Die Löscharbeiten am Reaktor 3 sind abgebrochen worden. Der Versuch, vom Hubschrauber aus Wasser zur Kühlung einzubringen, ist wegen Eigengefährdung der Helfer abgebrochen worden.
Man muss sich das einmal vorstellen: Wie will man eigentlich entscheiden, wer in einer solchen Situation zum Löschen eingesetzt wird? Wie will man entscheiden, welche Personen in einer solchen Situation im Kraftwerk noch arbeiten können?
Russland hat damals als Liquidatoren Menschen eingesetzt, die irgendwo in Sibirien gelebt oder gearbeitet haben und nicht wussten, wohin man sie schickt, denen man nicht gesagt hat, was sie dort tun sollen und welchen Gefahren sie ausgesetzt sind.
Aber ich frage Sie: Wie will man das in einer Demokratie machen? Wie will man das in einem Land machen, in dem die Menschen sich nicht so hinters Licht führen lassen wie damals, 1986, in Russland?
Wir diskutieren in Deutschland ganz banale Dinge. Auch da spielt die Sicherheit eine unglaubliche Rolle. Mit Herrn Bode haben wir z. B. darüber gestritten, ob der neue Autobahntunnel an der A 38 für Gefahrgut freigegeben werden sollte. Die Freigabe erfolgte erst, nachdem klar war, dass die Feuerwehren die entsprechende Ausrüstung und Ausbildung bekommen, dass die notwendigen Maßnahmen in der Praxis auch tatsächlich umgesetzt und finanziert werden können.
Ich sage Ihnen ganz deutlich, Herr Langspecht: Für den Betrieb von Atomkraftwerken gibt es diese Vorsorge nicht. Wir sehen das jetzt in Japan. Japan ist nicht irgendein Land. Es ist ein hochentwickeltes Land, das für einen solchen Notfall, für eine solche Katastrophe keine Vorsorge getroffen hat.
Wir lesen in den Berichten des BMU, dass mit Abwasserpumpen und Feuerlöschpumpen Wasser in die Abklingbecken gepumpt wurde. Das ist der technische Stand, auf den wir hier innerhalb weniger Tage zurückgefallen sind!
Meine Damen und Herren, das erfordert ein Nachdenken, welches über das hinausgeht, was wir heute hier gehört haben.
Ich will an den Juni 1986 erinnern. Im Juni 1986 hat Erwin Teufel, damals Ministerpräsident in Baden-Württemberg, vor dem baden-württembergischen Landtag eine nachdenkliche Rede gehalten. Darin hat er gesagt:
1986! Das war unter dem Eindruck der damaligen Katastrophe. Aber wir wissen auch: BadenWürttemberg war einer der Hardliner, die in den letzten Monaten und Jahren dafür gekämpft haben, die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken durchzusetzen.
Meine Damen und Herren, deshalb erwarten wir nicht Reden, sondern Taten. Wir wollen nicht noch einmal das erleben, was 1986 passiert ist.
Herr Dürr, in diesem Zusammenhang ist es ganz entscheidend, dass die Ansätze auch gelebt werden und dass jetzt die Entscheidungen auch getroffen werden. Da reicht es nicht, wenn der Minis
ter sich ein neues Jackett anzieht und darunter noch das alte T-Shirt „Kernkraft - kerngesund“ trägt. Wenn der Wandel in der Energiepolitik wirklich kommen soll, dann muss diese Regierung ihn verkörpern - auch in den Personen. Wenn es Personen gibt, die das nicht wollen oder nicht können, dann müssen sie ihren Hut nehmen, meine Damen und Herren.
Ich will noch etwas zu Ihnen sagen, Herr Dürr. Es ist eine Irreführung der Öffentlichkeit, wenn Sie hier behaupten, Sie hätten die Sicherheitsanforderungen an den Betrieb von Kernkraftwerken verschärft.
Der Stand von Wissenschaft und Technik, das ist der Maßstab. Sie haben eine Formulierung, eine juristische Spitzfindigkeit, ins Atomgesetz eingefügt, die das Sicherheitsniveau abgeschwächt hat.
Meine Damen und Herren, wenn wir jetzt über Sicherheitsfragen reden, dann ist es doch eine Selbstverständlichkeit, dass wir das neue Kerntechnische Regelwerk anwenden.
Dieses Kerntechnische Regelwerk muss nur vom Bundesumweltminister im Bundesanzeiger veröffentlicht werden; dann gilt es für alle Betreiber in Niedersachsen, für alle Betreiber in Deutschland.
Man konnte gerade heute Morgen in einer E-Mail lesen, dass sich die Bundesländer gegen die Anwendung des neuen Kerntechnischen Regelwerks sträuben.
