Zu 1: Die künftig von NGlobal wahrzunehmenden Aufgaben werden bislang im Wesentlichen von dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (Referat für Außenwirtschaft und Marketing) und der IPA (Investment Promotion Agency) wahrgenommen. Für diese Aufgaben stehen 2008 an
Haushaltsmitteln zur Verfügung: 1,667 Millionen Euro für die IPA, 0,7 Millionen Euro für das operative Geschäft der Außenwirtschaft, 0,6 Millionen Euro für die (Außen-)Wirtschaftswerbung und 0,55 Millionen Euro für Personalkosten (Außen- wirtschaft und Marketing), insgesamt also 3,472 Millionen Euro.
Der Nutzen der GmbH-Gründung besteht in der Zusammenführung der Aufgaben Ansiedlungsmanagement, Außenwirtschaft und Standortmarketing einschließlich Messeförderung in einer Einrichtung. Diese neue, auch von den Industrie- und Handelskammern begrüßte Organisationsstruktur verspricht eine effiziente und schlagkräftige Gesellschaft, die eng mit der Wirtschaft zusammenarbeitet, die vorhandenen Akteure im In- und Ausland bündelt und eine stärkere Kundenorientierung erreicht.
Nicht ohne Grund haben alle anderen Bundesländer bereits ähnliche Gesellschaften für die Außenwirtschaftsförderung, das Ansiedlungsmanagement und die Standortwerbung eingerichtet. NGlobal soll auch für eine angemessen Darstellung des Landes auf internationalen Großveranstaltungen wie Weltausstellungen sorgen.
Zu 2: Die Stärkung des Messe- und Luftfahrtstandortes und die angesprochene Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen stehen in keinem sachlichen Zusammenhang mit der Überschrift dieser Anfrage und der Gründung von NGlobal.
Zu 3: Seit 2003 gehört die Internationalisierung zu den strategischen Zielen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. In diesem Rahmen sind seitdem 28 Delegationsreisen in interessante Zielmärkte durchgeführt worden (in den Jahren 2000 bis 2002 fanden nur drei Reisen statt). Zudem wurden Repräsentanzen in Moskau, Shanghai und Bombay (zusätzlich zu der Ende 2002 eingerichte- ten Repräsentanz in Warschau) aufgebaut sowie Firmenpools in Moskau, Atlanta und Riad neu eingerichtet. Zur Internationalisierungsstrategie des Landes gehören auch die fünf seit 2003 während der Hannover-Messe ausgerichteten Niedersächsischen Außenwirtschaftstage.
Die genannten Maßnahmen konnten dank des Engagements und der Intensivierung der Zusammenarbeit der Akteure von Ministerium, IPA, Kammern, NORD/LB und Deutscher Messe AG ohne eine Aufstockung von Haushaltsmitteln erreicht werden. Für weitere Maßnahmen zur Standortwerbung werden diese Mittel jedoch nicht ausreichen. Ein Ländervergleich zeigt, dass sich Nie
dersachsen sowohl beim Ansiedlungsmanagement als auch bei der Außenwirtschaftsförderung stärker aufstellen muss.
Wie der Außenwirtschaftsbericht der NBank für 2007 ausweist, wurden für Messebeteiligungen im Ausland im Vorjahr ca. 453 000 Euro sowie für zwei Gemeinschaftsstände in Sotschi und Posen rund 59 000 Euro bewilligt.
Im Rahmen der Außenwirtschaftsberatungen wurden 2007 fünfzehn Projekte mit einem Volumen von ca. 52 000 Euro und zwei Firmenpoolbeteiligungen in den USA und in Russland mit rund 30 000 Euro gefördert. Für die Durchführung von Delegationsreisen fiel ein Betrag von 177 000 Euro an, die Unterhaltung der Repräsentanzen kostete 170 000 Euro. Somit wurde im Vorjahr ein Betrag von ca. 940 000 Euro aus Haushaltsmitteln des Landes zur Förderung der Außenwirtschaft eingesetzt. Die entsprechenden Beträge in den Jahren davor betrugen 858 000 Euro (2006), 741 000 Euro (2005) und 1,073 Millionen Euro (2004).
Breitbandversorgung im ländlichen Raum: Lediglich tatkräftige verbale Unterstützung oder tatsächliche finanzielle Unterstützung zur Schließung der Lücken der Breitbandanbindung durch die Landesregierung?
