- Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 km/h als Blechbeschilderung zwischen AS Bad Nenndorf und AS Rehren und ab Bad Eilsen-Ost bis zur Landesgrenze Nordrhein-Westfalen (NRW),
- Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h ebenfalls als statische Beschilderung zwischen AS Rehren bis zur AS Bad Eilsen.
Auf den mit Verkehrsbeeinflussungsanlagen ausgestatteten Streckenabschnitten wurde im November 2007 eine flexible Schaltung für ein Lkw-Überholverbot in Verbindung mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h angeordnet.
Die Kopplung zwischen Geschwindigkeitsbegrenzung und Lkw-Überholverbot basiert auf dem Ergebnis einer entsprechenden Untersuchung der Ruhr-Universität Bochum. Bei einem Lkw-Überholverbot nimmt die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen den beiden Fahrstreifen deutlich zu. Damit einhergehend wächst im gleichen Maße die Unfallgefahr, sobald ein Pkw mit deutlich geringer Geschwindigkeit auf die linke Fahrspur wechselt. Fachleute halten deshalb eine Geschwindigkeitsbeschränkung in Verbindung mit einem Lkw-Überholverbot für erforderlich.
Wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden diese verkehrsbehördlichen Maßnahmen vom Institut für Verkehr und Stadtbauwesen der TU Braunschweig. Ende 2008 ist mit einem ersten Erfahrungsbericht zu rechnen.
Zeitparallel setzt sich die Landesregierung beim Bund für die Komplettierung der A 2 mit einer durchgehenden Streckenbeeinflussungsanlage ein. Mit Verkehrsbeeinflussungsanlagen an Autobahnen wird die Möglichkeit geschaffen, den Verkehrsfluss bei hohen Belastungen zu harmonisieren sowie vor Störungen und Gefahren zu warnen. Damit tragen diese Anlagen maßgeblich zur besseren Nutzung der vorhandenen Infrastruktur und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei.
Der Genehmigungsvermerk des Bundes für den noch nicht mit intelligenter Technik ausgestatteten Bereich westlich von Hannover liegt zwischenzeitlich vor. Ein erstes Etappenziel für die durchgängige telematische Steuerung des Verkehrs von der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen bis zur Anschlussstelle Lehrte-Ost ist damit erreicht. Mit Fertigstellung der Maßnahme in 2010 wird für einen knapp 80 km langen Streckenabschnitt eine „intelligente Beschilderung“ realisiert mit dem Vorteil, die Akzeptanz verkehrsbehördlicher Anordnungen
Ein weiterer wichtiger Aspekt darf nicht außer Acht gelassen werden: Erst mit einer „intelligenten Achse“ sind Verfahren aus dem Bereich der Kommunikation zwischen Fahrzeug und Infrastruktur anwendbar, sehr wirksame Instrumente zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Zu 1: Bei entsprechender Programmierung können Restriktionen grundsätzlich auch mit Verkehrsbeeinflussungsanlagen bei frei fließendem Verkehr angezeigt werden, die den Wirkungen einer statischen Beschilderung gleichkommen. Bis zur Fertigstellung der Streckenbeeinflussungsanlage in 2010 werden Ergebnisse zur Wirksamkeit der mit Blechbeschilderung angeordneten Tempolimits vorliegen. Diese Erkenntnisse werden bei der Programmgestaltung der Anlage berücksichtigt.
Zu 2: Zunächst ist festzustellen, dass ein generelles und undifferenziertes Tempolimit mit Lkw-Überholverbot auf Autobahnen nach der geltenden Rechtslage schlichtweg rechtswidrig ist. Da die diesbezüglichen Rechtsvorschriften dem Bundesrecht (StVG und StVO) unterliegen, entfalten sie somit eine Sperrwirkung für abweichendes Landesrecht.
Die positive Wirkung von Verkehrsbeeinflussungsanlagen auf die Verkehrssicherheit ist zweifelsfrei im Rahmen einer Forschungsarbeit des Bundes nachgewiesen. Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität stehen in einer starken Wechselbeziehung. Durch die Reduktion von Unfällen verbessert sich auch der Verkehrsablauf durch vermiedene unfallbedingte Staus. Umgekehrt ereignen sich bei harmonisiertem Verkehrsablauf weniger Unfälle. Verkehrsbeeinflussungsanlagen sorgen durch die flexiblen Schaltmöglichkeiten somit gleichermaßen für eine optimale Nutzung der baulichen Infrastruktur. Dies ist mit einer statischen Beschilderung - unabhängig von der Höhe des ausgewiesenen Tempolimits - nicht zu erreichen.
Zu 3: Die Landesregierung bedauert die hohe psychische und physische Belastung der ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte. Die geplanten Maßnahmen zur Absenkung der Unfallhäufigkeit werden dazu beitragen, die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren, die auf der A 2 tätig werden müssen, zu entlasten.
