Protokoll der Sitzung vom 06.06.2008

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 5 der Abg. Johanne Modder, KlausPeter Bachmann, Heiner Bartling, Karl-Heinz Hausmann, Jürgen Krogmann, Sigrid Leuschner, Jutta Rübke und Ulrich Watermann (SPD)

Hat die Landesregierung Defizite im Bündelungs- und Koordinierungsbereich erkannt?

Nach der Einführung der Zweistufigkeit in der Landesverwaltung - nach Expertenansicht handelt es sich allerdings teilweise lediglich um eine „versteckte Dreistufigkeit“ - kommt es bei großen und sehr komplexen Verfahren vermehrt zu Abstimmungsschwierigkeiten zwischen den verschiedenen Ressorts und damit zu unnötigen Zeitverzögerungen und auch zu Qualitätsverlust bezüglich der Genehmigungsverfahren. Verschiedene Hinweise insbesondere aus der Wirtschaft haben auf diese Probleme aufmerksam gemacht.

In der zwischen CDU und FDP geschlossenen Koalitionsvereinbarung wurde deshalb vereinbart, die Regierungsvertretungen in ihren Kernkompetenzen, der Unterstützung der regionalen Entwicklung und Zusammenarbeit, zu stärken. Die Regierungsvertretungen sollen vorrangig im Rahmen der regionalen Ressortkoordinierung sowie für Verfahrensbegleitung und Projektmanagement bei besonders bedeutsamen Projekten eingesetzt werden. Hierzu wird ihnen im Einzelfall das Projekt leitende Ressort die entsprechende Koordinierungs- und Steuerungsfunktion verleihen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Aufgrund welcher Erfahrungen ist es zu dieser Neuausrichtung der Regierungsvertretungen gekommen?

2. Wie viel zusätzliches Personal wird es in den Regierungsvertretungen im Bereich Projektmanagement geben, und wann wird dies der Fall sein?

3. Mit welchen Kompetenzen und Entscheidungsbefugnissen werden diese Projektmanager ausgestattet werden, und welchen Zeitplan hat die Landesregierung hierbei ganz konkret im Auge?

Die Einführung der Zweistufigkeit in der Landesverwaltung und als ein Baustein die Abschaffung der Bezirksregierungen beseitigte unnötige Doppelstrukturen, führte zu einer strafferen Behördenstruktur, reduzierte den Ressourceneinsatz im Bereich der Aufsicht und erschloss Synergieeffekte durch Kompetenzenbündelung.

Große Zustimmung hat die Reform durch die Neuorganisation der verschiedensten Aufgabengebiete erhalten. Dieses wird u. a. am Beispiel der Gewerbeaufsicht deutlich. Hier ist es gelungen, die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter zum zentralen Ansprechpartner für Gewerbe und Industrie im technischen Umweltschutz auszubauen. Dies war eine alte Forderung der Wirtschaftsverbände in Niedersachsen. Außerdem wurde auch die Gewerbeaufsicht infolge der Abschaffung des dreistufigen Verwaltungsaufbaus erheblich verschlankt. Damit haben sich die Abstimmungs- und Entscheidungswege deutlich verkürzt. Die Gewerbeaufsicht ist zentraler Ansprechpartner. Die Genehmigung aus einer Hand entlastet die Unternehmen. Sie können sich nunmehr auf ihre wirtschaftlichen Aktivitäten konzentrieren statt auf eine überbordende Antragsbürokratie. Die Dienstleistungsfunktion der öffentlichen Verwaltung gegenüber den Unternehmen - und damit auch der Standort Niedersachsen - wurden gestärkt.

Zur Stärkung des ländlichen Raums und als Ansprechpartner der Landesregierung vor Ort wurden vier Regierungsvertretungen eingerichtet. Sie wurden als Serviceeinrichtungen des Landes konzipiert, die die Entwicklung des ländlichen Raumes fördern und die regionale Entwicklung unterstützen sollen. Die Regierungsvertretungen beraten die Kommunen und arbeiten eng mit der Wirtschaft, den Verbänden und betroffenen Fachbehörden sowie vorhandenen regionalen Kooperationen und der Wissenschaft zusammen. Durch Beratung und ein administratives Management werden damit komplexe regionale Aufgabenstellungen zum Vorteil der regionalen Akteure, der Kommunen und des Landes umgesetzt und die vorhandenen Potenziale optimal genutzt. Die Förderung der regionalen Entwicklung ist damit bisher schon Aufgabe

