Daneben wurden GIS-Analysen (Geoinformations- systeme) zur Ermittlung der bestehenden Vernetzungssituation sowie eine Durchlässigkeitsanalyse für den Elbe-Seiten-Kanal durchgeführt.
Die abgeleiteten Planungsergebnisse ergeben sich u. a. aus dem Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen (MAQ).
Zu 3: Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt, ausgehend von den Vorgaben der Entschädigungsrichtlinie Landwirtschaft (LandR 78), über die aktuellen regionalen Bodenrichtwerte, die vom örtlichen Gutachterausschuss vorgegeben werden. Der aktuelle Bodenrichtwert für das Jahr 2011 beträgt in der Region Hohnstorf 1,15 Euro/m² für Acker und 0,60 Euro/m² für Grünland. Dieser Bodenrichtwert ist aus den im Jahr 2010 abgeschlossenen Kaufverträgen ermittelt worden. Je nach Qualität der in Anspruch zu nehmenden Flächen können vom Bodenrichtwert noch Zu- oder Abschläge für z. B. Flächengröße, Bodenwertzahl, Flächenzuschnitt, Lage etc. geleistet werden.
Die Höhe der zu leistenden Entschädigungen für eventuell auszugleichende Nebenschäden sind zu gegebener Zeit unter Anwendung der LandR 78 zu ermitteln. Zu den Nebenschäden gehören u. a. auch die angesprochenen An- und Durchschneidungen.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 30 der Abg. Renate Geuter (SPD)
Effizienzsteigerung und Optimierung bei Biogasanlagen - Wie oft wird geprüft, ob der tatsächliche Betrieb noch mit der Genehmigung übereinstimmt?
Die Biogastechnologie und die Biogasnutzung haben sich als ein zunehmender Wertschöpfungs- und Arbeitsplatzfaktor für den ländlichen Raum erwiesen. Angesichts der starken Zunahme von Biogasanlagen sind in bestimmten Regionen Niedersachsens allerdings auch die Probleme bei einer zu hohen Anlagendichte aufgetreten, die schon häufig Gegenstand von Anfragen im Landtag waren.
Die Technik der Biogasanlagen wird ständig weiterentwickelt und ermöglicht den Anlagebetreibern somit eine ständige Optimierung und Effizienzsteigerung ihrer Anlage. In der letzten Zeit zeigen sich allerdings mehr und mehr Fälle, in denen Biogasanlagen nicht oder nicht mehr so betrieben werden, wie sie eigentlich ursprünglich genehmigt waren. Das haben gezielte Überprüfungen einiger Landkreise gezeigt, die einen hohen Anteil an Biogasanlagen ermittelt haben, bei denen keine dem tatsächlichen Betrieb entsprechende Genehmigung vor
Es ist allerdings unklar, ob derartige Überprüfungen im Hinblick auf die baurechtliche Zulässigkeit flächendeckend und in regelmäßigen Abständen vorgenommen werden.
1. In welchen Zeitabständen werden Biogasanlagen daraufhin überprüft, ob der tatsächliche Betrieb noch der Genehmigung entspricht, und auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgen diese Überprüfungen?
2. Bei wie vielen Überprüfungen hat sich gezeigt, dass entweder die Biogasanlage von Anfang an anders gebaut wurde, als in der Genehmigung vorgesehen war, oder erfolgte Anlageerweiterungen nicht zur Genehmigung vorgelegt worden sind?
3. In wie vielen Fällen haben Überprüfungen ergeben, dass die überprüfte Anlage nicht mehr die Voraussetzungen für die Privilegierung erfüllt, und welche Folgen hatte das für die betroffenen Anlagebetreiber?
Seit 2000 und insbesondere mit den Novellierungen des EEG in den Jahren 2004 und 2009 hat der Ausbau der energetischen Nutzung von Biomasse deutliche Impulse erfahren. Aufgrund der Neufassung des EEG zum 1. Januar 2009 mit den deutlich verbesserten Vergütungssätzen für die Stromerzeugung aus Biogas erfolgte in den Jahren 2009 und 2010 ein hoher Zubau von Neuanlagen. Durch die derzeit in Bau, in der Genehmigungs- oder Planungsphase befindlichen Anlagen wird sich die Gesamtzahl der Biogasanlagen in Niedersachsen bis Ende 2011 auf ca. 1 300 Anlagen mit einer elektrischen Leistungskapazität von dann 650 MW erhöhen. Niedersachsens Biogasanlagen leisten damit auch einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele.