Der Forschungsverbund SED-Staat an der Freien Universität Berlin hat im Zeitraum von Oktober 2005 bis Dezember 2007 in Bayern, Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen insgesamt rund 5 000 Schüler zu ihren Kenntnissen über die DDR befragt. 90 % aller befragten Schüler (10. und 11. Klasse) aus NordrheinWestfalen gaben zu, wenig oder nichts über die DDR zu wissen. Mehr als die Hälfte der Schüler bekundeten allerdings Interesse an der DDR und wollten mehr über sie auch in der Schule erfahren.
Diesem Bedürfnis entspreche die Wirklichkeit in den Schulen - so die Studie „Das Bild der DDR bei Lehrern und Schülern“ - offenbar in nur geringer Weise. So gaben 80 % der Schüler an, in der Schule zu wenig oder überhaupt nichts im Unterricht über die DDR zu erfahren. Die Wissenslücken über die DDR waren demnach bei Gesamtschülern im Vergleich zu den befragten Gymnasiasten noch einmal signifikant höher.
Im Rahmen einer Präsentation erster, Berlin betreffender Umfrageergebnisse führte der Forschungsleiter Klaus Schroeder laut Tageszeitung DIE WELT vom 23. November 2007 aus, dass die Werte einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft erschreckend vielen Schülern weder bekannt noch bewusst seien. Deshalb wüssten diese gar nicht, was eine Diktatur sei. Es herrsche eine „sozialromantische Verklärung“ der 1989 untergegangenen DDR-Diktatur. Es sei die Vorstellung eines ärmlichen, skurrilen und witzigen Landes, das aber irgendwie sehr sozial war. Den Jugendlichen fehlten Bewertungsmaßstäbe wie Gewaltenteilung oder die Achtung der Menschenrechte.
1. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung den Kenntnissen niedersächsischer Schüler über die deutsche Teilung und die DDR - als wichtigen Teil der jüngeren deutschen Geschichte - bei?
2. Wie umfangreich wird in den Lehrplänen an den Schulen in Niedersachsen und in den verwendeten Schulbüchern das Thema DDR behandelt, und gibt es Überlegungen, diesen bedeutenden Teil deutscher Geschichte vermehrt zu behandeln?
3. Wie könnten der Kenntnisstand der Schüler in Niedersachsen über diese Phase der deutschen Teilung, die Unterschiede zwischen der Bundesrepublik und der DDR sowie über den Aufstand am 17. Juni 1953, den Mauerbau, den Schießbefehl und den wahren Charakter der
Staatssicherheit erhöht und das Interesse der Jugendlichen an der Geschichte ihres Landes gesteigert werden?
Im Geschichtsunterricht wird den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende Orientierung in den historischen Bedingungsfeldern Zeit und Raum vermittelt. Sie sollen erfahren, was Menschen getan, erlebt, aber auch erlitten haben. Ziel ist, dass sie zu einem reflektierten Geschichtsbewusstsein gelangen. Dies ermöglich es ihnen, am kulturellen Gedächtnis ihrer Gemeinschaft teilzuhaben. Darüber hinaus hilft es ihnen, Probleme in der Gegenwart zu bewältigen und begründet politisch zu entscheiden und zu handeln.
Die jüngere deutsche Geschichte wird in Niedersachsen in den Schuljahrgängen 9 und 10 aller Schulformen thematisiert. Einen hohen Stellenwert in den neuen Kerncurricula hat besonders die Auseinandersetzung mit der deutschen Geschichte nach 1945 mit den unterschiedlichen politischen Systemen in der Bundesrepublik und der DDR und dem Alltagsleben in Ost und West. Gerade durch die Berücksichtigung der Geschichte des Alltags und beispielsweise auch der konkreten Erfahrungen ehemaliger DDR-Bürger kann ein Eindruck der realen Verhältnisse vermittelt und der Mythenbildung entgegengewirkt werden.
Geschichtsunterricht, wie er durch die neuen Kerncurricula des Faches vorgegeben wird, verlangt Fachwissen. Er ist aber mehr als reine Faktensammlung. Schülerinnen und Schüler sollen auf der Grundlage des Fachwissens, das sie erworben haben, Stellung beziehen zu Problemen der Vergangenheit und Gegenwart. Sie sollen historische Ereignisse und Entwicklungen bewerten und beurteilen.
Zu 1: Keine Schülerin und kein Schüler soll die Schule ohne Kenntnisse über die Teilung Deutschlands und das Leben in Ost und West verlassen. Deshalb ist die Geschichte Deutschlands nach 1945 bzw. der Weg zur deutschen Einheit verbindlicher Inhalt des Unterrichts aller Schulformen des Sekundarbereichs I. Im Sinne des Bildungsauftrages des Faches Geschichte ist der Inhalt unverzichtbarer Teil des kulturellen Gedächtnisses und seine Behandlung Voraussetzung, um zu einem reflektierten Geschichtsbewusstsein zu gelangen.
