Protokoll der Sitzung vom 06.06.2008

Nach Presseberichten hat die Stadt Hitzacker einen Betrag von 100 000 Euro an die HafenGmbH in Hitzacker ausbezahlt, die laut einem vor sechs Jahren zwischen Stadt und HafenGmbH abgeschlossenen Vertrag zur Hafenentwicklung für den Abriss einer Brücke (Brücke zur Schweineweide) an die GmbH gezahlt werden sollten. Die Presse berichtet, dass diese Brücke inzwischen im Zuge der Errichtung der Hochwasserschutzbauten in Hitzacker durch den Jeetzeldeichverband abgerissen worden ist, ohne dass die Hafen-GmbH an diesem Abriss beteiligt war. Die Kommunalaufsicht im Innenministerium prüft inzwischen diesen Vorgang.

Ich frage die Landesregierung:

1. Zu welchen Ergebnissen hat die kommunalaufsichtliche Überprüfung dieses Vorgangs geführt?

2. Ist der Abriss der Brücke aus Hochwasserschutzmitteln des Landes finanziert worden, obwohl andere (Hafen-GmbH) zu Durchführung und Kostenübernahme verpflichtet gewesen wären?

3. Welche Schritte wird die Landesregierung einleiten, wenn 2. zutrifft, um die entstandenen Kosten von der Hafen-GmbH bzw. gegebenenfalls von der Kommune zurückzuerhalten?

Im Rahmen der Erstellung der Hochwasserschutzmaßnahmen für die Stadtinsel Hitzacker musste auch die bestehende Brücke zur Schweineweide abgerissen werden. Träger der Maßnahme ist der Jeetzeldeichverband. Der Abriss der Brücke sowie deren Neubau sind Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses des NLWKN vom 16. November 2005. Erst nach dem Abriss der Brücke ist aus Presseartikeln bekannt geworden, dass bereits vor dem Planfeststellungsbeschluss ein Vertrag zwischen der Stadt Hitzacker und der Hafen-Hitzacker GmbH geschlossen wurde, der ebenfalls Regelungen zum Abriss der Brücke enthält.

Dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration als oberster Kommunalaufsichtsbehörde über die Stadt Hitzacker liegt eine umfängliche Eingabe eines Bürgers der Stadt Hitzacker vor. Gegenstand der Eingabe sind die Vorgänge und Umstände im Zusammenhang mit dem Abriss der Brücke. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde über die Stadt Hitzacker ist zunächst um Überprüfung des Sachverhalts und Bewertung des Vorgangs gebeten worden. Dieser hat seinerseits zunächst eine Stellungnahme der Stadt Hitzacker angefordert. Die Stellungnahme des Landkreises wird dann einer abschließenden Prüfung unterzogen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die kommunalaufsichtliche Prüfung des Vorgangs dauert noch an. Ergebnisse liegen demgemäß noch nicht vor.

Zu 2 und 3: Eine Beantwortung der Fragen ist erst möglich, wenn die kommunalaufsichtliche Prüfung des Vorgangs abgeschlossen ist und deren Ergebnis vorliegt.

Anlage 30

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 32 der Abg. Wiard Siebels, Johanne Modder und Hans-Dieter Haase (SPD)

Innovationsförderung im Handwerk - Kammer beklagt Missstände in Ostfriesland

Die Innovationsförderung im Handwerk wurde im offiziellen Programmplanungsdokument EFRE für die Jahre 2007 bis 2003 aufgenommen und als ein offizielles NBank-Programm gerade wieder im Rahmen einer Broschüre an die Unternehmen herangetragen. Laut Hand

werkskammer Ostfriesland hat Minister Hirche zuletzt im Januar 2008 zugesagt, Mittel in einem angemessenen Umfang für das laufende Jahr zur Verfügung zu stellen. Der erste Aufruf hätte Anfang April erfolgen sollen. Er wurde auf Anfang Mai verschoben. Anfang Mai konnte noch immer kein Aufruf gestartet werden. Entsprechend könne die Handwerkskammer bis heute keine verlässliche Auskunft geben, weil die Mittelsituation nach wie vor nicht geklärt sei.

