Für die Landesregierung hat die IT-Sicherheit in der Landesverwaltung einen hohen Stellenwert. Dem Verlust von Hardware und, damit einhergehend, dem Verlust der darauf gespeicherten Daten wird in der Landesverwaltung durch technische und organisatorische Maßnahmen entgegengewirkt.
Die stationären Arbeitsplatzcomputer (APC) sind im Regelfall durch organisatorische Maßnahmen, wie z. B. der Zugangskontrolle, und punktuell ergänzende technische Maßnahmen, wie z. B. Diebstahlsicherungen, in den Dienststellen weitestgehend geschützt. Darüber hinaus werden Daten grundsätzlich auf zentralen Fileservern gespeichert und nicht auf lokalen Festplatten der Endgeräte.
Nutzer von mobiler Hardware (Notebook, PDA, Handy) werden nachhaltig auf die Gefahren eines Verlustes hingewiesen. Daneben werden aktuell in einigen Fachverwaltungen Daten durch technische Maßnahme der Verschlüsselung der Festplatten (in Verbindung mit Nutzerkennung und Passwort) geschützt.
Ab dem zweiten Quartal 2008 soll für diese mobilen Geräte und für Telearbeitsplätze eine Software zur Festplattenverschlüsselung in Verbindung mit der Authentifizierung mittels einer Chipkarte (Sig- naturCard Niedersachsen) zur Verfügung stehen. Es ist geplant, diese Software für mobile Geräte und Telearbeitsplätze in der Landesverwaltung verbindlich einzuführen. Für den Fall des Verlustes der Komponenten ist damit sichergestellt, dass die Daten nicht ausgelesen werden können. Mit Einführung dieser Technologie wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Zahl der mobilen Geräte und der Telearbeitsplätze tendenziell wächst. Diese Technologie kann ebenfalls auf stationären APC in den Dienststellen der Landesverwaltung eingesetzt werden, für die ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis definiert wurde.
Zu 1 und 2: Um die nachfolgenden Informationen unter quantitativen Gesichtspunkten adäquat bewerten zu können, werden die Größenordnungen der einzelnen Geräteklassen an dieser Stelle dargestellt. Gegenwärtig sind in der Landesverwaltung ca. 65 000 stationäre APC, ca. 8 000 Notebooks und ca. 11 000 Mobilfunktelefone im Einsatz. Nach Aussage des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikation Niedersachsen (LSKN) sind in den letzten fünf Jahren 116 APC und Notebooks, 13 PDAs und 34 Mobilfunktelefone in ei
nem Gesamtwert von ca. 80 000 Euro abhanden gekommen. Der Verlust dieser Geräte resultiert in erster Linie aus Diebstählen. Diese im Verhältnis zur Gesamtzahl relativ geringe Quote ist primär auf die praktizierten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen zurückzuführen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Zu 3: Nach Aussage des LSKN sind keine vertraulichen oder sicherheitsrelevanten Daten an die Öffentlichkeit gelangt.
Im November 2005 hat sich die Niedersächsische Landesregierung u. a. durch das hessische Justizministerium in Sachen Teilprivatisierung des Strafvollzugs beraten lassen. Der hessische Vertreter propagierte die Teilprivatisierung und betonte, dass in Hessen u. a. eine der „wirtschaftlichsten Justizvollzugsanstalten“ eröffnet würde. Seither macht sich auch die Niedersächsische Landesregierung auf den Weg zur Teilprivatisierung, wirbt immer noch mit der hessischen Power-Point-Präsentation auf der Internetseite des Justizministeriums und baut in Bremervörde eine JVA nach dem hessischen Vorbild. Die Realität hat jedoch den Glauben an die Wirtschaftlichkeit der Teilprivatisierung von Justizvollzugsanstalten in Hessen relativiert. So zeigen Medienberichte der letzten Wochen, dass im Vergleich mit einer staatlichen JVA in Hessen die Teilprivatisierung der JVA Hünfeld pro Haftplatz und Tag fast 4 Euro teurer ist. Niedersachsen setzt die Teilprivatisierung im Strafvollzug dessen ungeachtet fort: 2009 soll mit dem Bau in Bremervörde auf dem Gelände der ehemaligen Vörde-Kaserne begonnen werden, und 2012 soll die JVA den Betrieb aufnehmen. Auch Niedersachsen will durch die Teilprivatisierung Betriebskosten sparen. Durch die Betriebskostensteigerung des Vorzeigeprojekts in Hessen besteht die Gefahr, dass dieser Wunsch nicht in Erfüllung geht.
