mit analogem Anschluss gelten, die kaum über die Kapazität verfügen, Radio und TV zu empfangen; für die soll auch bezahlt werden.
Und die Spitze! Auf die Frage, ob künftig auch Einzelhandelsgeschäfte mit über das Internet vernetzten Kassensystemen zur Kasse gebeten werden sollen, hat die GEZ bis heute noch nicht geantwortet. Das kann es nicht sein; das kann man uns nicht als Peanuts verkaufen,
vor allen Dingen auch nicht angesichts der Schätzung der GEZ, dass man von dieser Gebühr Mehreinnahmen von etwa 10 Millionen Euro erwarte. Da ist es doch nur allzu verständlich, dass es zu heftigen Protesten kommt und uns vor Augen geführt wird, welche skurrilen Auswirkungen dieser Beschluss aus dem Jahr 2005 hat. Und so etwas sollen wir mittragen? - Meine Fraktion hat keine Lust mehr, etwas auszubaden, was von Ministerpräsidenten und Rundfunkreferenten schlampig verhandelt worden ist.
Auch in den letzten Wochen, als wir von allen Landvolkverbänden, Sportvereinen und vielen anderen Organisationen einleuchtend auf diesen Missstand aufmerksam gemacht worden sind, haben wir aus der Staatskanzlei und von unserem Ministerpräsidenten nichts gehört. Wir wurden nicht unterstützt. Der Protest landete bei uns. Erst in allerletzter Minute hatten die Herren Rundfunkreferenten dann ein Einsehen.
Wir haben mit unserem Antrag eine Fortsetzung des Moratoriums bis zu einer endgültigen grundsätzlichen Behandlung des Gebührenthemas gefordert. Inzwischen haben die ARD-Intendanten den Kompromissvorschlag, der eine Absenkung auf die reine Radiogebühr in Höhe von 5,25 Euro vorsieht, vorgelegt. Aller Voraussicht nach wird die Rundfunkkommission diesen Vorschlag in der nächsten Woche zum Beschluss erheben. Das ist nicht unsere Forderung, aber zumindest ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Allen Beteiligten ist spätestens durch den Umgang mit diesem Einzelproblem klar geworden, dass ganz grundsätzlich über eine neue Gebührenstruktur für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nachgedacht werden muss. Die Debatte über die Frage, wie viel unseren Bürgerinnen und Bürgern ihr öffentlich-rechtlicher Rundfunk wert ist, gehört mitten in die Gesellschaft hinein und kann künftig nicht mehr in den Staatskanzleien per Geheimdiplomatie abgehandelt werden.
Die Nutznießer unseres Rundfunks - also wir alle müssen mitreden können. Nur so kann die breite Akzeptanz unseres dualen Systems auch in Zukunft erhalten bleiben. Wenn wir die Staatskanzleien weiterhin allein handeln lassen, wird es uns passieren, dass die Rundfunkgebühr immer mehr als Abzocke abgelehnt wird und die Akzeptanz weiter schwindet. Auch von Ministerpräsident Wulff war gelegentlich zu hören, die Rundfunkgebühr sei eine Zwangsabgabe. Das zeigt eine falsche Einstellung.
Die Einsicht, dass sich etwas tun muss, ist also groß. Forderungen nach einer neuen Gebührenstruktur hören wir landauf, landab schon eine ganze Zeit. Eine Reihe von Vorschlägen liegt auch schon auf dem Tisch. Die Medienabgabe, wie sie in dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt wird, ist eine davon. Aber auch die Medienabgabe ist nicht ohne Haken und Ösen. Wir Sozialdemokraten werden auf jeden Fall darauf drängen, dass in einer neuen wie auch immer gearteten Rundfunkgebühr soziale Kriterien stark enthalten sind. Lassen Sie uns die Beratungen im Ausschuss als Anfang sehen, um in diese Debatte breit einzusteigen! - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es verwundert fürwahr nicht, dass wir uns im September-Plenum hier im Niedersächsischen Landtag mit der Problematik der Rundfunkgebühren für internetfähige Computer zu beschäftigen haben, weil uns wie auch alle anderen Länderparlamente auf nationaler Ebene seit Juni/Juli zu Recht viele Protestbriefe bzw. Protestresolutionen erreicht haben. Dabei ging es insbesondere um eine Detailregelung des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages, nämlich die, dass für internetfähige Computer oder fernsehtaugliche Handys Rundfunkgebühren in voller Höhe zu zahlen seien. Nachvollziehbare Proteste kamen - Frau Kollegin Wiegel hat bereits darauf hingewiesen - von den Industrie- und Handelskammern, der Landwirtschaft, den Interessenvertretungen der Freiberufler, der kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie den Hochschulen.