Ein verbindlicher Themenbereich ist die Geschichte Deutschlands nach 1945 bzw. der Weg zur deutschen Einheit. Dieser Abschnitt der Geschichte hat damit im Umfang eine erhebliche Aufwertung erhalten. Da die Schulbücher auf der Grundlage der Lehrpläne erstellt werden, ist davon auszugehen, dass sich der Inhalt auch dort im erforderlichen Umfang niederschlagen wird.
Zu 3: Durch die neuen Lehrpläne des Faches Geschichte sind die Voraussetzungen zu einer vertieften Behandlung deutscher Nachkriegsgeschichte geschaffen worden. Sie machen auch Veränderungen in der Unterrichtspraxis erforderlich. Die Erfolge des Unterrichts werden nicht nur an Faktenwissen gemessen, sondern an der reflektierten Auseinandersetzung mit diesen Fakten. Über den Geschichtsunterricht hinaus wird die Thematik auch in anderen Fächern wie beispielsweise in Politik, Deutsch oder Religion behandelt.
Durch die Initiative Niedersachsens ist der TOP „SED-Geschichte in Wissenschaft und Unterricht - Historische Aufarbeitung der Salzgitter-Akten/Auseinandersetzung mit den Verbrechen des DDRUnrechtsregimes im Geschichts- und Politikunterricht“ auf die Tagesordnung der 322. Kultusministerkonferenz gesetzt worden und wird dort in der kommenden Woche behandelt. Das Interesse Jugendlicher an der Geschichte des Landes wird jedoch nicht nur durch Schule geweckt. Eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen hier auch z. B. das Elternhaus, die Gruppe Gleichaltriger etc., über die Erfahrungen und Einstellungen transportiert werden.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 9 der Abg. Gerd Will, Heinrich Aller, Olaf Lies, Klaus Schneck, Ronald Schminke, Stefan Schostok, Wiard Siebels und Sabine Tippelt (SPD)
Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP wird auf Seite 10 die Gründung der Gesellschaft „Niedersachsen Global“ angekündigt:
Auch der Mittelstand in Niedersachsen wird internationaler. Er schafft und sichert dadurch Arbeitsplätze im eigenen Land. Zur besseren Vermarktung des Standortes Niedersachsen im
In- und Ausland errichten wir im Jahr 2008 die Gesellschaft ‚Niedersachsen Global’ (NGlobal), in der die bisherige Ansiedlungsgesellschaft ‚Investment Promotion Agency’ (IPA) aufgeht. Ziel ist eine außenwirtschaftliche Gesamtstrategie, die die Akteure der Außenwirtschaftsförderung zusammenführt und vorhandene Instrumente bündelt. Dazu gehören auch die Stärkung des Messestandortes Hannover sowie die wirtschaftliche und bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Flughafens HannoverLangenhagen und die Nutzung aller Chancen des Luftfahrtstandortes Niedersachsen in Forschung und Produktion.“
Bereits auf Seite 7 des Vertrages heißt es jedoch zu den Beteiligungen des Landes: „CDU und FDP wollen die Landesbeteiligungen weiter zurückführen.“
In der Presseberichterstattung im Zusammenhang mit den Koalitionsverhandlungen und in der Beantwortung einer Dringlichen Anfrage durch den Finanzminister am 10. April im Landtag ist zum Ausdruck gekommen, dass mit der vorstehenden Formulierung insbesondere Messe und Flughafen gemeint sind.
Möglicherweise bestehen jedoch Meinungsverschiedenheiten zwischen den Koalitionären in der Frage des Vollzugs des Vertrages. So berichtete die HAZ am 21. April 2008 über die Äußerung von Oliver Liersch, dem neuen Generalsekretär der FDP: „Auf die Sprünge helfen werden wir wohl auch unserem Finanzminister: Erst unterzeichnet er den Koalitionsvertrag, dann vergisst er, dass auch die Beteiligung an der Norddeutschen Landesbank zur Disposition steht.“
1. Welche Institutionen haben bisher die von der NGlobal künftig zu leistenden Aufgaben mit welchen Haushaltsmitteln wahrgenommen, und worin besteht der Nutzen der geplanten GmbHAusgründung?
2. In welchem Verhältnis stehen die genannte Stärkung von Messe- und Luftfahrtstandort mit dem anvisierten Verkauf der entsprechenden Unternehmensbeteiligungen?
3. Worin bestand die „außenwirtschaftliche Gesamtstrategie“ des MW bisher, und wie haben sich die entsprechenden Haushaltsmittel des Landes Niedersachsen seit 2000 für die Förderung von Auslandsaktivitäten (z. B. Auftritte auf Auslandsmessen) von KMU entwickelt?