Protokoll der Sitzung vom 17.03.2011

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 32 der Abg. Elke Twesten (GRÜNE)

Bridging the gap: Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern in Niedersachsen

Der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern in Deutschland beträgt 23 %. Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist der Verdienstunterschied in Niedersachsen mit mehr als 25 % überdurchschnittlich hoch, nur noch Bremen, das Saarland und Baden-Württemberg weisen laut dem aktuellen „Atlas für Gleichstellung“ ähnliche Benachteiligungen bei der Bezahlung von Frauen auf. Laut Statistischem Bundesamt erhielten Frauen in Niedersachsen einen unterdurchschnittlichen Stundenlohn: Im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich verdienten niedersächsische Frauen im dritten Quartal 2010 im Durchschnitt 15,69 Euro brutto. Nur im Saarland und in Schleswig-Holstein bekamen Frauen in den alten Bundesländern noch weniger bezahlt.

Aus dem Niedersachsen-Monitor 2010 geht hervor, dass 2009 etwa 3,64 Millionen Bürgerinnen und Bürger erwerbstätig waren. Unter den 15- bis 65-jährigen Frauen gingen 63,3 % einer Erwerbstätigkeit nach, damit weniger als im Bundesdurchschnitt (65,1 %). Zwar ist die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Niedersachsen konstant geblieben, gleichzeitig nahm die Zahl der Teilzeitarbeitsplätze zu, ihr Anteil stieg zwischen 2004 und 2009 um 18,5 %. Überdurchschnittlich viele Frauen besetzten mit einem Anteil von 85,3 % Teilzeitarbeitsplätze in Niedersachsen.

Zugleich lässt sich feststellen, dass die Betreuungsquote in Niedersachsen unterdurchschnittlich niedrig ist: Mit einer Quote von 15,8 % bei der Betreuung der Kinder unter drei Jahren zum Stichtag 1. März 2010 belegt Niedersachsen vor Nordrhein-Westfalen den zweitletzten Platz. Bundesweit sind 23 % der u-3-Kinder betreut. Selbst bei den Kindern zwischen drei und sechs Jahren gelingt Niedersachsen eine nur unterdurchschnittliche Betreuung von 89,5 %, bundesweit sind es 92,2 %.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch ist analog zur bundesweiten Entgeltungleichheit von 23 % der prozentuale Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen a) in Niedersachsen, b) im niedersächsischen öffentlichen Dienst mit Lehrkräften, c) im öffentlichen Dienst ohne Lehrkräfte und d) in der Landesverwaltung?

2. Was sind aus Sicht der Landesregierung die Gründe für die im Bundesvergleich überdurchschnittlichen Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern in Niedersachsen?

3. Was unternimmt die Landesregierung und was plant sie zu unternehmen, um die Benachteiligung von Frauen bei der Bezahlung in der gewerblichen Wirtschaft und im öffentlichen Dienst in Niedersachsen abzubauen?

Die Niedersächsische Landesregierung ist sich der Tatsache bewusst, dass auch in Niedersachsen, ähnlich wie im gesamten Bundesgebiet und EUweit, Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern bestehen. Ursachen sind u. a.:

- Frauen unterbrechen und reduzieren familienbedingt ihre Erwerbstätigkeit häufiger und länger als Männer.

- Frauen fehlen in bestimmten Berufen, Branchen und in Führungspositionen.

- Branchenspezifische und betriebliche Entgeltsysteme führen zur Unterbewertung von frauendominierten Tätigkeiten und zur ungleichen Bezahlung unter gleichen Bedingungen im gleichen Betrieb.

Die Landesregierung arbeitet kontinuierlich daran, dass diese Unterschiede abgebaut werden.

Die Lohnungleichheit ist nicht bei allen Beschäftigtengruppen gleich ausgeprägt. So zeigen sich Differenzen nach Erwerbsstatus, Familienstand, Lebensalter, Wirtschaftssektor und Region.

In ländlichen Gebieten ist die Lohnlücke ausgeprägter als in Großstädten: Sie liegt über alle Beschäftigtenbereiche hinweg bei 33 %.

In den verschiedenen Wirtschaftssektoren gibt es erhebliche Unterschiede. Die höchsten Lohnlücken

finden sich im Grundstücks- und Wohnungswesen (30,3 %) , im Kredit- und Versicherungsgewerbe (29 %) und im verarbeitenden Gewerbe (28,9 %). Aber auch im Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern sowie im Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen liegt die Lohnlücke mit 25 % bzw. 24,2 % über dem Durchschnitt. In den Wirtschaftszweigen Verkehr und Nachrichtenübermittlung (8,0 %) sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (5,7 %) ist die Lohnlücke am geringsten (Qualitati- ve Studie zur Entgeltungleichheit, Sinus Sociovisi- on, Heidelberg, März 2009).

Während die Lohnlücke in der Phase des Berufseinstiegs noch relativ gering ist (2,0 %), nimmt sie nach dem 24. Lebensjahr erheblich zu bis etwa zum 44. Lebensjahr (25,6 %) und steigt danach weiter kontinuierlich an. Im 60. Lebensjahr und darüber hinaus liegt die Lohnlücke bei 29,5 % (Statistisches Bundesamt 2008, Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2006, Sinus Sociovisi- on a. a. O.).

