Protokoll der Sitzung vom 15.09.2006

(Zustimmung bei der SPD)

Herr Biestmann, wenn ich an Ihre gestrige Rede denke, in der Sie behaupteten, dass die Landesregierung hervorragende Arbeit leistet,

(Zustimmung bei der CDU)

muss ich Sie wirklich einmal fragen, ob Sie so etwas guten Gewissens hier immer noch sagen können.

Man kann es im Grunde genommen nicht fassen, wenn das niedersächsische Landwirtschaftsministerium bestätigt, dass entsprechende Hinweise aus Hamburg an die Staatsanwaltschaft bereits vor Monaten eingegangen sind. Fünf Monate hatte Bünnemeyer ungeschoren Zeit, vergammeltes Fleisch in den Verkehr zu bringen. Das ist für meine Begriffe unfassbar.

(Zustimmung bei der SPD)

Das Ministerium habe nichts gewusst, können wir heute lesen, und gestern erzählte uns Herr Ehlen, die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Fachaufsicht funktioniere gut. Wer soll das denn noch glauben, wenn der eine nicht weiß, was der andere macht? In der Presse heißt es heute, nach dem Gesetz müsse unverzüglich das Ministerium benachrichtigt werden. Was bedeutet denn bei Ihnen eigentlich „unverzüglich“?

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Ohne schuldhaftes Zögern!)

Die Staatsanwaltschaft kann sich - auch das ist zu lesen - an den genauen Termin der Meldung aus Hamburg nicht mehr erinnern. Der Landkreis Cloppenburg wurde informiert, und dann habe man versucht, das Fleisch zu finden. „Wir haben volles Vertrauen zu den Kontrollen unserer Landkreise“, sagt Herr Ehlen. Man sieht es - man braucht ja ziemlich lange zum Suchen - und ist einfach nur noch wütend, und der Minister sagt: Niedersachsen ist vorbildlich.

Laut Braunschweiger Zeitung hat Herr Minister Ehlen erklärt, das Kontrollsystem des Landes funktioniere gut und werde immer wieder an die Machenschaften der Täter angepasst. Das heißt doch eigentlich nichts anderes, als dass man immer erst im Nachhinein reagiert.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir fordern - und das leider nicht zum ersten Mal in diesem Hause - den Minister seit Monaten zum Handeln auf. Über die Punkte in dem vorliegenden Antrag haben wir schon im letzten Jahr diskutiert; damals wurden sie von den Mehrheitsfraktionen abgelehnt. Die Welt des Ministers ist in Ordnung. Er verschließt die Augen, er kommt seiner Fach

aufsicht nicht nach. Herr Minister, erkennen Sie doch endlich, dass Sie damit den ordentlich arbeitenden Betrieben nicht helfen und schon gar nicht den Verbraucherinnen und Verbrauchern!

Irgendwann einmal ist der Punkt gekommen, an dem dann auch der Ministerpräsident eingreifen muss, wenn es in dem Fachministerium nicht läuft. Von daher - der Ministerpräsident ist leider nicht da

(Zurufe von der CDU: Er ist entschul- digt!)

fordere ich den Ministerpräsidenten auf, sich endlich einzuschalten. Sonst haben wir in ein paar Monaten die gleiche Debatte wieder. Wir haben ja gehört: Es gibt noch Hunderte von Fällen. Einer dieser hundert Fälle wird hier wieder auf den Tisch kommen.

(Starker Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Frau Stief-Kreihe, der Ministerpräsident ist für heute entschuldigt.

(Karin Stief-Kreihe [SPD]: Ich habe das auch nicht kritisiert! - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Es ist ja keiner mehr da, der den Laden im Griff hat!)

Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Ehlen das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entschließungsantrag der Grünen hat sachlich keine Basis.

(Beifall bei der CDU)

Damit Sie das auch erkennen, werde ich Ihnen den Sachverhalt erläutern.

Erstens. Nach dem Bekanntwerden des illegalen Handels mit Fleisch durch die vom Ehepaar Bünnemeyer betriebenen Firmen in Lastrup und Lindern im November 2005 hat der Landkreis Cloppenburg sämtliches dort vorhandenes Fleisch vorläufig sichergestellt und in ein Kühlhaus im Landkreis Vechta eingelagert, wo es heute noch liegt.

(Zustimmung von Ursula Körtner [CDU])

Die Firma Bünnemeyer wurde vom Landkreis laufend kontrolliert. Vom Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurde die EU-Zulassung des Zerlegebetriebes in Lindern zum Ruhen gebracht und entzogen. Der Landkreis Cloppenburg entzog die gewerbliche Erlaubnis zum Handeln mit Fleisch.

Zweitens. Restbestände von Putenfleisch, das Bünnemeyer im Oktober vorigen Jahres in einen Hamburger Betrieb verbracht hatte, wurden dort ebenfalls sichergestellt.

Drittens. Im April 2006 hat Herr Bünnemeyer unter Vorspiegelung falscher Tatsachen widerrechtlich die in Hamburg lagernde Ware abtransportiert. Das Bezirksamt Hamburg-Altona wurde von dem Kühlhausbetreiber unverzüglich über diesen Vorgang informiert. Das Bezirksamt informierte die Polizei in Cloppenburg, diese die Staatsanwaltschaft und den Landkreis Cloppenburg.

Viertens. Nach Vorliegen der schriftlichen Darstellung des Sachverhalts führten Staatsanwaltschaft und Polizei im Mai eine Hausdurchsuchung bei Bünnemeyer durch.

