Protokoll der Sitzung vom 15.09.2006

Das Wort zu einer Kurzintervention hat nunmehr Frau Helmhold.

Nur ein paar kleine Anmerkungen. Zunächst einmal sind fünf und fünf und eins elf; aber das nur am Rande.

(Bernd Althusmann [CDU]: Zehn oder elf, das Mindeste! - Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Nachdem ich festgestellt habe, dass die Sozialpolitiker und Sozialpolitikerinnen der CDU-Fraktion bei diesem Thema offensichtlich schon kapituliert haben und sich nicht mehr hier vorne hintrauen,

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

habe ich weiterhin festgestellt, dass Sie, Herr Althusmann, offensichtlich mit einer anderen Rede gerechnet haben. Sie haben sich auf die falsche Rede und vielleicht auch auf ein anderes Auftreten von Herrn Schwarz vorbereitet.

(Bernd Althusmann [CDU]: Nein, ich habe mich auf Ihre Anträge konzent- riert!)

Sie haben sich im Grunde überhaupt nicht auf die Anträge vorbereitet oder dazu gesprochen, sondern im Wesentlichen abgelenkt.

(Bernd Althusmann [CDU]: Ich habe nur zu den Anträgen gesprochen!)

Wir haben hier heute überhaupt nicht über den Maßregelvollzug zu sprechen - so spannend das Thema im Allgemeinen ist -, sondern wir wollen mit Ihnen über das Bieterverfahren sprechen.

(Bernd Althusmann [CDU]: Herr Schwarz hat damit angefangen!)

Sie haben hier gesagt, die SPD kümmert sich jetzt darum, dass z. B. die AWO im Bieterverfahren zum Zuge kommt. Herr Althusmann, man darf nicht Ursache und Wirkung verwechseln. Wenn z. B. mein Vermieter mir kündigt und sagt: „Sie müssen aus Ihrem Haus ausziehen, Frau Helmhold“, dann werde ich, obwohl ich das eigentlich gar nicht will, mich darum kümmern, ein anderes Haus zu kriegen, weil ich vor vollendete Tatsachen gestellt werde. Dann kommen Sie hinterher und sagen:

Die sucht sich ja ein neues Haus. Deswegen ist sie mit dem ganzen Verfahren, dass ihr gekündigt wird, wohl doch einverstanden. - Das ist die Logik Ihrer Argumentation an der Stelle.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Frau Helmhold, es tut mir Leid, die Zeit ist abgelaufen.

Ich danke Ihnen sehr. Ich höre auf, obwohl ich noch viel dazu zu sagen hätte.

Zu Wort gemeldet hat sich für die FDP-Fraktion die Abgeordnete Meißner. Ich erteile ihr das Wort.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum wiederholten Mal debattieren wir heute über das Verkaufsverfahren für die niedersächsischen Landeskrankenhäuser. Ich muss sagen, neue Erkenntnisse haben wir von der Opposition heute nicht gehört.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Frau Helmhold, ich weiß sehr wohl, dass die Entschließungsanträge teilweise andere Dinge enthalten als die Reden. Ich gehe jetzt vor allem auf die Entschließungsanträge und auf das Bieterverfahren ein.

In den letzten Wochen wurden, besonders im Oldenburger Raum, aber auch anderswo, einige Punkte kritisch hinterfragt, auch von Mitgliedern der vier Landtagsfraktionen und von mir. Es wurde aus der Presse zitiert, wobei ich sagen muss, Zitate in der Presse sind nicht immer richtig.

Mit der Unterrichtung im Sozialausschuss am 6. September durch die Staatssekretärin Frau Dr. Hawighorst wurden aber alle diese Fragen ausführlich beantwortet. Alle Vorwürfe, die Rot und Grün hier äußern, laufen damit ins Leere.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Ein Punkt, der immer wieder angesprochen wurde, sind die Verknüpfungen zwischen einem der Bewerber und der Transaktionsberatung. Nach den Presseberichten über Besuche in den Krankenhäusern ist es ja kein Geheimnis mehr - das wurde hier verschiedentlich schon erwähnt -, dass die AMEOS Holding zu den Bewerbern gehört. Sicherlich ist es sinnvoll, die Unternehmensstrategie und das praktische Geschäftsgebaren von AMEOS kritisch zu hinterfragen. Behauptet wurde aber, dass das für die Transaktionsberatung beim Verkaufsverfahren verantwortliche Unternehmen PricewaterhouseCoopers für AMEOS tätig sei oder gar an AMEOS beteiligt sei. Zur Klärung dieses Vorwurfs reicht es nun wirklich schon aus, im Internet den Handelsregisterauszug des Kantons Zug zur AMEOS Holding AG genau zu lesen. Es ist richtig, dass dort die PricewaterhouseCoopers AG mit Sitz in Zürich eingetragen ist. Allerdings sollte man auch lesen, welche Eigenschaft dort vermerkt ist. Da finden wir nämlich die Bezeichnung „Revisionsstelle“. Zur Erläuterung möchte ich Artikel 727 c des Schweizer Obligationsrechts zitieren:

„Die Revisoren müssen vom Verwaltungsrat und von einem Aktionär, der über die Stimmenmehrheit verfügt, unabhängig sein. Insbesondere dürfen sie weder Arbeitnehmer der zu prüfenden Gesellschaft sein, noch Arbeiten für diese ausführen, die mit dem Prüfungsauftrag unvereinbar sind. Sie dürfen keine besonderen Vorteile annehmen.“

Die Sachlage ist also wirklich ganz einfach: Die PwC AG ist für die Prüfung des Unternehmensabschlusses von AMEOS zuständig, vergleichbar einer deutschen Wirtschaftsprüfung.

