Protokoll der Sitzung vom 17.03.2011

Mit dem Gesetz der Bundesregierung zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung sollen Konsequenzen aus der Finanzmarktkrise gezogen werden. Neben vielen anderen Regelungen ist in diesem Gesetz auch die Erhebung einer Bankenabgabe zur Finanzierung künftiger Restrukturierungs- und Abwicklungsmaßnahmen enthalten, deren Aufkommen in einem zu errichtenden Restrukturierungsfonds als Sondervermögen des Bundes verwaltet wird. Von der Beitragspflicht sind alle Bankinstitute betroffen, mit Ausnahme der staatlichen KfW-Bank und der Förderbanken der Länder.

Die Kritik an diesem Gesetz richtete sich von Anfang an gegen eine geplante Beteiligung von Sparkassen und Genossenschaftsbanken an der Bankenabgabe. Dadurch werden gerade die Gruppen von Kreditinstituten belastet, die aufgrund ihrer Geschäftsausrichtung und ihrer eigenen selbst finanzierten Sicherungssysteme nicht in Gefahr sind, je von staatlichen Hilfen abhängig zu werden. Auch Niedersachsen hat diese Kritik am Gesetzentwurf im Finanzausschuss des Bundesrates am 11. November 2010 unterstützt; darauf hat der Niedersächsische Finanzminister in der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 12. November 2010 ausdrücklich hingewiesen. In der Sitzung des Bundesrates am 25. November 2010 hat Niedersachsen jedoch diesem Gesetz in der jetzt gültigen Fassung zugestimmt.

Bei einer Veranstaltung am 25. Februar 2011 hat der Niedersächsische Finanzminister als Gastredner der Arbeitsgemeinschaft der Volksbanken im Landkreis Vechta - so war der Presse zu entnehmen - den Vorständen der Volksbanken und Sparkassen geraten, ihre örtlichen Bundestagsabgeordneten für eine Kampagne gegen ihre Einbeziehung in die Bankenabgabe zur Stützung strauchelnder Geldhäuser zu mobilisieren, damit diese im Interesse der Sparkassen und Volksbanken erfolgreich auf Bundesfinanzminister Schäuble einwirken.

Inzwischen liegt auch der Verordnungsentwurf zur Bankenabgabe vor, der neben einem maximalen Jahresbeitrag auch eine Nachzahlungspflicht vorsieht. Mit diesem Verordnungsentwurf befasst sich zurzeit der Deutsche Bundestag. Auch der Bundesrat muss dieser Verordnung noch zustimmen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkreten Gründe haben die Niedersächsische Landesregierung bewogen, trotz ihrer im Finanzausschuss des Bundesrates am 11. November 2010 geäußerten Kritik an der Bankenabgabe dem Gesetz im Bundesrat am 25. November 2010 doch zuzustimmen?

2. Wie Erfolg versprechend ist aus Sicht der Landesregierung die von Finanzminister Möllring vorgeschlagene Kampagne, und wird sie eine solche Kampagne auch mit eigenen Maßnahmen unterstützen?

3. Wie wird sich Niedersachsen zu dem vorgestellten Verordnungsentwurf zur Bankenabgabe mit der darin enthaltenen Nachzahlungspflicht im Bundesrat verhalten?

Die Finanzmarktkrise hat dazu geführt, dass eine Reihe größerer Banken in eine Schieflage geraten ist, aus der sie ohne staatliche Hilfe nicht wieder herausgekommen wären.

Die zu Beginn der Krise innerhalb einer Woche erfolgte Verabschiedung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes war eine notwendige und richtige Maßnahme, um zukünftig Verwerfungen auf dem Interbankenmarkt zu vermeiden, wie sie durch die Pleite der Lehman-Bank verursacht wurden.

Ein großer Nachteil dieser Rettungsaktion war, dass die finanziellen Mittel hauptsächlich im Risiko des Steuerzahlers liegen. Die Bundesregierung hat deshalb mit dem Restrukturierungsfondsgesetz eine Plattform geschaffen, mit der Banken, die in Schieflage geraten sind, in einem strukturierten Verfahren abgewickelt werden können. Finanzielle Hilfen für diese Abwicklung sollten künftig nicht mehr ausschließlich vom Steuerzahler getragen, sondern von den Banken selbst finanziert werden. Hierfür wurde der Restrukturierungsfonds eingerichtet. Gespeist wird dieser Fonds mit der sogenannten Bankenabgabe.

Im Rahmen der Beratungen und Anhörungen zur Verabschiedung des Restrukturierungsfondsgesetzes gab es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob alle Banken in diesen Fonds einzuzahlen haben. Insbesondere Förderinstitute der Länder, die bereits über eine staatliche Gewährträgerhaftung abgesichert sind und kleinere regionale Institute wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die von ihrem Geschäftsmodell her ein wesentlich geringeres Risiko als Landes- und private Geschäftsbanken darstellen und zudem durch eigene Institutssicherungen geschützt sind, argumentierten gegen die Verpflichtung zur Bankenabgabe.

