Die Niedersächsische Landesregierung hat im Oktober 2009 den Dialogprozess Medienwirtschaftsgipfel gestartet. Er soll - nach eigenen Ansprüchen der Landesregierung - den Dialog zwischen Medien und Wirtschaft fördern, um „gegenwärtige Herausforderungen und zukünftige Anwendungen digitaler Medien“ anzugehen und politische Entscheidungen vorzubereiten (siehe Website des Niedersächsischen Ministe- riums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr). Dazu arbeiten verschiedene Arbeitsgruppen, die mit Experten aus Medien, Politik und Wirtschaft besetzt sind, an thematischen Fragestellungen, die sich aus den Umbrüchen zum digitalen Zeitalter ergeben. Am 2. März dieses Jahres fand nun bereits der zweite Medienwirtschaftsgipfel statt.
Der niedersächsische Wirtschaftsminister schreibt dazu in einer aktuellen Pressemitteilung (2. März 2011): „In drei Arbeitsgruppen haben sich die Teilnehmer des Gipfelprozesses mit den Themen Open Government Data, Radio Interaktiv und Medienrechtsfragen im Web 2.0 beschäftigt. Die Ergebnisse und Denkanstöße aus diesen Diskussionen stellten die Arbeitsgruppen heute auf der CeBIT rund 200 interessierten Zuhörern vor.“
Nach rund 18-monatiger Dialog- und Arbeitsgruppenphase stellt sich die Frage, welche Ergebnisse für die Medienpolitik gewonnen werden konnten. Vor allem die Gestaltung eines im Web funktionierenden und akzeptierten Urheberrechts beschäftigt die Medienpolitikerinnen und Medienpolitiker.
2. Wie bewertet die Landesregierung diese Ergebnisse im Hinblick auf die ungeklärten Rechtsfragen im Urheberrecht, im Persönlich
3. Wie fließen die Erkenntnisse in die niedersächsische Medienpolitik ein, bzw. welche Gesetzesinitiativen sind dazu wann zu erwarten?
Seit der Erfindung des Buchdrucks durch Gutenberg hat sich die Medienwirtschaft bis zum Ende des 20. Jahrhunderts im Grundsatz nur wenig verändert. Nun - am Ende der ersten Dekade des 21. Jahrhunderts - stehen wir mitten in einem fundamentalen Umbruch. Sprach man in der Vergangenheit von Medien, meinte man die sogenannten klassischen Medien: Buch, Zeitungen, später Radio, Fernsehen etc. Der Begriff wurde dann auf die sogenannten neuen Medien ausgedehnt und schloss dabei hauptsächlich zum einen die Kommunikationsmedien, die auf der Grundlage digitaler Informations- und Kommunikationstechnologie funktionieren, ebenso ein wie auch die technischen Geräte zur Berechnung, Aufzeichnung, Speicherung, Verarbeitung, Distribution und Darstellung von digitalen Inhalten.
Heute muss der Medienbegriff weiter gefasst werden. Die Innovationen bei den Informations- und Kommunikationstechnologien verändern das Verhalten der Medienkonsumenten grundlegend. Privatpersonen und auch Unternehmen aus zunächst medienfremden Branchen treten immer mehr als Publizisten auf. Man spricht z. B. von Bürgerjournalismus, Web 2.0, Enterprise 2.0, etc.
Die veränderte Nutzung des Internets spiegelt sich in den Generationen wider, die - nach 1980 geboren - nunmehr mit den neuen Medien aufgewachsen sind, den „Digital Natives“. Sie bestimmen in Zukunft die Arbeitswelt. Zudem verschwimmt die Abgrenzung vom Produzenten und Konsumenten von Medieninhalten. Die Rezipienten bringen sich ein, vernetzen sich mithilfe von Social Media Tools. Wikis, Blogs, themenbezogene Onlineportale sowie Netzwerke wie Facebook, XING oder StudiVZ sind allgegenwärtig, wobei hier die Grenzen zwischen beruflicher und privater Nutzung und zwischen Informationsgewinnung und Informationsweitergabe zunehmend verschwimmen und zeitlich parallel verlaufen. Hinzu kommt die mobile Anwendung, die neben zeitlichen Einschränkungen auch die räumliche Begrenzung auflöst. Inhalte werden jederzeit und überall generiert und sind unmittelbar verfügbar.
Diese grundlegenden Veränderungen betreffen die klassische Medienbranche in besonderem Maße, weil sich das Kundenverhalten verändert und neue Wettbewerber in den Markt eintreten. Doch auch in
allen anderen Wirtschaftsbranchen und natürlich in Politik und Verwaltung bietet die Digitalisierung große Chancen, wenn die Herausforderungen gelöst werden.
Die umfassenden Auswirkungen dieses Wandels sind derzeit nicht absehbar. Bedeutsam ist, dass begriffen wird, dass dieser Wandel sich aktuell vollzieht und alle Lebensbereiche davon betroffen sind. Veränderungen stellen Herausforderungen dar, bieten aber gleichzeitig große Möglichkeiten.