(Unruhe)

Frau Meißner, einen Augenblick.

Dann aber bitte die Zeit anhalten.

Frau Meißner, Sie können davon ausgehen, dass Sie hier korrekt behandelt werden. Deswegen wollte ich auch gerade darum bitten, dass das

Plenum ein bisschen ruhiger ist und Ihnen zuhört. Fahren Sie fort!

Im schweizerischen Recht ist die Unabhängigkeit dieser Revisionsstelle - wie gerade zitiert - explizit festgeschrieben. Derartige Prüfungsgesellschaften zählen auch nicht zu den nach § 16 der Vergabeverordnung ausgeschlossenen Personen.

Zu der Corporate Finance Beratung hat Herr Althusmann schon etwas gesagt; darum brauche ich das nicht zu erwähnen.

Ein weiterer Punkt sind die Beschwerden von Bewerbern, die im Ablauf des Vergabeverfahrens zurückgestellt worden sind. Tatsächlich sind einige Bewerber ausgeschieden oder zurückgestellt worden. Es ist jedoch bei einem Verfahren, das in aufeinanderfolgende Phasen strukturiert ist, zwangsläufig so, dass am Ende nur mit den aussichtsreichsten Bewerbern intensive Verhandlungen geführt werden. Dabei müssen sich alle Bewerber und auch alle am Verfahren Beteiligten zur Vertraulichkeit verpflichten, da es sich um ein nichtöffentliches Verfahren handelt. Das wurde hier nicht von allen eingehalten und hat auch nicht gerade zur Klärung beigetragen.

Kriterien für die Auswahl von Bewerbern sind in der Vergabebekanntmachung bei der EU festgeschrieben. Daraus geht eindeutig hervor, dass der Kaufpreis natürlich eine Rolle spielt, dass es aber auch gerade um ein medizinisches Konzept zur Entwicklung der psychiatrischen Versorgung geht und dass diesem besonders hohe Gewichtung zukommt. Das steht in dem Ausschreibeverfahren so drin. Das wurde uns auch gesagt. Das ist auch genau das, was wir als Fraktionen als Auftrag an die Landesregierung vergeben haben. Es ist auf jeden Fall weder möglich noch sinnvoll - so haben wir uns auch unterrichten lassen -, jetzt vonseiten der Politik Einfluss auf das laufende Vergabeverfahren zu nehmen; denn das würde das gesamte Verfahren gefährden und nur gerichtliche Auseinandersetzungen zur Folge haben. Für Rügen ist die Vergabekammer Lüneburg zuständig. Dort können Rügen abgegeben werden.

(Bernd Althusmann [CDU]: Sind! Alle zurückgewiesen!)

Meine Damen und Herren, der Opposition geht es hier wohl gar nicht unbedingt um einzelne Aspekte des Vergabeverfahrens; vielmehr wollen Sie das

Bieterverfahren stoppen, da Sie den Verkauf von vornherein verhindern wollten.

Die Fraktionen von CDU und FDP haben im letzten Jahr klar den Verkauf unter bestimmten Bedingungen als Auftrag an die Landesregierung gegeben. Diese Bedingungen sind inzwischen erfüllt; das müssen wir eindeutig feststellen.

Der mit ver.di abgeschlossene Tarifvertrag sichert die Rechte der Beschäftigten in sehr hohem Maße. Das hat Herr Althusmann schon angesprochen. Das ist etwas, was vor allem Sie wollten. Das haben wir sogar eindeutig übererfüllt.

Ich komme zum Schluss. Wir sehen die Einbeziehung neuer Träger weiterhin als Chance zur Weiterentwicklung des psychiatrischen Angebots in den Landeskrankenhäusern in Niedersachsen. Wir wollen diese Chance nicht verspielen, indem wir das laufende Vergabeverfahren abbrechen.

Die von SPD und Grünen aufgeführten Verdachtsmomente sind widerlegt, und alle angesprochenen Punkte sind geklärt.

(Widerspruch bei der SPD - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Von wem denn, Frau Meißner?)

- Wenn Sie Ihre Entschließungsanträge lesen, dann werden Sie feststellen, dass auf alles eingegangen worden ist und dass alles geklärt worden ist - im Ausschuss und auch jetzt.

(Christa Elsner-Solar [SPD]: Die Bal- ken biegen sich!)

Daher gibt es wirklich keinen Grund mehr für ein Aussetzen oder den Abbruch des Verfahrens, das jetzt weiterläuft.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Für die Landesregierung hat nun Frau Ministerin Ross-Luttmann das Wort.

(Norbert Böhlke [CDU]: Jetzt hört mal genau zu!)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat sich von Anfang