Protokoll der Sitzung vom 17.03.2011

Der Hamelner Stadtelternrat hat sich mit Schreiben vom 12. Januar 2011 zu den Maßnahmen geäußert. Wegen der Aufhebung der Sertürner-Realschule und der dadurch berührten Schüler- und Elternrechte wurde der Schulelternrat der Realschule angehört; dieser hat unter dem 17. Januar 2010 eine Stellungnahme abgegeben. Auch dem Landkreis Hameln wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Weiterhin musste sodann von der NLSchB der Schulbezirkspersonalrat unter Einhaltung der gesetzlichen Frist beteiligt werden. Daneben wurden weitere Stellungnahmen zu den beabsichtigten Maßnahmen bewertet.

Sowohl die Errichtung einer neuen Schule als auch die Aufhebung einer seit Jahrzehnten bestehenden Realschule bedürfen - im wohlverstandenen Interesse der Schülerinnen und Schüler - einer sorgsamen schulfachlichen und schulrechtlichen Prüfung.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die in den Vorbemerkungen aufgeführten Anträge der Stadt Hameln werden in den nächsten Tagen von der NLSchB genehmigt werden. Eine Verzögerung bei der Antragsprüfung ist nicht festzustellen.

Zu 2: Es ist davon auszugehen, dass die Maßnahmen zum Schuljahresbeginn 2011/2012 umgesetzt werden können.

Zu 3: Eine offizielle Planungsgruppe zur Vorbereitung des Dienstbetriebs einer neu zu errichtenden Schule (hier: Gymnasien und Gesamtschulen) wird vom Kultusministerium auf Antrag der NLSchB sehr zügig nach Erteilung der entsprechenden Errichtungsgenehmigung eingesetzt. Bei frühzeitiger Antragstellung auf Genehmigung der Errichtung einer neuen Schule wird eine Planungsgruppe unter Gewährung von Anrechnungsstunden in der Regel möglichst ab 1. Februar eines Jahres bis zum folgenden 31. Juli berufen. Mit Blick auf neu errichtete Gymnasien und Gesamtschulen hat sich diese Vorbereitungszeit bewährt.

Wenn einzelne Errichtungsgenehmigungen aus sachlichen Gründen erst zeitverzögert erteilt werden können, wird eine Planungsgruppe dementsprechend zeitverzögert berufen, gleichwohl ebenfalls sehr zügig. Sofern erforderlich, kann zum Ausgleich die Zahl der Anrechnungsstunden im angemessenen Umfang erhöht werden. Die in Einzelfällen zeitverzögerte Aufnahme der Pla

nungsgruppenarbeit war in der Vergangenheit aufgrund des großen Engagements der Arbeitsgruppenmitglieder dennoch zielführend. So nahmen die Planungsgruppen für die IGS Bovenden erst am 21. April 2009 (Errichtung 1. August 2009), für die KGS Sittensen am 24. Februar 2010, die IGS Wolfenbüttel und IGS Wardenberg am 1. März 2010 (Errichtungen: jeweils 1. August 2010) offiziell ihre Arbeit auf, unbeschadet laufender informeller Vorarbeiten vor Ort. Ein analoges Vorgehen kann auch für den Schulstandort Hameln erfolgen.

Aufgrund der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und Erfordernisse ist der Vorbereitungsaufwand unterschiedlich groß. Die schuljahrgangsweise aufsteigende Umwandlung einer bestehenden Schule in eine Gesamtschule in derselben Liegenschaft hat in der Regel einen geringeren Vorbereitungsaufwand als eine völlige Neuerrichtung an einem anderen Standort.

Die hier gemachten Ausführungen beziehen sich auf Lehrkräfte. Die Benennung von Vertreterinnen und Vertretern des Schulträgers sowie der Eltern- und der Schülerschaft für eine Planungsgruppe liegt nicht in der Zuständigkeit des Kultusministeriums bzw. der NLSchB.

