Protokoll der Sitzung vom 17.03.2011

Die vielfältigen Aufgaben des DKSB in Gifhorn im Bereich des Kinderschutzes werden derzeit über verschiedene Fördertöpfe finanziert. Dazu zählen Projekte wie die Partizipationswerkstatt für Jugendliche, ein Bau-Workshop, ein pädagogischer Mittagstisch mit Schularbeitenhilfe, Patenschaften oder aber Jugend- und Familienberatung. Diese generationenübergreifenden Angebote werden vom DKSB im Mehrgenerationenhof - Zentrum für Kinder, Jugendliche und Erwachsene - zusammengefasst.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Fördermöglichkeiten gibt es vonseiten der Europäischen Union, des Bundes und/oder des Landes Niedersachsen, um Kinderschutzprojekte des DKSB Gifhorn zu unterstützen?

2. Welche Fördertöpfe gibt es, die beispielsweise eine langfristige Bindung von qualifizierten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern im Kinderschutzbereich ermöglichen?

3. Welche Fördermöglichkeiten gibt es neben den staatlichen Förderungen, bzw. welche privaten oder öffentlich-rechtlichen Organisationen bieten Förderungen im Segment des Kinderschutzes an?

Der Deutsche Kinderschutzbund ist ein etablierter Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe, der bundesweit seit Langem engagiert tätig ist. In Niedersachen bestehen neben dem Landesverband insgesamt 63 Orts- und Kreisverbände. Das Land Niedersachsen fördert die Landesgeschäftsstelle

des Deutschen Kinderschutzbundes sowie einige modellhafte oder überregionale Maßnahmen des Landesverbandes.

Nach dem SGB VIII liegen die Zuständigkeit und Verantwortung für die Kinder- und Jugendhilfe in weiten Teilen bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Der überörtliche Träger ist gemäß § 85 Abs. 2 SGB VIII insbesondere für die Beratung der örtlichen Träger, die Förderung der Zusammenarbeit von freier und öffentlicher Jugendhilfe, die Förderung von Einrichtungen, die den örtlichen Bedarf übersteigen, die Durchführung von Modellvorhaben, die Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen sowie die Fortbildung zuständig. Insofern obliegt die Zuständigkeit der Förderung eines örtlichen Trägers der freien Kinder- und Jugendhilfe und seiner Projekte in erster Linie dem örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, hier dem Landkreis Gifhorn. Die Maßnahmen und Projekte sollen dabei in die örtliche Jugendhilfeplanung eingepasst sein.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Aus dem Bereich der EU kommt möglicherweise eine Förderung aus dem Programm DAPHNE III infrage. Es handelt sich hierbei um ein Programm, mit dem Projekte zur Verhinderung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen kofinanziert werden. DAPHNE will sowohl konkrete Gewalt verhindern als auch Risikogruppen schützen und Gewaltopfern Hilfe anbieten. Zu diesem Zweck sollen Projekte zwischen Partnerorganisationen aus mehreren EU-Ländern durchgeführt werden, Kooperationsnetzwerke im Antigewaltbereich gestärkt und Daten sowie Best-Practice-Modelle ausgetauscht werden.

Der Bund plant, in den Jahren 2012 bis 2015 den Einsatz von Familienhebammen mit jährlich 30 Millionen Euro zu fördern. Die Details der Umsetzung dieser Planung werden derzeit vom Bund erarbeitet. Darüber hinaus stellt der Kinder- und Jugendschutz eines der Förderziele des Kinder- und Jugendplans des Bundes dar, sodass entsprechende Maßnahmen gegebenenfalls hierüber gefördert werden können.

Das Land fördert insbesondere modellhafte oder überregionale Maßnahmen des Kinderschutzes bzw. der Kinder- und Jugendhilfe. Beispielhaft zu nennen sind hier die „Koordinierungszentren Kinderschutz - Kommunale Netzwerke Früher Hilfen“, die Koordinierung und das Qualitätsmanagement

bei Familienhebammen durch die Stiftung „Eine Chance für Kinder“, das Projekt „Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport - Prävention, Intervention, Handlungskompetenz“ des Landessportbundes, die Kinderschutzambulanz am Institut für Rechtsmedizin der MHH oder die beiden Kinderschutzzentren in Hannover und Oldenburg. Die Förderung eines Kinderschutzprojektes eines örtlichen Trägers der freien Kinder- und Jugendhilfe müsste im Einzelfall geprüft werden.

