Zu 2: Die Brücke wurde am 18. Dezember 1992 dem Verkehr übergeben. Die Gesamtkosten für das Brückenbauwerk betrugen ca. 27 Millionen Euro.
Zu 3: Zurzeit erfolgen zur Sicherung der Substanz eine Kappensanierung (Beschichtung der Kappen) und eine Sanierung der Asphaltfugen in der Fahrbahn mit einem Kostenaufwand von ca. 350 000 Euro.
des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 37 des Abg. Hans-Jürgen Klein (GRÜ- NE)
Fleischgenuss und Verbraucherschutz: Was wurde von den niedersächsischen Behörden seit November 2005 getan, und wie ist Niedersachsen von dem jetzt bekannt gewordenen Gammelfleischskandal betroffen?
Es ist noch kein Jahr seit dem letzten Gammelfleischskandal vergangen, da erreicht die Verbraucher Ende August die Nachricht aus Bayern von Tonnen um Jahre überlagerten Fleisches. Es hat seinen Weg von Bayern aus in das gesamte Bundesgebiet gefunden. Und es scheint Verbindungen zu dem Skandal im Jahr 2005 zu geben, wie aus einer Pressemitteilung der Grünen-Landtagsfraktion im Bayrischen Landtag vom 5. September 2006 hervorgeht. Bei der Sensibilisierung, die sich aufgrund der
in kurzer Folge aufgetretenen Skandale, die auch in diesem Fall von einem anonymen Informanten aufgedeckt wurden, allgemein eingestellt hat, stellt sich die Frage nach grundsätzlichen Mängeln des Kontrollsystems.
1. Welche Firmen, Restaurants, Imbisse usw. haben in Niedersachsen Fleisch von den im derzeitigen Gammelfleischskandal im Mittelpunkt stehenden bayrischen Fleischhändlern erhalten, und wie wurden die niedersächsischen Verbraucher darüber informiert?
2. Welche konkreten Veränderungen mit welcher Wirkung wurden bei den niedersächsischen Lebensmittelkontrollbehörden seit dem Gammelfleischskandal im November 2005 vorgenommen?
3. Wie muss der vorliegende Entwurf des Verbraucherinformationsgesetzes geändert werden, um weitere Gammelfleischskandale zu verhindern?
Ich gehe davon aus, dass alle hier Anwesenden die öffentliche Diskussion zu den negativen Vorgängen bayerischen Ursprungs im Fleischhandel verfolgt haben, und kann insofern auf eine Vorrede weitestgehend verzichten.
Zu 1: Nach den von der bayerischen obersten Landesbehörde am 1. September 2006 zugeleiteten Informationen sollte ein Münchner Fleischhändler drei Betriebe in Niedersachsen beliefert haben. Laut Mitteilung vom 8. September 2006 über das Schnellwarnsystem, die keine näheren Angaben enthielt, sollen in Niedersachsen fünf weitere Betriebe Kontakt zu einem der beiden anderen in Bayern aufgefallenen Händlern gehabt haben. Die Ermittlungen dazu sind eingeleitet. Bei einem der in den ersten Lieferlisten angegebenen Fälle, bei dem es sich nach den Feststellungen vor Ort nicht um Lebensmittel, sondern um Material zur Herstellung von Tiernahrung handelte, war zwar eine Lieferung avisiert worden, diese ist aber nicht erfolgt. In einem weiteren Fall stellte sich heraus, dass ein Handelsbetrieb lediglich mit einer Mustersendung von weniger als 20 kg unterschiedlicher Teilmuster beliefert worden war. Diese Sendung wurde vollständig beschlagnahmt und beprobt. Die Untersuchungsergebnisse eines der drei Teilmuster wiesen auf Überlagerung und dadurch gegebene Nichtverkehrsfähigkeit hin, die anderen beiden Teilmuster waren sensorisch akzeptabel. Ein für die weiteren Ermittlungen be
deutenderer Fall betraf die Lieferung von ca. 3 700 kg Entenfleisch sowie etwa 250 kg weiterer Fleischsorten in einem Betrieb in der Region Hannover. Die Untersuchung der noch vorhandenen Teilpartien ergab, dass die betreffende Ware verkehrsfähig war.
Zusätzlich erreichte uns am 5. September 2006 die Meldung aus Thüringen, dass ein dort mit Hähnchenfleisch aus München beliefertes Unternehmen ein Teilkontingent dieser Ware in einem niedersächsischen Betrieb eingelagert hatte. Auch diese Ware wurde von der Vor-Ort-Behörde unverzüglich sichergestellt und beprobt. Das Untersuchungsergebnis des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bestätigte die schon in Thüringen an einem Teilkontingent dieser Ware festgestellte Verkehrsfähigkeit.
Die Ermittlungsergebnisse zu den ersten Lieferlisten sind zwischenzeitlich der bayerischen obersten Landesbehörde mitgeteilt und in das Fachinformationssystem FIS-VL beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zur länderübergreifenden Unterrichtung eingestellt worden.
Zum zweiten Teil der Frage: Die erste Mitteilung aus Bayern erfolgte am späten Abend des 1. September 2006. Nach unmittelbarer Einleitung der ersten Ermittlungen hat das ML am 2. September 2006 vormittags die erste Presseinformation herausgegeben. Dieser folgte am 6. September 2006 eine zweite Presseinformation, in der ich auf relevante Punkte der öffentlichen Diskussion eingegangen bin, und am 8. September 2006 haben wir eine dritte Presseinformation herausgegeben, die den aktuellen Vorgang abschließt. Zusätzlich erfolgten laufend Informationen nachfragender Journalisten sowie auch in der Landespressekonferenz und in Radio- und Fernsehinterviews.
Zu 2: Im Gefolge der Vorgänge des Jahres 2005 sind vom ML mehrere Aktivitäten eingeleitet worden, um die bereits gute Überwachung in Niedersachsen zu optimieren. Bezüglich der Überwachung von Betrieben, in denen gefrorenes Fleisch zu Handelszwecken gelagert wird, wurde im Dezember 2005 ein Erlass herausgegeben, in dem differenziert vorgegeben wird, wie die dortigen Abläufe zu strukturieren und zu überwachen sind. Dieser Erlass wird von den kommunalen Behörden umgesetzt. Zudem ist in Niedersachsen ein Projekt initiiert und zwischenzeitlich zum Abschluss gebracht worden, dass die Grundlage für ein schlüs
siges Qualitätsmanagement in der Verbraucherschutzverwaltung darstellt. Die praktische Einführung des Qualitätsmanagements auf dieser Basis ist eingeleitet. Verbunden werden diese Maßnahmen mit der Einführung des Gemeinsamen Verbraucherschutzinformationssystems in Niedersachsen (GeViN), einem spezifischen kommunikativen EDV-System, mit dem allen kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden und den Landesbehörden eine einheitliche Software auf dem neuesten technischen Stand zur Verfügung gestellt werden soll. Dieses System wird vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit betrieben und ermöglicht erstmals eine Vernetzung aller in den Bereichen Verbraucherschutz, Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit vorhandenen Daten unter einer Programmoberfläche. Diese Maßnahmen wurden Anfang des Jahres 2006 bereits im dritten Gesprächsforum „Agrarund Ernährungswirtschaft“ zusammen mit dem Implementierungsanspruch einer optimierten Risikoorientierung der Überwachung und der Untersuchung vorgestellt.
Zu 3: In dem Beschluss, der für den Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren vom 7. September 2006 wird u. a. auf das Verbraucherinformationsgesetz eingegangen und betont, dass es die Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher verbessern sowie ermöglichen wird, die Namen von Lebensmittelunternehmern öffentlich zu machen, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Ob zukünftig Änderungen dieses Gesetzes erforderlich werden, wird die in dem Beschluss ebenfalls angesprochene Evaluierung bei der Anwendung ergeben.
Seit 1981 feiert Niedersachsen jährlich in einer seiner Kommunen drei Tage lang den Tag der Niedersachsen als großes Kulturfest. Die Veranstaltung soll ein Ort der Begegnung, ein Fest für Jung und Alt sein und auch dazu beitragen, die Zusammengehörigkeit der Niedersachsen zu steigern.
und Sport (für die Landesregierung) und einem Kuratorium mit mehr als 40 Landesdachverbänden in erster Linie die gastgebende Stadt, die die örtlichen Vereine mit einbindet. Eine Stadt, die den Tag der Niedersachsen ausrichtet, muss daher bereit und in der Lage sein, sich sowohl finanziell als auch personell in einem erheblichen Umfang zu engagieren, zumal auch das Land Niedersachsen aus Gründen der Haushaltskonsolidierung seine finanzielle Beteiligung an dieser Veranstaltung in den letzten Jahren deutlich reduziert hat.
Viele Städte und Gemeinden Niedersachsens befinden sich allerdings schon seit Jahren in einer sehr schwierigen Haushaltslage, die dazu führen kann, dass sie die ihnen obliegende stetige Aufgabenerfüllung nicht mehr gewährleisten können. Eine Stadt, die aus Finanzgründen bisherige freiwillige Leistungen streichen oder reduzieren musste, dürfte daher kaum in der Lage sein, die mit dem Tag der Niedersachsen verbundenen zusätzlichen freiwilligen Aufgaben zu übernehmen.
Für die Ausrichtung des Tages der Niedersachsen gibt es kein formelles Bewerbungsverfahren, stattdessen werden im Innenministerium mit interessierten Städten der finanzielle Rahmen und die Organisation des Tages der Niedersachsen abgesprochen. Da die Entscheidung für die Vergabe des Tages der Niedersachsen im Jahre 2008 in wenigen Wochen getroffen werden muss, ist davon auszugehen, dass derzeit entsprechende Gespräche bereits geführt werden.
1. Gibt es besondere Mindestanforderungen an die finanzielle und personelle Leistungsfähigkeit einer Stadt, die erfüllt sein müssen, um die Ausrichtung des Tages der Niedersachsen übertragen zu bekommen?
2. Unter welchen Bedingungen können auch Städte und Gemeinden, die bereits seit mehreren Jahren keinen ausgeglichenen Haushalt mehr vorlegen konnten, den Zuschlag für die Ausrichtung des Tages der Niedersachsen erhalten?
3. Werden auch Städte und Gemeinden als Interessenten berücksichtigt, die in den letzten Jahren Bedarfszuweisungen beantragt oder erhalten haben? Wenn ja, anhand welcher Kriterien?
Der Tag der Niedersachsen ist ein Landesfest, bei dem die kulturelle Vielfalt des Landes, präsentiert durch ca. 5 000 Mitwirkende aus Vereinen und Verbänden, einem breiten Publikum vorgestellt wird. Das von einem großen Medieninteresse begleitete Fest wird seit 1981 einmal jährlich in einer jeweils anderen Stadt veranstaltet. Es soll zur Fes
tigung des Landesbewusstseins, der Identitätsfindung und des Zusammengehörigkeitsgefühls aller Niedersachsen beitragen und der Imagesteigerung des Landes und der gastgebenden Stadt dienen. Die Kommunen bekunden ihr Interesse in der Regel zwei bis drei Jahre vorher. Voraussetzung ist ein positiver Ratsbeschluss über die Bewerbung der Kommune als Ausrichterstadt.
Zu 1: Um die Ausrichtung kann sich jede niedersächsische Stadt bewerben. Die Entscheidung aus den Bewerbungen trifft die Niedersächsische Landesregierung auf Vorschlag des Kuratoriumsvorsitzenden. Finanziert wird das Fest durch die gastgebende Stadt, das Land, die teilnehmenden Verbände und durch Sponsoren. Die Ausrichterstadt sollte eine Mindesteinwohnerzahl von 20 000 bis 25 000 nicht unterschreiten, weil bestimmte verwaltungsorganisatorische Grundvoraussetzungen gegeben sein müssen. Die Bewerberstadt muss darlegen, dass sie bereits über hinreichende Organisationsstrukturen verfügt oder in der Lage ist, diese für eine solche Veranstaltung rechtzeitig aufzubauen. Die örtlichen Gegebenheiten müssen für eine derartige Großveranstaltung mit ca. 200 000 Besucherinnen und Besuchern geeignet sein. Bedeutsam ist auch das Einzugsgebiet. Möglichst viele Niedersachsen sollen das Landesfest besuchen können. Hierfür ist die Anbindung insbesondere an größere Verkehrsstraßen und an das Schienennetz der Deutsche Bahn AG zu bewerten. Zugleich sollte berücksichtigt werden, dass auch der ländliche Raum die Möglichkeit haben muss, eine solche Großveranstaltung auszurichten. Die notwendigen Haushaltmittel müssen durch Ratsbeschluss in Aussicht gestellt werden. Die Kommune legt anhand eines Finanzierungsplans sowie eines Sponsoring-Konzepts dar, wie sie die Finanzierung sicherstellt.
Zu 2 und 3: Die Ausrichtung des Tages der Niedersachsen kann auch für Städte mit einer angespannten Haushaltslage von Interesse sein. Vom Landesfest und der damit verbundenen Werbung für die Kommune sind positive Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung zu erwarten. Mit der Ausrichtung des Landesfestes verbinden die Kommunen zu Recht eine landesweite Imagewerbung und eine Belebung des Tourismus. Der Haushalts- und Finanzlage der ausrichtenden Kommune kommt vor dem Hintergrund des dargestellten überregionalen Interesses eher eine untergeordnete Rolle
zu. Auch eine ausgewogene regionale Vergabe über das gesamte Gebiet des Landes Niedersachsen wäre bei Berücksichtigung der sehr unterschiedlichen finanziellen kommunalen Leistungsfähigkeit einzelner Landesteile kaum zu gewährleisten.
Zur Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes wurden den Bundesländern Fragebögen vom Bundesinnenministerium zugesandt, um die Erfahrungen mit dem Zuwanderungsgesetz und Kritik daran zu sammeln. Diese Fragebögen sind samt Antworten aus den Ländern zusammen mit dem Evaluierungsbericht als Anlagenband II veröffentlicht worden. Zur Frage 6 f nach den Anträgen auf Aufenthaltserlaubnis und deren Entscheidung hat das niedersächsische Innenministerium geantwortet: „Die angeforderten Zahlen können nicht geliefert werden, da die Ausländerbehörden keine dementsprechenden Statistiken führen und das Ausländerzentralregister keine Eintragungen dazu enthält.“ Außer Baden-Württemberg, Bremen und Hessen haben sonst alle Bundesländer diese Frage mit Zahlenmaterial stichhaltig oder teilweise zumindest durch annähernde Schätzung beantworten können.
1. Welche Gründe hatte die Landesregierung, die Frage 6 f nicht zumindest durch annähernde Schätzungen oder Angaben aus einzelnen Behörden, die zu Hochrechnungen hätten dienen können, zu beantworten?
2. Wird die Landesregierung zukünftig entsprechende Statistiken einführen, um den Überblick über die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen zu erleichtern, und, falls nein, aus welchen Gründen nicht?
3. Welche Meinung vertritt die Landesregierung zu der sich aus einer entsprechenden Statistik ergebenden Möglichkeit, direkte Vergleiche zwischen den Ausländerbehörden bezüglich der Vergabepraxis von Aufenthaltstiteln zu ziehen?
Auf Bundesebene ist im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD im November 2005 eine Evaluierung des am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetzes vereinbart worden. Um die mit den Regelungen der Zuwanderungsgesetzes in der Praxis gemachten Erfahrungen zu ermitteln,