Zudem arbeiteten die Betriebe, die im letzten Jahr einen Antrag gestellt und eine Bewilligung erhalten haben, immer noch auf der Basis des vorzeitigen Maßnahmebeginns.

Demgemäß kritisiert die Handwerkskammer für Ostfriesland, dass die Glaubwürdigkeit von Ankündigungen der Landesregierung sowie von Veröffentlichungen, wie z. B. über die NBankFörderbroschüre, zunehmend von den Unternehmen in Zweifel gezogen würde.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Kritik der Handwerkskammer, dass Herr Minister Hirche schon vor 2008 und zuletzt im Januar 2008 Zusagen über eine angemessene Mittelbereitstellung für das laufende Jahr 2008 getroffen hat, und diese nach wie vor nicht bereitgestellt wurden?

2. Was sind die Gründe für diese von den Betroffenen als unzumutbar empfundene Verzögerung der Mittelbereitstellung?

3. Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen einer solchen unzuverlässigen Praxis für die Unternehmen in Niedersachsen und den Wirtschaftsstandort ein, und wann wird sie die Mittel zur Verfügung stellen?

Angesichts der Notwendigkeit, die Neuverschuldung des Landes zu begrenzen und den Landeshaushalt zu konsolidieren, ist ein restriktiver Einsatz von Haushaltsmitteln, auch im Bereich der Wirtschaftsförderung, zwingend geboten. Die Wirtschaftsförderprogramme des MW waren entsprechend diesen Zielen den verfügbaren Haushaltsmitteln anzupassen.

Die Innovationsförderung für das Handwerk ist in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Niedersächsischen Innovationsförderprogramms vom 28. April 2004 (Nds. MBl. 2004 S. 415) geregelt. Durch gezielte Förderung von

- handwerksspezifischen Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Einführung von innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen nach dem Niedersächsischen Innovationsförderprogramm sowie

- Qualifizierungsmaßnahmen (Seminare, Work- shops usw.) im gewerblichen und energie- und umweltrelevanten Bereich

werden die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen im niedersächsischen Handwerk gesteigert.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr setzt sich, wie in der Vergangenheit, dafür ein, dass für Maßnahmen der Innovationsförderung im Handwerk unter Berücksichtigung der Haushaltssituation des Landes angemessene Budgets bereitgestellt werden. Aus diesem Grund halte ich die Kritik der Handwerkskammer für Ostfriesland für unberechtigt.

Zu 2: Wegen des Einsatzes von EU-Mitteln mussten Einzelheiten der Programmabwicklung mit der EU-Kommission geklärt werden. Um den Unternehmen dennoch einen frühzeitigen Beginn der einzelnen Vorhaben zu ermöglichen, wurde der vorzeitige Maßnahmenbeginn zugelassen. Die Mittel sind inzwischen bereitgestellt, ein Teil der Zuwendungsbescheide wurde bereits erteilt.

Zu 3: Zu Beginn einer Förderperiode mit geänderten Rahmenbedingungen besteht Klärungsbedarf mit der EU, der - wie hier - zu Verzögerungen bei der Programmabwicklung führen kann. Durch die Zulassung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns konnten die Unternehmen mit den Projekten beginnen, sodass insoweit keine Verzögerungen entstanden sind.

Ob und in welchem Umfang weitere Mittel speziell für Projekte des Handwerks bereitgestellt werden können, wird unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel zu entscheiden sein. Ein genauer Zeitpunkt kann noch nicht genannt werden.

Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass das Handwerk auch von den allgemeinen Wirtschaftsförderprogrammen des Landes, insbesondere auch dem allgemeinen Innovationsförderprogramm sowie von der kommunalen Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen aus den regionalen Teilbudgets der Landkreise und kreisfreien Städte, wie jedes andere Unternehmen auch partizipieren kann und insoweit deutlich besser gestellt ist als in den anderen Bundesländern.

