1. Hat die Landesregierung inzwischen von Eisenbahnverkehrsunternehmen Signale oder Anfragen bezüglich einer Nutzung der Strecke erhalten, oder beabsichtigt sie, selber Ausbaumaßnahmen voranzutreiben?
2. Hat die Landesregierung mit dem Bund, den anliegenden Kommunen oder Eisenbahnverkehrsunternehmen Gespräche über Ausbaumaßnahmen an der Strecke geführt, oder beabsichtigt sie, diese zu führen?
3. Welche Planungen und Kostenabschätzungen existieren hinsichtlich des Lärmschutzes und der Sicherung bzw. Beseitigung höhengleicher Bahnübergänge?
Den Häfen wird aufgrund der steigenden Globalisierung allgemein ein steigendes Aufkommen prognostiziert. Diese Entwicklung kann entweder stillschweigend abgewartet werden - dann werden sich erforderliche Verkehre ihren Weg nach Deutschland über Häfen im Mittelmeer oder über niederländische Häfen suchen -, oder diese Entwicklung kann als Chance für eine erfolgreiche wirtschaftliche Teilhabe der Bevölkerung aufgefasst werden. Der Bau des JadeWeserPorts ist ein Beitrag, um aus der weltweiten Tendenz zum zunehmend containerisierten Warenhandel einen wirtschaftlichen Erfolg für Deutschland abzuleiten. Er führt nicht nur in der Region um Wilhelmshaven zu positiven Effekten, sondern stärkt insgesamt das Logistikland Niedersachsen. Eine gute Entwicklung des JadeWeserPorts und der anderen deutschen Häfen ist allerdings nur möglich, wenn die Anbindungen ins Hinterland verträglich gestaltet werden. Das Land Niedersachsen hat aus diesem Grund das genannte DLR-Gutachten in Auftrag gegeben. Ziel war ein eigener Beitrag des Landes zur Frage, wie eine Hinterlandanbindung der deutschen Häfen aussehen könnte. Der Schwerpunkt der Betrachtung lag im Schienenverkehr, da dieser Verkehrsträger gerade bei Hafenverkehren seine Vorteile ausspielen kann und somit zu den geringsten Beeinträchtigungen der Umwelt führt. Zugleich liegt auf der Hand, dass in
erster Linie die bestehende Infrastruktur zu nutzen ist. Erst wenn die bestehende Infrastruktur nicht mehr ausreicht, um das zu erwartende Aufkommen im Güterverkehr bei gleichzeitiger Erfüllung der Ansprüche im Personenfern- und -nahverkehr auf der Schiene zu bewältigen, sollte - wie im Fall der Y-Trasse - über Neubauprojekte nachgedacht werden, zumal jeder Neubau neben der finanziellen Belastung eine erheblichen Realisierungszeit erfordert, die wir im Fall der Hafenhinterlandverkehre nur sehr begrenzt haben. Das DLR-Gutachten ist also eine Sammlung von Empfehlungen von aufeinander abgestimmten Maßnahmen, die zu einer verträglichen und realisierbaren Sicherung der Hafenhinterlandanbindung führen.
Ein gravierender Engpass im Schienenverkehr ist absehbar der Bereich Bremen. Das Land Niedersachsen trägt mit der Ertüchtigung der Strecke Bremerhaven–Bremervörde–Rotenburg schon mit eigenen Mitteln dazu bei, dass weniger Güterzüge aus Bremerhaven durch Bremen fahren müssen. Außerdem wird so auch die überlastete Strecke Bremen–Verden entlastet. Als weitere Maßnahme schlägt das DLR-Gutachten eine Führung von Güterzügen aus Wilhelmshaven über die Strecke Oldenburg–Osnabrück vor. Dem Vorschlag zur Nutzung dieser DB-Strecke für den Hafenhinterlandverkehr hat selbst das UBA-Gutachten zum Schienengüterverkehr 2010 einen Charme bescheinigt, da rasch steigende Verkehre aus dem JadeWeserPort hierüber laufen und im weiteren Verlauf noch andere Bypässe zur Entlastung der Engpassstrecken im Hauptnetz nutzen könnten.
