Protokoll der Sitzung vom 17.03.2011

Atomkraftwerk Esenshamm: Vernebelung schützt nicht vor gezielten terroristischen Flugzeugabstürzen

Nachdem E.ON Kernkraft GmbH Ende 2007 die Errichtung und den Einsatz eines „Tarnschutzsystems zur Verbesserung des Schutzes gegen einen gezielten Flugzeugabsturz“ am Atomkraftwerk Esenshamm beantragt hatte, hat das niedersächsische Umweltministerium nun, drei Jahre später, Anfang Februar 2011, die Genehmigung dafür erteilt.

Ein solches Vernebelungssystem wurde 2007 am AKW Grohnde als Pilotprojekt installiert. Kritiker halten die Vernebelung allerdings für nicht geeignet, um Anschlägen aus der Luft wirksam vorzubeugen und das Risiko der Zerstörung eines Atomkraftwerks wesentlich zu senken. Laut einer Greenpeace-Studie von Januar 2007 ist beispielsweise eine der Hauptschwächen, dass die aus der Marine stammende Vernebelungstechnik zum Schutz von beweglichen militärischen Zielen entwickelt wurde, die dann im „Nebel“ ihre Position verändern. Das ist für ein Atomkraftwerk ganz offensichtlich nicht möglich. Und in Zeiten von GPS können Piloten auch im Nebel navigieren.

Deutsche Atomkraftwerke sind nicht gegen den gezielten Flugzeugabsturz mit Passagiermaschinen gesichert. Eine ältere Anlage wie das

AKW Esenshamm ist jedoch aufgrund der dünnwandigen Betonkuppel ungleich stärker verwundbar und noch nicht einmal gegen den Aufprall von Militärflugzeugen vom Typ Phantom ausgelegt. Die Folgen eines solchen Anschlags wären verheerend.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Hält die Landesregierung das geplante Vernebelungssystem am AKW Esenshamm für erforderlich und ausreichend, um den vom Atomgesetz geforderten Schutz vor Gefahren, Störmaßnahmen und sonstigen Einwirkungen Dritter nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sicherzustellen, oder plant sie, dem Betreiber vor allem angesichts der Verlängerung der Laufzeit weitere Auflagen zur Erhöhung der Sicherheit vor Terrorangriffen zu erteilen?

2. Aus welchen Gründen hat es nach Eingang des Antrags von E.ON Kernkraft drei Jahre gedauert, bis das niedersächsische Umweltministerium die Genehmigung für Errichtung und Einsatz des „Tarnschutzsystems“ beim AKW Esenshamm erteilt hat, obwohl sowohl Betreiberin als auch Aufsichtsbehörde doch anscheinend von Sinn und Nutzen der Vernebelung überzeugt sind?

3. Ist vorgesehen, die Einrichtungen zur Vernebelung am AKW Esenshamm nach der Inbetriebnahme einem Test auf anforderungsgemäßes Funktionieren zu unterziehen, wie das bei technischen Einrichtungen üblich ist? Wenn nein, warum nicht?

Die Antwort bezieht sich ausschließlich auf das Kernkraftwerk Unterweser (KKU), für das das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz für die Durchführung der atomrechtlichen Genehmigungs- bzw. Aufsichtsverfahren zuständig ist.

Voranzustellen ist, dass im Rahmen des infolge der dramatischen Entwicklungen im Kernkraftwerk Fukushima (Japan) angekündigten Moratoriums der Laufzeitverlängerung das KKU für die Dauer von drei Monaten zwecks zusätzlicher Sicherheitsüberprüfungen abgeschaltet werden soll. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich auf die derzeitigen Sicherheitsstandards.

Gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 5 des Atomgesetzes (AtG) besteht für Kernkraftwerke ein bundeseinheitliches Schutzkonzept (SEWD-Richt- linie), wonach die Betreiberinnen der Kernkraftwerke in Niedersachsen - wie alle übrigen Betreiber kerntechnischer Anlagen in Deutschland - zum Schutz gegen Sabotageakte und sonstige unbefugte Einwirkungen im erforderlichen Umfang tech

nische und organisatorische Vorkehrungen getroffen haben.

Diese Maßnahmen werden entsprechend der aktuellen Sicherheitslage angepasst. Sie werden hier nicht näher erläutert, weil sie als Verschlusssache zu behandeln sind.