1. Rechnet die Landesregierung angesichts der Zahlen in Hessen für die JVA Hünfeld für die JVA Bremervörde immer noch mit einer Betriebskostenersparnis?
2. Wodurch können ganz konkret durch die Teilprivatisierung der JVA Bremervörde in welchen Bereichen Betriebskosten gespart werden, und wie hoch werden die Gesamtersparnisse pro Jahr zu einer vergleichbaren vollstaatlichen JVA sein?
3. Wird es durch die Teilprivatisierung zu Personalabbau oder sonstigen Standarteinschnitten kommen?
Am 19. April 2005 hat die Landesregierung als Teil des Arbeitsprogramms Verwaltungsmodernisierung - Phase II - den Modellversuch „PPP im Justizvollzug“ beschlossen. Im Rahmen dieses Modellvorhabens soll die Vergabe von Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb des nicht hoheitlichen Bereichs einer Justizvollzugsanstalt mit 300 Haftplätzen an einen privaten Partner geprüft werden.
Zu 1: Die Modellvorhaben JVA Hünfeld und JVA Bremervörde sind hinsichtlich der erzielbaren Wirtschaftlichkeitsvorteile nicht vergleichbar.
Bei der JVA Hünfeld werden lediglich private Dienst- und Serviceleistungen in den Betrieb einer staatlichen Vollzugsanstalt eingebunden. Planung, Bau und Finanzierung der JVA Hünfeld erfolgten im Rahmen einer konventionellen Beschaffungsmaßnahme. Es handelt sich bei der JVA Hünfeld daher nicht um ein ÖPP-Projekt im engeren Sinne. Das in ÖPP innewohnende Einsparpotenzial wird daher nur bedingt ausgeschöpft.
Bei der Errichtung und dem Betrieb der JVA Bremervörde sollen dagegen Planung, Finanzierung, Bau und auch umfangreiche betriebliche Leistungen der Justizvollzugsanstalt Bremervörde an einen privaten Partner vergeben werden. Zu den betrieblichen Leistungen gehören außer dem privaten Facility-Management auch Aufgaben des Dienstbetriebs im engeren Sinne, insbesondere im Bereich der Versorgung und Betreuung der Gefangenen. Erst diese Einbeziehung von möglichst vielen Lebenszyklusphasen, also von Planen über Bauen und Finanzieren bis zum (teilweisen) Betreiben der Justizvollzugsanstalt, erschließt das in ÖPP innewohnende Optimierungspotenzial.
Für die JVA Bremervörde liegt ein Wirtschaftlichkeitsvergleich des Unternehmens Westdeutsche Kommunal Consult GmbH (WestKC) vom 25. April 2007 zwischen einer konventionellen Realisierung und einer Realisierung im Rahmen einer ÖPPMaßnahme einschließlich Risikoanalyse vor. Danach ist davon auszugehen, dass die Realisierung der JVA Bremervörde in Öffentlich-Privater Partnerschaft bezogen auf das Gesamtvolumen ca. 6 bis 7 % wirtschaftlicher ist als die Eigenrealisierung. Eine abschließende Beurteilung ist erst nach Durchführung des Vergabeverfahrens möglich.