(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN - Detlef Tanke [SPD]: Das ist eine aus- gestreckte Hand, Herr Dürr!)
Wird das neue Kerntechnische Regelwerk angewendet? Wird es im Bundesanzeiger veröffentlicht? Wann passiert das, heute oder morgen?
Das ist die Frage der Zeit, die auf der Tagesordnung steht. Um diese Frage können Sie sich nicht herumdrücken.
Was heißt eigentlich „ideologiefrei“, Herr Dürr? „Ideologiefrei“ heißt für mich, dass das Primat der Politik gilt, dass die demokratischen Spielregeln gelten, dass das Parlament die Gesetze beschließt. Das heißt eben auch: Rücknahme der Laufzeitverlängerung jetzt.
Es gibt zwei Wege, dieses Gesetz aufzuheben. Die eine Möglichkeit wäre, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz für verfassungswidrig erklärt, weil der Bundesrat nie zugestimmt hat. Die andere Möglichkeit ist, dass das Parlament selber diesen Passus im Gesetz wieder aufhebt.
Der zweite Weg geht schneller. Deshalb ist es das Gebot der Stunde, dass sich das Land Niedersachsen am Freitag im Bundesrat zu dieser Frage verhält.
Meine Damen und Herren, diese Frage steht am Freitag dieser Woche auf der Tagesordnung des Bundesrates. Das wird die erste Nagelprobe, die diese Regierung zu bestehen hat.
(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN - Hans- Jürgen Klein [GRÜNE]: Das ist eine der leichteren Übungen!)
Meine Damen und Herren, Herr Mappus und Herr Söder haben gestern erklärt, dass Neckarwestheim I und Isar I dauerhaft vom Netz gehen sollen. Ich erwarte, dass diese Landesregierung noch in dieser Debatte eine ähnliche Aussage zum Atomkraftwerk Unterweser in Niedersachsen macht.
Ich will an das Gutachten über die Möglichkeit von Unfällen im Atomkraftwerk Esenshamm an der Unterweser erinnern. Dort ist im Rahmen des Entwurfs des Kerntechnischen Ausschusses überprüft worden, wie es mit der Sturmflutgefahr an diesem Kraftwerk aussieht. Den Pegel des 10 000-jährigen Hochwassers, der dort zugrunde gelegt werden sollte, haben die Wissenschaftler mit 6,90 m ermittelt. Darauf kommt der Sicherheitsaufschlag auf das Bemessungshochwasser von 0,80 m für den Wellenauflauf bei Sturmfluten. Sturmflut und Tidehochwasser sind also der Maßstab. Damit sind die Wissenschaftler auf 7,70 m Deichhöhe gekommen.
Sie wissen aber auch, dass das Gelände, auf dem das Atomkraftwerk Esenshamm steht, hinter einem Schutzdeich liegt, der nur eine Höhe von 7,10 m hat. Da fehlen schon heute 60 cm.
Bislang hat man diesen Entwurf des Kerntechnischen Ausschusses nicht angewendet. Es ist jetzt an der Zeit, die Konsequenzen daraus zu ziehen. Herr Sander, daran führt kein Weg vorbei.
Ein weiterer Punkt: Krümmel. Krümmel liegt zwar nicht in Niedersachsen, aber nur einen Steinwurf von Niedersachsen entfernt. Wir haben alle erlebt, was in Krümmel passiert ist. Wir haben erlebt, wie unfähig der Vorstand von Vattenfall, Herr Professor Thomauske - der sich gestern im ZDF noch vehement für den Weiterbetrieb von Atomkraftwerken eingesetzt hat -, war, den Reaktor zu beherrschen und bei dem Brand im Generator sicherzustellen, dass die Bevölkerung angemessen und vollständig informiert wird und dass die Polizei und die Feuerwehr ordentlich informiert werden.
All das hat dazu geführt, dass Herr Thomauske sogar von Vattenfall entlassen wurde. Heute sitzt er auf einem Stiftungslehrstuhl der RheinischWestfälischen Elektrizitätswerke, RWE, in Aachen. Das sind die Karrieren, die ich an dieser Stelle liebe, meine Damen und Herren, und mit denen es jetzt endlich vorbei sein muss!
Herr Langspecht, ich will noch einen Satz zu Ihnen sagen. Im Jahr 2008 und im Jahr 2009 hat Deutschland viel Strom exportiert. Der Export entsprach ungefähr dem Volumen, das sechs, sieben oder acht Kernkraftwerke produzieren. Deshalb wird zwar vielleicht die Exportquote sinken; das