Die Rückförderquote von Frac-Flüssigkeit beträgt bei der Bohrung Damme 3 bislang 23 %. Eine Erdgasförderung wurde noch nicht aufgenommen.
sergewinnungsgebiet oder Vorranggebiet für die Wasserversorgung. Auch im Abstrom der Bohrstellen in Damme befinden sich keine Wasserschutzgebiete, Wassergewinnungsanlagen oder Vorranggebiete. Eine Beeinträchtigung von zur Trinkwassergewinnung genutztem oder vorgesehenem Grundwasser ist daher nicht zu befürchten. Damit sind auch keine Kontrollen des Grundwassers im Hinblick auf die Trinkwassernutzung notwendig.
Zu 3: Die durch das Hydraulic Fracturing in Damme untersuchten Gesteinsformationen sind durch mindestens 800 m mächtige geringleitende Gesteine abgedeckt und dadurch von den darüber liegenden Grundwasserleitern getrennt. Die geringleitenden Gesteine erfüllen die Eigenschaften einer geologischen Barriere und sind nach derzeitigem Kenntnisstand ungestört. Eine Passage von Stoffen aus der mittels Frac-Maßnahmen untersuchten Gesteinsformation durch die geologische Barriere hindurch in darüber liegende Grundwasserleiter ist damit hydrogeologisch nicht zu besorgen. An der Bohrung selber stellen mehrere technische Barrieren sicher, dass während und im Anschluss an die Frac-Arbeiten keine Stoffe aus der untersuchten Formation unkontrolliert austreten können. Der Bohrplatz selber ist gegen austretende Flüssigkeiten versiegelt und mit einer separaten Auffang- und Entsorgungsvorrichtung versehen.
In ihrem derzeitigen Zustand ist die Bohrung Damme 3 entsprechend den Vorschriften eingeschlossen und drucküberwacht. Damit ist eine sachgerechte Überwachung bis zur weiteren Entscheidung über die Bohrung gewährleistet. Im Umfeld der Bohrung Damme 3 werden von ExxonMobil derzeit unter Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen auch Grundwassermessstellen eingerichtet.
An der Volkshochschule Oldenburg unterrichtete der türkischstämmige Unternehmer Yakup Castur einen Kurs „Einblicke in den gelebten Islam“. Dieser Unterricht fand in der Moschee der Türkisch-Islamischen Gemeinde zu Oldenburg statt. Herr Castur ist in dieser Gemeinde der Beauftragte für den Dialog zwischen den Religionen.
Der Nordwest-Zeitung vom 19. Februar 2011 war zu entnehmen, dass Herr Castur im Rahmen seines Unterrichts ein Lehrbuch verwendete, das vom Verfassungsschutz des Landes Brandenburg als „verfassungsfeindlich, sexistisch und frauenfeindlich“ eingestuft wird. Die Brandenburger Verfassungsschützer warnen vor der Verwendung dieses „islam-extremistischen“ Buches. In diesem Buch wird u. a. der Einklang von Religion und Gesetzgebung als Grundlage der Existenz eines Muslim verstanden. Würde man diese Grundlage verletzen, soll ein Muslim versuchen, sich diesen Einklang durch Verteidigung zu erhalten. Der Verfassungsschutz in Brandenburg sieht hierin einen Aufruf zur Gewalt.
Der Verfasser des Lehrbuches wirbt auf seiner Internetseite für dessen Verwendung und bezieht sich ausdrücklich auf die Unterrichtsstunden des Yakup Castur an der Volkshochschule in Oldenburg.
1. Teilt die Landesregierung die Rechtsauffassung des Verfassungsschutzes in Brandenburg, dass es sich bei dem verwendeten Lehrbuch um ein verfassungsfeindliches, sexistisches und frauenfeindliches Werk handelt?
2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung eingeleitet, um die Verwendung eines solchen als verfassungsfeindlich eingestuften Lehrbuchs an der Volkshochschule in Oldenburg zu unterbinden?
3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um künftig extremistischen Unterricht an niedersächsischen Volkshochschulen zu verhindern?
Erste Hinweise auf die mögliche Verwendung von extremistischem Lehrmaterial an der Volkshochschule Oldenburg haben sich durch Internetrecherche der Verfassungsschutzbehörden ergeben. So fand sich auf der von einem in NordrheinWestfalen ansässigen Verein betriebenen Homepage der konkrete Hinweis auf bereits durchgeführte VHS-Kurse in Oldenburg sowie den Kursleiter, Herrn Yakup Castur. Die in Rede stehende Publikation „Das Lehrbuch - Einführung in den Islam speziell für Volkshochschulen“ wurde zugleich zum kostenlosen Download angeboten und die Anregung ausgesprochen, derartige Kurse auch an anderen Volkshochschulen zu initialisieren. Herr Castur wurde hierbei als Ansprechpartner für Hilfestellungen bei der Gestaltung der Kurse benannt.