Zu 2: Modellprojekte haben häufig eine Laufzeit zwischen drei und fünf Jahren. Für eine langfristige Perspektive über diesen Zeitraum hinaus ist in der Regel eine Finanzierung durch den zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe von zentraler Bedeutung.

Um landesweite Beratungsmöglichkeiten bei Fällen von Kindesvernachlässigung, Kindesmisshandlung oder sexueller Gewalt sicherstellen zu können, fördert das Land seit dem Jahr 1991 Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Mithilfe der vorhandenen Landesmittel werden etwa 20 Beratungsstellen gefördert, die überwiegend mit hauptamtlichen Fachkräften besetzt sind. Grundlage der Förderung bildet die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Sie ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten und endet zum 31. Dezember 2013.

Zu 3: Als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe ist der Deutsche Kinderschutzbund seit jeher auf Spenden und andere Mittel angewiesen. Der Landesverband unterstützt die Orts- und Kreisverbände bei der Einwerbung entsprechender Ressourcen. Zu diesem Themenfeld bietet der Landesverband des Deutschen Kinderschutzbundes immer wieder Fortbildungen an, so z. B. ab April 2011 eine Seminarreihe unter dem Titel „Mit Fundraising und Mittelakquise neue Wege gehen“.

Als Förderer von Kinderschutzprojekten ist auf Landesebene insbesondere die Klosterkammer zu erwähnen. Im Bereich der frühkindlichen Bildung fördert darüber hinaus das Niedersächsische Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung (nifbe) Modellprojekte. Auf Bundesebene fördert die Stiftung Deutsche Jugendmarke eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Bei allen genannten Institutionen sind die jeweiligen unterschiedlichen Fördervoraussetzungen zu beachten.

Anlage 14

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 15 der Abg. Sabine Tippelt (SPD)

DB AG tätigt Milliardeninvestition in die Schieneninfrastruktur - Profitiert auch Südniedersachsen?

Die DB AG hat durch ihren Vorstandvorsitzenden, Herrn Grube, im Monat Januar dieses Jahres angekündigt, 44 Milliarden Euro in den Bereich der Schienenverkehrsinfrastruktur investieren zu wollen. Hierzu zählen gemäß der Berichterstattung auch Investitionen in sogenannte Überholgleise.

Für den Zugverkehr in bzw. zwischen den Landkreisen Holzminden, Northeim, Göttingen und Höxter (Nordrhein-Westfalen) kann dies eine Chance bedeuten. So stellt die Arbeitsgemeinschaft Bahn Holzminden/Höxter (AG Bahn HOL/HX) in einer aktuellen Resolution heraus, dass es dringend notwendig sei, auf der 23 km langen eingleisigen Strecke zwischen Vorwohle und Kreiensen ein Überhol-/Kreuzungsgleis einzurichten. Dadurch könnte, so die AG Bahn HOL/HX weiter, sowohl der Fahrplan in der gesamten Region einfacher und besser gestaltet werden als auch bei Verspätungen im Eisenbahnknotenpunkt Kreiensen flexibler reagiert werden. Diesen Vorschlag unterstützen auch die politischen Gremien aus der Region.

Hinzu kommt, dass das Konzept 2013+ der niedersächsischen Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) ab Ende 2013 vorsieht, dass die Züge - als Verbesserung zum heutigen Fahrplan - durchgehend von Paderborn nach Kreiensen fahren. Danach ist der von der LNVG als Standard vorgesehene Einstundentakt bis Holzminden vorgesehen. Ab Holzminden scheitert dessen Fortführung am Fehlen eines Begegnungsgleises. In dieser Hinsicht scheint eine Begegnungsstelle bzw. ein Überholgleis von noch größerer Bedeutung zu sein - vor allem für eine Sicherstellung der Anschlussverbindungen aus Kreiensen in die Richtungen Ottbergen, Altenbeken und Paderborn sowie in umgekehrter Richtung. Ein Ausweichen ließe es zu, dass Anschlusszüge in Kreiensen länger als ca. fünf Minuten auf verspätet eintreffende Züge aus den o. g. Richtungen warten könnten, was vor allem aufgrund des in der Regel nur zweistündig verkehrenden Zugverkehrs auf der Strecke Kreiensen–Holzminden wichtig zu sein scheint. Notwendig sind ebenfalls Maßnahmen zur Erhöhung der Geschwindigkeit auf den Standard von 120 km/h im Nahverkehr.