der Regierungsvertretungen. Die Landesregierung blickt hier auf gute Erfahrungen zurück.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 bis 3: Die Regierungsvertretungen üben bereits heute starke Koordinierungsfunktionen bei der regionalen Entwicklung aus. Beispiele hierfür sind die Koordination des Ausbaus des Forschungsflughafens Braunschweig/Wolfsburg und die Koordinierung der Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit, wie z. B. des gemeinsamen Veterinäramtes Jade-Weser. Dazu zählen auch die Moderation und Begleitung von infrastrukturellen Großprojekten der gewerblichen Wirtschaft und kreisübergreifender Infrastrukturprojekte (ohne Verkehrsinfrastruktur) mit regionalem und überregionalem Bezug. Hier gibt es eine hohe Nachfrage vor Ort und damit auch eine hohe Akzeptanz der Regierungsvertretungen. Deren Kompetenz solle hierbei weiter gestärkt werden. Aus diesem Grunde sind Überlegungen zum Einsatz von Projektmanagern entwickelt worden. Die Aufgaben der Projektmanager sollen die Leitung bzw. Steuerung und das Controlling von Projekten, die Entwicklung von Leitfäden für die Durchführung von Projekten, die Beratung der Ressorts gerade auch bei ressortübergreifenden Projekten und die Prüfung von Projektstrukturen zur Sicherstellung von optimalen Ergebnissen sein. Als erstes gutes Beispiel hierzu kann die Unterstützung des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) durch Personal der Regierungsvertretung Oldenburg beim Projekt zur Flexibilisierung des Stauregimes des Emssperrwerkes angeführt werden. Damit soll die Kompetenz der Regierungsvertretungen fortgeführt und ausgebaut werden. Flankierend muss geprüft werden, ob hierzu eventuell auch das Verwaltungsverfahrensrecht den veränderten Bedürfnissen bei der Realisierung der Projekte angepasst werden muss.

Über Einzelheiten - insbesondere darüber, wie dies personalwirtschaftlich ausgestattet werden kann - sind noch keine Entscheidungen getroffen worden; somit können hierzu noch keine Aussagen gemacht werden.

Anlage 4

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 6 der Abg. Gabriela König und Björn Försterling (FDP)

Darstellung der freien Marktwirtschaft in Schulbüchern

Die Friedrich-Naumann-Stiftung stellt in einer jüngst veröffentlichten Studie fest, dass die Darstellung der freien Marktwirtschaft in Schulbüchern sehr häufig realitätsfern und falsch ist.

So werde im Buch „Terra Erdkunde 10“ auf der Seite 78 der direkte Zusammenhang von Wirtschaftswachstum und zunehmender Arbeitslosigkeit hergestellt. Häufig vermittelten Texte den Eindruck, die Leiden der Bevölkerung in vielen Ländern seien allein auf die freie Marktwirtschaft zurückzuführen, und eine Einschränkung der Freiheit durch interventionistische Maßnahmen seitens des Staates würde automatisch zur Verbesserung der allgemeinen Situation führen (z. B. in „Diercke Erdkunde 9“). Auch werde versucht, eine generell antikapitalistische Grundstimmung zu erzeugen. So z. B. im Buch „Politik 11“, S. 73, durch eine sehr einseitige Darstellung der industriellen Revolution in England. Den Schülern werde durch Suggestivfragen die richtige, interventionistische Antwort aufgezwungen.

Auch werde in Schulbüchern klar Parteipolitik betrieben. So heiße es in „Politik und Co 2“, S. 140: „Der Staat muss notleidenden Unternehmen helfen“ (Strukturpolitik) oder in „Politik 11“, S. 73: „Die Ergebnisse des Marktsystems bedürfen daher zweifellos der politischen Korrektur durch soziale- und verteilungspolitische Maßnahmen“. Die freie Marktwirtschaft werde für wirtschaftliche Krisen verantwortlich gemacht, die aber tatsächlich auf Interventionismus und wirtschaftspolitisches Fehlverhalten der jeweiligen Staaten zurückzuführen sind.

