Protokoll der Sitzung vom 17.03.2011

Das zu erstellende Handlungskonzept wird muslimische Gemeinden und lokale Behörden dabei unterstützen, frühzeitig Radikalisierungsprozesse erkennen und diese im Rahmen von Präventionspartnerschaften mit den Sicherheitsbehörden entgegenwirken zu können.

Es ist davon auszugehen, dass die von der Landesregierung initiierten Maßnahmen auch dazu geeignet sind, extremistische Einflussnahme an Einrichtungen der Erwachsenenbildung frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden.

Zudem sind die nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG) anerkannten und geförderten Einrichtungen gemäß § 10 Abs. 1 gehalten, im Rahmen der Qualitätssicherung und -entwicklung vor der Verpflichtung neuer Dozenten deren pädagogische Eignung sowie ihre Kurskonzeptionen zu prüfen. Mit dieser Prüfung wird sichergestellt, dass die Qualität der in der Erwachsenenbildung durchgeführten rund 3,5 Millionen Unterrichtsstunden pro Jahr in der Erwachsenenbildung gewährleistet werden kann.

Anlage 6

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 7 der Abg. Petra Emmerich-Kopatsch (SPD)

Grube Morgenstern - Was weiß die Landesregierung?

Bei dem Gelände der ehemaligen Grube Morgenstern handelt es sich um einen ehemaligen Tagebau im Bereich des Salzgitterschen Höhenzuges. Parallel zur Ausbeutung des Tagebaues wurden Stollen und Strecken aufgefahren, die sich über den gesamten Höhenzug bis nach Salzgitter Bad erstrecken.

In der Grube Morgenstern wurde ab ca. 1955 ungeordnet Hausmüll abgelagert. Parallel dazu betrieb das Ehepaar Florentz von 1963 bis 1968 im Bereich der ehemaligen Bergbauanlagen einen Entsorgungsbetrieb für Chemikalienabfälle. Dabei kam es im großen Stil zur Verkippung von Fässern, anderen Gebinden und der direkten Verklappung von flüssigen Chemieabfällen in den Tagebau. Am 22. November 1970 kam es im Tagebau zum Großbrand des Fasslagers. Die Löscharbeiten dauerten bis zum Januar 1971 an.

ln der Generalplanung „Abfallbeseitigung“ hat die niedersächsische Wasserwirtschaftsverwaltung den Tagebau der Grube Morgenstern als

zentrale Deponie im Nordharz, Landkreis Goslar, vorgesehen (Zitat aus dem Gutachten zur Erkundung der Grube Morgenstern des Leicht- weiß-Instituts, 1. Dezember 1972). lm Rahmen dieser Überlegungen zur Errichtung einer HMD wurden ein Gutachten von Dr. Kolbe zur Geohydrologie Morgenstern (1. Januar 1972) und das o. g. Gutachten erstellt. Danach wurde die Grube Morgenstern trotz der darin beschriebenen „Altlast Florentz“ als grundsätzlich geeigneter Deponiestandort angesehen. Der Präsident des niedersächsischen Verwaltungsbezirkes Braunschweig erließ am 30. Januar 1976 den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung einer geordneten Hausmülldeponie auf dem ehemaligen Bergwerksgelände der Grube Morgenstern. Der Landkreis Goslar als damals zuständiger öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (Amt 70, Betrieb für Abfallwirtschaft) pachtete mit Vertrag vom 23. August 1976 den restlichen Bereich der Fläche Florentz/Morgenstern vom Land, um in Durchführung des Planfeststellungsbeschlusses darauf die geordnete Abfallentsorgungsanlage Morgenstern zu errichten. Diese Deponie wurde von 1976 bis 1993 betrieben.

Nach Aktenlage sind sowohl vor der Planfeststellung als auch während des Betriebs der Hausmülldeponie bis 1986 alle noch in irgendeiner Form erreichbaren Fässer des Betriebes Florentz entfernt und entsorgt worden. Nach derzeitiger Kenntnislage ist aber nicht auszuschließen, dass unterhalb der Basisabdichtung der Hausmülldeponie im Tage- oder Untertagebau noch Fässer oder Chemikalien in loser Form vorhanden sind.

Die von Herrn Landrat Manke gebildete Projektgruppe Morgenstern leistete neben ersten Recherchen sowie erforderlich gewordenen Gefahrenabwehrmaßnahmen ferner die Suche nach kompetenten fachlichen Partnern, um den Vorgaben des Projektauftrages entsprechend eine Strategieplanung für den Gesamtstandort zu entwerfen. Die gemeinsam erarbeitete Strategieplanung wurde am Montag, den 14. Februar 2011, dem Beirat Morgenstern und tags darauf dem Verwaltungsrat der Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar vorgestellt. Diese Planung gliedert sich in neun Arbeitspakete, hat das zeitliche Ziel Sommer 2014 und schließt nach einer ersten groben Kostenbetrachtung für die Erkundung, Planung und Umsetzung von Sicherungs-/Sanierungsmaßnahmen mit einer Spanne von ca. 6 bis 9 Millionen Euro.