Um in die Diskussion aber nicht von vornherein einen falschen Zungenschlag hineinkommen zu lassen, Herr Kollege Briese, will ich sagen: Der Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist im Februar 2005 im zuständigen Fachausschuss von allen Fraktionen einstimmig angenommen worden.
Um der Wahrheit willen muss hier aber gesagt werden: Sie haben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Ihre Fraktion diesen Vertrag nach längeren Diskussionen in Ihrer Fraktion aus rechtspolitischen Gründen mit knapper Mehrheit nicht mittragen wird. Da ging es nicht um Rundfunkgebühren für internetfähige Computer, sondern um die Art und Weise der Willensbildung bei der Ministerpräsidentenkonferenz.
Frau Kollegin Wiegel, wenn Sie hier deutlich machen, dass uns die Staatskanzlei - insbesondere die in Hannover - belogen hat, dann schließen Sie in diese Aussage mit ein, dass auch Kurt Beck von der SPD als der Wortführer der Staatskanzleien das deutsche Volk in dieser Frage belogen hat.
Worum geht es bei der anstehenden Sachproblematik aktuell und grundlegend? - Rechtlich gesehen ist Vorbedingung für die Erhebung einer Rundfunkgebühr das Vorhandensein eines zum Empfang von Radio bzw. Fernsehen tauglichen Gerätes, und zwar unabhängig davon, ob dieses Gerät auch tatsächlich zum Empfang öffentlichrechtlichen Rundfunks genutzt wird. Dieses Prinzip ist bislang allgemein anerkannt.
Auf der Grundlage der technischen Weiterentwicklung und der Möglichkeit, Radio und zunehmend auch Fernsehen über PCs und Telefongeräte zu empfangen, wird dieses Finanzierungsprinzip überprüfungsbedürftig, wahrscheinlich sogar in seiner grundlegenden Struktur. Es gilt nämlich einerseits, die materielle Basis des öffentlichrechtlichen Rundfunks zu erhalten, also z. B. eine Flucht in den PC zum Zweck der Gebührenersparnis zu vermeiden, andererseits aber auch - ich beziehe mich an dieser Stelle konkret auf die Protestschreiben -, ungerecht erscheinende zusätzliche Gebührenbelastungen so weit wie möglich zu vermeiden.
Die im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgesehene Regelung, die zum 1. Januar 2007 greifen soll, hat zum Ziel, die Gebühreneinnahmen im bisherigen Umfang zu sichern. Sie soll nicht bewirken, dass man die Gebühr sparen kann, wenn man sein Radio oder seinen Fernseher durch den PC ersetzt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen da einfach bei der Wahrheit bleiben: Bliebe es wie bisher dabei, dass die Gebühren nur für herkömmliche Radio- und Fernsehgeräte erhoben werden, würde sich infolge der zu erwartenden Ersetzung durch neuartige Geräte mit Sicherheit die Zahl derjenigen, die regulär Rundfunkgebühr entrichten, mehr und mehr reduzieren mit der Konsequenz, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziell sehr stark unter Druck gesetzt sehen würde und praktisch nicht mehr in der Lage wäre, sein Programm in der gewohnten Qualität auszustrahlen.
Welche Lösung bietet sich nun an, um sowohl den legitimen Interessen des öffentlich-rechtlichen Rundfunkwesens als auch den nachvollziehbaren Protesten der zitierten Verbände und Organisationen gerecht zu werden?
bührenstaatsvertrages mit dem Ziel, die Erhebung einer Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte zum 1. Januar 2007 noch zu verhindern, ist, wenn wir ehrlich sind, zeitlich bzw. gesetzestechnisch nicht mehr möglich.
Zweitens. Die Rundfunkreferenten der Länder und die Vertreter von ARD und ZDF haben am 14. August dieses Jahres die entstandene Sachproblematik in Gänze beraten und über mögliche Ausgangsoptionen jenseits von Gesetzesänderungen gesprochen. Dabei wurde auch das Modell andiskutiert, auf das sich die Intendanten von ARD und ZDF auf ihrer Sitzung am vergangenen Dienstag in Schwerin als Kompromiss verständigt haben, nämlich dass für internetfähige Computer vom 1. Januar 2007 an nur die Grund- oder sogenannte Radiogebühr in Höhe von 5,52 Euro - nicht 5,25 Euro, Frau Kollegin Wiegel - fällig wird, da zurzeit die Fernsehprogramme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nur unvollständig über das Internet empfangbar sind.
