Protokoll der Sitzung vom 06.06.2008

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Chancen sieht sie für eine Holzproduktion in Kurzumtriebsplantagen unter den niedersächsischen Rahmenbedingungen, und wie fördert das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung den Anbau von Kurzumtriebsplantagen?

2. Welche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang das Pilotprojekt „Kurzumtriebsplantagen auf der Ottensteiner Hochebene“, und inwieweit trägt die Förderung der Kurzumtriebswirtschaft zur Sicherung der Einkommen der Landwirte bei?

3. Wird die Einschätzung zur Ergiebigkeit der Energiewälder geteilt, und wie groß ist voraussichtlich der Beitrag, den die Kurzumtriebswirtschaft zur Einsparung von Kohlendioxid leisten können?

Im Hinblick auf den Klimawandel besitzt die Biomasse als erneuerbare Energiequelle ein großes Klimaschutzpotenzial. Daraus haben sich auch neue Chancen für die Land- und Forstwirtschaft ergeben, die in Niedersachsen sehr erfolgreich wahrgenommen werden. Das Land hat sich zu einer einmaligen Bioenergieregion entwickelt. Insbesondere mit dem Ausbau der Biogasnutzung wurden in Deutschland und Europa Maßstäbe gesetzt und eine positive Entwicklung im ländlichen Raum stimuliert. Doch auch die energetische Nutzung von Holz für die Wärme- und Stromerzeugung befindet sich mit über 2 Millionen t ebenfalls auf einem sehr hohen Niveau und leistet erhebliche Beiträge zur CO2-Vermeidung. Durch die massive Nachfrage nach Holz in der stofflichen und energetischen Verwertung ist das Bioenergiepotenzial niedersächsischer Wälder bereits heute weitgehend erschöpft. Deshalb wird vor allem von der holzverarbeitenden Industrie die Holzproduktion in Schnellwuchsplantagen auf landwirtschaftlichen Flächen als Lösung vorgeschlagen.

Klassische Schnellwuchsplantagen sind vom Grundsatz her keine Alternative für die Forstwirtschaft in Mitteleuropa. Schnellwuchsplantagen sind deshalb in der derzeitigen Diskussion eindeutig unter landwirtschaftlichen Gesichtspunkten zu

sehen. In der Vergangenheit ist die Entwicklung von Schnellwuchsplantagen dagegen sehr stark durch forstliche Betrachtungsweisen geprägt worden. Dementsprechend gibt es bis heute nur sehr bescheidene Kenntnisse über Schnellwuchsplantagen in der Landwirtschaft. Dies betrifft nicht so sehr ertragskundliche Untersuchungen als vielmehr die „ackerbaulichen“ Fragen bei der Anlage, Pflege und Ernte von Schnellwuchsplantagen. So ist es auch erklärlich, dass kaum belastbare ökonomische Daten für diesen Bereich vorliegen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Schnellwuchsplantagen mit Weiden oder Pappeln können für die niedersächsische Landwirtschaft von Bedeutung sein. Folgende Bedingungen und Einschränkungen beim den Anbau von schnell wachsenden Hölzern wie Weide oder Pappel in der Landwirtschaft müssen beachtet werden:

- wettbewerbsfähige Deckungsbeiträge,

- nachhaltige Flächennutzung muss möglich sein (ca. 20 Jahre) ,

- Bodenzustand und Wasserversorgung müssen den Erfordernissen entsprechen,

- Verzicht auf jährlichen Verkaufserlöse,

- Liquiditätsengpass bei großflächigem Anbau in kurzer Zeit,

- Extensivierungstendenzen im Einzelbetrieb,

- Verzicht auf Fruchtfolgen,

- unbekanntes Verfahren, Akzeptanz muss geschaffen werden.