Die HAZ berichtete am 15. Mai 2005 unter der Überschrift „Fast jede fünfte Kommune ist abgehängt“ über die verheerenden Auswirkungen des Fehlens einer schnellen Breitbandverbindung auf die wirtschaftliche Entwicklung dieser Gemeinden.
In einer Antwort auf eine Kleine Mündliche Anfrage im April-Plenum weist die Landesregierung darauf hin, dass mittelfristig nur ein funktionierender innovationsorientierter Wettbewerb dafür Sorge trägt, dass eine hochwertige Kommunikationsinfrastruktur künftig überall verfügbar sein wird.
Als bisherige Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandversorgung in der Fläche wird auf die Einflussnahme bei der Bundesnetzagentur hingewiesen, um mithilfe des Wettbewerbs Chancengleichheit zwischen Ballungsräumen und ländlichen Räumen zu erreichen. Außerdem sollen als „Hilfe zur Selbsthilfe“ Mittel aus der EU-Förderperiode 2007 bis 2013 eingesetzt werden, um die Marktmängel in ländlichen und abgelegenen Räumen zu korrigieren. Es wird auch ein Breitbandkompetenzzentrum in Oster
holz-Scharmbeck ins Leben gerufen. Auch plane das ML eine eigene Förderrichtlinie, die aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe finanziert werden solle.
Alle diese „Aktivitäten“ und „verbalen Unterstützungen“ helfen, wie von den beiden fragenden FDP-Kollegen, Jörg Bode und Jan-Christoph Oetjen, in der Einleitung der Anfrage formuliert, einem konkret betroffenen Unternehmensstandort oder einer Neuansiedlung ohne Breitbandversorgung kaum.
1. An wie vielen Standorten in Niedersachsen insgesamt und an welchen konkreten Standorten im Landkreis Soltau-Fallingbostel (Kommu- nen bzw. Ortsteile von Kommunen) gab es beim ersten Erscheinen des Breitbandatlasses der Bundesregierung keine oder eine unzureichende Breitbandversorgung, und mit welcher Art konkreter Maßnahmen seitens der Kommunen oder des Landes wurden wie viele davon seit 2006 geschlossen?
2. An welchen Stellen in Niedersachsen hat bisher ein innovationsorientierter Wettbewerb dafür Sorge getragen, die Mängel in der Breitbandversorgung abzubauen, und welche Maßnahmen oder konkreten Schritte schlägt die Landesregierung den Marktteilnehmern auf der Nachfrageseite vor, damit eine hochwertige Kommunikationsinfrastruktur künftig überall verfügbar sein wird?
3. Nach welchen konkreten Kriterien und mit welchem Finanzvolumen sollen als Ultima Ratio Versorgungslücken mit öffentlichem Geld (EU-Strukturförderperiode 2007 bis 2013 oder Landesmittel) geschlossen werden, nach welchen Bedingungen sind dafür alternativ nur die regionalisierten Teilbudgets (ebenfalls aus eu- ropäischen Mitteln) der Landkreise einzusetzen, oder ist dies eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge?
Das Ungleichgewicht im Ausbau der Breitbandinfrastruktur zwischen den Ballungsgebieten und dem ländlichen Raum darf nicht hingenommen werden. In der Programmplanung der aktuellen Strukturfondsförderperiode der Europäischen Union für die Jahre 2007 bis 2013 hat die Niedersächsische Landesregierung diesem Umstand Rechnung getragen und Mittel für den Lückenschluss in der Breitbandanbindung beantragt. Eine entsprechend notwendige „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung breitbandiger elektronischer Kommunikation“ des MW befindet sich derzeit im Notifizierungsverfahren der Europäischen Kommission. Über das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erhält Niedersachsen weitere Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe, die durch das ML umgesetzt werden. Die erforderliche „Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zur Breitbandversorgung ländlicher Räume“ befindet sich in der Ressortmitzeichnung. Beide Ressorts stimmen ihr Vorgehen eng miteinander ab. Die Landesregierung nutzt darüber hinaus die ihr zur Verfügung stehenden Mittel der politischen Einflussnahme über die gesetzgebenden Körperschaften und andere Gremien wie beispielsweise über den Beirat bei der Bundesnetzagentur mit dem Ziel, wettbewerbsfördernde Bedingungen zu schaffen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Möhrmann im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Die Informationen aus dem Breitbandatlas der Bundesregierung geben nur grobe Anhaltspunkte für die Breitbanderschließung. Die Informationsbasis des Atlasses sind freiwillige Informationen der mitwirkenden Unternehmen und können deshalb keinen vollständigen Marktüberblick bieten. Darüber hinaus werden für die einzelnen Gemeinden nur Durchschnittswerte angegeben, die topografische oder infrastrukturelle Gegebenheiten nicht berücksichtigen.