Etwa 3 000 landwirtschaftliche Betriebe sind direkt mit der Biogaserzeugung in Niedersachsen befasst. Weitere 4 000 Betriebe haben durch Biogas einen neuen Absatzmarkt für ihre Rohstoffe gefunden. Der Bau von fast 1 000 neuen Biogasanlagen seit 2004 hat ein geschätztes Investitionsvolumen von annähernd 2 Milliarden Euro freigesetzt. Mit Einnahmen von fast 1 Milliarde Euro aus Strom, Wärme und Biomethan erzeugt Biogas außerdem eine erhebliche Wertschöpfung im ländlichen Raum. Die regionalen Schwerpunkte der Biogasproduktion liegen vor allem in den Landkreisen Celle, Lüneburg, Gifhorn, Hameln, Soltau-Fallingbostel, Rotenburg und den Veredlungsregionen Aurich, Cloppenburg, Oldenburg, Diepholz und Landkreis Emsland.
Von den rund 1 300 laufenden und im Bau befindlichen Biogasanlagen haben etwa 1 000 eine installierte elektrische Leistung von bis zu 500 kW. Ein relativ großer Anteil dieser Anlagen ist nach § 35 BauGB privilegiert im Außenbereich gebaut worden. Etwa 450 Anlagen weisen eine elektrische Leistung von 400 kW bis 500 kW auf und würden durch Effizienzsteigerung von rund 25 % aus dem Privilegierungstatbestand herausfallen. Die 300 größeren Biogasanlagen sind aufgrund ihrer installierten elektrischen Leistung von über 500 kW an Standorten mit Bauleitplanung errichtet.
Zu 1 bis 3: Im Einzelfall kann von der Behörde mit der Genehmigung eine regelmäßige Überprüfung nach § 87 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) vorgeschrieben werden. Diese würde sich allerdings auf die Sicherheitsanforderungen nach § 1 NBauO erstrecken, eine Kontrolle der Privilegierungsvoraussetzungen nach § 35 des Baugesetzbuches könnte danach nicht Überprüfungsgegenstand sein.
Unabhängig davon obliegt es den Bauaufsichtsbehörden nach § 65 NBauO, fertige Bauwerke, unbebaute Flächen und genehmigungsfreie Baumaßnahmen daraufhin zu beobachten, ob sich baurechtswidrige Zustände, z. B. auch Verstöße gegen Privilegierungsvoraussetzungen, entwickeln. Bei dieser Überwachungsaufgabe handelt es sich schon aus praktischen Gründen nicht um die Pflicht zu einer systematischen oder gar lückenlosen Kontrolle des gesamten vorhandenen Bestandes und jeder Bautätigkeit. Auch die Überwachung genehmigungsbedürftiger Baumaßnahmen verlangt nach § 79 Abs. 1 NBauO ausdrücklich nur Stichproben. Ergibt sich allerdings ein ernst zu nehmender Verdacht, beispielsweise aufgrund einer Nachbarbeschwerde, so hat die Bauaufsichtsbehörde ihm nachzugehen. Stellt sie rechtswidrige Zustände fest, so hat sie nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob und wie sie dagegen vorgeht.
Der Niedersächsischen Landesregierung sind zwei Fälle bekannt, bei denen Betreiber mehr als die erlaubte Menge Strom in das Netz eingespeist haben und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen bzw. verwaltungsrechtliche Maßnahmen geprüft oder veranlasst wurden. Darüber hinausgehende Kenntnisse zum Umfang von Verstößen gegen den Privilegierungstatbestand liegen derzeit nicht vor.
Seit der Kleinen Anfrage zur mündlichen Beantwortung des Abg. Ralf Borngräber vom 10. Januar 2011 gab es diverse überregionale und lokale Presseveröffentlichungen zu den Themen Lagerstättenwasser und Fracking. Eine Antwort der Landesregierung auf die Frage 1 der Anfrage aus dem Januar-Plenum 2011 ist bisher nicht erfolgt.