Anlage 22

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 24 der Abg. Frauke Heiligenstadt, Claus Peter Poppe, Ralf Borngräber, Axel Brammer, Stefan Politze, Silva Seeler und Dörthe Weddige-Degenhard (SPD)

Grundausstattung offener Ganztagsschulen

Nach der Broschüre „Ganztagsschulen in Niedersachsen“ des Kultusministeriums erhalten offene Ganztagsschulen eine Grundausstattung an Lehrerstunden. Als Berechnungsgrundlage für diese Grundausstattung ist die Zahl der Klassen in den Schuljahrgängen 3 und 4 bzw. 5 und 6 festgesetzt worden. Für jede Klasse in diesen Schuljahrgängen erhält die Schule 2,5 Lehrerstunden zusätzlich als Ganztagszuschlag. Aus den zum 1. August 2010 errichteten Gesamtschulen, die als offene Ganztagsschulen genehmigt wurden, ist nun zu hören, dass für den kommenden 6. Schuljahrgang kein Ganztagszuschlag gewährt wird und dass damit auch in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden kann.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Trifft es zu, dass die im Schuljahr 2010/2011 neu errichteten Gesamtschulen als Ganztagsschulen im kommenden Schuljahr keinen weiteren Ganztagszuschlag erhalten?

2. Wenn Frage 1 bejaht wird, wann können die genannten Schulen mit dem zweiten Teil der Grundausstattung rechnen?

3. Erhalten alle zum Beginn des Schuljahres 2011/2012 startenden Oberschulen einen erlasskonformen Ganztagszuschlag, wenn sie als teilweise offene (teilgebundene) Ganztagsschule genehmigt worden sind?

In Niedersachsen werden seit 2004 nur offene Ganztagsschulen genehmigt, die einen Antrag mit Verzicht auf zusätzliche Personalressourcen gestellt und eine ständige Kooperation mit Trägern der Jugendhilfe oder anderen Kooperationspartnern vereinbart haben.

Dem Land Niedersachsen ist es trotz der angespannten Haushaltslage dennoch in den vergangenen Jahren gelungen, alle bestehenden Ganztagsschulen mit einem Ganztagszuschlag auszustatten. Seit 2005 erhalten neu zu genehmigende Ganztagsschulen nach Maßgabe des Landeshaushalts einen begrenzten Zuschlag für den Ganztagsbetrieb der Schuljahrgänge 5 bis 10 in Höhe von 2,5 Lehrerstunden pro Klasse in Schuljahrgang 5 und 6 (Berechnungsmaßstab).

Es bleibt Ziel der Landesregierung, alle bestehenden Ganztagsschulen im Rahmen der Möglichkeiten des Haushaltes auszustatten.

Bei den zum Schuljahr 2010/11 als Ganztagsschulen genehmigten neuen Gesamtschulen wurde der Ganztagsbetrieb nur eines Jahrganges schon mit 2,5 Lehrerstunden je Klasse ausgestattet. Eine Ausstattung des zweiten Jahrganges zum darauffolgenden Schuljahr würde eine Besserstellung der als Ganztagsschulen genehmigten neuen Gesamtschulen gegenüber den anderen Ganztagsschulen bedeuten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Würden die neuen Gesamtschulen zum kommenden Schuljahr die Grundausstattung nach dem Berechnungsmaßstab auch für die Klassen des 6. Schuljahrganges erhalten, so stünden ihnen für zwei Schuljahrgänge (Klassen 5 und 6) ebenso viele Lehrerstunden zur Verfügung wie anderen Ganztagsschulen für sechs Schuljahrgänge (Klas- sen 5 bis 10). Neue Gesamtschulen wären somit in den ersten beiden Jahren erheblich besser als andere Ganztagsschulen gestellt. Im dritten Jahr wären die neuen Gesamtschulen mit der jetzt gewährten Finanzausstattung den anderen Ganztagsschulen gleichgestellt.