Diese Voraussetzungen zeigen ganz deutlich die Grenzen von Schnellwuchsplantagen auf. Selbst bei optimistischer Einschätzung der Deckungsbeiträge von Schnellwuchsplantagen im Vergleich zu herkömmlichen landwirtschaftlichen Kulturen wird die Mehrjährigkeit den Anbau von Gehölzen in der Landwirtschaft wahrscheinlich auf ein Nischendasein beschränken, da diese Kulturen nicht in die ackerbaulichen Fruchtfolgesysteme der Landwirtschaft integrierbar sind. Bei Unterstellung günstiger Rahmenbedingungen wird bis zum Jahr 2020 für Niedersachsen eine Anbaufläche von rund 20 000 ha prognostiziert. Das entspricht einem Anteil von 1 % an der niedersächsischen Ackerfläche. Bei einem durchschnittlichen Ertrag von 12,5 t Trockenmasse je Jahr und Hektar könnten jährlich etwa 250 000 t (Trockenmasse) Holz aus landwirtschaftlichen Schnellwuchsplantagen für die stoffli

che oder energetische Verwertung bereitgestellt werden. Damit könnten rund 10 % des heutigen Energieholzbedarfs in Niedersachsen gedeckt werden.

Seit etwa drei Jahren sind in Niedersachsen in der landwirtschaftlichen Praxis Schnellwuchsplantagen zur Erzeugung von Energieholz auf mehr als 200 ha angelegt worden. Eine Regelförderung der Plantagen durch Landesmittel gibt es nicht. Lediglich die EU-Energiepflanzenprämie in Höhe von 45 Euro/ha konnte in der Vergangenheit in Anspruch genommen werden. Die EU wird diese Prämie vermutlich genau wie die Flächenstilllegung im Rahmen des Healthcheck abschaffen.

In der Nähe Soltaus hat das Landwirtschaftsministerium einen Demonstrationsversuch mit Weiden und Pappeln in der landwirtschaftlichen Praxis auf 15 ha gefördert. Dieser Versuch wird durch die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt wissenschaftlich begleitet. Die ersten Ergebnisse aus diesem Versuch sind sowohl hinsichtlich der Ertragsleistung der Plantagen als auch hinsichtlich der ökonomischen Daten vielversprechend.

Zu 2: Im Frühjahr 2007 gab es Bemühungen im Bereich der Ottensteiner Höhe seitens der örtlichen Landwirtschaft um Schnellwuchsplantagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zur Erzeugung von Energieholzhackschnitzeln. Dabei wurde auch die Versorgung eines geplanten Biomassekraftwerkes der Aerzener Maschinenfabrik mit Energieholz in Erwägung gezogen.

Das Landwirtschaftsministerium hatte eine Förderung für etwa 20 ha geplanter Schnellwuchsplantagen in Aussicht gestellt, um ähnlich wie im Raum Soltau ein Demonstrationsprojekt unter Praxisbedingungen in Mittelgebirgslagen zu etablieren. Durch die Entwicklung an den Agrarrohstoffmärkten seit 2007 ist die für ein Demonstrationsprojekt erforderliche Fläche von 15 bis 20 ha nicht zustande gekommen. Eine Realisierung des Projektes ist unter den gegebenen Umständen nicht möglich.

Wie bereits zu Frage 1 dargestellt, kann die Erzeugung von Holz in Kurzumtriebsplantagen auf landwirtschaftlichen Flächen im Einzelfall zur Einkommenssicherung beitragen. Eine Förderung ist im Hinblick auf die zu erwartenden Massenerträge und Deckungsbeiträge aus Sicht der Landesregierung nicht erforderlich und würde lediglich die Nutzungskonkurrenz verstärken; denn auch auf Flächen, die Holz erzeugen, können keine Nahrungs- oder Futtermittel produziert werden.

Zu 3: Die Einschätzung der Produktionsleistung wird geteilt. Nach den Basisdaten Bioenergie, die von der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR) 2007 veröffentlicht wurden, liegt der Bruttoheizölertrag einer Kurzumtriebsplantage bei Unterstellung eines Ertrages von 12 t/ha mit einem Wassergehalt von 15 % bei 5 120 l Heizöläquivalent pro Jahr und Hektar. Erste Ergebnisse der niedersächsischen Praxisversuche weisen auf deutlich höhere Erträge hin.