Die Lohnlücke von Frauen mit Kindern erhöht sich, je länger sie für die Betreuung ihrer Kinder eine Auszeit nehmen. Nach Untersuchungen des Instituts der deutschen Wirtschaft, Köln, liegt sie bei 6 %, wenn die Unterbrechung kürzer als ein Jahr andauert und steigt an auf 10 % bzw. 14 % bei Unterbrechungen von bis zu bzw. mehr als drei Jahren (Dr. Hans-Peter Klös, Institut der deutschen Wirtschaft, Köln, gemeinsame Tagung BDA und BMFSFJ zum Thema „Ursachen für Lohnunter- schiede angehen“ am 30. September 2008).

Aktuelle Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigen auf, dass darüber hinaus auf betrieblicher Ebene deutliche geschlechtspezifische Entgeltunterschiede bestehen, die auch Ausdruck unmittelbarer oder mittelbarer Diskriminierung sein können. Bei vollzeitbeschäftigten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten liegen selbst dann die Entgelte der Frauen im Durchschnitt 12 % niedriger als bei Männern, wenn Beschäftigte innerhalb eines Betriebes mit der gleichen beruflichen Qualifikation, dem gleichen Beruf und im gleichen Alter miteinander verglichen werden (IAB-Forum Gleichstellung 1/2009).

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) hat aufgrund der Verdienststrukturerhebung 2009 ermittelt, dass Frauen in Niedersachsen in 2009 über

einen um 19,78 % geringeren Bruttostundenverdienst als Männer verfügten (Pressemitteilung LSKN Nr. 21/10 vom 25. März 2010). Sie verdienten über alle Wirtschaftszweige hinweg durchschnittlich 16,59 Euro brutto pro Stunde, Männer hingegen 20,68 Euro brutto pro Stunde. Diese Verdienste beinhalten - anders als die der Anfrage vermutlich zugrunde gelegten Basisdaten - Sonderzahlungen und die Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten.

Die Situation stellt sich unterschiedlich dar, je nachdem, um welchen Wirtschaftszweig es sich handelt, ob es um Voll- oder Teilzeit geht und welche Position bekleidet wird.

So verdienen vollzeitbeschäftigte Frauen in leitender Stellung fast 22 % weniger brutto in der Stunde als ihre Kollegen. Bei ungelernten Arbeitnehmerinnen beträgt die Lohndifferenz 9 % zu dem Verdienst ihrer Kollegen.

Frauen sind deutlich häufiger im Dienstleistungsbereich beschäftigt (54,3 % Frauenanteil) als im produzierenden Gewerbe (23,5 %). Hier verdienen Vollzeitbeschäftigte insgesamt mit 21,49 Euro im Vergleich zum Dienstleistungsbereich mit 18,70 Euro brutto in der Stunde besser.

Bei teilzeitbeschäftigten Männern und Frauen sind nur geringe Verdienstunterschiede festzustellen (Männer: 15,95 Euro, Frauen: 15,87 Euro). Männer sind mit 11,6 % an der Teilzeitbeschäftigung beteiligt.

In den niedersächsischen gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen für den öffentlichen Dienst sind keine unterschiedlichen Entgelte für Frauen und Männer festgelegt. Bei gleicher Beschäftigung - die Tätigkeit und den Arbeitszeitumfang betreffend - gibt es aufgrund der bestehenden tarifvertraglichen Regelung zur Eingruppierung im TVL - bei gleicher Biographie - keine Verdienstunterscheide zwischen Männern und Frauen in der Landesverwaltung.

Zu 2: Nach dem vorliegenden Datenmaterial (siehe Antwort zu 1) sind die Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen in Niedersachsen nicht überdurchschnittlich hoch im Vergleich zu denen im gesamten Bundesgebiet.

Zu 3: Gewerbliche Wirtschaft

Die Verbesserung der Arbeitsmarktsituation für Frauen unter besonderer Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch passgenaue regionale und zielgruppenspezifische Projek

te ist das wichtigste Ziel des Programms FIFA (Förderung der Integration von Frauen in den Ar- beitsmarkt). Hierbei handelt es sich um ein niedersachsenweites Angebot von Projekten für Frauen auch während der Familienphase. Beispiele für die Vielseitigkeit der Förderung sind Qualifizierungsmaßnahmen zur Erleichterung der Berufsrückkehr, anerkannte betriebliche Ausbildung in Teilzeit für alleinerziehende junge Frauen, ganzheitliche und gezielte Maßnahmen für Existenzgründerinnen in Vollzeit, Teilzeit oder als Nebenerwerb, Modellprojekte zur Vereinbarkeit und zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen.

Mit themen- und zielgruppenspezifischen Sonderausschreibungen im Rahmen des Programms FIFA werden notwendige Förderschwerpunkte gesetzt. Ab 2011 sollen verstärkt Projekte gefördert werden, die dazu beitragen, dass sich der Anteil von Frauen in MINT-Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) erhöht.

