Alle fünf Sicherheitsstationen des niedersächsischen Justizvollzuges verfügen, mit Ausnahme der JVA Wolfenbüttel, über zwei Sicherheitsstufen. Einzelhaft wird in der Sicherheitsstufe I a vollzogen. Nach § 82 NJVollzG ist Einzelhaft die unausgesetzte Absonderung einer oder eines Gefangenen und nur zulässig, wenn dies aus Gründen, die in der Person der oder des Gefangenen liegen, unerlässlich ist. Die Ausgestaltung des Vollzuges in der Sicherheitsstufe I a ist landesweit standardisiert und einheitlich. Die Gefangenen erhalten Einzelfreistunden und können die Teeküchen und Sportangebote täglich allein nutzen. Sie kommunizieren mit Bediensteten, Besucherinnen und Besuchern, können telefonieren und Briefe schreiben. In der Sicherheitsstufe I b sind darüber hinaus Kontakte unter den Gefangenen möglich; das Beschäftigungs- und Betreuungsangebot ist vielfältiger. Die Gefangenen können arbeiten, basteln oder malen. (In der JVA Sehnde ist z. B. ein Ge- fangener der Sicherheitsstation in ein externes Kunstprojekt eingebunden.) Sie können ihre Freizeit im Rahmen des Umschlusses zu zweit verbringen, gemeinsam kochen, zur Freistunde gehen und Sport treiben. Die Sicherheitsstufe I b ist das Bindeglied zum Normalvollzug.
genommen. Die Bediensteten werden gezielt ausgewählt: Sie müssen in besonderem Maße sozial kompetent, geduldig, gelassen und durchsetzungsfähig sein. Regelmäßige Teamseminare und Hospitationen in anderen Sicherheitsstationen tragen dazu bei, die Bediensteten auf den äußerst schwierigen Umgang mit den Gefangenen vorzubereiten und ihre Kompetenzen zu erhalten. Ein Konferenzsystem garantiert den landesweiten Informationsaustausch.
Entgegen der Berichterstattung in der tageszeitung vom 24. Februar 2011 ist der in der Mündlichen Anfrage erwähnte Gefangene F. seit November 2010 nicht mehr unter den vollzuglichen Bedingungen der Sicherheitsstufe I a untergebracht. Er hat täglich die Möglichkeit, den Fitnessraum und die Teeküche gemeinschaftlich zu nutzen. Das Angebot nutzt er nicht. Er kocht täglich allein. Zudem kann er mit einem weiteren Gefangenen gemeinsam in die Freistunde gehen. Dieses Angebot nutzt der Gefangene auch nicht. Auch eine Verlegung in den weniger gesicherten Bereich der Sicherheitsstufe I b möchte er nicht in Anspruch nehmen.
Zu 1: Der niedersächsische Justizvollzug verfügt aktuell über insgesamt 56 Haftplätze in Sicherheitsstationen, die am 1. März 2011 wie folgt belegt waren:
Zu 3: Psychischen Folgen wird durch regelmäßige Ansprache entgegengewirkt. Stationsbedienstete und Abteilungsleiter stehen in dauerhaftem und unmittelbarem Kontakt zu den Gefangenen und nehmen sich deren Bedürfnisse im besonderen Maße an. Psychologen und Sozialarbeiter ergänzen die Gesprächsangebote. Die soziale Interaktion sowie der tägliche persönliche Kontakt mit den Gefangenen ist fester Bestandteil des Vollzugskonzepts. Alle in Kontakt mit den Gefangenen stehenden Bediensteten tauschen sich regelmäßig zur Befindlichkeit und Behandlung der einzelnen Gefangenen in Vollzugsplankonferenzen, Stationsbesprechungen und Einzelkonferenzen aus. Bei Bedarf werden externe psychiatrische Gutachten zur diagnostischen Einschätzung und für die weitere Vollzugsgestaltung eingeholt. In Einzelfällen wird auch unter den Bedingungen der Sicherheitsstation versucht, eine psychotherapeutische Maßnahme einzuleiten. Die Gefangenen werden ständig ärztlich überwacht.
Zu 2: In der Einzelhaft (Sicherheitsstufe I a) sind Stationsbedienstete und Fachdienste angehalten, ihre Erkenntnismöglichkeiten voll auszuschöpfen, die gewonnenen objektiven Beobachtungen und subjektiven Eindrücke kontinuierlich zu dokumentieren und die Risikoanalyse, die letztlich die Einzelhaft begründet, in kurzen Abständen immer wieder zu diskutieren und fortzuschreiben. Die Gefangenen werden durch gezielte Ansprache immer wieder zur Mitarbeit motiviert. Vielfach werden psychologische und psychiatrische Gutachten in Auftrag gegeben, auf deren Grundlage der Vollzugsplan fortgeschrieben und die Entscheidung über die Fortdauer der Einzelhaft getroffen wird.
Um die Entlassung vorzubereiten, sind Gefangene insbesondere bei der Ordnung ihrer persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten zu beraten. Sie sind dabei zu unterstützen, Arbeit, Unterkunft und persönlichen Beistand für die Zeit nach der Entlassung zu finden (§ 69 Abs. 3 Satz 3 NJVollzG). Diese Vorschriften gelten unabhängig davon, ob Gefangene im offenen oder geschlossenen Vollzug untergebracht sind.