Der sogenannte terroristische Flugzeugabsturz zählt nicht zu den von der bundeseinheitlichen SEWD-Richtlinie erfassten Einwirkungen. Nach den bisherigen Einschätzungen der zuständigen Sicherheitsbehörden, insbesondere der Innenbehörden des Bundes und des Landes, liegt ein herbeigeführter Flugzeugabsturz auf kerntechnische Anlagen in Deutschland außerhalb des Wahrscheinlichen, kann aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Aufgrund ihrer Prüfungen ist die atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde zu der Auffassung gelangt, dass die erfolgreiche Durchführung eines derartigen terroristischen Anschlages nach den Maßstäben der praktischen Vernunft als äußerst unwahrscheinlich anzusehen ist. Die atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde hat dabei in einer Gesamtschau die aufeinander abgestimmten Schutzmaßnahmen des Staates und der Betreiber, die zu dem Ergebnis geführt haben, dass mit dem erforderlichen Schutz gegen derartige Einwirkungen die erforderliche Schadensvorsorge getroffen ist und damit das Risiko nahezu ausgeschlossen ist, berücksichtigt. Dazu gehören insbesondere die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen:

Die Sicherheitsmaßnahmen im internationalen Luftverkehr wurden seit dem 11. September 2001 erheblich verschärft. Sie umfassen z. B. Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Bediensteten, die Bewachung des Flughafengeländes, die Sicherheit von Luftfahrzeugen sowie die Kontrolle von Flughäfen, Gepäck und Fracht. Sie umfassen weiterhin die Sicherung der Pilotenkanzel gegen Versuche des gewaltsamen Eindringens Unbefugter aus dem Passagierraum und den Einsatz von mit besonderen Schutzausrüstungen versehenen Flugsicherheitsbegleitern, sogenannten Sky Marshals.

Es wurde das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) vom 11. Januar 2005 (BGBl. I Seite 78) erlassen, das trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtigkeit von § 14 Abs. 3 LuftSiG im Übrigen Bestand hat und eine Vielzahl von wirksamen Regelungen zur Verbesserung der Luftsicherheit enthält.

Es wurde ein nationales Lage- und Führungszentrum Sicherheit im Luftraum (NLFZ) eingerichtet, in

dem die für die Luftsicherheit, die innere Sicherheit und die Luftverteidigung zuständigen Einrichtungen des Bundes zusammenarbeiten, um Gefahren aus dem Luftraum abzuwehren.

Neben den vielschichtigen und gestaffelten Maßnahmen staatlicher Stellen haben die Betreiber der Kernkraftwerke in Deutschland weitere anlagenbezogene Maßnahmen realisiert bzw. eingeleitet. So haben sie u. a. eine Kommunikations- und Alarmierungsstrecke zum NLFZ aufgebaut, die eine frühzeitige Alarmierung sowie eine gesicherte Abschaltung der Anlage gewährleistet.

Darüber hinaus haben sie ein Tarnschutzsystem entwickelt, das gezielte Treffer auf die Anlage verhindern soll. Weiterhin sind die Kernkraftwerke mit Löscheinrichtungen zur Bekämpfung von großflächigen Kerosinbränden, wie sie bei Flugzeugabstürzen auftreten könnten, ausgerüstet. Diese anlagenbezogenen Maßnahmen stellen nach Auffassung der atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungsbehörde zusammengenommen einen weiteren Baustein dar, der zwar für sich genommen keine 100-prozentige Sicherheit, aber einen wirksamen Beitrag zur Verringerung der Trefferwahrscheinlichkeit und der Wahrscheinlichkeit ernsthafter Auswirkungen im Falle des für unwahrscheinlich gehaltenen Angriffs leisten kann.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Wie generell beim Schutz vor terroristischen Anschlägen ist auch zur Verbesserung des Schutzes von Industrieanlagen wie Kernkraftwerken nur ein System vielfältiger verschiedener Maßnahmen Erfolg versprechend.

Seit der Inbetriebsetzung ist die Sicherheit des KKU durch umfangreiche Nachrüstungen erheblich verbessert worden. Mit diesen Änderungen wurde die Sicherheits- und Risikovorsorge, dem fortschreitenden Stand von Wissenschaft und Technik folgend, weiterentwickelt. Im Rahmen des atomrechtlichen Aufsichtsverfahrens wurde das KKU fortlaufend überprüft. Dabei wurde und wird bei neuen Erkenntnissen die Notwendigkeit von Verbesserungen geprüft und die Anlagensicherheit bei Bedarf weiterentwickelt. Anlagenspezifische Maßnahmen wie u. a. die Errichtung der Tarnschutzeinrichtungen an allen Standorten gemäß dem im Kernkraftwerk Grohnde realisierten Pilotprojekt sind als Ergänzung der staatlichen Maßnahmen zu sehen und dienen der weiteren Risikominimierung.