Der Medienwirtschaftsgipfel Niedersachsen verfolgt das Ziel, in Niedersachsen vorhandene Potenziale in Wirtschaft und Medien zusammenzubringen und vorhandene gemeinsame Entwicklungschancen zu entdecken und weiterzuentwickeln. Die Digitalisierung auf allen Ebenen verändert alle Lebensbereiche, sei es das Informationsverhalten, die Mediennutzung, die Geschäftsprozesse, die Kooperationsformen. Dieser grundlegende Wandel trifft die für eine demokratische Gesellschaft so wichtige Informations- und Kommunikationsbranche in ihren Grundfesten; denn komplette Geschäftsmodelle stehen auf dem Prüfstand. Hier sind die Auswirkungen bereits deutlich spür- und sichtbar. Doch auch in allen anderen Wirtschaftsbranchen und natürlich in Politik und Verwaltung bieten das Internet und die damit verbundenen Anwendungen große Chancen, wenn die Herausforderungen angenommen werden.
Eines ist klar: Die Digitalisierung fragt nicht danach, wie das Geschäftsmodell bisher aussah. Plötzlich sieht sich die Redaktion mit nutzergenerierten Inhalten konfrontiert, der Einzelhandel konkurriert mit dem Onlineshopping, Kliniken müssen sich mit allen Formen der Informations- und Datenübertragung beschäftigen, in die Unternehmen kommt eine Generation, die selbstverständlich auf vernetzte Kommunikation setzt und überkommene Organisationsstrukturen infrage stellt usw. Diese Liste lässt sich fast beliebig fortsetzen und würde doch immer nur einen kleinen Ausschnitt dessen zeigen, was Digitalisierung beeinflusst und verändert.
Der Medienwirtschaftsgipfel Niedersachsen ist eine Dialogplattform mit der und für die Wirtschaft. Die erarbeiteten Ergebnisse und Best-Practice-Beispiele sollen Unternehmen helfen, ihre Situation besser einzuschätzen und mit den aktuellen Veränderungen sicherer umzugehen. Medienrechtliche Fragestellungen finden im Hinblick auf geltende Normen und Vorschriften Eingang in die Diskussionen. Sofern aus den Arbeitsgruppen Anre
gungen für politische Entscheidungen entstehen, finden diese im Rahmen der üblichen Konsultationen Berücksichtigung.
Zu 1: Der Arbeitskreis Medien- und Telekommunikationsrecht ist zur CeBIT 2011 neu hinzugekommen und hat im Rahmen des 2. Medienwirtschaftsgipfel Niedersachsen das Thema „Medienrecht für Unternehmen (die keine Medienunternehmen sind) “ herausgegriffen und den geltenden Medienrechtsrahmen insbesondere im Zusammenhang mit dem Web 2.0 dargestellt. Ziel der Präsentation - dieses Vortrags - war es, Unternehmen sicherer zu machen in Fragen des Rechtsrahmens in der Onlinekommunikation.
Zu 2: Zielsetzung des Arbeitskreises Medien- und Telekommunikationsrecht war es, praktische Tipps im Umgang mit Onlinekommunikation für Unternehmen, die keine Medienunternehmen sind, zur Verfügung zu stellen. Eine Bewertung der Ergebnisse „im Hinblick auf die ungeklärten Rechtsfragen im Urheberrecht, im Persönlichkeits- und Datenschutz im Internet“ schließt sich von daher aus. Eine stetige Weiterentwicklung des Urheberrechts, des Persönlichkeits- und Datenschutzes ist angesichts der technologischen Veränderungen sicher erforderlich; dies war jedoch bisher nicht Gegenstand dieser Arbeitsgruppe.
Zu 3: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Nicht die niedersächsische Medienpolitik bzw. die Weiterentwicklung des Medienrechts steht im Vordergrund, sondern die konkreten Fragen der Unternehmen in der digitalen Informations- und Kommunikationswirtschaft. Dass sich Initiativen für die politisch Verantwortlichen oder den Gesetzgeber daraus ergeben können, ist nicht absehbar, aber je nach Entwicklung nicht ausgeschlossen.
Nach Informationen von in der Landesaufnahmebehörde am Standort Bramsche untergebrachten Personen werden neuerdings Gebühren erhoben, wenn nicht in der Einrichtung untergebrachte Angehörige oder Bekannte bei Insassen der Einrichtung übernachten. Angeblich
wird eine Gebühr in Höhe von 5 Euro, in bestimmten Fällen auch mehr, erhoben. Eine Anmeldung über den Sozialdienst sei erforderlich. Von der LAB Braunschweig sind solche Übernachtungsgebühren nicht bekannt. Eine Übernachtung sei dort nach Anmeldung kostenlos möglich.