Dieses wäre auch nach den Vorstellungen meiner Fraktion ein medienpolitischer Modus Vivendi. Deshalb sollte er auch der Rundfunkkommission der Länder, die am 21. September dieses Jahres tagt, als Beschlussvorschlag vorgelegt werden. Meine Fraktion ist in diesem Zusammenhang der Meinung, dass dieser Kompromiss geeignet wäre, für eine Übergangszeit Bestand zu haben und damit die zeitliche Möglichkeit zu schaffen, über eine weitergehende, in sich schlüssige und dem Prinzip der Gerechtigkeit weitestgehend gerecht werdende Gesamtlösung nachzudenken. Denn eines, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist klar: Die Verbreitung auch von TV-Programmen über das Internet wird stark zunehmen, und damit wird die Grund- oder Radiogebühr bald wieder in Frage gestellt werden.
Die von der Grünen-Fraktion vorgeschlagene allgemeine Mediengebühr wird von uns nicht favorisiert. Sie wirft erhebliche juristische und umsetzungsorganisatorische Probleme auf.
Drittens. Wenn mittelfristig - das ist ganz wichtig eine befriedigende Gesamtlösung zu Papier gebracht werden soll, dann müssen nach unseren Vorstellungen auch andere Probleme gelöst werden, z. B. ob in Zukunft genauso wie die Schulen auch die Hochschulen und Bibliotheken unseres Landes von den Gebühren für die so bitter notwendigen internetfähigen PCs befreit werden sollen oder wie es in Zukunft mit den Rundfunkgebüh
ren bei denjenigen Studentinnen und Studenten aussieht, die kein BAföG erhalten, aber die für ihre Arbeit auf diese Computer angewiesen sind. Aber auch die Frage nach den Rundfunkgebühren für die Rundfunkgeräte in Ferienwohnungen muss pragmatisch im Rahmen eines Gesamtkonzeptes gelöst werden.
Hierzu bedarf es sehr intensiver, abwägender und nicht unter Zeitdruck stehender Diskussionen in den dafür vorgesehenen Gremien, auch den politischen, sodass wir uns im zuständigen Fachausschuss des Landtages über ausstehende Themen in der nächsten Zeit nicht beklagen dürften.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, abschließend eine Anmerkung zu dem Themenkomplex Belastung der Wirtschaft bzw. des Mittelstandes durch die vorgesehene Gebührenregelung. Wichtig ist bei dieser Neuregelung vor allem, dass die Rundfunkgebühr, anders als bei den herkömmlichen Radio- und Fernsehgeräten, nicht für jedes Gerät kumulativ anfällt. Stattdessen ist sie einmalig pro Betriebsgrundstück fällig, wenn sich darauf wenigstens ein internetfähiger Computer befindet, und sie ist nur dann zu zahlen, wenn auf diesem Grundstück nicht schon andere Rundfunkempfangsgeräte vorhanden sind. Da man jedoch zu Recht annehmen kann, dass bei der überwiegenden Zahl aller Betriebe bereits jetzt mindestens ein gebührenpflichtiges Radio vorhanden ist, sodass jeder internetfähige Computer dann als Zweitgerät dient, sind all diese Betriebe von der Gebührenpflicht nicht betroffen.
Probleme könnte es aber - das muss hier in aller Offenheit eingestanden werden -, sowohl materiell als auch was den Verwaltungsaufwand angeht, bei kleineren und mittleren Gewerbebetrieben geben. Das kann uns von der Union wahrlich nicht zufriedenstellen, sodass wir uns mit Sicherheit darum bemühen werden, diesbezüglich eine gerechtere Lösung zu finden.
Auch sollte darauf hingewiesen werden, dass sich voraussichtlich für ca. 93 % der bislang Gebühren zahlenden Bürgerinnen und Bürger durch die neue Gebührenregelung ab 1. Januar 2007 nichts ändert, da diese bereits ein Rundfunkgerät zu Hause angemeldet haben und der internetfähige PC als Zweitgerät keine Gebühren verursacht.
Ein Letztes. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, mit dem aufgezeigten Kompromiss eine Lösung präsentiert zu haben, die einerseits sowohl
politisch mehrheitsfähig und andererseits im Großen und Ganzen gerecht ist. Das entbindet uns aber nicht von der Pflicht - ich glaube, da sind wir uns alle einig -, mittelfristig an einem neuen Gesamtkonzept für die Rundfunkgebühren zu arbeiten, da uns die rasante technische Weiterentwicklung auf diesem Gebiet einfach dazu zwingen wird. - Danke schön.