Auch im Hinblick auf die Flächenproduktivität der Bioenergielinien schneiden Schnellwuchsplantagen vergleichsweise gut ab. Dies ist vor allem dann ein relevantes Beurteilungskriterium, wenn mit der Förderung der Bioenergie ein möglichst hoher Beitrag zur Energieversorgung geleistet werden soll. Bei der Ermittlung der Nettoenergieerträge wird der Energieaufwand, der in die Produktion der agrarischen Rohstoffe und ihre Konversion geflossen ist, vom Bruttoenergieertrag abgezogen, und es werden - soweit relevant - Gutschriften für die Nebenprodukte hinzuaddiert.

Abbildung: Nettoenergieerträge

Quelle: Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates Agrarpolitik Nutzung von Biomasse zur Energiegewinnung (No- vember 2007)

Im Vergleich wird deutlich, dass insbesondere die Linien Biogas/Kraftstoff, Hackschnitzel/Heizung und Hackschnitzel-HKW-Anlage die höchsten Energieerträge pro Hektar erzielen. Auch hinsichtlich der CO2-Vermeidung liegen nach dem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates Agrarpolitik die Hackschnitzellinien an der Spitze aller Anbaubiomassen unter deutschen Bedingungen.

Anlage 28

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 30 der Abg. Marco Brunotte, Stefan Politze, Heinrich Aller, Dr. Silke Lesemann, Sigrid Leuschner und Stefan Schostock (SPD)

Rechte Gewalt im Rockhouse Hannover

Am 9. Mai 2008 soll eine Gruppe Jugendlicher in Hannover Opfer von rechtsextremer Gewalt geworden sein. Der gewalttätige Übergriff ereignete sich offensichtlich durch eine größere Gruppe von rechtsextremen Gewalttätern im Rockhouse, einer Diskothek in der hannoverschen Innenstadt. Die Jugendlichen sollen bereits beim Betreten der Diskothek fotografiert und bedrängt worden sein. Unter den rechten Gewalttätern waren nach Zeugenangaben polizeilich bekannte Rechtsextremisten. Auffällig scheint der gute Kontakt der Personen des rechten Spektrums zum Personal der Diskothek. Zwei der bedrängten Jugendlichen wurden offensichtlich auf Bitten der Rechtsradikalen ohne Angabe von Gründen zum Verlassen des Lokals aufgefordert. Der Rest der Jugendlichen folgte den zwei Verwiesenen daraufhin und wurde schon beim Verlassen der Diskothek von den Personen des rechtsextremen Spektrums angegriffen. Statt einzuschreiten, forderte ein Türsteher die Beteiligten auf, den Streit vor der Tür auszutragen. Die Gewalt vor der Tür eskalierte. Im weiteren Verlauf wurden die Jugendlichen nach Zeugenaussagen durch die Innenstadt gehetzt, und mindestens einer von ihnen wurde durch Tritte ins Gesicht verletzt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ist der von uns geschilderte Sachverhalt polizeilich bekannt geworden, sind Ermittlungen zur Aufklärung der Straftaten aufgenommen worden, und wie ist der Ermittlungsstand in dieser Sache?

2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Rechtsextremisten bzw. Personen des rechtsextremen Spektrums im Zusammenhang mit dem Rockhouse in Hannover, und welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, um weitere gewalttätige Übergriffe von Personen des rechtsextremen Spektrums auf Besucher dieser Diskothek zu verhindern?

3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die rechtsextremistische Szene im Stadtgebiet von Hannover und in der Region Hannover vor, und wie hat sich das diesbezügliche Straftatenaufkommen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

Die Beobachtung rechtsextremistischer Bestrebungen sowie die Abwehr von Gefahren und die Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit dem Rechtsextremismus sind ständige Aufgabe der niedersächsischen Sicherheitsbehörden. Die niedersächsische Polizei setzt diesbezüglich die Vorgaben der „Rahmenkonzeption zur Intensivierung der Bekämpfung von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und sonstiger Politisch motivierter Kriminalität - rechts -“ konsequent um. Die Rahmenkonzeption verfolgt u. a. die Zielrichtung, umfassende und aktuelle Er