Zu 2: Im Rahmen einer Realisierung der JVA Bremervörde in ÖPP werden als prägende Faktoren der Wirtschaftlichkeit dieser Beschaffungsvariante die angesetzten Bau-, Bauunterhaltungs- und Betriebskostenvorteile definiert. In dem unter Ziffer 1 bereits erwähnten aktualisierten Wirtschaftlichkeitsvergleich von West KC wird von Bau- bzw. Bauunterhaltungskostenvorteil von 15 % und von einem Reinvestitionskostenvorteil von 12,5 % ausgegangen. Der Personalkostenvorteil wird mit 10 % angesetzt.
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei ÖPP-Projekten werden die Kosten der Eigenrealisierung mit den Kosten der ÖPP-Beschaffungsvariante verglichen. Das bedeutet nicht, dass die Tageshaftplatzkosten der JVA Bremervörde mit denen anderer Vollzugsanstalten verglichen werden. Ein solcher Vergleich wäre nicht aussagekräftig, da verschiedene Vollzuganstalten auch unterschiedlich in Bau, Ausstattung und dem Leistungsspektrum sind.
Zu 3: Nein. Ein Personalabbau ist nicht geplant, da die im niedersächsischen Justizvollzug geltenden Qualitätsstandards einzuhalten sind. Eine Teilprivatisierung würde nicht zu einem Personalabbau im Vergleich zu anderen Vollzugsanstalten führen. Im Falle der ÖPP-Realisierung würden etwa 40 % der Dienst- und Serviceleistungen, die keinen Eingriffs- und Zwangscharakter haben, auf den privaten Partner übertragen werden. Das heißt, es würde insgesamt nicht weniger Personal in der teilprivatisierten Anstalt arbeiten; Landespersonal wird lediglich durch Personal des privaten Partners ersetzt.
Sofern die JVA Bremervörde in der ÖPP-Variante realisiert wird, kommt es nicht zu Minderungen der im Niedersächsischen Justizvollzug geltenden Standards. Die Ausschreibungsunterlagen und Verträge mit dem Privaten werden so ausgestaltet sein, dass die üblichen Standards eingehalten werden müssen.
In Niedersachsen sind ca. 30 Schullandheime seit vielen Jahren tätig, um ergänzend zum Unterricht an den Schulen wichtige Fähigkeiten
und Erfahrungen im Bereich des sozialen Miteinanders, der Persönlichkeitsentwicklung und des ganzheitlichen Lernens durch praktisches Handeln zu vermitteln. Sie sind aufgrund ihrer Entstehungsgeschichte über ihre freigemeinnützigen Trägervereine häufig an einzelne Schulen angebunden und können auf die Bedürfnisse ihrer schulischen Belegungsgruppen damit auf besondere Weise reagieren.
Seit Anfang der 90er-Jahre profitieren Jugendliche auch von der qualifizierten Arbeit der Umweltstationen in Schullandheimen. Der mehrtägige Aufenthalt in den Heimen ermöglicht den Schülerinnen und Schülern die Entdeckung neuer Fähigkeiten, die im schulischen Unterricht manchmal verborgen bleiben. Damit lernen und „zusammen leben“ gelingen, ist ein großes Maß an Planung, Organisation und Teamfähigkeit vonnöten - Erfahrungen, die für junge Menschen von großer pädagogischer Bedeutung sind und in vielen Familien nicht mehr erlebt werden können.
Schullandheime haben zumeist einen ehrenamtlich arbeitenden Trägerverein. Sie müssen ihre laufenden Kosten aus den Teilnehmerbeiträgen decken und sind für Investitionsmaßnahmen neben den von ihnen eingeworbenen Spenden auch auf weitere finanzielle Unterstützung angewiesen. Ein großer Teil der Schullandheime in Niedersachsen hat wegen der relativ alten Bausubstanz einen hohen Sanierungsbedarf, zum Teil stammen die Häuser aus der pädagogischen Reformbewegung der 20erJahre. Für bauliche Maßnahmen hat das Land in den vergangenen Jahren jeweils relativ geringe Summen zur Verfügung gestellt, die im Kultushaushalt nicht detailliert aufgeschlüsselt sind.