Auf Vorschlag des Gutachters und nach Entscheidung der Projektgruppe Morgenstern wurden im Sickerwasserschacht wie im Luttenschacht Drucksonden eingebaut, die erstmalig am 21. Januar 2011 ausgelesen werden konnten. Diese Daten zeigten eine angestaute Sickerwasserhöhe von ca. 18 m über der Basis des Schachtes. Erkennbar wurde darüber hinaus, dass diese Sickerwässer über zwei Schäden an Außen- und Innenwand des Luttenschachtes wahrscheinlich in den Untergrund versickert sind. Dieser Umstand und mögliche

Wasserwegsamkeiten von außerhalb der Deponie (Tauwetter und Niederschläge im Januar) führten nach neuesten Analysendaten aus einer flächendeckenden Messnetzerhebung zu der Erkenntnis, dass Stoffgruppen besonders auffällig geworden sind, die auf eine Verbindung zu den illegal verklappten Chemikalien des Betriebes Florentz hindeuten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen Beitrag leistet das Land Niedersachsen als für den Zustand der Altlast verantwortlicher Grundstückseigentümer, um die Gefahr abzuwehren?

2. Die Kosten für die Sanierung des Gesamtstandortes werden nach ersten Schätzungen auf ca. 5 bis 7 Millionen Euro geschätzt. Mit welcher Quote wird sich das Land Niedersachsen an den Kosten beteiligen?

Der Landkreis Goslar (LK) als zuständige Gefahrenabwehrbehörde stellte aufgrund von Messungen im Zuge der Nachsorge der Deponie Morgenstern und der hydrogeologischen Gesamtsituation eine latente Gefahr für das Grundwasser fest und initiierte 2008 ein entsprechendes Gutachten durch die TU Braunschweig.

An der Finanzierung dieses sogenannten Herrmann-Gutachtens beteiligten sich der Landkreis, der Kreiswirtschaftsbetrieb Goslar und die Anstalt Niedersächsische Landesforsten (NLF) paritätisch auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages und ausdrücklich ohne jegliche (Vorab-) Zuweisung von Verantwortlichkeiten. Die NLF ist Grundeigentümerin auf rund 88 % der Deponiefläche.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Auf Basis des Herrmann-Gutachten erarbeitet der LK zurzeit ein Strategiepapier zum weiteren Vorgehen; dieses wird der NLF und dem Fachaufsicht führenden ML erst am 18. März 2011 vorgestellt. Sollten sich im weiteren Verlauf der durch LK, Kreiswirtschaftsbetrieb und NLF gemeinsam zu entwickelnden Gefahrenabwehrstrategie Rechtsverpflichtungen für die NLF und/oder das Land ergeben, wird diesen entsprochen.

Anlage 7

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 8 des Abg. Christian Grascha (FDP)

Welche Projekte zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in den Kommunen werden durch das Land gefördert?

Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist ein überaus wichtiger Bestandteil im gesellschaftlichen Zusammenleben. Integration ist vielschichtig und findet in allen Lebensbereichen statt - von der Spracherlernung im Kleinkindalter bis zum Berufsleben. Gerade auch im Hinblick auf den demografischen Wandel und die älter werdende Gesellschaft ist Integration von herausragender Bedeutung. Integration findet aber nicht nur in Schule und Beruf, sondern auch im tagtäglichen Zusammenleben in der Freizeit statt. Hauptsächlich zeigt sich jedoch in den Kommunen, wie erfolgreich die Integration ist; denn neben den Faktoren Arbeit und Bildung hat auch das unmittelbare Wohn- und Lebensumfeld eine zentrale Bedeutung für eine erfolgreiche Integration.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Projekte zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in den Kommunen fördert das Land?

2. Welche Projekte zur Eingliederung von Spätaussiedlern in den Kommunen fördert das Land Niedersachsen?

3. Plant die Landesregierung, weitere Programme zu etablieren, oder ist die Einstellung einzelner Programme geplant?

Die Integration von Zugewanderten ist eine politische und gesellschaftliche Aufgabe von herausragender Bedeutung. Ziel aller Integrationsbemühungen der Landesregierung ist die erfolgreiche Eingliederung aller hier bereits rechtmäßig und auf Dauer lebenden Migrantinnen und Migranten und der neuen legalen Zuwanderinnen und Zuwanderer in die soziale, wirtschaftliche und rechtliche Ordnung. Bei der Integrationspolitik handelt es sich um eine Querschnittsaufgabe, die sich in den verschiedenen Politikfeldern und Ressorts wiederfindet. Die Landesregierung bietet dazu eine Fülle allgemeiner und spezifischer Programme und Maßnahmen an.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Das Land fördert die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in den Kommunen in vielfältiger Weise:

Kommunalen Leitstellen für Integration

Vor Ort entscheidet sich, ob Integration gelingt. Deshalb steht das Land Niedersachsen auch hier an der Seite der Kommunen und hat im Jahr 2005 zunächst 15 Leitstellen für Integration durch die Bereitstellung von Landespersonal initiiert.

