1. Erkennt das Land die im Kreistagsbeschluss vom 25. Juni 2007 einstimmig erhobenen Forderungen des Landkreises Holzminden für besondere Anstrengungen und finanzielle Förderungen des Landes - analog zum Emslandplan - an?
2. Wenn ja, mit welchen zusätzlichen - über die normale Förderung hinausgehenden - personellen, organisatorischen und finanziellen Mitteln unterstützt das Land konkret die im Beschluss genannten Ziele des Landkreises Holzminden im Rahmen des Weserberglandplans?
3. Sind die zitierten Zusagen des Innenministers Schünemann zur Abordnung zweier Beamter an den Landkreis Holzminden für den Weserberglandplan sowie die von der FDP Holzminden genannte Bildung gemeinsamer Arbeitsgruppen aus den Ministerien Innen, Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft inzwischen erfolgt, oder ist dies weiterhin beabsichtigt?
Die Landesregierung verfolgt das Ziel einer optimalen Entwicklung der unterschiedlichen niedersächsischen Teilräume. Hierzu stehen verschiedene Instrumentarien der Regionalentwicklung für die individuellen Bedürfnisse der Teilräume zur Verfügung. Im Weserbergland sind dieses für die Landkreise Hameln-Pyrmont, Schaumburg und Holzminden die Weserbergland AG sowie ergänzt um den Landkreis Nienburg das Regionale Entwick
lungskonzept Weserbergland +. Der Landkreis Holzminden wurde neben den anderen Landkreisen im Weserbergland Ende 2007 für die EU-Förderperiode 2007 bis 2013 als Leader-Region „Vogler Region im Weserbergland“ ausgewählt.
Auf Initiative des Landrates des Landkreises Holzminden wurde federführend durch den Niedersächsischen Minister für Inneres, Sport und Integration am 29. August 2007 im Schloss Bevern in einer Sitzung unter Beteiligung der Ressorts MI, MU, MS,MW und ML sowie Vertretern des Landkreises Holzminden ein koordiniertes Vorgehen besprochen. Der Landkreis Holzminden erklärte sich bereit, die im Kreistagsbeschluss vom 25. Juni 2007 grundlegend dargestellten Handlungsfelder in Projektform zu konkretisieren, um Förderfähigkeit herzustellen. Der Landkreis strebt eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen zur Erstellung und Umsetzung eines Weserberglandplanes an. In diesem Zusammenhang bereitet der Landkreis Arbeitsgremien zur Verkehrsinfrastruktur, zum ÖPNV, zur Breitbandverkabelung und zu einer regionalen Bildungskonferenz vor. Die Vertreter der Fachressorts sagten überdies im Rahmen der Antragstellung ihre Hilfe zu. Da insbesondere die Umsetzung des Ausbaus der Verkehrsinfrastruktur einen kreisübergreifenden Ansatz erfordert, kündigte der Landrat die Implementierung des Weserberglandplans in das REK Weserbergland + an. Um die Schaffung von Doppelstrukturen zu vermeiden und den wünschenswerten kreisübergreifenden Handlungsansatz zu sichern, wurde der Weserberglandplan in die Arbeitsstruktur des REK + integriert. Derzeit setzt der Landkreis Holzminden die Umsetzung auf Kreisebene fort. Eine weitere Begleitung des Weserberglandplans durch die Landesverwaltung wird im Rahmen der Projekte erfolgen und zu gegebener Zeit beschlossen werden.
Zu 1: Die Landesregierung wahrt den Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung und respektiert die Beschlussfassung des Kreistages des Landkreises Holzminden. Eine Vergleichbarkeit mit dem Emslandplan scheidet schon deshalb aus, weil dieser in den 50er-Jahren vor Gründung der EWR bzw. EU entstand und durchgeführt wurde.
Darüber hinaus ist die Situation des Weserberglandes nicht mit der seinerzeitigen Situation des Emslandes vergleichbar. Dafür gab es drei Gründe: die große Zahl der aus dem deutschen Osten
in das Emsland strömenden Flüchtlinge, niederländische Gebietsforderungen und namhafte Erdölfunde, die bereits seit 1942 ausgebeutet wurden. Am 5. Mai 1950 beschloss der Bundestag einstimmig den Antrag zur Erschließung der Ödländereien des Emslandes. Einen entscheidenden Schub bekamen die Verhandlungen durch das Abkommen der Bundesregierung mit den USA über Wiederaufbauhilfe. Dies ermöglichte, den Emslandplan aus Bundesmitteln zu finanzieren. Mit der Planung, Koordinierung und Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen wurde die am 7. März 1951 in Hannover vom Bund, dem Land Niedersachsen und den im Erschließungsgebiet gelegenen Kreisen gegründete Emsland GmbH beauftragt.