Eine Entlassung aus der Einzelhaft in die Freiheit wird - soweit planbar - vermieden. Die Gefangenen
werden zur Entlassungsvorbereitung zunächst in Stufe I b und dann in den Normalvollzug verlegt. Welche Maßnahmen jeweils erforderlich sind, um die Haftentlassung adäquat vorzubereiten, ist eine Frage des Einzelfalls.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 27 der Abg. Miriam Staudte (GRÜNE)
NiKo (Niedersächsische Kooperations- und Bil- dungsprojekte) ist ein Programm des Landes Niedersachsen in Nachfolge des Präventions- und Integrationsprojektes PRINT.
Das Land hat dieses Projekt seit 2007 mit gut 1,8 Millionen Euro gefördert, die Laufzeit endet zum 31. Dezember 2011.
Die geförderten Projekte dienen der Stärkung von Bildungs-, Erziehungs- und Gesundheitskompetenzen in Kooperation zwischen Jugendhilfe, Schule und Familie an über 70 Standorten mit ca. 380 Schulen in Niedersachsen.
Ein Schwerpunkt war und ist die verbesserte Integration gefährdeter junger Menschen z. B. durch Drogenprävention, Konfliktbewältigung, aufsuchende Sozialarbeit, Beteiligungsprojekte, Schaffung von Medienkompetenz, Elternarbeit, Ernährungs- und Bewegungsprojekte. Außerdem sollte über NiKo eine Verstärkung der örtlichen Kooperationsbeziehungen, der Aufbau von Bildungspartnerschaften zwischen Jugendhilfe, Schule, Familie stattfinden.
Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik der Leuphana Universität Lüneburg wurde mit der Durchführung von Fachtagungen und Weiterbildungsseminaren für die Fachkräfte im NiKo-Programm beauftragt.
3. Wie will die Landesregierung den NiKoProjekten Planungssicherheit gewähren, um nachhaltige kommunale Bildungslandschaften aufzubauen?
Mit dem Niedersächsischen Kooperations- und Bildungsprojekt an schulischen Standorten (NiKo) wird ein Beitrag geleistet, die Bildung, Förderung, Erziehung, gesundheitliche Entwicklung und gesellschaftliche Integration von gefährdeten jungen Menschen, insbesondere in sozialen Brennpunk
ten, zu verbessern. Die Kooperations- und Bildungsprojekte an schulischen Standorten tragen dazu bei, die Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Schule und Familie zu fördern.
Die Förderung hat am 1. Januar 2007 begonnen und endet gemäß der gemeinsamen Förderrichtlinie des MS und des MK am 31. Dezember 2011. Jährlich wurden 2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, mit denen landesweit derzeit 75 Projekte Fördermittel erhalten. Die Förderung der Projekte erfolgt hälftig durch das Land und die Kommunen.
Durch begleitende Fortbildungen und Fachtagungen für die Fachkräfte wurde die qualitative und zielführende Umsetzung des Programms gestärkt. Mit der Durchführung wurde die Leuphana Universität Lüneburg im Rahmen eines Werkvertrages beauftragt.
Zu 1: Mit der Förderung der Projekte hat das Land Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe im kommunalen Wirkungskreis angeregt und unterstützt. Die bisherige Prüfung der Verwendungsnachweise durch die Bewilligungsbehörde und die Erfolgskontrolle haben ergeben, dass die Projekte ihrem Auftrag gemäß der Förderrichtlinie vom 30. April 2007 nachgekommen sind.
Zu 2: Ob und inwieweit es zu einer Weiterführung oder Fortentwicklung des Programms kommt, bleibt den Haushaltsberatungen für 2012 vorbehalten.
Zu 3: Ziel des Programms ist es, durch lokale Konzepte eine konsistente Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Schule und Familie zu erreichen, um die Bildung, Förderung, Erziehung, gesundheitliche Entwicklung und gesellschaftliche Integration von gefährdeten jungen Menschen, insbesondere in sozialen Brennpunkten zu verbessern. Die Projekte sollen durch Maßnahmen der außerschulischen/nicht formalen Bildung Kompetenzen in der Erziehung stärken, die gesundheitliche Entwicklung unterstützen sowie zur Integration in Schule, Beruf und Gesellschaft beitragen. Der Aufbau nachhaltiger kommunaler Bildungslandschaften gehört nicht zur Zielsetzung des Programms.
Finanzminister ermutigt Volks- und Raiffeisenbanken zur Kampagne gegen die Bankenabgabe - Wie sieht die Unterstützung der Niedersächsischen Landesregierung für dieses Anliegen aus?
Mit dem Gesetz der Bundesregierung zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung sollen Konsequenzen aus der Finanzmarktkrise gezogen werden. Neben vielen anderen Regelungen ist in diesem Gesetz auch die Erhebung einer Bankenabgabe zur Finanzierung künftiger Restrukturierungs- und Abwicklungsmaßnahmen enthalten, deren Aufkommen in einem zu errichtenden Restrukturierungsfonds als Sondervermögen des Bundes verwaltet wird. Von der Beitragspflicht sind alle Bankinstitute betroffen, mit Ausnahme der staatlichen KfW-Bank und der Förderbanken der Länder.