Politische und ökonomische Mündigkeit, wirtschaftliche und politische Urteilskompetenzen und das Begreifen der gegenseitigen Abhängigkeit von Wirtschaft und Politik sind wichtige Bestandteile der Kerncurricula. Insgesamt ließen viele Schulbücher eine ausgewogene und differenzierte Darstellung der freien Marktwirtschaft vermissen. Gerade für Kinder sei jedoch eine differenzierte und vor allem vorurteilsfreie Bildung äußerst wichtig.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie wird die Darstellung der (freien) Marktwirtschaft in den verschiedenen in Niedersachsen genutzten Schulbüchern allgemein bewertet?

2. Entspricht die Darstellung wirtschaftlicher Zusammenhänge dem aktuellen Stand der ökonomischen Forschung?

3. Gibt es Überlegungen für Vorgaben zur zukünftigen Darstellung der freien Marktwirtschaft in Schulbüchern, vor allem in Bezug auf die Ausgeglichenheit und Realitätstreue?

Der Unterricht zu wirtschaftlichen Themen an den niedersächsischen Schulen ist dem Grundsatz einer sozialen Marktwirtschaft verpflichtet, wie er sich aus dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes (Artikel 1 Abs. 1 GG) herleitet. Die in den Kerncurricula festgelegten Inhalte für das Fach Politik-Wirtschaft stellen die wechselseitigen Abhängigkeiten von Wirtschaft und Politik in den Vordergrund. Die Schülerinnen und Schüler sollen die wechselseitigen Einflüsse erkennen und bewerten können. Für die gesellschaftliche Ordnung wird explizit ein System zentraler Wirtschaftslenkung ausgeschlossen.

Schulbücher sind Hilfsmittel für den Unterricht. Die Entscheidung über ihren Einsatz bzw. die Auswahl der Inhalte der Schulbücher liegt ausschließlich in der Verantwortung der Schule. Deshalb sagt die reine Analyse von Schulbüchern nur begrenzt etwas über die Realität der Vermittlung von Inhalten im Unterricht aus.

Der von der Friedrich-Naumann-Stiftung veröffentlichte Aufsatz „Marktwirtschaft in Schulbüchern“ stellt nach eigener Aussage eine „Stichprobe“ dar. Es werden Beispiele für eine angeblich „staatsinterventionistische“ Sichtweise der Wirtschaftspolitik herausgesucht. Auf der Grundlage dieser Beispiele wird den Schulbuchautoren unterstellt, parteipolitische Ziele zu verfolgen. So wird als Beleg u. a. die staatliche Aufgabe im Umweltschutz herangezogen.

Die in den niedersächsischen Schulen verwendeten Schulbücher werden von den Schulbuchverlagen auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Genehmigung gültigen Lehrpläne konzipiert. Sie beinhalten im Rahmen der Lehrpläne unterschiedliche Schwerpunkte. Eine generell „antikapitalistische Grundstimmung“ ist in den Schulbüchern nicht festzustellen, vielmehr wird die soziale Verpflichtung auch der Wirtschaftspolitik betont. Derzeit liegen nur für das Fach Politik-Wirtschaft in Gymnasien kompetenzorientierte Lehrpläne vor. Die Lehrpläne des Faches Wirtschaft für die Haupt- und Realschulen bzw. Integrierten Gesamtschulen befinden sich zurzeit in der Erarbeitung.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Das Niedersächsische Kultusministerium teilt die Einschätzung der Darstellung der marktwirtschaftlichen Ordnung in den in niedersächsischen Schulen verwendeten Schulbüchern nicht. Dies gilt insbesondere, weil von den im angeführten Aufsatz acht Quellen lediglich zwei auf der Grundlage der neuen Lehrpläne eine Genehmigung zum Einsatz im Unterricht erhalten haben.

Zu 2: Die Schulbuchverlage sind jedoch gehalten, in ihren Veröffentlichungen den gesicherten Stand der Fachwissenschaft darzustellen.

Zu 3: Die Auswahl der von den Schulbuchverlagen veröffentlichten und vom Land Niedersachsen für den Einsatz an Schulen genehmigten Schulbücher liegt in der pädagogischen Verantwortung der Schulen. Eine Schulbuchgenehmigung wird dann erteilt, wenn nicht gegen die Verfassungsgrundsätze und sonstige Rechtsvorschriften sowie gegen den Bildungsauftrag der Schule verstoßen wird. Die Schulbücher müssen inhaltlich, didaktisch und methodisch den Lehrplänen und die Inhalte den gesicherten Erkenntnissen der fachlichen und pädagogischen Forschung entsprechen. Überlegungen zu darüber hinausgehenden Vorgaben gibt es nicht.