Zu 2: Über die „Nachsteuerung“ der neuen Gesamtschulen (zweiter Teil der Grundausstattung) wird jeweils vor dem Hintergrund der Haushaltssituation zu entscheiden sein. Bei Vorliegen derselben Bedingungen wie in 2010/11 würde der Ganztagszuschlag in Höhe von 2,5 Stunden je Klasse im 6. Schuljahrgang ab dem vierten Jahr gewährt werden.

Zu 3: Es ist beabsichtigt, alle zum Beginn des Schuljahres 2011/2012 startenden Oberschulen wie folgt auszustatten: Ein verpflichtendes Ganztagsangebot findet an zwei Tagen in der Woche statt. An den übrigen Tagen ist die Teilnahme freiwillig. Soweit ein Ganztagsangebot an mehr als drei Tagen stattfinden soll, verzichten der Schulträger und die Schule insoweit auf die Bereitstellung finanzieller und personeller Ressourcen.

Anlagen 23 und 24

Antwort

des Justizministeriums auf die Fragen 25 und 26 des Abg. Helge Stefan Limburg (GRÜNE)

Einzelhaft in Niedersachsen - Teil 1

In der tageszeitung vom 24. Februar 2011 wurde über den Inhaftierten Günther F. in der JVA Celle berichtet. Demnach sitzt dieser seit mehr als 15 Jahren in der JVA Celle in Einzelhaft, von einigen Beobachterinnen und Beobachtern auch Isolationshaft genannt. Expertinnen und Experten halten einen so langen Zeitraum der Absonderung eines Inhaftierten für bedrohlich für die psychische und physische Gesundheit. Andere sprechen sogar von Folter. Auch die Resozialisierung wird durch lang andauernde Absonderung massiv erschwert. Außerdem erscheint es fraglich, wie eine geordnete Entlassungsvorbereitung aus der Einzelhaft heraus erfolgen kann.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Gefangene befinden sich derzeit in Niedersachsen in welchen Justizvollzugsanstalten gemäß § 82 des Niedersächsischen Strafvollzugsgesetzes in Einzelhaft?

2. Wie lange ist derzeit der längste Zeitraum, den ein gegenwärtig Inhaftierter in Niedersachsen in Einzelhaft verbracht hat?

3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den schädlichen Folgen für die psychische und physische Gesundheit der in Einzelhaft befindlichen Personen vorzubeugen?

Einzelhaft in Niedersachsen - Teil 2

In der tageszeitung vom 24. Februar 2011 wurde über den Inhaftierten Günther F. in der JVA

Celle berichtet. Demnach sitzt dieser seit mehr als 15 Jahren in der JVA Celle in Einzelhaft, von einigen Beobachterinnen und Beobachtern auch Isolationshaft genannt. Laut Bericht hat er ausschließlich Kontakt zu Bediensteten und Anstaltsärzten. Besuche können nur überwacht und zusätzlich durch eine Trennscheibe getrennt stattfinden. Expertinnen und Experten halten einen so langen Zeitraum der Absonderung eines Inhaftierten für bedrohlich für die psychische und physische Gesundheit. Andere sprechen sogar von Folter. Auch die Resozialisierung wird durch lang andauernde Absonderung massiv erschwert. Außerdem erscheint es fraglich, wie eine geordnete Entlassungsvorbereitung aus der Einzelhaft heraus erfolgen kann.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung eines sozialen Lebens bestehen innerhalb der Einzelhaft (Sportmöglichkeiten, Arbeitsgelegen- heiten, Kontakte zu anderen Inhaftierten, Be- suchsregelungen, Telefonmöglichkeiten etc.)?

2. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Grund für die Einzelhaft entfallen zu lassen?

3. Wie wird in den einzelnen JVAen im Umgang mit den Gefangenen in Einzelhaft das Vollzugsziel Resozialisierung und Entlassungsvorbereitung bearbeitet?