Der Breitbandatlas der Bundesregierung ist aktuell in der dritten Auflage verfügbar. Aussagen über die Breitbandverfügbarkeit im Jahre 2006 für das Land Niedersachsen im Allgemeinen und Standorte im Landkreis Soltau-Fallingbostel im Speziellen können rückwirkend nicht getroffen werden. Hinsichtlich der erfolgreichen Schließung von Lücken können vonseiten der Landesregierung ebenfalls keine Aussagen getroffen werden, da hierüber keinerlei Meldepflichten bestehen.
Zu 2: Wie bereits in der Beantwortung der ersten Frage dargestellt, verfügt die Landesregierung nicht über umfassende Informationen hinsichtlich der Schließung von Lücken in der Breitbandanbindung. Unsystematisch erhalten wir Informationen über einzelne Lückenschlüsse. Im Übrigen vertritt die Landesregierung gegenüber den Marktteilnehmern eine strikt wettbewerbs- und technologieneutrale Position. Sie ist davon überzeugt, dass das Engagement unter dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu zukunftsfähigen Telekommunikationsinfrastrukturlösungen führt. Durch die Gründung des Breitbandkompetenzzentrums in Osterholz-Scharmbeck wird den niedersächsischen Kommunen die Möglichkeit eröffnet, sich Unterstützung zu holen, um der Herausforderung Lückenschluss in der Breitbandanbindung zu begegnen.
Zu 3: Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung breitbandiger elektronischer Kommunikation“ sieht vor, dass Projekte gefördert werden, die der Schaffung oder Verbesserung eines Zugangs zu einer breitbandigen elektronischen Kommunikation in solchen Gebieten dienen, die wegen unzureichender kommerzieller Anreize unberücksichtigt geblieben sind. Des Weiteren muss ein tragfähiges und nachhaltiges Betreiberkonzept nachgewiesen werden. Dieses soll den Wettbewerb anregen und zugleich einen kostendeckenden Betrieb der Infrastruktur ermöglichen. Zur Beurteilung der einzelnen Projektanträge werden die folgenden Qualitätskriterien geprüft:
Im Förderzeitraum stehen dafür EFRE-Mittel in Höhe von insgesamt 10,5 Millionen Euro zur Verfügung. Darüber hinaus steht den Landkreisen die Finanzierung von Breitbandprojekten über die Regionalisierten Teilbudgets grundsätzlich offen, sofern die Projekte nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der breitbandigen elektronischen Kommunikation“ grundsätzlich förderfähig sind. Die Schließung von Lücken in der Breitbandanbindung ist keine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge.
Mit der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Breitbandversorgung ländlicher Räume“ können durch ML Projekte gefördert werden, die die Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen und hochwertigen Breitbandinfrastruktur in von der Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologie bislang aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen oder technologischer Restriktionen unterversorgten ländlichen Gebieten ermöglichen und damit insbesondere land- und forstwirtschaftliche Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit stärken. Auch Beratungsleistungen sind förderbar. Zur Beurteilung und Auswahl der einzelnen Förderanträge werden die folgenden Qualitätskriterien geprüft:
1. der Nachweis der fehlenden oder unzureichenden Breitbandversorgung im zu versorgenden Gebiet (genaue Abgrenzung) unter Berücksichtigung von Ausbauabsichten der Netzbetreiber;
2. Vorlage der Stellungnahme eines Netzbetreibers, dass er sich ohne eine Beteiligung Dritter nicht in der Lage sieht, eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung zu marktüblichen Bedingungen herstellen zu können;
3. eine nachvollziehbare Darstellung des ermittelten und den aus Erschließungsstrategien prognostizierten Bedarfs an Breitbandanschlüssen (bezogen auf Haushalte) im zu versorgenden Gebiet durch schriftliche Bekundungen der zukünftigen Nutzer gegenüber der Gemeinde;
4. der Bedarf ist nach beruflicher, unternehmerischer und privater Nutzung aufzuschlüsseln und sollte mindestens 50 Anschlüsse umfassen;
5. die Anzahl der land- und forstwirtschaftlichen Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe (einschließ- lich Gärtnereien) im zu versorgenden Gebiet;