Zu 3: Im sogenannten Schulfahrtenerlass finden Schullandheimaufenthalte wegen ihrer besonderen pädagogischen Bedeutung eine besondere Erwähnung und Unterstützung. Darüber hinaus bietet das Kultusministerium mit dem Internetportal „Schule entdeckt Niedersachsen“ den Schulen in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern Informationen zu Reise- und Bildungszielen in Niedersachsen an und lädt Schulen ein, Niedersachsen als Reise- und Bildungsland zu entdecken. In dem Reiseatlas sind fast alle Schullandheime, alle Jugendherbergen, viele Freizeit- und Kultureinrichtungen und viele Museen aufgelistet. Mit dem Portal wird den Schulen ein Angebot gemacht, das sowohl die Organisation von Klassenfahrten und Klassenausflügen als auch die Auswahl von außerschulischen Lernorten erleichtert. Ferner besteht für die Träger der Schullandheime die Möglichkeit, im Schulverwaltungsblatt ihre Angebote bekannt zu machen und ihren Nutzerkreis direkt anzusprechen.
Spezielle Investitionsprogramme für Schullandheime sind von der Landesregierung derzeit nicht beabsichtigt. Den Trägern der Einrichtungen bleibt es unbenommen, sich um Fördermittel aus anderen, allgemeinen Programmen zu bemühen.
Zum wiederholten Mal kommt es in Niedersachsen zur Aussaat gentechnisch verunreinigten Saatguts. In der Stadtgemeinde Westerstede in Torsholt, Kreis Ammerland, wurde in dieser Anbauperiode gentechnisch verunreinigtes Maissaatgut unwillentlich ausgesät. Die amtliche Beseitigung der aufgelaufenen Saat fand in der 20./21. Maiwoche statt.
Wie immer in solchen Fällen besteht die Befürchtung, dass es über die Auslieferung und Aussaat gentechnisch verunreinigten Saatguts zu einer schleichenden, nicht kontrollierten Verbreitung gentechnisch veränderter Nutzpflanzen und zu einer Auskreuzung gentechnisch veränderter Erbeigenschaften auf Wildpflanzen kommt.
1. Woher stammt das Saatgut, mit welchem gentechnisch verändertem Konstrukt war es in welcher Höhe verunreinigt, und wie viele Landwirte waren insgesamt in welchen Bundesländern von der Auslieferung betroffen?
2. Wie wurde die Verunreinigung festgestellt, und welche Schritte sind im Einzelnen von welchen Behörden eingeleitet worden (einschließ- lich der Information kommunaler Stellen, der anliegenden Nachbarn, der Folgemaßnahmen usw.), um die ungesetzliche Aussaat gentechnisch veränderter Organismen (GVO) unschädlich zu beseitigen?
3. Gibt es eine Garantie der kontrollierenden Behörde für den betroffenen Landwirt, dass seine infrage stehenden Flächen GVO-frei sind, und wie ist die Entschädigungsfrage geregelt?
Am 25. April 2008 wurde das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (MU) informiert, dass im Rahmen der Saatgutüberwachung in Brandenburg GVO-Anteile in einer Partie Maissaatgut gefunden wurden. Betroffen waren 1 350 Einheiten mit Anteilen unter 0,1 % des Konstrukts BT11 (Insekten- und Herbizidresistenz). Für das Konstrukt besteht die Zulassung in Futter- und Lebensmitteln, aber keine Zulassung als Saatgut; ein Anbau ist daher verboten. Betroffene Länder waren neben Niedersachsen Mecklenburg-Vorpommern, Bayern sowie durch den Firmensitz des Saatgutunternehmens Nordrhein-Westfalen. Die betroffene Partie wurde von der Saatgutfirma zurückgeholt, jedoch waren bereits ca. 15 % der Einheiten ausgesät.
Die betroffenen Länder haben die notwendigen Maßnahmen untereinander abgestimmt. Die Saatgutfirma hat nach Abstimmung der erforderlichen Kontrollschritte die Vernichtung der ausgesäten Einheiten durch die Landwirte veranlasst. MU und das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (ML) haben sich hierzu fachlich abgestimmt und die Durchführung im Vollzug kontrolliert. Diese Vorgehensweise wurde auch in den anderen betroffenen Ländern gewählt, weil dadurch unverzüglich die notwendigen Maßnahmen vollzogen und überwacht werden konnten.