Zudem wird mit den gewünschten Maßnahmen eine brauchbare durchgehende Entlastungs- und Umleitungsstrecke für den Ost-West-Güterverkehr (Osten/Braunschweig–Ruhrgebiet) geschaffen. Bei der allgemein zu erwartenden Zunahme des Schienengüterverkehrs kann sie als reguläre Verbindung genutzt werden. Die Region Holzminden/Höxter würde verkehrlich bes

ser erschlossen; der Bedarf der stärkeren Nutzung des Bahntransports dürfte in diesem Raum geweckt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, damit aus dem angekündigten Investitionsprogramm der Deutschen Bahn AG Verbesserungen der Schieneninfrastruktur in der Region Südniedersachsen initiiert werden können?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die Zugverkehrssituation im Verkehrsknotenpunkt Kreiensen hinsichtlich der oben geschilderten Problematik, und wie beurteilt die Landesregierung aufgrund dessen den Vorschlag der AG Bahn HOL/HX hinsichtlich der Errichtung eines Überholgleises auf der Strecke Vorwohle–Kreiensen gerade vor dem Hintergrund des Konzepts 2013+ der LNVG?

3. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung einer Umsetzung eines solchen Vorhabens (Überholgleis Strecke Vorwohle–Kreien- sen) bei, und welche konkreten Maßnahmen zur Unterstützung dieser Maßnahme hat die Landesregierung unternommen?

Mit Inkrafttreten der Bahnreform im Jahr 1994 ist die Deutsche Bahn AG als privatrechtlich organisiertes Unternehmen Eigentümer und Betreiber der Schieneninfrastruktur der Bundesschienenwege. Die in Artikel 87 e IV des Grundgesetzes (GG) festgelegte Verantwortung des Bundes für die Schieneninfrastruktur wird in weiteren Gesetzen konkretisiert. Die Mitwirkungsrechte des Landes sind danach stark eingegrenzt.

Aufgrund der erheblichen Beeinträchtigungen im Zugverkehr - stundenlange Verspätungen und zahlreiche Zugausfälle - in diesem wie im letzten Winter haben die Länder jedoch im Rahmen der Verkehrsministerkonferenzen der Länder (VMK), auf den Bund und die DB AG eingewirkt. Zuletzt wurde auf Vorschlag des Landes Niedersachsens auf der VMK am 10. Januar 2011 einstimmig ein umfassender Beschluss gefasst, dessen Forderungen sich an Bund und DB AG richten, da die Gründe für das „Winterchaos“ offenkundig in der schlechten Reservevorhaltung der DB AG bei Fahrzeugen, Werkstätten und Personal sowie einer vernachlässigten Infrastruktur zu finden sind. Neben einer umfassenden Fehleranalyse und der Erarbeitung von kurz- und mittelfristig umsetzbaren Maßnahmen wurde daher der Bund bzw. die DB AG aufgefordert, verstärkt in die Infrastruktur, die Fahrzeuge und das Personal zu investieren.

In diesem Zusammenhang räumte auch der Vorstandsvorsitzende der DB AG, Herr Rüdiger Grube, nach Presseberichten einen Investitionsstau

bei der Bahn ein. Er kündigte außerdem eine neue Investitionsoffensive an: Die Bahn würde binnen fünf Jahren 44 Milliarden Euro investieren; Investitionsschwerpunkte seien die Instandhaltung und die Neubeschaffung von Fahrzeugen.

Genauere Informationen, z. B. wann welche Investitionen getätigt werden sollen, liegen dem Land aufgrund der bereits aufgeführten Zuständigkeiten hierzu nicht vor. Die Länder werden jedoch beispielsweise im Rahmen weiterer Sitzungen der Verkehrsministerkonferenzen auf die DB AG und den Bund einwirken, damit DB AG und Bund in den nächsten Jahren den Investitionsstau auflösen und sich ein Chaos wie in den Wintern 2009/2010 und 2010/2011 nicht wiederholt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.

Zu 2 und 3: Die Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Im Verkehrsknotenpunkt Kreiensen wird die Regionallinie Holzminden–Kreiensen mit der Expresslinie Uelzen–Hannover–Göttingen und anderen Verbindungen verknüpft. Die Übergangszeiten in Kreiensen sind sehr kurz, sodass bei regulärer Betriebslage optimale Anschlüsse bestehen; andererseits führen Störungen im Betriebsablauf vergleichsweise rasch zu Anschlussverlusten. Ein längerer Aufenthalt der Züge in Kreiensen, was die Anschlusssituation entspannen würde, ist jedoch aufgrund der infrastrukturbedingten Betriebsführung nicht möglich. Zudem besteht seitens der Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) und des benachbarten nordrhein-westfälischen Aufgabenträgers der Wunsch, stündlich durchgehende Verbindungen von Paderborn über Holzminden nach Kreiensen einzurichten; auch dieses scheitert an den infrastrukturellen Randbedingungen. Diese Restriktionen könnten nach Einschätzung der Landesregierung mit der Errichtung eines weiteren Begegnungsabschnittes auf der Strecke Holzminden– Kreiensen beseitigt werden; die betrieblich sinnvolle Lage eines solchen zweigleisigen Abschnittes wäre allerdings aus Sicht der Landesregierung noch zu klären.