Auf einer Veranstaltung der Stadt Visselhövede am 31. Januar 2011, bei der Vertreter der ExxonMobil und des LBEG anwesend waren, ist auf eine Veröffentlichung der Daten nach dem Muster auf der nachfolgenden Internetseite hingewiesen worden: http://www.erdgassuche-in-deutschland.de/erdgas/hydraulic_fracturing/eingesetzte_materialien.html.
Ferner wolle das Unternehmen ExxonMobil ab Mitte dieses Jahres 2011 über eine veränderte Zusammensetzung der einem Frac beigefügten Chemikalien „nachdenken“. Wenigstens zwei bisher verwendete Zusatzmittel sollen zukünftig wohl keine Verwendung mehr finden.
Zwischenzeitlich berichtet die Kreiszeitung vom 23. Februar 2011 von Kontaminationen von im Umfeld der geborstenen Lagerstättenwasserleitung wohnenden Personen mit Benzol und Quecksilber. Ein Zusammenhang mit der schadhaften Lagerstättenwasserleitung bzw. mit der Erdgasproduktion ist derzeit nicht ausgeschlossen. Am 25. Februar 2011 berichtet die Kreiszeitung von möglichen Reihenuntersuchungen durch das zuständige Gesundheitsamt.
Unter www.erdgassuche-in-deutschland.de schreibt ExxonMobil: „Maßnahmen zur Aufsuchung und Förderung von Erdgas unterliegen einem bergrechtlichen Betriebsplanverfahren. Die Bergbehörden prüfen die vorgelegten Betriebspläne und Zulassungsanträge und beurteilen, ob diese genehmigungsfähig, Auflagen zu erteilen oder abzulehnen sind. So bedarf auch jede hydraulische Behandlung der Vorlage und Zulassung eines entsprechenden Sonderbetriebsplanes.“ Dieses Verfahren sichert aber noch keine Transparenz und erst recht keine regelhaften Beteiligungsrechte der (interessier- ten) Öffentlichkeit. Die aktuellen Stellenausschreibungen der LBEG in den Nrn. L01/11 (Öf- fentlichkeitsarbeit), L02/11 (Datenbanken) und L03/11 (Geoinformatiker) weisen auf einen erhöhten Personalbedarf bei der LBEG hin.
1. Wann beantwortet die Landesregierung die im Januar-Plenum 2011 gestellte Frage, welche Chemikalien in den 16 Bohrlöchern des Erdgas
feldes Söhlingen verwendet wurden und werden (detaillierte Liste mit Mengenangaben je Bohrloch!) und welche Stellen wie darüber informiert und gegebenenfalls beteiligt wurden (Wasserrecht) ?
2. Welches Prozedere zu geplanten Reihenuntersuchungen der möglicherweise betroffenen Menschen vor Ort ist vorgesehen, und in welcher anonymisierten Form werden die Ergebnisse für jedermann veröffentlicht?
3. Inwieweit teilt die Landesregierung die Auffassung, dass das „klassische Bergrecht“ überholt ist und vor dem Hintergrund dringend erforderlicher qualifizierter Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit einer Reform bedarf, die sich nicht auf reine PR-Arbeit beschränken darf?
Bei dem Ereignis, auf das in der Anfrage Bezug genommen wird, handelt es sich um Schäden an Lagerstättenwasserleitungen im Erdgasfeld Söhlingen, bei dem es zu Boden- und Grundwasserverunreinigungen mit BTEX-Aromaten (Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol) und Quecksilber kam. Ursache der festgestellten Rohrleitungsschäden sind nach derzeitigem Kenntnisstand Vorgänge der Diffusion und der Permeation durch die intakte Rohrwand von Polyethylen-Kunststoffrohren sowie ältere Verunreinigungen. Ein Zusammenhang zwischen diesem Ereignis und den vor über zehn Jahren durchgeführten hydraulischen Bohrlochbehandlungen (Frac) ist nicht erkennbar. Dies zeigen sehr deutlich Rohrleitungsschäden im Erdgasfeld Hengstlage, bei denen ein vergleichbares Schadensbild aufgetreten ist, aber die Frac-Technologie bei keiner Bohrung in diesem Feld zur Anwendung kam.