Nach Bekanntwerden des Sachverhaltes hat die Verfassungsschutzbehörde Niedersachsen umgehend Kontakt mit der Volkshochschule Oldenburg aufgenommen und auf die mögliche Verwendung eines mit dem Markenzeichen der Volkshochschu
len versehenen und von dritter Seite bereitgestellten Lehrbuchs hingewiesen. Bei dem Erstkontakt wurde zudem darauf aufmerksam gemacht, dass der Betreiber der Internetseite, auf der das Buch zum Download angeboten wurde, Verlinkungen zu Vorträgen von Predigern aus dem salafistischen Spektrum (u. a. Pierre Vogel) vornimmt und somit tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorhandensein extremistischer Inhalte vorlägen. Im weiteren Verfahren wurde der Volkshochschule Oldenburg ein bewertender Vermerk zu den Inhalten des Lehrbuchs zur Verfügung gestellt. Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur wurde zeitgleich über den Vorgang in Kenntnis gesetzt.
Im Rahmen der Sensibilisierung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörde weder auf die Person des Dozenten, Herrn Castur, noch auf den geplanten Veranstaltungsort - die Moschee der Türkisch-Islamischen Gemeinde in Oldenburg - bezogen. Erkenntnisse hinsichtlich extremistischer Inhalte ergaben sich vielmehr allein aus den Inhalten der möglicherweise für eine Verwendung in Kursen zum Kennenlernen des Islams vorgesehenen Publikation.
Laut Presseinformation vom 19. Februar 2011 hat die Volkshochschule Oldenburg die für März 2011 geplante Veranstaltung „Islam. Einblicke in den gelebten Islam“ daraufhin bis zur vollständigen Klärung des Sachverhaltes ausgesetzt.
Zu 1 bis 3: Die Publikation „Das Lehrbuch - Einführung in den Islam speziell für Volkshochschulen“ enthält Lehrinhalte, die im Widerspruch zu den Prinzipien der Religionsfreiheit, der Trennung von Staat und Religion und der Gleichberechtigung von Mann und Frau stehen. Mit den Lehrinhalten wird das Ziel verfolgt, ein salafistisch geprägtes Islamverständnis und Weltbild in die Gesellschaft hineinzutragen. Wesentliche Inhalte des Lehrbuchs sind somit als extremistisch zu bewerten.
Die Verfassungsschutzbehörde Niedersachsen hat die Volkshochschule Oldenburg, den Landesverband der Volkshochschulen sowie das für Fragen der Erwachsenenbildung zuständige Ministerium für Wissenschaft und Kultur frühzeitig sensibilisiert. Die Volkshochschule Oldenburg hat als freier Träger der Erwachsenenbildung auf der Basis der durch die Verfassungsschutzbehörde Niedersachsen zur Verfügung gestellten Materialien eigenver
antwortlich die erforderlichen Schritte zur Unterbindung der Verwendung extremistischen Unterrichtsmaterials in die Wege geleitet.
Der islamistische Extremismus stellt derzeit eine der wesentlichen Bedrohungen für die freiheitliche demokratische Grundordnung dar. Islamisten nutzen die verschiedensten Kommunikationsmöglichkeiten für die Verbreitung extremistischen Gedankenguts. Der Versuch, extremistische Lehrinhalte in Bereichen der Erwachsenenbildung einzubringen, stellt ein Novum dar und macht erneut deutlich, dass dem Phänomen nur mit einem ganzheitlichen Bekämpfungsansatz wirkungsvoll begegnet werden kann. Hierzu gehört neben den umfassenden Maßnahmen der Sicherheitsbehörden auch eine Sensibilisierung aller behördlichen und gesellschaftlichen Akteure, die aufgrund ihrer Aufgabenstellung die Möglichkeit haben, extremistische Tendenzen und Radikalisierungsprozesse frühzeitig zu erkennen. Damit kommt auch den Bildungseinrichtungen sowohl im schulischen Bereich als auch in der Erwachsenenbildung eine wichtige Rolle zu. Diesen Ansatz verfolgt die Landesregierung auch in der vom Ministerium für Inneres und Sport eingerichteten Projektgruppe Antiradikalisierung. Die Projektgruppe unter Leitung der Verfassungsschutzabteilung hat den Auftrag, bis September 2011 ein Handlungskonzept zu entwickeln, das die Grundlage für zukünftige Maßnahmen schafft, mit denen die Prävention im Bereich des islamistischen Extremismus und Terrorismus optimiert werden soll.
- Sensibilisierung: Behörden, gesellschaftliche Akteure und muslimisch geprägte Multiplikatoren (z. B. Imame) sollen für die Gefahren des islamistischen Extremismus/Terrorismus sensibilisiert und für eine präventive Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden gewonnen werden.
- Immunisierung: Vor allem junge Muslime sollen gegen extremistische Einflüsse, z. B. in der elektronischen Medienwelt, besser immunisiert werden.
- Früherkennung: Islamistische Radikalisierungsprozesse sollen in der Gesellschaft besser erkannt und entschärft werden.
- Deradikalisierung: Die Möglichkeiten, gefährdete Personen von einer weiteren Radikalisierung abzuhalten bzw. ausstiegswillige Personen aus extremistischen/terroristischen Strukturen heraus
Das zu erstellende Handlungskonzept wird muslimische Gemeinden und lokale Behörden dabei unterstützen, frühzeitig Radikalisierungsprozesse erkennen und diese im Rahmen von Präventionspartnerschaften mit den Sicherheitsbehörden entgegenwirken zu können.