Allerdings ist derzeit nicht erkennbar, wie ein abschnittsweiser zweigleisiger Ausbau und/oder eine Geschwindigkeitserhöhung finanziert werden könnten: Bislang lehnen Bund und DB AG Aus- und

Neubaumaßnahmen an Strecken, die überwiegend dem SPNV dienen und die von weniger als 1 000 Reisenden täglich genutzt werden, ab. So ist zum einen die Nachfrage auf dieser Relation deutlich niedriger, zum anderen favorisiert der Bund für den durchgehenden Ost-West-Güterverkehr einen Ausbau der Achse Löhne–Hameln–Elze–Braunschweig. Insbesondere liegen jedoch keine Informationen darüber vor, dass die im Zusammenhang mit der Winterproblematik genannten Investitionen im Umfang von 44 Milliarden Euro auch für die v. g. Maßnahmen im Regionalnetz bereitgestellt werden sollen.

Anlage 15

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 16 der Abg. Ina Korter und Filiz Polat (GRÜNE)

Abschiebung von zwei unbegleiteten Minderjährigen durch den Landkreis Wesermarsch

Am Morgen des 19. Januar versuchte die Ausländerbehörde des Landkreises Wesermarsch, zwei 15- bzw. 17-jährige Brüder in den Kosovo abzuschieben. Die Abschiebung scheiterte daran, dass einer der beiden Brüder zum Zeitpunkt der - vorher nicht angekündigten - Abholung nicht zu Hause war. Das durch den Anwalt der Brüder angerufene Verwaltungsgericht Münster stellte in einem Eilbeschluss fest, dass es nicht verantwortet werden könne, die beiden in Deutschland geborenen Minderjährigen in ein ihnen fremdes Land zu schicken, ohne zu wissen, wo sich deren Mutter aufhält oder ob es im Kosovo noch Verwandte gibt, die für sie sorgen könnten.

Die in Deutschland geborenen Brüder, deren Vater vor einigen Jahren verstorben ist, lebten mit ihrer Mutter in Deutschland und waren im Dezember 2009 bereits einmal mit ihrer Mutter in den Kosovo abgeschoben worden. Dort wurden sie und ihre Mutter von Albanern angegriffen und misshandelt. Im Dezember 2010, fast genau ein Jahr nach ihrer Abschiebung, schafften die Brüder es, zurück nach Deutschland zu kommen. Von ihrer Mutter wurden sie auf der Flucht getrennt. In Deutschland wurden sie von einem Cousin und dessen Familie im Landkreis Wesermarsch aufgenommen.

Der zum Vormund bestellte Mitarbeiter des Jugendamtes im Landkreis Wesermarsch hatte die beiden Jungen bis zum Tag der Abschiebung nicht ein einziges Mal besucht und war auch nicht durch die Ausländerbehörde über das Abschiebungsvorhaben unterrichtet worden. Lediglich über die Ausweisung war er informiert worden. Den Ablauf der Rechtsmittel

frist gegen diese Ausweisung kannte der Amtsvormund und wollte die Jugendlichen trotz dieser Kenntnis erst einen Tag nach Ablauf dieser Frist aufsuchen, obwohl der Anwalt ihn vorher über seine Absicht, Klage dagegen zu erheben, informiert hatte. So hat der Vormund auch seine Zustimmung zur Klage verweigert, die erforderlich war, weil der 15-Jährige nicht selbstständig einen Anwalt beauftragen konnte. Die anwaltliche Beschwerde gegen die Einrichtung der Amtsvormundschaft war dann auch erfolgreich, sodass der Cousin als Vormund eingesetzt wurde und die Klage genehmigte.

Die Ausländerbehörde hat am 30. Dezember 2010 die Botschaft in Pristina über die bevorstehende Abschiebung informiert. Der Brief schloss mit der Bitte, die Mutter bzw. die Tante oder Cousins von der Ankunft der beiden zu unterrichten. Obwohl eine Antwort der Botschaft nicht erfolgte, wurde die Abschiebung dann wie beschrieben versucht.

Wir fragen die Landesregierung: