Protokoll der Sitzung vom 06.06.2008

Schluss der Sitzung: 15.54 Uhr.

Anlagen zum Stenografischen Bericht

Tagesordnungspunkt 26:

Mündliche Anfragen - Drs. 16/195

Anlage 1

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 3 des Abg. Hans-Henning Adler (DIE LINKE)

Wahlrecht von Rentnerinnen, Rentnern und Arbeitslosen

Laut ntv vom 23. Mai 2008 will der Vorsitzende des CDU-nahen Studentenverbands RCDS, Gottfried Ludewig, die Stimmrechte von Rentnern und Arbeitslosen bei Bundestags- und Landtagswahlen einschränken. In dem Papier mit dem Titel „Drei Thesen zur Stärkung der Leistungsträger" heißt es: „Diejenigen, die den deutschen Wohlfahrtsstaat finanzieren und stützen, müssen in diesem Land wieder mehr Einfluss bekommen. Die Lösung könnte ein doppeltes Wahl- und Stimmrecht sein." Allein mit „Hartz-IV-Beziehern und Rentnern" könne der soziale Ausgleich in Deutschland nicht funktionieren.

Der 25-jährige Ludewig, der auch CDU-Mitglied ist, will mit dem Papier eine Diskussion darüber in Gang setzen, wie die „Leistungsträger“ zu stärken seien.

In § 4 (2) des Bundesverfassungsschutzgesetzes ist auf der Grundlage einer Definition des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfGE 2, 1, 12) die freiheitliche demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes definiert worden: Dazu gehört u. a.:

„… das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen …“

Der RCDS-Vorsitzende hat also nicht nur einen verfassungswidrigen Vorschlag gemacht. Seine Forderung widerspricht demnach auch der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.

Ich frage die Landesregierung:

1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass der Grundsatz der gleichen Wahl zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes gehört?

2. Wenn ja, verstößt der Vorschlag des RCDSVorsitzenden, das Prinzip der gleichen Wahl durch ein abgestuftes System zugunsten der Leistungsträger zu ersetzen, dagegen?

3. Wenn ja, warum ist dies nicht der Anlass, den RCDS durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen?

Vertretungen des Volkes müssen nach Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 und Artikel 38 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgehen. Zu dem dadurch verbürgten Grundsatz der Gleichheit der Wahl hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 5. April 1952 dargelegt, „dass es angesichts der in der demokratischen Grundordnung verankerten unbedingten Gleichheit aller Staatsbürger bei der Teilhabe an der Staatswillensbildung gar keine Wertungen geben kann, die es zulassen würden, beim Zählwert der Stimmen zu differenzieren“ (BVerfGE 1, 208, 247).

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Grundsatz der Wahlgleichheit ist Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Zu 2 und 3: Die Eingriffsschwelle für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist gesetzlich klar festgelegt und damit verbindlich für die Arbeit des Verfassungsschutzes. Demnach müssen „tatsächliche Anhaltspunkte“ (§ 5 Abs. 1 NVerfSchG) für eine extremistische Bestrebung vorliegen. Dabei ist für eine entsprechende Zuordnung einer Organisation das Gesamtbild der Organisation maßgebend, d. h. das Zusammenspiel personeller, institutioneller und programmatischer Faktoren, die für ihre Ausrichtung und ihr Auftreten in der Öffentlichkeit prägend sind. Es reicht infolgedessen nicht aus, die Beobachtung einer Organisation nur auf bedenkliche Verlautbarungen eines einzelnen (führenden) Funktionsträgers zu stützen. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind nach § 4 Abs. 1 Satz 3 NVerfSchG nur dann Bestrebungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NVerfSchG, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut des NVerfSchG erheblich zu beschädigen. Das trifft auf die in der Anfrage dargestellte Äußerung zur Wahlgleichheit nicht zu.

Anlage 2

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 4 des Abg. Karl-Heinz Klare (CDU)

Schülerwissen Mathematik vertiefen

Seit dem Jahr 2000 veranstaltet das Bundesministerium für Bildung und Forschung zusammen mit der Initiative „Wissenschaft im Dialog" die Wissenschaftsjahre. Jedes Jahr wird durch vielfältige Aktionen eine andere Wissenschaft in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt.