Die Leitstelleninhaber nehmen eine Bestandsaufnahme der örtlichen Integrationsangebote vor, verzahnen diese miteinander, binden Selbstorganisationen ein und stellen Defizite und Schwachstellen im lokalen Integrationsgeschehen fest. Sie koordinieren weiter die kommunalen Aufgaben, die sich auf die Integration von Migranten und Spätaussiedlern auswirken. Damit leisten die Leitstellen einen wesentlichen Beitrag zur Optimierung der Integrationsprozesse. Zusätzlich sind sie in das Netzwerk der Kooperativen Migrationsarbeit (KMN) in Niedersachsen eingebunden. Dadurch ist die im Wesentlichen auf regionaler Basis operierende KMN um wichtige kommunale Aspekte ergänzt worden. Die kommunalen Leitstellen geben dem niedersächsischen Integrationslotsenprojekt wichtige Impulse und unterstützen die ehrenamtlich Engagierten nachhaltig.

Bürgerschaftliches Engagement/interkulturelle

Öffnung von Verbänden

Im Themenbereich bürgerschaftliches Engagement/interkulturelle Öffnung von Verbänden werden zusammen mit der Niedersächsischen Jugendfeuerwehr Maßnahmen entwickelt, um den Zugang von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu dieser Form des ehrenamtlichen Engagements zu verbessern. Damit einhergehen auch Maßnahmen im Bereich interkultureller Öffentlichkeitsarbeit sowie der interkulturellen Öffnung der Jugendfeuerwehren. Dies dient letztlich einer besseren gesellschaftlichen Integration vor Ort.

Projekt „Integrationslotsen in Niedersachsen“

Das Land fördert seit 2007 niedersachsenweit Integrationslotsen. Seither haben sich über 1 200 Ehrenamtliche, ein beachtlicher Teil mit Migrationshintergrund, zu Integrationslotsen qualifizieren lassen. Als Integrationslotsinnen und Integrationslotsen helfen sie Neuzuwanderern bei der Orientierung in einer für sie fremden Umgebung. Weiterhin unterstützen sie die schon länger hier lebenden Migrantinnen und Migranten sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler bei der gesellschaftlichen Integration.

Darüber hinaus engagiert sich das Land Niedersachsen im Lotsenprojekt, indem er die Dozenten und Koordinatoren der Integrationslotsen zum Erfahrungsaustausch und zu Fortbildungsveranstaltungen einlädt.

Projekt zur Verbesserung der Ausbildungssituation

Die Landesregierung fördert ein Projekt der Türkischen Gemeinde in Deutschland in Zusammenarbeit mit dem Verein Bund türkisch-europäischer Unternehmer (BTEU e. V.) in Hannover. Dieses Projekt zielt in erster Linie auf die Integration Jugendlicher mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt ab. Dieses soll durch kultursensible Ansprache unter Einbeziehung aller Beteiligten (Betriebe, Eltern, Jugendliche, Migrantenorganisa- tionen) erfolgen. Darüber hinaus soll die Vernetzung der Beteiligten gestärkt bzw. aktiviert werden. Mit dem Projekt soll die Zahl der Jugendlichen mit Migrationshintergrund in der Berufsausbildung erhöht werden.

Projekt „Kompetenzzentrum Migration“

Im Rahmen der niedersächsischen Arbeitsmarktpolitik fördert das Land derzeit das Osnabrücker Projekt „Kompetenzzentrum Migration“, das einen innovativen Netzwerkansatz praktiziert und im Rahmen der Arbeitsmarkinitiative für Migrantinnen und Migranten der Landesregierung Pilotcharakter besitzt.

Der Ansatz besteht darin, dass Verbundprojekte der Arbeitsverwaltung mit den Kommunen, mit Unternehmen, Kammern, Wohlfahrtsträgern und weiteren Beteiligten die Gelegenheit bieten können, Begabungen differenzierter festzustellen und zu fördern. Einseitige Lösungsansätze und reine Maßnahmekarrieren können so leichter vermieden werden.

Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA) und Koordinierungsstellen

Migrantinnen sind eine Zielgruppe der Strukturfondsprogramme Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA) und Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft.

Mit dem FIFA-Programm unterstützt die Landesregierung den Prozess der Ausbildung, Berufsfindung und Berufstätigkeit von Migrantinnen. Das Programm zielt auf die Gleichstellung von Frauen und Männern im Arbeitsleben und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Es wird finanziert mit Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds (ESF). Allein in 2010 waren landesweit