Anlässlich der Beratungen im Bundesrat hat sich die Niedersächsische Landesregierung dafür eingesetzt, Sparkassen und Genossenschaftsbanken von der Abgabepflicht auszunehmen. Dies habe ich auch im Niedersächsischen Landtag so vertreten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung setzte vor der entscheidenden Sitzung des Bundesrates am 25. November 2010 durch, dass die Förderbanken der Länder von der Bankenabgabe ausgenommen wurden und die Restrukturierungsfondsverordnung der Mitwirkung des Bundesrats bedarf. Dies ist zunächst einmal ein Erfolg dieser Landesregierung.

Da die Landesregierung die Zielsetzung des Gesetzes grundsätzlich begrüßt, hat sie dem Gesetz im Bundesrat zugestimmt, obwohl sie sich nicht mit allen ihren Forderungen durchsetzen konnte.

Zu 2: Am 25. Februar 2011 auf der Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft der Volksbanken im Landkreis Vechta haben Volksbankvertreter die Bankenabgabe kritisiert und mangelnden Einfluss in Berlin kritisiert. Ich habe daraufhin auf die Einflussmöglichkeiten der Volks- und Raiffeisenbanken wie folgt hingewiesen: Bei 600 Bundestagsabgeordneten gibt es 300 Wahlkreise. Damit entfallen bei 1 200 Volks- und Raiffeisenbanken und 460 Sparkassen auf jeden Wahlkreis rechnerisch 4 Volks- und Raiffeisenbanken und 1 ½ Sparkassen. Da müsste es doch möglich sein, die Abgeordneten des Wahlkreises aus allen Fraktionen zum Frühstück einzuladen - am besten Montagmorgen, da sind die Abgeordneten meist noch in ihrem Wahlkreis. Das kostet eine Tasse Kaffee, ein halbes Brötchen und eine Scheibe Wurst. Die werden alle kommen, und die können Sie mit dem Problem und Ihrer Kritik vertraut machen, sodass Ihre Argumente in den Fraktionen diskutiert werden können, wenn das Thema dort behandelt wird. - Ob die Banken diese Anregung aufnehmen, ist der Landesregierung nicht bekannt. Die Landesregierung wird ihren Einfluss weiterhin im Bundesrat geltend machen.

Zu 3: Da im ersten Entwurf zur Restrukturierungsfondsverordnung hinsichtlich der Einbeziehung von Banken mit negativen Jahresergebnissen die Nachschusspflicht nicht vorgesehen war, habe ich durch einen Brief vom 12. Januar 2011 an Bundesfinanzminister Schäuble erreicht, dass Kreditinsti

tute auch für Verlustjahre sicher der Nachschusspflicht unterliegen.

Anlage 27

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 29 der Abg. Miriam Staudte und Enno Hagenah (GRÜNE)

Auswahlkriterien und Umsetzungsbedingungen bei der geplanten Tank- und Rastanlage Hohnstorf im Landkreis Uelzen?

An der Trasse der geplanten Autobahn 39 ist im Landkreis Uelzen zwischen Hohnstorf und Solchstorf eine Tank- und Rastanlage geplant. Auf einer Gesamtfläche von rund 24 ha sollen eine Raststätte und Parkplätze für ca. 250 Lkw und 85 Pkw entstehen. Gegnerinnen und Gegner der Anlage befürchten Enteignungen, Lärm- und Lichtbelastungen, Zunahme des Durchgangsverkehrs, Zerstörung der Natur, nicht kompensierte Kosten für die betroffene Gemeinde Bienenbüttel und andere Folgen des erheblichen Flächenverbrauchs.

Insbesondere fürchten die ortsansässigen Landwirte eine Existenzgefährdung aufgrund des möglichen Verlustes von bis zu 40 % ihrer Landwirtschaftsflächen. Die vorgesehenen Entschädigungen seien unzureichend, trägt die Bürgerinitiative „Hohnstorf 2011 - Rasthoffreie Zone“ vor.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Alternativstandorte für eine neue Rastanlage wurden in welchem möglichen Korridor zwischen den anderen geplanten Rastanlagen mit welchen Ergebnissen geprüft und aus welchen Gründen verworfen?

2. Auf Grundlage welcher Bestandserhebungen und Untersuchungen bestehender Wanderkorridore wurden die Position der Wildbrücken und die Breite der Ruhezonen auf welcher naturschutzfachlichen Grundlage ermittelt?

3. Zu welchem Preis werden landwirtschaftliche Nutzflächen in der Qualität der in Rede stehenden Flächen aktuell in der Region gehandelt, und in welcher Höhe ist eine Entschädigung der Eigentümer für direkte Inanspruchnahme von Flächen oder Wertminderungen durch Verkleinerung und/oder Zerschneidung von Schlägen geplant?