Zu 1: Das Saatgut stammt von einer Saatgutfirma mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Bei dem Konstrukt handelt es sich um BT11, welches in Futter- und Lebensmitteln in der EU zugelassen ist. Im Rahmen des noch nicht abgeschlossenen Genehmigungsverfahrens für den Anbau von BT11-Mais liegt eine positive Stellungnahme der zuständigen European Food Safety Authority (EFSA) vor. Eine Beeinträchtigung der Umwelt gehe hiernach vom Anbau von BT11-Mais nicht aus.
Der Anteil von BT11 in dem Maissaatgut lässt sich nicht quantifizieren, da er nahe der Nachweisgrenze von 0,03 % Anteilen liegt. Eine Quantifizierung wäre etwa ab einem Anteil von 0,1 % möglich. Zwischen diesen beiden Werten wird sich der tatsächliche Wert bewegen.
In Niedersachsen sind sechs Landwirte, in Bayern vier Landwirte und in Mecklenburg- Vorpommern ein Landwirt betroffen.
Zu 2 und 3: Die Verunreinigung der Partie des Maissaatgutes wurde durch das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung des Landes Brandenburg festgestellt, und die betroffene Saatgutfirma sowie die Länder wurden am 25. April 2008 informiert. Dass es sich um geringe Spuren handelte, wurde am 5. Mai 2008 durch Brandenburg definitiv bestätigt.
Vorbehaltlich des noch ausstehenden abschließenden Ergebnisses aus Brandenburg leitete die Saatgutfirma eine Rückholaktion des Saatguts auf Empfehlung durch die zuständige Behörde in NRW (Sitz der Firma) ein.
Nach der für den Vollzug erforderlichen Vorklärung durch Nachverfolgung der Handelskette bis zur Benennung der einzelnen betroffenen Landwirte durch die Saatgutfirma wurden bis zum 9. Mai
2008 unter den betroffenen Ländern (Niedersach- sen, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Nord- rhein-Westfalen) die notwendigen Maßnahmen für die Vernichtung des ausgesäten Maissaatgutes abgestimmt. In Niedersachsen erfolgte dieses durch MU in Abstimmung mit ML und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK). Die Firma veranlasste daraufhin von sich aus die Durchführung der notwendigen Maßnahmen zur Vernichtung der ausgesäten Einheiten durch die Landwirte.
In Torsholt wurden am 13. Mai 2008 durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg (GAA- OL) und die LWK die Maßnahmen mit dem Landwirt vor Ort besprochen. Am 14. Mai wurde der aufgelaufene Mais auf der Fläche mit einem Totalherbizid gespritzt. Am 19. Mai wurde die Wirkung der Behandlung durch die LWK festgestellt, bestätigt, die Fläche anschließend umgebrochen und nach Vorgabe neu bestellt. Nach schriftlicher Bestätigung gegenüber dem GAA-OL durch den Landwirt über die durchgeführten Maßnahmen wird eine abschließende Kontrolle erfolgen.
Die durchgeführten Maßnahmen stellen die fachlich abgestimmte Vorgehensweise zur sicheren Vernichtung der ausgesäten Einheiten der betroffenen Partie des Maissaatgutes durch die Landwirte dar. Ob sich die Frage einer Entschädigung stellt, wird zwischen den betroffenen Landwirten und der Saatgutfirma zu klären sein.
Zst.Name Mo-So 00/99 Mo-So 01/00 Mo-So 02/01 Mo-So 03/02 Mo-So 04/03 Mo-So 05/04 Mo-So 06/05 Mo-So 07/06
BAB 27 Kfz/d Stotel 26.558 0,9 26.186 -1,4 25.935 -1,0 25.830 -0,4 24.922 -3,5 24.231 -2,8 24.604 1,5 25.403 3,2
BAB 27 SV/d Stotel 4.751 -2,0 3.806 -19,9 3.870 1,7 3.790 -2,1 3.523 -7,1 3.051 -13,4 3.383 8,3 3.679 8,8
Nordholz 12.404 -2,1 12.274 -1,0 12.224 -0,4 12.405 1,5 12.015 -3,1 11.971 -0,4 11.980 0,1 12.258 2,3
Altenbr uch 11.831 -2,4 11.865 0,3 12.012 1,2 11.979 -0,3 11.612 -3,1 11.444 -1,4 11.515 0,6 11.625 1,0