Nach der Geiselnahme in der JVA Celle am 21. Oktober 1991, bei der vier Gefangene drei Justizvollzugsbedienstete mit selbstgebauten Schussapparaten in ihre Gewalt bringen und die Justizvollzugsanstalt verlassen konnten, hat das Justizministerium eine Kommission zur Untersuchung der Sicherheit der Justizvollzugsanstalten eingerichtet. Zentrale Forderung der von Herrn Professor Dr. Albrecht von der Universität Frankfurt am Main geleiteten Kommission war, die Sicherheitsprobleme des Justizvollzuges in Niedersachsen nicht allein durch die Justizvollzugsanstalt Celle bewältigen zu lassen, sondern ein anstaltsübergreifendes landesweites Konzept zu entwickeln mit dem Ziel, mehrere Sicherheitsabteilungen einzurichten, zwischen denen gefährliche Gefangene hin und her verlegt werden können, um eine sogenannte Rotation zu ermöglichen. Insoweit hat sich auch der 13. Parlamentarische Untersuchungsausschuss, der ebenfalls infolge der Geiselnahme eingerichtet worden war, ausdrücklich den Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Sicherheit von Justizvollzugsanstalten angeschlossen, die in ihrem Schlussbericht feststellt:

„Äußere Sicherheit gegenüber Gefangenen, die zu erkennen geben, dass

sie mit Entschlossenheit und Brutalität jederzeit ausbrechen wollen, ist durch die Einrichtung einer kleineren Sicherheitsabteilung“

- Anmerkung: in mehreren Anstalten -

„zu gewährleisten....

Ziel innerhalb des Sicherheitsvollzuges muss sein, Gefangene mit Perspektiven vertraut zu machen, sie zu langfristiger Kooperation zu ermuntern und nicht auf Konfrontation abzustellen. Vorrangiges Ziel des Erreichens äußerer Sicherheit ist hier allerdings der zeitweise hermetische Abschluss gegenüber den übrigen Gefangenen, die im Normalvollzug kooperationsbereit mitwirken.“

Der Vollzug auf den Sicherheitsstationen des niedersächsischen Justizvollzuges richtet sich nach einem Rahmenkonzept, das danach ausgerichtet ist, die individuellen Risiken der dort untergebrachten Gefangenen zu minimieren und sie möglichst wieder in den Normalvollzug zu integrieren.

Alle fünf Sicherheitsstationen des niedersächsischen Justizvollzuges verfügen, mit Ausnahme der JVA Wolfenbüttel, über zwei Sicherheitsstufen. Einzelhaft wird in der Sicherheitsstufe I a vollzogen. Nach § 82 NJVollzG ist Einzelhaft die unausgesetzte Absonderung einer oder eines Gefangenen und nur zulässig, wenn dies aus Gründen, die in der Person der oder des Gefangenen liegen, unerlässlich ist. Die Ausgestaltung des Vollzuges in der Sicherheitsstufe I a ist landesweit standardisiert und einheitlich. Die Gefangenen erhalten Einzelfreistunden und können die Teeküchen und Sportangebote täglich allein nutzen. Sie kommunizieren mit Bediensteten, Besucherinnen und Besuchern, können telefonieren und Briefe schreiben. In der Sicherheitsstufe I b sind darüber hinaus Kontakte unter den Gefangenen möglich; das Beschäftigungs- und Betreuungsangebot ist vielfältiger. Die Gefangenen können arbeiten, basteln oder malen. (In der JVA Sehnde ist z. B. ein Ge- fangener der Sicherheitsstation in ein externes Kunstprojekt eingebunden.) Sie können ihre Freizeit im Rahmen des Umschlusses zu zweit verbringen, gemeinsam kochen, zur Freistunde gehen und Sport treiben. Die Sicherheitsstufe I b ist das Bindeglied zum Normalvollzug.