Mit der Förderung von inzwischen 21 Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft unterstützt das Land eine niedersachsenweite Beratungs- und Qualifizierungsstruktur, die sich eng an den Bedürfnissen der in regionalen Verbünden bei den Koordinierungsstellen zusammengeschlossenen Unternehmen (derzeit rund 1 000) orientiert. Gefördert werden damit arbeitsmarkt- und strukturpolitische Maßnahmen zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Verbesserung der Beschäftigung von Frauen, insbesondere von Berufsrückkehrerinnen.

Im Mai 2009 hat die Landesregierung mit allen relevanten Partnerinnen und Partnern aus Arbeitsmarkt und Wirtschaft die Qualifizierungsoffensive Niedersachsen (www.Qualifizierungsoffensive. Niedersachsen.de) gestartet. Ein thematischer Schwerpunkt dieser Offensive ist die Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen und einer familienbewussten Arbeitswelt. „Frauen sollen unabhängig vom Familienstand entsprechend ihren Qualifikationen am Erwerbsleben mit gleichen Chancen teilnehmen können“ ist das erklärte Ziel der Partnerinnen und Partner. Mit zahlreichen Maßnahmen soll bis 2013 dazu beigetragen werden, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer erleichtert und die Erwerbsbeteiligung von Frauen verbessert wird.

Die Landesregierung ist überzeugt, dass insbesondere diese auf Langfristigkeit angelegte Partnerschaft mit der Wirtschaft und weiteren Akteuren des Arbeitsmarktes zu mehr Chancengleichheit

von Frauen in der Privatwirtschaft und damit auch zu mehr Entgeltgleichheit beitragen wird.

Mehr Öffentlichkeit für das Thema der Entgeltungleichheit und ihre Ursachen herzustellen, ist ein wichtiges Mittel zur Sensibilisierung und Mobilisierung aller Akteurinnen und Akteure. Die Landesregierung unterstützt deshalb am 25. März 2011, dem diesjährigen „Equal Pay Day“, Veranstaltungen im Rahmen des Nationalen Aktionsbündnisses zur Entgeltgleichheit.

Die Landesregierung begrüßt die weiteren Aktivitäten der Bundesregierung zur Beseitigung der Entgeltungleichheit, so u. a. die Initiativen für präzisere Datenerhebungen und -auswertungen zur Entgeltungleichheit.

Öffentlicher Dienst

Die Landesregierung fördert und unterstützt die Berufswege von Frauen. Sie stellt mit dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) ein Instrumentarium zur Verfügung, um die Repräsentanz von Frauen in den höheren Besoldungs- und Entgeltgruppen zu verstärken. Für den Bereich des öffentlichen Dienstes bietet das neue Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz vom 9. Dezember 2010 gute Möglichkeiten, die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern langfristig zu verringern. So sollen Gleichstellungspläne genaue Zielzahlen enthalten, wie das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht - bei Führungsämtern in der Regel die Frauen - gefördert werden kann. Diese Zielzahlen sind verbindlich bei Einstellungs- und Auswahlentscheidungen zu beachten. Teilzeitarbeitsplätze sollen auch für Führungs- und Leitungsaufgaben angeboten werden. Gezielte Fortbildungen sollen für Führungsaufgaben qualifizieren. Dem gleichen Zweck dienen Mentoring-Programme für Frauen in der Verwaltung. Familienfreundliche Arbeitsplätze und Arbeitszeiten sollen die berufliche Karriere neben der Wahrnehmung von Familienaufgaben ermöglichen. Schließlich will die Landesregierung auch Männer ermutigen, ihre Familienaufgaben verstärkt wahrzunehmen und damit Frauen ein größeres berufliches Engagement zu ermöglichen. Dazu ist in den Gleichstellungsplänen festzulegen, inwieweit die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit im jeweils dreijährigen Geltungszeitraum messbar verbessert werden kann.

Alle Berufszweige

Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf setzt sich die Landesregierung darüber

hinaus für den Ausbau der Betreuungsangebote insbesondere für Kinder unter drei Jahren im Hinblick auf die Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr zum 1. August 2013 ein. Land und Kommunen haben vereinbart, mit vereinten Kräften eine landesweite Versorgungsquote von 35 % für alle Kinder unter drei Jahren bis 2013 zu schaffen. Im Jahr 2007 konnten insgesamt 13 982 Kinder von einem Betreuungsangebot profitieren, 2010 waren es bereits 30 532 Kinder.

Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Es obliegt den Eltern, diesen Rechtsanspruch gegenüber dem örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe geltend zu machen. Das Land Niedersachsen hat das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei gestellt und damit zusätzliche Anreize für Eltern geschaffen, ihre Kinder an diesem Bildungsangebot teilhaben zu lassen.

Anlage 31

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 33 der Abg. Elke Twesten und Ina Korter (GRÜNE)

Atomkraftwerk Esenshamm: Vernebelung schützt nicht vor gezielten terroristischen Flugzeugabstürzen