Wenn also eine erfolgreiche Entwicklung der norddeutschen Häfen angestrebt wird, wenn gleichzeitig ein großer Teil der Hinterlandverkehre über die Schiene laufen soll und wenn gleichzeitig die Mobilität im Personenverkehr auf Straße und Schiene gesichert werden soll, dann ist eine optimale Nutzung der vorhandenen Schieneninfrastruktur das wesentliche Mittel der Wahl.
Zu 1: Die Landesregierung hat keine Signale oder Anfragen von Eisenbahnunternehmen zur Nutzung der heute nicht elektrifizierten Strecke erhalten. Konkrete Trassenanfragen werden ohnehin nicht über das Land beantwortet oder bearbeitet, sondern gehen direkt an DB Netz. Nach unserem Wissen haben bei der Trassenvergabe einzelne Wünsche der Verkehrsunternehmen nach Berücksichtigung konkreter Strecken eine geringere Priorität
als Fragen der Traktion und der jeweiligen Streckenkapazität. Das Konzept des Landes zur Bewältigung des Hafenhinterlandverkehrs ist ohnehin weniger von Wünschen einzelner Verkehrsunternehmen als mehr von der Entwicklung der tatsächlichen und der zu erwartenden Verkehrsströme geleitet. Das Land bringt eine Nutzung der Strecke für den Hafenhinterlandverkehr und damit möglicherweise erforderliche Ausbaumaßnahmen in Gespräche mit der DB AG mit ein. Es gibt aber keine konkreten Ausbauplanungen, die derzeit vorangetrieben werden könnten. Da es eine Strecke des Bundes ist, wird das Land hier auch keine eigenen Ausbauplanungen entwickeln und umsetzen.
Zu 2: Außer mit der DB AG hat es bislang keine Gespräche mit dem Bund, mit anliegenden Kommunen oder mit weiteren Eisenbahnverkehrsunternehmen über Ausbaumaßnahmen gegeben. Die mögliche Einbeziehung dieser Strecke in die Hafenhinterlandanbindung war Thema beim Bahninfrastrukturtag am 1. März 2010 mit DB Netz in Hannover. Dort wurde von DB-Vorstandsmitglied Herrn Dr. Kefer eine Untersuchung bezüglich Notwendigkeit und Machbarkeit eines Streckenausbaus Oldenburg–Osnabrück angeregt. Diese Untersuchung ist noch nicht durchgeführt worden.
Zu 3: Es gibt bislang weder Planungen noch Kostenabschätzungen hinsichtlich Lärmschutz oder Bahnübergängen. Die Ergebnisse des DLR-Gutachtens weisen eine solche Untersuchungstiefe nicht auf. Eine Grundlage für nähere Angaben lässt die mit der DB vereinbarte Untersuchung erwarten.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 38 der Abg. Patrick-Marc Humke und Ursula Weisser-Roelle (LINKE)
Die Mittel zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen wurden auf Ebene des Bundes halbiert. Diese Kürzung betrifft im Wesentlichen die sogenannten Ein-Euro-Jobs nach § 16 d SGB II. Trotz der sehr geringen Entlohnung wurden diese sechs- bzw. neunmonatigen Maßnahmen von vielen Langzeitarbeitslosen sehr gerne angenommen. Hier zeigte sich deutlich, wie groß der Wunsch nach Arbeit und einem auf Arbeit ausgerichteten Tagesablauf ist.
Die Menschen erhalten trotz eines vollen Arbeitstages, der zusätzliche Kosten erzeugt, nur sehr geringfügig mehr Geld, und zudem verdrängen diese Jobs - wider die gesetzliche Vorgabe - reguläre Arbeit in der Praxis häufig. Insofern wird die Reduzierung dieser Jobs an sich von Fachleuten nicht als negativ bewertet. Ein Problem besteht vielmehr dann, wenn die Politik keine alternativen Integrationsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose anbietet.