2. Mit welchen Summen hat die Landesregierung in den Haushaltsjahren 2006 und 2007 welche Schullandheime unterstützt, und welche Schullandheime können im laufenden Haushaltsjahr welche Mittel erwarten?
3. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass die wichtige Arbeit der Schullandheime pädagogisch und finanziell abgesichert und fortgeführt werden kann (z. B. durch Investiti- onsprogramme zur energetischen Sanierung)?
Durch den Aufenthalt von Schulklassen und anderen schulischen Gruppen in Schullandheimen können Unterricht und Erziehung in günstiger Weise miteinander verbunden werden. Schullandheime sind eine ideale Stätte, situationsbezogenen, fächerübergreifenden projektorientierten Unterricht zu praktizieren. In Schullandheimen können Lerninhalte aus dem „normalen“ Schulunterricht vertieft, durch praktisches Tun veranschaulicht und in ei
nen fächerübergreifenden Rahmen gestellt werden. Ebenso kann man Vorhaben künstlerischer, musischer und technischer Art realisieren, für die am Schulort die Voraussetzungen nicht in gleich günstiger Weise gegeben sind.
Ein Schullandheimaufenthalt bietet gute Voraussetzungen, um soziale Erfahrungen zu sammeln, die Klassengemeinschaft zu stärken und das Lehrer-Schüler-Verhältnis zu verbessern.
Zu 1: Im Schullandheim können unterrichtliche Themen und pädagogische Aufgaben in eine lebendige Erfahrung sozialen Lernens eingebunden werden. Die Fähigkeiten zur Teamarbeit und zur Arbeitsorganisation werden erfahrbar. Verantwortung, Kooperation und Solidarität, aber auch Selbstbeherrschung und Konfliktfähigkeit werden erlebt. Dies wirkt im Alltag weiter und fördert zukünftige Lernprozesse. Für die Landesregierung haben Schullandheime als ergänzende Lernorte zur Schule deshalb einen unverändert hohen Stellenwert.
Zu 2: Seitens des Kultusministeriums ist die allgemeine Gewährung von Zuwendungen an Träger von Schullandheimen letztmalig im Haushaltsjahr 1996 erfolgt. Allerdings sind im Bereich Umweltbildung im Lernortverbund Schule-Schullandheim fünf niedersächsische Schullandheime mit personeller und finanzieller Unterstützung durch das Kultusministerium als Regionale Umweltstationen eingerichtet. Bei ihrer Ausstattung sind die spezifischen Bedingungen der jeweiligen Standorte berücksichtigt; denn in den Regionalen Umweltstationen werden Material und Personal vorgehalten, das auch den übrigen Schullandheimen der jeweiligen Region zur Verfügung steht.
Darüber hinaus sind den Regionalen Umweltstationen - über die Gewährung von Anrechnungsstunden - „Landheimlehrkräfte“ zugeordnet, in der Regel Lehrkräfte der jeweiligen Trägerschulen, die weitere umweltpädagogische Vorhaben und Projekte entwickeln, erproben und dokumentieren sowie Fortbildungskurse für andere Lehrkräfte anbieten.
Für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau von Jugendfreizeit- und zentralen Tagungsstätten einschließlich entsprechend genutzter Schullandheime stehen im Einzelplan 05 (MS) seit 2006 Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 76 150 Euro zur
Verfügung. Daraus werden vorrangig Einrichtungen gefördert, welche die Zielsetzungen der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII erfüllen oder ihnen möglichst nahekommen.
Im Haushaltsjahr 2006 wurde dem Schullandheim Bredenbeck eine Zuwendung in Höhe von 5 500 Euro bewilligt.