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat am 31. Oktober 2008 die Linie für den Bau der A 39 von Lüneburg nach Wolfsburg förmlich bestimmt. Gegenstand der Linienbestimmungsunterlagen ist auch ein erstes Grobkonzept der Rastanlagen. Mit der Verfeinerung der Planung wurden danach die gesamten rund 105 km der Neubautrasse hinsichtlich der

folgenden Konfliktpotenziale durchgehend bewertet:

- Flächenverfügbarkeit der Landwirtschaft,

- Abstände zu Anschlussstellen, Brückenbauwerken, Rastanlagen,

- Bebauung, Bauleitplanung, Fremdleitungen,

- Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten,

- Vernetzung (Verbindung von Naturräumen z. B. durch Grünbrücken),

- Baugrund, Grundwasser, Altlasten,

- umweltfachliche Aspekte.

Auf dieser Grundlage wurden verschiedene Konzeptvarianten für die grundsätzlichen Rastanlagenstandorte entwickelt und die erarbeitete Vorzugsvariante mit dem BMVBS vorabgestimmt.

In der weiteren Detailplanung erfolgt nun die standortbezogene Ausgestaltung hinsichtlich der genauen Lagefestlegung am Standort, der Einbindung in die Landschaft sowie der Anordnung von Parkflächen und Fahrgassen. In diesen fortschreitenden Planungsprozess fließen ständig neueste Erkenntnisse weiterer detaillierter Untersuchungen, Anregungen und Hinweise ein.

Abgeschlossen wird der Prozess mit einem öffentlich rechtlichen Planfeststellungsverfahren zur umfassenden Beteiligung der Bürger, deren Belange durch das Vorhaben betroffen sind, und der Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt werden.

Zur Verminderung des Landverlustes und der landwirtschaftlichen Nebenschäden wird für den Bau der A 39 einschließlich der Rastanlagen ein Unternehmensflurbereinigungsverfahren durchgeführt werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Im Hinblick auf die Bedürfnisse der Verkehrsteilnehmer und aus Gründen der Verkehrssicherheit sind Rastanlagen in regelmäßigen Abständen notwendig. Die Richtlinien für Rastanlagen an Straßen (RR) definieren daher für bewirtschaftete Rastanlagen einen Abstand von 50 bis 60 km, der bei geringem oder stark saisonalem Fernverkehr auf 80 km erweitert werden kann. Zu den bestehenden Rastanlagen an der A 1 bzw. an der A 7 ist bereits ab dem Beginn der Neubautrasse südlich von Lüneburg ein Abstand von 60 km und mehr gegeben, sodass ein Standort möglichst in der Nähe von Lüneburg zu suchen war. Zunächst wur

den aufgrund unterschiedlicher Aspekte als weitere mögliche Standorte von bewirtschafteten Rastanlagen neben der angesprochenen Anlage bei Solchstorf/Hohnstorf auch Bereiche bei Secklendorf und bei Römstedt ermittelt. Gegen diese Alternativstandorte sprechen jedoch folgende Aspekte:

- Im Rahmen der faunistischen Kartierungen wurden mehrere europarechtlich geschützte Tierarten im Bereich Secklendorf und Römstedt festgestellt, sodass von einem Verstoß gegen das europäische Artenschutzrecht auszugehen wäre. Im Bereich Römstedt wäre zudem nur eine einseitige Anlage auf der Ostseite der A 39 möglich.

- Eine Rastanlage in den Bereichen Secklendorf oder Römstedt ist hinsichtlich des Landschaftsbildes deutlich ungünstiger zu bewerten, da sie von allen Seiten einsehbar wäre. Der Alternativstandort in enger Parallellage zum ESK westlich von Solchstorf wird diesbezüglich deutlich günstiger eingeschätzt, da er von drei Seiten von einem Wald umgeben wäre.

- Die Zerschneidung der landwirtschaftlichen Flächen in den Bereichen Secklendorf und Römstedt ist wesentlich gravierender als in der direkten Parallellage zum Elbe-Seitenkanal, da die dort entstehenden Restflächen zwischen A 39 und Elbe-Seitenkanal für die Landwirtschaft weniger rentabel wären.

Zu 2: In den Jahren 2009 und 2010 wurden faunistische Bestandserhebungen aller relevanten Artengruppen (Brutvögel, Rastvögel, Amphibien, Repti- lien, Fledermäuse, sonstige Säugetiere [Fischotter, Haselmaus], Fische, Muscheln, diverse Insekten- gruppen) durchgeführt. Ferner wurden Abfragen zum jagdbaren Wild bei den Revierinhabern entlang der Trasse (Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover 2009/2010) durchgeführt. Zusätzlich wurden bundes- und landesweite Untersuchungen zu Wanderkorridoren von Wildtieren ausgewertet:

- BfN-Lebensraumkorridore für Mensch und Natur (2005) ,

- BfN-Forschungsprojekt (2010),