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) entscheidet bei der Bearbeitung von Anträgen auf der Grundlage geltender Gesetze und Verordnungen. Die Durchführung von Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ist danach nur bei der Überschreitung bestimmter, vom Bundesgesetzgeber vorgegebener Grenzwerte obligatorisch. Unabhängig von diesen gesetzlichen Vorgaben wird das LBEG zur Erhöhung der Transparenz im Vorfeld geplanter Projekte die betroffenen Landkreise und Kommunen sowie die Bürgerinnen und Bürger vor Ort verstärkt informieren.
Ein erhöhter Personalbedarf des LBEG lässt sich aus den im Internet veröffentlichten aktuellen Stellenausschreibungen nicht ableiten. Hierbei handelt es sich im Regelfall um die Wiederbesetzung freigewordener Stellen, die die übliche Fluktuation einer Behörde dieser Größenordnung widerspiegelt.
Hinsichtlich der zitierten Berichte in der Kreiszeitung Rotenburg wurde durch das Gesundheitsamt des Landkreises berichtet, dass bei einem Ehepaar auf eigene Initiative Blutuntersuchungen durchgeführt wurden. Es liegen derzeit zwei Untersuchungsberichte von Blutuntersuchungen vor, wobei lediglich bei einer Person das Ergebnis die als Laborreferenzwert angegebene Konzentration von „< 0,5 µg Benzol/l Blut“ leicht übersteigt, der Messwert lag bei 0,7 µg/l im Blut. Erhöhte Werte für Quecksilber sind nicht bekannt. Die in den Berichten ausgewiesenen Werte liegen unterhalb des Referenzwertes für Erwachsene der Kommission Human-Biomonitoring im Umweltbundesamt. Das Gesundheitsamt steht mit dem Ehepaar bezüglich des leicht erhöhten Messwertes für Benzol in Kontakt. Es sind weitere umweltmedizinische Untersuchungen vorgesehen. Hierzu wird das Untersuchungsergebnis überprüft, und daraufhin werden mögliche Quellen eruiert.
Zu 1: Wie in der Antwort der Landesregierung (An- lage 16 zum Stenografischen Bericht der 96. Sit- zung des Niedersächsischen Landtages am 21. Januar 2011) auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Borngräber (SPD) Drs. 16/3225 vom 12. Januar 2011 dargestellt, erfordert die Beantwortung der Frage nach den im Erdgasfeld Söhlingen bei der Durchführung von Fracs verwendeten Chemikalien eine umfangreiche Aktenrecherche über einen Zeitraum von nahezu 30 Jahren. Die Landesregierung geht davon aus, dass diese Recherche bis Ende März 2011 abgeschlossen ist, und wird dem Landtag die entsprechenden Unterlagen zeitnah nach diesem Termin zur Verfügung stellen.
Bei der Zulassung von Rahmenbetriebsplänen für die einzelnen Bohrungen beteiligt das LBEG die Landkreise, u. a. als untere Wasserbehörde, und die Gemeinden als Planungsträger. Soweit FracArbeiten in einer solchen Bohrung vorgesehen sind, werden diese in den Rahmenbetriebsplänen erwähnt.
Zu 2: Nach Auskunft des Gesundheitsamtes des Landkreises Rotenburg sind keine Reihenuntersuchungen geplant. Mit den Anwohnern wurde Kontakt aufgenommen und eine persönliche Beratung vor Ort angeboten. Im Einzelfall kann dies auch weitere Untersuchungen beinhalten. Die Bewertung erfolgt individuell unter Einbeziehung der Lebensumstände.
Zu 3: Grundlage für die Genehmigung von Tiefbohrungen sowie die Anwendung der Frac-Technologie sind die Regelungen des Bundesberggesetzes, wobei die zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde die Auswirkungen dieser Tätigkeiten auf Umwelt, Mensch sowie Kultur- und Sachgüter zu überprüfen hat. Da das geltende Bergrecht bereits heute umfassende Versagensgründe und Öffnungsklauseln zur Berücksichtigung außerbergrechtlicher Belange enthält, sieht die Landesregierung eine deutliche Erhöhung der Transparenz der Genehmigungsverfahren durch die Betreiber und die Genehmigungsbehörde als vorrangiges Ziel an. Gegenwärtig prüft die Landesregierung, inwieweit dieses Ziel mit einer Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben erreicht werden kann.