1. Welche neuen Maßnahmen plant die Landesregierung, um Langzeitarbeitslose in den Arbeitsmarkt zu integrieren?
2. Wie steht die Landesregierung zur Idee eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors, und wie bewertet sie hierzu das Beispiel Berlin?
3. Wie gewichtet die Landesregierung die passiven (Lebensunterhalt und Miete) und die aktiven (Qualifizierung u. a.) Leistungen des SGB II?
Das Mittelvolumen für die Rechtskreise SGB III und SGB II fällt im Jahr 2011 zwar deutlich geringer aus als im Vorjahr, von einer Halbierung der Mittel zur Eingliederung von Arbeitslosen und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in den Arbeitsmarkt kann jedoch laut der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit nicht gesprochen werden. So sind die Eingliederungsmittel im SGB II im Jahr 2010 für die bisherigen ARGen und Agenturen in getrennter Trägerschaft aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung nicht voll ausgeschöpft worden. Im Vergleich zu den Istausgaben 2010 reduziert sich der Haushaltsansatz 2011 lediglich um rund 15 %.
Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen und des Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, nach dem bei den Integrationsleistungen eine fünfprozentige Wirkungssteigerung erwartet wird, wird der arbeitsmarktpolitische Schwerpunkt der Jobcenter im Jahr 2011 deshalb vorrangig bei den Maßnahmen mit unmittelbarer Integrationswirkung liegen. Eine Kürzung der Mittel für das Eingliederungsinstrument der Arbeitsgelegenheiten (AGH) ist deshalb wahrscheinlich.
Der Umfang einer AGH beträgt grundsätzlich 30 Stunden die Woche, um die Vermittlungsaktivitäten auch weiterhin auf hohem Niveau zu halten. Ziel und Vorrang hat immer eine reguläre Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt. Darüber hinaus müssen die Arbeitsgelegenheiten zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen. Ein „voller“ Arbeitstag sowie eine Verdrängung regulärer Beschäftigung sind deshalb nicht ersichtlich.
Zu 1: Die Landesregierung setzt ihre Fachkräfteoffensive intensiv fort und unterstützt Langzeitarbeitslose mit den bestehenden Förderprogrammen wie z. B. Arbeit durch Qualifizierung (AdQ), Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA) oder die Pro-Aktiv-Centren (PACE).
Zu 2: Die Landesregierung hält die bestehenden Instrumente im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung für ausreichend. Der Vermittlung auf dem ersten Arbeitsmarkt gilt Vorrang. Berlin ist als Stadtstaat hinsichtlich der Arbeitsförderung mit einem Flächenland wie Niedersachsen weder von den Finanzierungsgrundlagen noch von der Umsetzung der Maßnahmen vergleichbar.
Zu 3: In dieser Frage hat die Landesregierung nichts zu gewichten. Die Mittel der aktiven und der passiven Leistungen im SGB II werden im Bundeshaushalt veranschlagt und den Jobcentern vom Bund zur Verfügung gestellt.
Das niedersächsische Innenministerium hat die in Nordrhein-Westfalen entwickelten „Andi“Comics übernommen und nach eigenen Angaben auf niedersächsische Verhältnisse angepasst. Es sei ein besonderes Anliegen, dass die Hefte Gegenstand von Unterricht und Demokratieerziehung werden. Die Comics können auf den Webseiten des Landes sowohl heruntergeladen als auch postalisch bestellt werden.
Im Unterschied zu Nordrhein-Westfalen scheint es in Niedersachsen eine rigide Abgabepolitik an Interessenten zu geben, da Landtagsabgeordneten offenbar nur eine begrenzte Anzahl von zehn Exemplaren zur Verfügung gestellt wird. Unterdessen wurden in Nordrhein-Westfalen auch Größenordnungen im dreistelligen Bereich an Abgeordnete anderer Bundesländer abgegeben.