Zu 2: Die Landesregierung wird vereinbarungsgemäß im Rahmen der zu konzipierenden Projekte über ein Engagement entscheiden. Bisher sind dem Land keine diesbezüglichen Ansätze bekannt.
Zu 3: Das Ministerium für Inneres, Sport und Integration hat veranlasst, dass bisher fünf Beamtinnen und Beamte, die zum Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst zugelassen wurden, jeweils während ihrer Einführungszeit an den Landkreis Holzminden abgeordnet wurden. Derzeit ist ein Aufstiegsbeamter bis zum 31. Juli 2008 dorthin abgeordnet. An dieser personellen Unterstützung des Landkreises Holzminden durch Aufstiegsbeamtinnen/-beamte während deren Einführungszeit wird auch weiterhin festgehalten. Über ein weiteres Engagement des Landes (z. B. die Bildung einer interministeriellen Arbeitsgruppe) wird nach Vorliegen der Projekte befunden werden.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 26 der Abg. Elke Twesten (GRÜNE)
Ein neues Programm der Landesregierung soll die Integration von Migrantinnen in Niedersachsen verbessern. In den Jahren 2008 bis 2010 stellt die Regierung 180 000 Euro zur Verfügung. Pro Jahr kann eine Antragstellerin bis zu 5 000 Euro beantragen, sofern sie eine Eigenbeteiligung von 50 % sicherstellen kann. Nach der Auftaktveranstaltung im vergangenen April lief nun Mitte Mai die erste Anmeldefrist für die Anträge ab.
2. Welche Projekte meldeten die Antragstellerinnen an, und wie viel Geld beantragten sie jeweils dafür?
3. Nach welchen inhaltlichen Kriterien werden die Mittel vergeben, bzw. wird jedem Antrag stattgegeben?
Derzeit leben in Niedersachsen etwa 223 000 ausländische Mädchen und Frauen, hinzukommt eine Vielzahl deutscher Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund. Den Integrationsprozess in unserer Gesellschaft zu verbessern ist eines der zentralen Anliegen der Landesregierung. Da sich Integration vor allen Dingen vor Ort abspielt, zeigt sich der Erfolg aller Integrationsbemühungen am deutlichsten im alltäglichen Leben in den Kommunen. Da Frauen häufig zuständig für die Bewältigung von Alltagsfragen sowie für den Aufbau und Erhalt sozialer Kontakte sind und in der Regel die Hauptverantwortung für die Erziehung der Kinder tragen, kommt ihnen eine Schlüsselrolle zu. Ohne angemessene Berücksichtigung der Rolle der Frau im Integrationsprozess und ohne Berücksichtigung ihrer spezifischen Bedürfnisse kann Integration nicht erfolgreich gelingen.
Um die Lebenssituation der Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund zu verbessern, bedarf es daher vielfältiger Initiativen und Maßnahmen auf kommunaler Ebene. Das Programm „Migrantinnen in Niedersachsen - Integration gestalten“ greift diesen Handlungsbedarf auf, ist als Querschnittsaufgabe in allen Politikfeldern zu verankern und umfasst alle Lebensbereiche.
Hinsichtlich der Integrationsmaßnahmen für Migrantinnen vor Ort bietet es sich an, vor allem die Kompetenz der niedersächsischen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu nutzen. So wie in den vergangenen drei Jahren im Rahmen des Landesprogramms „Balance - Familie - Beruf“ eine Zusammenarbeit mit ihnen erfolgt ist, richtet sich das Programm „Migrantinnen in Niedersachsen - Integration gestalten“ insofern an alle niedersächsischen kommunalen Gleichstellungsbeauftragte. Damit möchte die Landesregierung sie bei dem Aufgabenschwerpunkt der Integration von Migrantinnen unterstützen.
Projektträgerin ist die Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung, Frauenbeauftragte und Gleichstellungsbeauftragte, die über langjährige Kontakte und Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten verfügt
und bereits die Aktionswochen zur Initiative „Balance - Familie - Beruf“ für das Niedersächsische Sozialministerium erfolgreich durchgeführt hat.