(Hans-Jürgen Klein [GRÜNE]: Wann war das denn? Zwei Monate später!)

Dabei wurden umfangreiche Unterlagen, u. a. offene Rechnungen, vorgefunden und sichergestellt.

Fünftens. ML erhielt Ende Mai einen Hinweis auf diesen Vorgang. Aus Hamburg war hierzu keine Information eingegangen. Der Landkreis Cloppenburg und die Staatsanwaltschaft waren davon ausgegangen, dass, wie im Verkehr zwischen den Ländern vorgegeben, die Senatsbehörde in Hamburg das ML unmittelbar informiert hätte, nachdem im direkten Kontakt mit den Vorortbehörden die Maßnahmen in Gang gesetzt worden waren.

Sechstens. Anfang Juni teilte Bünnemeyer auf Druck der Staatsanwaltschaft drei Warenempfänger mit. ML unterrichtete unverzüglich die obersten Veterinärbehörden der betroffenen Länder Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Die dortigen Behörden meldeten innerhalb kürzester Zeit die Sicherstellung der noch vorhandenen Ware. Auch diese Aktion hätte von Hamburg ausgehen müssen oder von dort vorgenommen werden müssen.

(Hans-Jürgen Klein [GRÜNE]: Ach, die Hamburger sind schuld!)

- Nein, die haben diese Meldung an Bayern, an Sachsen und an Mecklenburg-Vorpommern nicht vorgenommen. Meine Damen und Herren, wir haben diese Meldung vorgenommen, weil wir uns in der Verantwortung sahen, wenn Hamburg es nicht pflichtgemäß macht, dass es zumindest von uns gemacht wird.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

In Mecklenburg-Vorpommern wurde die sichergestellte Ware freigegeben, nachdem sich herausgestellt hatte, dass sie unter Kenntlichmachung verkehrsfähig ist. Aus Bayern wurde mitgeteilt, dass die Ware sichergestellt ist. Aus Sachsen wurde mitgeteilt, dass dort die betreffende Ware nicht vorhanden ist. Auf den Hinweis des niedersächsischen ML an Hamburg, dass dies den übrigen Bundesländern hätte mitgeteilt werden müssen, reagierte Hamburg wieder ablehnend. Daraufhin hat das ML sowohl die Behörden in Niedersachsen unterrichtet und zu vermehrter Aufmerksamkeit aufgerufen als auch diesen Erlass an alle anderen Bundesländer geschickt.

Siebtens. Bei der Auswertung des umfangreichen sichergestellten Materials stellte der Landkreis Cloppenburg die Lieferung nach Brandenburg fest und unterrichtete unmittelbar die zuständigen Brandenburger Vor-Ort-Behörden.

Aus diesem Ablauf ergibt sich, dass alle beteiligten niedersächsischen Behörden unverzüglich und sachgerecht gehandelt haben. Das ML hat darüber hinaus die eigentlich Hamburg zukommenden Informationsaufgaben übernommen.

Die Kommunikation mit den von Lieferungen betroffenen anderen Bundesländern hat in beide Richtungen reibungslos funktioniert. Die dem Entschließungsantrag zugrunde liegenden Annahmen sind völlig falsch. Als Fußnote sei noch angemerkt, dass das in diesem Zusammenhang relevante Fleisch nicht, wie von den Grünen angenommen, Gammelfleisch war. Was da transportiert wurde, war kein Gammelfleisch.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Wolfgang Jüttner [SPD]: Dann ist ja alles in Ordnung!)

Das Wort hat nun Frau Ministerin HeisterNeumann.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ausführungen meines Kollegen

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Waren grandios!)

darf ich aus justizieller Sicht wie folgt ergänzen: Die Strafverfolgungsbehörden haben schnell und richtig gehandelt.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Aber das Fleisch ist gegessen worden!)

- Hören Sie gut zu! Wir haben uns erkundigt.

Noch im Mai, nur einen Tag nach der schriftlichen Darstellung des Sachverhalts, ist bei dem beschuldigten Fleischhändler durchsucht worden. Es sind umfangreiche Aktenbestände sichergestellt worden. Die Auswertung dieser Unterlagen hat die Staatsanwaltschaft mit großem Nachdruck durchgeführt.

Damit haben sich Staatsanwaltschaft, Polizei- und Vollzugsbehörden aber keineswegs begnügt. Parallel sind vom zuständigen Staatsanwalt Vernehmungen des Fleischhändlers angesetzt worden. Er ist eindringlich befragt worden, wohin er das widerrechtlich der Beschlagnahme entzogene Fleisch gebracht hat. Leider hat der Beschuldigte von seinem Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch gemacht. Zu einer Preisgabe seines kriminellen Handelns und der Abnehmer können wir ihn nicht zwingen. Wirksame Überwachungsmöglichkeiten wie Telefonüberwachung und Datensicherung stehen uns in diesen Fällen nach der Strafprozessordnung nicht zur Verfügung. Sie, meine Damen und Herren, haben auf Bundesebene nichts dazu beigetragen, dass sich dieser Zustand ändert.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die Strafverfolgungsbehörden und die für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden haben dennoch nichts unversucht gelassen, den Verbleib des Fleisches so schnell wie möglich festzustellen. Den entscheidenden Hinweis haben die Staatsanwälte in den sichergestellten Unterlagen ermitteln kön