Anlage 5

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 7 der Abg. Enno Hagenah und Ursula Helmhold (GRÜNE)

A 2: Mehr Sicherheit durch mehr Verkehrsbeeinflussungsanlagen?

Die A 2 ist weiterhin ein dramatischer Unfallschwerpunkt auf Niedersachsens Autobahnen, insbesondere hinsichtlich der Schwere der Unfallfolgen. Allein im Streckenabschnitt des kleinen Landkreises Schaumburg sind vom 1. Januar 2008 bis zum 14. Mai sieben Menschen ums Leben gekommen - das sind in viereinhalb Monaten so viele wie im gesamten Jahr 2007. Nicht nur jede und jeder Tote auf unseren Straßen ist ein Toter zu viel, auch die Belastungen für die Unfallhelfer, die freiwilligen Feuerwehren im Einzugsbereich der Autobahn, haben das Maß des Erträglichen längst überschritten. Die Feuerwehren und Bürgermeister bitten dringend um mehr Unterstützung, bieten aber auch z. B. Hilfe bei der Geschwindigkeitskontrolle auf der Autobahn an.

Am 20. Mai 2008 hat die Landesregierung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der A 2 nun den Bau von 32 Verkehrszeichenbrücken zwischen Wunstorf-Luthe und der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen als weiteren Aus

bauschritt der Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) auf der A 2 für Anfang 2009 und deren Fertigstellung für das erste Quartal 2010 angekündigt. Die Baukosten sollen 4,6 Millionen Euro betragen. Damit soll laut Minister Hirche die Verkehrssicherheit auf dem Autobahnabschnitt westlich von Hannover gesteigert werden. Die VBA begrenze die Geschwindigkeit bei fließendem Verkehr nicht und ordne je nach Belastung Tempolimits und Überholverbote an.

Die Landesregierung hatte allerdings in ihrer Antwort vom 27. April 2007 auf die damalige Kleine Mündliche Anfrage „Tempolimitzonen auf A 2“ ausgeführt, dass auf der A 2 die zu hohen gefahrenen Geschwindigkeiten und insbesondere zu große Geschwindigkeitsunterschiede für ein überproportionales Unfallgeschehen ursächlich sein dürften. Die Polizei und die Anrainergemeinden hätten zudem ein Lkw-Überholverbot gefordert, dies sei allerdings zurückgestellt worden, weil man die Erwartung habe, dass die seinerzeit erlassenen abschnittsweisen Tempolimits bereits zu einer deutlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit und einem Rückgang der Unfallzahlen führen würden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Inwiefern kann nach Meinung der Landesregierung eine VBA, die bei gut fließendem Verkehr keine Geschwindigkeitsbeschränkungen anordnet, die in der damaligen Antwort der Landesregierung genannten Unfallursachen beseitigen, wenn sie doch durch Zulassung hoher Geschwindigkeiten und von Überholmanövern gerade die bezeichneten hohen Relativgeschwindigkeiten und häufigen Spurwechsel bedingt?

2. Mit welcher Begründung gibt die Landesregierung in Bezug auf die Kriterien Unfallhäufigkeit, Verkehrsfluss und Verkehrsemissionen der VBA gegenüber einem durchgängigen Tempolimit von 120 km/h für alle mit einem generellen Überholverbot für Lkw auf der A 2 den Vorrang?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die beklagte übermäßige Belastung von ehrenamtlichen Hilfskräften aus den freiwilligen Feuerwehren der Anliegergemeinden der A 2, und was plant sie als Hilfen zur Entlastung angesichts dieser außergewöhnlichen Anforderungen?

Angesichts steigender Unfallzahlen hatte die Landesregierung bereits im Jahr 2007 wichtige Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der A 2 initiiert. So wurden westlich von Hannover in Richtung Dortmund ab März Geschwindigkeitsbeschränkungen in den nicht mit Streckenbeeinflussungsanlagen ausgestatteten Bereichen verkehrsbehördlich angeordnet:

- Geschwindigkeitsbeschränkung auf 130 km/h als statische Beschilderung, sogenannte Blechbeschilderung (Pilotversuch) zwischen Anschlussstelle (AS) Garbsen und AS Bad Nenndorf,

- Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 km/h als Blechbeschilderung zwischen AS Bad Nenndorf und AS Rehren und ab Bad Eilsen-Ost bis zur Landesgrenze Nordrhein-Westfalen (NRW),