Antragsstichtag für Projekte nach dem Programm „Migrantinnen in Niedersachsen - Integration gestalten“ war der 15. Mai 2008. Die Anträge konnten bis zu diesem Zeitpunkt von den Gleichstellungsbeauftragten der Kommunen bei der Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung gestellt werden.
Die eingegangenen Projektanträge liegen der Projektträgerin zum jetzigen Zeitpunkt überwiegend in noch ungeprüfter Form vor. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt sind aber ein großes Interesse und die große Bereitschaft zur Mitarbeit in dem Programm unverkennbar.
Zu 1 und 2: Insgesamt stehen für das Programm „Migrantinnen in Niedersachsen“ für das Jahr 2008 Haushaltsmittel in Höhe von 178 000 Euro zur Verfügung. Pro Antragstellerin können aus Landesmittel maximal 5 000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Diese müssen zu mindestens 50 % von den Kommunen oder gegebenenfalls Dritten kofinanziert werden. Bisher liegen der Projektträgerin 41 Anträge vor, die derzeit geprüft und bearbeitet werden. Eine Übersicht über die Kommunen, deren Gleichstellungsbeauftragte Anträge gestellt haben, ergibt sich aus der Anlage.
Zu 3: Die inhaltlichen Kriterien, nach denen die Mittel durch die Projektträgerin vergeben werden, sind in Eckpunkten niedergelegt. Wesentliche Kriterien sind hierbei:
- Innovative Projektideen (Ideen, die der Zielerrei- chung besonders dienen, sowie ein Alleinstel- lungsmerkmal aufweisen),
Detaillierte Projektinformationen hierzu finden die Antragstellerinnen auf dem Frauenserver der Projektträgerin unter www.migrantinnen-in-niedersachsen.de (Aktionswochen / Richtlinien).
Derzeit liegen der Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung, Frauenbeauftragte und Gleichstellungsbeauftragte Anträge folgender 41 Kommunen vor:
- Gemeinde Hilter - Gemeinde Neu Wulmsdorf - Gemeinde Uetze - Samtgemeinde Bersenbrück - Samtgemeinde Harsefeld - Samtgemeinde Horneburg - Landkreis Diepholz - Landkreis Friesland - Landkreis Gifhorn - Landkreis Göttingen - Landkreis Hameln-Pyrmont - Landkreis Hildesheim - Landkreis Lüneburg - Landkreis Northeim - Landkreis Osterholz - Landkreis Peine - Landkreis Rotenburg - Landkreis Stade - Landkreis Uelzen - Landkreis Vechta - Landkreis Wesermarsch - Landkreis Wittmund - Landkreis Wolfenbüttel - Stadt Braunschweig - Stadt Buchholz - Stadt Buxtehude - Stadt Delmenhorst - Stadt Gifhorn - Stadt Göttingen - Stadt Hameln - Stadt Hannover - Stadt Lingen - Stadt Osnabrück - Stadt Peine - Stadt Ronnenberg - Stadt Rotenburg - Stadt Syke - Stadt Varel - Stadt Weener - Stadt Wilhelmshaven - Region Hannover
des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 27 der Abg. Dr. Silke Lesemann, Daniela Krause-Behrens, Dr. Gabriele Andretta, Matthias Möhle, Jutta Rübke, Stefan Schostock und Wolfgang Wulf (SPD)
In der für die 16. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages zwischen CDU und FDP geschlossenen Koalitionsvereinbarung 2008 bis 2013 heißt es:
„Talentierte und motivierte junge Menschen wollen wir frühzeitig fördern und deren Bildungschancen erhöhen. Deshalb werden wir neben den sozialverträglich ausgestalteten Studienbeiträgen ein erweitertes Stipendien- und Förderangebot aufbauen: Wir wollen das Stipendienangebot für besonders Begabte stärken, aber auch die finanzielle Situation kinderreicher Familien, Familien mit besonderen Problemlagen verbessern sowie herausragendes ehrenamtliches Engagement von Studierenden berücksichtigen.“
Nach Auffassung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) widersprechen die Regelungen bezüglich der Ausnahmen und Befreiungen dem Zweck der Erhebung von Studiengebühren, nämlich der Generierung von Mitteln zur Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen. Soweit soziale Gründe eine solche Befreiung erforderlich machen, liegt es nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 2005 im Verantwortungsbereich der Länder, die zusätzlichen Kosten zu tragen.