1. In welcher Auflage, zu welchem Preis und für welche Zielgruppen hat das Innenministerium die drei Ausgaben jeweils produzieren lassen?
2. Welche Kriterien gibt es generell für den Einsatz der Comics in außerschulischen Bildungseinrichtungen, wie werden diese überprüft, und
3. Bis zu welcher Stückzahl sind die Comics beispielsweise für Jugendverbände, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, politische Parteien, Landtagsfraktionen und Abgeordnete verfügbar, wenn diese bei außerschulischen Bildungsangeboten eingesetzt werden sollen?
Die Landesregierung versendet die drei von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen entwickelten „Andi“-Comics zu den Themenbereichen Rechtsextremismus, Islamismus und Linksextremismus seit Ende 2010 in einer niedersächsischen Version. Die Hefte werden im Zuge des Ansatzes „Verfassungsschutz durch Aufklärung“ im Rahmen der Präventionsarbeit der Niedersächsischen Extremismus-Informations-Stelle (NEIS) beim Verfassungsschutz eingesetzt. Die Hefte sollen den wachsenden Anstrengungen extremistischer Gruppierungen entgegenwirken, Jugendliche für ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu gewinnen.
Zu 1: Die Hefte wurden in einer Gesamtauflage von 120 000 (jeweils 40 000 pro Ausgabe) gedruckt zu einem Gesamtpreis von 28 550 Euro. Abnehmer sind vor allem Schulen in Niedersachsen, die die Hefte kostenlos auf Bestellung erhalten und sie im Unterricht verwenden können. Die Hefte sind auch für den außerschulischen Bildungsbereich geeignet.
Zu 2 und 3: Außerschulische Bildungseinrichtungen erhalten auf Anfrage die „Andi“-Hefte, soweit es sich um Träger der Erwachsenen- und der politischen Jugendbildung handelt und dargelegt wird, in welchem Rahmen die Hefte verwendet werden sollen. Den Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages sind die Hefte bekannt gemacht worden. Für ihre Tätigkeit und für Vorhaben der außerschulischen Jugendarbeit können sie eine entsprechende Anzahl bestellen. Da die Hefte sehr stark nachgefragt werden, werden die allgemeinbildenden Schulen bei der Versendung vorrangig berücksichtigt.
Beinahe unbemerkt von der Öffentlichkeit wird mit dem Zensus 2011 in Deutschland eine Volkszählung durchgeführt, bei der alle Gebäude- und Wohnungseigentümer sowie weiter 10 % der Bevölkerung befragt werden, also insgesamt fast 30 Millionen Menschen.
Seit der letzten Volkszählung im Jahre 1987 hat die Computertechnik in ihrer Entwicklung einen Quantensprung vollzogen. Immer mehr Daten sind problemlos vernetzbar, koppelbar, abgleichbar und speicherbar. Der Datenhandel hat ungeahnte, vielfach unkontrollierte und von vielen Bürgerinnen und Bürgern abgelehnte Ausmaße angenommen. Persönliche Daten und Persönlichkeitsprofile werden von Firmen wie Creditreform oder Schufa auf Anfrage gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt. Die Kreditwürdigkeit von Menschen wird von Rankingagenturen beurteilt, Zinssätze von gespeichertem Verbraucherverhalten oder dem Wohnviertel abhängig gemacht.
Aus dem „Volkszählungsurteil“ des Bundesverfassungsgerichts von 1983 ist ein Grundrecht eines „informationellen Selbstbestimmungsrechts“ abgleitet worden. 2008 hat das BVG ein weiteres Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und der Integrität informationstechnischer Systeme hinzugefügt. Dem entspricht auch das Urteil vom 2. März 2010 gegen die anlasslose Vorratsspeicherung von Daten.