Zu 2: Im Rahmen der Prüfung des Genehmigungsantrages zur Errichtung und zum Betrieb eines Tarnschutzsystems am Standort des Kernkraftwerks Unterweser war insbesondere die Rückwirkungsfreiheit auf die bestehende Kraftwerksanlage durch den Betreiber nachzuweisen. Dabei konnte zwar auf Erfahrungen aus dem Pilotprojekt Grohnde zurückgegriffen werden, aber die Prüfung von Fragestellungen aus anderen Projekten und die anlagenspezifischen Umstände, wie eingeschränkte Platzverhältnisse für die Aufstellung, erforderten Anpassungen der Antragsunterlagen. Zudem war eine bundesaufsichtliche Stellungnahme vor Genehmigungserteilung einzuholen.

Zu 3: Derartige Tests sind aufgrund der Vorprüfungen und der Wirkungsnachweise, die im Rahmen der Konzeptprüfung durch die Anlagenbetreiber vorgelegt und von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH geprüft wurden, nicht erforderlich. Gleichwohl werden die Teilsysteme bis auf die Auslösung der Vernebelung entsprechenden Abnahmetests unterzogen. Im Rahmen der Errichtung ist durch diese Vorgehensweise eine anforderungsgerechte Funktion des Systems sichergestellt. Darüber hinaus unterliegt das Tarnschutzsystem einem wiederkehrenden Prüfprogramm, welches auch die Entnahme einzelner Nebelwurfkörper und deren Prüfung beim Hersteller beinhaltet.

Anlage 32

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 34 des Abg. Christian Meyer (GRÜNE)

Abwasserleitung für die Ziegenfabrik Heidbrink - Millionen Euro Landesgeld zur Förderung der Massentierhaltung?

Bereits am 25. August 2006 hatte Umweltminister Sander bei einem Besuch der Firma Petri Feinkost GmbH für die Landesregierung eine 50-prozentige Förderung des Baus einer Abwassertransportleitung für die Schmutzwasserfrachten des Unternehmens von der Kläranlage Brevörde über die Domäne Heidbrink nach Holzminden in Aussicht gestellt. Die Pipeline sollte vom Land mit 1 Million Euro aus dem Landeshaushalt gefördert werden (vgl. Drs. 15/4400, Drs. 16/1281). Die Entscheidung über die Landesförderung soll nach einer 2006 außer Kraft gesetzten Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zu Förderung von Maßnahmen der Abwasserbeseitigung und Abwasserverwertung erfolgen.

Die Abwasserleitung sollte insbesondere einer gesteigerten Produktion im Zusammenhang mit einer geplanten Massentierhaltung von 7 500 Ziegen auf der ehemaligen Landesdomäne Heidbrink (Landkreis Holzminden) dienen. „Angesichts der grundsätzlichen Klärung der Abwasserfrage der Molkerei wurde der Kaufvertrag über die Domäne Heidbrink nunmehr geschlossen“ (Drs. 16/1281).

Nachdem der Kreistag Holzminden im Juni 2010 eine Teillöschung des Landschaftsschutzgebietes als Voraussetzung für den Bau der Ziegenfabrik mit knapper Mehrheit ablehnte, soll die Abwasserpipeline mit Anschluss der Domäne Heidbrink nun doch gebaut werden (siehe TAH vom 13. Dezember 2010).

Dabei hatte das Landgericht Hildesheim am 16. Februar 2011 einer Klage von 76 Poller Bürgerinnen und Bürgern gegen eine gravierende Erhöhung der Abwassergebühren durch den Wasserverband Ithbörde stattgegeben. Die Gebührenerhöhung sei, so das Gericht, „unbillig“, da Finanzierungskosten für eine einzig einem Unternehmen dienende Abwasserleitung von Brevörde nach Holzminden enthalten sind. Außerdem seien Starkverschmutzergebühren der Firma Petri nicht zur Entlastung der Gebührenzahler, sondern zur Finanzierung der Abwassertransportleitung eingeplant worden. Laut TAH vom 4. März 2011 hat der Wasserverband eine Senkung der Gebühren verweigert und Berufung angekündigt.

Von Kritikern und dem Landkreis Holzminden wird auch hinterfragt, ob eine Pipeline überhaupt erforderlich ist, wenn das Unternehmen eine ordentliche Vorreinigung seiner Abwässer vornähme, und ob ein Ausbau der Kläranlage Brevörde nicht für die Steuer- und Gebührenzahler billiger wäre. Zur Haushaltskonsolidierung hatte das Land die Domäne Heidrink an die Firma Petri für 3,4 Millionen Euro verkauft, obwohl die Fraktionen von SPD und Grünen bereits damals auf offene Fragen und Äußerungen der Minister Sander und Schünemann im Zusammenhang mit Zusagen an den Unternehmer hingewiesen hatten (Plenarprotokoll vom 8. Dezember 2006).