Das Wissenschaftsjahr 2008 steht im Zeichen der Mathematik. Sie ist Basis aller Naturwissenschaften und technischen Entwicklungen. Sie soll einer breiten Öffentlichkeit durch zahlreiche Veranstaltungen und Ausstellungen, die Mathematik zum Anfassen bieten, vorgestellt werden. Vor allem sollen Kinder und Jugendliche ermutigt werden, einen neuen Zugang zu dem Fach zu finden.

Dies scheint auch dringend geboten. Ergebnissen des aktuellen Bildungsbarometers des Zentrums für empirische pädagogische Forschung der Universität Koblenz-Landau zufolge haben fast zwei Drittel der Schüler in Deutschland Schwierigkeiten mit Mathematik. Rund 65 % der Befragten gaben an, das Fach bereite ihnen Probleme. Fast 40 % setzten zudem auf Nachhilfe. Schlechte Noten gab es auch für die Mathematiklehrer: Zwar beurteilte fast die Hälfte der Schüler die Erklärfähigkeit ihrer Lehrer mit gut bis sehr gut, 31,5 % aber vergaben höchstens die Note ausreichend.

Deutschland leidet unter einem erheblichen Fachkräftemangel. Im Besonderen in den naturwissenschaftlich-technischen Studiengängen fehlen bereits heute Absolventen. Die Wirtschaft geht deshalb von einem steigenden Bedarf in den kommenden Jahren aus.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung für den mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht in Niedersachsen?

2. Welche Aktionen und Initiativen finden an niedersächsischen Schulen und Hochschulen zur Begleitung des Jahres der Mathematik statt?

3. Welche längerfristigen Maßnahmen plant die Landesregierung, um die mathematische Kompetenz der Schüler zu steigern und das Fach auch für Lehramtsstudenten attraktiver zu gestalten?

Seit TIMSS und PISA 2000 wissen wir, dass die Leistungen von Schülerinnen und Schülern in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern verbessert werden müssen. Deshalb haben die Länder erhebliche Anstrengungen unternommen.

Bereits in den Jahren 2003 und 2004 hat die KMK die länderübergreifenden Bildungsstandards für Mathematik und für die naturwissenschaftlichen Fächer herausgegeben. Bildungsstandards dienen der Qualitätssicherung. Sie sollen aber auch dazu beitragen, Unterrichtsprozesse zu optimieren, z. B. durch die Entwicklung geeigneten Unterrichtsmaterials. Der Unterricht muss sich an dem systematischen Erwerb von Kompetenzen orientieren. Auf diese Notwendigkeit machen auch die Ergebnisse des aktuellen Bildungsbarometers der Universität Landau erneut aufmerksam.

Niedersachsen hat umgehend gehandelt und als eines der ersten Bundesländer seit dem 1. August 2007 für sämtliche Bildungsstandards die entsprechenden Kerncurricula in Kraft gesetzt. Zeitgleich wurden Multiplikatoren ausgebildet. Sie geben den Mitgliedern von Fachkonferenzen in Fortbildungsveranstaltungen Anregungen und Hilfestellungen bei der Arbeit mit den neuen Lehrplänen. Außerdem nimmt Niedersachsen in den Schuljahrgängen 3 und 8 an länderübergreifenden Vergleichsarbeiten im Fach Mathematik teil. Damit haben die Schulen neben der Fortbildung ein weiteres Instrument der Unterrichtsentwicklung. Die Vergleichsarbeiten zeigen Lehrkräften den Kompetenzstand ihrer Schülerinnen und Schüler und liefern Hinweise zur weiteren Kompetenzentwicklung.

Seit 2006 geben schließlich die schriftlichen Abschlussprüfungen mit zentraler Aufgabenstellung eine Rückmeldung über erworbene Kompetenzen. Erfreulich ist, dass diese Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in der jüngst veröffentlichten Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft zur Verbesserung der Schulbildung positiv hervorgehoben wurden.