1. Wie sind die Übernachtungsgebühren einzuordnen (Rechtsgrundlage, Buchungsposten in der Buchhaltung)?
Das Land Niedersachsen ist gesetzlich zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen verpflichtet. Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat das Land ab 1. Januar 2011 eine Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) mit den Standorten Braunschweig, Grenzdurchgangslager (GDL) Friedland, Bramsche und Oldenburg errichtet.
Die LAB NI wird multifunktional als Aufnahmeeinrichtung, Gemeinschaftsunterkunft und Ausreiseeinrichtung im Sinne des Asylverfahrensgesetzes und des Aufenthaltsgesetzes genutzt, wobei in der Gemeinschaftsunterkunft am Standort Bramsche die Förderung der freiwilligen Ausreise einen Schwerpunkt der Arbeit bildet.
In der Einrichtung sind grundsätzlich nur Personen untergebracht, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, und Personen, die wegen des negativen Ausgangs ihres Verfahrens oder aus sonstigen Gründen ausreisepflichtig sind, dieser Verpflichtung aber bisher noch nicht nachgekommen sind. Übernachtungen oder längere Aufenthalte anderer Personen sind grundsätzlich nicht vorgesehen.
Bei besonders gelagerten Umständen, insbesondere im familiären Bereich oder bei Vorliegen von Härten. können in Ausnahmefällen anderen Personen, in der Regel Familienangehörige, Übernachtungen im Zimmer der in der LAB NI untergebrachten Person gestattet werden. Hierunter fallen z. B. Begleitpersonen von alleinreisenden Frauen am Ankunftstag. Die Zustimmung zur Übernachtung anderer Personen steht aber immer unter dem Vorbehalt, dass diese nicht der Wahrnehmung der Aufgaben in der Dienststelle entgegenstehen oder diese erschweren.
An allen Standorten werden unter den genannten Voraussetzungen entsprechende Übernachtungen gestattet, wobei in der Vergangenheit aber nur am
Standort Bramsche Entgelte erhoben werden. An den anderen Standorten sind die Übernachtungen zurzeit kostenfrei. Mit Neugründung des LAB NI wird in Kürze eine für alle Standorte geltende Regelung getroffen werden.
Am Standort Bramsche wird mit den Besuchern eine Vereinbarung dahin gehend getroffen, dass diese für Übernachtungen in der Einrichtung ein Entgelt in Höhe von 5 Euro pro Nacht bzw. 8 Euro bei Benutzung zusätzlicher Bettwäsche zu zahlen haben. Verpflegung wird daneben nach dem gültigen Verpflegungssatz abgerechnet, wenn sie auch tatsächlich in Anspruch genommen wurde.
Zu 1: Es wird mit dem Besucher eine zivilrechtliche Vereinbarung (ähnlich einem Beherbergungsver- trag) geschlossen, die eine Zahlung für die Inanspruchnahme von Leistungen - Übernachtung und eventuell Verpflegung - vorsieht. Die hierdurch erzielten Einnahmen werden im Haushalt der LAB NI vereinnahmt und auf dem Titel 119 10 „Sonstige Verwaltungseinnahmen“ gebucht. Eine Gebühr auf der Grundlage einer Gebührenordnung wird nicht erhoben.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 37 der Abg. Filiz Polat und Enno Hagenah (GRÜNE)
Die Landesregierung hat im November 2008 ein Gutachten des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt in Braunschweig - Institut für Verkehrssystemtechnik - vorgestellt, das Engpässe und Lösungskonzepte bei den Hinterlandanbindungen aufzeigt. Darin wurde auch die Verbindung Osnabrück–Oldenburg als Möglichkeit zur Schaffung von Infrastrukturkapazitäten genannt. Die Gutachter hielten in der ersten Stufe ab dem Jahr 2009 eine Aufstockung des Güterverkehrs um 15 Güterzüge (600 m Länge) pro Tag ohne weitere Ausbaukosten für möglich. In einer zweiten Stufe empfahlen sie verbunden mit dem Ausbau von Kreuzungsbahnhöfen ab 2012 eine weitere Aufstockung um 43 Güterzüge (700 m Länge) auf insgesamt 58 Güterzüge pro Tag sowie eine Elektrifizierung
bis zum Jahre 2015. Das würde eine ganz erhebliche Verkehrszunahme auf dieser einspurigen Strecke, zusätzliche Lärmbelastungen für die Anliegerinnen und Anlieger sowie massive Wechselwirkungen mit dem Straßenverkehr an Bahnübergängen bedeuten. Dieser Umstand ist der Landesregierung ausweislich ihrer Antwort vom 16. Januar 2009 auf eine parlamentarische Anfrage bekannt. Der Aspekt der Lärmbelastung erhält zusätzliche Brisanz durch das Entstehen neuer Wohngebiete in der Nähe der Gleise, ohne dass die DB AG dem widersprochen hätte.
1. Hat die Landesregierung inzwischen von Eisenbahnverkehrsunternehmen Signale oder Anfragen bezüglich einer Nutzung der Strecke erhalten, oder beabsichtigt sie, selber Ausbaumaßnahmen voranzutreiben?