kenntnisse über Organisationen, Strukturen, Personen sowie Örtlichkeiten der rechten Szene zu gewinnen und möglichst frühzeitig polizeilich relevante Aktionen von Gruppen oder einzelnen Mitgliedern der rechten Szene zu verhindern. Die Polizeidirektion Hannover führt im Sinne der o. g. Rahmenkonzeption aktuell auch Aufklärungsmaßnahmen im Umfeld der Diskothek Rockhouse durch.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nach Aussage der Polizeidirektion Hannover gingen am 9. Mai 2008 ab ca. 23:30 Uhr in der Leitstelle der Polizeidirektion Hannover Anrufe namentlich bekannter Personen ein, welche auf eine Auseinandersetzung zwischen Angehörigen der rechten und linken Szene im Umfeld der Diskothek Rockhouse in Hannover hinwiesen. Die eingesetzten Polizeibeamten konnten vor Ort sowie im weiteren Innenstadtbereich keine konkreten Hinweise auf die Tat und/oder die Täter erlangen. Insbesondere konnten während des Einsatzes keine Opfer einer (körperlichen) Auseinandersetzung ermittelt werden. Weitere Informationen zum Sachverhalt wurden der für den Polizeilichen Staatsschutz zuständigen Kriminalfachinspektion der Polizeidirektion Hannover am folgenden Tag bekannt. Daraufhin wurde in Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft in Hannover von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 StGB gegen unbekannt eingeleitet. Die Ermittlungen des Polizeilichen Staatsschutzes dauern an.

Zu 2: Der Polizeidirektion Hannover sowie dem niedersächsischen Verfassungsschutz liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass es sich bei der Diskothek Rockhouse um einen Treffpunkt von Angehörigen der rechtsextremistischen Szene handelt. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.

Zu 3: In der Region Hannover sind die Aktivitäten von Angehörigen der rechtsextremistischen Szene größtenteils auf die Teilnahme an NPD-Veranstaltungen sowie dem Stammtisch Nationaler Kräfte (SNK) beschränkt. Darüber hinaus sind den niedersächsischen Sicherheitsbehörden in der Region Hannover derzeit zwei rechtsextremistische Kameradschaften bekannt. Von diesen waren in der Vergangenheit kaum öffentlichkeitswirksame Aktionen zu beobachten. Im Weiteren sind in der Region Hannover zumeist ortsgebunden agierende Skinheadgruppen feststellbar. Es handelt sich

dabei um unstrukturierte lose Personenzusammenschlüsse. Derzeit sind drei Musikgruppen, die der rechten Szene zugeordnet werden können, mit Sitz in der Region Hannover bekannt.

Im Jahr 2001 wurde gemäß Beschluss der Innenministerkonferenz der bundesweite Kriminalpolizeiliche Meldedienst der Politisch motivierten Kriminalität eingeführt, um ein einheitliches Definitionssystem zur differenzierten Auswertung und Lagedarstellung zu gewährleisten. Insofern ist lediglich ab dem Jahr 2001 eine Vergleichbarkeit der Fallzahlen gegeben. Das rechtsextremistische Straftatenaufkommen im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Hannover bewegte sich in den Jahren 2001 bis 2003 sowie 2006 bis 2007 mit geringen Schwankungen auf einem einheitlichen Niveau. Es wurden durchschnittlich 306 rechtsextremistische Straftaten erfasst. In den Jahren 2004 und 2005 wurden mit durchschnittlich 208 Delikten geringere Fallzahlen festgestellt. Insgesamt handelte es sich überwiegend um Propagandadelikte.

Anlage 29

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 31 der Abg. Miriam Staudte (GRÜNE)

Hochwasserschutzmaßnahmen in Hitzacker

Nach Presseberichten hat die Stadt Hitzacker einen Betrag von 100 000 Euro an die HafenGmbH in Hitzacker ausbezahlt, die laut einem vor sechs Jahren zwischen Stadt und HafenGmbH abgeschlossenen Vertrag zur Hafenentwicklung für den Abriss einer Brücke (Brücke zur Schweineweide) an die GmbH gezahlt werden sollten. Die Presse berichtet, dass diese Brücke inzwischen im Zuge der Errichtung der Hochwasserschutzbauten in Hitzacker durch den Jeetzeldeichverband abgerissen worden ist, ohne dass die Hafen-GmbH an diesem Abriss beteiligt war. Die Kommunalaufsicht im Innenministerium prüft inzwischen diesen Vorgang.