Anlage 31

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 33 der Abg. Clemens Große Macke, Helmut Dammann-Tamke und Karl-Heinrich Langspecht (CDU)

Wiederzulassung von Importen von gechlortem Geflügelfleisch aus den USA

Nach einem Bericht der AgraEurope soll die Europäische Kommission auf Wunsch des für Binnenmarktfragen zuständigen EU-Kommissars Günter Verheugen die Wiederzulassung des Imports von mit Chlorwasser desinfiziertem Geflügel aus den USA auch dann prüfen, wenn die erwartete Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) negativ oder gemischt ausfällt.

In der EU sind chemische Behandlungen zur Dekontamination von frischem Fleisch nicht zulässig. Erste Priorität bei der Erzeugung sicherer Lebensmittel haben Maßnahmen zur Verhütung von Infektionen der Tiere während der Aufzucht und Mast sowie zur Verhinderung einer späteren Kontamination der Schlachttierkörper und der Produkte.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Aus welchem Grund hat die EU seinerzeit die Importe von gechlortem Geflügelfleisch verboten, und liegen neue Erkenntnisse für eine Aufhebung dieses Verbotes vor?

2. Welche Gesundheitsgefahren gehen von gechlortem Geflügelfleisch aus?

3. Wie könnte sichergestellt werden, dass der Verbraucher mit Chlorwasser behandeltes Geflügelfleisch erkennen kann?

In der EU ist die Anwendung von chemischen Substanzen zur Oberflächenbehandlung von Geflügelfleisch nie zulässig gewesen. Seit 1997 ist auch die Einfuhr von derart behandeltem Fleisch eindeutig verboten. In den USA wird ein Verfahren zur Dekontamination angewandt, bei dem das Geflügelfleisch am Ende der Gewinnungskette durch ein Chemikalienbad gezogen oder damit besprüht wird. Das Chemikalienbad enthält Chlordioxid, Natriumchlorid, Trinatriumphosphat oder eine Mischung von Peroxysäuren. Die USA sehen in dem Importverbot für gechlortes Geflügelfleisch ein ungerechtfertigtes Handelshemmnis und bemühen sich um seine baldmögliche Aufhebung im Rahmen des Transatlantischen Wirtschaftsrates.

In der EU wird nach dem ganzheitlichen Ansatz des Farm-to-Fork-Prinzips verfahren und entsprechend dem europäischen Hygienerecht eine kon

sequente Kontaminationsvermeidung bereits auf allen Stufen der Herstellung und des Vertriebs und nicht erst im Endprodukt angestrebt. In der gesamten Produktionskette muss für hygienische Bedingungen und eine Minimierung der mikrobiellen Belastung gesorgt werden.

Dieses Prinzip ist in der niedersächsischen Geflügelwirtschaft etabliert. Die Geflügelproduzenten sprechen sich für ein Festhalten an den europäischen Hygienestandards aus und sehen keine Notwendigkeit für eine chemische Kontamination des Fleisches. Die Aufhebung des Importverbotes wird seitens der Wirtschaft strikt abgelehnt.

Aus der Sicht des Fachressorts (ML) wird eine chemische Oberflächenbehandlung frischen Geflügelfleisches ebenfalls für nicht notwendig und kontraproduktiv erachtet und die Aufhebung des Importverbots nicht befürwortet.

Der Verbraucher erwartet Geflügelfleisch, das auf natürliche Weise ohne chemische Behandlung produziert wurde. Nach den derzeit geltenden Hygienevorschriften darf zum Zweck der Entfernung von Oberflächenverunreinigungen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs kein anderer Stoff als Trinkwasser verwendet werden.

Nach den europäischen Standards erzeugtes Geflügelfleisch ist unter normalen Verwendungsbedingungen, die den Verzehr in durcherhitztem Zustand einschließen, ein sicheres Lebensmittel.

Die Kommission hat sich vor wenigen Tagen (am 28. Mai 2008) auf einen Vorschlag zur Regelung der antimikrobiellen Behandlung von Geflügelfleisch verständigt. Dieser Vorschlag, der eine chemische Dekontamination unter bestimmten Bedingungen und deren eindeutige Kennzeichnung enthält, ist am 3. Juni 2008 im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit beraten worden. Der Vorschlag hat keine qualifizierte Mehrheit erhalten. Die Angelegenheit wird bei der Agrarministerratssitzung am 23. Juni 2008 thematisiert werden.