„Deutschland war und ist ein Land der Mathematik“. Dieser Satz ist auf der Internetseite zum Jahr der Mathematik zu lesen. Damit dies so bleibt, wird Niedersachsen weiterhin seinen Beitrag dazu leisten und den eingeschlagenen Weg zur Stärkung des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts konsequent weiter verfolgen, und das nicht nur im Jahr der Mathematik 2008.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Bei der Umstellung auf Bildungsstandards und Kerncurricula in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern brauchen die Schulen professionelle und kontinuierliche Unterstützung.

Deshalb stehen ihnen bereits jetzt gut ausgebildete Multiplikatoren zur Verfügung. Ein Unterstützungssystem, das die Bedarfe der Schule langfristig abdeckt, befindet sich im Aufbau.

Zu 2: Neben Aktionen, die Schulen in ihrer eigenen Zuständigkeit durchführen, sind seitens des Kultusministeriums zwei größere Veranstaltungen zum Jahr der Mathematik geplant, eine davon am 1. November 2008 im Gymnasium Großburgwedel. Die zweite für die Grund-, Haupt- und Realschulen ist in der Planung. Vorträge, Workshops und die Präsentation der vielfältigen Projekte des Landes im Fach Mathematik sollen einer breiten Hörerschaft präsentiert werden.

Mit MaffU (Mathematik für fachfremd Unterrichten- de) wurde zudem in Zusammenarbeit mit fünf Universitäten erstmalig eine Fortbildungsinitiative für Lehrkräfte im Primarbereich gestartet, die sich an fachfremd Unterrichtende richtet.

Die niedersächsischen Hochschulen nutzen das Jahr der Mathematik, um den Austausch zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit zu fördern. Auf der Homepage der Initiative www.jahr-der-mathematik.de finden sich derzeit über 20 verschiedene Veranstaltungen der niedersächsischen Hochschulen. Die Veranstaltungsformate reichen von allgemeinverständlichen wissenschaftlichen Vorträgen über Ausstellungen und mathematische Kurzfilme bis zu einem Mathematik-Fest. Dabei werden sowohl neueste Forschungserkenntnisse als auch die kunst- und kulturgeschichtliche Bedeutung der Mathematik dargestellt. Das Motto der Initiative „Du kannst mehr Mathe, als Du denkst.“ spiegelt sich besonders in den vielen Veranstaltungen wider, in denen der moderne Anwendungsbezug im Vordergrund steht. Sie zeigen die mathematischen Zusammenhänge auf, mit denen sich Alltagsphänomene beschreiben und erklären lassen.

Einige niedersächsische Universitäten haben zum Jahr der Mathematik eigens Internetseiten erstellt oder wie die Leibniz Universität Hannover ein neues „unimagazin“ zum Thema „Mit Mathematik die Welt gestalten“ aufgelegt.

Zu 3: Kompetenzsteigerung bei Schülerinnen und Schülern erfolgt über guten Unterricht, der von kompetenten Lehrkräften erteilt wird. Deshalb entwickeln wir für unsere Schulen das Unterstützungssystem mit Fortbildungsangeboten und Fachberatung weiter, sodass die Lehrkräfte kontinuierlich begleitet und zur Unterrichtsentwicklung angeregt werden.

Für Studieninteressierte machen die niedersächsischen Hochschulen insbesondere im mathematisch-naturwissenschaflichen Bereich zahlreiche Informationsangebote über die Anforderungen und Berufsperspektiven. Im Rahmen der Neustrukturierung der Studiengänge ist eine Neuakzentuierung des Studiums weg von inhaltlichen Prüfungsanforderungen hin zu Kompetenzen und Standards auch im Fach Mathematik vollzogen worden. Damit wird das Studium berufsfeldbezogener und praxisorientierter gestaltet.

Absolventinnen und Absolventen mit dem Fach Mathematik werden bevorzugt zum Vorbereitungsdienst zugelassen und haben anschließend auch in Bezug auf den Schuldienst ausgezeichnete Einstellungschancen.

Anlage 3

Antwort