Die Kosten für die Pipeline betragen nach neuesten Schätzungen 2,6 Millionen Euro. Davon sollen über 90 % aus Steuer- und Gebührenmitteln der Bürger aufgebracht werden. 1,125 Millionen Euro sollen vom Land Niedersachsen und 750 000 Euro vom Landkreis und den (Samt-) Gemeinden kommen. Die Firma Petri soll sich mit weniger als 10 % an den Gesamtkosten der Investition beteiligen (siehe auch TAH vom 19. Februar 2011). Die jetzt wieder aufgelebte kommunale Förderung des Landkreises Holzminden wurde 2007/2008 noch mit der Schaffung von maximal 10 Arbeitsplätzen für die Haltung von mehr als 7 000 Ziegen in geschlossener Stallhaltung begründet. Da das Unternehmen Petri bislang öffentlich keinen Abstand vom Bau einer Ziegenmassentierhaltung genommen hat, stellt sich die Frage, ob

die Förderung nicht zumindest indirekt auch die Voraussetzung für einen rechtlich jederzeit möglichen neuen Anlauf zum Bau einer industriellen Ziegenhaltung darstellt. Der Landesverband Niedersächsischer Ziegenzüchter als Mitglied im Landvolkverband hatte sich mehrfach einmütig gegen die gravierenden Arbeitsplatzverluste in der bäuerlichen Ziegenhaltung ausgesprochen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Vor dem Hintergrund, dass die als Fördergrundlage für die geplante Abwasserpipeline dienende Richtlinie (RdErl. des MU vom 16. Oktober 2002) bereits 2006 außer Kraft getreten ist, der Altantrag des Wasserverbandes Ithbörde vom 28. November 2007 stammt und der Bau von Abwasserleitungen - zumal für weitgehend nur einen einzelnen Nutzer - schon seit Jahren nicht mehr förderfähig ist, frage ich: Auf welcher rechtlichen Grundlage kann oder soll das o. g. Projekt noch in welcher Höhe vom Land gefördert werden?

2. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der vom Gericht festgestellten Tatsache, dass die Erhöhung der allgemeinen Abwassergebühren zur Finanzierung der Investitionskosten der Abwasserpipeline für die Firma Petri rechtswidrig war, im Hinblick auf die mit dem Antrag eingereichte Kalkulation des Wasserverbandes und die finanzielle Förderung durch das Land mit Steuergeldern?

3. Hält die Landesregierung die weitere Planung einer Ziegenmassentierhaltung bei Polle auch vor dem Hintergrund ausbleibender Absichtserklärungen des Unternehmers und des angestrebten Abwasseranschlusses der Domäne Heidbrink für endgültig ausgeschlossen?

Das Landgericht Hildesheim hat mit Urteil vom 16. Februar 2011 (Geschäfts-Nr.: 2 O 212/10) die Unbilligkeit der vom Wasserverband Ithbörde/Weserbergland (WVIW) zum 1. Januar 2009 auf privatrechtlicher Grundlage vorgenommenen Erhöhung der Abwasserentgelte festgestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und nur hinsichtlich der Kosten des Rechtsstreites vorläufig vollstreckbar.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Die Entscheidung über eine Landesförderung wird auf der Grundlage eines entscheidungsreifen Antrages nach den Vorschriften der Landeshaushaltsordnung bzw. den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften sowie analog der bis zum Jahr 2006 gültigen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Abwasserbeseitigung und Abwasserverwertung getroffen werden. Ein entsprechender Antrag des abwasserbeseitigungspflichtigen Wasserverbandes Ithbörde/Weserbergland (WViW)

liegt bislang nicht vor. Im Falle einer Förderung aus der Abwasserabgabe beliefe sich eine finanzielle Zuwendung auf bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal auf 1,125 Millionen Euro.

Zu 3: Der Landesregierung ist nicht bekannt, ob die Firma Petri Feinkost GmbH die Realisierung der geplanten Ziegenhaltung mit 7 500 Tieren weiter verfolgt.

Anlage 33

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 35 der Abg. Daniela Behrens (SPD)

Medienwirtschaftsgipfel Niedersachsen: Wie fließen welche Ergebnisse in die Medienpolitik der Landesregierung ein?

Die Niedersächsische Landesregierung hat im Oktober 2009 den Dialogprozess Medienwirtschaftsgipfel gestartet. Er soll - nach eigenen Ansprüchen der Landesregierung - den Dialog zwischen Medien und Wirtschaft fördern, um „gegenwärtige Herausforderungen und zukünftige Anwendungen digitaler Medien“ anzugehen und politische Entscheidungen vorzubereiten (siehe Website des Niedersächsischen Ministe- riums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr). Dazu arbeiten verschiedene Arbeitsgruppen, die mit Experten aus Medien, Politik und Wirtschaft besetzt sind, an thematischen Fragestellungen, die sich aus den Umbrüchen zum digitalen Zeitalter ergeben. Am 2. März dieses Jahres fand nun bereits der zweite Medienwirtschaftsgipfel statt.